Digital Rights

  • : Berkman-Podcast: Copyright and Access to Knowledge
    Berkman-Podcast: Copyright and Access to Knowledge

    Wieder ein Bildungs-Podcast aus dem AudioBerkman: Copyright and Access to Knowledge.

    Mary Wong of Franklin Pierce Law Center joins Berkman Center guests, fellows, and staff to discuss the growing discourse around such topics as “the commons,” “free culture,” and “open content.”

    Professor Wong addresses the extent to which these terms are rhetoric or signals of change; how “openness” can be stunted by lack of clarity in copyright standards; and what the future may hold in light of technological advancements.

    Die MP3-Datei ist eine Stunde lang.

    21. März 2007 1
  • : Übersicht Urheberrecht bei jetzt.de
    Übersicht Urheberrecht bei jetzt.de

    Jetzt.de hat eine Übersicht zum Thema Urheberrecht & Digitale Musik mit vier interessanten Interviews.

    Der Hamburger Rechtsanwalt und Urheberrechtsexperte Till Kreutzer erklärt, was man darf und was nicht: CD brennen, so sagt er, ist in jedem Fall erlaubt.

    Der Harvard-Professor Felix Oberholzer-Gee berichtet von seinen Untersuchungen, die belegen, dass Tauschbörsen keine Einfluß auf Musikverkäufe haben.

    Gunther Buskies erklärt im Interview, was die digitale Revolution für sein Label tapete records bedeutet.

    Jochen Strube vom Forschungsprojekt „Zukunftsmusik“ der TU Darmstadt, dass 99 Cent für einen Song im Netz zu teuer sind.

    20. März 2007 2
  • : Live: EU-Konferenz zum digitalen Verbraucherschutz
    Live: EU-Konferenz zum digitalen Verbraucherschutz

    Ich bin gerade im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung angekommen. Hier findet seit gestern Abend die Konferenz “Herausforderungen und Chancen in einer digitalisierten Welt: Beiträge der Verbraucherpolitik” statt, die vom Verbraucherschutzministerium im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft durchgeführt wird. Gestern Abend gab es aber nichts interessantes zu bloggen.

    15. März 2007 13
  • : Charta Verbrauchersouveränität in der digitalen Welt 2007
    Charta Verbrauchersouveränität in der digitalen Welt 2007

    Noch bevor ich rüber ins Presse- und Informationsamt der Bundesregierung zur EU-Verbraucherschutzkonferenz gehe, hat der Bundesverband Verbraucherzentrale schon die „Charta Verbrauchersouveränität in der digitalen Welt 2007″ (PDF) online gestellt, die dort vorgestellt werden soll. Passend dazu gibt es auch eine Pressemitteilung: „Charta soll Konsumenten im Internet besser schützen“. Ich weiss ja nicht, wie eine (unverbindliche) Charta meine Verbraucherrechte schützen und stärken soll, aber das sei hier mal dahin gestellt. VZBV-Chefin Edda Müller erklärt dann auch passend in der Pressemitteilung: „Verbraucherrechte dürfen nicht zu virtuellen Rechten verkommen“. Also erstmal eine symbolische Charta…

    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die neue Charta der digitalen Verbraucherrechte begrüßt. Die heute von Bundesverbraucherminister Seehofer vorgestellte Charta definiert Grundrechte der Verbraucher in der digitalen Welt. Dazu gehören das Recht auf Datensicherheit, der Datenschutz im Internet, das Recht auf Privatkopien bei digitalen Inhalten sowie der Anspruch auf Interoperabilität, also auf einheitliche technische Standards bei Hardware und Software. „Verbraucherrechte dürfen nicht zu virtuellen Rechten verkommen“, sagte vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. „Die Charta bildet das Fundament für ein verbraucherpolitisches Gesamtkonzept, um starke Bürger- und Verbraucherrechte auch in der digitalen Welt durchzusetzen.“

    Die Charta der digitalen Verbraucherrechte war auf Initiative des Europäischen Verbraucherverbands BEUC im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft ausgearbeitet worden. „Die Charta muss eine Leitplanke darstellen für die künftige politische Debatte über das Urheberrecht, Datenschutz und den Kampf gegen Spamming und Phishing“, sagte vzbv-Chefin Edda Müller.

    Ich berichte gleich mal live von der Konferenz. Hoffe, das offene WLAN gibt es da immer noch.

    Erste Einschätzung nach einem kurzen Überfliegen der Charta: Blumige Worte und sehr zahm in den Forderungen. Fast schon langweilig. Da haben sowohl der europäische Verbraucherschutz-Dachverband BEUC als auf der VZBV schon progressivere Papiere veröffentlicht mit einem stärkeren Fokus auf Verbraucherrechte in der digitalen Welt. Aber vermutlich ist das erstmal ein minimales Konsenspapier mit dem Verbraucherschutzministerium. Das werde ich gleich mal rausfinden.

    15. März 2007 4
  • : EFF-Papier – Wer kontrolliert Deinen Fernseher?
    EFF-Papier – Wer kontrolliert Deinen Fernseher?

    Die Electronic Frontier Foundation hat ein lesenswertes Positionspapier zu DVB veröffentlicht: Who Controls Your Television? How the Digital Video Broadcasting Project’s DRM Standards Jeopardize Innovation, Competition, and Consumer Rights. Das ist übrigens mal wieder ein Papier, wo sich eine deutsche Übersetzung lohnt und notwendig ist. Wenn jemand dazu Zeit und Lust hat, würde ich mich über eine Übersetzung sehr freuen!

    But that may soon change. Principally 1 at the studios’ behest, DVB has been working since 2003 on an elaborate television DRM scheme called Content Protection and Copy Management (CPCM). Its unparalleled restrictions include:

    * Enforcing severe home recording and copying limitations. CPCM will allow content providers to apply copy restriction labels to broadcast streams. For example, a program could be marked as „Copy Never.“ In turn, your DVRs and others devices receiving the signal will have to obey and forbid copying even for home use. A content provider could opt to allow recording but still enforce a multitude of restrictions on copying to other devices.
    * Imposing controls on where you watch a program. Even if you are given permission to move a program to your laptop or other portable devices, „geography controls“ may kick in and stop playback once you leave home or a particular locale. These restrictions may be enforced using tamper-proof GPS receivers built in to your devices. CPCM can also be used to block sending video to yourself over your own home network or the Internet, among other things.
    * Dictating how you get to share shows with your own family. CPCM can be used to examine, for instance, the frequency with which devices are connected to a personal network and determine whether your sharing is within an „Authorized Domain“ Absurdly, DVB spent significant time arguing over what happens to a digital video in case of a divorce!
    * Breaking compatibility with your devices. You may have already invested in new high definition displays and receivers that rely on component analog connections or unrestricted digital outputs, but CPCM will allow the studios to arbitrarily block these connections. In other words, individual copyright holders can turn your gadgets into oversized paperweights. CPCM- restricted media will also be able to carry blacklists and revoke compatibility with particular devices that don’t enforce Hollywood’s restrictions sufficiently.

    Cory Doctorow hat auf BoingBoing schon beschrieben, worum es geht: EFF reveals plot to cripple European television.

    DVB makes TV standards for Europe and parts of Asia, Australia, Africa and Latinamerica; the people working on the DRM project also wanted to see it rolled out in the USA. This is coming soon to a home theater near you. Take action, stand up, join EFF and refuse to be chained by your devices. Tell the manufacturers that they have the market power to buy and sell Hollywood out of pocket – stop sucking up to them and build the devices we want to buy!

    14. März 2007 1
  • : Freiheit statt Angst – Demo gegen Sicherheits- und Überwachungswahn
    Freiheit statt Angst – Demo gegen Sicherheits- und Überwachungswahn

    Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung lädt ein zur Demonstration nach Frankfurt am Samstag, den 14. April ab 15 Uhr: Freiheit statt Angst – Demo gegen Sicherheits- und Überwachungswahn. Und hier ist die Pressemitteilung:

    14. März 2007
  • : Innovative Geschäftsmodelle der Musikindustrie
    Innovative Geschäftsmodelle der Musikindustrie

    Der ehemalige Justiziar der Phonoverbände hat sich wohl mit einer innovativen Geschäftsidee in der Musikbranche selbstständig gemacht. Jetzt ist er Geschäftsführer der Hamburger proMedia GmbH, die im Auftrag der Musikindustrie Urheberrechtsverletzern auf der Spur ist. Und gleichzeitig gibt es noch einen tollen Workflow mit seiner Rechtsanwaltskanzlei, die dann die Abmahnungen rausschickt. Das nennt man ein innovatives Geschäftsmodell als Ergänzung der DRM-Schrottplattformen. Stefan Krempl hat sich den Laden mal für die c´t angeschaut: Hausbesuch bei den „Piratenjägern“ der Musikindustrie.

    Im „Schichtdienst“ spüren bei proMedia zwischen 8 Uhr morgens und teilweise bis weit nach Mitternacht netzaffine Ermittler vergleichbare Sünder auf. Bei den bisher so bearbeiteten 37.000 Fällen sei noch kein einziges Mal das Problem des IP-Spoofing aufgetreten, keine Netzadresse sei bislang fälschlich einem Benutzer zugeordnet worden, versichert Rasch. Dazu komme noch ein externer Ermittlungsdienst mit fast 30 Leuten. Um eine „bessere Durchsetzung bei der Bevölkerung“ ins Visier zu bekommen, die Filesharing-Plattformen illegal nutze, habe man zudem auch gezielte Wochenendaktionen durchgeführt. Diese seien aber teilweise mühselig, da ab dem Nachmittag die P2P-Netze wegen Überfüllung „kaum noch laufen“.
    […]
    Der lange Arm der Phonoverbände unterstützt nach eigenen Angaben zudem die Arbeit von Strafverfolgern etwa bei Hausdurchsuchungen oder dem Spiegeln und Auswerten von Festplatten. Auch Programme zur leichteren Aufdeckung von Urheberrechtsverletzungen im Netz stellt proMedia den Gesetzeshütern zur Verfügung. Die Software zum Aufspüren illegaler Nutzungen im spektakulären eDonkey-Fall im vergangenen Jahr etwa „sei der Polizei ja nicht vom Himmel gefallen – die haben wir hier entwickelt“, berichtet Lüngen.

    Erstmal Lobbying für schärfere Gesetzgebungen und eine Kriminalisierung der Musikkonsumenten machen und dann die neuen Gesetze für ein neues Abmahn-Geschäftsmodell ausnutzen…

    14. März 2007
  • : Diskussion: Staat surft mit – Journalisten unter Generalverdacht?
    Diskussion: Staat surft mit – Journalisten unter Generalverdacht?

    Mal wieder eine Diskussion in Berlin: Staat surft mit – Journalisten unter Generalverdacht?

    Die dpa-Tochter news aktuell und der BundesverbandDeutscher Zeitungsverleger (BDZV) veranstalten zum vierten Mal eine gemeinsame Podiumsdiskussion. Experten aus Politik und Journalismus diskutieren über das Thema „Staat surft mit – Journalisten unter Generalverdacht ?“. Die Veranstaltung findet am 20. März 2007 im Haus der Presse in Berlin statt.

    Der Staat will heimlich über das Internet Computer durchsuchen. Des Weiteren plant das Bundesjustizministerium im Rahmen eines Gesetzes, Telekommunikationsunternehmen zur sechsmonatigen Speicherung von Verbindungsdaten zu verpflichten. Durch diese „Vorratsdatenspeicherung“ könnten staatliche Institutionen nachvollziehen, wer wann mit wem per E‑Mail oder Telefon kommunizierthat und welche Seiten im Internet besucht wurden. Das Gesetz könnte den Schutz der journalistischen Information gefährden, der eine wichtige Grundlage für einen investigativen Journalismus bildet. Wie kann unter diesen Bedingungen die Pressefreiheit gewährleistet werden?

    Es diskutieren:

    * Wolfgang Bosbach, Stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag * Dr. Stefan Geiger, Politischer Korrespondent der Stuttgarter Zeitung * Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit * Jörg Ziercke, Präsident des Bundeskriminalamtes. Dr. Wolfram Weimer, Chefredakteur des Magazins „Cicero“, moderiert die Diskussion.

    Die Veranstaltung beginnt am 20. März um 18 Uhr im Haus der Presse, Markgrafenstraße 15. Die Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung unter sommerfeld@bdzv.de möglich.

    14. März 2007 4
  • : Einführung in OpenID
    Einführung in OpenID

    Bei Linux.com gibt es eine Einführung in OpenID.

    OpenID is an open decentralized digital identity system that has been gaining traction in recent months. It implements a solution to some everyday headaches such as single-sign-on, but it does not address related issues like privacy, trust, spam prevention, or message authentication. OpenID uses a multiple-stage sign-on process, but don’t let that discourage you. As an end user, the benefits are stacked in your favor.

    13. März 2007 1
  • : Wir wollen eine Ethik der Informationsgesellschaft
    Wir wollen eine Ethik der Informationsgesellschaft

    Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, forderte bei der Konferenz „Datenschutz und Datensicherheit“ in Berlin „eine Ethik der Informationsgesellschaft“. Matthias Spielkamp war dabei und hat für Golem mitgeschrieben.

    Insgesamt tendierten wirtschaftliche, aber auch politische Triebfedern aus verschiedenen Gründen dazu, immer mehr an Überwachung zu installieren. Das könne die Überwachung von Geschäftsprozessen sein, so Schaar, aber auch der „Kampf gegen den internationalen Terrorismus – da frage ich: wo ist eine Gegenstrategie?“ Sie könne nur in einer „Ethik der Informationsgesellschaft“ liegen: „Wir müssen Wertentscheidungen treffen über die Frage, was dürfen, was wollen wir machen?“ Das sei überhaupt keine neue Fragestellung, denn der Atombombe oder der Gentechnologie werde sie bereits seit langer Zeit gestellt, aber eben viel zu selten bei Debatten um Informationstechnologie.
    […]
    „Sowohl im Recht als auch in der Technik müssen wir Konsequenzen ziehen und uns fragen, ob Entscheidungen gerechtfertigt sind – egal, wie gut sie wirtschaftlich, sozialpolitisch oder anders begründbar sind -, oder ob sie zurückgefahren werden sollten“, forderte Schaar. Deutschland habe die Gelegenheit, darüber zu reden, wie einen Gesellschaft aussehen sollte, und ob wir nicht zu weit gehen, denn „wir leben nicht in einem totalitären Überwachungsstaat, denn der braucht keine und muss auch kein Verfassungsgericht fürchten.“

    13. März 2007 2
  • : Mikado doch keine Rasterfahndung
    Mikado doch keine Rasterfahndung

    Alles kein Problem – das durchrastern von Kreditkartendaten ist keine Rasterfahndung. Heise hat etwas mehr Infos: Kinderporno-Ermittlung mit Kreditkartendaten rechtmäßig.

    Die umstrittenen Kinderpornografie-Ermittlungen mit Hilfe von Kreditkarten sind einem MDR-Bericht zufolge rechtmäßig gewesen. Das Amtsgericht Halle habe die Beschwerde eines Betroffenen aus Düsseldorf zurückgewiesen, sagte der leitende Oberstaatsanwalt Jörg Wilkmann am heutigen Montag dem MDR-Magazin Sachsen-Anhalt heute. Ermittler aus Sachsen-Anhalt hatten Daten von Millionen Kreditkartenkunden aus Deutschland auf Kinderpornokäufe im Internet überprüft.

    Mehr gibts auch im Lawblog.

    13. März 2007 1
  • : Netzpolitik-Interview: Sechs Jahre Free Software Foundation Europe
    Netzpolitik-Interview: Sechs Jahre Free Software Foundation Europe

    Vor sechs Jahren wurde die Free Software Foundation Europe (FSFE) gegründet, die zu meinen Lieblingsorganisationen zählt. Georg Greve, Präsidident der FSFE, hat mir mal für ein Netzpolitik-Interview einige Fragen zur Geschichte und Zweck der Organisation beantwortet. (Es gibt auch schon ein älteres Podcats-Interview mit Georg und unregelmässig schreibt er hier mit)

    Die amerikanische Free Software Foundation (FSF) ist seit Mitte der 80er Jahre aktiv. Wieso habt Ihr die FSFE gegründet?

    Hierfür waren mehrere Faktoren ausschlaggebend. Freie Software ist ein globales Phänomen, in dem Europa eine zentrale Rolle spielt. Dabei hat sich die Gemeinschaft spürbar verändert. Sie ist stark gewachsen und viele Probleme sind politischer geworden. Diese Aufgaben sind durch eine einzelne Organisation kaum weltweit abzudecken, und darüberhinaus ist es wichtig, den Dialog mit einer Gesellschaft in ihrem kulturellen Kontext zu führen. Die politischen Stile in den USA und in Europa sind durchaus unterschiedlich, auch Kommunikation funktioniert anders. Der Versuch, mit einem Ansatz beide Gebiete abdecken zu wollen, kann also nur bedingt erfolgreich sein.

    12. März 2007 2
  • : Telepolis-Serie: Zensur zwischen öffentlich und privat
    Telepolis-Serie: Zensur zwischen öffentlich und privat

    Telepolis hat eine sechsteilige Serie zu (Internet-)Zensur gestartet, die der Frage nachgeht: „Wer wacht über die Wächter?“

    Zensur zwischen öffentlich und privat, Teil 1

    Ist Zensur zu Anfang des 21. Jahrhunderts tatsächlich noch vorwiegend ein öffentlicher Eingriff oder dient sie in staatskorporatistischen Mischformen wie den „Selbstverwaltungsorganen“ nicht eher dazu, Produkten auch im Sinne großer Medienunternehmen den letzten kulturindustriellen Vereinheitlichungsschliff[1] zu verpassen? Und inwieweit nützt Zensur weniger schutzbedürftigen Verbrauchern (wie etwa Kindern) als Wettbewerbsinteressen – insbesondere wenn sie durch ursprünglich für andere Zwecke geschaffen Rechtsinstrumente wie das Urheber- das Marken- oder das Patentrecht ausgeübt wird?

    […]

    Verschiedene Länder kriminalisieren und zensieren nämlich verschiedenste Inhalte. Homosexualität etwa wird in vielen Ländern schwer bestraft – in Deutschland ist sie nach Aussagen [extern] führender Politiker „gut so.“ Die Bundesrepublik Deutschland wiederum kriminalisiert die Verwendung nationalsozialistischen Symbolguts und die Leugnung des Holocaust, während in den USA Holocaustleugner zu Diskussionen in Schulen eingeladen werden[3] . Irland verbietet Informationen über britische Abtreibungskliniken, in Oklahoma gilt Volker Schlöndorffs Film Die Blechtrommel als Kinderpornographie und in Alabama ist seit April 1998 der Verkauf von Vibratoren gesetzlich untersagt.

    12. März 2007 1
  • : Rechtliche Lage von Filesharing in Deutschland
    Rechtliche Lage von Filesharing in Deutschland

    Das Handakte Weblawg verweist auf einen Artkel zur rechtlichen Lage von Filesharing in Deutschland.

    In der aktuellen Ausgabe der juristischen Fachzeitschrift Kommunikation & Recht (K&R) ist ein mehrseitiger Aufsatz (PDF) von Rechtsanwalt Christian Solmecke zum Thema Filesharing erschienen. Der Aufsatz beleuchtet zunächst umfassend die technische Situation der P2P Tauschbörsen und zeigt dann die verschiedenen Gerichtsurteile, die in den letzten Monaten ergangen sind, auf. (…)

    12. März 2007 2
  • : Konferenz des Verbraucherschutzministeriums zur digitalen Gesellschaft
    Konferenz des Verbraucherschutzministeriums zur digitalen Gesellschaft

    Das Verbraucherschutzministerium veranstaltet im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft am 14. und 15. März in Berlin den Kongress „Herausforderungen und Chancen in einer digitalisierten Welt: Beiträge der Verbraucherpolitik“. Der 15.März ist traditionell auch der Weltverbraucherschutztag.

    Hier ist die Ankündigung:

    Hochrangige Experten aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung informieren und diskutieren am 14. und 15. März in Berlin über neue Möglichkeiten und Risiken beim Einsatz moderner digitaler Technologien sowie die notwendigen Konsequenzen für die Verbraucherpolitik.

    Digitale Technologien durchdringen und verändern fast alle Bereiche des täglichen Lebens. Sie erleichtern den Zugang zu Information und bieten die Grundlage zu neuen Diensten, Handels‑, Kommunikations- und Unterhaltungsmöglichkeiten. Mit den Möglichkeiten wachsen aber auch die Anforderungen an Sicherheit und Transparenz. Die europäische Verbraucherpolitik muss sich daher mit den neuen technischen Entwicklungen und ihren Auswirkungen auf die Verbraucherinnen und Verbraucher auseinandersetzen. Um die verbraucherpolitische Meinungsbildung im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft weiter zu entwickeln, lädt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Konferenz „Herausforderungen und Chancen in einer digitalisierten Welt: Beiträge der Verbraucherpolitik“ am 14. und 15. März 2007 in Berlin ein.

    Das Konzept der Veranstaltung sieht zu wenigen Themenkomplexen immer einen Redebeitrag eines institutionellen Daten- oder Verbraucherschützers und eines Industrievertreters vor. In der abschliessenden Podiumsdiskussion „Herausforderungen und Chancen in einer digitalisierten Welt: Beiträge der Verbraucherpolitik“ tritt dann mit Prof. Dr. Edda Müller, Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), auch nur eine dezidierte Verbraucherschützerin an. Dafür sitzt Dorothee Belz, Mitglied der Geschäftsleitung Microsoft Deutschland, auch auf dem Podium. Da sieht man schon die massiven Verschiebungen zu früheren Zeiten, als das ehemals grün-regierte Verbraucherschutzminsisterium den Foebud und andere als Redner zu diesen Fragestellungen eingeladen hatte. Aber immerhin besser als nichts. Bisher hat sich Seehofer zu diesem Politikbereich nur am 1. März zum Telemediengesetz geäussert. Da verkündet er allen Ernstes „Verbraucherschutz im Internet verbessert“. Auf seine Rede bin ich mal gespannt.

    Heise hatte im Februar schon von einer „Charta für Verbrauchersouveränität in der digitalen Welt“ berichtet, die auf der Konferenz vorgestellt werden soll: Apple & Co. drohen Öffnungsklauseln für DRM bei Online-Musikshops.

    Nun hat das deutsche Verbraucherschutzministerium gemeinsam mit Verbraucherschutzverbänden eine „Charta für Verbrauchersouveränität in der digitalen Welt“ erstellt, berichtet die Financial Times Deutschland. In dem Grundsatzpapier werde gefordert, dass Anbieter von Web-Musikshops wie Apple ihre geschlossenen Systeme öffnen müssten, um dem Verbraucher mehr Wahlmöglichkeiten zu eröffnen. Im iTunes Store gekaufte Songs müssten sich dann auch auf anderen Playern als dem iPod abspielen lassen, ohne dass der Anwender erst Konvertierungsorgien veranstalten muss. Es sei beabsichtigt, diese Charta auch auf europäischer Ebene zu verankern, der Entwurf zu der Charta solle nach bisherigen Plänen spätestens auf einer Konferenz der europäischen Verbraucherschutzminister Mitte März vorgestellt werden. Die europäischen Verbraucherschutzverbände hatten sich bereits Anfang des Jahres auf einen gemeinsamen Forderungskatalog geeinigt, um Apples DRM zu öffnen.

    Hier nochmal ein Verweis auf unsere ausführliche Berichterstattung von einer VZBV-Pressekonferenz im Juni letzten Jahres zu diesem Thema: Massive Kritik an Urheberrechtspolitik von den Verbraucherzentralen. Zur Popkomm 2005 hatten wir uns mal einige Online-Shops genauer angeschaut: Ausgeschlossen und restriktiv: Music-Stores im Netz. Auf der Pressekonferenz hatten wir ein vier Minuten langes Interview mit Patrick von Braunmühl von der Verbraucherzentrale Bundesverband geführt:

    Hier klicken, um den Inhalt von video.google.com anzuzeigen.

    Das vollständige Kongressprogramm finden sich unter www.konsumentdigital.de. Auf der Webseite gibt es eine Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats für Verbraucher- und Ernährungspolitik beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in einer Lang- und Kurzfassung. Die ist zwar auf Ende November 2006 datiert, war mir aber bisher nicht bekannt. Und es finden sich interesante Stellen in dem Papier, die zivilgesellschaftliche Forderungen aufnehmen.

    Privacy Enhancing Technologies (PETs) bereits in der Design-Phase implementieren:

    (62) Risikoberücksichtigende Informationspolitik greift ex ante. Hier ist ein grundsätzliches Umdenken erforderlich. Verantwortliche Innovation fordert ein öffentliches Engagement bereits in der Entwicklungsphase von neuen Systemen und Technologien seitens der Regierung und der Konsumenten bzw. deren Vertreter. Klassisches Mittel ist die Einrichtung von Konsultationsprozessen, wie sie in Großbritannien bereits praktiziert werden. Das muss nicht notwendig mit Hilfe gesetzlicher Regeln geschehen. Freiwillige Verhaltenskodices der betroffenen IT-Industrien bzw. der Entwickler können den Weg für einen Umdenkungsprozess ebnen. Ziel der Konsultationen muss ein Privacy Impact Assessment (PIAs) neuer Technologien (in Kanada obligatorisch) sein, um sicherzustellen, dass mit den neuen Technologien eine entsprechende Verbraucherkompetenz entwickelt wird. Privacy Enhancing Technologies

    (PETs) bereits in der Design-Phase könnten potentielle Missbräuche technisch ausschließen.

    „Recht auf Zugang zur digitalen Welt“:

    (64) Dieses Ziel kann ohne Einsatz staatliche Politikinstrumente nicht erreicht werden. Traditionelle kompensatorische Maßnahmen zielen auf einen Ausgleich der Benachteiligung. Hier rückt das Recht in eine prominente Stellung. Der Zugang zur digitalen Welt hat heute den identischen Stellenwert wie die Sicherstellung der Grundversorgung mit Strom, Wasser und Gas. So wie jeder Verbraucher ein Recht darauf hat, mit Elektrizität und mit Wasser beliefert zu werden, hat er auch ein Recht, Zugang zur digitalen Welt zu erhalten. Dieses Recht erschöpft sich nicht in der Bereitstellung eines technischen Anschlusses. Zugang verlangt mehr, verlangt die Möglichkeit und die Fähigkeit, sich die Errungenschaften der digitalen Welt auch erschließen zu können. Das gilt auch und gerade für besonders schutzbedürftige Gruppen der Bevölkerung. Nur so haben alle eine Chance auf Teilnahme. Insoweit wird zu überlegen sein, ob den Verbrauchern der Zugang zu garantieren ist, so wie es auch bei der Energieversorgung und der Telekommunikation der Fall ist.

    Stärkung der Verbraucherrechte im Urheberrecht:

    (66) Die Europäische Gemeinschaft hat den Schutz der Anbieter von digitalen, urheberrechtlich geschützten Inhalten in den letzten Jahren ständig weiter ausgebaut, weitgehend ohne auf die Rückwirkungen einzugehen, die für den Verbraucher aus der Einschränkung der privaten Nutzungsmöglichkeiten resultieren. Die Rechtsentwicklung bewegt sich auf eine zunehmende Kriminalisierung derjenigen Verbraucher zu, die den Urheberschutz nicht beachten. Dieser Entwicklung muss Einhalt geboten und eine adäquate private Nutzung ermöglicht werden.

    Auf der Webseite erfährt man auch, dass die Veranstaltung von der Agentur berlinpolis im Auftrag des BMELV durchgeführt“. Bin gerade etwas über die Rolle von berlinpolis verwundert. Dachte bisher, das wäre ein „Think-Tank für die Politik von morgen“, der im Bereich der Netzpolitik bisher nur durch die Forderung nach einer stärkeren Kontrolle des Internets öffentlich aufgetreten ist:

    In einem online nicht frei zugänglichen Kommentar in der Süddeutschen Zeitung fordert Daniel Dettling vom Berliner Thinktank Berlinpolis eine stärkere Kontrolle des Internet. Weil das Internet als „Fernuniversität der Gewalt“ funktioniere, müssten Kämpfer gegen den internationalen Terrorismus das Internet penibel kontrollieren, um zu verhindern, dass „kulturelle Fingerabdrücke“ (Meme) wie Viren übertragen werden. Als Beispiel nennt Dettling, dass das Mem vom Selbstmordattentäter so attraktiv werden könne, dass es von anderen Kulturen memetisch kopiert werde.

    Es hat einen komischen Anschein, wenn ein Lobby-Verein, dessen Vorsitzender in dieser Position mehr Kontrolle im Netz fordert, eine Konferenz für die Bundesregierung im Bereich Verbraucherrechte organisiert.

    11. März 2007 4
  • : Technische Optionen für die Online-Durchsuchung
    Technische Optionen für die Online-Durchsuchung

    Bei Heise Security werden verschiedene technische Optionen für die Online-Durchsuchung vorgestellt: Bundestrojaner: Geht was – was geht.

    Die meinen das Ernst: Das unbemerkte Durchsuchen von PCs durch Ermittlungsbehörden soll gesetzlich geregelt und anschließend auch technisch umgesetzt werden. Und rein technisch wäre das sogar machbar. Doch erst bei genauer Betrachtung zeigt sich, in welches Dilemma die Behörden dabei geraten.
    […]
    Letztlich ergibt sich durch den Bundestrojaner für die Behörden ein unlösbarer Interessenkonflikt: Einerseits fordern und fördern sie Sicherheitsmaßnahmen – und auf der anderen sind es genau diese Sicherheitsmaßnahmen, die ihnen den Zugriff auf die gewünschten Information verwehren. Entweder verbietet man effiziente Schutz-Software oder man versucht genau diese Schutz-Software immer wieder auszutricksen – und findet sich dabei in der Gesellschaft von Kriminellen wieder. Jedes Loch in Sicherheitssoftware kann auch für Betrügereien, Spionage oder andere kriminelle Aktivitäten genutzt werden – insbesondere, wenn der Bundestrojaner schon demonstriert, wie das geht. Und wenn Beamte Kenntnis von solchen Lücken hätten und nicht für ihre Beseitigung gesorgt haben, träfe sie zumindest eine Mitverantwortung.

    Und um Missverständnissen vorzubeugen: Selbstverständlich kann man sich gegen all die hier geschilderten Einbruchsversuche schützen. Gegen Trojaner in der Mail hilft konsequentes Nachfragen beim angeblichen Absender vor dem Öffnen eines Dateianhangs. Eventuelle Manipulationen von Trojaner-Proxies werden durch digitale Signaturen, Vergleiche von Prüfsummen und SSL-Downloads entlarvt. Selbst das Encase FIM Servlet lässt sich ziemlich sicher mit speziellen Antirootkit-Tools und entsprechendem Knowhow aufspüren und neutralisieren. Und die potenziellen Zielpersonen staatlich angeordneter Überwachungsmaßnahmen werden mit bei den ersten sein, die diese Wissen konsequent nutzen, um sich zu schützen.

    Interessant ist auch der Beitrag „Bundestrojaner, Sina-Boxen und Mailüberwachung“ in der „wunderbaren Welt von Isotopp“.

    11. März 2007 1
  • : Verbrauchervorteile durch Kopierschutz?
    Verbrauchervorteile durch Kopierschutz?

    IBM will wohl weiter Kopierschutzsysteme an die Unterhaltungsindustrie verkaufen: IBM: „Kopierschutz führte DVD zum Erfolg“.

    „Ein zuverlässiger Kopierschutz hat die DVD zum erfolgreichsten Medium gemacht, das jemals eingeführt wurde“, erklärt IBM-Kopierschutzexperte Don Leakes. Ein anfänglich zufrieden stellender Schutz sei die Grundvoraussetzung dafür gewesen, dass die Filmindustrie das Format zum Vorteil aller Konsumenten angenommen und gefördert habe, so Leakes. Ähnliches erwartet sich der IBM-Experte auch bei der Einführung der High-Definition-Nachfolgeformate Blu-ray und HD-DVD, die beim Schutz ihrer Inhalte auf die Verschlüsselungstechnologie „Advanced Access Content System“ [AACS] setzen.

    Der Vorteil des Kopierschutzes für die Verbraucher besteht übrigens darin, dass man zerkratzte DVDs ohne Ersatz im Sondermüll entsorgen darf, diese nicht auf jedem Gerät abspielbar sind und Verbraucherrechte wie die Privatkopie beschnitten werden. Es muss ja der Hölle gleichkommen, wenn Verbraucher sich selbstbestimmt aussuchen können, wo, wann und wie sie ein erworbenes Medium abspielen wollen, der Kauf nachhaltig ist, ihre Verbraucherrechte respektiert werden und sie die Medieninhalte auch noch weiter remixen dürfen.

    10. März 2007 1
  • : Animation: Big Brother State
    Animation: Big Brother State

    Bewusstseinsschaffung für Datenschutzfragestellungen: „Big Brother State“ ist eine schöne Flash-Animation von David Scharf von der Fachhochschule Augsburg und wurde unter einer Creative Commons Sampling LIcence veröffentlicht. Die Animation kann auf der Seite angeschaut und in verschiedenen Formaten heruntergeladen werden. Spread the message.

    Hier ist die 40 MB grosse OGG-Version. Ich bekomme gerade leider keinen vernünftigen Screenshot hin, freue mich aber über einen.

    Ich habs auf BoingBoing gebracht und schon steht es auf Youtube:

    In diesem Fenster soll ein YouTube-Video wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an YouTube. Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Datenabfluss an YouTube solange, bis ein aktiver Klick auf diesen Hinweis erfolgt. Technisch gesehen wird das Video von YouTube erst nach dem Klick eingebunden. YouTube betrachtet Deinen Klick als Einwilligung, dass das Unternehmen auf dem von Dir verwendeten Endgerät Cookies setzt und andere Tracking-Technologien anwendet, die auch einer Analyse des Nutzungsverhaltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken dienen.

    Zur Datenschutzerklärung von YouTube/Google

    Zur Datenschutzerklärung von netzpolitik.org

    [Danke an Paul]

    9. März 2007 13
  • : C‑Span will Creative Commons Lizenzen nutzen
    C‑Span will Creative Commons Lizenzen nutzen

    Der US-Kongress TV-Sender „C‑Span“ hat die zukünftige Verwendung von Creative Commons Lizenzen und eine Liberalisierung der eigenen Copyright-Politik verkündet:

    Advancing its longstanding mission of bringing government closer to the people, C‑SPAN announced today two major initiatives designed to greatly expand citizen access to its online video of federal government activities, such as congressional hearings, agency briefings, and White House events. These actions are intended to meet the growing demand for video about the federal government and Congress, in an age of explosive growth of video file sharers, bloggers, and online ‚citizen journalists.’ The policy change is effective immediately.

    · C‑SPAN is introducing a liberalized copyright policy for current, future, and past coverage of any official events sponsored by Congress and any federal agency– about half of all programming offered on the C‑SPAN television networks–which will allow non-commercial copying, sharing, and posting of C‑SPAN video on the Internet, with attribution.

    Schönes Vorbild und nette Begründung. Ich hätte jetzt auch gerne Phoenix unter CC-Lizenzen. Und den Rest auch, der mit öffentlichen Geldern finanziert wird.

    9. März 2007