Digital Rights
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: Vorratsddatenspeicherung in den USA?
: Vorratsddatenspeicherung in den USA? In den USA ist die Vorratsdatenspeicherung auch wieder ein Thema: Von Europa lernen, heißt Überwachen lernen. Erstmal soll alles nur zwei Monate gespeichert werden und der Zugriff der Sicherheitsbehörden soll legalisiert werden. Suchmaschinenbetreiber sollen auch vorratsspeichern.
Relativ unbemerkt von einer größeren Öffentlichkeit kündigte der amerikanische Justizminister Alberto Gonzales letzte Woche an, mit dem Kongress über ein Pflichtspeichergesetz für Provider zu sprechen. Diese sollen gesetzlich verpflichtet werden, Nutzerdaten vorzuhalten, auf die dann per richterlicher Anordnung zugegriffen werden könnte. Mit dem geplanten Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung würde in den USA in gewisser Weise nur offiziell gemacht werden, was die NSA inoffiziell längst erledigt
Relativ beliebt bei US-Sicherheits-Hardliner ist ja der Export ihrer Ideen nach Europa. Diese setzen dann ohne grosse Probleme das um, was man in den USA nicht so einfach erreichen könnte. Und argumentieren dann anschliessend, dass man Europa lernen müsste und die Massnahmen jetzt auch braucht.
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: Hessen will Autokennzeichen überwachen
: Hessen will Autokennzeichen überwachen HR-Online berichtet: Nummernschilder im Fokus – Autofahrer unter Video-Überwachung. Neun Kameras sollen erstmal im Rhein-Main Gebiet mobil eingesetzt werden. Das System scheint aber noch nicht ausgereift:
Dass die Daten, die der Computer ausspuckt aber auch durchaus fehlerhaft sein können, haben die bisherigen Tests gezeigt: So hätten bis zu 40 Prozent der gemeldeten Verdachtsfälle schließlich doch nicht zu einem Treffer in den Fahndungssystemen geführt, verriet Polizeirat Bernd Ricker von der Hessischen Polizeischule. Das liege vor allem daran, dass das System sehr ähnliche Kennzeichen aus technischen Gründen nicht auseinander halten könne. So soll nun im Ernstfall zuerst ein Polizist die gelieferten Ergebnisse kontrollieren, ehe es zum Zugriff kommt. Die Daten nicht polizeilich gesuchter Fahrzeugführer würden sofort gelöscht
Von Datenschutz-Seite gibt es schon Protest:
Die automatische Erfassung von Autonummern sei ein massiver Eingriff in die Rechte der Bürger. Die Nummern seien immer mit einem Autobesitzer verbunden und gehörten deshalb zu den persönlichen Daten, so die Datenschützer. Sie befürchten, dass derartige Systeme nach ihrer breiten Einführung auch für die Gewinnung weiterer Daten genutzt werden beispielsweise für Bewegungsbilder von angeblichen Terrorverdächtigen oder Drogenkurieren.
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: Spass mit Wahlcomputern: Einfach Schlüssel nachbauen
: Spass mit Wahlcomputern: Einfach Schlüssel nachbauen Lustig und erschreckend zugleich. Die US-Firma Diebold, bekannt durch ihre Wahlcomputer, hat mal wieder ein kleines Sicherheitsproblem. Und zwar hatte man Bilder des einzigen Schlüssels, der anscheinend alle Wahlcomputer der Firma öffnen kann (!) auf der eigenen Webseite präsentiert. Die hat jemand genommen und anhand des Bildes einfach mal den Schlüssel nachgebaut. Was anscheinend erfolgreich war. Diebold entfernte erstmal schnell das Bild von der eigenen Webseite. Das ist aber längst im Umlauf:

Die Story ist fast so gut wie der Hotelbar-Schlüssel, welcher identisch mit den Diebold-Schlüsseln war.
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: Bundesregierung beschliesst Durchsetzungsrichtlinie
: Bundesregierung beschliesst Durchsetzungsrichtlinie Das hat ja auch nur knapp zwei Jahre gedauert: Wie das Justizministerium verkündet, hat die Bundesregierung heute den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Durchsetzungs-Richtlinie beschlossen. Das Gesetz soll den Kampf gegen Produktpiraterieerleichtern und damit das „geistige Eigentum“ stärken. Insgesamt gesehen ist damit teilweise der Wunschkatalog von CDU-Krings und der Unterhaltungsindustrie beschlossen worden. Um das einfacher durchdrücken zu können und die Debatte in eine andere Richtung zu lenken, hat man halt noch die 50 Euro Abmahnung hingebracht. Was die auf dem Papier wert ist, muss sich noch herausstellen.
Neu in der Diskussion ist der sogenannte „Kostenerstattungsanspruch“ in Höhe von 50 Euro bei einer ersten Abmahnung. Dies war mehrfach von Brigtte Zypries schon angesprochen wurden.
„Für die Verbraucherinnen und Verbraucher bringt das Gesetz ebenfalls eine ganz wesentliche Verbesserung: Mit der Begrenzung des Kostenerstattungsanspruchs auf 50 Euro für die erste anwaltliche Abmahnung stellen wir sicher, dass bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nicht über das Ziel hinausgeschossen wird. Wer keine geschäftlichen Interessen verfolgt, ist künftig vor überzogenen Abmahnkosten besser geschützt“, so Zypries weiter.
Unklar ist, was in der Realität darunter fällt, wenn man sich dieses Beispiel anschaut:
* Abmahnung bei Urheberrechtsverletzungen
Das Gesetz verbessert die Situation von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die sich hohen Rechnungen für eine anwaltliche Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung ausgesetzt sehen. Künftig sollen bei einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs die erstattungsfähigen Anwaltsgebühren für die Abmahnung nicht mehr als 50 Euro betragen.Beispiel:
Die Schülerin S (16 Jahre) hat im Juli 2006 in einer Internet-Tauschbörse ein einzelnes Musikstück zum Download angeboten. Dies ist eine Urheberrechtsverletzung (§§ 19a, 106 UrhG). Das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt. Eine Kanzlei hat die Schülerin abgemahnt, die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert und als Anwaltshonorar einen Betrag von 2.500 € gefordert.Künftig kann die Kanzlei für ihre anwaltlichen Dienstleistungen nur 50 Euro von S erstattet verlangen, wenn es sich um einen einfach gelagerten Fall mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung handelt. Unberührt von dieser Begrenzung bleibt der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts gegen seinen Mandanten, also etwa dem Rechtsinhaber.
Bei den übrigen Schutzrechten wie dem Marken- oder Patentrecht ist diese Ergänzung nicht erforderlich, da hier Abmahnungen ohnehin nur ausgesprochen werden können, wenn das Recht in gewerblichem Ausmaß verletzt wurde.
Das Beispiel ist ja etwas naiv und lebensfremd beschrieben. Die wenigsten werden nur genau ein Lied bei Tauschbörsen teilen. Genauso wie Frau Zypries auch immer darauf hinweist, dass man für das neueste Lied von Robbie Williams nicht in den Knast kommen soll. Aber was ist mit dem ganzen Album? Ab wann gilt ein Fall nicht mehr als „unerhebliche Rechtsverletzung“? Ab 100 oder 500 bereitgestellten Songs? Die gesellschaftliche Realität sieht ganz anders aus, als dass man nur mal einen Song online zur Verfügun stellt.
Interessant ist auch die Begründung zum Auskunftsrecht:
* Auskunftsansprüche Bereits heute gibt es einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch des Rechtsinhabers gegen denjenigen, der geistiges Eigentum verletzt (z. B. § 101a UrhG). Sehr häufig liegen die Informationen, die erforderlich sind, um den Rechtsverletzer zu identifizieren, jedoch bei Dritten (wie z.B. Internet-Providern oder Spediteuren), die selbst nicht Rechtsverletzer sind. Künftig soll der Rechtsinhaber unter bestimmten Voraussetzungen auch einen Auskunftsanspruch gegen diese Dritten haben. Der Rechtsinhaber soll damit die Möglichkeit erhalten, den Rechtsverletzer mit zivilrechtlichen Mitteln zu ermitteln, um so seine Rechte gerichtlich besser durchsetzen zu können.
Beispiel:
Der Musikverlag M entdeckt, dass jemand komplette Musikalben einer bei ihm unter Vertrag stehenden Künstlerin im Internet zum Download anbietet. Außerdem stellt M durch Einsichtnahme in die Dateiliste des Anbieters A fest, dass auch noch zahlreiche weitere Alben anderer Künstler angeboten werden. Der Name des Anbieters dieser Musikstücke ist dabei nicht ersichtlich, M kann lediglich die Internet-Protokoll-(IP)-Adresse erkennen, die der Computer des Download-Anbieters verwendet . Diese IP vergibt der Internetzugangsvermittler des A (sein Acces-Provider), wenn A mit seinem Computer online geht. M kann neben der IP-Adresse von A auch erkennen, über welchen Provider er die Daten ins Netz stellt. Von diesem möchte M nun wissen, welcher Kunde die fragliche IP-Adresse benutzt hat. Bisher darf der Provider diese Informationen nicht an Private herausgeben. M muss stattdessen Strafanzeige erstatten und ist darauf angewiesen, dass die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren einleitet und kraft ihres strafprozessualen Auskunftsanspruches beim Provider die Information einholt, welcher Internet-Nutzer die fragliche IP-Adresse benutzt hat. Erst wenn M in dem Strafverfahren Akteneinsicht erhalten hat, erfährt er das Ergebnis dieser Abfrage und weiß dann, gegen wen er seine zivilrechtlichen Ansprüche geltend machen kann.Künftig kann M bei einer Klage vor dem Zivilgericht auf Unterlassung oder Schadenersatz beantragen, dass dem Provider eine Auskunftsbefugnis erteilt wird. M muss hierzu gegenüber dem Gericht glaubhaft machen, dass er Inhaber des Urheberrechts ist, das in gewerbsmäßiger Weise unter einer bestimmten IP-Adresse verletzt wurde. Das Gericht erlässt eine Anordnung und der Provider erteilt M daraufhin Auskunft über den Namen des Verletzers. Nun kann M seine zivilrechtlichen Ansprüche – ohne Umweg über das Strafverfahren – gegenüber dem Verletzer vor dem Zivilgericht geltend machen. M erstattet dem Provider die für die Auskunft entstandenen Kosten und macht sie gegenüber dem Verletzer als Schaden geltend.
Nach dem Entwurf sind Auskunftsansprüche gegen Dritte nicht nur dann vorgesehen, wenn bereits ein gerichtliches Verfahren eingeleitet ist. Schon im Vorfeld, wenn eine Rechtsverletzung offensichtlich ist, hat der Berechtigte künftig einen Auskunftsanspruch. Damit kann derjenige, dessen Rechte verletzt werden, leichter herausfinden, gegen wen er überhaupt gerichtlich vorgehen muss. Das war bislang oft schwer zu ermitteln, schließlich kann der Kläger seine Klage nicht gegen „unbekannt“ richten. Der Auskunftsanspruch besteht allerdings im Einklang mit der Richtlinie nur dann, wenn auch die zugrundeliegende Rechtsverletzung im geschäftlichen Verkehr begangen wurde.
Gesondert geregelt wird der Fall, dass der Dritte die begehrte Auskunft nur unter Verwendung von so genannten Verkehrsdaten der Telekommunikation erteilen kann. Dies sind Daten zu den Umständen der Kommunikation wie etwa die Zuordnung einer Nummer zu einem Anschlussinhaber oder die Zeitdauer, wann zwischen zwei Anschlüssen eine Verbindung bestand. Unter engen Voraussetzungen soll zukünftig auch der Zugriff auf diese Verkehrsdaten möglich sein. Diese Auskunft darf allerdings nur aufgrund einer richterlichen Anordnung erteilt werden.
Das dies nicht ganz unproblematisch ist, zeigt dieser Artikel.
Und hier ist jetzt der Heise-Artikel dazu: Bundesregierung beschließt Auskunftsanspruch gegen Provider.
Spiegel-Online: Zypries will Abmahn-Gebühren deckeln
SpOn hat erste Stimmen der Lobby-Verbände. Die kritisieren überwiegend die Deckelung der Abmahngebühren.
Wenig begeistert zeigten sich darum die Deutschen Phonoverbände. „Der vorliegende Entwurf verfehlt das Ziel der EU-Richtlinie, der Kreativwirtschaft effektive Mittel zum Schutz ihrer Rechte an die Hand zu geben“, sagte der Verbandsvorsitzende Michael Haentjes. Damit würden Künstler und Musikwirtschaft doppelt bestraft. „Sie haben den Schaden und müssen auch noch die Kosten der Rechtsverfolgung weitgehend selber tragen.“
Außerdem sei durch das Festhalten an einem Richtervorbehalt beim Auskunftsanspruch gegen Internet Service Provider gleichzeitig die Chance verpasst worden, effektiv und unbürokratisch gegen die Flut der illegalen Downloads vorzugehen. Nach dem jetzt vorliegenden Entwurf sind die Rechteinhaber gezwungen, zur Identifizierung der Nutzer illegaler Tauschbörsen das Gericht anzurufen.
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: Versatel praktiziert Vorratsdatenspeicherung und Auskunftsrecht
: Versatel praktiziert Vorratsdatenspeicherung und Auskunftsrecht Kunden von Versatel sollten sich mal diesen Telepolis-Artikel durchlesen: Wer die Verbindungsdaten speichert (und das Gegenteil behauptet). Versatel praktiziert anscheinend schon die Vorratsdatenspeicherung und ein Auskunftsrecht für Rechteinhaber, obwohl beides noch nicht Gesetz ist. Die Datenschutz-Rechte der Kunden spielen bei dem Unternehmen anscheinend keine grosse Rolle.
Auch Versatel verneinte anfangs eine Speicherung kategorisch und räumte diese ebenfalls erst ein, nachdem ihr Postings von abgemahnten Versatel-Flatrate-Nutzern vorgehalten wurden: Higgibaby und dergute sollten der Kanzlei Dr. Karl, Urmann & Wagner für den Tausch von zwei Videos im BitTorrent-Netzwerk jeweils einen „Abgeltungsbetrag“ in Höhe von 250 € zahlen. „Higgibaby“ schrieb Versatel nach eigenen Angaben zu dem Vorfall an, erhielt aber keine weiteren Auskünfte.
Damit konfrontiert gab Versatel-Pressesprecher Stefan Sayder zwar an, er könne sich dies „nicht erklären“, räumte aber dann ein, dass es Fälle gebe, „in denen Versatel im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen IP-Adressen seiner Kunden speichert – zum Beispiel im Zusammenhang mit Auskunftsersuchen der Staatsanwaltschaft, einzelner Polizeibehörden oder auch Rechtsanwaltskanzleien“. Die „Sicherung von Verkehrsdaten“, so Sayder, erfolge unter anderem dann, „wenn eine Strafverfolgungsbehörde oder eine Anwaltskanzlei Versatel über einen Verdacht der missbräuchlichen bzw. rechtswidrigen Inanspruchnahme von Telekommunikationsleistungen informiert“.
1&1 und GMX (Beide „Unitied Internet“) spielen ähnlich falsch gegen die Interessen der eigenen Kunden.
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: In meinem Computer hat niemand etwas zu suchen
: In meinem Computer hat niemand etwas zu suchen Die Süddeutsche Zeitung hat heute ein Special zum Thema „Kriminalität im Internet“. Da geht es um den Bundestrojaner, das Verbot von Computerspielen (!) und dazu gibt es zwei Interviews. Einmal erklärt Justizministerin Brigitte Zypries ihre Sicht der Dinge („„Es gibt keine Inseln der Straflosigkeit“) und auch Julia Seeliger wurde befragt, die in den Parteirat der Grünen gewählt wurde (Bei anderen Parteien heisst das Gremium manchmal „Erweiterter Bundesvorstand“): „In meinem Computer hat niemand etwas zu suchen“.
SZ: In Ihrer Bewerbungsrede für die Grünen-Spitze haben Sie ein Hacker-T-Shirt getragen. Verharmlosen Sie damit nicht die Kriminalitätsprobleme im Internet?
Seeliger: So weit ist es also schon gekommen: Statements für die Hackerszene gelten als annähernd krimineller Akt. Dabei sind die Grundsätze der Hacker doch gerade hochmoralisch. Einer ist: „Öffentliche Daten nützen, private Daten schützen!“ Die Bundesregierung hält sich an diesen Grundsatz nicht immer.
[…]
SZ: Mit Ihnen ist erstmals ein Mitglied der sogenannten jungen Netzgeneration in den engsten Führungszirkel einer Partei eingezogen. Was wollen Sie da durchsetzen?Seeliger: The time is now – jetzt werden die Rahmenbedingungen für die Netzwelt bestimmt! Das machen aber Leute, die gar nicht im Netz zu Hause sind, die sich nicht auskennen und die viel zu restriktiv sind. Wir brauchen aber ein offenes Netz mit starken Verbraucher- und Freiheitsrechten und einem modernen Urheberrecht.
Julia Seeliger hat auch ein eigenes Weblog, wo sie regelmässig schreibt und manchmal diese Themen behandelt.
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: Microsoft Vista und das DRM
: Microsoft Vista und das DRM Constanze Kurz ist von stern.de zum erscheinen von Microsoft Vista befragt worden: „Vista-Nutzer werden gegängelt“.
stern.de: Digitale Daten können theoretisch ohne jeden Qualitätsverlust und ohne nennenswerten Aufwand kopiert werden. Das in Vista eingebaute, so genannte Digitale-Rechtemanagement (DRM) soll die Verbreitung und Verwendung des geistigen Eigentums künftig kontrollieren beziehungsweise beschränken. Ein sinnvolles System?
CK: DRM ist in der Tat ein Thema. Wirklich lästig für den Anwender sind die vielen in Vista eingebauten Restriktionen für die Verwendung von Mediadaten. Eine Vielzahl so genannter „Digital Rights Management“-Systeme soll das Kopieren und unautorisierte Abspielen von HD-Filmen oder Musik verhindern. Im Endeffekt wird der Benutzer so gegängelt und an freier Arbeit mit den Mediafiles gehindert. Hier wird ein Umstieg auf Vista für den Benutzer äußerst frustrierend wirken.
Die absurd restriktive Handhabung der Lizenzierung des Betriebssystems kann zu weiteren unangenehmen Überraschungen führen. Änderungen an der Hardware des PCs (beispielsweise durch einen Festplattentausch) können dazu führen, dass das Betriebssystem den Dienst verweigert und eine Nachlizenzierung verlangt. Für Anwender, die auf reibungsloses Funktionieren und gegebenenfalls schnelle Reparaturen angewiesen sind, kann dies zu ganz erheblichen Problemen führen.
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: Musikindustrie sehnt sich China herbei
: Musikindustrie sehnt sich China herbei Auf der Musikmesse in Midem gibt es wohl viele Diskussionen rund um die Zukunft der Musik im Netz. Hier sind nur mal ein paar Artikel dazu.
Schön, dass das mal richtig ausgesprochen wird: IFPI: Internetprovider sollen Zugang zu Tauschbörsen sperren. Die Lobbyisten der Musikindustrie wollen einen digitalen Stacheldraht durchs Netz ziehen, weil das in China ja auch so gut mit der Bekämpfung von Menschenrechten funktioniert. Das ist ja schon länger bekannt, aber jetzt gibt es dazu die offensive Kriegsrhetorik von IFPI-Chef John Kennedy:
At one time you were considered a new media philistine if you wanted to regulate the internet. But then Google promised the Chinese government that censorship was possible. Then Google blacklisted BMW in the internet world for anti-social behaviour. It seems policing is acceptable for all sorts of things but not intellectual property!
With cooperation from ISPs, we could make huge strides in tackling content piracy globally. Disconnection of service for serious infringers should become the speeding fine or the parking ticket of ISP networks. We need government help to make it clear that ISPs must face up to their responsibilities and cut off copyright infringing users.
Vorher kommt noch die immer wiederkehrende Mär vom Filesharing-Rückgang aufgrund von Klagewellen, die jetzt wegen des grossen Erfolges ausgeweitet werden sollen. Die natürlich nur die zweitbeste Lösung darstellen. Besser wäre natürlich die China-Lösung.
Futurezone: Musikkonzerne im Kopierschutzdilemma
Auf der Musikmesse MIDEM in Cannes wird das Thema Digital Rights Management [DRM] kontroversiell diskutiert. Elektronikhersteller und Online-Musikanbieter sprechen sich gegen die Verwendung von DRM aus. Die Musikkonzerne geben sich zurückhaltend. Auf einem Panel zum Thema DRM auf der MIDEM kam es am vergangenen Samstag beinahe zu Handgreiflichkeiten. Dabei standen einander Mitch Bainwol, der Chef des US-Musikindustrieverbandes RIAA, und Gary Shapiro von der Consumer Electronics Association [CEA] gegenüber.
Irgendwie kommt mir das alles auch relativ schizophren vor. Auf europäischer und nationaler Ebene zählen die Elektronikhersteller zu den grössten Fans von DRM. In den USA gibt es allerdings Koalitionen mit NGOs wie EFF und PublicKnowledge gegen Restriktionen.
The Register: For Real, DRM no cure for music biz blues.
No wonder it’s so hard to find anyone who thinks this model is the future of music. It probably isn’t even the future of iTunes.
IHT: Record labels rethink digital rights management at Midem.
Now that even digital music revenue growth is faltering amid rampant file-sharing by consumers, the major record labels are closer than ever to releasing music on the Internet with no copying restrictions – a step they once vowed never to take.
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: Verbraucherschutz: Abmahnungen gegen Computerspielanbieter
: Verbraucherschutz: Abmahnungen gegen Computerspielanbieter Der Verbraucherzentrale Bundesverband verkündet morgen im Tagesspiegel, dass man drei Anbieter von Computerspielen abgemahnt hat. Wieso man auf der eigenen Webseite keine Informationen dazu findet, war mir heute morgen schon nicht klar. Und zwar geht es um Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbestimmungen von Computerspielen, wo Sicherheitskopien untersagt werden. Dagegen geht die VZBV jetzt vor. Das Zitat hier ist von Heise, die sich auf die Tagesspiegel-Vorabmeldung beziehen:
Der vzbv-Vizevorstand Patrick von Braunmühl sieht darin einen Verstoß gegen das Urheberrecht: „Jeder Verbraucher hat das Recht, von seiner gekauften Software eine private Sicherungskopie zu ziehen“, sagte von Braunmühl der Zeitung. Die Verbraucherschützer fordern die Anbieter auf, diese Klausel nicht mehr zu verwenden und drohen für den Fall der Weigerung mit einer Klage. Electronic Arts scheint es darauf ankommen zu lassen und will nicht unterschreiben. „Wir ersetzen jedem Käufer kostenlos die DVD, falls sie kaputt geht“, sagte EA-Sprecher Martin Lorber der Zeitung. „Es gibt daher keinen Grund, warum der Kunde eine Sicherungskopie machen sollte.“
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: 27 Verbände gegen die Vorratsdatenspeicherung
: 27 Verbände gegen die Vorratsdatenspeicherung Der Protest gegen die geplante Vorratsdatenspeicherung wird immer grösser. Mittlerweile unterstützen 27 Verbände und Organisationen die gemeinsame Erklärung des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung:
Ablehnung der Koalitionspläne zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten
27 Verbände lehnen in einer heute veröffentlichten Gemeinsamen Erklärung einen Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ab, dem zufolge künftig Daten über jede Nutzung von Telefon, Handy, E‑Mail und Internet auf Vorrat gesammelt werden sollen (sog. „Vorratsdatenspeicherung“), damit sie Polizei und Staatsanwaltschaften zur Verfügung stehen. Die Verbände bezeichnen es als „inakzeptabel“, dass ohne jeden Verdacht einer Straftat sensible Informationen über die sozialen Beziehungen, die Bewegungen und die individuelle Lebenssituation von über 80 Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern gesammelt werden sollen. Getragen wird die Gemeinsame Erklärung von Bürgerrechts‑, Datenschutz- und Menschenrechtsverbänden, von Journalistenorganisationen und Medienverbänden, von der Internetwirtschaft und der Telefonseelsorge, von Anwalts- und Juristenverbänden sowie von der Verbraucherzentrale.
Neben einer verbesserten Strafverfolgung begründet die Bundesregierung die geplante Vorratsdatenspeicherung damit, dass eine EG-Richtlinie vom März 2006 umgesetzt werden müsse. Diesem Argument erteilt der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eine Absage: „Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist so offensichtlich rechtswidrig, dass Deutschland zu ihrer Umsetzung nicht verpflichtet ist.“ Die Gemeinsame Erklärung von heute erläutert: „Die Richtlinie verstößt gegen die im Europarecht verankerten Grundrechte und ist in vertragsverletzender Weise zustande gekommen.“ Seit Juli 2006 ist gegen die Richtlinie bei dem Europäischen Gerichtshof eine Nichtigkeitsklage anhängig. Die Verbände fordern, zumindest den Ausgang dieser Klage abzuwarten, bevor eine „derart weitreichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in Deutschland“ beschlossen wird.
Den angeblichen Nutzen einer Vorratsdatenspeicherung stellt eine ausführliche Analyse des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung vom Freitag in Frage. Danach fehlten den Strafverfolgern Kommunikationsdaten nur selten. Aus einer Studie des Bundeskriminalamts ergebe sich, dass eine Vorratsdatenspeicherung die durchschnittliche Aufklärungsquote „von derzeit 55% im besten Fall auf 55,006% erhöhen“ könne. Eine Vorratsdatenspeicherung hätte in Irland und anderen Staaten keinen ersichtlichen Einfluss auf die Kriminalitätsrate gehabt. „Somit ist nicht erkennbar, dass eine Vorratsdatenspeicherung die Sicherheit der Bevölkerung stärkt.“
Stattdessen würde die Datenspeicherung „Millionen von Euro kosten, die Privatsphäre Unschuldiger gefährden, vertrauliche Kommunikation beeinträchtigen und den Weg in eine immer weiter reichende
Massenansammlung von Informationen über die gesamte Bevölkerung ebnen.“ Müsse jeder die Aufzeichnung großer Teile seines Kommunikations‑, Bewegungs- und Internetnutzungsverhaltens bedenken, seien „Kommunikationsstörungen und Verhaltensanpassungen“ zu erwarten. Deshalb schade die Massendatenspeicherung der „freiheitlichen Gesellschaft insgesamt“, so die Stellungnahme des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung gegenüber dem Bundesjustizministerium.Die Gemeinsame Erklärung vom 22.01.2007 im Wortlaut:
„Gemeinsame Erklärung zum Gesetzentwurf über die Vorratsdatenspeicherung
Der Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung sieht vor, Telekommunikationsunternehmen ab Herbst 2007 zu verpflichten, Daten über die Kommunikation ihrer Kunden auf Vorrat zu speichern. Zur verbesserten Strafverfolgung soll nachvollziehbar werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E‑Mail in Verbindung gestanden hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Bis spätestens 2009 soll zudem die Nutzung des Internet nachvollziehbar werden.
Eine derart weitreichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in Deutschland halten wir für inakzeptabel. Ohne jeden Verdacht einer Straftat sollen sensible Informationen über die sozialen Beziehungen (einschließlich Geschäftsbeziehungen), die Bewegungen und die individuelle Lebenssituation (z.B. Kontakte mit Ärzten, Rechtsanwälten, Psychologen, Beratungsstellen) von über 80 Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern gesammelt werden. Damit höhlt eine Vorratsdatenspeicherung Anwalts‑, Arzt‑, Seelsorge‑, Beratungs- und andere Berufsgeheimnisse aus und begünstigt Wirtschaftsspionage. Sie untergräbt den Schutz journalistischer Quellen und beschädigt damit die Pressefreiheit im Kern. Die enormen Kosten einer Vorratsdatenspeicherung sind von den Telekommunikationsunternehmen zu tragen. Dies wird Preiserhöhungen nach sich ziehen, zur Einstellung von Angeboten führen und mittelbar auch die Verbraucher belasten.
Untersuchungen zeigen, dass bereits die gegenwärtig verfügbaren Kommunikationsdaten ganz regelmäßig zur effektiven Aufklärung von Straftaten ausreichen. Es ist nicht nachgewiesen, dass eine Vorratsdatenspeicherung besser vor Kriminalität schützen würde. Dagegen würde sie Millionen von Euro kosten, die Privatsphäre Unschuldiger gefährden, vertrauliche Kommunikation beeinträchtigen und den Weg in eine immer weiter reichende Massenansammlung von Informationen über die gesamte Bevölkerung ebnen.
Rechtsexperten erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht eine Pflicht zur verdachtslosen Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten für verfassungswidrig erklären wird. Außerdem wird erwartet, dass die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäische Gerichtshof keinen Bestand haben wird. Die Richtlinie verstößt gegen die im Europarecht verankerten Grundrechte und ist in vertragsverletzender Weise zustande gekommen. Irland hat bereits Klage gegen die Richtlinie erhoben. Der Ausgang dieser Klage sollte zumindest abgewartet werden.
Als Vertreter der Bürgerinnen und Bürger, der Medien, der freien Berufe und der Wirtschaft lehnen wir das Vorhaben einer Vorratsdatenspeicherung geschlossen ab. Wir appellieren an die Politik, sich grundsätzlich von dem Vorhaben der umfassenden und verdachtsunabhängigen Speicherung von
Daten zu distanzieren.“Unterzeichner:
* Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
* Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV)
* Chaos Computer Club e.V. (CCC)
* Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di
* Deutsche Liga für Menschenrechte e.V.
* Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V.
* Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
* Deutscher Presserat
* eco Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.
* Evangelische Konferenz für Telefonseelsorge und Offene Tür e.V.
* Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur e.V. (FFII Deutschland)
* Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. (FIfF)
* Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e.V. (GDD)
* Gustav Heinemann-Initiative (GHI)
* Humanistische Union e.V.
* Internationale Liga für Menschenrechte (ILMR)
* Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
* Netzwerk Neue Medien e.V.
* netzwerk recherche e.V.
* Neue Richtervereinigung e.V. (NRV)
* no abuse in internet e.V. (naiin)
* Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen
* Repubikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV)
* STOP1984
* Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ)
* Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)
* Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. (VDJ)Hier gibt es eine ausführliche Stellungnahme des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.
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: Europäische Verbraucherorganisationen gemeinsam gegen Apple
: Europäische Verbraucherorganisationen gemeinsam gegen Apple Europa wird etwas ungemütlich für Apple und iTunes. Verbraucherorganisationen aus Skandinavien, Frankreich und Deutschland haben sich auf ein gemeinsames Vorgehen in einem Rechtsstreit mit Apple verständigt. In den Verfahren geht es um verbraucherfreundliche Nutzerbedingungen für iTunes in ganz Europa. „Wir schließen uns zusammen, um die Verbraucherrechte bei digitalen Inhalten besser durchsetzen zu können,“ erklärten die Verbraucherombudsmänner aus Finnland und Norwegen, die französische Verbraucherorganisation UFC Que Choisir und der Verbraucherzentrale Bundesverband. Die vier Verbraucherorganisationen einigten sich auf gemeinsame Forderungen, die sie in Schreiben an iTunes vertreten.
In einer Pressemitteilung werden die folgendenvier Punkte genannt: Nutzerbedingungen für iTunes sollen in ganz Europa verbraucherfreundlich werden.
Interoperabilität
„Verbraucher haben ein Recht, online gekaufte Musik auf Abspielgeräten ihrer Wahl spielen zu können,” erklärten die vier Organisationen. Vertragsklauseln und technische Beschränkungen, die dies einschränken oder ausschließen seien unfair und sollten zurückgenommen werden, so die Forderung. Die Musikindustrie solle Standards für die Verwertung digitaler Musik entwickeln. iTunes wird aufgefordert, seine Verträge mit der Musikindustrie neu aushandeln, so dass Songs auch ohne DRM-Systeme heruntergeladen werden können. Unter DRM (Digital Rights Management) sind technische Barrieren zu verstehen, die ein Kopieren digitaler Inhalte beschränken oder unmöglich machen.
Eine Zwischenlösung könnte darin bestehen, eindeutig klarzustellen, dass Verbraucher gebrannte CDs durch Reripping umformatieren dürfen. Dieser mit iTunes dikutierte Vorschlag sei aber keine sinnvolle Dauerlösung. „Wir erwarten von Apple spürbare Fortschritte bei der Interoperabilität bis September 2007.“Bessere Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) erwarten die vier Organisationen die Rücknahme einer Klausel, mit der sich iTunes das Recht vorbehält, die AGBs einseitig und ohne Zustimmung der Verbraucher zu verändern.
Haftungsregeln
Auch bei den Haftungsregeln bestehen die Verbraucherorganisationen auf nutzerfreundlichen AGBs: „iTunes sollte die Klausel ändern, derzufolge die Haftung auch für schuldhaft verursachte Schäden der Verbraucher ausgeschlossen wird.“
Anwendbares Recht
Bei rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen iTunes und Verbrauchern ist die Frage des anwendbaren Rechts von zentraler Bedeutung. Hier bestehen die Verbraucherorganisationen darauf, dass ausschließlich das Recht des Landes angewandt wird, in dem die Verbraucher leben.
Passend dazu ist auch unser Bericht von der Pressekonferenz der Verbraucherzentrale Bundesverband aus dem vergangenen Sommer, als iTunes in Deutschland wegen den Allgemeinen Geschäftsbestimmungen abgemahnt wurde: Massive Kritik an Urheberrechtspolitik von den Verbraucherzentralen.
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: Bundesregierung: Hacker sind so gefährlich wie Bombenleger?
: Bundesregierung: Hacker sind so gefährlich wie Bombenleger? de.internet.com verwertet eine Pressemitteilung vom Focus: Schavan verteidigt Überwachungsforschungsprogramm. Wie so oft, erfolgt die Argumentation, dass mehr Überwachungstechnologien unsere Freiheit erhalten.
Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU) hat ein neues Programm der Bundesregierung zur Förderung der Entwicklung von Sicherheits- und Überwachungstechnik als Beitrag dazu verteidigt, „die Freiheit der Bürger durch Forschung zu sichern“. Im Nachrichtenmagazin ‚Focus’ (kommende Ausgabe) fügte Schavan hinzu: „Sicherheit hängt vom Vorsprung in Forschung und Wissenschaft und der Umsetzung in Organisation und Technologie ab.“ Gefragt seien „intelligente Antworten auf die Herausforderungen neuer Bedrohungen der zivilen Sicherheit“.
Zitatwürdig ist auch ihr Staatssekretär:
Schavans Parlamentarischer Staatssekretär Thomas Rachel (CDU) ergänzte: „Wichtige Infrastrukturen wie zum Beispiel die Telekommunikationsnetze hängen stark von Computertechnik ab. Deshalb müssen wir der Gefahr begegnen, dass ein Hacker genau so viel Schaden anrichten könnte wie ein Bombenleger.“
Dazu passt übrigens auch der Telepolis-Artikel: „Oberstes Gericht in Spanien erweitert den Terrorismusbegriff“.
Der Oberste Gerichtshof in Madrid hat nach dem Bruch der Waffenruhe der baskischen Untergrundorganisation ETA schnell drei Jugendorganisationen als „terroristisch“ definiert. Das Urteil hatten die Richter zuvor mehrfach aufgeschoben. 2005 hatte ein Madrider Sondergericht dieses Attribut noch verworfen, weil zur Definition des Terrorismus der Einsatz von „Waffen oder Sprengstoff“ notwendig sei. Mit dem Urteil wird der Begriff unendlich gedehnt, dessen Definition international bisher nicht gelingt. Die Organisationen standen zwar schon seit Jahren auf der EU-Liste terroristischer Organisationen arbeiten aber in Frankreich legal weiter.
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: Code of conduct
: Code of conduct ars technica schreibt über die Debatten zwischen westlichen Technologie-Firmen und Nichtregierungsorganisationen, einen „Code of conduct“ zu schaffen. Das ist quasi eine Selbstverpflichtungserklärung, um Menschenrechte zu achten und ethisch in repressiven Staaten zu handeln: Tech companies, NGOs working on code of conduct.
Google, Yahoo, Microsoft, and European communications company Vodafone are working in conjunction with a handful of nongovernmental organizations (NGOs) to create a code of conduct to govern the companies’ conduct when it comes to freedom of speech, user privacy, and other human rights issues. The discussion began late in 2006 and is being spearheaded by the Center for Democracy and Technology (CDT) in Washington DC, the Berkman Center for Internet & Society at Harvard Law School, and Business for Social Responsibility in San Francisco.
Das war schon etwas früher bei Heise: Google, Yahoo und Microsoft beteiligen sich an Menschenrechtsinitiative.
Eine Gruppe von US-amerikanischen Bürgerrechtlern, Unternehmen und anderen Organisationen hat sich darauf verständigt, gemeinsam nach Lösungen für Menschenrechts- und Datenschutzfragen bei internationalen Geschäften zu suchen.[…]Technologie-Unternehmen spielen nach Ansicht von CDT-Direktor Leslie Harris eine wichtige Rolle für demokratische Reformen in sich entwickelnden Ländern. Es gebe aber einige Regierungen, die Wege gefunden haben, Technologien gegen ihre Bürger einzusetzen, beispielsweise durch die Überwachung des Internets und durch Zensur. Die Initiative, an der sich auch Human Rights Watch, die UN und die Electronic Frontier Foundation beteiligen, wollen in diesem Jahr eine Reihe von Prinzipien festlegen, der sich die international tätigen Unternehmen verpflichten wollen.
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: Hacker 3.0
: Hacker 3.0 Peter Glaser schreibt im Technology Review – Blog über die dritte Generation von Hackern: Hacker 3.0.
Was die Hacker zu mehr als einem Haufen renitenter Technik Freaks macht, ist ihre Utopie eines Menschenrechts auf Information. Es ist ein Versuch, ausser pfiffiger Technik auch einen moralischen Anspruch hervorzubringen. Verborgene Informationen repräsentieren für Hacker die dunkle Seite der Macht. Sie glauben daran, dass Macht transparent sein muß und dass eine informierte Welt eine bessere Welt sein kann.
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: Europäischer Datenschutztag
: Europäischer Datenschutztag Das Virtuelle Datenschutzbüro informiert über den ersten „Europäischen Datenschutztag“.
Auf die Initiative des Europarats hin wird europaweit im Jahr 2007 erstmalig der Europäische Datenschutztag ausgerichtet werden. Der Europarat will über den Europäischen Datenschutztag das Bewusstsein für den Datenschutz bei den Bürgerinnen und Bürgern in Europa erhöhen. Der Datenschutztag wird zukünftig jährlich regelmäßig am 28. Januar stattfinden, weil an diesem Datum die Unterzeichnung der Europaratskonvention 108 zum Datenschutz begonnen wurde. Mit der Konvention verpflichten sich die unterzeichnenden Staaten, für die Achtung der Rechte und Grundfreiheiten insbesondere des Persönlichkeitsbereichs bei der automatisierten Datenverarbeitung Sorge zu tragen. Alle mit dem Datenschutz befassten Stellen in Europa sind aufgerufen, sich durch eigene Aktionen an diesem Tag zu beteiligen.
Passend dazu gibt es am 29. Januar ab 18:45 in Berlin in der Landesvertretung Sachsen-Anhalt eine Diskussionsrunde, wo dem Datenschutz gehuldigt wird. Mit dabei sind auch wahre Freunde des Datenschutzes wie Wolfgang Schäuble und Dieter Wiefelspütz.
* Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble,
* Prof. Dr. Spiros Simitis,
* Richterin am Bundesverfassungsgericht Christine Hohmann-Dennhardt,
* Mitglied des Europaparlaments Alexander Alvaro,
* Mitglied des Deutschen Bundestages Dr. Dieter Wiefelspütz und dem
* Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar. -
: Welche Provider speichern unnötig die Verbindungsdaten?
: Welche Provider speichern unnötig die Verbindungsdaten? Telepolis hat mal nachgefragt, wie die Flatrate-Anbieter das Darmstädter Urteil (Holger Voss vs. T‑Online) zum Datenschutz umgesetzt haben: Wer die Verbindungsdaten speichert.
Folgende Provider haben eine Speicherung verneint:
1&1, Avego, BetaPower, DSL-over-AIR, HeLiNET, Kabel BW, komro, Lycos, MAXXonair, Media‑N, mvox, Ost Tel Com, PowerKom, Strato, Teleos, Versatel
Einige Provider wie HanseNet speichern wenige Tage. Der Grossteil antwortete nicht. Bis zu einer Antwort muss davon ausgegangen werden, dass diese die Verbindungsdaten speichern. Ansonsten speichern die Provider bis zu 80 Tage. Aus Verbrauchersicht ist dies nicht akzeptabel und es freut eigentlich nur die Sicherheitsbehörden und die Musikindustrie.
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: Union kommentiert Telemediengesetz
: Union kommentiert Telemediengesetz Es ist ja immer wieder lustig, wenn Unions-Abgeordnete netzpolitisch-relevante Gesetzesgebungen kommentieren. Zum Telemediengesetz hat sich jetzt die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB, zu Wort gemeldet. Von Datenschutz ist in der Pressemeldung nichts zu lesen. Aber hey – das ist die Union. Dafür gibt es Erleuchtendes zum Thema Spam zu lesen und was man grandios geleistet hat:
Mit der anstehenden Verabschiedung des Telemediengesetzes bringt die Große Koalition eine richtige Neuregelung und vor allem eine deutliche Vereinfachung des Internetrechts auf den Weg. Durch die Einstufung von so genannten Spam-Mails als Ordnungswidrigkeit wird auch den Verbrauchern Rechnung getragen und ein verbesserter Schutz vor irreführenden Angaben bei E‑Mail-Werbung angestrebt. Charakter und Herkunft einer E‑Mail-Werbung müssen sich künftig bereits aus Kopf- und Betreffzeile der Nachricht ergeben, damit die Empfänger frei entscheiden kann, wie sie mit der E‑Mail umgehen, ohne sie erst öffnen zu müssen. Absender, die bewusst irreführen, müssen zukünftig mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro rechnen. So werden viele Verbraucher von unseriöser E‑Mail-Werbung abgeschreckt.
Nochmal langsam von vorne. Erstmal sieht die Union eine Vereinfachung des Internetrechts. Oder sehen sie es nur auf „dem Weg dahin?“ Unabhängige Stimmen, die das bestätigen, hab ich bisher noch nicht vernommen. Interessant ist ja auch, wie man mit Spambots umgehen möchte, die vermutlich am meisten Spam verursachen. Wenn Spammails mit gefälschten Adressen von Privatpersonen verschickt werden, müssen diese dann mit bis zu 50.000 Euro Bussgeld rechnen? Oder die Spammer in den USA oder China? Und das nur, um Verbraucher von unseriöser E‑Mailwerbung abzuschrecken? Als Verbraucher bin ich jetzt schon verschreckt. Irgendwie ist da der Wurm in der Pressemeldung.
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: EDRi-gram – Nummer 5.1
: EDRi-gram – Nummer 5.1 Das EDRi-gram mit der Nummer 5.1 ist gestern mit den folgenden Themen erschienen:
1. EDRI signs the Joint Statement for SCCR 1st Special Session
2. Copyright extension term rejected by EU commissioned report
3. EU knew about the US’s system profiling all visitors
4. Is DRM fading out ?
5. New Italian law to block child pornography websites
6. Millions of credit cards scrutinized in Germany
7. Sony loses DRM case in France
8. Changes in the UK ID card scheme
9. Prison or fine for French p2p users ? -
: TMG: Spambekämpfung auf regionaler Ebene
: TMG: Spambekämpfung auf regionaler Ebene Bei tagesschau.de gibt es einen Artikel zum Telemediengesetz, indem ich auch zitiert werden. Die Überschrift gefällt mir: „Wenn der Landrat Spams verfolgt“.
Neue Pflichten für Webseiten-Betreiber, ein neuer Anlauf im Kampf gegen Spams und mehr Rechte für Geheimdienste – heute berät der Bundestag über das Telemediengesetz, das wichtigste deutsche Internet-Gesetz. Datenschützer kritisieren, dass den Behörden das Daten-Sammeln zu einfach gemacht wird.
Wenn der Bundestag heute in abschließender Lesung das neue Telemediengesetz debattiert, werden vor allem Datenschützer genau hinhören. Die neuen Regeln im wichtigsten deutschen Internet-Gesetz sehen vor, dass Internet-Provider und Webseiten-Betreiber auf Anordnung von Polizei, Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst Daten ihrer Nutzer herausrücken müssen.
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: Morgen: Bundestag stimmt über Telemediengesetz ab
: Morgen: Bundestag stimmt über Telemediengesetz ab Morgen soll im Bundestag das umstrittene Telemediengesetz verabschiedet werden. Die Bundesregierung legt bei der so genannten „Internet-Gesetzgebung“ einen rasanten Zeitplan vor, den man ja gewöhnt ist. Für Debatten und Verbesserungen bleibt da keine Zeit. Argumentiert wird mit der Umsetzung des Rundfunkstaatsvertrages zum 1.März 2007. Allerdings ist das eine schlechte Ausrede für ein lückenhaftes Telemediengesetz, was bereits bei der Verabschiedung überaltert ist. Die Kritik von zivilgesellschaftlicher Seite findet man in einem gemeinsamen Papier (PDF), was von verschiedneen Bürgerrechtsorganisationen veröffentlicht wurde. Viele Informationen zur aktuellen Debatte finden sich in diesem Blog unter dem Schlagwort „Telemediengesetz“.
Der Datenschützer und Jurist Patrick Breyer erklärt im NetzpolitikTV-Interview die zivilgesellschaftliche Kritik am Telemediengesetz und warum diese Internet-Gesetzgebung alle Internetnutzer betrifft und gleichzeitig Bürger- und Verbraucherrechte befährdet: