Telepolis-Serie: Zensur zwischen öffentlich und privat

Telepolis hat eine sechsteilige Serie zu (Internet-)Zensur gestartet, die der Frage nachgeht: „Wer wacht über die Wächter?“

Zensur zwischen öffentlich und privat, Teil 1

Ist Zensur zu Anfang des 21. Jahrhunderts tatsächlich noch vorwiegend ein öffentlicher Eingriff oder dient sie in staatskorporatistischen Mischformen wie den „Selbstverwaltungsorganen“ nicht eher dazu, Produkten auch im Sinne großer Medienunternehmen den letzten kulturindustriellen Vereinheitlichungsschliff[1] zu verpassen? Und inwieweit nützt Zensur weniger schutzbedürftigen Verbrauchern (wie etwa Kindern) als Wettbewerbsinteressen – insbesondere wenn sie durch ursprünglich für andere Zwecke geschaffen Rechtsinstrumente wie das Urheber- das Marken- oder das Patentrecht ausgeübt wird?

[…]

Verschiedene Länder kriminalisieren und zensieren nämlich verschiedenste Inhalte. Homosexualität etwa wird in vielen Ländern schwer bestraft – in Deutschland ist sie nach Aussagen [extern] führender Politiker „gut so.“ Die Bundesrepublik Deutschland wiederum kriminalisiert die Verwendung nationalsozialistischen Symbolguts und die Leugnung des Holocaust, während in den USA Holocaustleugner zu Diskussionen in Schulen eingeladen werden[3] . Irland verbietet Informationen über britische Abtreibungskliniken, in Oklahoma gilt Volker Schlöndorffs Film Die Blechtrommel als Kinderpornographie und in Alabama ist seit April 1998 der Verkauf von Vibratoren gesetzlich untersagt.

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