Bundesregierung

  • : Bundesregierung erklärt Netzneutralitätspläne
    Bundesregierung erklärt Netzneutralitätspläne

    Während ich am Freitag im Presse-Hintergrundgespräch im Wirtschaftsministrium sass, hat Tilo Jung in der Bundespressekonferenz den Regierungssprecher gefragt, was denn an den Netzneutralitätsplänen der Bundesregierung dran ist. Das dokumentieren wir hier auch nur, weil es die Linie der Bundesregierung zeigt: Netzneutralität ist in der Rhetorik wichtig, gegen aktuelle Verletzungen der Netzneutralität wird man nichts unternehmen und zusätzlich führt man noch das Zweiklassenetz ein und legalisiert Drosselkom-Ideen. Business as usual.

    FRAGE JUNG: Herr Seibert, warum ist die Kanzlerin gegen Netzneutralität?

    STS SEIBERT: Ich kann der Behauptung in Ihrer Frage nicht zustimmen, die Kanzlerin ist nicht gegen Netzneutralität. Es ist so und das hat sie gestern in ihrer Rede auf dem „Digitising Europe Summit“ hier in Berlin ja sehr klar gemacht , dass Fragen der Netzneutralität zurzeit in Europa verhandelt werden, und zwar im Rahmen der Verhandlungen zum sogenannten Telekommunikationsbinnenmarkt. Dazu gibt es einen Vorschlag der italienischen Ratspräsidentschaft, der auf dem Tisch liegt, der auch diese Fragen betrifft. Es gibt noch keine Einigung im Rat. Die Bundeskanzlerin hat gestern sehr deutlich gemacht, dass es ihr wichtig ist, dass wir hier Fortschritte machen. Sie hat wörtlich gesagt, dass wir hier aufs Tempo drücken. Innerhalb der Bundesregierung besteht Einigkeit, dass Anbieter elektronischer Kommunikation alle im offenen Internet übertragenen Datenpakete gleich ohne Berücksichtigung des Absenders, des Empfängers, der Art des Inhalts, Dienstes oder auch der Anwendung behandeln sollen. Das ist der Inhalt der Netzneutralität. Dieser Grundsatz steht im Einklang damit, dass man Spezialdienste ermöglicht. Für diese Spezialdienste sollen Regeln gelten, die die Wahrung der Netzneutralität sicherstellen und gleichzeitig das Innovationspotenzial des Internets ausschöpfen. Das ist das, was ich Ihnen dazu sagen kann. Die Bundeskanzlerin hat gestern Beispiele solcher Spezialdienste genannt wenn man sie haben will. In solchen Diensten besteht ein enormes Innovations- und auch ein enormes digitales wirtschaftliches Potenzial. Angesichts dessen ist es sinnvoll, das so zu organisieren. Genau darüber hat die Bundeskanzlerin gestern gesprochen. Ich kann aber, wie gesagt, nicht ihrer Behauptung zustimmen, dass sie gegen Netzneutralität sei das Gegenteil ist der Fall.

    ZUSATZFRAGE JUNG: Sie hat auch davon gesprochen, dass die Chancen der Digitalisierung genutzt werden sollten. Ist das für Sie kein Widerspruch zu dem Anliegen der Netzneutralität? Ein Vorteil der Netzneutralität ist ja, dass jeder die gleichen Chancen hat, also zum Beispiel auch Startups.

    STS SEIBERT: Ich kann da noch einmal auf das zurückgreifen, was ich gerade gesagt habe: Es gibt ja das Bekenntnis zur Netzneutralität, und es gibt trotzdem diese Spezialdienste, die für das innovationsfreundliche Internet, für großes digitales Wertschöpfungspotenzial stehen, von dem wir alle in diesem Lande profitieren werden. Die werden zunehmen. Aber wie die Bundeskanzlerin gestern auch ausgeführt hat: Sie können sich eben nur entwickeln, wenn auch für diese Spezialdienste berechenbare und verlässliche Qualitätsstandards zur Verfügung stehen. Das sind die beiden Seiten, die man zusammenbringen muss und die die Bundesregierung in ihrem Vorschlag zusammenbringen wird.

    ZUSATZFRAGE JUNG: Diese Spezialdienste werden ja genau von denen angeboten, die nicht gerade für Innovation bekannt sind zum Beispiel der Telekom usw., also den großen Internetprovidern.

    STS SEIBERT: Das ist jetzt ein Satz. Zu welcher Frage führt er?

    ZUSATZFRAGE JUNG: Ich verstehe nicht, wie das zu Innovationen führen soll.

    STS SEIBERT: Die Bundeskanzlerin hat gestern zwei mögliche Bereiche genannt. Der eine Bereich, das fahrerlose Auto, klingt heute für manchen noch wie Zukunftsmusik, ist es in Wirklichkeit aber nicht, wie die Experten wissen. Der andere Bereich, der Bereich der telemedizinischen Anwendungen, hat für breite Teile der Bevölkerung vielleicht auch ein großes Potenzial. Das sind Beispiele, wo Innovation möglich ist und wo Innovation heißt, dass man solchen Spezialdiensten eben auch die berechenbaren Qualitätsstandards zur Verfügung stellen muss. Unser Vorschlag wird so sein, dass dies mit dem Grundsatz der Netzneutralität in Einklang gebracht wird. Vielleicht kann sich die Kollegin aus dem Bundeswirtschaftsministerium dazu noch weiter auslassen.

    MODES: Ich kann gerne noch etwas zu den Details sagen. Wie gesagt, es gibt mittlerweile eine gemeinsame Position der Bundesregierung. Es ist eben kein Widerspruch: Die Netzneutralität im offenen Internet soll erhalten bleiben; das Internet bleibt also weiter so, wie es jetzt ist, erhalten. Gleichzeitig gibt es eben diese Innovationen. Es gibt aber strenge Vorgaben: Die Spezialdienste dürfen nicht diskriminieren, sie dürfen kein Ersatz für einen offenen Internetzugang sein und sie dürfen nur bei ausreichenden Netzkapazitäten erbracht werden. Die können sozusagen jetzt auch erst beginnen. Deswegen sehe ich da jetzt auch keinen Widerspruch.

    ZUSATZFRAGE JUNG: An das Wirtschaftsministerium: Wenn die Netzneutralität erhalten werden soll, warum schreibt man das dann nicht ins Grundgesetz?

    MODES: Man findet in Europa eine europäische Regelung. Wir sind der Meinung, dass das europäisch festgesetzt werden muss.

    8. Dezember 2014 16
  • : Einstieg ins Zweiklassennetz: Bundesregierung legt gemeinsame Position zur Netzneutralität vor (Update)
    Einstieg ins Zweiklassennetz: Bundesregierung legt gemeinsame Position zur Netzneutralität vor (Update)

    plakat_07Unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel hat gestern auf einem Event des Telekommunikationsunternehmens Vodafone angekündigt, dass die Bundesregierung jetzt eine abgestimmte Position zum Thema Netzneutralität gibt. Die Rede gibt es mittlerweile als Transcript online:

    Was heißt „innovationsfreundliches“ Internet? Es bedeutet, dass es eine bestimmte Sicherheit für Spezialdienste gibt. Diese Spezialdienste werden zunehmen, aber sie können sich nur entwickeln, wenn auch berechenbare Qualitätsstandards zur Verfügung stehen. Diese beiden Seiten muss man zusammenbringen. Ich glaube, dass uns das in den Verhandlungen in Brüssel in kurzer Zeit gelingen kann. Deutschland drückt hierbei sehr auf das Tempo. Denn wenn Sie das fahrerlose Auto haben wollen oder wenn Sie bestimmte telemedizinische Anwendungen haben wollen – um nur zwei Beispiele zu nennen –, dann müssen Sie natürlich eine fehlerfreie und immer gesicherte Datenübertragung haben. Ansonsten können Sie diese Anwendungen überhaupt nicht durchführen. Deshalb brauchen wir beides, das freie Internet und das qualitätssichere Internet für Spezialdienste.

    Wir haben jetzt das achtseitige Positionspapier der Bundesregierung erhalten und werten es noch aus. Heute fand ein Presse-Hintergrundgespräch im Bundeswirtschaftsministerium statt, wo aber leider keine konkreten Fragen beantwortet werden konnten, welche Auswirkungen dieser Vorschlag auf bestehende Verletzungen der Netzneutralität haben wird. Das Papier wurde als Kompromiss „zwischen den Interessen der Wirtschaft und Netzgemeinde“ bezeichnet. Das verwunderte mich insofern als dass es viele wirtschaftliche Player gibt, die eindeutige Positionen pro Netzneutralität vertreten, auch gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium. Man kann hier überhaupt nicht von einem Konflikt zwischen Verbrauchern und Wirtschaft reden, sondern von einem Konflikt zwischen Telekommunikationsunternehmen auf der einen Seite und dem Rest auf der anderen Seite. Dazwischen stehen die Unternehmen, die nur darauf warten, dass sie Überholspuren bekommen um sich durch ihre derzeitige Marktposition einen besseren Zugang kaufen zu können.

    Aber wie erklärte gestern noch Angela Merkel:

    Meine Damen und Herren, ein weiterer wichtiger Punkt ist der Breitbandausbau. Denn wir brauchen uns über Netzneutralität nicht zu unterhalten, wenn die Netzkapazitäten nicht zur Verfügung stehen.

    Doch Frau Merkel, wir müssen uns genau dann über Netzneutralität unterhalten, wenn die Netzkapazitäten knapp sind und Telekommunikationsunternehmen ohne klare Regeln einfach machen können, was sie wollen. Das ist die derzeitige Situation.

    Was immer klarer wird: Diese Bundesregierung möchte mangelnde finanzielle Unterstützung für den Breitbandausbau mit weniger Netzneutralitätsregeln für die Telekommunikationsunternehmen kompensieren.

    Mit dem vorgelegten Positionspapier werden Drosselkom-Tarife legalisiert, aber derzeitigen Verletzungen der Netzneutralität nicht wirksam einen Riegel vorgeschoben. Das liest sich erstmal wie eine Mogelpackung.

    Update: Mehr Analyse gibt es bei der Digiges. Deren Fazit ist: Verhandlungsposition zur Netzneutralität: Kompromisse sehen anders aus.

    Mit dem nun vorgestellten Entwurf kommt die Bundesregierung den Wünschen der Providerlobby weitestgehend entgegen. Er ist so abgefasst, dass nicht nur – wie immer wieder propagiert – Anwendungen wie Telemedizin und selbstfahrende Autos als Spezialdienste ermöglicht werden, sondern vielmehr beliebte Dienste des offenen Internets künftig auf Spezialdienste ausgelagert und kostenfplichtig angeboten werden können. Verlangsamungen und Blockierung von Internetzugängen werden durch den Entwurf ebenso legalisiert wie verbraucher- und wettbewerbsunfreundliche Praktiken wie das Zero-Rating einzelner Dienste. Rein protokollbasierte Dienste finden überhaupt keine Berücksichtigung.

    Alles in allem ist der Entwurf eine Blaupause für die Gewinnmaximierung der Telekommunikationsprovider. Die Bundesregierung erhofft sich davon offenbar eine höhere Bereitschaft der Provider, Mittel in den Breitbandausbau zu investieren, nur um selbst möglichst wenig staatliche Gelder in dieses Vorhaben zu stecken. Dafür ist sie sogar bereit, die Netzneutralität zu opfern und zuzulassen, dass das offene Internet künftig nicht mehr ein Ort der Meinungsvielfalt, des fairen Wettbewerbs, der freien Innovation und der politischen Teilhabe ist, sondern zu einer nach ökonomischen Gesichtspunkten optimierten Stätte des Konsums verkommt.

    5. Dezember 2014 18
  • : Bundesregierung bestätigt: BND darf Günther Oettinger überwachen
    Bundesregierung bestätigt: BND darf Günther Oettinger überwachen

    Am Freitag titelten wir „BND darf Günther Oettinger überwachen“ mit Verweis auf die im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss von Seiten der Bundesregierung und Bundesnachrichtendienst artikulierte Funktionsträger-Theorie. Dazu gibt es natürlich komplett gegensätzliche Meinungen aus Verfassungssicht. Das hält die Bundesregierung aber nicht davon ab, trotzdem auf ihrer Interpretation zu bestehen.

    Ein Sprecher der Bundesregierung erklärte jetzt gegenüber der Bundespressekonferenz:

    Art. 19 Abs. 3 GG sieht vor, dass Grundrechte auch für inländische juristische Personen gelten, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind. Grundrechte finden keine Anwendung auf ausländische juristische Personen. Kommuniziert ein Mitarbeiter einer Firma in Ausübung seiner Funktion, wird diese Kommunikation der juristischen Person zugerechnet. Diese Kommunikation ist nach Art. 19 Abs. 3 GG nicht geschützt, sofern es sich um eine ausländische juristische Person handelt; unabhängig von der Staatsangehörigkeit des kommunizierenden Mitarbeiters.

    Die strategische Fernmeldeaufklärung des BND gemäß § 1 Abs. 2 BNDG erfolgt ausschließlich in Erfüllung seines gesetzlichen Auftrags. Die Rechtsordnung räumt der Pressefreiheit einen besonderen Schutz ein. Dies ist auch durch den Bundesnachrichtendienst zu berücksichtigen.“

    Schön, dass wir das geklärt haben.

    1. Dezember 2014 7
  • : Promo-Video des Auswärtigen Amt zu 25 Jahre WWW – Was erwarten die Deutschen vom Internet?
    Promo-Video des Auswärtigen Amt zu 25 Jahre WWW – Was erwarten die Deutschen vom Internet?

    Das Auswärige Amt hat ein Promo-Video zu „25 Jahre WWW – Was erwarten die Deutschen vom Internet?“ gemacht und erklärt darüber auch etwas Netzpolitik für Einsteiger.

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    18. November 2014 1
  • : Verschlüsselung im Bundestag: Fördern Bundesregierung oder BSI die freie Software GnuPG?
    Verschlüsselung im Bundestag: Fördern Bundesregierung oder BSI die freie Software GnuPG?

    logo-gnupg-light-purple-bgGnuPG oder GPG (GNU Privacy Guard) ist ein freies Kryptographiesystem und eines der wichtigsten Werkzeuge zur digitalen Selbstverteidigung. GnuPG wurde als freie Software in der Entwicklung von der Bundesregierung finanziell unterstützt. Aber seit Edward Snowden hören wir immer von der Politik, wie wichtig es doch wäre, wenn Bürgerinnen und Bürger die Sicherung ihrer Privatsphäre in Eigenverantwortung übernehmen würden, aber es passiert nichts in diese Richtung.

    Eines der Probleme von GnuPG ist: Es ist immer noch etwas zu kompliziert dafür, dass wir das Werkzeug ohne Probleme unseren Eltern zum Verschlüsseln ihrer Mails installieren würden. Das wäre aber lösbar, wenn der Staat Verantwortung übernimmt und das Projekt weiter unterstützt und nicht nur erzählt, dass man das machen könnte. Im Rahmen von Heartbleed / Open SSL kam die notwendige Diskussion auf, wer sich überhaupt um kritische freie Projekte kümmert, vor allem finanziell.

    Tim Schürmann berichtete in der August-Ausgabe des Linux-Magazin:

    Nun würde so ein Bug nicht weiter auffallen, wäre nicht die Benutzerbasis von Open SSL so riesig. Millionen Privatanwender und sehr viele Firmen verlassen sich auf ihre Kryptosoftware. Sie soll die Sicherheit teils millionenschwerer Projekte gewährleisten, ihre Entwicklung liegt jedoch in den Händen weniger Programmierer. Wie im Falle von Gnu PG pflegt mitunter nur eine einzige Person die umfangreiche Codebasis.

    Diese chronische Unterfinanzierung hat der grüne Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele zum Anlass genommen, gestern in der Fragestunde des Deutschen Bundestages bei der Bundesregierung nachzuhaken:

    Ströbele: Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass die Software GnuPG, auf die nahezu alle freien und für Bürger und Unternehmen frei zugänglichen, vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf seiner Website als besonders sicher empfohlenen, asymmetrischen Verschlüsselungsverfahren für E‑Mails aufbauen, von einer Einzelperson in Düsseldorf allein auf Spendenbasis betreut und gewartet wird (Linux-Magazin 08/2014), und ist die Bundesregierung angesichts der auch von ihr selbst anerkannten, allgemeinen Bedrohung der Datensicherheit der Gesamtbevölkerung und der deutschen Wirtschaft durch massenhaften Datendiebstahl, begangen von Unternehmen oder Geheimdiensten fremder Mächte, bereit, eine nachhaltige Finanzierung und bessere personelle Ausstattung der Betreuung und Wartung dieser Software zu unterstützen, etwa durch Förderung über das BSI?

    Geantwortet hat Dr. Günter Krings, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern. Weiter unten zitieren wir das Protokoll.

    Verschlüsselung weiterhin ein Fremdwort im Bundestag

    Der Deutsche Bundestag tut sich schwer damit, die Verschlüsselung und Signatur von E‑Mails per OpenPGP-Standard zu ermöglichen. Eine eigenes Gremium der Abgeordneten hat die OpenPGP-Nutzung im letzten Jahr effektiv verhindert. Die Gründe beinhalten Auseinandersetzungen um Freie Software, Lizenzen, Kompatibilität und jede Menge Bürokratie. Das haben wir in zwei Artikeln im Sommer beschrieben:

    Verschlüsselungs-Standort Nr. 1: Dutzende Zertifikate von Bundestags-Abgeordneten abgelaufen.
    Verschlüsselungs-Standort Nr. 1: Wie der Bundestag die Nutzung von OpenPGP ein Jahr lang verhindert hat

    Der Bundestag könnte Verschlüsselung fördern, indem sowas bei allen PCs im Hause installiert wird. Unter Windows XP war das unmöglich, mittlerweile gibt es Windows 7. MdBs müssen das aber selber bestellen und finanzieren. Früher kostete die Installation 100 Euro, mittlerweile sind sie auf 40 Euro pro PC runtergegangen. Die Anschaffung kann über das Sachleistungskonto abgerechnet werden. Wir können immer noch die Abgeordneten-Büros an einer Hand abzählen, die das sich haben installieren lassen.

    Bundesregierung will GnuPG nicht weiter fördern, weil das ja Open Source ist

    Es ist interessant, was Günter Krings wie antwortet. Im Endeffekt ist es egal, ob jetzt eine Person das weiterentwickelt oder wenige Firmen zusammen. Die Frage ist ja, ob das auch weiterhin finanziert wird. Krings erklärt, dass der Bund zwischen 2004 – 2014 Fördergeld gezahlt habe. Die Formulierung klingt aber nicht so, als ob seit Snowden auch Geld für eine Weiterentwicklung ausgegeben wurde. Und er schiebt die Verantwortung vom Staat weg und erklärt, dass der jetzt genug getan hätte und andere mal dran seien, weil das ja Open Source wäre.

    Aber genau hier macht die Bundesregierung einen entscheidenden Fehler, wo unklar ist, ob das bewusst oder unbewusst passiert: Denn GnuPG ist eine kritische Infrastruktur. Durch die Snowden-Enthüllungen haben wir gelernt, dass wir keiner kommerziellen Verschlüsselung vertrauen können, wenn niemand in den Code schauen kann. Wer sich effektiv schützen will, sei es vor Totalüberwachung oder vor Wirtschaftsspionage, ist auf Werkzeuge wie GnuPG angewiesen.

    Wir haben Karsten Gerloff, den Präsidenten der Free Software Foundation Europe, um eine kurze Stellungnahme gebeten:

    Eine der wichtigsten Pflichten eines Staates ist es, seine Bürger zu schützen. In Zeiten der globalen Überwachung ist GnuPG dafür eines der besten Werkzeuge, die uns zur Verfügung stehen. GnuPG bietet hohe Sicherheit, die auch überprüft werden kann, da das Programm Freie Software ist. Wenn die Bundesregierung tatsächlich etwas gegen die umfassende Überwachung der Menschen in Deutschland tun möchte, muss sie hier investieren.

    Wir schließen uns dem an.

    Und hier ist das komplette Transcript:

    Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Ströbele! Zum krönenden Abschluss dieser Fragestunde darf das Innenressorts noch einmal auftreten. Ich bedanke mich, dass Sie – dies ist die einzige mündlich zu beantwortende Frage – bei der Stange geblieben sind.

    Ich kann mit einer guten Nachricht aufwarten, lieber Herr Ströbele; denn die von Ihnen in Ihrer Frage zitierte Annahme des Linux-Magazins vom August 2014, dass die – ich sage das einmal etwas salopp – Verschlüsselungssoftware GnuPG ausschließlich von einer Einzelperson in Düsseldorf auf Spendenbasis – so hieß es da – betreut wird, ist glücklicherweise unzutreffend.

    GnuPG ist die zentrale Komponente der umfassenderen Lösung Gpg4win, also einer Windows-Anwendung, die wiederum vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, BSI, beauftragt wurde. Auftragnehmer dieses Entwicklungsvorhabens waren die deutschen Unternehmen Intevation GmbH und g10 Code GmbH sowie die schwedische KDAB. Darüber hinaus erfolgt eine Weiterentwicklung und Pflege von Gpg4win und GnuPG im Rahmen eines etablierten, funktionierenden und verteilten Entwicklungsmodells für eine unter freier Lizenz stehende quelloffene Software durch eine größere Gemeinschaft, also das, was wir als Open-Source-Community bezeichnen, Herr Ströbele.

    Transparent dargestellt werden übrigens die kommerzielle Beauftragung, die Rolle des BSI sowie der mitwirkenden Unternehmen auf den Internetseiten des Projekts. Ich erspare mir jetzt, dies vorzulesen. Ich kann Ihnen dies gerne gleich in die Hand geben, damit Sie wissen, was Sie in Ihren Browser eingeben müssen, um das im Einzelnen zu lesen. Bei der vom Linux-Magazin genannten Einzelperson handelt es sich um den Geschäftsführer der g10 Code GmbH in Düsseldorf, die ebenfalls, wie gesagt, an den oben genannten Beauftragungen beteiligt war.

    Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Ströbele, haben Sie eine Rückfrage? – Ja.

    Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke. – Herr Staatssekretär, wenn ich das richtig weiß, dann ist dieser Verschlüsselungsspezialist, ‑experte, sage ich einmal, ja in der Vergangenheit bereits durch die Bundesregierung gefördert worden. Diese Förderung ist dann aber eingestellt worden. Ich erinnere mich an die Erklärung des früheren Innenministers Friedrich – ich glaube, sogar im Bundestag, aber jedenfalls in der Öffentlichkeit – vom Juli 2013, dass die Bundesbürger aufgefordert wurden, jeder einzelne, selber etwas gegen die Datenspionage, die Datenausspähung zu tun und das nicht allein dem Staat zu überlassen.

    (Manfred Grund [CDU/CSU]: Sollte er nicht eine Frage stellen?)

    Deshalb meine Frage:

    (Manfred Grund [CDU/CSU]: Oh!)

    Gibt es eine ganz konkrete Finanzierung der Weiterentwicklung dieser Verschlüsselungssoftware, die nach meiner Kenntnis von ein oder zwei Leuten in Düsseldorf betrieben wird? Denn wir gehen doch alle davon aus, dass das eine ungeheuer wichtige Arbeit ist.

    Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Dr. Krings.

    Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Vielen Dank. – Herr Ströbele, ich habe ja bereits ausgeführt, dass es sich nicht um eine Einzelperson handelt, sondern dass mehrere Unternehmen beteiligt sind. Der Bund hat auch hier Fördermittel gegeben. Wir haben in dem Zeitraum von 2004 bis 2014 insgesamt knapp 630 000 Euro inklusive Mehrwertsteuer in dieses Projekt investiert. Es gibt noch eine Reihe anderer Projekte. Wir haben im Gesamtetat, glaube ich, etwa 15 Millionen Euro als Verpflichtungsermächtigungen für diesen Bereich der Entwicklungsvorhaben des BSI. Es gehört also zu den Kernaufgaben des BSI, solche Förderungen vorzunehmen. Auch dieses Projekt hat in nennenswertem Umfang Fördergelder bekommen.

    Noch einmal: Der Open-Source-Gedanke ist, dass auch von anderer Seite gefördert wird. In Ihrer Fraktion gibt es wahrscheinlich noch größere Enthusiasten für die Open-Source-Bewegung, als ich es bin. Insofern ist es ganz normal, dass der Staat die Finanzierung nicht komplett übernimmt, dass er diese Person nicht in einem Beamtenverhältnis beschäftigt, sondern den Open-Source-Gedanken mit Beauftragung, mit Geldern fördert. Das ist in der eben genannten Größenordnung erfolgt. Unter anderem dieser Beitrag des Bundes zu dem Projekt hat zu erheblichen Download-Zahlen dieses Programms von etwa 30 000 Downloads pro Woche geführt. Die Zahl der Downloads ist übrigens seit der Snowden-Affäre gestiegen.

    Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja. Ich habe noch eine weitere Frage, Frau Präsidentin, wenn Sie gestatten.

    Vizepräsidentin Claudia Roth: Ich gestatte.

    Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Können Sie denn Zahlen nennen, wie viel von den einigen Hundertausend Euro, die Sie genannt haben, im Rahmen dieser Förderung an GnuPG gegangen sind, konkret an diese Person bzw. seinen Helfer, und wie viel an die anderen Firmen oder die anderen Abteilungen? Ich stimme ja mit Ihnen völlig überein, dass es das Falscheste wäre, daraus eine Beamtenbeauftragung zu machen. Das soll möglichst unabhängig sein, weil nur dann für den Bürger etwas Vernünftiges dabei herauskommen kann. Dies denke ich, nicht weil ich grundsätzlich Bedenken gegen Beamtenarbeit habe, sondern weil es in diesem Falle das Falscheste wäre, was man machen könnte.

    Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Dr. Krings.

    Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Ich lasse das einmal unkommentiert. Ich glaube, dass es für alles sinnvolle Lösungen gibt. Das BSI macht eine hervorragende Arbeit, übrigens mit Beamten, die wichtig und bei unserer Informationssicherheit nicht mehr wegzudenken ist. Aber es gibt bei der Entwicklung von Software, gerade mit offenem Quellcode, bestimmte Punkte, bei denen in der Tat – da stimme ich Ihnen vollkommen zu; ich habe es eben gesagt – dieses Entwickeln aus der Open-Source-Community einige Vorteile bietet. Deshalb will ich es noch einmal etwas deutlicher machen – ich neige auch dazu, etwas zu schnell zu sprechen –:GnuPG, also die Software, die Sie genannt haben, ist Teil einer umfassenderen Lösung, die sich Gpg4win nennt. Im Hinblick auf diese umfassendere Lösung, von der GnuPG ein Teil ist, haben wir seitens des Bundes bzw. durch das BSI im Zeitraum von 2004 bis 2014 zur Entwicklung und Weiterentwicklung der Software insgesamt 630 000 Euro inklusive Mehrwertsteuer ausgegeben.

    13. November 2014 21
  • : Vorhabendokumentation: Diese neuen Gesetze hat die Bundesregierung seit dem Sommer entwickelt – oder gestrichen
    Hier wird gearbeitet: Kabinettstisch der Bundesregierung. Bild: Kühler.
    Vorhabendokumentation: Diese neuen Gesetze hat die Bundesregierung seit dem Sommer entwickelt – oder gestrichen

    Die Bundesregierung hat seit der Sommerpause 24 neue „bedeutsame Vorhaben“ entwickelt, insgesamt steigt die Anzahl wichtiger Projekte auf 118. Das geht aus der aktuellen Vorhabendokumentation hervor, die wir veröffentlichen. Eigentlich wollte die Regierung diese Liste geheim halten, um ihre „ungestörte interne Meinungsbildung“ nicht zu gefährden.

    22. Oktober 2014 6
  • : Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Der BND beantwortet gar keine Anfragen, wir sollen aufhören zu nerven
    Auf der Webseite verspricht man "<a href="http://www.bnd.bund.de/DE/Einblicke/Einblicke_node.html">Einblick in das Innenleben des BND</a>". Es gibt aber keine.
    Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Der BND beantwortet gar keine Anfragen, wir sollen aufhören zu nerven

    Der Bundesnachrichtendienst meint weiterhin, dass das Informationsfreiheitsgesetz für ihn nicht gilt. Mit dieser Begründung wurde unsere Anfrage nach einem Projekt der Datenschutzbeauftragten abgewiesen. Dabei versprach BND-Präsident Schindler: „Wir brauchen mehr Transparenz!“

    22. Oktober 2014 29
  • : ZDF Frontal21 – Horchposten in Deutschland – Bundesregierung duldet US-Spione
    ZDF Frontal21 – Horchposten in Deutschland – Bundesregierung duldet US-Spione

    ZDF Frontal21 hat heute über „Horchposten in Deutschland – Bundesregierung duldet US-Spione“ berichtet.

    Geheime Unterlagen der Bundesregierung belegen, dass private amerikanische Firmen in Deutschland geheimdienstlich tätig sind. Deren Mitarbeiter arbeiten in US-Kasernen auf deutschem Boden und spähen soziale Netzwerke und den E‑Mail-Verkehr aus.

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    21. Oktober 2014 5
  • : Vertraulicher Bericht: Bundesrechnungshof kritisiert Pläne für sicheres Regierungsnetz als „unzureichend“
    Vertraulicher Bericht: Bundesrechnungshof kritisiert Pläne für sicheres Regierungsnetz als „unzureichend“

    Manuel Bewarder berichtet für Welt am Sonntag:

    Der Bundesrechnungshof hat der Bundesregierung im Kampf gegen die Überwachung durch ausländische Geheimdienste ein vernichtendes Zeugnis ausgestellt. Ein vertraulich gestempelter Bericht der Bonner Rechnungsprüfer, der der „Welt am Sonntag“ vorliegt, benennt grundsätzliche Zweifel an den bislang vorgestellten Plänen für ein einheitliches und sicheres Regierungsnetz: „Die Bundesregierung verfügt nicht über die notwendigen Daten für eine effektive Analyse und Steuerung der Informationstechnik (IT) des Bundes und die dazu anstehenden Entscheidungen.“

    Aufgrund von unterschiedlichen Positionen zu Grundsatzfragen in den Ministerien sei es zweifelhaft, ob „wie angekündigt bis Februar 2015 ein tragfähiges Konzept vorliegen wird“. Der Bericht ist ein herber Rückschlag für die Regierung, die den Schutz der eigenen Kommunikation zu einem vorrangigen Ziel erklärt hat.

    Und hier ist der 38-seitige Bericht „IT-Konsolidierung Bund“ als PDF.

    20. Oktober 2014 2
  • : Das Verkehrsministerium möchte leider die Netzneutralität dem Breitbandausbau opfern
    Quelle: <a href="http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/IR/2014-10-07-Netzallianz-im-BMVI.html?nn=134242">BMVI</a>
    Das Verkehrsministerium möchte leider die Netzneutralität dem Breitbandausbau opfern

    Wir haben bereits seit dem Koalitionsvertrag vermutet, dass die Bundesregierung die Netzneutralität opfern will, um den Breitbandausbau zu fördern. Der Taschenspielertrick dabei ist, dass man kaum Geld für den Breitbandausbau investieren will, sondern den großen Telekommunikationsunternehmen einfach weniger Netzneutralitätsregeln verspricht. Oder andersherum gesagt: Die Telekommunikationsunternehmen versprechen gerne den Breitbandausbau irgendwie selbst zu finanzieren, wenn sie dafür weniger Regeln bekommen.

    Klingt wie eine Win-Win-Situation, ist es aber nicht. Wir alle werden darunter leiden.

    Heute traf sich zum zweiten Mal in Berlin die sogenannte Netzallianz, um mit dem dritten Internetminister, Alexander Dobrindt, darüber zu diskutieren, wie man denn Breitbandausbau ohne Geld hinbekommt. Dabei wurde ein „Kursbuch“ präsentiert, was ganz klar weniger Netzneutralität und viel mehr Drosselkom-Geschäftsmodelle verspricht:

    Die Netzallianz weistzudem darauf hin, dass die Entwicklungsfähigkeit der Geschäftsmodelle nachhaltig gesichert werden muss, um weitere Investitionen in den Netzausbau zu ermöglichen. Hierbei kann die Einführung von Qualitätsmerkmalen bei der Datenübertragung einen zusätzlichen Beitrag für die Refinanzierbarkeit von Netzen und damit auch deren Ausbau im ländlichen Raum leisten.

    Regelungen zur Netzneutralität sollten daher keine neuen Geschäftsmodelle zu Lasten zukünftiger Innovationen und Produktvielfalt erschweren. Dabei steht für die Netzallianz außer Frage, dass weiterhin der Zugang von Internet-Nutzern zu allen legalen Inhalten, Diensten und Anwendungen zu gewährleisten ist. Die Unternehmen und Verbände bekennen sich ausdrücklich zum Best-Effort Internet, das auch künftig nicht in Frage gestellt, sondern weiter ermöglicht und fortentwickelt wird. Das bisherige Leistungsniveau wird damit nicht unterschritten, sondern soll neben qualitätsgesicherten Diensten dynamisch weiter entwickelt werden. Innovative neue Dienste können sich damit sowohl unter Best-Effort als auch in einem qualitätsgesicherten Umfeld entwickeln.

    Bleibt die Hoffnung, dass Netzneutralität im Bundeswirtschaftsministerium angesiedelt ist und das Bundesverkehrsministerium mal einiges versprechen, aber vielleicht nicht intern durchsetzen kann. Aber wie ist die Position von Sigmar Gabriel in dieser Debatte und welche Position vertritt die Bundesregierung in den momentanen Verhandlungen im EU-Rat? Wir wissen es leider nicht, gehen aber eher vom Worst-Case aus, wenn wir sowas wie das Kursbuch der Netzallianz lesen.

    7. Oktober 2014 23
  • : Fünf Jahre nach Zensursula stellt die Bundesregierung fest: Löschen statt Sperren funktioniert!
    Fünf Jahre nach Zensursula stellt die Bundesregierung fest: Löschen statt Sperren funktioniert!

    Fast alle Internet-Inhalte mit „Kinderpornografie“ lassen sich zeitnah und problemlos löschen. Das belegt auch der aktuelle Bericht der Bundesregierung mit Statistiken. Damit geben Bundeskriminalamt und Regierung den Kritikern von Internet-Zensur in allen Punkten recht.

    24. September 2014 27
  • : Nationaler IT-Gipfel auch 2014 weitgehend unter Ausschluß der Zivilgesellschaft
    Nationaler IT-Gipfel auch 2014 weitgehend unter Ausschluß der Zivilgesellschaft

    Am 21. Oktober 2014 findet der Nationale IT-Gipfel 2014 der Bundesregierung featuring Bitkom in Hamburg statt. Das Motto ist diesmal kreativ: „Arbeiten und Leben im digitalen Wandel – gemeinsam.innovativ.selbstbestimmt“.

    In der Digitalen Agenda der Bundesregierung wurde versprochen:

    „Wir werden den Nationalen IT-Gipfel als Plattform für die Zusammenarbeit von Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft für einen breiten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Dialogprozess öffnen. Dazu werden wir den IT-Gipfel auf die Handlungsfelder der Digitalen Agenda ausrichten.“

    Im Programm findet man dieses ambitionierte Vorhaben für dieses Jahr leider noch nicht wieder. Fast alle gesellschaftlichen Vertreter sind von Beruf Politiker, einzig ein Vertreter der IG Metall kann als Zivilgesellschaft durchgehen. Wie immer sind zahlreiche Unternehmensvertreter dabei.

    Also business as usual. Muss man nicht hin.

    24. September 2014 5
  • : Bundesregierung erklärt Skype
    Bundesregierung erklärt Skype

    Schön prägnant auf den Punkt von Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche, dem Beauftragten für die Nachrichtendienste des Bundes, als Antwort auf eine Frage von Christian Ströbele im Bundestag:

    „Bei Skype handelt es sich um eine inhaltsverschlüsselnde Kommunikationssoftware, welche u. a. häufig von Akteuren aus dem Bereich der organisierten Kriminalität und des Cybercrimes genutzt wird.“

    (PDF, Frage 1)

    24. September 2014 15
  • : Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Bekanntwerden etwaiger Überwachungslücken gefährdet innere Sicherheit
    Hat Alternativen zur Quellen-TKÜ erforschft: Flyer der Firma ESG.
    Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Bekanntwerden etwaiger Überwachungslücken gefährdet innere Sicherheit

    Eine von der Regierung beauftragte Studie über Alternativen zur Quellen-TKÜ bleibt geheim. Das Innenministerium lehnte gleich drei Informationsfreiheits-Anfragen zum Themenkomplex ab. Ein Bekanntwerden hätte nachteilige Auswirkungen auf die innere Sicherheit.

    23. September 2014 3
  • : Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Was digitale-agenda.de kostet, ist Betriebs- und Geschäftsgeheimnis
    Die deutschen Internetminister Bundesverkehrsminister Dobrindt, Bundesinnenminister de Maizière und Bundeswirtschaftsminister Gabriel sollten mehr miteinander reden.
    Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Was digitale-agenda.de kostet, ist Betriebs- und Geschäftsgeheimnis

    Wir hatten die Digitale Agenda der Bundesregierung ja als Blogbeitrag veröffentlicht, die Bundesregierung hat auf digitale-agenda.de eine eigene Webseite dafür aufsetzen lassen.

    Wir wollten wissen, wie viele Steuergelder dafür ausgegeben wurden und haben die Kostenaufstellung per Informationsfreiheitsgesetz beantragt. Das wurde uns jetzt verwehrt, weil die beauftragte Agentur das nicht will:

    Sie erbitten eine Kostenaufstellung für die Entwicklung und Umsetzung der Webseite www.digitale-agenda.de. Diese Kosten stellen die Vergütung der Internet-Agentur ]init[ AG dar, mit der das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einen Rahmenvertrag zur Beschaffung von IT-Leistungen besitzt. Die Angaben zu der Vergütung sind ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis. Zugang zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen darf nur gewährt werden, soweit der Betroffene eingewilligt hat. Mit Schreiben vom 3. September 2014 haben wir der Internet-Agentur ]init[ AG Gelegenheit zur Stellungnahme nach § 8 IFG gegeben. Die ]init[ AG hat uns am 4. September 2014 keine Einwilligung gem. § 6 IFG erteilt, die Kosten offenzulegen, da sie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse berührt sieht.

    Komisch nur, dass das bei anderen Projekten auch geht.

    Aber das Wort „Informationsfreiheit“ taucht ja auch in der Digitalen Agenda nicht auf.

    19. September 2014 8
  • : IFG-Ablehnung des Tages: Auftragsprofil für BND würde seiner Funktionsfähigkeit „schweren Schaden zufügen“
    IFG-Ablehnung des Tages: Auftragsprofil für BND würde seiner Funktionsfähigkeit „schweren Schaden zufügen“

    Wenn bekannt wird, welche Aufträge das Bundeskanzleramt dem Bundesnachrichtendienst gibt, würde das dessen Informationsgewinnung „in hohem Maße beeinträchtigen“ und seiner Funktionsfähigkeit „insgesamt schweren Schaden zufügen“. Mit dieser Begründung verweigert das Bundeskanzleramt Einblick in das Dokument, das der BND-Spion Markus R. an die CIA gegeben hat.

    16. September 2014 5
  • : Der SPIEGEL veröffentlich die „Handlungsvorschläge Handy“
    Der SPIEGEL veröffentlich die „Handlungsvorschläge Handy“

    Anfang August berichtete Der SPIEGEL über ein Papier namens „Handlungsvorschläge Handy“, was im Bundesinnenministerium geschrieben wurde als es darum ging, Maßnahmen in Folge der Überwachung des Kanzlerinnen-Handys zu finden. Das Papier hatte es in sich, denn durch die Aufdeckung schien zumindest ein kleines Zeitfenster da zu sein, wo auch obere Etagen unserer Behörden und Bundesregierung zumindest empört darüber waren, dass sie selbst durch die Totalüberwachung von NSA & Co betroffen sind.

    Wir stellten auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes eine Anfrage und wollten das Dokument auch bekommen. Das wurde uns verwehrt, u.a. mit der Begründung, dass die guten Beziehungen zu den USA & Co wieder ausgebaut werden sollen. Motiviert durch unsere IFG-Anfrage und vor allem der Begründung des Bundesinnenminsiterium, warum unser Auskunftsrecht verwehrt wurde, hat die SPIEGEL-Redaktion sich entschieden, einen Teil des Dokuments jetzt zu veröffentlichen.

    Die Redaktion des SPIEGEL ist der Auffassung, dass es in erster Linie die Spionageaktivitäten der NSA und des GCHQ sind, welche die Beziehungen belasten – und dass es sich bei dem im Innenministerium erstellten Papier um ein Dokument der Zeitgeschichte handelt. Das gilt schon deshalb, weil es der Öffentlichkeit ermöglicht, die ursprünglich von hochrangigen Beamten erwogenen Handlungsmöglichkeiten mit den tatsächlich erfolgten Reaktionen zu vergleichen.

    Wir sagen danke und spiegeln hier die Handlungsempfehlungen:

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    11. September 2014 3
  • : Viel Netzpolitik, leider wenig Inhaltliches: Angela Merkels Rede zur Generaldebatte im Bundestag
    Viel Netzpolitik, leider wenig Inhaltliches: Angela Merkels Rede zur Generaldebatte im Bundestag

    2014-09-10-bt-haushalt-merkelUnsere Bundeskanzlerin Angela Merkel hat heute im Bundestag im Rahmen der Haushaltsdebatte auch über Netzpolitik gesprochen. Der Inhalte bestand dabei zu weiten Teilen aus Textbausteinen aus der Digitalen Agenda und der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung dazu. Positiv gesehen ist es schön, dass in ihrer Rede Netzpolitik einen so großen Raum eingenommen hat. Allerdings hat sie dabei trotz Quantität nicht viel Inhaltliches gesagt und ihre Rede entspricht der Qualität der Digitalen Agenda. Hier sind die netzpolitisch-relevanten Stellen aus dem Vorläufigen Protokoll, der Ausschrift des Stenografischen Dienstes des Bundestages. Hier gibts auch ein Video.

    […]
    Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, solides Haushalten ist kein Selbstzweck, sondern es ist die Voraussetzung für politische Handlungsmöglichkeiten in der Zukunft. Erstens für eine aktive Begleitung des digitalen Wandels. Der digitale Wandel ist zentrale Gestaltungsaufgabe für die Wirtschaft, die Wissenschaft, aber eben auch – das ist unser Part – für die Politik. Wie sich Deutschland und wie sich die Europäische Union in der zweiten Hälfte dieses Jahrzehnts hier weltweit positionieren, das wird über unsere Wettbewerbsfähigkeit und damit auch über unseren zukünftigen Wohlstand entscheiden. Das Bundeswirtschaftsministerium, das Innenministerium und das Ministerium für digitale Infrastruktur haben eine digitale Agenda erarbeitet, die am 20. August im Kabinett beschlossen wurde. Sie ist ein erster Schritt, um die technische Revolution, die sich durch die Digitalisierung in nahezu allen Lebensbereichen ergibt, aktiv zu begleiten und politisch mitzugestalten.

    Wir setzen dabei als Bundesregierung drei Schwerpunkte: Impulse für weiteres Wachstum und Beschäftigung – die Informations- und Technologiebranche ist entscheidender Innovations- und Wachstumsmotor -, Zugang und Teilhabe durch leistungsstarke Netze – unser Land braucht flächendeckende Breitbandinfrastruktur – und Vertrauen und Sicherheit im Internet; das reicht von der Datensicherheit für Privatpersonen und Unternehmen bis zum Schutz unserer kritischen Infrastruktur. Der Kabinettsbeschluss vom 20. August umreißt den Handlungsrahmen. Die gemeinsame Umsetzung erfolgt im Dialog mit den relevanten Gruppen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Aber es wird auch etliche Punkte geben, bei denen die Politik nach diesem Dialog auch kritische Entscheidungen fällen muss und fällen wird.

    Nach dem Kabinettsbeschluss am 20. August ist der nächste Schritt der IT-Gipfel am 21. Oktober in Hamburg. Er wird die zentrale Plattform sein und wird auch die Handlungsfelder der digitalen Agenda widerspiegeln. Mit den drei federführenden Bundesministern ist verabredet, dass bis dahin erste wesentliche Punkte vorangekommen sind, zum Beispiel beim Thema Netzneutralität oder beim konkreten Zeitplan für die Versteigerung der 700-Megahertz-Frequenzen, die sehr wichtig dafür sind, dass wir den Ausbau der Netze voranbringen. Wir müssen verstehen, dass die Digitalisierung nicht nur schnelles Internet, IT-Sicherheit oder Innovationen auf dem Feld der Telekommunikation bedeutet, sondern dass es sich dabei um eine industrielle Revolution handelt, diesmal nicht so, wie wir sie aus der Geschichte kennen, mit rauchenden Schloten von Fabriken oder Maschinenlärm, sondern in einer völlig anderen Art und Weise, aber mit ebenso faszinierenden Veränderungen.

    Das Schlagwort ist „Industrie 4.0“. Was heißt das? Es wird mehr und mehr Produktionsabläufe geben, die sich selbst organisieren können, wo die Maschinen miteinander kommunizieren. Das hat natürlich wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitswelt, über die wir im Übrigen mit der Wirtschaft und den Gewerkschaften gerade vor wenigen Tagen in Meseberg gesprochen haben. Es werden durch kleine Softwareanwendungen ganze Geschäftsmodelle und Wertschöpfungsketten auf den Kopf gestellt, und Dienstleistungen und Produktionsprozesse werden sich immer weiter annähern und ineinandergreifen. Der Computer als Gerät, wie er uns heute bekannt ist, wird immer mehr in den Alltagsgegenständen verschwinden und aufgehen. Das ist das Internet der Dinge, von dem so viel die Rede ist. Wir sind also in einer Entwicklung, in der Internetunternehmer, App-Entwickler und alle übrigen Unternehmer auf dem Feld der digitalen Dienstleistungen zu einem neuen Mittelstand werden, und der Mittelstand war ja immer das Rückgrat Deutschlands. Deshalb geht es darum, dass wir diesen Teil des Mittelstandes dabei begleiten, damit er gute Entwicklungschancen hat. Das geschieht einmal durch Open Innovation, wie es heutzutage so schön heißt, also durch den Zugang zu den notwendigen Quellen. Es geht ferner darum, dass wir junge Unternehmer, ganz besonders durch den Wirtschaftsminister, fördern, bessere Finanzierungsbedingungen entwickeln. So werden wir zum Beispiel den Invest-Zuschuss für Wagniskapital von der Ertragsteuer befreien. Schließlich arbeiten wir an weiteren Möglichkeiten, wie wir gerade solchen Start-ups gute Bedingungen in Deutschland geben können. Eine gleichmäßige Entwicklung von Stadt und Land wird in Zukunft nur möglich sein – wir dürfen nicht vergessen, dass etwa die Hälfte der Bevölkerung im ländlichen Raum lebt -, wenn beide gleichermaßen Zugang zum schnellen Internet haben. Es geht hier nicht nur um Teilhabe an den wirtschaftlichen Möglichkeiten; es geht um Teilhabe an Bildung und vielen anderen Dingen, um gleichwertige Lebensbedingungen im weiteren Sinn. Deshalb konkretisieren wir jetzt Schritt für Schritt unser Ziel, den Breitbandhochgeschwindigkeitsausbau voranzubringen, sodass das Ziel, 2018 eine flächendeckende Breitbandversorgung mit Geschwindigkeiten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde, erreicht werden kann.

    Wir wollen die Dinge voranbringen. Deshalb hat Bundesminister Dobrindt eine „Netzallianz Digitales Deutschland“ gegründet, in der die einzelnen Schritte festgelegt werden. Neben dem Aufbau der Infrastruktur geht es in Zukunft auch und ganz besonders – das wird uns sehr herausfordern, die wir damit beschäftigt sind, Sicherheit auf der einen Seite und Zukunftsfähigkeit auf der anderen Seite gleichermaßen zu vereinen – um das Management von riesigen Datenmengen; denn Big Data wird der Ausgangspunkt von neuen Wertschöpfungsketten sein. Wer daran nicht teilnimmt, weil er schon Furcht hat, bevor das Wort gefallen ist, wird nicht zu diesen Wertschöpfungsketten vorstoßen. Deshalb werden wir zwei Big-Data-Kompetenzzentren in Berlin und in Dresden einrichten und damit Erfahrungen sammeln, wie Wertschöpfungsketten der Zukunft möglich gemacht werden können.

    Meine Damen und Herren, der Innenminister Thomas de Maizière hat zu Recht davon gesprochen, dass wir eine Debatte um einen neuen digitalen Ordnungsrahmen führen müssen. Die Grundsatzfrage lautet hierbei immer wieder: Wie können wir Freiheit und Sicherheit im Netz in Einklang bringen? Deshalb arbeitet die Bundesregierung unter Federführung des Innenministeriums gerade am ersten IT-Sicherheitsgesetz. Es wird einen besonderen Schwerpunkt auf die Sicherung unserer Infrastruktur setzen. Wir werden auch die entsprechenden Geschäftsmodelle fördern, die dann in der Wirtschaft die Entwicklungen möglich machen. Deutschland ist führend in der Sicherheitstechnik im digitalen Bereich. Das soll weiter ausgebaut werden: Initiativen wie „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“ und die „Allianz für Cyber-Sicherheit“ werden ausgebaut.

    Natürlich kann das alles nicht allein national geregelt werden. Deshalb brauchen wir einen einheitlichen Datenschutz in Europa. Hierfür steht die Datenschutz-Grundverordnung. Ihre Verabschiedung ist von überragender Bedeutung; ich habe das hier schon öfter angesprochen. Wir müssen allerdings aufpassen, dass wir unseren eigenen Datenschutz dabei nicht schwächen. Deshalb sind die Verhandlungen nicht ganz einfach. Aber: Wenn wir die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen inklusive des Datenschutzes in Europa nicht vereinheitlichen, wird der Binnenmarkt in diesem Bereich nicht zur Entfaltung kommen. Deshalb ist es eine Angelegenheit, die die 28 Mitgliedstaaten betrifft.

    Die Weiterentwicklung der Digitalen Agenda muss nicht nur in Deutschland erfolgen, sondern auch im europäischen Maßstab. Unser Ziel muss sein – gerade auch in der Arbeit der neuen Kommission -, dass wir mit amerikanischen Digitaldienstleistern genauso wie mit chinesischen Netzwerkfirmen auf Augenhöhe agieren können. Die Frage ist dann: Sind wir so gut wie die anderen, und können wir hier wirklich in Zukunft Wertschöpfung und Wachstum und Arbeitsplätze für Deutschland, aber auch für ganz Europa generieren?
    […]

    10. September 2014 3
  • Projekt tGATT: Innenministerium lässt „grundrechtsschonende“ Alternativen zur Quellen-TKÜ erforschen
    Hat Alternativen zur Quellen-TKÜ erforschft: Flyer der Firma ESG.
    Projekt tGATT Innenministerium lässt „grundrechtsschonende“ Alternativen zur Quellen-TKÜ erforschen

    Die Bundesregierung sucht nach Lösungen, um Inhalte verschlüsselter Kommunikation auch ohne Staatstrojaner zu überwachen. Das geht aus den Vergabeunterlagen vom Innenministerium für die Durchführung einer Studie hervor. Schon vor drei Jahren hatte die damalige Bundesregierung alternative Ansätze zur Skype-Überwachung identifiziert, angeblich aber nicht durchsetzen können.

    9. September 2014 8
  • : Unser Bundesüberwachungsminister Klaus-Dieter Fritsche im Portrait
    Unser Bundesüberwachungsminister Klaus-Dieter Fritsche im Portrait

    Die WELT hat ein sehr wohlwollendes Portrait über Klaus-Dieter Fritsche verfasst, der Staatssekretär für Geheimdienste im Kanzleramt ist: Dieser Mann kennt alle Geheimnisse der Bundesrepublik. Neben der weitgehend unkritischen Lobhudelei auf unsere Geheimdienste und den „Sekretär 007“ (Kein Scherz von uns) gibt es aber noch eine interessante Info. Demnach arbeitet die Bundesregierung weiterhin an einem Ausbau der Zusammenarbeit mit den Five Eyes, also NSA & Co:

    Umso wichtiger ist die Kooperation mit internationalen Partnern. Erst vor ein paar Tagen kehrte er aus den USA zurück. Unter anderem war er dort, um sich über die Arbeit der „Five Eyes“ zu informieren – des mächtigen Nachrichtendienstverbunds, zu dem sich Großbritannien, Kanada, Australien, Neuseeland und Amerika zusammengeschlossen haben. Von diesem Wissen möchte auch Deutschland stärker profitieren. Fritsche arbeitet deshalb an einer Vereinbarung über die künftige Zusammenarbeit. Er weiß, dass die deutschen Dienste zwar viel mitbekommen – am Ende aber immer nur über ein paar Puzzleteile des Weltgeschehens verfügen.

    8. September 2014