Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass es sich bei der sogenannten „militanten gruppe“ (mg) nicht um eine terroristische Vereinigung handelt, sondern lediglich um eine kriminelle Vereinigung. Ob jetzt die Bundesstaatsanwaltschaft aufhört, mit dem ganzen 129a-Kram kafkaeske Szenarien durchzuspielen, ist noch unklar. Was gab es denn nicht alles auf der Suche nach Terroristen? Hausdurchsuchungen bei politischen Aktivisten […]