Gesetzentwurf für Fingerabdrücke im Pass

Heute im Bundestag verkündet einen Gesetzentwurf der Bundesregierung mit dem Ziel, zukünftig Fingerabdrücke im Pass zu speichern.

Berlin: (hib/SUK) Künftig sollen Pässe und Reisedokumente neben Fotos auch Fingerabdrücke enthalten. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Passgesetzes (16/4138) vorgelegt. Zur Begründung heißt es, der Rat der Europäischen Union habe „die Aufnahme des Gesichtsbildes sowie von Fingerabdrücken in elektronischer Form“ im Dezember 2004 verbindlich festgeschrieben. Da die EG-Verordnung eine elektronische Speicherung dieser so genannten biometrischen Daten vorsehe, strebe der Gesetzentwurf auch ein „durchgängig elektronisches Verfahren der Passbeantragung“ an. Man habe in Deutschland im November 2005 mit der Ausgabe biometrischer Pässe begonnen, in denen auf einem Chip das Lichtbild gespeichert sei, heißt es weiter. Die Ausgäbe von Pässen mit den zusätzlich gespeicherten Fingerabdrücken könne jedoch erst erfolgen, wenn die notwendige Rechtsgrundlage für die Abnahme der Fingerabdrücke durch die Passbehörden geschaffen werde.

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