Der Bundesrat hatte bei den Beratungen zur Vorratsdatenspeicherung noch weitgehendere Forderungen erhoben als jetzt beschlossen wurden. Unter anderem sollte ein direkter Auskunftsanspruch für Urheber (sprich: die Content-Mafia) durch rein zivilrechtliche Verfahren, also unter Umgehung der zunehmend genervten Staatsanwaltschaften und Richter, eingeführt werden. Im beschlossenen Gesetzestext des Bundestages ist diese Option nicht enthalten.
Der federführende Rechtsausschuss des Bundesrates empfiehlt nun dennoch, dass der Bundesrat nicht den Vermittlungsausschuss anrufen soll. Das wird wohl daran liegen, dass der Bundesrat bei diesem Gesetz ohnehin kein Vetorecht hat. Ausserdem wäre sonst gefährdet, dass das Gesetz bis zum 1. Januar in Kraft treten kann. Man gibt aber nicht auf, sondern empfiehlt dem Bundesrat folgenden Beschluss:
„Der Bundesrat stellt fest, dass nach der Neuregelung des § 113b TKG [Vorratsdatenspeicherung, RB] der zivilrechtliche Auskunftsanspruch gegenüber Internet-Providern, wie er im Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums (BR-Drs. 64/07) vorgesehen ist, leerläuft. Der Bundesrat bittet daher, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums diesen Widerspruch der beiden Gesetze aufzulösen und eine Regelung zu schaffen, die den Auskunftsanspruch auch erfüllbar macht.“
Die mögliche Erweiterung des Zugriffs auf gespeicherte Daten soll also nicht über die Sicherheits-Debatte kommen, sondern über die geplante Verschärfung des Urheberrechts. Das ist für uns Gegner der Vorratsdatenspeicherung eigentlich eine hervorragende Geschichte, weil da nochmal die ganze Open-Access-Bewegung massiv gegen solche Sachen mobilisieren wird. Wir werden also da noch stärker sein.
(Ob der Vermittlungsausschuss doch noch angerufen wird, weil das Land Berlin den Schutz bestimmter Berufsgruppen verbessern will, ist übrigens eine andere Frage. )