Durchsuchung und Beschlagnahme bei CICERO verletzen Pressefreiheit

Das Bundesverfassungsgericht hat im Fall Cicero entschieden: Durchsuchung und Beschlagnahme bei CICERO verletzen Pressefreiheit.

Die Anordnung der Durchsuchung der Redaktionsräume von CICERO und die Beschlagnahme der dort aufgefundenen Beweismittel stellen einen verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigten Eingriff in die Pressefreiheit des Beschwerdeführers dar. Die Gerichte haben dem verfassungsrechtlich gebotenen Informantenschutz nicht hinreichend Rechnung getragen. Die bloße Veröffentlichung eines Dienstgeheimnisses in der Presse durch einen Journalisten reicht nicht aus, um einen zu einer Durchsuchung und Beschlagnahme ermächtigenden Verdacht der Beihilfe des Journalisten zum Geheimnisverrat zu begründen. Erforderlich sind vielmehr spezifische tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer von einem Geheimnisträger bezweckten Veröffentlichung des Geheimnisses und damit einer beihilfefähigen Haupttat. Solche Anhaltspunkte lagen im Fall der Durchsuchung der Redaktionsräume des Politmagazins CICERO nicht vor. Dies entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Urteil vom 27. Februar 2007. Damit war die Verfassungsbeschwerde des Chefredakteurs von CICERO erfolgreich. Die Entscheidung ist mit 7 : 1 Stimmen ergangen.

Das Urteil findet sich hier.

Bei Spiegel-Online findet sich eine Chronik der Affäre.

Reporter ohne Grenzen haben dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht: ROG begrüßt Cicero-Urteil, fordert aber weitere Schritte.

„Das Bundesverfassungsgericht hat zwar mit diesem Urteil die Pressefreiheit gestärkt.
Doch um journalistische Recherchen nicht zu gefährden und um Quellen zu schützen, sind weitere Schritte erforderlich“, so Reporter ohne Grenzen (ROG). „Journalisten, die Material von Informanten zugespielt bekommen und es verwenden, dürfen nicht kriminalisiert werden. Daher müssen Journalisten von § 353b des Strafgesetzbuches, der Beihilfe zum Geheimnisverrat unter Strafe stellt, ausgenommen werden“, so die Organisation zur Verteidigung der Pressefreiheit. „Nur so können die Medien ihre Kontrollfunktion ausüben und nur so kann das öffentliche Interesse an Aufklärung gewahrt werden.“

Zudem sollten Telefongespräche von Journalisten vor Überwachung geschützt sein, wie es bereits für andere Berufsgruppen, etwa Rechtsanwälte oder Pfarrer, gilt. „Entsprechende Gesetzentwürfe von Bündnis 90/Die Grünen und FDP liegen vor. Nun muss der Gesetzgeber diese zügig auf den Weg bringen,“ fordert ROG.

Tagesschau.de: Karlsruhe stärkt Pressefreiheit – „Cicero“-Razzia war verfassungswidrig.

Spiegel-Online: Verfassungsgericht stärkt Pressefreiheit.

0 Ergänzungen

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.