Versatel praktiziert Vorratsdatenspeicherung und Auskunftsrecht

Kunden von Versatel sollten sich mal diesen Telepolis-Artikel durchlesen: Wer die Verbindungsdaten speichert (und das Gegenteil behauptet). Versatel praktiziert anscheinend schon die Vorratsdatenspeicherung und ein Auskunftsrecht für Rechteinhaber, obwohl beides noch nicht Gesetz ist. Die Datenschutz-Rechte der Kunden spielen bei dem Unternehmen anscheinend keine grosse Rolle.

Auch Versatel verneinte anfangs eine Speicherung kategorisch und räumte diese ebenfalls erst ein, nachdem ihr Postings von abgemahnten Versatel-Flatrate-Nutzern vorgehalten wurden: Higgibaby und dergute sollten der Kanzlei Dr. Karl, Urmann & Wagner für den Tausch von zwei Videos im BitTorrent-Netzwerk jeweils einen „Abgeltungsbetrag“ in Höhe von 250 € zahlen. „Higgibaby“ schrieb Versatel nach eigenen Angaben zu dem Vorfall an, erhielt aber keine weiteren Auskünfte.

Damit konfrontiert gab Versatel-Pressesprecher Stefan Sayder zwar an, er könne sich dies „nicht erklären“, räumte aber dann ein, dass es Fälle gebe, „in denen Versatel im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen IP-Adressen seiner Kunden speichert – zum Beispiel im Zusammenhang mit Auskunftsersuchen der Staatsanwaltschaft, einzelner Polizeibehörden oder auch Rechtsanwaltskanzleien“. Die „Sicherung von Verkehrsdaten“, so Sayder, erfolge unter anderem dann, „wenn eine Strafverfolgungsbehörde oder eine Anwaltskanzlei Versatel über einen Verdacht der missbräuchlichen bzw. rechtswidrigen Inanspruchnahme von Telekommunikationsleistungen informiert“.

1&1 und GMX (Beide „Unitied Internet“) spielen ähnlich falsch gegen die Interessen der eigenen Kunden.

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3 Ergänzungen

  1. Na bei mir könne die loggen bis zum umfallen, ich betreibe einen webcrawler und der cralt mehr als 1mio urls am Tag.
    Da wünsche ich denen viel spass beim durchforsten meiner Verbindungsdaten !

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