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Versatel praktiziert Vorratsdatenspeicherung und Auskunftsrecht

Kunden von Versatel sollten sich mal diesen Telepolis-Artikel durchlesen: Wer die Verbindungsdaten speichert (und das Gegenteil behauptet). Versatel praktiziert anscheinend schon die Vorratsdatenspeicherung und ein Auskunftsrecht für Rechteinhaber, obwohl beides noch nicht Gesetz ist. Die Datenschutz-Rechte der Kunden spielen bei dem Unternehmen anscheinend keine grosse Rolle. Auch Versatel verneinte anfangs eine Speicherung kategorisch und räumte…

  • Markus Beckedahl

Kunden von Versatel sollten sich mal diesen Telepolis-Artikel durchlesen: Wer die Verbindungsdaten speichert (und das Gegenteil behauptet). Versatel praktiziert anscheinend schon die Vorratsdatenspeicherung und ein Auskunftsrecht für Rechteinhaber, obwohl beides noch nicht Gesetz ist. Die Datenschutz-Rechte der Kunden spielen bei dem Unternehmen anscheinend keine grosse Rolle.

Auch Versatel verneinte anfangs eine Speicherung kategorisch und räumte diese ebenfalls erst ein, nachdem ihr Postings von abgemahnten Versatel-Flatrate-Nutzern vorgehalten wurden: Higgibaby und dergute sollten der Kanzlei Dr. Karl, Urmann & Wagner für den Tausch von zwei Videos im BitTorrent-Netzwerk jeweils einen „Abgeltungsbetrag“ in Höhe von 250 € zahlen. „Higgibaby“ schrieb Versatel nach eigenen Angaben zu dem Vorfall an, erhielt aber keine weiteren Auskünfte.

Damit konfrontiert gab Versatel-Pressesprecher Stefan Sayder zwar an, er könne sich dies „nicht erklären“, räumte aber dann ein, dass es Fälle gebe, „in denen Versatel im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen IP-Adressen seiner Kunden speichert – zum Beispiel im Zusammenhang mit Auskunftsersuchen der Staatsanwaltschaft, einzelner Polizeibehörden oder auch Rechtsanwaltskanzleien“. Die „Sicherung von Verkehrsdaten“, so Sayder, erfolge unter anderem dann, „wenn eine Strafverfolgungsbehörde oder eine Anwaltskanzlei Versatel über einen Verdacht der missbräuchlichen bzw. rechtswidrigen Inanspruchnahme von Telekommunikationsleistungen informiert“.

1&1 und GMX (Beide „Unitied Internet“) spielen ähnlich falsch gegen die Interessen der eigenen Kunden.

Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


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3 Kommentare zu „Versatel praktiziert Vorratsdatenspeicherung und Auskunftsrecht“


  1. schnoller

    ,

    Na bei mir könne die loggen bis zum umfallen, ich betreibe einen webcrawler und der cralt mehr als 1mio urls am Tag.
    Da wünsche ich denen viel spass beim durchforsten meiner Verbindungsdaten !


  2. Hallo
    Gibt es denn überhaupt irgendeinen Internetprovider den man ohne schlechtes Gewissen und uneingeschränkt empfehlen kann?


  3. […] (via: netzpolitik.org) […]

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