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Impressumspflicht für Einsteiger

Bei Telepolis gibt es einen Artikel über die Neuerungen bei der Impressumspflicht im Rahmen des Rundfunkstaatsvertrages und des Telemediengesetzes: Impressumspflicht für Webseiten neu geregelt! Damit sind wir bereits bei einer Dreiteilung der Impressumspflicht angelangt: * Rein private Website Völlige Anonymität möglich, aber die Voraussetzungen für ein ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienendes Angebot werden fast…

  • Markus Beckedahl

Bei Telepolis gibt es einen Artikel über die Neuerungen bei der Impressumspflicht im Rahmen des Rundfunkstaatsvertrages und des Telemediengesetzes: Impressumspflicht für Webseiten neu geregelt!

Damit sind wir bereits bei einer Dreiteilung der Impressumspflicht angelangt:

* Rein private Website
Völlige Anonymität möglich, aber die Voraussetzungen für ein ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienendes Angebot werden fast nie vorliegen.
* Geschäftsmäßige Website
Nach § 5 TMG ist u.a. die Angabe von Name, Anschrift, Telefonnummer und E‑Mail-Adresse erforderlich.
* Nicht geschäftsmäßige, aber auch nicht rein private Website
Nach § 55 Abs. 1 RStV ist die Angabe von Name und Anschrift erforderlich.
[…]
Fazit

Die Gesetzeslage wird eher verwirrender und die Frage, welche Angaben zwingend auf einer Website zu finden sein müssen, immer schwerer zu beantworten. Die Unterschiede bei den anzugebenden Informationen sind zum Glück eher gering zwischen den einzelnen Fallkonstellationen. Webmastern ist zu raten, im Zweifel lieber mehr als zu wenige Angaben zu machen, insbesondere nicht auf die Angabe einer E‑Mail-Adresse zu verzichten. Unzulängliche Angaben können nicht nur einen Bußgeldbescheid nach sich ziehen, es drohen außerdem Abmahnungen durch Konkurrenten.

Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


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3 Kommentare zu „Impressumspflicht für Einsteiger“


  1. ninjaturkey

    ,

    Ist es eigentlich mittlerweile erlaubt, Spambots ein Schnippchen zu schlagen, und seine Kontaktdaten als Grafik und nicht als Text anzuzeigen? Nach meinem letzten Stand war sich die deutsche Gerichtsbarkeit in dieser Frage noch nicht einig.


  2. 13 Fragen zum neuen Telemediengesetz
    http://www.telemedien-und-recht.de/

    bieten einen Überblick zu den Änderungen durchs TMG.


  3. […] Impressumspflicht für Blogs : Die Änderungen rein private Webseiten können impressumsfrei bleiben. […]

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