Es ist ja immer wieder lustig, wenn Unions-Abgeordnete netzpolitisch-relevante Gesetzesgebungen kommentieren. Zum Telemediengesetz hat sich jetzt die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB, zu Wort gemeldet. Von Datenschutz ist in der Pressemeldung nichts zu lesen. Aber hey – das ist die Union. Dafür gibt es Erleuchtendes zum Thema Spam zu lesen und was man grandios geleistet hat:
Mit der anstehenden Verabschiedung des Telemediengesetzes bringt die Große Koalition eine richtige Neuregelung und vor allem eine deutliche Vereinfachung des Internetrechts auf den Weg. Durch die Einstufung von so genannten Spam-Mails als Ordnungswidrigkeit wird auch den Verbrauchern Rechnung getragen und ein verbesserter Schutz vor irreführenden Angaben bei E‑Mail-Werbung angestrebt. Charakter und Herkunft einer E‑Mail-Werbung müssen sich künftig bereits aus Kopf- und Betreffzeile der Nachricht ergeben, damit die Empfänger frei entscheiden kann, wie sie mit der E‑Mail umgehen, ohne sie erst öffnen zu müssen. Absender, die bewusst irreführen, müssen zukünftig mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro rechnen. So werden viele Verbraucher von unseriöser E‑Mail-Werbung abgeschreckt.
Nochmal langsam von vorne. Erstmal sieht die Union eine Vereinfachung des Internetrechts. Oder sehen sie es nur auf „dem Weg dahin?“ Unabhängige Stimmen, die das bestätigen, hab ich bisher noch nicht vernommen. Interessant ist ja auch, wie man mit Spambots umgehen möchte, die vermutlich am meisten Spam verursachen. Wenn Spammails mit gefälschten Adressen von Privatpersonen verschickt werden, müssen diese dann mit bis zu 50.000 Euro Bussgeld rechnen? Oder die Spammer in den USA oder China? Und das nur, um Verbraucher von unseriöser E‑Mailwerbung abzuschrecken? Als Verbraucher bin ich jetzt schon verschreckt. Irgendwie ist da der Wurm in der Pressemeldung.