Bundesregierung

  • : SPIEGEL: Kooperation von NSA, BND und Bundesregierung bedeutet Attacke auf unsere Freiheit und Werte
    SPIEGEL: Kooperation von NSA, BND und Bundesregierung bedeutet Attacke auf unsere Freiheit und Werte

    Wenn man vielen Journalisten in Diskussionenrunden oder ihren Artikeln zum BND-Skandal hört oder liest, hat man das Gefühl, dass es darunter recht viele Geheimdienstversteher gibt. Warum auch immer. Deshalb freuen uns sehr die klaren Worte von Klaus Brinkbäumer im Leitartikel des aktuellen Print-Spiegel, der u.a. folgendes schreibt:

    Merkel hätte dem übergriffigen Partner USA und den Diensten sagen können, wie weit sie gehen düfen und wie weit eben nicht, sie hätte zugleich unterstützen und eingrenzen – also: führen – können. Sie hat 2005 einen Amtseid geleistet, und darin schwor sie, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden. Es ist ihre Aufgabe, deutsche Firmen und Bürger zu schützen, wenn amerikanische Dienste sich so verhalten, als wäre die Bundesrepublik nicht souverän. […] Die NSA-Affäre ist zur BND-Affäre und inzwischen zur Affäre der Regierung geworden. Sie ist der größte politische Skandal unserer Zeit. Ein amerikanischer Geheimdienst, nach dem 11. September 2001 manisch panisch geworden, sammelt alle Daten, die er nur bekommen kann, bricht – muss man noch „mutmaßlich“ sagen? – amerikanisches, deutsches und internationales Recht, geriert als als geschlossene Gesellschaft inmitten unserer offenen.

    Schlüsselsatz ist der folgende:

    Weil Wirtschaft und Forschung, Kommunikation und Archivierung längst digitalisiert sind, bedeuten der Angriff der NSA, die Beihilfe des BND und die Unterlassungen der Bundesregierung eine Attacke auf unsere Freiheit, unsere Werte, unsere Art zu leben.

    Danke für die deutlichen Worte an zentraler Stelle im Print-Spiegel.

    11. Mai 2015 7
  • : Regierungs-Paywall: Mehr Transparenz-Informationen zur Netzallianz kosten 135 Euro
    Credit: <a href="http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Fotoreihen/Bilder/Presse-und-Leitungstermine/2014/140307-netzallianz-ankunft-gruppenbild/140307-netzallianz-ankunft-gruppenbild-02.jpg?__blob=poster">BMVI</a>
    Regierungs-Paywall: Mehr Transparenz-Informationen zur Netzallianz kosten 135 Euro

    Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur veranstaltet zusammen mit „Vertretern der investitions- und innovationswilligen Unternehmen“ der Telekommunikations- und Netzwirtschaft die „Netzallianz Digitales Deutschland“. Die Netzallianz schreibt zusammen ein „Kursbuch“, um den Breitbandausbau in Deutschland zu bewältigen. Praktischerweise können hier direkt die großen Lobbys der Telekom-Industrie dem Verkehrsministerium ihre Wünsche aufschreiben. Den Tausch „Weniger Regeln für Netzneutralität“ gegen „Etwas Hoffnung auf etwas mehr Breitbandausbau“ inklusive.

    Die Schnittchen zahlt der Steuerzahler:

    Die Kosten der „Netzallianz Digitales Deutschland“, für Logo, Key Visual, Kursbuch, Catering sowie Ausstattung, Veranstaltungstechnik, Personal für drei High-Level- und sechs Sherpa-Sitzungen belaufen sich auf insgesamt rund 39.300 Euro. Das konnten wir bereits mit einer Informationsfreiheitsgesetzanfrage herausfinden. Protokolle hatten wir auch angefragt, die wurden aber nicht angefertigt und konnten somit leider auch nicht rausgegeben werden. Dafür bekamen wir die Pressemitteilung.

    Wir wollten aber noch etwas mehr über die Arbeit der Netzallianz erfahren und haben über eine weitere Informationsfreiheitsgesetzanfrage explizit „sämtliche Korrespondenz im Rahmen der Netzallianz angefragt“. Eine halbe Antwort ist jetzt gekommen.

    Der Rest liegt hinter einer Regierungs-Paywall:

    Hier liegen Einladungen zu sämtlichen Sitzungen der Netzallianz sowie deren Sherpa-Sitzungnen, die jeweiligen Tagesordnungen und Arbeitsunterlagen der Sitzungen und die Ausgangs- und Schlussversion des Kursbuches vor. Zwischenversionen des Kursbuches wurden nicht veraktet, da die Schlussversion im Rahmen von Telefonkonferenzen direkt im Dokument erarbeitet wurde.

    Auf dieser Grundlage wurde ein Schnellhefter mit Kopien erstellt, in dem Dokumente durchgesehen und aus datenschutzrechtlichen Gründungen Schwärzungen durchgeführt wurden. Hierdurch entstand ein Arbeitsaufwand von drei Stunden für den gehobenen Dienst, Stundensatz 45 Euro. Die Gegühren betragen also 135 Euro.

    Gebühren für IFG-Anfragen werden gerne als Verhinderungsstrategie für legitime IFG-Anfragen genutzt. In diesem Fall finde ich das dreist. Mein Anspruch ist berechtigt, sie müssen die Dokumente rausrücken, aber wollen dafür noch mal extra Geld haben. Andere Behörden schicken uns Antworten in der Regel ohne weitere Gebührenkosten.

    Wir wollen mit Eurer Hilfe die Informationen aus der Regierungs-Paywall befreien.

    Wenn Ihr uns unterstützen wollt: Wenn wir im Laufe des Tages mehr als 135 Euro an Spenden (im Idealfall mit dem Spendenvermerk IFG-Netzallianz) erhalten, dann werden wir die Informationen anfordern und die Ergebnisse mit Euch teilen. Und dann schauen wir, ob die uns auch tatsächlich alles geschickt haben. Und wenn nicht, dann fragen wir einfach weiter an.

    11. Mai 2015 11
  • : Phoenix-Runde: BND-Affäre – de Maizière unter Druck?
    Phoenix-Runde: BND-Affäre – de Maizière unter Druck?

    Ich war gestern zu Gast in der „Phoenix-Runde“ zum Thema „BND-Affäre – de Maizière unter Druck?“ Die 45 Minuten lange Talksendung gibt es in der Mediathek und sogar zum herunterladen als MP4 (158 MB) sowie als MP3 (20 MB).

    Ines Arland diskutiert in der phoenix Runde u.a. mit:

    - Mariam Lau (Die Zeit)

    – Markus Beckedahl (Blogger)

    – Prof. Wolfgang Krieger (Geheimdienstexperte Universität Marburg)

    – Prof. Thomas Jäger (Politikwissenschaftler Universität Köln)

    Gibts auch auf Youtube:

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    1. Mai 2015 20
  • : Geheimdienst-Skandal: BND-Verrat und Weihnachtsmann
    Geheimdienst-Skandal: BND-Verrat und Weihnachtsmann

    quer vom BR in fünf Minuten über den „Geheimdienst-Skandal: BND-Verrat und Weihnachtsmann“.

    Es verdichten sich die Hinweise, dass die NSA den BND benutzt hat, um in Europa zu spionieren. Aber PSSST, die Bundesregierung sagt nichts. Bürger sind schließlich wie Kinder. Und da kommt der Weihnachtsmann ins Spiel.

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    1. Mai 2015 2
  • : Die Unverantwortlichen – Überblick über die BND-Affären der letzten 14 Jahre
    Die Unverantwortlichen – Überblick über die BND-Affären der letzten 14 Jahre

    Bei Zeit Online ist eine Infografik zum Thema BND-Verwicklungen entstanden, die sowohl die aktuelle Regierung, die Verantwortlichen und die zeitlich eingeordneten Enthüllungen aus dem NSA-Untersuchungsausschuss und anderen Quellen darstellt.

    Der Ursprung der Affäre reicht zurück bis in die Zeit der rot-grünen Koalition unter Bundeskanzler Gerhard Schröder. Verantwortlich für die Geheimdienste war damals der heutige Außenminister Frank-Walter Steinmeier. Seither hat die Regierung dreimal gewechselt und mit ihr die Verantwortlichen im BND und im Kanzleramt. Ein Überblick über die Ereignisse der vergangenen 14 Jahre.

    29. April 2015 5
  • : Antworten der Bundesregierung zur Vorratsdatenspeicherung
    Antworten der Bundesregierung zur Vorratsdatenspeicherung

    Die Bundesregierung hat sich zu ein paar Antworten (pdf) bequemt, die auf eine parlamentarische Anfrage der Linken-Fraktion im Bundestag zurückgehen. Es ging um die „Pläne zur Erarbeitung einer neuen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung“ (BT-Drucksache 18/4518, pdf). Eigentlich wären die Antworten bis zum Montag, den 13. April 2015, fällig gewesen, doch die Regierung erbat sich einen Aufschub bis 24. April.

    Im Nachhinein ist diese Bitte um Fristverlängerung leicht zu erklären, am 15. April fanden ja die beiden Pressekonferenzen von Justizminister Heiko Maas und Innenminister Thomas de Maizière mit der Veröffentlichung der Leitlinien mitsamt geheimer Nebenabrede statt. Man wollte der Überraschung mit dem neuen Vorpreschen zur gesetzlichen Regelung der Vorratsdatenspeicherung wohl nicht vorgreifen.

    Jan Korte, MdB mit Schwerpunkt Innenpolitik und Datenschutz und einer der Fragesteller, bemängelt daher das Übergehen des Parlaments:

    Die Bundesregierung hat der eigenen PR ganz offensichtlich einen höheren Stellenwert eingeräumt als dem Fragerecht des Parlaments.

    Aus den Antworten der Regierung geht hervor, dass sie davon ausgeht, dass die in den Leitlinien skizzierten Regelungen zur Speicherung der Verkehrs- und Standortdaten sowohl den Vorgaben aus Karlsruhe als auch dem Urteil des EuGH gerecht werden. Sie stehe auch in Europa einer Einführung „offen gegenüber“, wenn eine Regelung ebenfalls diesen Vorgaben entsprechen würde. Konkrete Vorschläge aus Europa seien der Regierung aber nicht bekannt.

    Die Linksfraktion möchte gern wissen, ob denn der Regierung neue Erkenntnisse vorlägen, die einen „schlüssigen Nachweis für die Erforderlichkeit der Vorratsdatenspeicherung führen“ könnten, und welche das seien. Darauf antwortet die Bundesregierung erst gar nicht, sondern verweist auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2010:

    Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Gesetzgeber eine Speicherung von Telekommunikationsdaten als erforderlich beurteilen kann.

    Gefragt war allerdings nach neuen Erkenntnisse, die offenbar nicht vorliegen.

    Welche Regelungen denn die Bundesregierung für geeignet ansehe, um den Zugriff auf die Vorratsdaten nicht zu einem alltäglichen Standardermittlungsinstrument verkommen zu lassen, wie ein Gutachten des Max-Planck-Instituts nahelegt. Sie bleibt auch hier eine konkrete Antwort schuldig und verweist nur auf die Abrufregelungen:

    Nur wenn die engen Voraussetzungen für einen Abruf im konkreten Einzelfall vorliegen, ist der Abruf zulässig.

    Wie eng diese Voraussetzungen tatsächlich ausfallen, wird erst der Gesetzentwurf und in der Folge die Abrufpraxis zeigen. Und als „Türöffner“ für längere Speicherfristen sieht die Bundesregierung die momentan vorgeschlagenen zehn Wochen natürlich nicht, betont sie.

    28. April 2015 2
  • : Lügen für die Vorratsdatenspeicherung: Wir veröffentlichen geheime Nebenabrede der Bundesregierung
    Lügen für die Vorratsdatenspeicherung: Wir veröffentlichen geheime Nebenabrede der Bundesregierung

    big-vorratsdaten-katzeVergangenen Montag berichteten wir von einer geheimen Nebenabrede zur Vorratsdatenspeicherung, vereinbart zwischen Justiz- und Innenministerium. Diese besagt, dass für eine Bestandsdatenauskunft kein Richtervorbehalt notwendig sein soll, um darüber die im Rahmen der geplanten Vorratsdatenspeicherung hinterlegten Daten zu nutzen. Die Bundesregierung erklärt öffentlich aber die ganze Zeit, dass auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung nur mit Richtervorbehalt zugegriffen werden kann. Damit suggeriert man Rechtsstaatlichkeit, um diese massiv in unsere Grundrechte eingreifende Maßnahme zu rechtfertigen:

    Bundesregierung: Zugriff auf Vorratsdaten nur mit Richtervorbehalt!

    Bei der Präsentation der Leitlinien erklärte Justizminister Heiko Maas:

    „Dabei werden kurze Fristen definiert, hohe Eingriffsvoraussetzungen mit einem Richtervorbehalt, Berufsgeheimnisträger werden ausgenommen, und auf die Art und Weise werden wir auch den Urteilen vom Bundesverfassungsgericht und des Europäischen Gerichtshofs gerecht.“

    Unser Innenminister Thomas de Maizière versprach bei der Präsentation dasselbe:

    „… nur nach einer Entscheidung eines unabhängigen Richters darf darauf zugegriffen werden.

    Die uns vorliegende geheime Nebenabsprache sagt aber: Das stimmt so nicht.

    Es gibt eine inoffizielle Version für die Große Koalition, mit einer weiteren Seite, auf der folgendes steht:

    Nebenabrede zur Bestandsdatenauskunft

    Es wird geregelt, dass eine Auskunft über die Bestandsdaten auch anhand der nach § […] TKG‑E gespeicherten Daten verlangt werden kann. Erfolgt eine Auskunft mit Hilfe dieser Daten, muss dies durch die TK-Anbieter mitgeteilt werden.

    Was genau eine Bestandsdatenauskunft ist, hatten wir vergangene Woche erklärt. Kurz zusammengefasst: Wenn irgendein x‑beliebiger Polizeibeamter beim Provider anfragt, wem eine IP wann zugeordnet war, dann bekommt er diese Information – auch unter Verwendung von Daten aus der Vorratsdatenspeicherung, und zwar ohne dass ein Richter darüber entscheidet. Bei einer Bestandsdatenabfragen werden also die Kundendaten (eben die sog. Bestandsdaten) herausgegeben. Nur um die zu einer IP-Adresse passenden Bestandsdaten herauszufinden, muss der Provider intern natürlich Vorratsdaten nutzen, um zu wissen, wer wann welche IP-Adresse hatte. Also werden die Vorratsdaten sehr wohl genutzt.

    Mit anderen Worten: Es darf ständig und in absehbar großem Umfang ohne Richtervorbehalt auf unsere Vorratsdaten zugegriffen werden! Nur für Bestandsdatenabfragen der Abmahn-Industrie gilt bisher noch ein Richtervorbehalt (§ 101 Abs. 9 Urheberrechtsgesetz) – aber was der in der Praxis taugt, hat man ja im Fall der RedTube-Abmahnungen gesehen: so gut wie nichts.

    Also wirft das Ministerium natürlich Nebelkerzen, um sich um die unausweisliche Einsicht herumzudrücken, dass die Vorratsdaten eben doch ohne Richtervorbehalt genutzt werden sollen, nämlich genau im Zuge der Bestandsdatenauskunft, für die ja § 100j StPO gerade keinen Richtervorbehalt vorsieht. Unsere Berichterstattung trifft also zu.

    Justizministerium erklärt: Es gibt keine geheime Nebenabrede.

    Die Pressestelle des Justizministeriums versuchte zu suggerieren, dass es diese Nebenabrede gar nicht gebe. Ein klares Dementi bekamen wir aber nicht. Offenbar wurde anderen Medien kommuniziert, dass es diese Vereinbarung mal als Entwurf gab, sie aber dann verworfen wurde. Im Bundestag soll ein parlamentarischer Staatssekretär aus dem Justizministerium hinter verschlossenen Türen erklärt haben, dass es diese Nebenabrede gar nicht gibt.

    Wir haben Tilo Jung gebeten, in der Bundespressekonferenz das Justizministerium nochmal zu fragen, damit wir ein aufgezeichnetes Dementi haben. Er befragte Frau Zimmermann, Vertreterin des Justizministeriums:

    Tilo Jung an Herrn Dimroth und Frau Zimmermann zur Vorratsdatenspeicherung: netzpolitik.org berichtete vergangene Woche über eine geheime Nebenabrede zur Vorratsdatenspeicherung, können Sie diese Nebenabrede bestätigen?

    Frau Zimmermann: Also ich kann ihnen bestätigen, dass es keine geheimen Nebenabsprachen gibt. Wir haben Leitlinien auf unserer Internetseite eingestellt, das hatte ich Ihnen, das wissen Sie ja auch, dort können Sie alles lesen, was wir vereinbart haben, zu den Höchstspeicherfristen von Verkehrsdaten, und das ist der Stand, den ich Ihnen hier mitteilen kann.

    Tilo Jung: Können Sie bestätigen, dass es immer einen Richtervorbehalt geben muss, um auf die im Rahmen der VDS gespeicherten Daten zugreifen zu können.

    Frau Zimmermann: Also wie ich schon sagte, das, was wir jetzt mit den Leitlinien neu regeln, nämlich die Höchstspeicherfristen von Verkehrsdaten, in dem Umfang, da es, wie Sie sicherlich ja auch lesen können, sind enge Zugriffsvoraussetzungen vorgesehen und da ist vorgesehen, dass der Abruf auf diese, auf diese Daten nur bei schweren Straftaten erfolgen darf und das nur unter Richtervorbehalt.

    Tilo Jung: Gilt das auch für die Bestandsdatenauskunft?

    Frau Zimmermann: Die Bestandsdatenauskunft, das ist, die sind ja jetzt nicht von der neuen Speicherfrist erfasst, wir regeln ja die Höchstspeicherfrist von Verkehrsdaten und die Bestandsdatenregelung, das ist bereits jetzt im geltenden Recht nach dem § 100j der Strafprozessordnung vorgesehen.

    Tilo Jung: Ich hab die Antwort jetzt nicht verstanden, also ja?

    Frau Zimmermann: Wir regeln mit den Leitlinien ja die Höchstspeicherfirsten von Verkehrsdaten, davon sind die Bestandsdaten, von dieser neuen Speicherfirst, die wir jetzt regeln, nicht erfasst.

    Tilo Jung: Also Richtervorbehalt bei Verkehrsdaten ja, bei Bestandsdaten nein.

    Frau Zimmermann: Die Bestandsdaten regeln sich nach den bisherigen Regelungen, die bereits Bestehen und das ist im Wesentlichen der § 100j der Strafprozessordnung.

    Wir präsentieren: Die inoffiziellen Leitlinien der Bundesregierung mit geheimer Nebenabrede

    metadaten_vds_zimmermannWir veröffentlichen deshalb das uns vorliegende Papier der Leitlinien inklusive der Nebenabrede (PDF). Die „offiziellen“ Leitlinien finden sich hier (PDF) und haben eine Seite weniger. Während wir sonst die Metadaten aus Dokumenten entfernen, lassen wir diese diesmal drin. Das uns vorliegende Dokument wurde danach am 15. April 2015 um 9:34 Uhr erstellt, also rund zwei Stunden vor der Pressekonferenz und rund neunzig Minuten, bevor die „normalen“, also um die Nebenanrede gekürzten „Leitlinien“ an die Presse verteilt wurden. Die Autorin des uns vorliegenden Dokuments ist „zimmermann-an“. Ein Blick auf die Seite der Pressestelle des Justizministeriums zeigt, dass es dort zufällig eine Regierungsdirektorin mit diesem Kürzel und dieser E‑Mail-Adresse @bmjv.bund.de gibt. Eine Ähnlichkeit zu der BMJ-Sprecherin gleichen Namens in der Bundespressekonferenz ist sicherlich nur zufällig, oder?

    Dass dieselbe Person, die die interne PDF der Leitlinien mit „Bonustrack“ offenbar erstellt hat, die Existenz eben dieses Papiers vor der Bundespressekonferenz leugnet – das hat uns denn doch überrascht. Unseres Erachtens eine neue Qualität der Unredlichkeit in der politischen Auseinandersetzung um die Vorratsdatenspeicherung.

    Auf der kommenden re:publica wird Andre Meister über „Lügen für die Vorratsdatenspeicherung“ sprechen. Mittlerweile gibt es dafür leider mehr als genug Material.

    Es ist beschämend, dass diese Bundesregierung massiv die Wahrheit dehnt, um diese unverhältnismäßige Überwachungsmaßnahme durchzudrücken und wieder einzuführen: Wenn es bei den internen Plänen zur Bestandsdatenabfrage bleibt, dann wird für die allermeisten Abfragen unter Verwendung von Vorratsdaten gerade kein Richtervorbehalt gelten – entgegen den offiziellen Beteuerungen der Minister für Justiz und Verbraucherschutz sowie Inneres.

    Update: Die Bundesregierung hat die Nebenabsprache jetzt bestätigt. Sie sei aber nicht geheim, sondern lediglich „nicht öffentlich“.

    28. April 2015 81
  • : Der BND-Skandal – Worum geht’s eigentlich?
    Der BND-Skandal – Worum geht’s eigentlich?

    Zusammen mit Richard Gutjahr und Anne Roth habe ich mich über Google-Hangout eine Stunde lang über den BND-Skandal unterhalten und wir haben die aktuellen Ereignisse zusammen gefasst. Das konnte man live sehen und jetzt auch anschließend auf Youtube:

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    Die Tonqualität ist nicht die beste, das hab ich mir mehr Rocket-Science vorgestellt. Aber trotzdem ist es sicher für viele informativ.

    26. April 2015 5
  • : Der BND-Skandal kommt im Kanzleramt an
    Der BND-Skandal kommt im Kanzleramt an

    9625999356_05ec58e054_bAls vergangene Woche das Kanzleramt den Geheimdienst-Untersuchungsausschuss darüber informierte, dass der Bundesnachrichtendienst freundlicherweise der NSA geholfen habe, nationale und europäische Ziele mit zu überwachen, hieß es: Das hat der Bundesnachrichtendienst ohne Rücksprache und Erlaubnis gemacht! Derselbe Spin wurde ein Tag später der Öffentlichkeit präsentiert, wo das Kanzleramt, immerhin oberster Dienstherr des BND, suggerierte, dass der BND das ohne Genehmigung gemacht habe und man das erst vor kurzem erfahren habe. Regierungssprecher Seibert erklärte:

    Das Bundeskanzleramt steht zu dem heute in Presseveröffentlichungen thematisierten Vorgang mit dem Bundesnachrichtendienst seit mehreren Wochen in intensivem Kontakt und hat diesen angewiesen, den komplexen Sachverhalt vollständig aufzuklären. Im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht hat das Bundeskanzleramt technische und organisatorische Defizite beim BND identifiziert. Das Bundeskanzleramt hat unverzüglich Weisung erteilt, diese zu beheben.

    Das scheint aber nicht die ganze Wahrheit zu sein. n24 berichtet mit Verweis auf die Bild am Sonntag (Hinter der Paywall), dass das Kanzleramt schon 2008 über die Praxis Bescheid wusste (damaliger Kanzleramtschef: Thomas de Maiziere) und es 2010 ein Treffen deswegen zwischen dem damaligen Kanzleramtschef Ronald Pofalla und US-Vertretern gegeben habe, wo dieser die USA auf rechtswidriges Verhalten hingewiesen habe. Die Legende, wonach das Kanzleramt erst 2013 davon erfahren habe, stimmt offensichtlich nicht.

    Wie die „Bild am Sonntag“ berichtet, stellte der BND bei der automatischen Überprüfung der von der NSA zugeleiteten sogenannten Selektoren schon vor etlichen Jahren Täuschungsversuche fest und informierte die Regierungszentrale in einem streng vertraulichen Bericht 2008 darüber. In dem Vermerk an das Kanzleramt heißt es laut „BamS“, die NSA habe versucht, Wissen über die multinationalen Rüstungskonzerne EADS und Eurocopter abzuschöpfen. Dies widerspreche deutschen Interessen.

    Mit anderen Worten: Bisher versuchte das Bundeskanzleramt den schwarzen Peter zum BND zu schieben, obwohl man oberster Dienstherr und damit verantwortlich ist. Mit immer mehr Puzzlebausteinen kommt raus, dass der schwarze Peter offensichtlich im Kanzleramt zu finden ist, was nicht die Wahrheit sagt.

    Angefangen mit Eikonal 2004 waren die verantwortlichen Kanzleramtsminister Frank-Walter Steinmeier, Thomas de Maiziere, Ronald Pofalla und jetzt Peter Altmaier / Klaus-Dieter Fritsche. Vier von fünf haben gerade noch Verantwortung in der Bundesregierung. Und dann gibt es Angela Merkel, von der noch kein Wort zu hören war.

    Der BND-Skandal ist damit endgültig da angekommen, wo er hingehört: Ins Kanzleramt.

    26. April 2015 65
  • : Netzpolitik-Podcast Folge 128: Unkontrollierter Bundesnachrichtendienst
    Netzpolitik-Podcast Folge 128: Unkontrollierter Bundesnachrichtendienst

    klaert_doch_aufWährend ein Teil unserer Redaktion im Bundestag Däumchen drehte und auf den weiteren Verlauf des Geheimdienst-Untersuchungsausschuss wartete, haben Constanze Kurz und ich die Gelegenheit genutzt, die Ereignisse des Tages einzuordnen und zu reflektieren.

    Es geht um den Bundesnachrichtendienst, der wahlweise unkontrolliert oder mit Deckung durch das Bundeskanzleramt einen kalkulierten Verfassungsbruch begangen hat. Und entgegen früherer Aussagen bis zu 40.000 Selektoren der NSA in die eigenen Überwachungssysteme eingepflegt hat, die zur Überwachung unserer Industrie, unserer Bevölkerung und wohl auch unserer Politiker dienten.

    In Folge 128 unseres Podcasts unterhalten wir uns rund 20 Minuten darüber, was das bedeutet und was genau geschehen ist. Und bieten Euch einen Tagesrückblick über unsere heutigen Artikel hinaus. Wir sprechen auch an, wer politisch für diesen Skandal verantwortlich ist.

    Die Folge ist auch der Wiederstart unseres Podcasts, der etwas eingeschlafen war, wenn man von wenigen Interviews absieht (RSS-Feed). Wenn alles gut geht, gibts demnächst von uns wieder mehr aktuelle Podcasts mit Einschätzungen und Überblick zu aktuellen netzpolitischen Ereignissen. Hier ist die MP3.

    Bis dahin freuen wir uns über Feedback. Und ein tolles Jingle wäre prima.

    Unsere heutigen Artikel zum Thema des Podcasts.

    Vollkommen außer Kontrolle: BND half wahrscheinlich der NSA, deutsche Politiker zu überwachen.
    BND-Skandal: Verantwortliche müssen ihren Hut nehmen
    Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: Zeugenbefragung abgebrochen
    Preisfrage: Was ist eine „massenhafte Ausspähung“?

    23. April 2015 13
  • : Preisfrage: Was ist eine „massenhafte Ausspähung“?
    Preisfrage: Was ist eine „massenhafte Ausspähung“?

    Heute ist rausgekommen, dass der Bundesnachrichtendienst „bis zu 40.000“ Selektoren der NSA in seine Überwachungssysteme eingepflegt hat, die unsere „deutschen bzw. westeuropäischen“ Interessen verletzen. Die Bundesregierung schimpft auch hinter den Kulissen schon fleißig mit dem BND und hat ein Ende dieser PRaxis gefordert. Was das konkret bedeutet und ob das ausreicht, haben wir in anderen Beiträgen schon thematisiert.

    Aber was uns heute auffiel: Bisher heißt es immer von Seiten der Bundesregierung und vor allem von CDU/CSU-Abgeordneten, dass der Geheimdienst-Untersuchungsausschuss bisher keine Erkenntnisse gewonnen hätte, dass es eine Massenüberwachung geben würde, bzw. gegeben hätte. Auch der Regierungssprecher verkündet heute wieder, stellvertretend für Angela Merkel, die sich überhaupt nicht zum Thema äußert, folgendes;

    Im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht hat das Bundeskanzleramt technische und organisatorische Defizite beim BND identifiziert. Das Bundeskanzleramt hat unverzüglich Weisung erteilt, diese zu beheben. Nach wie vor gibt es keine Hinweise auf eine massenhafte Ausspähung deutscher und europäischer Staatsbürger.

    Unsere Preisfrage ist: Ab wann spricht man eigentlich korrekterweise von „massenhafte Ausspähung“, wenn 40.000 Selektoren offensichtlich noch nicht ausreichen?

    23. April 2015 16
  • : Vollkommen außer Kontrolle: BND half wahrscheinlich der NSA, deutsche Politiker zu überwachen
    Vollkommen außer Kontrolle: BND half wahrscheinlich der NSA, deutsche Politiker zu überwachen

    twitter-inline-updateDer Bundesnachrichtendienst hat der NSA willig dabei geholfen, viel mehr zu überwachen als das die Aufgabe des BND wäre. Im Geheimdienstuntersuchungsausschuss im Deutschen Bundestag war es häufiger Thea, dass der Bundesnachrichtendienst im Rahmen seiner globalen (Netz-)Überwachungsmaßnahmen auf Selektoren (z.B. IP-Adressen oder Telefonnummern) zurückgriff, die die NSA lieferte.

    Eine Kontrolle der Listen mit Selektoren fand dabei nicht so wirklich statt. Da kam halt eine Liste von Freunden, denen man gerne hilft. Spiegel-Online berichtet gerade auf neueste Erkenntnisse, wonach der BND dabei geholfen haben soll, auch Politiker zu überwachen: Überwachung: Neue Spionageaffäre erschüttert BND. Insgesamt geht es wohl um „rund 2000 Selektoren“, die „eindeutig gegen westeuropäische und deutsche Interessen“ verstießen. Das Bundeskanzleramt redet sich jetzt damit heraus, dass diese Infos beim Bundesnachrichtendienst geblieben und nicht gemeldet worden wären.

    Das wahre Ausmaß des Skandals wurde nun erst aufgrund eines Beweisantrags bekannt, den die Grünen für den NSA-Untersuchungsausschuss gestellt hatten. Die für den Ausschuss zuständige Projektgruppe des BND prüfte die NSA-Selektoren daraufhin erneut – mit dem Ergebnis, dass bis zu 40.000 davon gegen westeuropäische und deutsche Interessen gerichtet sind. Erst im März wurde das Bundeskanzleramt darüber unterrichtet. Weitere Überprüfungen wurden inzwischen angeordnet.

    Tolle Sache, wenn unser weitgehend unkontrollierter Geheimdienst fremden Geheimdiensten hilft, unsere Bevölkerung, Wirtschaft und Politik zu überwachen. Und die Antwort der Bundesregierung auf die Enthüllungen ist leider immer noch, dem Bundesnachrichtendienst mehr Geld, Personal und Befugnisse zu geben.

    Update:

    Zeit-Online erfuhr, dass die NSa ingesamt 800.00 Selektoren schickte und davon bis zu 40.000 gegen unsere Interessen gerichtet waren.

    Die enstscheidende Frage ist: Was wusste die Merkel-Regierung ab wann? Und wenn die das erst dieses Jahr erfahren haben wollen: Warum wussten die vorher nichts und warum hatten sie den BND nicht unter Kontrolle, was ihre Aufgabe war?

    Es ist zudem nicht nur ein politischer Skandal, sondern die Verantwortlichen sind zugleich Gesetzesbrecher. Dass die Ermittlungsbehörden nicht ihrerseits aktiv werden und Verstöße gegen die Strafgesetze, die eine Beihilfe zu geheimdienstlicher Agententätigkeit auf deutschem Boden verbieten und bestrafen, ist der Skandal im Skandal.

    Update: Ich hab die Geschichte für n24 kommentiert. Das Fazit:

    Es wird interessant sein, was daraus folgt. Das Bundeskanzleramt sagt, es habe erst vor kurzem davon erfahren. Dabei ist das Kanzleramt der oberste Dienstherr für den BND. Entweder hat man den Geheimdienst nicht richtig unter Aufsicht und dabei unter Kontrolle. Oder aber man hat den kalkulierten Verfassungsbruch die ganze Zeit gedeckt. Beides wäre ein Skandal, der aufgedeckt gehört.

    Es ist zudem nicht nur ein politischer Skandal, sondern die Verantwortlichen sind zugleich Gesetzesbrecher. Dass die Ermittlungsbehörden nicht ihrerseits aktiv werden und Verstöße gegen die Strafgesetze, die eine Beihilfe zu geheimdienstlicher Agententätigkeit auf deutschem Boden verbieten und bestrafen, ist der Skandal im Skandal.

    Die bisherige Antwort unserer Bundesregierung auf die Snowden-Enthüllungen sind stattdessen mehr Befugnisse, mehr Geld und mehr Personal für den Bundesnachrichtendienst. Es zeigt sich, dass mehr Kontrolle, mehr Aufsicht und weniger Befugnisse unserer Demokratie viel besser tun würden.

    23. April 2015 53
  • : Justizministerium erklärt im Bundestag, dass wir zur Vorratsdatenspeicherung lügen
    Justizministerium erklärt im Bundestag, dass wir zur Vorratsdatenspeicherung lügen

    vds_verstoss_grundrechte_nporgGestern Morgen diskutierte der Rechtsausschuss im Deutschen Bundestag in Top 2 „Bericht der Bundesregierung zur angekündigten Initiative zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland“ über die geplante Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Das fand wie immer hinter verschlossenen Türen statt. Aber über Twitter konnten wir zumindest eine interessante Aussage mitbekommen. Und zwar erklärte der Parlamentarische Staatsekretär im Bundesjustizministerium, Christian Lange (SPD), dass es keine Nebenabreden in den Leitlinien zur Vorratsdatenspeicherung geben würde. Dies twitterte die linke Bundestagsabgeordnete Halina Wawzyniak:

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    Am Montag hatten wir aufgedeckt: Geheime Nebenabrede – Doch kein Richtervorbehalt für Bestandsdatenauskunft, also Großteil der Vorratsdatenspeicherung.

    Entgegen ihren Behauptungen will die Bundesregierung doch keinen Richtervorbehalt für die allermeisten Abfragen der Vorratsdatenspeicherung vorschreiben. Das geht aus einer geheimen Nebenabrede zu den offiziellen Leitlinien hervor, die wir veröffentlichen. Damit soll die alle fünf Sekunden eingesetzte Bestandsdatenauskunft auch auf Vorratsdaten zugreifen können – und dafür gilt kein Richtervorbehalt.

    Uns liegt weiterhin ein Dokument mit der Nebenabrede vor, das wir als echt einstufen. Gleichzeitig wollte uns die Pressestelle des Justizministerium kein klares Dementi dazu geben. Wir bleiben also dabei: Es gibt eine Nebenabrede und bei der Präsentation der Leitlinien wurde offensichtlich nicht die ganze Wahrheit gesagt. Und im Bundestag dann anscheinend auch nicht.

    Die einzige Frage bleibt: Warum wird eigentlich rund um die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung soviel gelogen?

    23. April 2015 18
  • : Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: Zeugenbefragung abgebrochen
    Dr. Peter Bartodziej, ehem. Referatsleiter 611 im Bundeskanzleramt, Zeichnung: <a href="http://veith-yaeger.de/">Stella Schiffczyk</a>
    Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: Zeugenbefragung abgebrochen

    Heute tagt wieder der Geheimdienst-Untersuchungsausschuss im Bundestag. Die Zeugen diesmal sind Peter Bartodziej, ehemaliger Referatsleiter in der für die Geheimdienstkoordination zuständigen Abteilung des Kanzleramts, – Ernst Uhrlau, 2005 bis 2011 Chef des Bundesnachrichtendienstes (BND), wurde entgegen erster Ankündigungen heute nicht geladen. Wir sitzen wie immer drin und bloggen live.

    Zusammenfassung

    Peter Bartodziej, Bundeskanzleramt

    Viel gab es nicht, denn schon nach etwas mehr als einer halben Stunde wurde die Zeugenbefragung abgebrochen. Auch die Vernehmung Uhrlaus wurde abgesagt. Bartodziejs Aussage belief sich primär auf Organisatorisches. Er schilderte seinen Werdegang. Im Bundeskanzleramt wechselte er seine Zuständigkeiten. Vom Referat 604 zu 611 bis zur Gruppenleitung von Abteilung 61. Während seiner Tätigkeit in 604 und 61 war der Jurist Bartodziej auch mit G‑10-Fragen beschäftigt.

    Er berichtete, dass es eine Zusammenarbeit von Bundeskanzleramt und BND gab, wenn es um G‑10-Fragen ging. Die Vertreter beider Stellen haben sich ab und an getroffen und sich während der Sitzungen der G‑10-Kommission gesehen. Das ist interessant, denn bisher war nicht bekannt, dass derart viele Personen bei den Sitzungen der G‑10-Kommission dabeiwaren, die nicht selbst zur Kommission gehören. Laut Aussage seien es seit 2002/2003 immer mehr geworden.

    Bei G‑10-Anträgen zur Genehmigung von Überwachungsmaßnahmen habe man zusammengearbeitet und an Anträgen „gefeilt.“ Klar wird, dass der G‑10-Bereich rechtlich schwieriges Gebiet ist und eine eindeutige Auslegung nicht existiert. Das hat den Verantwortlichen einiges an Handlungsspielraum geboten.

    Bartodziej behauptet, während seiner Zeit in Abteilung 6 nie von Eikonal und Glo… gehört zu haben, wohl aber von einem mysteriösen dritten Begriff, der auch in vorigen Sitzungen zur Sprache kam. Eine Verbindung zu den ersten beiden zog er seiner Aussage nach nicht.

    Datenaustausch mit ausländischen Nachrichtendiensten habe es auf Basis des BND- und des G‑10-Gesetzes gegeben. Laut Bartodziej gab es „eine Fülle von Möglichkeiten“, Daten weiterzugeben. Es gab auch pauschale Genehmigungen und keine automatischen Berichtspflichten. Die Kommunikationswege zwischen Bundeskanzleramt und BND sind unklar.

    Kurz nach dieser Stelle sieht man die hinteren Reihen nacheinander ihre Smartphones zücken. Wenige Minuten später wird die Sitzung zunächst unter- und dann abgebrochen. Nachträglich stellt sich heraus: Grund für die Unruhe war der Bericht des Spiegels, nach dem der Bundesnachrichtendienst im Rahmen seiner globalen Überwachungsmaßnahmen Selektoren von der NSA bekam, nach denen er Informationen filterte. Die Zahl der Selektoren ist enorm. Laut dem Bericht richteten sich dabei bis zu 40.000 gegen deutsche und westeuropäische Interessen.

    Pressestatements

    Die Pressestatements bezogen sich nicht mehr auf die Vernehmung des Zeugen Bartodziej, sondern auf die Medienberichterstattung bezüglich der Selektoren. Quintessenz war, dass man mit der Bundesregierung gemeinsam daran arbeiten müsse, den Sachverhalt aufzuklären, neue Unterlagen zu sichten und geeignete Zeugen zu benennen. Es ist zu erwägen, Zeugen vorzuziehen.

    Der Skandal der Enthüllung ist, dass der BND auf Anweisung der NSA Selektoren zur Filterung der Kommunikationsverkehre eingesetzt hat, die zum Teil gegen deutsche und europäische Interessen gerichtet waren. Dabei spielt auch Wirtschaftsspionage eine Rolle, die Linke sprach sogar von möglichem Landesverrat. Der BND steht im Verdacht, durch sein Wegschauen die NSA bei der Spionage gegen das eigene Land unterstützt zu haben.

    Wie viele Selektoren genau genutzt wurden, konnten die Abgeordneten nicht sicher benennen, da auch sie noch am Beginn der Erkenntnisgewinnung stehen. Vermutlich richteten die Selektoren sich sowohl gegen die Wirtschaft als auch gegen Politiker. Flisek bezeichnete daher die Beteuerungen der USA, es gebe keine Wirtschaftsspionage, im Licht der heutigen Erkenntnisse als „starken Tobak.“

    Die Enthüllungen zeigen auch, dass die Aufsicht durch das Bundeskanzleramt und die Organisation innerhalb des BND gescheitert sind. Lediglich Nina Warken von der Union beteuerte ihren Glauben daran, dass Schindler, Altmaier und Fritsche den BND im Griff hätten. Die Reaktion im Raum sprach jedoch deutlich davon, dass sie mit dieser Auffassung recht allein steht.

    Fazit: Der Ausschuss wurde höchstwahrscheinlich belogen, Selektoren zur Spionage gegen Wirtschaft und eventuell sogar Politiker eingesetzt. Nun muss festgestellt werden, wer wie viel wusste und an welchen Stellen strategisch geschwiegen und gelogen wurde. Es ist zu hoffen, dass die Bundesregierung dem Ausschuss dabei keine Steine in den Weg legt oder gar Informationen verschwinden. Bisher verhielt sie sich nämlich leider wenig aufklärungsinteressiert.

    Die Linken forderten, dass der Generalbundesanwalt nun endlich echte Ermittlungen aufnimmt, einen Anfangsverdacht der Spionage weiter nicht sehen zu wollen, dürfte zumindest schwierig werden.

    Wie es weitergeht werden wir vermutlich bald erfahren, denn alle Abgeordneten kündigten an, den Themenkomplex zeitnah behandeln zu wollen.

    Währenddessen macht sich die Bundesregierung in ihrer Presseerklärung lächerlich:

    Im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht hat das Bundeskanzleramt technische und organisatorische Defizite beim BND identifiziert. Das Bundeskanzleramt hat unverzüglich Weisung erteilt, diese zu beheben. Nach wie vor gibt es keine Hinweise auf eine massenhafte Ausspähung deutscher und europäischer Staatsbürger.

    Gliederung

    Vorbemerkungen

    Disclaimer: Dieses Protokoll ist nach bestem Wissen und Können erstellt, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder umfassende Korrektheit.

    Dargestellte: Abgeordnete und Zeugen, gerne korrigieren und vervollständigen wir ihre Aussagen. Kontaktieren sie uns!

    Wer uns unterstützen möchte, darf gerne spenden.

    Update: Das offizielle stenografische Protokoll gibt es auf bundestag.de als PDF (Mirror bei uns).

    Einleitung: Vorsitzender (12:03)

    $Begrüßung

    $Formalitäten

    Zeuge 1: Peter Bartodziej, Bundeskanzleramt

    [Zeuge hat keinen Rechtsbeistand dabei.]

    Personalien: $Name, Ministerialdirigent im Bundeskanzleramt (Bundeskanzleramt), wohnhaft in Potsdam, geboren am 20.03.1963.

    Will kein inhaltliches Eingangsstatement geben, sondern schildern, welche Zuständigkeiten er im Bundeskanzleramt etc hatte, diese haben gewechselt.

    Seit Montag, 3. Juni 2002 in Bundeskanzleramt, Leiter Referat 604, dort zuständig für Information, Organisierte Kriminalität & G‑10-Angelegenheiten. Abteilungsleiter war Ernst Uhrlau.

    Vorgänger war ausgeschieden, B. hat 13 Monate das Referat geleitet. Dann wurde die Abteilung umstrukturiert.

    Seit der Referatsleiter von Referat 601 ausgeschieden ist, hat er dieses Referat geleitet – Referat 611. Das war nicht zuständig für G‑10, die Zuständigkeiten blieben in 612, das aus 603 und 604 zusammengeführt wurde.

    In Referat 611 war er zuständig für Personal & Organisation, nicht aber fürs „operative G‑10-Geschäft.“

    Hatte diese Funktion bis 2007, danach wurde er Wenkelbach-Nachfolger und demnach Gruppenleiter für Referat 61.

    Abteilung 61 war zuständig für die alten Referate 611 und 612, bis Wechsel in Gruppe 13, 2011.

    AL 6 war Klaus-Dieter Fritsche, bis Wechsel 2009, danach Günter Heiß.

    B. ist bis heute Gruppenleiter 13.

    Frage 1: Vorsitzender

    Sensburg: Ausbildung?

    Bartodziej: Volljurist, Assistent in Tübingen, dann Justizministerium (BMJ) ab 1993, dann 9 Jahr im BMJ, von da aus ins Bundeskanzleramt. Kein technischer Hintergrund.

    Sensburg: Bundeswehr?

    Bartodziej: 15 Monate, ab 1982.

    Sensburg: Bis 2002 im BMJ, welche Fragen dort bearbeitet?

    Bartodziej: Wirtschaftsabteilung, hatte mehrere Verwendungen. Zwischendurch in Brüssel als Attaché. Drei Referenten in Wirtschaftsabt. Ab 1999 ?

    Sensburg: War zuerst Leiter Referat 604, dann gab es eine Umstrukturierung. Proliferation, Informationsverwertung, G‑10 – was war Schwerpunkt?

    Bartodziej: Proliferation und G‑10. Jeden Monat gab es eine Sitzung der G‑10-Kommission. Proliferation deshalb, weil Zeit kurz vor Irakkrieg. Sehr viele Sitzungen im Auswärtigen Amt. Organisierte Kriminalität war weniger stark vertreten.

    Sensburg: Nach der Umstrukturierung von Referat 211/212 zu Referat 611 – war G‑10 da noch Thema?

    Bartodziej: Nein, aber Gesetzgebung, die sich auf G‑10 bezogen hat. Das „operative Geschäft“ lag bei Referat 612, genau wie die Betreuung der Kommission und Tagesgeschäft.

    Sensburg: Später hatte er auch wieder Verantwortung für G‑10?

    Bartodziej: Ja. 2007 wurden die Zuständigkeiten nochmal neu geordnet, dann G‑10 wieder in Referat 611. Umzug hatte mit neuem Referatsleiter zu tun, der die entsprechenden Kompetenzen mitgebracht hat.

    Sensburg: Wenn beide Referate im Blick, war er dann wieder G‑10 zuständig?

    Bartodziej: Ja. Wer war wann in G‑10-Kommission? Die ersten 13 Monate, dann 4 Jahre nicht, dann wieder regelmäßig.

    Sensburg: Wie stark ist die Kommunikation von Bundeskanzleramt mit G‑10-Juristen des BND? Bildet man ein Team?

    Bartodziej: Gibt Kontakte, aber keine tägliche Zusammenarbeit. Abgegrenzte Aufgaben. Gibt großen Kreis, in dem auch Vertreter des Innenministeriums sind. Leute kamen nach Berlin oder fuhren nach Pullach.

    Sensburg: G‑10 ist ein sehr enger Bereich der Rechtswelt, eine Nische. Austausch scheint sinnvoll. Hat man sich einmal in großer Runde pro Jahr getroffen?

    Bartodziej: Ja, ungefähr. War nicht für Anträge des Bundesamts für Verfassungsschutz und Militärischen Abschirmdienst zuständig, nur für BND. Man hat sich in den Kommissionssitzungen gesehen.

    Sensburg: G‑10-Juristen der Dienste waren in Kommissionssitzungen dabei?

    Bartodziej: Geheimhaltung. Aber Anzahl der Leute in der Sitzung, die nicht zur Kommission gehören ist eher gewachsen (seit 2002/2003) (!)

    Sensburg: Sind Leute in Kommission Einzelkämpfer oder haben sich regelmäßig zusammengesetzt? Haben G‑10-Juristen über Probleme und Bedenken geredet?

    Bartodziej: Ja, vor allem wenn ein Eilantrag kam, hat es telefonischen Kontakt gegeben. Oft tritt bei jedem Antrag ein neues Problem auf, dann gibt es Beratung. Vor Weiterleitung ins Innenministerium auch oft wieder zurückgekommen.

    Sensburg: Kam das vor, dass Anträge zurückgewiesen werden?

    Bartodziej: Kam vor.

    Sensburg: Wie oft?

    Bartodziej: Nicht im Kopf, man hat aber in diversen Fällen zusammen an Anträgen gefeilt.

    Sensburg: Gibt es interne Handreichungen, Ausarbeitungen, Kommentierungen?

    Bartodziej: Kommentar- und Literatursituation zu G‑10 ist dünn. Gab einen alten Kommentar aus 90ern, aber Gesetz sieht mittlerweile deutlich anders aus. Was es gab war innerhalb des Dienstes eine G‑10-Anweisung und G‑10-Arbeitshilfe [erinnert sich nicht genau]. Wurde auch Bundeskanzleramt vorgelegt zur Stellungnahme. Ist sogar einmal nach Pullach gefahren, um Probleme zu diskutieren.

    Sensburg: Wie ist die Kommentierungslage jetzt?

    Bartodziej: Ist nicht mehr so in der Thematik. Arbeite selbst an Kommentierung eines verwandten Gesetzes.

    Sensburg: Wie war es auf der Praktikerseite?

    Bartodziej: G‑10 war Rechtsbereich, wo man „noch Praxis prägen“ konnte.

    Sensburg: Bereich Operationen? Eikonal und Glo… bekannt?

    Bartodziej: Von beiden Namen erst nach Ausscheiden aus Abteilung 6 erfahren.

    Sensburg: Eikonal und Glo… nie auf Tisch gehabt?

    Bartodziej: Gibt einen dritten Begriff, den er gehört hat.

    Sensburg: War der dritte Begriff ein Synonym für die beiden anderen?

    Bartodziej: Schlussfolgert aus nachträglichem Wissen: Von drittem Begriff nur durch ein einziges Schriftstück erfahren und keine Verbindung zu den anderen Begriffen gezogen. Danach aufgrund der Arbeit des Ausschusses verfolgt.

    Sensburg: Nicht zu dem Schluss gekommen, dass es nur ein anderer Name für diese Operationen war?

    Bartodziej: Nein.

    Sensburg: Ist bekannt, dass Daten vom BND an Ausländische Nachrichtendienste (AND) übermittelt worden sind?

    Bartodziej: Gibt zwei Möglichkeiten, einmal durch BND-Gesetz und ab 2009 §7a G‑10-Gesetz.

    Sensburg: Ist bekannt, dass auch Daten an AND geflossen sind? Auf Grundlage der Gesetze oder sogar an Grundlage vorbei?

    Bartodziej: BND-Gesetz-Bereich: Gibt eine Fülle von Möglichkeiten, Daten zu übermitteln. Für bestimmte Arten von Übermittlung gab es pauschale Genehmigung. Keine automatischen Berichtspflichen (!) – hat also nicht von allem Kenntnis erhalten.

    Sensburg: Wie ist Informations- und Meldefluss aus Blickwinkel des Bundeskanzleramt. In BND passiert das auf Sachgebietsebene. Wird das gemeldet, dem Bundeskanzleramt mitgeteilt, gibt es eine Rechtsprüfung?

    Bartodziej: In der Regel bei §7a Vorbehalt und Zustimmung des Bundeskanzleramt vorgesehen. Hat aber bis 2011 sowas nicht gesehen. Ab 2007 wäre das bei Referatsleiter aufgeschlagen, nach 2007 bei 612.

    Sensburg: Sie sind also zeitlich drumherum gegangen?

    Bartodziej: Phänomenbereich in Abteilung 6 teilweise auch Kollegen in Gruppe 62 zuständig.

    Sensburg: Wie ist der Kommunikationsfluss? Im Sinne, dass der Berücksichtigung von G‑10 möglichst Rechnung getragen wird? Findet ausreichende Zusammenarbeit für G‑10 statt bei komplexeren Fällen? Läuft das so?

    Bartodziej: Keine Anwendungsfälle bei §7a. Oft nimmt man Splitter aus G‑10-Material, baut den ins Lagebild ein, tauscht dann personenbezogen Informationen aus. Das wäre Sache für Gruppe 62. Betrifft durchweg Übermittlungen im Einzelfall und nicht Rohdaten.

    [Sitzungsunterbrechung (12:44), weil neue Erkenntnisse durch Spiegel-Bericht.]

    [Zeugenbefragung für heute abgebrochen. Ab 16:00 Pressestatements der Abgeordneten angekündigt.]

    [Noch was am Rande: Der BND hat für die heutige Sitzung die angeforderten Unterlagen nicht dem Ausschuss gegeben. Auf gruen-digital.de dazu:

    Auch ist die Frage von großem Interesse, welche Operationen der NSA quasi als Kompensation für den abgebrochenen gemeinsamen Abgriff am Internetknotenpunkt in Frankfurt angeboten und was bis Ende 2011 konkret umgesetzt wurde. Weiter wollen wir den Spionageversuch der NSA mit Erfassungskriterien wie EADS, Eurocopter und französischen Behörden weiter aufklären. Zu diesem Komplex hat das Bundeskanzleramt, gerade noch fristgerecht, einige wenige Unterlagen geliefert. Der BND hat hierzu keine Akten geliefert, trotz Fristablaufs am 15. April.]

    Pressestatements

    Wir warten (16:22 Uhr).

    Abgeordnete kommen raus (16:33).

    Wir haben die Statements mitgeschnitten, MP3s je Abschnitt.

    Pressestatement: Vorsitzender (MP3)

    Sensburg: Man hat beschlossen, den Sachverhalt mit der Bundesregierung zu besprechen. Das Thema ist ernst zu nehmen, da es viele Fragen beinhaltet. Zusammenarbeit mit ANDs. Zur Aufklärung enger Kontakt mit Bundesregierung.

    Es geht um das Bereitstellen von Selektoren. AND stellt deutschem Dienst Selektoren zur Verfügung. Es sind Selektoren eingestellt worden, die nicht übergeben werden hätten sollen. Details und Umfang müssen aufgeklärt werden.

    Sachverhalt ist im Februar aufgekommen, in nächster Zeit wird man dem Aufmerksamkeit widmen.

    Frage: Gibt Vorwurf, die Information sei nicht weitergeleitet worden. Kommentar dazu?

    Sensburg: Kann so nicht bestätigen. Werden schauen, wie die Kommunikation in BND und Bundeskanzleramt gelaufen ist. Grundsachverhalt gestern bekannt gegeben worden. Heute weitere Details

    Frage: Müssen nicht die Zeugen Steinmeier oder Fritsche vorgezogen werden?

    Sensburg: Erstmal in die Akten gucken. Sicher auch Zeugen vernehmen, die damit beschäftigt waren. Manchmal wichtiger als Zeugen in der oberen Verantwortung.

    Frage: Gibt es Zahlen [bzgl. Selektoren]?

    Sensburg: Heute nicht, kennen noch nicht alle. Zahlen heute noch nicht bewertbar.

    Frage: Wie kommt man zu dem Fazit, dass deutsche Interessen nicht betroffen seien?

    Sensburg: Nicht gesagt – es gab nur kein bewusstes (!) Zusammenwirken der Nachrichtendienste gegen deutsche Interessen. Wollen wissen: Sind deutsche Firmen und Bürger betroffen?

    Pressestatement: Grüne (MP3)

    Notz: Verdacht bestätigt und konkretisiert sich. Anknüpfend an 2005, dass Daten über EADS, Eurocopter und Co. ausgeleitet worden sind ist eine neue Erkenntnislage entstanden. Skandal dabei ist: Nach 2005 waren Probleme dem Bundeskanzleramt in Hinblick auf Wahrung deutscher und europäischer Interessen bekannt. Muss man spätestens nach Snowden gewusst haben. Erstaunlich, dass das niemand gewusst haben will. Nach Snowden hat man Tausende Selektoren gefunden, die gegen Memorandum of Understanding verstoßen. Klares Problem bei Fachaufsicht des BND.

    Arbeiten der Geheimdienste im Graubereich manifestiert sich hier. Wünschen uns zwei Dinge: Bundeskanzlerin muss sich erklären, auch zur zukünftigen Zusammenarbeit. Und Ausschuss muss Unterlagen bekommen. Mit Schlagworten, die gegen deutsche und EU-Interessen verstoßen, um den Datenabfluss zu verstehen.

    Frage: Kommentar zur Forderung nach personellen Konsequenzen?

    Notz: Das lenkt ab, man muss eigentlich verstehen, wer Verantwortung trägt. Schneller Rücktritt wird Verantwortlichkeiten nicht im Nebel auflösen.

    Frage: Waren Selektoren wirklich im Einsatz?

    Notz: Ja, zumindest bei den 2000 Selektoren.

    Frage: Hat BND bei Industriespionage durch Wegschauen unterstützt?

    Notz: Verdacht steht im Raum, obwohl man wusste, dass es ein Problem mit Interessen gibt. Ist ein erheblicher Vorgang. Was in Deutschland passiert, ist nur ein Punkt. Passiert auch außerhalb von Deutschland, da werden Interessen ausländischer Grundrechtsträger nicht ganz so genau genommen. Im internationalen Zusammenwirken werden deutsche Interessen strukturell verletzt.

    Frage: Haben ANDs Verhältnis zu BND benutzt, damit der gegen eigenes Land späht?

    Notz: Man hat Zugänge genutzt, wo man woanders nur schlecht abgreifen kann. Das hat sich NSA zu Nutze gemacht und Selektoren untergeschoben. Verdacht, dass Projekte wie ein trojanisches Pferd gewirkt haben und hochproblematische Informationen ausgeleitet haben.

    Pressestatement: SPD (MP3)

    Flisek: Was im Spiegel-Bericht steht ist ein gravierender Vorgang. Es sind Suchbegriffe verwendet worden, die nicht hätten verwendet werden dürfen, die gegen deutsche und EU-Interessen verstoßen. Man ist zusammen mit Bundesregierung in Sachverhaltsermittlung. Zu früh für einzelne Details.

    Untersuchungsausschuss war Anlass für diese Aufklärung. Man steht am Anfang, will zeitnah Licht ins Dunkel bringen.

    Es gibt zwei Komplexe: Wenn das wahr ist, gibt es ein Organisationsverschulden im BND. Die Frage: Wie effizient ist die Dienst‑, Fach- und Rechtsaufsicht im Bundeskanzleramt?

    Im Zeitablauf gab es erhebliche Zäsuren seit Snowden-Enthüllungen. Mitarbeiter des BND hätten wissen müssen, dass diese Themen sensibel sind.

    Zweitens: Was haben wir davon zu halten, dass die USA beteuern, dass keine Wirtschaftsspionage passiert? Das muss in neuem Licht bewertet werden. Hatten schon öfters Vermutungen. Aber wenn wir jetzt Selektoren sehen, die genau der Zusage widersprechen, ist das ziemlich starker Tobak. Braucht politische Erörterung auf höchster Ebene. Konkretisiert sich erst, wenn Aufklärungsarbeit gemacht ist. Geht davon aus, dass in nächster Sitzungswoche Mitarbeiter genannt werden, die Zeugen sein sollen. Noch vor Sommerpause Ergebnisse erwartet.

    Frage: Umfang der Spionage?

    Flisek: Kann noch nichts Seriöses sagen. Aber gibt starke Indizien, dass wirklich Wirtschaftsspionage. Muss man am Ende bewerten und differenzierte Sicht entwickeln.

    Frage: Welche Erkenntnisse gibt es, wer hat was gewusst und wieso hat das so lange gedauert?

    Flisek: Wurden gestern informiert, heute nochmal Gespräch mit Fritsche. Eindruck: Intensive Ermittlungen bei Bundesregierung. Kann das nachvollziehen, weil es um komplexe Sachverhalte geht. Wenn Regierung ein Konsultationsverfahren einleitet, ist auch die US-Seite zu befragen. Das ändert nichts daran, dass Bundesregierung eigene Entscheidung treffen muss, welche Unterlagen dem Ausschuss vorgelegt werden.

    Frage: Ist es das Versagen der Bundesregierung, dass nicht proaktiv aufgeklärt wird?

    Flisek: Ausschuss ist immer wieder für Überraschungen gut. Punkt ist: Ist offensichtlich bei BND so gewesen, dass Themenkomplex auf unterer Ebene abgeschirmt wurde. Welche Ebenen sind informiert worden, wie viel? Organisationsverschulden ja oder nein? Gibt auch Aufklärungsinteresse bei der Bundesregierung. Prozess wird sehr zügig ablaufen.

    Pressestatement: Linke (MP3)

    Renner: Linke sieht den Vorgang als Spionageskandal, der seinesgleichen sucht. Fordern vier Konsequenzen:

    1. BND-Präsident Schindler soll zurücktreten. Möglicherweise wurde das Parlament unrichtig informiert. Zeugen haben evtl. nicht immer Wahrheit bzw. Alles gesagt.
    2. Bundeskanzleramt ist Recht- und Fachaufsicht. Man muss Organisationsversagen feststellen. Muss sämtliche Beweise sichern, auch für Generalbundesanwalt. Beweise dürfen nicht vernichtet werden
    3. Generalbundesanwalt-Prüfverfahren. Erwarten, dass Generalbundesanwalt das Prüfverfahren sofort in ein Ermittlungsverfahren umwandelt. Geht um den Bereich Spionage und Landesverrat.
    4. Der Untersuchungsausschuss ist gefordert. Muss in einer der nächsten Sitzungen den Vorgang parlamentarischer Aufklärung anfangen. Will Zeugenliste und Selektorenliste.

    Zusammenfassung: Es ist klar geworden, dass es ein Problem mit Nachrichtendiensten im Land gibt. Die führen ein Eigenleben, entziehen sich der Kontrolle, laufen parlamentarischer Untersuchung zuwider.

    Wenn man Gesetze anpasst, geht es nicht um Kosmetik oder darum, Auslandsüberwachung zu legalisieren. Es muss darum gehen, die Dienste zu begrenzen und zu kontrollieren.

    Frage: Wurden die Selektoren alle eingesetzt?

    Renner: Zumindest ein Teil sicher eingesetzt.

    Frage: Warum geht es um Landesverrat und Spionage?

    Renner: Es können auch deutsche Interessen vertreten sein. Zum Beispiel bei Rüstungs- und Militärindustrie.

    Frage: Was macht plausibel, dass Bundesregierung nichts gewusst hat?

    Renner: Die Frage, wer was wusste, ist genau das Thema, dass man bald aufklären muss. Haben jetzt eine Erzählung gehört. Müssen Vorgänge klären, durch Zeugeneinvernahme. Selbstrevision in BND wird nicht funktionieren.

    Ströbele: [geht außer der Reihe zum Mikro (MP3)] Nicht nur die Glaubwürdigkeit von BND und Bundeskanzleramt ist in Frage gestellt. BND hat Parlament belogen. BND hat Spionage mitgemacht und nach außen erklärt, NSA hält sich an deutsche Gesetze. Kann niemandem mehr glauben. Hätte das so nicht für möglich gehalten. Dieses Verhalten ist „vor allem auch so dumm, weil es rauskommen kann.“

    Immer wieder gesagt: Keine Wirtschaftsspionage, sondern Terrorismusbekämpfung ist Überwachungsgrund. Offenbar ist das alles so nicht wahr. Hoffe, dass Kanzleramt und BND-Spitze nun beim Sortieren der Informationen hilft.

    Pressestatement: Union (MP3)

    Nina Warken: Wir nehmen das sehr ernst, wollen Vorwürfe untersuchen. Vor allem, ob tatsächlich Schaden eingetreten ist. Man wird Plan der nächsten Wochen umwerfen und erforderliche Zeugen einladen. Zusage von Bundesregierung, dass Ausschuss zeitnah in Aufklärung eingebunden wird.

    Frage: Glauben Sie, dass Schindler, Fritsche und Altmaier den BND im Griff haben?

    Nina Warken: Den Eindruck habe ich gewonnen.

    [Ende (17:01)]

    [Wir fahren jetzt ins Büro. Zusammenfassen und Typos fixen.]

    [Erstmal fertig für heute (21:10)]

    Die Aquarelle der Zeugen stehen nicht unter einer Freien Lizenz. Wer die Bilder verwenden möchte, stimmt das bitte mit Stella direkt ab.

    23. April 2015 18
  • Game of Drones: Deutschland ist das Herz in Amerikas tödlichem Drohnenkrieg
    Game of Drones Deutschland ist das Herz in Amerikas tödlichem Drohnenkrieg

    Der amerikanische Militärflugplatz Ramstein Air Base in Rheinland-Pfalz ist das Herz der tödlichen Drohnenmorde der USA. Das geht aus streng geheimen Dokumenten eines neuen Geheimdienst-Whistleblowers hervor, die Der Spiegel und The Intercept veröffentlichen. Nach den ersten Enthüllungen mit dem Buch Geheimer Krieg werden die Ausreden der Bundesregierung langsam dünn.

    Der Spiegel: Der Krieg via Ramstein

    Wie stark unterstützt Deutschland Obamas Drohneneinsätze gegen Terroristen? Geheime Pläne belegen nach SPIEGEL-Informationen die elementare Rolle der US-Militärbasis in der Pfalz. Dokumente zeigen, dass die Bundesregierung mehr weiß, als sie zugibt.

    The Intercept: Germany is the Tell-Tale Heart of America’s Drone War

    A top secret US intelligence document obtained by The Intercept confirms that the sprawling US military base in Ramstein, Germany serves as the high-tech heart of America’s drone program. Ramstein is the site of a satellite relay station that enables drone operators in the American Southwest to communicate with their remote aircraft in Yemen, Somalia, Afghanistan and other targeted countries. The top secret slide deck, dated July 2012, provides the most detailed blueprint seen to date of the technical architecture used to conduct strikes with Predator and Reaper drones.

    Da Intercept das Dokument wie immer leider in der Amazon-Cloud hostet (Wenn Ed das wüsste!), spiegeln wir es auf unserem Server: Architecture of U.S. Drone Operations (pdf).

    ramstein-map-drones-730

    Passend zum Thema findet heute und morgen in Berlin eine Konferenz statt: Eyes from a distance – On Drone-Systems and their Strategies

    17. April 2015 28
  • BND-Verfassungsbruch: Bundesregierung: „Legalize it!“ – Opposition: „Völlig inakzeptabel!“
    Wenn es nach dem BND geht, gelten Grundrechte nicht im Weltall.
    BND-Verfassungsbruch Bundesregierung: „Legalize it!“ – Opposition: „Völlig inakzeptabel!“

    Der Spiegel berichtete am Wochenende:

    Die Bun­des­re­gie­rung will eine um­strit­te­ne Pra­xis des Bun­des­nach­rich­ten­diens­tes (BND) im Aus­land nun doch auf eine recht­li­che Grund­la­ge stel­len. Ein ent­spre­chen­der Ge­set­ze­s­ent­wurf soll wo­mög­lich noch in die­sem Jahr be­schlos­sen wer­den.

    Friedhelm Greis hat die Reaktionen der Obleute im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss zusammengetragen: Opposition lehnt Legitimierung der „Weltraumtheorie“ ab:

    Die Opposition lehnt dieses Vorgehen entschieden ab: „Bevor hierzu keine abschließenden Befunde vorliegen, sind Verrechtlichungen möglicher Praktiken nicht nur verfehlt, sondern ein Affront gegenüber dem Parlament, das bei der Aufklärung des internationalen Geheimdienstskandals durch die Bundesregierung systematisch behindert wird“, sagte der Grünen-Ausschussobmann Konstantin von Notz auf Anfrage von Golem.de.

    Linke-Ausschussobfrau Martina Renner hält es für „völlig inakzeptabel, wenn illegale Praktiken des BND nachträglich per Gesetz als rechtmäßig erklärt werden“. Der Untersuchungsausschuss habe nicht die Aufgabe, der Regierung dabei zu helfen, „festgestellte Lücken in der Sicherheitsgesetzgebung zuzukleistern“, sagte sie Golem.de. Die vollständige und uneingeschränkte Erfassung von Daten durch den BND, die sich hinter dem Namen Weltraumtheorie verberge, werde auch durch ein neues Gesetz nicht verfassungskonform.

    SPD-Ausschussobmann Flisek hat jedoch kein Problem damit, dass die Regierung jetzt schon aktiv wird. „Ich habe das schon seit langem für dringend notwendig gehalten und gefordert“, sagte Flisek auf Anfrage und fügte hinzu: „Wir müssen noch in dieser Legislaturperiode die Erfassung und Verwertung rein ausländischer Kommunikation – vor allem im Rahmen von Kabelzugriffen im Inland – verfassungskonform regeln.“ Unions-Obfrau Nina Warken (CDU) hält es ebenfalls für sinnvoll, nicht bis zum Ende der Ausschussarbeit zu warten. Denn die Opposition habe kein Interesse daran, „die Sachaufklärung wirklich zügig voranzutreiben“, sagte sie auf Anfrage von Golem.de. Ihrer Ansicht nach ist es „vernünftig“, wenn die Auslandsaufklärung des BND, die vom Inland aus erfolge, eine gesetzliche Klarstellung erführe.

    Update: Konstantin von Notz hat uns sein komplettes Statement zugeschickt:

    Wir werden schon im Rahmen des Artikelgesetzes zur Reform des Bundesverfassungsschutzgesetzes und anderer Vorschriften zu dieser Frage parlamentarisch Stellung nehmen. Wir gehen mit der Mehrheit der Staatrechtslehrer von einer weitgehenden, also auch im Ausland durchgreifenden, grundgesetzlichen Bindung nachrichtendienstlichen Handelns durch die Grundrechte, insbesondere durch Artikel 10 GG, aus.

    Gegenwärtig versucht der 1. Untersuchungsausschuss aufzuklären, ob und in welchem Umfang bundesdeutsche Dienste an illegalen weltweit ablaufenden Massenüberwachungen der Zivilgesellschaft beteiligt sind. Bevor hierzu keine abschließenden Befunde vorliegen, sind Verrechtlichungen möglicher Praktiken nicht nur verfehlt, sondern ein Affront gegenüber dem Parlament, das bei der Aufklärung des internationalen Geheimdienstskandals durch die Bundesregierung systematisch behindert wird.

    Es wird mit uns

    • keine pauschalen gesetzlichen Legitimierungen von Grundrechtseingriffen geben, bei denen die Bundesregierung sich bereits weigert, Transparenz über die für die verfassungsrechtliche Bewertung maßgebliche Art und Weise der Telekommunikationsüberwachung herzustellen und bei denen
    • unüberwindbare verfassungsrechtliche Grenzen anlasslosen Massenüberwachungen samt der Weitergabe der Erfassungen an andere Geheimdienste entgegenstehen

    Jede rechtliche Regelung der Telekommunikationsüberwachung durch Geheimdienste muss an der strengen ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Überwachungseingriffen gemessen werden. Schon die bestehende G‑10-Regelung begegnet aufgrund der bisherigen Ergebnisse des PUA massiven verfassungsrechtlichen Bedenken. Eine einfache gesetzliche Legitimierung auch der offenbar stattfindenden Ausland-Auslandsüberwachung ist deshalb schon rechtlich ausgeschlossen.

    Der im Geheimen von den Diensten eingeschlagene Weg der anlasslosen Massenüberwachung auf Vorrat inklusive des internationalen Ringtauschs von Daten muss zwingend beendet werden. Das ist eine der für den Erhalt der Rechtsstaatlichkeit entscheidende Frage!

    Update 2: Auch Martina Renner hat uns ihr Statement zugeschickt, hier ebenfalls in Volltext:

    Die Bundesregierung kann als Exekutive frei entscheiden, wann und ob sie Gesetzesvorhaben einbringt. Es ist nicht unsere Aufgabe als Parlament, dies zu kommentieren.

    Allerdings haben Kanzleramt und BND bisher weit von sich gewiesen, dass es überhaupt zu Rechtsverstößen gekommen sei. Jetzt entsteht der Eindruck, dass die Regierung die lauter werdende Kritik an den illegalen Praktiken des BND möglichst schnell vom Tisch kriegen will. Zudem ist die Beweisaufnahme überhaupt noch nicht abgeschlossen: Das riecht nach reiner Kosmetik. 

    Wir wissen noch nicht, was genau geplant ist, aber bisherige Gesetze in Bereich der Nachrichtendienste und Sicherheitsbehörden lassen nichts Gutes ahnen. Grundrechte, Datenschutz und Verhältnismäßigkeit ziehen auch bei der Großen Koalition immer den Kürzeren.

    Die vollständige und uneingeschränkte Erfassung von Daten durch den BND, die sich hinter dem Namen „Weltraumtheorie“ verbirgt, wird auch durch ein neues Gesetz nicht verfassungskonform. Dass die „reine Auslandskommunikation“ in Zeiten des Internet nicht mehr eindeutig von der Kommunikation von Deutschen getrennt werden kann, haben viele Zeugen bestätigt. Diese Erfassung muss also beendet werden, daran besteht kein Zweifel. Schließlich haben ja auch mehrere ehemalige Verfassungsrichter erklärt, dass der Schutz der Kommunikation kein „Deutschen-Grundrecht“ ist. Deswegen ist es keine Lösung, weiterhin zwischen Deutschen und nicht Deutschen zu unterscheiden, und jetzt die Überwachung, die nicht auf deutschem Boden stattfindet, notdürftig in das Gerüst des BND-Gesetzes zu pressen.

    Völlig inakzeptabel ist, wenn illegale Praktiken des BND nachträglich per Gesetz als rechtmäßig erklärt werden. Der Untersuchungsausschuss hat ja nicht die Aufgabe, der Regierung zu helfen, festgestellte Lücken in der Sicherheitsgesetzgebung zuzukleistern. Die Massenüberwachung muss beendet werden.

    16. April 2015 3
  • : Viel Nichts auf 56 Seiten: Antwort der Bundesregierung zu Fragen der Digitalisierung
    CC <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">BY-NC-SA 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/imh/4232804741/in/photolist-8G2xS-7s3eo6-b3sd8c-dXWhoh-aTYPnT-hbeFS5-cBRAE-4WfU8v-7KGNKY-5b1dEk-6JtdTT-6Yuvt9-5EvFMk-kkJxaR-7eajDt-7NKgFo-aR8iKX-f1p7uv-dvJAaF-7HD9xu-k2kzf6-nH8Wrr-5szkfd-5Nz7u8-51M3CH-ikWAf9-bT4Cm-f8rrUJ-7BT2nC-6EDbjw-braaJF-7BbinJ-3j4e7p-eUFq1h-8vxJnY-h6571X-4qakQU-jw1zxy-mAi3S-7jVHfj-2JdvM3-pq8ke4-pgsoy5-ong5wF-qqiFb3-qskioB-oLkmF9-oX5nRM-r2xcJz-8JwShZ">imh</a>
    Viel Nichts auf 56 Seiten: Antwort der Bundesregierung zu Fragen der Digitalisierung

    Der wirtschaftspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Dieter Janecek, hat eine Kleine Anfrage mit dem Titel „Chancen und Herausforderungen durch die Digitalisierung der Wirtschaft“ an die Bundesregierung gestellt, in der er eine bunte Tüte mit 67 Fragen rund um die Digitalisierung untergebracht hat. Die Themen reichen von Green IT, Industrie 4.0, Datenschutz, Cloud-Computing über Forschung bis hin zur Ausbildung von IT-Fachkräften.

    Die Digitale Agenda

    Bei den Fragen und Antworten wird intuitiverweise immer wieder Bezug auf die Digitale Agenda der Bundesregierung genommen. Die Bundesregierung gibt an, mit der Digitalen Agenda „eine Vielzahl der Empfehlungen der Enquete-Kommission ‚Internet und digitale Gesellschaft’ aufgegriffen“ zu haben. Auf die Frage, welche Handlungsempfehlungen der Enquete umgesetzt wurden, heißt es:

    [Die Bundesregierung] begleitet die für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Weiterentwicklung unseres Landes wesentlichen Aspekte der Digitalisierung durch Strategien und Initiativen und trägt auf diesem Wege dazu bei, den digitalen Wandel zu gestalten.

    Nun haben wir ja schon oft kritisiert, dass es sich bei der Digitalen Agenda primär um Ankündigungspolitik handelt und diese zu allgemein gehalten ist. Die Bundesregierung formuliert aus diesem Bug ein Feature:

    Die Digitale Agenda formuliert bewusst allgemeine Ziele und Vorhaben […]

    Ein weiterer Punkt, den wir an der Digitalen Agenda bemängelten, sind die ungeklärten Zuständigkeiten. Es gibt kein Ministerium, dass, trotz der Gewichtigkeit des Themas, hauptsächlich für Digitales zuständig ist und so zerfasern sich netzpolitische Fragen zwischen Wirtschafts‑, Innen- und Verkehrsministerium. Auch der Ausschuss für die Digitale Agenda hat keine Federführung bei betreffenden Gesetzesvorhaben und darf sich mittlerweile immerhin damit schmücken, sich um die gleichnamige Digitale Agenda zu kümmern.

    Doch die Bundesregierung gibt immer noch vor, das für eine sinnvolle Idee zu halten:

    Es ist nach Ansicht der Bundesregierung nicht sinnvoll, diese Kernzuständigkeiten aufgrund der Digitalisierung oder der Digitale Agenda neu zu ordnen, zumal es nach nicht sinnvoll ist, Themen – je nach dem analoger oder digitaler „Betroffenheit“ unterschiedlichen Ministerien zuzuweisen.

    Industrie 4.0 als Förderschwerpunkt

    Wirtschaft ist eines der Lieblingsthemen unserer CDU-dominierten Bundesregierung. Kleine und mittelständische Unternehmen sollen gefördert werden. Doch, wie auch Reuters berichtet, merken Industrievertreter davon wenig und beschweren sich über die im Gegensatz zu den USA schwierigeren Marktbedingungen in Deutschland. Auch gibt man an, die genauen Bedürfnisse der Industrie noch nicht vorhersagen zu können, genau wie die Auswirkungen der Digitalisierung auf den Arbeitsmarkt. Janecek sagte Reuters:

    Die Bundesregierung spricht gerne über die sogenannte Industrie 4.0, kommt aber kaum voran, dafür die Rahmenbedingungen zu schaffen.

    Deutschland als IT-Sicherheitsstandort

    Trotzdem ist man überzeugt davon, eigentlich gar nicht so schlecht dazustehen, wenn es um die digitale Wirtschaft geht. Man gibt zwar zu, dass es Deutschland „häufig noch an Erfahrung“ im Umgang mit „Industrie 4.0- und Big Data-Software-Werkzeugen fehlt.“ Aber die Bundesregierung rühmt sich mit den deutschen Errungenschaften im Bereich der IT-Sicherheit. Deutsche Unternehmen seien „im internationalen Vergleich gut positioniert, insbesondere bei Verschlüsselung, Smart Cards, Daten- und Netzwerksicherheit sowie Hochsicherheitslösungen.“ Das passt zu der Propagierung von Deutschland als „Verschlüsselungsstandort Nummer 1“, die nicht ganz zu den Tatsachen passt.

    Darauf zielt auch Janeceks Frage 53c:

    Wie plant die Bundesregierung, das in der Digitalen Agenda formulierte Ziel „Deutschland als Verschlüsselungsstandort Nummer eins“ zu realisieren (bei gleichzeitigen Überlegungen des Bundesministeriums des Innern Verschlüsselung grundsätzlich so zu gestalten, dass Sicherheitsdienste auf Kommunikation zugreifen können?

    Es wird unter anderem mit einem Verweis auf De-Mail geantwortet, beziehungsweise der jetzt vorgestellten Erweiterung mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Und was die Kommunikationsentschlüsselung durch Sicherheitsdienste angeht, behauptet man „weder die Implementierung von „Backdoors“ (Hintertüren) noch Schlüsselhinterlegung“ zu wollen. Aber:

    Gleichwohl sollen zur Bekämpfung von Kriminalität und Spionage die Cyberfähigkeiten der Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden ausgebaut werden.

    Wie genau das zusammenpasst, wird nicht erklärt. Aber wir erinnern bei Gelegenheit gerne daran.

    Datenschutzrisiken durch Industrie 4.0

    Die Bundesregierung hat erkannt, dass durch Industrie 4.0™ und Big Data Datenschutzrisiken entstehen. Insbesondere bei Fragen nach dem „Personenbezug und dem ökonomischen Wert der jeweiligen Daten, nach den Verantwortlichkeiten bei der Erhebung und Nutzung, nach der Freiwilligkeit der Datenerhebung, nach der Transparenz der Datenerhebung für den Betroffenen oder nach einem etwaigen Informationsgefälle zwischen Datenverarbeiter und Betroffenem.“ Sie bestätigt auch, dass die Erstellung von Personenprofilen zum Nachteil des Betroffenen geregelt werden muss, wie bei der Verwendung von Fahrzeugdaten zur Ermittlung des Fahrstils und der damit verbundenen Einstufung bei Versicherungen.

    Verweis auf die EU-Datenschutzgrundverordnung

    Um diese Fragen zu lösen, verweist die Bundesregierung auf die derzeit in der EU verhandelte Datenschutzgrundverordnung. Leider wirkt sie aber nicht unwesentlich dabei mit, deren Verabschiedung hinauszuziehen und lässt sich durch intensive Lobbyarbeit dazu bewegen, sogar für schwächere Datenschutzregeln zu stimmen.

    Man redet sich auch beim Arbeitnehmerdatenschutz heraus. Man wolle sich nur um neue Regelungen für Datenschutz am Arbeitsplatz kümmern, wenn die EU-Datenschutzreform nicht schnell genug verabschiedet werde. Dabei verkennt die Bundesregierung, dass der Entwurf für die Datenschutzgrundverordnung massive Lücken – gerade im Bereich Arbeitnehmerdatenschutz – enthält. Viele Datenschützer sind der Meinung, dass beim aktuellen Stand der Arbeitnehmerdatenschutz am besten gar nicht in der EU-Verordnung geregelt werden solle. Dann könnten die Länder ihre eigenen Regelungen festlegen. Die Bundesregierung scheint nicht davon auszugehen, dass das notwendig wird.

    Sicherheit durch Sensibilisierung und Eigenverantwortung

    Was die Sicherheit von Daten angeht, wie zum Beispiel bei Wirtschaftsspionage relevant, setzt man auf Aufklärung. So sollen „Sensibilisierungsveranstaltungen“ der Verfassungsschutzbehörden und des Bundeskriminalamtes helfen, „Unternehmen Erscheinungsformen und Hintergründe von Wirtschaftsspiona-
    ge auch im elektronischen Raum zu erläutern.“ Die Initiative „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“ soll kleinen und mittelständischen Unternehmen durch Webseiten-Checks und „Sicherheitsbotschafter“ helfen. Das aus einem Lobbyverband hervorgegangene Angebot „Deutschland sicher im Netz“ komplettiere das Angebot.

    Janecek und Cem Özdemir kommentieren bei der Welt:

    Jeder Nutzer und jedes Unternehmen trägt auch persönlich Verantwortung für die Sicherheit seiner Daten – aber die Bundesregierung muss aufhören, in Brüssel auf die Bremse zu treten, wenn es um starkes europäisches Datenschutzrecht geht. Die europäische IT-Industrie hat seit Snowden einen Wettbewerbsvorteil, wenn Unternehmen ihre Datencenter jetzt hier ansiedeln und nicht mehr in den USA. Das bleibt aber nur so, wenn wir Datenschutz und Datensicherheit ernst nehmen.

    Scheinheilige Haltung zur Netzneutralität

    Genauso wie die Bundesregierung vorgibt, sich auf EU-Ebene für eine rasche Datenschutzreform einzusetzen, argumentiert sie auch in Fragen der Netzneutralität. Man setze sich mit „Nachdruck für eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität auf europäischer Ebene und einen zeitnahen Abschluss der Verhandlungen zum Vorschlag einer Verordnung“ ein. Wir haben jedoch in einer aufwändigen Recherche gezeigt, dass es um die Netzneutralität in Deutschland ziemlich schlecht bestellt ist und deren Verletzung an der Tagesordnung ist. Das möchte die Bundesregierung beibehalten und setzt sich im EU-Rat dafür ein, dass viele Verletzungen der Netzneutralität in Zukunft legalisiert werden sollen.

    Open-Data-Schlusslicht

    Weiter geht es mit Open Data. Im September 2014 hat das Bundeskabinett den „Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Open-Data-Charta der G8“ beschlossen und Ziele formuliert, die bis Ende 2015 umzusetzen sind. Erst im März hat das Center for Data Innovation einen Report veröffentlicht, in dem die Bemühungen der einzelnen Staaten im Rahmen der Charta bewertet werden. Das Ergebnis: Deutschland liegt abgeschlagen auf dem letzten Platz.

    Und da verwundern auch die aufgezählten Ziele nicht mehr, wie etwa:

    […] alle Ressorts haben Ansprechpersonen benannt […] Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, aus jeder obersten Bundesbehörde sowie jeder Bundesober- und Bundesmittelbehörde mindestens zwei [zwei!] Datensätze auf GovData verfügbar zu machen […] Bundesbehörden stellen konkret benannte Datensätze aus verschiedenen Themenfeldern bis Ende 2015 als Open Data bereit.

    Schade, denn im Fachgespräch zu Open Data im Bundestag, das letzten November stattfand, klang es noch so, als seien sich alle einig, dass die Förderung von offenen Daten ein wichtiges Ziel ist.

    Bescheidene Open-Source-Ziele

    Wenig fortschrittlich sieht es auch im Bereich Open-Source-Einsatz aus. Man befindet sich in dem Stadium „bei Beschaffungen der Bundesverwaltung praktische Hemmnisse für Open Source Software (OSS)“ abzubauen und nennt als Erfolg den Einsatz von Gpg4win. Der im Bundestag über lange Zeit verhindert wurde.

    Gemischtes

    Viele andere Antworten enthalten eine Aufzählung von mal mehr, mal weniger erfolgreichen Initiativen der Bundesregierung. Mit dabei viele Forschungsprojekte wie „Selbstbestimmt und sicher in der digitalen Welt“ oder „Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen,“ das EXIST-Programm zur Förderung von Ausgründungen im Hochschulumfeld und – ein persönlicher Favorit – „Industrie 4.0 – Forschung auf dem betrieblichen Hallenboden.“

    Fazit

    Ankündigungspolitik, wie gewohnt. Wenig Konkretes, wie schon oft kritisiert.

    Nachwort

    Eine kleine, nicht ganz ernstgemeinte Kritik an der Anfrage selbst am Schluss. Die Frage „Welche Materialien können bzw. werden nach Kenntnis der Bundesregierung heute schon in der 3D-Drucktechnik verwendet?“ hätte man sich doch mit Benutzung einer Suchmaschine selbst beantworten können. Nichtsdestotrotz – die Regierung gibt freundliche Auskunft:

    Thermoplastische Elastomere, gesintertes Polyamid, PVMA-Kunststoff und ABS-Kunststoff, Kunstgips, Kunstharze, Keramiken, Alumide-Sintern und Metalle.

    Danke dafür.

    14. April 2015 3
  • : Was wusste Steinmeier zu Flug MH17? Correct!v klagt mit IFG gegen Auswärtiges Amt
    Was wusste Steinmeier zu Flug MH17? Correct!v klagt mit IFG gegen Auswärtiges Amt

    Das Journalismusprojekt Correct!v hat gestern mit einem Beamer das Auswärtige Amt bestrahlt und unseren Außenminister Frank-Walter Steinmeier aufgefordert, eine Informationsfreiheitsgesetzanfrage zuim Abschuiß der MH17 über der Ukraine zu beantworten. Das Auswärtige Amt weigert sich mit der üblichen Begründung „Gefährdung unserer diplomatischen Beziehungen“. Correct!v will jetzt jetzt klagen. Wir wünschen viel Erfolg.

    In diesem Fenster soll ein Twitter-Post wiedergeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an Twitter. Aus technischen Gründen muss zum Beispiel Deine IP-Adresse übermittelt werden. Twitter nutzt die Möglichkeit jedoch auch, um Dein Nutzungsverhalten mithilfe von Cookies oder anderen Tracking-Technologien zu Marktforschungs- und Marketingzwecken zu analysieren.

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    Hier ist die ganze Geschichte zur der Klage und der Aktion: Was wusste Steinmeier zu Flug MH17? Wir klagen auf Auskunft.

    14. April 2015 14
  • : Was qualifiziert eigentlich Dieter Gorny als Beauftragten für Digitale Ökonomie?
    Was qualifiziert eigentlich Dieter Gorny als Beauftragten für Digitale Ökonomie?

    gorny2Vergangene Woche überraschte unser Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel mit einer Personalie: Er ernannte Musikindustrie-Lobbyist Dieter Gorny als neuen Beauftragten für Digitale Ökonomie. Das überraschte viele, weil er bisher weniger als Experte für das Thema aufgefallen war. Wir haben recherchiert und dabei ausreichend Beweise für seine Qualifikation gefunden. Grob gesagt stand er bei vielen netzpolitischen Themen immer auf der Gewinner Verlierer-Seite. Hier ist ein kleines Best-of.

    2008:

    „Gorny verwies auf entsprechende Regierungsinitiativen in Frankreich und England, wo die Provider über den Versand von Warnhinweisen bis hin zur Abschaltung von Internetanschlüssen in die Pflicht genommen werden sollen.“ Dabei gehe es nicht – wie oft fälschlicherweise behauptet – um eine permanente, flächendeckende Überwachung der Internetnutzung oder gar Zensur. Bei nachgewiesenen Urheberrechtsverletzungen sollten die Provider einfach nur ihre AGBs anwenden.

    2009:

    „Der Vorstoß der Familienministerin zum Verbot von Kinderpornografie im Internet ist ein richtiges Signal. Es geht um gesellschaftlich gewünschte Regulierung im Internet, dazu gehört auch der Schutz des geistigen Eigentums.“ Das ist die mühsam verklausulierte Forderung, unliebsame P2P-Linkseiten auf die Sperrliste zu hieven.

    2009:

    Wenn der User illegale Handlungen im Internet vornimmt, soll er dafür Punkte bekommen, und ab einer gewissen Anzahl ist dann beispielsweise die Bandbreite reduziert, oder der Internetzugang im Haus wird für drei Monate gesperrt.

    2010:

    Dieter Gorny, wetterte zugleich gegen die vielfach beklagte „Kostenlos-Kultur“ im Internet und verwies auf die „Dark Side“. Die „Umsonst-Mentalität“ zerstöre – verbrämt mit der Verteidigung von Bürgerrechten und Grundfreiheiten – die Basis der Musikwirtschaft. Er forderte die Regierung auf, rasch „konkrete Schritte“ zu unternehmen.

    2011:

    Musikmanager Dieter Gorny befürwortet Internetsperren für Web-Piraten. «Ich würde das machen, so wie die Franzosen – aber das ist derzeit in Deutschland politisch nicht durchsetzbar», sagte er in einem dpa-Gespräch am Rande der Musikmesse Midem in Cannes, die an diesem Mittwoch endet. Wer wiederholt illegal Musik aus dem Internet herunterlade, dem sollte der Zugang zum Netz gekappt werden – «nicht für immer, nur für ein paar Wochen, das würden die schon merken».

    2012:

    Gorny und anderen… „fordern die Bundesregierung gemeinsam dazu auf, das ACTA-Abkommen zum Schutz vor Internetpiraterie ohne weitere Verzögerung wie bereits beschlossen zu unterzeichnen und mit größerem Nachdruck als bisher eine zukunftsorientierte Reform des Urheberrechtes sowie dessen Schutz im digitalen Zeitalter in Angriff zu nehmen.“

    31. März 2015 12
  • Gesetzentwurf zur Verfassungsschutzreform: Für den BND „passt die vorgesehene Regelung zur Aktenvernichtung nicht“
    Now with a new internet surveillance department: Federal Office for the Protection of the Constitution. Image: <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Stefan_Kühn">Stefan Kühn</a>. License: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de">BY-SA 3.0</a>.
    Gesetzentwurf zur Verfassungsschutzreform Für den BND „passt die vorgesehene Regelung zur Aktenvernichtung nicht“

    Der Bundesnachrichtendienst soll Internet-Kommunikation nach „Cyber-Gefahren“ durchsuchen und diese Daten auch an Polizeibehörden geben. Das geht aus dem Gesetzentwurf zur Reform des Verfassungsschutzes hervor, den die Bundesregierung heute beschlossen hat. Verfassungsschutz und Militärgeheimdienst sollen neue Regeln zur Aktenvernichtung bekommen, der Auslandsgeheimdienst wird davon ausgenommen.

    25. März 2015 6