Die International Herald Tribune berichtete am 14.2. über eine neue EU-Initiative, die anonyme eMails per Direktive verbieten möchte: Proposed legislation called a threat to Internet users’ privacy. Die Richtlinie soll im Bundesjustizministerium vorbereitet werden. Ich hab da gerade mal angerufen, um nachzufragen und warte jetzt auf den Rückruf eines Pressesprechers. Mal schauen, was der mir dazu erzählt.
In Germany, a proposal from the Ministry of Justice would essentially prohibit using fake information to create an e‑mail account, making the standard Internet practice of creating pseudonymous accounts illegal.
[…]
Under the proposals in Germany, consumers theoretically could not create fictitious e‑mail accounts, for example, to disguise themselves in online auctions. Nor could they use a made-up account to use for receiving commercial junk mail. While e‑mail aliases would not be banned, they would have to be traceable to the actual account holder.
Nach dem Artikel könnten zukünftig eMail-Adressen nur noch mit einem amtlichen Identifikationsnachweis angelegt werden. Allerdings wäre weder die EU noch Deutschland Trendsetter solcher Massnahmen. Diese sind bisher nur aus repressiven Staaten wie China oder dem Iran bekannt.
[via]
Update: Ralf vermutet in den Kommentaren, dass es sich hierbei um den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung handelt. Mal schauen, was der Pressesprecher sagt, wenn er denn mal zurückruft.
Nochmal update: Ich hab jetzt zweimal mit der Pressestelle telefoniert. Und es ist der Gesetzentwurf für die Vorratsdatenspeicherung, welche gemeint war. Das Justizministerium war auch etwas verwirrt wegen des plötzlichen Interesses. Zumal gestern das Thema auch nochmal in der NYT war. Ich hab mich dann mal erkundigt, was mit bestehenden eMail-Konten ist, die (pseudonym) anonym bei Freemail-Hostern angelegt wurden. Diese sollen nur „im Einzelfall bei Aktualisierung“ der Nutzerdaten einen Identifikationsnachweis haben. Was das alles bringen soll, ist unklar. Wird das etwa zu einem Schwarzmarkt für EMail-Adressen führen, wenn das Gesetz mal in Kraft tritt?