Bundesregierung
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: SPIEGEL: Kooperation von NSA, BND und Bundesregierung bedeutet Attacke auf unsere Freiheit und Werte
: SPIEGEL: Kooperation von NSA, BND und Bundesregierung bedeutet Attacke auf unsere Freiheit und Werte Wenn man vielen Journalisten in Diskussionenrunden oder ihren Artikeln zum BND-Skandal hört oder liest, hat man das Gefühl, dass es darunter recht viele Geheimdienstversteher gibt. Warum auch immer. Deshalb freuen uns sehr die klaren Worte von Klaus Brinkbäumer im Leitartikel des aktuellen Print-Spiegel, der u.a. folgendes schreibt:
Merkel hätte dem übergriffigen Partner USA und den Diensten sagen können, wie weit sie gehen düfen und wie weit eben nicht, sie hätte zugleich unterstützen und eingrenzen – also: führen – können. Sie hat 2005 einen Amtseid geleistet, und darin schwor sie, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden. Es ist ihre Aufgabe, deutsche Firmen und Bürger zu schützen, wenn amerikanische Dienste sich so verhalten, als wäre die Bundesrepublik nicht souverän. […] Die NSA-Affäre ist zur BND-Affäre und inzwischen zur Affäre der Regierung geworden. Sie ist der größte politische Skandal unserer Zeit. Ein amerikanischer Geheimdienst, nach dem 11. September 2001 manisch panisch geworden, sammelt alle Daten, die er nur bekommen kann, bricht – muss man noch „mutmaßlich“ sagen? – amerikanisches, deutsches und internationales Recht, geriert als als geschlossene Gesellschaft inmitten unserer offenen.
Schlüsselsatz ist der folgende:
Weil Wirtschaft und Forschung, Kommunikation und Archivierung längst digitalisiert sind, bedeuten der Angriff der NSA, die Beihilfe des BND und die Unterlassungen der Bundesregierung eine Attacke auf unsere Freiheit, unsere Werte, unsere Art zu leben.
Danke für die deutlichen Worte an zentraler Stelle im Print-Spiegel.
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: Regierungs-Paywall: Mehr Transparenz-Informationen zur Netzallianz kosten 135 Euro
Credit: <a href="http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Fotoreihen/Bilder/Presse-und-Leitungstermine/2014/140307-netzallianz-ankunft-gruppenbild/140307-netzallianz-ankunft-gruppenbild-02.jpg?__blob=poster">BMVI</a> : Regierungs-Paywall: Mehr Transparenz-Informationen zur Netzallianz kosten 135 Euro Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur veranstaltet zusammen mit „Vertretern der investitions- und innovationswilligen Unternehmen“ der Telekommunikations- und Netzwirtschaft die „Netzallianz Digitales Deutschland“. Die Netzallianz schreibt zusammen ein „Kursbuch“, um den Breitbandausbau in Deutschland zu bewältigen. Praktischerweise können hier direkt die großen Lobbys der Telekom-Industrie dem Verkehrsministerium ihre Wünsche aufschreiben. Den Tausch „Weniger Regeln für Netzneutralität“ gegen „Etwas Hoffnung auf etwas mehr Breitbandausbau“ inklusive.
Die Schnittchen zahlt der Steuerzahler:
Die Kosten der „Netzallianz Digitales Deutschland“, für Logo, Key Visual, Kursbuch, Catering sowie Ausstattung, Veranstaltungstechnik, Personal für drei High-Level- und sechs Sherpa-Sitzungen belaufen sich auf insgesamt rund 39.300 Euro. Das konnten wir bereits mit einer Informationsfreiheitsgesetzanfrage herausfinden. Protokolle hatten wir auch angefragt, die wurden aber nicht angefertigt und konnten somit leider auch nicht rausgegeben werden. Dafür bekamen wir die Pressemitteilung.
Wir wollten aber noch etwas mehr über die Arbeit der Netzallianz erfahren und haben über eine weitere Informationsfreiheitsgesetzanfrage explizit „sämtliche Korrespondenz im Rahmen der Netzallianz angefragt“. Eine halbe Antwort ist jetzt gekommen.
Der Rest liegt hinter einer Regierungs-Paywall:
Hier liegen Einladungen zu sämtlichen Sitzungen der Netzallianz sowie deren Sherpa-Sitzungnen, die jeweiligen Tagesordnungen und Arbeitsunterlagen der Sitzungen und die Ausgangs- und Schlussversion des Kursbuches vor. Zwischenversionen des Kursbuches wurden nicht veraktet, da die Schlussversion im Rahmen von Telefonkonferenzen direkt im Dokument erarbeitet wurde.
Auf dieser Grundlage wurde ein Schnellhefter mit Kopien erstellt, in dem Dokumente durchgesehen und aus datenschutzrechtlichen Gründungen Schwärzungen durchgeführt wurden. Hierdurch entstand ein Arbeitsaufwand von drei Stunden für den gehobenen Dienst, Stundensatz 45 Euro. Die Gegühren betragen also 135 Euro.
Gebühren für IFG-Anfragen werden gerne als Verhinderungsstrategie für legitime IFG-Anfragen genutzt. In diesem Fall finde ich das dreist. Mein Anspruch ist berechtigt, sie müssen die Dokumente rausrücken, aber wollen dafür noch mal extra Geld haben. Andere Behörden schicken uns Antworten in der Regel ohne weitere Gebührenkosten.
Wir wollen mit Eurer Hilfe die Informationen aus der Regierungs-Paywall befreien.
Wenn Ihr uns unterstützen wollt: Wenn wir im Laufe des Tages mehr als 135 Euro an Spenden (im Idealfall mit dem Spendenvermerk IFG-Netzallianz) erhalten, dann werden wir die Informationen anfordern und die Ergebnisse mit Euch teilen. Und dann schauen wir, ob die uns auch tatsächlich alles geschickt haben. Und wenn nicht, dann fragen wir einfach weiter an.
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: Phoenix-Runde: BND-Affäre – de Maizière unter Druck?
: Phoenix-Runde: BND-Affäre – de Maizière unter Druck? Ich war gestern zu Gast in der „Phoenix-Runde“ zum Thema „BND-Affäre – de Maizière unter Druck?“ Die 45 Minuten lange Talksendung gibt es in der Mediathek und sogar zum herunterladen als MP4 (158 MB) sowie als MP3 (20 MB).
Ines Arland diskutiert in der phoenix Runde u.a. mit:
- Mariam Lau (Die Zeit)
– Markus Beckedahl (Blogger)
– Prof. Wolfgang Krieger (Geheimdienstexperte Universität Marburg)
– Prof. Thomas Jäger (Politikwissenschaftler Universität Köln)Gibts auch auf Youtube:
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: Geheimdienst-Skandal: BND-Verrat und Weihnachtsmann
: Geheimdienst-Skandal: BND-Verrat und Weihnachtsmann quer vom BR in fünf Minuten über den „Geheimdienst-Skandal: BND-Verrat und Weihnachtsmann“.
Es verdichten sich die Hinweise, dass die NSA den BND benutzt hat, um in Europa zu spionieren. Aber PSSST, die Bundesregierung sagt nichts. Bürger sind schließlich wie Kinder. Und da kommt der Weihnachtsmann ins Spiel.
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: Die Unverantwortlichen – Überblick über die BND-Affären der letzten 14 Jahre
: Die Unverantwortlichen – Überblick über die BND-Affären der letzten 14 Jahre Bei Zeit Online ist eine Infografik zum Thema BND-Verwicklungen entstanden, die sowohl die aktuelle Regierung, die Verantwortlichen und die zeitlich eingeordneten Enthüllungen aus dem NSA-Untersuchungsausschuss und anderen Quellen darstellt.
Der Ursprung der Affäre reicht zurück bis in die Zeit der rot-grünen Koalition unter Bundeskanzler Gerhard Schröder. Verantwortlich für die Geheimdienste war damals der heutige Außenminister Frank-Walter Steinmeier. Seither hat die Regierung dreimal gewechselt und mit ihr die Verantwortlichen im BND und im Kanzleramt. Ein Überblick über die Ereignisse der vergangenen 14 Jahre.
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: Antworten der Bundesregierung zur Vorratsdatenspeicherung
: Antworten der Bundesregierung zur Vorratsdatenspeicherung Die Bundesregierung hat sich zu ein paar Antworten (pdf) bequemt, die auf eine parlamentarische Anfrage der Linken-Fraktion im Bundestag zurückgehen. Es ging um die „Pläne zur Erarbeitung einer neuen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung“ (BT-Drucksache 18/4518, pdf). Eigentlich wären die Antworten bis zum Montag, den 13. April 2015, fällig gewesen, doch die Regierung erbat sich einen Aufschub bis 24. April.
Im Nachhinein ist diese Bitte um Fristverlängerung leicht zu erklären, am 15. April fanden ja die beiden Pressekonferenzen von Justizminister Heiko Maas und Innenminister Thomas de Maizière mit der Veröffentlichung der Leitlinien mitsamt geheimer Nebenabrede statt. Man wollte der Überraschung mit dem neuen Vorpreschen zur gesetzlichen Regelung der Vorratsdatenspeicherung wohl nicht vorgreifen.
Jan Korte, MdB mit Schwerpunkt Innenpolitik und Datenschutz und einer der Fragesteller, bemängelt daher das Übergehen des Parlaments:
Die Bundesregierung hat der eigenen PR ganz offensichtlich einen höheren Stellenwert eingeräumt als dem Fragerecht des Parlaments.
Aus den Antworten der Regierung geht hervor, dass sie davon ausgeht, dass die in den Leitlinien skizzierten Regelungen zur Speicherung der Verkehrs- und Standortdaten sowohl den Vorgaben aus Karlsruhe als auch dem Urteil des EuGH gerecht werden. Sie stehe auch in Europa einer Einführung „offen gegenüber“, wenn eine Regelung ebenfalls diesen Vorgaben entsprechen würde. Konkrete Vorschläge aus Europa seien der Regierung aber nicht bekannt.
Die Linksfraktion möchte gern wissen, ob denn der Regierung neue Erkenntnisse vorlägen, die einen „schlüssigen Nachweis für die Erforderlichkeit der Vorratsdatenspeicherung führen“ könnten, und welche das seien. Darauf antwortet die Bundesregierung erst gar nicht, sondern verweist auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2010:
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Gesetzgeber eine Speicherung von Telekommunikationsdaten als erforderlich beurteilen kann.
Gefragt war allerdings nach neuen Erkenntnisse, die offenbar nicht vorliegen.
Welche Regelungen denn die Bundesregierung für geeignet ansehe, um den Zugriff auf die Vorratsdaten nicht zu einem alltäglichen Standardermittlungsinstrument verkommen zu lassen, wie ein Gutachten des Max-Planck-Instituts nahelegt. Sie bleibt auch hier eine konkrete Antwort schuldig und verweist nur auf die Abrufregelungen:
Nur wenn die engen Voraussetzungen für einen Abruf im konkreten Einzelfall vorliegen, ist der Abruf zulässig.
Wie eng diese Voraussetzungen tatsächlich ausfallen, wird erst der Gesetzentwurf und in der Folge die Abrufpraxis zeigen. Und als „Türöffner“ für längere Speicherfristen sieht die Bundesregierung die momentan vorgeschlagenen zehn Wochen natürlich nicht, betont sie.
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: Lügen für die Vorratsdatenspeicherung: Wir veröffentlichen geheime Nebenabrede der Bundesregierung
: Lügen für die Vorratsdatenspeicherung: Wir veröffentlichen geheime Nebenabrede der Bundesregierung
Vergangenen Montag berichteten wir von einer geheimen Nebenabrede zur Vorratsdatenspeicherung, vereinbart zwischen Justiz- und Innenministerium. Diese besagt, dass für eine Bestandsdatenauskunft kein Richtervorbehalt notwendig sein soll, um darüber die im Rahmen der geplanten Vorratsdatenspeicherung hinterlegten Daten zu nutzen. Die Bundesregierung erklärt öffentlich aber die ganze Zeit, dass auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung nur mit Richtervorbehalt zugegriffen werden kann. Damit suggeriert man Rechtsstaatlichkeit, um diese massiv in unsere Grundrechte eingreifende Maßnahme zu rechtfertigen:Bundesregierung: Zugriff auf Vorratsdaten nur mit Richtervorbehalt!
Bei der Präsentation der Leitlinien erklärte Justizminister Heiko Maas:
„Dabei werden kurze Fristen definiert, hohe Eingriffsvoraussetzungen mit einem Richtervorbehalt, Berufsgeheimnisträger werden ausgenommen, und auf die Art und Weise werden wir auch den Urteilen vom Bundesverfassungsgericht und des Europäischen Gerichtshofs gerecht.“
Unser Innenminister Thomas de Maizière versprach bei der Präsentation dasselbe:
„… nur nach einer Entscheidung eines unabhängigen Richters darf darauf zugegriffen werden.
Die uns vorliegende geheime Nebenabsprache sagt aber: Das stimmt so nicht.
Es gibt eine inoffizielle Version für die Große Koalition, mit einer weiteren Seite, auf der folgendes steht:
Nebenabrede zur Bestandsdatenauskunft
Es wird geregelt, dass eine Auskunft über die Bestandsdaten auch anhand der nach § […] TKG‑E gespeicherten Daten verlangt werden kann. Erfolgt eine Auskunft mit Hilfe dieser Daten, muss dies durch die TK-Anbieter mitgeteilt werden.
Was genau eine Bestandsdatenauskunft ist, hatten wir vergangene Woche erklärt. Kurz zusammengefasst: Wenn irgendein x‑beliebiger Polizeibeamter beim Provider anfragt, wem eine IP wann zugeordnet war, dann bekommt er diese Information – auch unter Verwendung von Daten aus der Vorratsdatenspeicherung, und zwar ohne dass ein Richter darüber entscheidet. Bei einer Bestandsdatenabfragen werden also die Kundendaten (eben die sog. Bestandsdaten) herausgegeben. Nur um die zu einer IP-Adresse passenden Bestandsdaten herauszufinden, muss der Provider intern natürlich Vorratsdaten nutzen, um zu wissen, wer wann welche IP-Adresse hatte. Also werden die Vorratsdaten sehr wohl genutzt.
Mit anderen Worten: Es darf ständig und in absehbar großem Umfang ohne Richtervorbehalt auf unsere Vorratsdaten zugegriffen werden! Nur für Bestandsdatenabfragen der Abmahn-Industrie gilt bisher noch ein Richtervorbehalt (§ 101 Abs. 9 Urheberrechtsgesetz) – aber was der in der Praxis taugt, hat man ja im Fall der RedTube-Abmahnungen gesehen: so gut wie nichts.
Also wirft das Ministerium natürlich Nebelkerzen, um sich um die unausweisliche Einsicht herumzudrücken, dass die Vorratsdaten eben doch ohne Richtervorbehalt genutzt werden sollen, nämlich genau im Zuge der Bestandsdatenauskunft, für die ja § 100j StPO gerade keinen Richtervorbehalt vorsieht. Unsere Berichterstattung trifft also zu.
Justizministerium erklärt: Es gibt keine geheime Nebenabrede.
Die Pressestelle des Justizministeriums versuchte zu suggerieren, dass es diese Nebenabrede gar nicht gebe. Ein klares Dementi bekamen wir aber nicht. Offenbar wurde anderen Medien kommuniziert, dass es diese Vereinbarung mal als Entwurf gab, sie aber dann verworfen wurde. Im Bundestag soll ein parlamentarischer Staatssekretär aus dem Justizministerium hinter verschlossenen Türen erklärt haben, dass es diese Nebenabrede gar nicht gibt.
Wir haben Tilo Jung gebeten, in der Bundespressekonferenz das Justizministerium nochmal zu fragen, damit wir ein aufgezeichnetes Dementi haben. Er befragte Frau Zimmermann, Vertreterin des Justizministeriums:
Tilo Jung an Herrn Dimroth und Frau Zimmermann zur Vorratsdatenspeicherung: netzpolitik.org berichtete vergangene Woche über eine geheime Nebenabrede zur Vorratsdatenspeicherung, können Sie diese Nebenabrede bestätigen?
Frau Zimmermann: Also ich kann ihnen bestätigen, dass es keine geheimen Nebenabsprachen gibt. Wir haben Leitlinien auf unserer Internetseite eingestellt, das hatte ich Ihnen, das wissen Sie ja auch, dort können Sie alles lesen, was wir vereinbart haben, zu den Höchstspeicherfristen von Verkehrsdaten, und das ist der Stand, den ich Ihnen hier mitteilen kann.
Tilo Jung: Können Sie bestätigen, dass es immer einen Richtervorbehalt geben muss, um auf die im Rahmen der VDS gespeicherten Daten zugreifen zu können.
Frau Zimmermann: Also wie ich schon sagte, das, was wir jetzt mit den Leitlinien neu regeln, nämlich die Höchstspeicherfristen von Verkehrsdaten, in dem Umfang, da es, wie Sie sicherlich ja auch lesen können, sind enge Zugriffsvoraussetzungen vorgesehen und da ist vorgesehen, dass der Abruf auf diese, auf diese Daten nur bei schweren Straftaten erfolgen darf und das nur unter Richtervorbehalt.
Tilo Jung: Gilt das auch für die Bestandsdatenauskunft?
Frau Zimmermann: Die Bestandsdatenauskunft, das ist, die sind ja jetzt nicht von der neuen Speicherfrist erfasst, wir regeln ja die Höchstspeicherfrist von Verkehrsdaten und die Bestandsdatenregelung, das ist bereits jetzt im geltenden Recht nach dem § 100j der Strafprozessordnung vorgesehen.
Tilo Jung: Ich hab die Antwort jetzt nicht verstanden, also ja?
Frau Zimmermann: Wir regeln mit den Leitlinien ja die Höchstspeicherfirsten von Verkehrsdaten, davon sind die Bestandsdaten, von dieser neuen Speicherfirst, die wir jetzt regeln, nicht erfasst.
Tilo Jung: Also Richtervorbehalt bei Verkehrsdaten ja, bei Bestandsdaten nein.
Frau Zimmermann: Die Bestandsdaten regeln sich nach den bisherigen Regelungen, die bereits Bestehen und das ist im Wesentlichen der § 100j der Strafprozessordnung.
Wir präsentieren: Die inoffiziellen Leitlinien der Bundesregierung mit geheimer Nebenabrede
Wir veröffentlichen deshalb das uns vorliegende Papier der Leitlinien inklusive der Nebenabrede (PDF). Die „offiziellen“ Leitlinien finden sich hier (PDF) und haben eine Seite weniger. Während wir sonst die Metadaten aus Dokumenten entfernen, lassen wir diese diesmal drin. Das uns vorliegende Dokument wurde danach am 15. April 2015 um 9:34 Uhr erstellt, also rund zwei Stunden vor der Pressekonferenz und rund neunzig Minuten, bevor die „normalen“, also um die Nebenanrede gekürzten „Leitlinien“ an die Presse verteilt wurden. Die Autorin des uns vorliegenden Dokuments ist „zimmermann-an“. Ein Blick auf die Seite der Pressestelle des Justizministeriums zeigt, dass es dort zufällig eine Regierungsdirektorin mit diesem Kürzel und dieser E‑Mail-Adresse @bmjv.bund.de gibt. Eine Ähnlichkeit zu der BMJ-Sprecherin gleichen Namens in der Bundespressekonferenz ist sicherlich nur zufällig, oder?Dass dieselbe Person, die die interne PDF der Leitlinien mit „Bonustrack“ offenbar erstellt hat, die Existenz eben dieses Papiers vor der Bundespressekonferenz leugnet – das hat uns denn doch überrascht. Unseres Erachtens eine neue Qualität der Unredlichkeit in der politischen Auseinandersetzung um die Vorratsdatenspeicherung.
Auf der kommenden re:publica wird Andre Meister über „Lügen für die Vorratsdatenspeicherung“ sprechen. Mittlerweile gibt es dafür leider mehr als genug Material.
Es ist beschämend, dass diese Bundesregierung massiv die Wahrheit dehnt, um diese unverhältnismäßige Überwachungsmaßnahme durchzudrücken und wieder einzuführen: Wenn es bei den internen Plänen zur Bestandsdatenabfrage bleibt, dann wird für die allermeisten Abfragen unter Verwendung von Vorratsdaten gerade kein Richtervorbehalt gelten – entgegen den offiziellen Beteuerungen der Minister für Justiz und Verbraucherschutz sowie Inneres.
Update: Die Bundesregierung hat die Nebenabsprache jetzt bestätigt. Sie sei aber nicht geheim, sondern lediglich „nicht öffentlich“.
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: Der BND-Skandal – Worum geht’s eigentlich?
: Der BND-Skandal – Worum geht’s eigentlich? Zusammen mit Richard Gutjahr und Anne Roth habe ich mich über Google-Hangout eine Stunde lang über den BND-Skandal unterhalten und wir haben die aktuellen Ereignisse zusammen gefasst. Das konnte man live sehen und jetzt auch anschließend auf Youtube:
Die Tonqualität ist nicht die beste, das hab ich mir mehr Rocket-Science vorgestellt. Aber trotzdem ist es sicher für viele informativ.
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: Der BND-Skandal kommt im Kanzleramt an
: Der BND-Skandal kommt im Kanzleramt an
Als vergangene Woche das Kanzleramt den Geheimdienst-Untersuchungsausschuss darüber informierte, dass der Bundesnachrichtendienst freundlicherweise der NSA geholfen habe, nationale und europäische Ziele mit zu überwachen, hieß es: Das hat der Bundesnachrichtendienst ohne Rücksprache und Erlaubnis gemacht! Derselbe Spin wurde ein Tag später der Öffentlichkeit präsentiert, wo das Kanzleramt, immerhin oberster Dienstherr des BND, suggerierte, dass der BND das ohne Genehmigung gemacht habe und man das erst vor kurzem erfahren habe. Regierungssprecher Seibert erklärte:Das Bundeskanzleramt steht zu dem heute in Presseveröffentlichungen thematisierten Vorgang mit dem Bundesnachrichtendienst seit mehreren Wochen in intensivem Kontakt und hat diesen angewiesen, den komplexen Sachverhalt vollständig aufzuklären. Im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht hat das Bundeskanzleramt technische und organisatorische Defizite beim BND identifiziert. Das Bundeskanzleramt hat unverzüglich Weisung erteilt, diese zu beheben.
Das scheint aber nicht die ganze Wahrheit zu sein. n24 berichtet mit Verweis auf die Bild am Sonntag (Hinter der Paywall), dass das Kanzleramt schon 2008 über die Praxis Bescheid wusste (damaliger Kanzleramtschef: Thomas de Maiziere) und es 2010 ein Treffen deswegen zwischen dem damaligen Kanzleramtschef Ronald Pofalla und US-Vertretern gegeben habe, wo dieser die USA auf rechtswidriges Verhalten hingewiesen habe. Die Legende, wonach das Kanzleramt erst 2013 davon erfahren habe, stimmt offensichtlich nicht.
Wie die „Bild am Sonntag“ berichtet, stellte der BND bei der automatischen Überprüfung der von der NSA zugeleiteten sogenannten Selektoren schon vor etlichen Jahren Täuschungsversuche fest und informierte die Regierungszentrale in einem streng vertraulichen Bericht 2008 darüber. In dem Vermerk an das Kanzleramt heißt es laut „BamS“, die NSA habe versucht, Wissen über die multinationalen Rüstungskonzerne EADS und Eurocopter abzuschöpfen. Dies widerspreche deutschen Interessen.
Mit anderen Worten: Bisher versuchte das Bundeskanzleramt den schwarzen Peter zum BND zu schieben, obwohl man oberster Dienstherr und damit verantwortlich ist. Mit immer mehr Puzzlebausteinen kommt raus, dass der schwarze Peter offensichtlich im Kanzleramt zu finden ist, was nicht die Wahrheit sagt.
Angefangen mit Eikonal 2004 waren die verantwortlichen Kanzleramtsminister Frank-Walter Steinmeier, Thomas de Maiziere, Ronald Pofalla und jetzt Peter Altmaier / Klaus-Dieter Fritsche. Vier von fünf haben gerade noch Verantwortung in der Bundesregierung. Und dann gibt es Angela Merkel, von der noch kein Wort zu hören war.
Der BND-Skandal ist damit endgültig da angekommen, wo er hingehört: Ins Kanzleramt.
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: Netzpolitik-Podcast Folge 128: Unkontrollierter Bundesnachrichtendienst
: Netzpolitik-Podcast Folge 128: Unkontrollierter Bundesnachrichtendienst
Während ein Teil unserer Redaktion im Bundestag Däumchen drehte und auf den weiteren Verlauf des Geheimdienst-Untersuchungsausschuss wartete, haben Constanze Kurz und ich die Gelegenheit genutzt, die Ereignisse des Tages einzuordnen und zu reflektieren.Es geht um den Bundesnachrichtendienst, der wahlweise unkontrolliert oder mit Deckung durch das Bundeskanzleramt einen kalkulierten Verfassungsbruch begangen hat. Und entgegen früherer Aussagen bis zu 40.000 Selektoren der NSA in die eigenen Überwachungssysteme eingepflegt hat, die zur Überwachung unserer Industrie, unserer Bevölkerung und wohl auch unserer Politiker dienten.
In Folge 128 unseres Podcasts unterhalten wir uns rund 20 Minuten darüber, was das bedeutet und was genau geschehen ist. Und bieten Euch einen Tagesrückblick über unsere heutigen Artikel hinaus. Wir sprechen auch an, wer politisch für diesen Skandal verantwortlich ist.
Die Folge ist auch der Wiederstart unseres Podcasts, der etwas eingeschlafen war, wenn man von wenigen Interviews absieht (RSS-Feed). Wenn alles gut geht, gibts demnächst von uns wieder mehr aktuelle Podcasts mit Einschätzungen und Überblick zu aktuellen netzpolitischen Ereignissen. Hier ist die MP3.
Bis dahin freuen wir uns über Feedback. Und ein tolles Jingle wäre prima.
Unsere heutigen Artikel zum Thema des Podcasts.
Vollkommen außer Kontrolle: BND half wahrscheinlich der NSA, deutsche Politiker zu überwachen.
BND-Skandal: Verantwortliche müssen ihren Hut nehmen
Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: Zeugenbefragung abgebrochen
Preisfrage: Was ist eine „massenhafte Ausspähung“? -
: Preisfrage: Was ist eine „massenhafte Ausspähung“?
: Preisfrage: Was ist eine „massenhafte Ausspähung“? Heute ist rausgekommen, dass der Bundesnachrichtendienst „bis zu 40.000“ Selektoren der NSA in seine Überwachungssysteme eingepflegt hat, die unsere „deutschen bzw. westeuropäischen“ Interessen verletzen. Die Bundesregierung schimpft auch hinter den Kulissen schon fleißig mit dem BND und hat ein Ende dieser PRaxis gefordert. Was das konkret bedeutet und ob das ausreicht, haben wir in anderen Beiträgen schon thematisiert.
Aber was uns heute auffiel: Bisher heißt es immer von Seiten der Bundesregierung und vor allem von CDU/CSU-Abgeordneten, dass der Geheimdienst-Untersuchungsausschuss bisher keine Erkenntnisse gewonnen hätte, dass es eine Massenüberwachung geben würde, bzw. gegeben hätte. Auch der Regierungssprecher verkündet heute wieder, stellvertretend für Angela Merkel, die sich überhaupt nicht zum Thema äußert, folgendes;
Im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht hat das Bundeskanzleramt technische und organisatorische Defizite beim BND identifiziert. Das Bundeskanzleramt hat unverzüglich Weisung erteilt, diese zu beheben. Nach wie vor gibt es keine Hinweise auf eine massenhafte Ausspähung deutscher und europäischer Staatsbürger.
Unsere Preisfrage ist: Ab wann spricht man eigentlich korrekterweise von „massenhafte Ausspähung“, wenn 40.000 Selektoren offensichtlich noch nicht ausreichen?
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: Vollkommen außer Kontrolle: BND half wahrscheinlich der NSA, deutsche Politiker zu überwachen
: Vollkommen außer Kontrolle: BND half wahrscheinlich der NSA, deutsche Politiker zu überwachen
Der Bundesnachrichtendienst hat der NSA willig dabei geholfen, viel mehr zu überwachen als das die Aufgabe des BND wäre. Im Geheimdienstuntersuchungsausschuss im Deutschen Bundestag war es häufiger Thea, dass der Bundesnachrichtendienst im Rahmen seiner globalen (Netz-)Überwachungsmaßnahmen auf Selektoren (z.B. IP-Adressen oder Telefonnummern) zurückgriff, die die NSA lieferte. Eine Kontrolle der Listen mit Selektoren fand dabei nicht so wirklich statt. Da kam halt eine Liste von Freunden, denen man gerne hilft. Spiegel-Online berichtet gerade auf neueste Erkenntnisse, wonach der BND dabei geholfen haben soll, auch Politiker zu überwachen: Überwachung: Neue Spionageaffäre erschüttert BND. Insgesamt geht es wohl um „rund 2000 Selektoren“, die „eindeutig gegen westeuropäische und deutsche Interessen“ verstießen. Das Bundeskanzleramt redet sich jetzt damit heraus, dass diese Infos beim Bundesnachrichtendienst geblieben und nicht gemeldet worden wären.
Das wahre Ausmaß des Skandals wurde nun erst aufgrund eines Beweisantrags bekannt, den die Grünen für den NSA-Untersuchungsausschuss gestellt hatten. Die für den Ausschuss zuständige Projektgruppe des BND prüfte die NSA-Selektoren daraufhin erneut – mit dem Ergebnis, dass bis zu 40.000 davon gegen westeuropäische und deutsche Interessen gerichtet sind. Erst im März wurde das Bundeskanzleramt darüber unterrichtet. Weitere Überprüfungen wurden inzwischen angeordnet.
Tolle Sache, wenn unser weitgehend unkontrollierter Geheimdienst fremden Geheimdiensten hilft, unsere Bevölkerung, Wirtschaft und Politik zu überwachen. Und die Antwort der Bundesregierung auf die Enthüllungen ist leider immer noch, dem Bundesnachrichtendienst mehr Geld, Personal und Befugnisse zu geben.
Update:
Zeit-Online erfuhr, dass die NSa ingesamt 800.00 Selektoren schickte und davon bis zu 40.000 gegen unsere Interessen gerichtet waren.
Die enstscheidende Frage ist: Was wusste die Merkel-Regierung ab wann? Und wenn die das erst dieses Jahr erfahren haben wollen: Warum wussten die vorher nichts und warum hatten sie den BND nicht unter Kontrolle, was ihre Aufgabe war?
Es ist zudem nicht nur ein politischer Skandal, sondern die Verantwortlichen sind zugleich Gesetzesbrecher. Dass die Ermittlungsbehörden nicht ihrerseits aktiv werden und Verstöße gegen die Strafgesetze, die eine Beihilfe zu geheimdienstlicher Agententätigkeit auf deutschem Boden verbieten und bestrafen, ist der Skandal im Skandal.
Update: Ich hab die Geschichte für n24 kommentiert. Das Fazit:
Es wird interessant sein, was daraus folgt. Das Bundeskanzleramt sagt, es habe erst vor kurzem davon erfahren. Dabei ist das Kanzleramt der oberste Dienstherr für den BND. Entweder hat man den Geheimdienst nicht richtig unter Aufsicht und dabei unter Kontrolle. Oder aber man hat den kalkulierten Verfassungsbruch die ganze Zeit gedeckt. Beides wäre ein Skandal, der aufgedeckt gehört.
Es ist zudem nicht nur ein politischer Skandal, sondern die Verantwortlichen sind zugleich Gesetzesbrecher. Dass die Ermittlungsbehörden nicht ihrerseits aktiv werden und Verstöße gegen die Strafgesetze, die eine Beihilfe zu geheimdienstlicher Agententätigkeit auf deutschem Boden verbieten und bestrafen, ist der Skandal im Skandal.
Die bisherige Antwort unserer Bundesregierung auf die Snowden-Enthüllungen sind stattdessen mehr Befugnisse, mehr Geld und mehr Personal für den Bundesnachrichtendienst. Es zeigt sich, dass mehr Kontrolle, mehr Aufsicht und weniger Befugnisse unserer Demokratie viel besser tun würden.
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: Justizministerium erklärt im Bundestag, dass wir zur Vorratsdatenspeicherung lügen
: Justizministerium erklärt im Bundestag, dass wir zur Vorratsdatenspeicherung lügen
Gestern Morgen diskutierte der Rechtsausschuss im Deutschen Bundestag in Top 2 „Bericht der Bundesregierung zur angekündigten Initiative zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland“ über die geplante Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Das fand wie immer hinter verschlossenen Türen statt. Aber über Twitter konnten wir zumindest eine interessante Aussage mitbekommen. Und zwar erklärte der Parlamentarische Staatsekretär im Bundesjustizministerium, Christian Lange (SPD), dass es keine Nebenabreden in den Leitlinien zur Vorratsdatenspeicherung geben würde. Dies twitterte die linke Bundestagsabgeordnete Halina Wawzyniak:Am Montag hatten wir aufgedeckt: Geheime Nebenabrede – Doch kein Richtervorbehalt für Bestandsdatenauskunft, also Großteil der Vorratsdatenspeicherung.
Entgegen ihren Behauptungen will die Bundesregierung doch keinen Richtervorbehalt für die allermeisten Abfragen der Vorratsdatenspeicherung vorschreiben. Das geht aus einer geheimen Nebenabrede zu den offiziellen Leitlinien hervor, die wir veröffentlichen. Damit soll die alle fünf Sekunden eingesetzte Bestandsdatenauskunft auch auf Vorratsdaten zugreifen können – und dafür gilt kein Richtervorbehalt.
Uns liegt weiterhin ein Dokument mit der Nebenabrede vor, das wir als echt einstufen. Gleichzeitig wollte uns die Pressestelle des Justizministerium kein klares Dementi dazu geben. Wir bleiben also dabei: Es gibt eine Nebenabrede und bei der Präsentation der Leitlinien wurde offensichtlich nicht die ganze Wahrheit gesagt. Und im Bundestag dann anscheinend auch nicht.
Die einzige Frage bleibt: Warum wird eigentlich rund um die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung soviel gelogen?
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BND-Verfassungsbruch: Bundesregierung: „Legalize it!“ – Opposition: „Völlig inakzeptabel!“
Wenn es nach dem BND geht, gelten Grundrechte nicht im Weltall. BND-Verfassungsbruch: Bundesregierung: „Legalize it!“ – Opposition: „Völlig inakzeptabel!“ Der Spiegel berichtete am Wochenende:
Die Bundesregierung will eine umstrittene Praxis des Bundesnachrichtendienstes (BND) im Ausland nun doch auf eine rechtliche Grundlage stellen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf soll womöglich noch in diesem Jahr beschlossen werden.
Friedhelm Greis hat die Reaktionen der Obleute im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss zusammengetragen: Opposition lehnt Legitimierung der „Weltraumtheorie“ ab:
Die Opposition lehnt dieses Vorgehen entschieden ab: „Bevor hierzu keine abschließenden Befunde vorliegen, sind Verrechtlichungen möglicher Praktiken nicht nur verfehlt, sondern ein Affront gegenüber dem Parlament, das bei der Aufklärung des internationalen Geheimdienstskandals durch die Bundesregierung systematisch behindert wird“, sagte der Grünen-Ausschussobmann Konstantin von Notz auf Anfrage von Golem.de.
Linke-Ausschussobfrau Martina Renner hält es für „völlig inakzeptabel, wenn illegale Praktiken des BND nachträglich per Gesetz als rechtmäßig erklärt werden“. Der Untersuchungsausschuss habe nicht die Aufgabe, der Regierung dabei zu helfen, „festgestellte Lücken in der Sicherheitsgesetzgebung zuzukleistern“, sagte sie Golem.de. Die vollständige und uneingeschränkte Erfassung von Daten durch den BND, die sich hinter dem Namen Weltraumtheorie verberge, werde auch durch ein neues Gesetz nicht verfassungskonform.
SPD-Ausschussobmann Flisek hat jedoch kein Problem damit, dass die Regierung jetzt schon aktiv wird. „Ich habe das schon seit langem für dringend notwendig gehalten und gefordert“, sagte Flisek auf Anfrage und fügte hinzu: „Wir müssen noch in dieser Legislaturperiode die Erfassung und Verwertung rein ausländischer Kommunikation – vor allem im Rahmen von Kabelzugriffen im Inland – verfassungskonform regeln.“ Unions-Obfrau Nina Warken (CDU) hält es ebenfalls für sinnvoll, nicht bis zum Ende der Ausschussarbeit zu warten. Denn die Opposition habe kein Interesse daran, „die Sachaufklärung wirklich zügig voranzutreiben“, sagte sie auf Anfrage von Golem.de. Ihrer Ansicht nach ist es „vernünftig“, wenn die Auslandsaufklärung des BND, die vom Inland aus erfolge, eine gesetzliche Klarstellung erführe.
Update: Konstantin von Notz hat uns sein komplettes Statement zugeschickt:
Wir werden schon im Rahmen des Artikelgesetzes zur Reform des Bundesverfassungsschutzgesetzes und anderer Vorschriften zu dieser Frage parlamentarisch Stellung nehmen. Wir gehen mit der Mehrheit der Staatrechtslehrer von einer weitgehenden, also auch im Ausland durchgreifenden, grundgesetzlichen Bindung nachrichtendienstlichen Handelns durch die Grundrechte, insbesondere durch Artikel 10 GG, aus.
Gegenwärtig versucht der 1. Untersuchungsausschuss aufzuklären, ob und in welchem Umfang bundesdeutsche Dienste an illegalen weltweit ablaufenden Massenüberwachungen der Zivilgesellschaft beteiligt sind. Bevor hierzu keine abschließenden Befunde vorliegen, sind Verrechtlichungen möglicher Praktiken nicht nur verfehlt, sondern ein Affront gegenüber dem Parlament, das bei der Aufklärung des internationalen Geheimdienstskandals durch die Bundesregierung systematisch behindert wird.
Es wird mit uns
- keine pauschalen gesetzlichen Legitimierungen von Grundrechtseingriffen geben, bei denen die Bundesregierung sich bereits weigert, Transparenz über die für die verfassungsrechtliche Bewertung maßgebliche Art und Weise der Telekommunikationsüberwachung herzustellen und bei denen
- unüberwindbare verfassungsrechtliche Grenzen anlasslosen Massenüberwachungen samt der Weitergabe der Erfassungen an andere Geheimdienste entgegenstehen
Jede rechtliche Regelung der Telekommunikationsüberwachung durch Geheimdienste muss an der strengen ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Überwachungseingriffen gemessen werden. Schon die bestehende G‑10-Regelung begegnet aufgrund der bisherigen Ergebnisse des PUA massiven verfassungsrechtlichen Bedenken. Eine einfache gesetzliche Legitimierung auch der offenbar stattfindenden Ausland-Auslandsüberwachung ist deshalb schon rechtlich ausgeschlossen.
Der im Geheimen von den Diensten eingeschlagene Weg der anlasslosen Massenüberwachung auf Vorrat inklusive des internationalen Ringtauschs von Daten muss zwingend beendet werden. Das ist eine der für den Erhalt der Rechtsstaatlichkeit entscheidende Frage!
Update 2: Auch Martina Renner hat uns ihr Statement zugeschickt, hier ebenfalls in Volltext:
Die Bundesregierung kann als Exekutive frei entscheiden, wann und ob sie Gesetzesvorhaben einbringt. Es ist nicht unsere Aufgabe als Parlament, dies zu kommentieren.
Allerdings haben Kanzleramt und BND bisher weit von sich gewiesen, dass es überhaupt zu Rechtsverstößen gekommen sei. Jetzt entsteht der Eindruck, dass die Regierung die lauter werdende Kritik an den illegalen Praktiken des BND möglichst schnell vom Tisch kriegen will. Zudem ist die Beweisaufnahme überhaupt noch nicht abgeschlossen: Das riecht nach reiner Kosmetik.
Wir wissen noch nicht, was genau geplant ist, aber bisherige Gesetze in Bereich der Nachrichtendienste und Sicherheitsbehörden lassen nichts Gutes ahnen. Grundrechte, Datenschutz und Verhältnismäßigkeit ziehen auch bei der Großen Koalition immer den Kürzeren.
Die vollständige und uneingeschränkte Erfassung von Daten durch den BND, die sich hinter dem Namen „Weltraumtheorie“ verbirgt, wird auch durch ein neues Gesetz nicht verfassungskonform. Dass die „reine Auslandskommunikation“ in Zeiten des Internet nicht mehr eindeutig von der Kommunikation von Deutschen getrennt werden kann, haben viele Zeugen bestätigt. Diese Erfassung muss also beendet werden, daran besteht kein Zweifel. Schließlich haben ja auch mehrere ehemalige Verfassungsrichter erklärt, dass der Schutz der Kommunikation kein „Deutschen-Grundrecht“ ist. Deswegen ist es keine Lösung, weiterhin zwischen Deutschen und nicht Deutschen zu unterscheiden, und jetzt die Überwachung, die nicht auf deutschem Boden stattfindet, notdürftig in das Gerüst des BND-Gesetzes zu pressen.
Völlig inakzeptabel ist, wenn illegale Praktiken des BND nachträglich per Gesetz als rechtmäßig erklärt werden. Der Untersuchungsausschuss hat ja nicht die Aufgabe, der Regierung zu helfen, festgestellte Lücken in der Sicherheitsgesetzgebung zuzukleistern. Die Massenüberwachung muss beendet werden.
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: Viel Nichts auf 56 Seiten: Antwort der Bundesregierung zu Fragen der Digitalisierung
CC <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">BY-NC-SA 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/imh/4232804741/in/photolist-8G2xS-7s3eo6-b3sd8c-dXWhoh-aTYPnT-hbeFS5-cBRAE-4WfU8v-7KGNKY-5b1dEk-6JtdTT-6Yuvt9-5EvFMk-kkJxaR-7eajDt-7NKgFo-aR8iKX-f1p7uv-dvJAaF-7HD9xu-k2kzf6-nH8Wrr-5szkfd-5Nz7u8-51M3CH-ikWAf9-bT4Cm-f8rrUJ-7BT2nC-6EDbjw-braaJF-7BbinJ-3j4e7p-eUFq1h-8vxJnY-h6571X-4qakQU-jw1zxy-mAi3S-7jVHfj-2JdvM3-pq8ke4-pgsoy5-ong5wF-qqiFb3-qskioB-oLkmF9-oX5nRM-r2xcJz-8JwShZ">imh</a> : Viel Nichts auf 56 Seiten: Antwort der Bundesregierung zu Fragen der Digitalisierung Der wirtschaftspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Dieter Janecek, hat eine Kleine Anfrage mit dem Titel „Chancen und Herausforderungen durch die Digitalisierung der Wirtschaft“ an die Bundesregierung gestellt, in der er eine bunte Tüte mit 67 Fragen rund um die Digitalisierung untergebracht hat. Die Themen reichen von Green IT, Industrie 4.0, Datenschutz, Cloud-Computing über Forschung bis hin zur Ausbildung von IT-Fachkräften.
Die Digitale Agenda
Bei den Fragen und Antworten wird intuitiverweise immer wieder Bezug auf die Digitale Agenda der Bundesregierung genommen. Die Bundesregierung gibt an, mit der Digitalen Agenda „eine Vielzahl der Empfehlungen der Enquete-Kommission ‚Internet und digitale Gesellschaft’ aufgegriffen“ zu haben. Auf die Frage, welche Handlungsempfehlungen der Enquete umgesetzt wurden, heißt es:
[Die Bundesregierung] begleitet die für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Weiterentwicklung unseres Landes wesentlichen Aspekte der Digitalisierung durch Strategien und Initiativen und trägt auf diesem Wege dazu bei, den digitalen Wandel zu gestalten.
Nun haben wir ja schon oft kritisiert, dass es sich bei der Digitalen Agenda primär um Ankündigungspolitik handelt und diese zu allgemein gehalten ist. Die Bundesregierung formuliert aus diesem Bug ein Feature:
Die Digitale Agenda formuliert bewusst allgemeine Ziele und Vorhaben […]
Ein weiterer Punkt, den wir an der Digitalen Agenda bemängelten, sind die ungeklärten Zuständigkeiten. Es gibt kein Ministerium, dass, trotz der Gewichtigkeit des Themas, hauptsächlich für Digitales zuständig ist und so zerfasern sich netzpolitische Fragen zwischen Wirtschafts‑, Innen- und Verkehrsministerium. Auch der Ausschuss für die Digitale Agenda hat keine Federführung bei betreffenden Gesetzesvorhaben und darf sich mittlerweile immerhin damit schmücken, sich um die gleichnamige Digitale Agenda zu kümmern.
Doch die Bundesregierung gibt immer noch vor, das für eine sinnvolle Idee zu halten:
Es ist nach Ansicht der Bundesregierung nicht sinnvoll, diese Kernzuständigkeiten aufgrund der Digitalisierung oder der Digitale Agenda neu zu ordnen, zumal es nach nicht sinnvoll ist, Themen – je nach dem analoger oder digitaler „Betroffenheit“ unterschiedlichen Ministerien zuzuweisen.
Industrie 4.0 als Förderschwerpunkt
Wirtschaft ist eines der Lieblingsthemen unserer CDU-dominierten Bundesregierung. Kleine und mittelständische Unternehmen sollen gefördert werden. Doch, wie auch Reuters berichtet, merken Industrievertreter davon wenig und beschweren sich über die im Gegensatz zu den USA schwierigeren Marktbedingungen in Deutschland. Auch gibt man an, die genauen Bedürfnisse der Industrie noch nicht vorhersagen zu können, genau wie die Auswirkungen der Digitalisierung auf den Arbeitsmarkt. Janecek sagte Reuters:
Die Bundesregierung spricht gerne über die sogenannte Industrie 4.0, kommt aber kaum voran, dafür die Rahmenbedingungen zu schaffen.
Deutschland als IT-Sicherheitsstandort
Trotzdem ist man überzeugt davon, eigentlich gar nicht so schlecht dazustehen, wenn es um die digitale Wirtschaft geht. Man gibt zwar zu, dass es Deutschland „häufig noch an Erfahrung“ im Umgang mit „Industrie 4.0- und Big Data-Software-Werkzeugen fehlt.“ Aber die Bundesregierung rühmt sich mit den deutschen Errungenschaften im Bereich der IT-Sicherheit. Deutsche Unternehmen seien „im internationalen Vergleich gut positioniert, insbesondere bei Verschlüsselung, Smart Cards, Daten- und Netzwerksicherheit sowie Hochsicherheitslösungen.“ Das passt zu der Propagierung von Deutschland als „Verschlüsselungsstandort Nummer 1“, die nicht ganz zu den Tatsachen passt.
Darauf zielt auch Janeceks Frage 53c:
Wie plant die Bundesregierung, das in der Digitalen Agenda formulierte Ziel „Deutschland als Verschlüsselungsstandort Nummer eins“ zu realisieren (bei gleichzeitigen Überlegungen des Bundesministeriums des Innern Verschlüsselung grundsätzlich so zu gestalten, dass Sicherheitsdienste auf Kommunikation zugreifen können?
Es wird unter anderem mit einem Verweis auf De-Mail geantwortet, beziehungsweise der jetzt vorgestellten Erweiterung mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Und was die Kommunikationsentschlüsselung durch Sicherheitsdienste angeht, behauptet man „weder die Implementierung von „Backdoors“ (Hintertüren) noch Schlüsselhinterlegung“ zu wollen. Aber:
Gleichwohl sollen zur Bekämpfung von Kriminalität und Spionage die Cyberfähigkeiten der Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden ausgebaut werden.
Wie genau das zusammenpasst, wird nicht erklärt. Aber wir erinnern bei Gelegenheit gerne daran.
Datenschutzrisiken durch Industrie 4.0
Die Bundesregierung hat erkannt, dass durch Industrie 4.0™ und Big Data Datenschutzrisiken entstehen. Insbesondere bei Fragen nach dem „Personenbezug und dem ökonomischen Wert der jeweiligen Daten, nach den Verantwortlichkeiten bei der Erhebung und Nutzung, nach der Freiwilligkeit der Datenerhebung, nach der Transparenz der Datenerhebung für den Betroffenen oder nach einem etwaigen Informationsgefälle zwischen Datenverarbeiter und Betroffenem.“ Sie bestätigt auch, dass die Erstellung von Personenprofilen zum Nachteil des Betroffenen geregelt werden muss, wie bei der Verwendung von Fahrzeugdaten zur Ermittlung des Fahrstils und der damit verbundenen Einstufung bei Versicherungen.
Verweis auf die EU-Datenschutzgrundverordnung
Um diese Fragen zu lösen, verweist die Bundesregierung auf die derzeit in der EU verhandelte Datenschutzgrundverordnung. Leider wirkt sie aber nicht unwesentlich dabei mit, deren Verabschiedung hinauszuziehen und lässt sich durch intensive Lobbyarbeit dazu bewegen, sogar für schwächere Datenschutzregeln zu stimmen.
Man redet sich auch beim Arbeitnehmerdatenschutz heraus. Man wolle sich nur um neue Regelungen für Datenschutz am Arbeitsplatz kümmern, wenn die EU-Datenschutzreform nicht schnell genug verabschiedet werde. Dabei verkennt die Bundesregierung, dass der Entwurf für die Datenschutzgrundverordnung massive Lücken – gerade im Bereich Arbeitnehmerdatenschutz – enthält. Viele Datenschützer sind der Meinung, dass beim aktuellen Stand der Arbeitnehmerdatenschutz am besten gar nicht in der EU-Verordnung geregelt werden solle. Dann könnten die Länder ihre eigenen Regelungen festlegen. Die Bundesregierung scheint nicht davon auszugehen, dass das notwendig wird.
Sicherheit durch Sensibilisierung und Eigenverantwortung
Was die Sicherheit von Daten angeht, wie zum Beispiel bei Wirtschaftsspionage relevant, setzt man auf Aufklärung. So sollen „Sensibilisierungsveranstaltungen“ der Verfassungsschutzbehörden und des Bundeskriminalamtes helfen, „Unternehmen Erscheinungsformen und Hintergründe von Wirtschaftsspiona-
ge auch im elektronischen Raum zu erläutern.“ Die Initiative „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“ soll kleinen und mittelständischen Unternehmen durch Webseiten-Checks und „Sicherheitsbotschafter“ helfen. Das aus einem Lobbyverband hervorgegangene Angebot „Deutschland sicher im Netz“ komplettiere das Angebot.Janecek und Cem Özdemir kommentieren bei der Welt:
Jeder Nutzer und jedes Unternehmen trägt auch persönlich Verantwortung für die Sicherheit seiner Daten – aber die Bundesregierung muss aufhören, in Brüssel auf die Bremse zu treten, wenn es um starkes europäisches Datenschutzrecht geht. Die europäische IT-Industrie hat seit Snowden einen Wettbewerbsvorteil, wenn Unternehmen ihre Datencenter jetzt hier ansiedeln und nicht mehr in den USA. Das bleibt aber nur so, wenn wir Datenschutz und Datensicherheit ernst nehmen.
Scheinheilige Haltung zur Netzneutralität
Genauso wie die Bundesregierung vorgibt, sich auf EU-Ebene für eine rasche Datenschutzreform einzusetzen, argumentiert sie auch in Fragen der Netzneutralität. Man setze sich mit „Nachdruck für eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität auf europäischer Ebene und einen zeitnahen Abschluss der Verhandlungen zum Vorschlag einer Verordnung“ ein. Wir haben jedoch in einer aufwändigen Recherche gezeigt, dass es um die Netzneutralität in Deutschland ziemlich schlecht bestellt ist und deren Verletzung an der Tagesordnung ist. Das möchte die Bundesregierung beibehalten und setzt sich im EU-Rat dafür ein, dass viele Verletzungen der Netzneutralität in Zukunft legalisiert werden sollen.
Open-Data-Schlusslicht
Weiter geht es mit Open Data. Im September 2014 hat das Bundeskabinett den „Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Open-Data-Charta der G8“ beschlossen und Ziele formuliert, die bis Ende 2015 umzusetzen sind. Erst im März hat das Center for Data Innovation einen Report veröffentlicht, in dem die Bemühungen der einzelnen Staaten im Rahmen der Charta bewertet werden. Das Ergebnis: Deutschland liegt abgeschlagen auf dem letzten Platz.
Und da verwundern auch die aufgezählten Ziele nicht mehr, wie etwa:
[…] alle Ressorts haben Ansprechpersonen benannt […] Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, aus jeder obersten Bundesbehörde sowie jeder Bundesober- und Bundesmittelbehörde mindestens zwei [zwei!] Datensätze auf GovData verfügbar zu machen […] Bundesbehörden stellen konkret benannte Datensätze aus verschiedenen Themenfeldern bis Ende 2015 als Open Data bereit.
Schade, denn im Fachgespräch zu Open Data im Bundestag, das letzten November stattfand, klang es noch so, als seien sich alle einig, dass die Förderung von offenen Daten ein wichtiges Ziel ist.
Bescheidene Open-Source-Ziele
Wenig fortschrittlich sieht es auch im Bereich Open-Source-Einsatz aus. Man befindet sich in dem Stadium „bei Beschaffungen der Bundesverwaltung praktische Hemmnisse für Open Source Software (OSS)“ abzubauen und nennt als Erfolg den Einsatz von Gpg4win. Der im Bundestag über lange Zeit verhindert wurde.
Gemischtes
Viele andere Antworten enthalten eine Aufzählung von mal mehr, mal weniger erfolgreichen Initiativen der Bundesregierung. Mit dabei viele Forschungsprojekte wie „Selbstbestimmt und sicher in der digitalen Welt“ oder „Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen,“ das EXIST-Programm zur Förderung von Ausgründungen im Hochschulumfeld und – ein persönlicher Favorit – „Industrie 4.0 – Forschung auf dem betrieblichen Hallenboden.“
Fazit
Ankündigungspolitik, wie gewohnt. Wenig Konkretes, wie schon oft kritisiert.
Nachwort
Eine kleine, nicht ganz ernstgemeinte Kritik an der Anfrage selbst am Schluss. Die Frage „Welche Materialien können bzw. werden nach Kenntnis der Bundesregierung heute schon in der 3D-Drucktechnik verwendet?“ hätte man sich doch mit Benutzung einer Suchmaschine selbst beantworten können. Nichtsdestotrotz – die Regierung gibt freundliche Auskunft:
Thermoplastische Elastomere, gesintertes Polyamid, PVMA-Kunststoff und ABS-Kunststoff, Kunstgips, Kunstharze, Keramiken, Alumide-Sintern und Metalle.
Danke dafür.
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: Was wusste Steinmeier zu Flug MH17? Correct!v klagt mit IFG gegen Auswärtiges Amt
: Was wusste Steinmeier zu Flug MH17? Correct!v klagt mit IFG gegen Auswärtiges Amt Das Journalismusprojekt Correct!v hat gestern mit einem Beamer das Auswärtige Amt bestrahlt und unseren Außenminister Frank-Walter Steinmeier aufgefordert, eine Informationsfreiheitsgesetzanfrage zuim Abschuiß der MH17 über der Ukraine zu beantworten. Das Auswärtige Amt weigert sich mit der üblichen Begründung „Gefährdung unserer diplomatischen Beziehungen“. Correct!v will jetzt jetzt klagen. Wir wünschen viel Erfolg.
Hier ist die ganze Geschichte zur der Klage und der Aktion: Was wusste Steinmeier zu Flug MH17? Wir klagen auf Auskunft.
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: Was qualifiziert eigentlich Dieter Gorny als Beauftragten für Digitale Ökonomie?
: Was qualifiziert eigentlich Dieter Gorny als Beauftragten für Digitale Ökonomie?
Vergangene Woche überraschte unser Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel mit einer Personalie: Er ernannte Musikindustrie-Lobbyist Dieter Gorny als neuen Beauftragten für Digitale Ökonomie. Das überraschte viele, weil er bisher weniger als Experte für das Thema aufgefallen war. Wir haben recherchiert und dabei ausreichend Beweise für seine Qualifikation gefunden. Grob gesagt stand er bei vielen netzpolitischen Themen immer auf der GewinnerVerlierer-Seite. Hier ist ein kleines Best-of.„Gorny verwies auf entsprechende Regierungsinitiativen in Frankreich und England, wo die Provider über den Versand von Warnhinweisen bis hin zur Abschaltung von Internetanschlüssen in die Pflicht genommen werden sollen.“ Dabei gehe es nicht – wie oft fälschlicherweise behauptet – um eine permanente, flächendeckende Überwachung der Internetnutzung oder gar Zensur. Bei nachgewiesenen Urheberrechtsverletzungen sollten die Provider einfach nur ihre AGBs anwenden.
„Der Vorstoß der Familienministerin zum Verbot von Kinderpornografie im Internet ist ein richtiges Signal. Es geht um gesellschaftlich gewünschte Regulierung im Internet, dazu gehört auch der Schutz des geistigen Eigentums.“ Das ist die mühsam verklausulierte Forderung, unliebsame P2P-Linkseiten auf die Sperrliste zu hieven.
Wenn der User illegale Handlungen im Internet vornimmt, soll er dafür Punkte bekommen, und ab einer gewissen Anzahl ist dann beispielsweise die Bandbreite reduziert, oder der Internetzugang im Haus wird für drei Monate gesperrt.
Dieter Gorny, wetterte zugleich gegen die vielfach beklagte „Kostenlos-Kultur“ im Internet und verwies auf die „Dark Side“. Die „Umsonst-Mentalität“ zerstöre – verbrämt mit der Verteidigung von Bürgerrechten und Grundfreiheiten – die Basis der Musikwirtschaft. Er forderte die Regierung auf, rasch „konkrete Schritte“ zu unternehmen.
Musikmanager Dieter Gorny befürwortet Internetsperren für Web-Piraten. «Ich würde das machen, so wie die Franzosen – aber das ist derzeit in Deutschland politisch nicht durchsetzbar», sagte er in einem dpa-Gespräch am Rande der Musikmesse Midem in Cannes, die an diesem Mittwoch endet. Wer wiederholt illegal Musik aus dem Internet herunterlade, dem sollte der Zugang zum Netz gekappt werden – «nicht für immer, nur für ein paar Wochen, das würden die schon merken».
Gorny und anderen… „fordern die Bundesregierung gemeinsam dazu auf, das ACTA-Abkommen zum Schutz vor Internetpiraterie ohne weitere Verzögerung wie bereits beschlossen zu unterzeichnen und mit größerem Nachdruck als bisher eine zukunftsorientierte Reform des Urheberrechtes sowie dessen Schutz im digitalen Zeitalter in Angriff zu nehmen.“
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Gesetzentwurf zur Verfassungsschutzreform: Für den BND „passt die vorgesehene Regelung zur Aktenvernichtung nicht“
Now with a new internet surveillance department: Federal Office for the Protection of the Constitution. Image: <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Stefan_Kühn">Stefan Kühn</a>. License: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de">BY-SA 3.0</a>. Gesetzentwurf zur Verfassungsschutzreform: Für den BND „passt die vorgesehene Regelung zur Aktenvernichtung nicht“ Der Bundesnachrichtendienst soll Internet-Kommunikation nach „Cyber-Gefahren“ durchsuchen und diese Daten auch an Polizeibehörden geben. Das geht aus dem Gesetzentwurf zur Reform des Verfassungsschutzes hervor, den die Bundesregierung heute beschlossen hat. Verfassungsschutz und Militärgeheimdienst sollen neue Regeln zur Aktenvernichtung bekommen, der Auslandsgeheimdienst wird davon ausgenommen.
