Digital Rights
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: Taz-Interview mit Wolfgang Schäuble
: Taz-Interview mit Wolfgang Schäuble Die TAZ hat ein ausführliches Intervie wmit Wolfgang Schäuble zu allen möglichen Themen: „Terroristen sind auch klug“.
Soll es solche Onlinedurchsuchungen künftig fünfmal im Jahr geben oder 50.000-mal?
Das hängt davon ab, wie sich die Internet- und Computernutzung entwickelt. Wer hätte vor zehn Jahren gedacht, welche Bedeutung das Internet heute hat? Da will ich mich nicht festlegen. Und natürlich hängt die Antwort auch davon ab, bei welchen Straftaten die Methode angewandt werden darf.
Wofür plädieren Sie?
Als Innenminister, der für die Sicherheit dieses Landes zuständig ist, bin ich natürlich für einen weiten Anwendungsbereich. Die Justizministerin, Frau Zypries, ist da zurückhaltender. Da sind wir noch etwas auseinander. Aber wir sind ja erst am Anfang der Diskussionen.
[…]
Und was sagen Sie zum Vorwurf, dass der Staat bei der Vorratsspeicherung ins Blaue hinein gewaltige Datenmengen über das Kommunikationsverhalten der ganzen Bevölkerung sammelt?Letztlich geht es immer um die Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit. Die Datenschützer sind ja nicht moralisch höherwertig, weil sie mehr Gewicht auf die Freiheit legen. Und ich bin kein schlechterer Mensch, weil ich mehr Gewicht auf den Schutz vor Verbrechern lege.
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: Kehrtwende bei Apple: iTMS bald ohne DRM?
: Kehrtwende bei Apple: iTMS bald ohne DRM? Steve Jobs denkt laut darüber nach, DRM fallenzulassen, da es nicht funktioniere:
The third alternative is to abolish DRMs entirely. Imagine a world where every online store sells DRM-free music encoded in open licensable formats. In such a world, any player can play music purchased from any store, and any store can sell music which is playable on all players. This is clearly the best alternative for consumers, and Apple would embrace it in a heartbeat. If the big four music companies would license Apple their music without the requirement that it be protected with a DRM, we would switch to selling only DRM-free music on our iTunes store. Every iPod ever made will play this DRM-free music.
Jobs weist natürlich eine Mitschuld seitens Apple von sich, fordert aber die Verbraucher dazu auf, sich gegen DRM stark zu machen:
Much of the concern over DRM systems has arisen in European countries. Perhaps those unhappy with the current situation should redirect their energies towards persuading the music companies to sell their music DRM-free. For Europeans, two and a half of the big four music companies are located right in their backyard. The largest, Universal, is 100% owned by Vivendi, a French company. EMI is a British company, and Sony BMG is 50% owned by Bertelsmann, a German company. Convincing them to license their music to Apple and others DRM-free will create a truly interoperable music marketplace. Apple will embrace this wholeheartedly.
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: J!Cast 26 Media-bloed – Was darf Satire
: J!Cast 26 Media-bloed – Was darf Satire Der J!Cast-Podcast mit der Nummer 26 beschäftigt sich mit dem Thema „Media-bloed – Was darf Satire?“
Ein Blogger veröffentlicht auf seiner Seite eine bissige Parodie auf die agressive Werbung des Media-Markts und erntet damit prompt eine Abmahnung und schließlich eine einstweilige Verfügung des Gerichts.
Doch wird durch die Satire tatsächlich die Marke „MediaMarkt“ verunglimpft? Welche Rolle spielt dabei das Unternehmenspersönlichkeitsrecht und welche Parallelen zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht lebender Personen gibt es? Kann die agressive Werbung des MediaMarkts die Maßstäbe einer Rechtsgüterabwägung beeinflussen?Gast der Sendung ist Rainer Utz, Rechtsanwalt und wissenschaftlicher Mitarbeiter am ITM und als neuer Mitarbeiter unterstützt ab jetzt Manfred Witzke den Podcast mit Hintergrundinformationen.
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: Safer Internet Day 2007
: Safer Internet Day 2007 Heute ist wieder der „Safer Internet Day“, ausgerichtet von der Europäischen Union.
Tagesschau.de: „Viele verhalten sich noch unsicher“.
Jugendschützer Friedemann Schindler sieht die größten Risiken für Kinder derzeit in Chats. Wie im Straßenverkehr müssten Kinder auch beim Surfen erst die Regeln kennenlernen, um sich sicher zu bewegen. Schindler ist Leiter von Jugendschutz.net, einer Initiative der Bundesländer. Sie informiert im Internet, in Broschüren und auf Veranstaltungen über Gefahren für junge Surfer und wie Eltern und Pädagogen helfen können, diese zu vermeiden.
Tagesschau.de: „Das Netz kann nicht so einfach kontrolliert werden“
„Das Internet ist nur ein Abbild der Gesellschaft“, sagt Frank Rosengart. Er vertritt den Chaos Computer Club (CCC). Die kritischen Computerspezialisten haben die Fragen von tagesschau.de per E‑Mail erhalten und auf ihrer Mailingliste die Antworten diskutiert. Kinder gehören im Netz unter Aufsicht – dieser Meinung ist auch der CCC. Der richtige Umgang mit dem Netz müsse ihnen erst beigebracht werden – allerdings „nicht von Leuten, die ihren Computer gerade einmal als Schreibmaschine benutzen.“
Telepolis: EU lässt für ein sicheres Internet trommeln
Kinder und Jugendliche sollten vor Gewaltdarstellungen und Pornographie in den Medien bewahrt werden. Trotzdem haben sie Zugang zu Killerspielen und Sexseiten im Internet. Es ist auch nichts Neues, dass Pädophile das Internet zur Kontaktanbahnung mit Minderjährigen suchen. Seit 2002 versuchen Initiativen einmal im Jahr Kinder und Erziehungsberechtigte zu sensibilisieren. „Safer Internet Day“ heißt die Veranstaltung und will mehr als eine reine Alibiveranstaltung.
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: iRights: Gesetzesentwurf zum stärkeren Schutz geistigen Eigentums
: iRights: Gesetzesentwurf zum stärkeren Schutz geistigen Eigentums Bei iRights.info gibt es einen Überblick zum „Gesetzesentwurf zum stärkeren Schutz geistigen Eigentums“.
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz geistiger Eigentumsrechte verabschiedet. Wichtige inhaltliche Änderungen sind die Höhe von Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen, der zivilrechtliche Auskunftsanspruch und die Berechnung der fiktiven Lizenzgebühr als Grundlage des Schadensersatzes.
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: Copyright-Wahnsinn: Tanzen nur mit Lizenzzahlungen?
: Copyright-Wahnsinn: Tanzen nur mit Lizenzzahlungen? Copyright-Wahnsinn aus den USA: (Falsch) Tanzen verboten!
In den vergangenen Tagen haben mehrere YouTube-Nutzer die Nachricht bekommen, dass ihre Videos auf Veranlassung einer dritten Partei aus der Videobörse entfernt beziehungsweise unzugänglich gemacht wurden. Urheber dieser Sperrverfügungen war Richard Silver, wie sich bald herausstellte. Silver hatte nach eigenen Aussagen im Jahr 2004 den von ihm bereits 1975 anlässlich der Eröffnung einer Diskothek erfundenen Tanz Electric Slide beim US-Copyright-Office urheberrechtlich schützen lassen. Um seine Rechte durchzusetzen, lässt Silver von YouTube alle Videos entfernen, auf denen sein Tanz zu sehen ist.
[…]
Die Motive für sein Handeln erläutert Silver auf seiner Homepage damit, dass er dafür sorgen wolle, dass der Tanz nur richtig getanzt würde. In seinen Augen würden die Leute zu oft falsch tanzen. Dazu Silver: „Ich habe viele Jahre lang versucht, das zu korrigieren, und hatte schon die Hoffnung aufgegeben, mein Ziel zu erreichen. Doch dann kam das Internet und jetzt arbeite ich daran, das Übel zu beseitigen.“ -
: BGH: Heimliche Online-Durchsuchungen sind unzulässig
: BGH: Heimliche Online-Durchsuchungen sind unzulässig Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Heimliche Online-Durchsuchungen sind unzulässig
Der 3. Strafsenat des BGH hielt nun ebenfalls fest, dass die verdeckte Online-Durchsuchung insbesondere nicht durch § 102 Strafprozessordnung (StPO) gedeckt sei, weil die Durchsuchung in der Strafprozessordnung als eine offen durchzuführende Ermittlungsmaßnahme geregelt sei. Dies ergebe sich zum einen „aus mehreren Vorschriften des Durchsuchungsrechts zu Gunsten des Beschuldigten“ (dazu zählt der BGH das Anwesenheitsrecht und Zuziehung von Zeugen), die zwingendes Recht darstellten und „nicht zur Disposition der Ermittlungsorgane“ stünden. Auch ergebe sich die fehlende Ermächtigungsgrundlage aus „einem Vergleich mit den Ermittlungsmaßnahmen, die – wie die Überwachung der Telekommunikation oder die Wohnraumüberwachung – ohne Wissen des Betroffenen durchgeführt werden können, für die aber deutlich höhere formelle und materielle Anforderungen an die Anordnung und Durchführung“ bestünden.
Hier ist die Pressemitteilung des Bundesgerichtshof: Verdeckte Online-Durchsuchung unzulässig.
Nach der Entscheidung ist die verdeckte Online-Durchsuchung insbesondere nicht durch § 102 StPO (Durchsuchung beim Verdächtigen) gedeckt, weil die Durchsuchung in der Strafprozessordnung als eine offen durchzuführende Ermittlungsmaßnahme geregelt ist. Dies ergibt sich zum einen aus mehreren Vorschriften des Durchsuchungsrechts zu Gunsten des Beschuldigten – Anwesenheitsrecht (§ 106 Abs. 1 Satz 1 StPO) und Zuziehung von Zeugen (§ 105 Abs. 2, § 106 Abs. 1 Satz 2 StPO) -, deren Befolgung als zwingendes Recht nicht zur Disposition der Ermittlungsorgane steht. Zum anderen folgt dies aus einem Vergleich mit den Ermittlungsmaßnahmen, die – wie die Überwachung der Telekommunikation (§§ 100 a, b StPO) oder die Wohnraumüberwachung (§§ 100 c, d StPO) – ohne Wissen des Betroffenen durchgeführt werden können, für die aber deutlich höhere formelle und materielle Anforderungen an die Anordnung und Durchführung bestehen. Auch andere Befugnisnormen der Strafprozessordnung gestatten die verdeckte Online-Durchsuchung nicht.
Die Wiefelpütz / Schäuble Fraktion wird jetzt sicherlich sofort kommunizieren, dass die Gesetze dahingehend geändert werden sollten, dass Online-Durchsuchungen doch irgendwie rechtens werden.
Vom Chaos Computer Club gibt es schon eine Pressemitteilung, die vor Verkündung des Urteils online gestellt wurde: BGH-Entscheidung zur Online-Durchsuchung: Schnüffeln auf privaten Rechnern.
[…]„Der Staat darf sich nicht der Methoden Krimineller bedienen, um Straftaten aufzuklären“, erklärt CCC-Sprecher Dirk Engling. „Tut er dies doch, stellt er sich auf die eine Stufe mit kriminellen Crackern und verliert somit den letzten Rest seiner Glaubwürdigkeit.“
Der verharmlosende Name „Online-Durchsuchung“ hat nichts mit einer Hausdurchsuchung im Sinne unserer Strafprozessordnung zu tun, bei der es ein nachvollziehbares Protokoll gibt und unabhängige Zeugen hinzugezogen werden können. Der duchsuchende Beamte sichert vor Ort nur Unterlagen und legt sie dem Staatsanwalt zur Bewertung vor. Anders bei der Online-Durchsuchung: der schnüffelnde Beamte sieht sich nicht nur private Dateien an und liest die persönliche Kommunikation mit, sondern bleibt gleich als dauerhafter Lauscher auf dem Rechner präsent.
Die Methode ist nur mit dem heimlichen Durchwühlen der Wohnung in Abwesehnheit und ohne Wissen des Beschuldigten vergleichbar, was bei der Staatsicherheit der ehemaligen DDR tägliche Praxis war. Auch der vorgesehene Richtervorbehalt ändert nichts an der Schwere eines solchen Eingriffs. Wie man derzeit am praktisch ungeprüften Durchwinken von Abhöranträgen durch die Richterschaft sehen kann, schützt auch ein Richtervorbehalt nicht vor der ungezügelten Anwendung eines schweren Grundrechtseingriffs.
Die Behörden können mit Hilfe eines entsprechenden so genannten „Bundes-Trojaners“ den heimischen Computer sogar komplett fernsteuern: Webcam einschalten, akustische Raumüberwachung per Mikrofon, Abhören von Internet-Telefonaten, Mitlesen von Chat und Email, Live-Übertragung von Webseitenabrufen – dagegen ist selbst der „Große Lauschangriff“ vergleichsweise minimal-invasiv. Denn die „Online-Durchsuchung“ geht weit über den Lauschangriff hinaus: Nicht nur das aktuell gesprochene Wort wird registriert, sondern die Ermittler bekommen Zugriff auf archivierte und möglicherweise verschlüsselte Daten, für die sonst ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht.
Besonders kritisch ist, dass ein solcher Angriff auch das Anlegen und Verändern von Dateien auf dem „durchsuchten“ Computer erlaubt. Beweismittel können per Mausklick problemlos und spurenfrei auf dem infiltrierten Rechner angelegt oder manipuliert werden. Dem Verdächtigen bleibt im Zweifel keine Chance, eine Manipulation an seinem Computer nachzuweisen. Heimlich eingeschmuggelte kinderpornografische Bilder reichen bereits aus, um missliebige Personen effektiv mundtot zu machen.[…]
Tagesschau.de: Online-Durchsuchungen unzulässig.
Die Entscheidung ist brisant, weil das Bundesinnenministerium erst vor kurzem die technischen Voraussetzungen für Online-Durchsuchungen beim Bundeskriminalamt verbessern wollte. Damit sollte unter anderem die Aufklärung möglicher Terrorplanungen verbessert werden. Wenn der BGH die bisherigen Vorschriften als nicht ausreichend einstuft, müsste eine neue Regelung geschaffen werden.
Netzeitung: Heimliche Online-Fahndung ist unzulässig.
Im November war jedoch ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes zu gegenteiliger Ansicht gelangt: Die Online-Durchsuchung sei keine übliche Maßnahme wie etwa Wohnungsdurchsuchungen, bei der der Verdächtigte der Maßnahme bewusst bewohnte. Was Deutschlands oberste Strafverfolgerin, Generalbundesanwältin Monika Harms, veranlasste, gegen diese Entscheidung Beschwerde einzulegen.
Nach der Gerichtshofs- Entscheidung ist es nun eine Frage der Zeit, bis Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) ein Gesetz im Sinne der BGH-Entscheidung entwerfen lassen wird, denn sein Interesse an dieser Fahndungsmethode ist groß. Geld für die Entwicklung von Hacker- Software ist im Bundeshaushalt bereits eingestellt, darunter Mittel für zwei Personalstellen.
Golem: BGH: Verdeckte Online-Durchsuchung unzulässig
Süddeutsche.de: Heimliche Online-Durchsuchungen sind unzulässig.
Nach der Hebenstreits Entscheidung kann die Online-Durchsuchung auch nicht mit einer Telefonüberwachung verglichen werden, da laut Bundesverfassungsgericht bereits abgespeicherte Daten nicht mehr Teil der Telekommunikation sind. Dabei seien die gespeicherten Daten oft ähnlich vertraulich seien wie eine Unterhaltung in der eigenen Wohnung.
Da es folglich kein Gesetz für heimliche Online-Durchsuchungen gebe, diese aber einen tiefen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht darstellten, könnten sie gegenwärtig nicht genehmigt werden.
Heise am Samstag: Harsche Kritik an Online-Durchsuchungen.
Ex-Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch (FDP) hält die heimliche Online-Durchsuchung von Computern durch die Polizei für „schlimmer als den Großen Lauschangriff“, meldet das Nachrichtenmagazin Der Spiegel in seiner kommenden Ausgabe. Das Ausspähen des Privatcomputers per Internet – etwa auf der Basis eines „Kommissar Trojaner“ nach Schweizer Vorbild – sei ein „brutalerer Eingriff“ als alle bisherigen Ermittlungsmethoden: „Der PC ist ja wie ein ausgelagertes Gehirn.“
Gulli: Heimliches Ausspähen von Computern (noch) untersagt.
Futurezone: Gericht bremst Polizei-Trojaner aus.
Reuters: BGH verwirft verdeckte Online-Durchsuchung als unzulässig.
ZDNet: BGH verbietet heimliche Online-Durchsuchungen.
FTD: Bundesgerichtshof verbietet Online-Durchsuchungen.
Die Zeit: Big Brother gestoppt.
Stern: Heimliche Online-Durchsuchungen sind nicht zulässig.
Wolfang Schäuble hat mit einer Pressemitteilung reagiert: Bundesminister Schäuble fordert rasche Schaffung einer Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen.
„Aus ermittlungstaktischen Gründen ist es unerlässlich, dass die Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit haben, eine Online-Durchsuchung nach entsprechender richterlicher Anordnung verdeckt durchführen können. Hierdurch können regelmäßig wichtige weitere Ermittlungsansätze gewonnen werden. Durch eine zeitnahe Anpassung der Strafprozessordnung muss eine Rechtsgrundlage für solche Ermittlungsmöglichkeiten geschaffen werden“, sagte Schäuble.
Spiegel-Online: Gericht verbietet staatliche PC-Spionage.
Technisch gesehen ist das polizeiliche Hacken bereits relativ einfach möglich. Durch eine unauffällige E‑Mail oder eine getarnte Internet-Site installiert die Polizei ein Schnüffel-Programm auf dem Rechner eines Verdächtigen. Ein solcher Trojaner verschickt dann jedes Mal, wenn der Rechner wieder online ist, die auf der Festplatte gespeicherten Daten an die Polizei. So bekommen die Fahnder nach und nach alle Daten, Adressen, E‑Mails und vieles mehr einfach und lautlos per E‑Mail ins Büro.
In der Realität gingen deutsche Polizisten bisher erst zweimal mit dem Bundes-Trojaner auf Jagd. So genehmigte das Amtsgericht Bonn den Cyber-Angriff auf Computer einer Phishing-Bande aus den USA, die Kreditkartennummern und Zugangsdaten von Internet-Usern stahlen. Gehackt wurden bei den Ermittlungen im Jahr 2006 allerdings nur zwischengeschaltete Computer, sogenannte Anonymisierungs-Rechner, aber eben kein privater Computer.
Netzeitung: Schäuble will polizeiliches Hacken erlauben.
Ähnlich äußerte sich der innenpolitische Sprecher der SPD- Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz. Er nannte das ablehnende Urteil des BGH «außerordentlich bedeutsam». Zugleich warnte der Innenpolitiker vor Schnellschüssen, da es um einen sehr schwerwiegenden Grundrechtseingriff gehe. «Die Online- Durchsuchung ist weder eine Hausdurchsuchung noch eine Abhörmaßnahme, sondern etwas drittes, für das wir keine klare Rechtsgrundlage haben», sagte Wiefelspütz. Bei schwerwiegenden Straftaten sei eine Online-Durchsuchung «dringend erforderlich». Unerlässlich sei ein Richtervorbehalt. Es müsse aber geschützte private Zonen geben, in die nicht eingegriffen werden dürfe.
Netzeitung: Experten warnen vor «Universität des Terrors».
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat die Bundesregierung aufgefordert, unverzüglich eine Rechtsgrundlage für das Ausspionieren von Computern über das Internet zu schaffen. «Ich hoffe, dass die Politik schnell arbeitet. Ansonsten haben wir einen Freifahrtschein für Kriminelle – für eine unabsehbar lange Zeit», sagte der BDK-Vorsitzende Klaus Jansen am Montag im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa. Gerade in den Bereichen Organisierte Kriminalität, Terrorismus und Betrug seien Computer-Durchsuchungen notwendig, um handlungsfähig zu bleiben. Für Terroristen sei das Internet zur «Universität des Terrors» geworden.
de.internet.com: Koalition plant schnelles Gesetz zur Online-Durchsuchung.
„Ein solches Mittel ist unerlässlich, weil wir sonst eine erhebliche Ermittlungslücke bei der Strafverfolgung haben“, sagte Bosbach. Die Entscheidung sei „richtig und wichtig“ für das Gesetzgebungsverfahren, das die Koalition nun „zügig, aber ohne Hektik“ angehen müsse, erklärte Wiefelspütz. Dabei müsse auch genau definiert werden, was der „Kernbereich privater Lebensgestaltung“ sei, der nicht angetastet werde dürfe, forderte der SPD-Politiker.
Futurezone: Internet „Universität des Terrors“.
Tagesschau um 12 Uhr: Karl-Dieter Möller zur Problematik bei der Online-Durchsuchung. (RealMedia und WMV-Streaming)
Tagesschau.de: ARD-Rechtsexperte zum BGH-Beschluss – „Online-Durchsuchungen wären kein Dammbruch“.
tagesschau.de: Welche Grundlagen müssten denn geschaffen werden, damit Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble seine Pläne zur Online-Durchsuchung umsetzen kann?
Möller: Im Augenblick kann man zwar noch nichts genaues sagen. Aber die Politiker und der Bundesinnenminister können sich sicherlich an einer Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zur heimlichen Wohnraumüberwachung oder zur Überwachung der Telekommunikation orientieren, wenn sie die heimliche Online-Durchsuchung durchsetzen wollen. Das Verfassungsgericht hat hohe Hürden für die Überwachung des Wohnraums und der Telekommunikation aufgestellt. So ist eine Überwachung an bestimmte schwere Straftatbestände gebunden. Auch ist beispielsweise geregelt, wann eine solche Maßnahme abgebrochen werden muss, wann ein Betroffener über eine Überwachungsmaßnahme informiert werden muss und wie er sich rechtlich wehren kann. All dieses müsste man auch bei einem Gesetzesvorhaben für die Online-Durchsuchung in die Überlegungen miteinbeziehen müssen.
Die Grünen: Computer ist kein rechtsfreier Raum
Süddeutsche Zeitung: Der große Hacker-Angriff
Die Karlsruher Entscheidung gegen die Online-Durchsuchung steht in einer Serie von wichtigen Urteilen, die gegen ein gefährliches Vorurteil ankämpfen: dass man Grundrechte klein machen müsse, um Straftaten wirksam zu bekämpfen.
[…]
Die Entscheidungen wollen zeigen: Man kann das Recht nicht schützen, indem man es latent verletzt. Das Verfassungsgericht wollte dem Gesetzgeber und den Sicherheitsbehörden sagen, dass es einen unantastbaren Kernbereich privater Lebensführung gibt, den der Staat zu achten hat. Das Gericht hat aber offensichtlich tauben Ohren gepredigt.BDZV: Urteil stärkt Quellenschutz
Auf Zustimmung der Zeitungsverleger ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) gestoßen, wonach heimliche Online-Durchsuchungen durch die Polizei unzulässig sind. Für die Medien bedeute dies einen ersten Schritt für eine Stärkung des Quellenschutzes und damit auch der Pressefreiheit insgesamt, erklärte der BDZV am 5. Februar 2007 in Berlin. Dem müssten weitere folgen. Die Zeitungsverleger appellierten an die Bundesregierung, dieses Grundrecht umfassend zu beachten, wenn sie – wie der Bundesinnenminister bereits angekündigt hat – nun eine gesetzliche Grundlage für die heimliche Online-Durchsuchung schaffen will.
Das Urteil des höchsten Fachgerichts sei umso wichtiger, als die Strafverfolgungsbehörden in jüngster Zeit verstärkt zu Redaktionsdurchsuchungen und Beschlagnahmeaktionen gegriffen hätten, vornehmlich, um undichte Stellen in den eigenen Reihen aufzutun, betonte der BDZV. Der BGH mache damit einmal mehr deutlich, dass er gewillt sei, den Strafverfolgungsbehörden auf die Finger zu sehen, wenn es um mögliche Einschränkungen der Grundrechte der Bürger geht.
Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar: Pläne zur Online-Durchsuchung aufgeben
Die heimliche Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Daten mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen aufgespielt wurde, stellt einen gravierenden Eingriff in dessen informationelles Selbstbestimmungsrecht dar. Es ist zu befürchten, dass die Maßnahme auch private Inhalte des Computers, wie etwa Arztrechnungen oder höchstpersönliche Aufzeichnungen, erfasst, die ähnlich sensibel sind wie vertrauliche Unterhaltungen oder Tagebucheinträge. Der von Verfassungs wegen zu gewährleistende Kernbereich privater Lebensgestaltung muss daher auch hier geschützt bleiben.
Selbst wenn künftig eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen geschaffen werden sollte, ändert dies nichts daran, dass Online-Durchsuchungen das Vertrauen in die Sicherheit des Internets erheblich beschädigen. Ganz praktisch stellt sich nämlich die Frage, wie Online-Durchsuchungen durchgeführt werden sollen. Bisher wurden Nutzer und Hersteller von Computerprogrammen gewarnt, wenn staatliche Stellen – etwa das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik – Sicherheitslücken festgestellt hatten und es wurden ihnen Wege zu deren Behebung aufgezeigt. Sollen etwa in Zukunft derartige Warnungen unterbleiben, weil staatlichen Stellen ansonsten das Eindringen in Computer über das Internet erschwert würde? Oder sollen die Hersteller zukünftig ‚Hintertüren’ in ihre Software einbauen, die Online-Durchsuchungen ermöglichen?
Angesichts der verfassungsrechtlichen Bedenken und der aus meiner Sicht unlösbaren praktischen Fragen rate ich davon ab, das Projekt Online-Durchsuchungen weiter zu verfolgen.
Spiegel-Online: Schäuble will BGH-Urteil mit neuem Gesetz kontern
Wolfgang Schäuble gibt nicht auf. Nach dem BGH-Urteil gegen heimliche Computer-Überwachung strebt der Innenminister eine schnelle Gesetzesänderung an, damit Fahnder auf Rechnern spionieren dürfen. Die Opposition lobt hingegen das Urteil.
Heise: SPD-Politiker plädieren für hohe Gesetzeshürden bei Online-Durchsuchungen.
Telepolis: Verdeckter Zugriff auf Festplatten.
The Register: German police Trojan tactics verboten
Die Welt: SPD hält nicht viel von Online-Durchsuchungen
Computer würden heutzutage genutzt, um Tagebücher zu schreiben, ganz private Ablagen zu machen und um Fotos zu archivieren, erläuterte Zypries. All dieses würde der Staat dann heimlich sehen. Deswegen müsse zunächst definiert werden, ob dies für Ermittlungen gebraucht werde. Falls man die Angaben brauche, müsse sichergestellt sein, dass die Privatsphäre genauso geschützt werde wie bei der Durchsuchung der Wohnung. „Da darf ich die Tagebücher ja auch nicht lesen“, sagte die Ministerin.
Heise: Bayern will Regelung zu Online-Durchsuchungen vorantreiben.
Bayern will nach dem Verbot von heimlichen Online-Durchsuchungen durch den Bundesgerichtshof (BGH) nun eine rasche gesetzliche Regelung vorantreiben. Das Kabinett beauftragte am Dienstag Justizministerin Beate Merk und Innenminister Günther Beckstein (beide CSU), eine Rechtsgrundlage für eine heimliche Online-Durchsuchung von PCs zu prüfen. Polizei und Staatsanwaltschaft bräuchten Zugriffsmöglichkeiten, um Cyber-Kriminalität erfolgreich aufklären und eindämmen zu können, betonte Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU). „Die moderne Technik hat ein Eldorado für Verbrecher geschaffen. Hier ist eine Sicherheitslücke zu Lasten der Bürger entstanden.“
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: Masterplan – about the power of Google
: Masterplan – about the power of Google „Masterplan – about the power of Google“ ist eine studentische Abschlussarbeit von der FH Ulm. Der ca. drei Minuten lange Flash-Film thematisiert die Rolle und Macht von Google und regt zum Nachdenken an. Erinnert mich ein wenig an die Trusted Computing – Animation. Den Film gibt es in verschiedenen Formaten (Leider kein OGG) zum Download und bei Sevenload:
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: EZB hat bei SWIFT ihre Aufsichtspflichten verletzt
: EZB hat bei SWIFT ihre Aufsichtspflichten verletzt Der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx hat die Europäische Zentralbank im Fall SWIFT wieder kritisiert. Die EZB habe ihre Aufsichtspflichten verletzt und der Zugriff durch Behörden von Drittländern auf Bankdaten europäischer Bürger dürfe nicht toleriert werden.
Die EZB, so Hustinx, habe als Aufsichtsbehörde, Nutzer und Gestalter von Rahmenbedingungen die Pflicht, SWIFT auf Einhaltung der EU-Datenschutzregelungen zu drängen. Dazu gehöre auch, dass SWIFT in der Kooperation mit Behörden von Drittländern wie den USA die Verhältnismäßigkeiten wahre.
„Geheimer routinemäßiger Zugriff durch Behörden von Drittländern auf Bankdaten darf nicht toleriert werden“, sagt Hustinx, „Die Finanzinstitute müssen Zahlungssysteme bereitstellen, die nicht die Datenschutzregeln der EU verletzen.“
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: Reporter ohne Grenzen – Jahresreport 2007
: Reporter ohne Grenzen – Jahresreport 2007 Reporter ohne Grenzen haben ihren Jahresreport 2007 veröffentlicht: Dictatorships get to grips with Web 2.0.
Internet users are organising themselves and conjuring up new solutions to tackle these dictatorships, get round the filters and protect their anonymity.They use and create new technology, encrypt their email and use other tools that are still not detected by cyber-police.
The Web phone service Skype, for example, has made it much easier for journalists – and Reporters Without Borders – to communicate with their sources. It works especially well because it is encrypted and so conversations are hard to tap. But China has already signed an agreement with Skype to block key-words, so how can we be sure our conversations are not being listened to? How do we know if Skype will not also allow (or already has allowed) the Chinese police to spy on its customers?
It has become vital to examine new technology from a moral standpoint and understand the secondary effects of it. If firms and democratic countries continue to duck the issue and pass off ethical responsibility on others, we shall soon be in a world where all our communications are spied on.
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: Heute Abend Chaosradio: Ziviler Ungehorsam (für Anfänger)
: Heute Abend Chaosradio: Ziviler Ungehorsam (für Anfänger) Heuet Abend läuft auf Fritz-Radio wieder das Chaosradio. Thema diesmal ist „Ziviler Ungehorsam (für Anfänger) – Was derzeit auf dem Tisch liegt und was man dagegen tun kann“.
Der Überwachungsgürtel um uns Bürger wird immer enger geschnallt. Videoüberwachung, biometrische Pässe, Vollüberwachung der Telekommunikation oder die heimliche Inspektion des heimischen PCs lassen den Begriff „Rechtsstaat“ langsam verblassen. Aber wie sollen wir Bürger uns wehren? Wie machen wir unseren Politikern deutlich, dass die zunehmende Überwachung nicht in unserem Interesse ist? Wie können wir unseren Protest zum Ausdruck bringen?
Chaosradio präsentiert die Themen, die derzeit auf dem Tisch liegen, welche Organisationen sich um diese Themen kümmern (oder auch nicht) und will mit euch über mögliche Formen des Protestes sprechen und wie ihr euch organisieren könnt.
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: Neue Copyright-Richtlinie kriminalisiert chinesische User
: Neue Copyright-Richtlinie kriminalisiert chinesische User Gerade bei der EFF gefunden: DMCA for China? A new copyright law would make it an offense in China to „break encryption set by copyright owners“. Bei out-law.com steht wenig detailreiches:
China is drafting its first internet-specific laws to protect copyright on-line for the benefit of copyright owners both in China and abroad. It follows concerns of confusion expressed last month when China’s Supreme People’s Court ruled to extend existing copyright laws to the internet.
Gemeint ist, dass derzeit öffentliche Anhörungen laufen, um das Urheberrecht zu „modernisieren“. Wie erwartet ist das ein Platzhalter für Kriminalisierung der User, die mögliche Abschaffung von Bagatellklauseln, die Strafbewehrung von Privatkopien, wenn dazu ein Kopierschutz überwunden werden muss. Man macht der Contentindustrie also den Hof, und das nennt sich dann „Copyright in the Digital Environment“. Die Anhörungen laufen noch bis Ende April. Ausgangspunkt sind wohl die derzeit geltenden Bestimmungen Hong Kong, nach Ansicht der Industrie total ungeeignet, ihre Interessen zu wahren. Gleiche Rhetorik wie überall.
Bei der South China Morning Post findet sich der Artikel leider nur im kostenpflichtigen Archiv, und nur für Mitglieder. Bei Reed Elsevier gibts den Artikel von Robin Kwong „A Digital Dilemma?“ noch online.
Other measures, which largely mirror the United States’ Digital Millennium Copyright Act (DMCA), include extending copyright protection for materials across different medium, setting statutory damages for copyright infringement, and requiring internet service providers to facilitate enforcement of copyright.
Internet service providers, for example, may be required to keep records of their customers’ internet activities and to take down infringing copies hosted on their platforms. One suggestion is for service providers to actively filter or block the transfer of infringing copies.
For the creative industries, the review on copyright of digital works is long overdue. But academics have criticised the consultation as being „shockingly one-sided“.Zitiert wird Michael Geist, Professor für Internet und E‑Commerce-Recht an der Uni Ottawa. Besonders die Orientierung am DMCA stößt ihm auf:
„The DMCA is viewed by many as an extreme example of implementing the WIPO [World Intellectual Property Organisation] Internet Treaties. Many countries – including Canada and New Zealand – have begun to distance themselves from the DMCA-style approach,“ Professor Geist said.
„Indeed, the emphasis on enforcement and stronger penalties without any balancing provisions to address the legitimate concerns of Hong Kong citizens is deeply troubling.“ Implementing the proposals would have an „absolutely disastrous“ effect on innovation and creativity, he said. […]
„There is no significant evidence that suggests tougher copyright enforcement will encourage and promote the content industries, particularly not at the local level,“ he said. „Most local content creators have little interest in digital rights management or suing fans. For example, in Canada, many of the best known musicians have formed a group actively opposing P2P lawsuits and DRM use. The proposed policies may benefit foreign-owned entities, but cause real harm to local culture and do little to genuinely promote new creativity and industry.“UPDATE: Beim Intellectual Property Department sind die originalen Dokumente zu finden.
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: Datenkraken für die BigBrotherAwards 2007 nominieren
: Datenkraken für die BigBrotherAwards 2007 nominieren Ein halbes Jahr bleibt Zeit, Datenkraken für die diesjährigen BigBrotherAwards zu nominieren:
Nominieren Sie hier bis zum 15. Juli 2007. Organisationen, Institutionen, Verbände oder Personen, die Ihres Erachtens für die Verleihung eines BigBrotherAwards in Frage kommen
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: Gesetzentwurf für Fingerabdrücke im Pass
: Gesetzentwurf für Fingerabdrücke im Pass Heute im Bundestag verkündet einen Gesetzentwurf der Bundesregierung mit dem Ziel, zukünftig Fingerabdrücke im Pass zu speichern.
Berlin: (hib/SUK) Künftig sollen Pässe und Reisedokumente neben Fotos auch Fingerabdrücke enthalten. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Passgesetzes (16/4138) vorgelegt. Zur Begründung heißt es, der Rat der Europäischen Union habe „die Aufnahme des Gesichtsbildes sowie von Fingerabdrücken in elektronischer Form“ im Dezember 2004 verbindlich festgeschrieben. Da die EG-Verordnung eine elektronische Speicherung dieser so genannten biometrischen Daten vorsehe, strebe der Gesetzentwurf auch ein „durchgängig elektronisches Verfahren der Passbeantragung“ an. Man habe in Deutschland im November 2005 mit der Ausgabe biometrischer Pässe begonnen, in denen auf einem Chip das Lichtbild gespeichert sei, heißt es weiter. Die Ausgäbe von Pässen mit den zusätzlich gespeicherten Fingerabdrücken könne jedoch erst erfolgen, wenn die notwendige Rechtsgrundlage für die Abnahme der Fingerabdrücke durch die Passbehörden geschaffen werde.
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: Securing Human Rights Online
: Securing Human Rights Online Bei MediaBerkman gibt es einen neuen interessanten Podcast: Securing Human Rights Online
Ron Deibert, Associate Professor of Political Science and Director of the Citizen Lab at the Munk Centre for International Studies, University of Toronto. Prof. Deibert, who is also a principal investigator in the Open Net Initiative, discusses “Securing Human Rights Online: Addressing Long-term Problems of Sustainability, Coordination, and Resource.”
Die MP3 ist ca. eine Stunde lang.
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: Datenschutz, Dorkbot und Share
: Datenschutz, Dorkbot und Share Gestern Abend war mal wieder ereignisreich, zumindest in Berlin. Los ging es mit dem „Europäischen Datenschutztag“, der in der Landesvertretung Sachsen-Anhalt stattfand. Die Eröffnungsrede von Wolfgang Schäuble hab ich leider verpasst, weil ich noch Meetings hatte. Sonst war der Event eher staatstragend und die Hälfte der Anwesenden hatte schon graue Haare. Ich bin auch nicht lange geblieben, denn es war voll und alle Sitz-Plätze waren belegt. Ausserdem gab es spannendere Sachen zu erleben. Nett fand ich das „Datenschutz-Kartenspiel“ vom Unabhängigen Datenschutzzentrum Schleswig Holstein. Eigentlich nur ein gebrandetes Skatspiel, aber mit Datenschutzbezug. Wolfgang Schäuble schien erkältet und immer, wenn er zum sprechen ansetzte, klang er erstmal wie der Imperator von Star Wars. Kam mir zumindest so vor. Die Haltung der Hände unterstützte immer den Eindruck. Wiefelpütz von der SPD redete sich fast in Rage und argumentierte ziemlich wirr für den Bundestrojaner und die Online-Durchsuchung von Computern.
Aber von dem Abend dürfte es doch sicherlich viele Artikel in den alten Medien geben, die ich bisher aber nicht recherchiert habe. Wer Hinweise auf interessante Artikel dazu hat, bitte in den Kommentaren posten.
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: Diskussionspapier „Leitbild grüner Datenschutz-Politik“
: Diskussionspapier „Leitbild grüner Datenschutz-Politik“ Die Innenpolitsiche Sprecherin der Grünen-Fraktion, Silke Stokar, hat ein interessantes Positionspapier zum Thema Datenschutz vorgestellt: „Datenschutz als Fundament der Informationsgesellschaft“. Nach einem Überfliegen kann ich den meisten Punkten nur zustimmen. Gefordert wird u.a., dass der Datenschutz im Grundgesetz aufgenommen wird. Als Leitbild grüner Datenschutz-Politik schlägt sie u.a. folgende Punkte vor:
Für uns gilt: Mehr Eigenverantwortung kann der Staat nur fordern, wenn er Selbstbestimmung ermöglicht. Daraus folgt: Grundsätzlich muss jeder Mensch frei und selbst bestimmt entscheiden, was öffentliche oder private Stellen über ihn wissen sollen und was nicht. Menschen dürfen nie zu Objekten Dritter werden, weder durch private noch durch staatliche Stellen.
Wir wollen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung stärken indem wir:
* klare, verständliche Gesetze schaffen,
* die unabhängige Kontrolle durch die Datenschutzbeauftragten stärken,
* die Instrumente des Datenschutzes an die technologischen Herausforderungen der Zeit anpassen,
* vermehrt auf Instrumente wie freiwillige Selbstverpflichtungen, unabhängige Kontrollen und Evaluierungen setzen,
* verbraucherfreundliche, transparente Gütesiegel einführen,
* durch Standardsetzung Anreize für eine verfassungsverträgliche Technik- und Prozessgestaltung schaffen,
* die Verbraucherinnen und Verbraucher verstärkt aufklären und transparente Verfahren für sie schaffen, damit ein selbst bestimmter Umgang mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet ist.
Bei Heise gibt es eine Zusammenfassung: Grüne erwarten Renaissance des Datenschutzes.
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: UK: Öffentliche Unterstützung für Grundrechte sinkt?
: UK: Öffentliche Unterstützung für Grundrechte sinkt? Patrick beschäftigt sich mit einer aktuellen britischen Studie, die folgendes herausgefunden haben will: Öffentliche Unterstützung für Grundrechte sinkt.
# Eine überwältigende Mehrheit der Menschen ist bereit, weitere Freiheiten im Kampf gegen den Terrorismus aufzugeben. Die Bereitschaft, Freiheiten zu opfern, steigt, wenn die Meinungsfrage das Wort “Terrorismus” enthält.
# Die Unterstützung für die Bürgerrechte war 1990 am höchsten und sank danach rapide. Der größte Fall erfolgte Mitte der 90er Jahre, noch bevor die Angst vor dem islamischen Terrorismus aufkam. Der Sinneswandel muss also andere Ursachen gehabt haben.
# Der Autor der Studie meint, der Grund habe nicht in einer zunehmenden Furcht vor Kriminalität gelegen, sondern in einer abnehmenden Sorge um die Bürgerrechte. Die Ursache sei gewesen, dass Politiker im maßgeblichen Zeitraum populistische Hardliner-Töne angeschlagen hätten (”Law and Order-Rhetorik”).
# Nur noch eine knappe Mehrheit hält die Verurteilung eines Unschuldigen für schlimmer als einen Schuldigen straflos ausgehen zu lassen.
# Wähler der Konservativen sind inzwischen in einigen Punkten freiheitlicher eingestellt als Wähler der Sozialdemokraten.
# Der Autor der Studie kommentiert: Die Untersuchung mache deutlich, dass es für Bürgerrechtsgruppen eine große Herausforderung sei, ihre Argumentation neu aufzustellen. Es scheine, die Gesellschaft vergesse, warum vergangene Generationen die Freiheitsrechte für so wichtig gehalten hätten. Die Menschen wüssten zwar noch, dass sie um die Bürgerrechte besorgt sein sollten, aber sie könnten nicht mehr sagen, weshalb eigentlich. -
: Aktueller Stand der digitalen Signatur?
: Aktueller Stand der digitalen Signatur? Detlef Borchers berichtet bei der ct über „Die digitale Signatur zwischen enttäuschten Erwartungen und neuen Hoffnungen“.
Ein voll besetztes Haus und gut gelaunte Experten konnte der PKI-Workshop 2007 „Quo vadis digitale Signatur“ für sich verbuchen. Auf der Soll-Seite steht indes, dass 10 Jahre nach der Verabschiedung des Signaturgesetzes der Einsatz der Technik weit hinter den Erwartungen bleibt. Mit der eCard-Strategie der Bundesregierung, die die qualifizierte elektronische Signatur als Option für den ePersonalausweis, die elektronische Gesundheitstskarte und die elektronische Aufenthaltskarte für Ausländer anbieten will, soll sich die Situation verbessern.
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: Aktueller Stand der Debatte rund um Netzneutralität
: Aktueller Stand der Debatte rund um Netzneutralität Bei Technology Review gibt es eine aktuelle Zusammenfassung der Debatte rund um Netzneutralität: Netzneutralität: Der Kampf geht weiter.
„Wir haben es hier mit großen Geschäftsinteressen zu tun – Kabel- und Telefon-Firmen und andere, die gerne Gatekeeper sein wollen und dem Internet eine Mautgebühr auferlegen möchten“, meint Dorgan. „Diese Firmen würden gerne zu den Inhalteanbietern sagen: Wenn Du auf meine Datenautobahn willst, dann zahlst Du mir bitte schön etwas dazu. Das halte ich für sehr gefährlich.“ Die innovativen jungen Leute mit großen Ideen, die das „nächste große Ding“ vielleicht gerade in ihrer Garage zusammenbastelten, könnten dann plötzlich nicht mehr an die Nutzer gelangen, so der US-Sentator: „Innovationen im Internet funktionieren nur, wenn es keine Diskriminierung für neue Firmen gibt.“