Bundesregierung
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: Digitale Gesellschaft und weitere Organisationen rufen EU-Kommission zum Stop der Störerhaftung auf
Auseinandersetzung um rechtliche Grundlagen zum freien WLAN stehen im Raum : Digitale Gesellschaft und weitere Organisationen rufen EU-Kommission zum Stop der Störerhaftung auf Zurzeit befindet sich ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Telemediengesetzes in einer sogenannten Stillhaltefrist, während der die EU-Kommission die Gelegenheit hat, diesen zu Prüfen und gegebenenfalls Widersprüche anzumelden. Die Digitale Gesellschaft fordert zusammen mit dem Förderverein Freie Netze und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen die EU-Kommission in einem Brief auf, den Gesetzesentwurf zu stoppen, da er gegen EU-Recht verstoße (Zum Blogeintrag der Digitalen Gesellschaft).
Im Wesentlichen sehen die Nichtregierungsorganisationen drei Verstöße gegen geltendes und geplantes Unionsrecht:
- Einen Verstoß gegen die E‑Commerce-Richtlinie. In Artikel 12 definiert diese klar, wann Access-Provider nicht verantwortlich sind, während der Gesetzesentwurf von „zumutbaren Maßnahmen“ spricht, die getroffen werden müssen
- Verstoß gegen die EU-Grundrechtecharta, die die unternehmerische Freheit schützt
- Widerspruch zu geplanten Telecom Single Market-Verordnung, die Drahtlosnetzwerkanbeiter, die nicht oder nur untergeordnet gewerblich freies WLAN anbieten, nicht als Anbieter öffentlicher elektronischer Kommunikation sieht
Sollte die Kommission die Kritik der Verfasser teilen, kann sie das verlautbaren und Änderungen an dem Entwurf verlangen. Dadurch wird die Stillhaltefrist weiter verlängert und die Bundesregierung muss erklären, was sie beabsichtigt zu tun, um ihre Maßnahmen hinsichtlich der Stellungnahme der Kommission zu erläutern.
Auch anderer Institutionen und Personen positionieren sich gegen den Regierungsentwurf zur Störerhaftung. So kritisierte Hannelore Kraft, Ministerpräsidentin von Nordrhein-Westfalen den Entwurf als zu kompliziert und Versperrung des freien Zugangs zum Netz. Deutliche Kritik Prof. Dr. Thomas Hoeren, Jura-Professor an der Westfälischen Wilhelms-Universität zu Münster.
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: Kanzleramt bestellt US-Botschafter ein
: Kanzleramt bestellt US-Botschafter ein Laut FAZ hat Kanzleramtschef Peter Altmaier den US-Botschafter John B. Emerson zum Gespräch ins Kanzleramt einbestellt, nachdem gestern Wikileaks in neuen Enthüllungen auf eine größere Überwachung der Bundesregierung durch US-Geheimdienste berichtete als bisher über das Kanzlerinnen-Handy hinaus bekannt war.
Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU) hat, wie die F.A.Z. erfuhr, den amerikanischen Botschafter John B. Emerson am Donnerstag zu einem umgehenden Gespräch ins Kanzleramt gebeten. Er will dabei Aufklärung über die abgehörten Gespräche der Bundeskanzlerin und Mitarbeitern des Kanzleramts durch den amerikanischen Geheimdienst NSA erhalten, über die die Plattform Wikileaks berichtet hatte.
Update: Offensichtlich ist das nur ein nettes kurzfristiges Kaffeekränzchen und es handelt sich nicht um eine konkrete diplomatische „Einbestellung“.
Update: Kommentar von Extra3 dazu (inkl. Name falsch geschrieben).
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: Überwachung unter Freunden geht doch: NSA überwachte deutsches Finanzministerium
: Überwachung unter Freunden geht doch: NSA überwachte deutsches Finanzministerium
Ist es immer noch unklar, wie die berühmten Selektoren aussehen könnten? Bei Wikileaks findet sich eine Liste mit 69 Telefonnummern, die meisten gehören zu unserem Finanzministerium. Die Liste war zwischen 2010–2012 aktuell.The United States National Security Agency has been massively targeting phone numbers of top German ministers and public officials responsible for commerce, finances, economics and agriculture–including even Angela Merkel’s personal assistant. WikiLeaks publishes today, July 1st, a list of 69 German government telephone numbers from a high priority on NSA target interception list demonstrating economic and political espionage against Germany for almost two decades. The resulting classified interception reports show the US and UK spying on German officials discussing their position and disagreements on the solution to the Greek financial crisis.
Dazu gibt es zwei Memos aus der überwachten Kommunikation von Angela Merkel.
Bei Tagesschau.de gibt es eine Zusammenfassung: Großer NSA-Lauschangriff auf Bundesregierung.
Darüber hinaus hat die NSA offenbar das Bundesfinanzministerium und das Landwirtschaftsministerium ins Visier genommen. Neben Nummern der jeweiligen Minister finden sich auf der Liste die Durchwahlen von Staatssekretären und vieler Spitzenbeamter. Sogar die zentrale Vermittlung von Wirtschafts- und Agrarministerium sowie mehrere Faxnummern wurden demnach überwacht – außerdem ein Anschluss der Europäischen Zentralbank in Frankfurt und frühere Nummern der Wirtschaftsabteilung des Auswärtigen Amts in Bonn. Zum größten Teil sind die Anschlüsse bestimmten Funktionen zugeordnet, bei einigen sind jedoch auch Namen angeführt – etwa der von Barbara Hendricks, die jetzige Umweltministerin und frühere Staatssekretärin im Finanzministerium, oder von dem noch aktuellen Finanz-Staatssekretär Werner Gatzer.
Ist jetzt sicherlich alles ganz anders, wo doch das No-Spy-Abkommen irgendwie versprochen wurde, oder?
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: NSA-BND-Selektoren: Bundesregierung einigt sich auf NSA-Sonderermittler Kurt Graulich
: NSA-BND-Selektoren: Bundesregierung einigt sich auf NSA-Sonderermittler Kurt Graulich SPD und Union haben sich darauf geeinigt, den ehemaligen Bundesverwaltungsrichter Kurt Graulich (SPD-Mitglied) zum Selektorenbeauftragten zu ernennen. Das verkündet Spiegel-Online, offiziell soll Graulich am Mittwoch vorgestellt werden: Union und SPD einigen sich auf NSA-Sonderermittler Graulich.
Beide Oppositionsparteien wollen deshalb noch im Sommer vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Sie werfen Angela Merkels Regierung vor, die Rechte des Parlaments auszuhebeln. „Wir tragen keine Person, die allein dem Schutz des Kanzleramts dient“, sagte der Grünen-Obmann Konstantin von Notz am Dienstag. Auch Bundestagspräsident Norbert Lammert hatte Zweifel angemeldet, ob die Lösung rechtlich sauber sei.
Wir wünschen der Opposition viel Erfolg beim Erklagen ihrer parlamentarischen Rechte.
Die Placebo-Wirkung liest man aus diesem Absatz heraus:
Graulich wäre als Sonderbeauftragter zur Verschwiegenheit verpflichtet. Zwar soll er seine Erkenntnisse einigen Gremien im Parlament mitteilen, allerdings ohne zu sehr ins Detail zu gehen. Selbst wenn der Sonderbeauftragte Tausende brisante Namen von Europäern auf den Listen finden sollte – darüber reden dürfte er nur sehr allgemein.
Vollkommen unklar ist bisher, ob Graulich schon einmal eine IP-Adresse gesehen hat.
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: Vorratsdatenspeicherung: Was die Bundesregierung unter Beteiligung versteht
: Vorratsdatenspeicherung: Was die Bundesregierung unter Beteiligung versteht Vergangene Woche konnte man wunderbar beobachten, welche unterschiedlichen Interpretationen das Wort Beteiligung zulässt. Die Bundesregierung wurde in der Bundespressekonferenz gefragt, welche Verbände denn vorab am Gesetzentwurf der Vorratsdatenspeicherung beteiligt worden sind. Das Justizministerium verschickte daraufhin eine Liste mit 68 Verbänden, darunter der Chaos Computer Club, Digitale Gesellschaft und DigitalCourage.
/*Das BMJV teilt mit: */
wie heute von Frau Zimmermann in der Regierungspressekonferenz versprochen übersenden wir in der Anlage die Liste der Verbände, die vor der Kabinettsbefassung zum Entwurf eines „Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ beteiligt worden sind.
Die konnten sich natürlich alle nicht an eine Beteiligung erinnern. Die Digitale Gesellschaft gab uns Einblick in die Mail, die Freitag Abends um 19:48 verschickt wurde, Mittwoch drauf wurde der Kabinettsentwurf beschlossen. Und so formuliert das BMJV eine Mail, in der es um Beteiligung geht:
BMJV übersendet die anliegenden Dokumente mit der Bitte um Kenntnisnahme
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. (Haben wir mal gelöscht)
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Referat R B 3Update: Zu Recht wurde darauf verwiesen, dass hier noch ein Zitat aus der Anlage fehlt. Bitte schön:
Den als Anlage beigefügten Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme. Wegen der großen Eilbedürftigkeit soll die Kabinettsbefassung in Kürze erfolgen.
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: Bundesregierung gibt Selektorenbeauftragten per dpa bekannt (Update)
Zeuge Hans Josef Vorbeck vor Beginn der Anhörung. : Bundesregierung gibt Selektorenbeauftragten per dpa bekannt (Update) Die Bundesregierung hat über die dpa bekannt gegeben, dass sie einen „Selektorenbeauftragten“ schaffen will:
Die Bundesregierung will einen Ermittlungsbeauftragten zur Einsicht in die geheime Liste mit Ausspähzielen des US-Geheimdienstes NSA einsetzen. Der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages soll nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine entsprechende hochrangige Person etwa aus dem Justizbereich benennen und mit einem Fragenkatalog ausstatten.
Teile des Parlaments sind not amused über ihre Entmachtung als kontrollierendes Organ.
Martina Renner, Obfrau der Linken, erklärte via Twitter:
„Egal was nun kommt wir werden uns nicht von Bundesregierung vorschreiben lassen, wie #NSAUA seine Arbeit macht & unsere Rechte nicht abgeben“.
Christian Flisek, Obmann der SPD, erklärte laut Spiegel-Online, dass er gerne da noch mitreden würde:
Zugleich betonte Flisek, dass ein solcher Ermittlungsbeauftragter nur unter Bedingungen arbeiten dürfe. „Der NSA-Untersuchungsausschuss muss die Person bestimmen. Er sollte das Vertrauen aller Fraktionen im Untersuchungsausschuss genießen. Und wir bestimmen, was der Beauftragte untersuchen soll“, sagte Flisek weiter.
Konstantin von Notz, Obmann der Grünen, will zum Bundesverfassungsgericht ziehen, wenn die Bundesregierung das so machen will, denn:
„Dieser Kompromiss ist armselig“, sagte er SPIEGEL ONLINE. „Die parlamentarische Kontrolle wird von gewählten Abgeordneten ausgeübt. Jetzt werden unsere Rechte fundamental beschnitten.“ Einen Sonderbeauftragten, der anstelle des Gremiums Einblick in die streng geheimen Akten bekomme, bezeichnete er als „milden Merkel-Puffer. Das ist illegitim und nicht akzeptabel.“
Christian Ströbele, Grüne, meldete sich per Pressemitteilung zu Wort:
Solche abenteuerliche Konstruktion soll durchsichtig nur vermeiden, dem PUA als solchem gemäß dessen Beweisbeschluss die NSA-Selektorenlisten vorzulegen. Außerdem soll so umgangen werden, dass der PUA als Auftraggeber einen „eigenen“ förmlichen Ermittlungsbeauftragten zur Sichtung der Listen einsetzt; denn dessen gesichtetes Material müßte nach dem Gesetz auch allen Ausschuss-Mitgliedern zugänglich sein. Darauf beharren wir Grünen und behalten uns andernfalls eine Verfassungsklage vor. Ich befürchte, dass alle Koalitionsabgeordneten, auch die jetzt noch völlig überrascht tun – diesem mit ihnen abgekarteten Spiel der Bundesregierung zustimmen, ungeachtet der Ansprüche an einen Parlamentarier.
Möglicherweise wird die heutige Sitzung des Geheimdienst-Untersuchungsausschuss mit zwei Verhören deswegen unterbrochen. Und sofort danach kam die Unterbrechung, wie unser Liveblog von vor Ort berichtet. Wir sind gespannt, was der NSAUA daraus macht.Update: Phoenix hat Reaktionen der Opposition.
Nochmal Update: Die Bundesregierung hat ihre Entscheidung in einem als „geheim“ eingestuften Dokument übermittelt. Das scheint ein gezieltes Manöver zu sein, wie Thorsten Denkler bei SZ.de schreibt:
Beide kündigten Klage gegen die Entscheidung der Bundesregierung an. Allerdings sind die Unterlagen als geheim eingestuft. Renner wertet das als Versuch der Bundesregierung, der Opposition den Rechtsweg abzuschneiden. Solange die Anwälte von Linken und Grünen keine Sicherheitseinstufung haben, dürfen sie das Papier nicht einsehen. Solche Einstufungsverfahren sind allerdings zeitaufwändig – was eine Klagevorbereitung im Grunde unmöglich macht.
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: Bundesregierung will Einblick in NSA-Selektoren durch Parlament verhindern
: Bundesregierung will Einblick in NSA-Selektoren durch Parlament verhindern
Laut Recherchen des Rechercheverbundes von Süddeutsche Zeitung, NDR und WDR will die Bundesregierung diese Woche beschließen, dass ein Sonderermittler Einblick in die NSA-BND-Selektorenliste bekommen soll – und nicht das Parlament: Regierung will Bundestag NSA-Spähliste vorenthalten. Diesen Vorschlag habe Kanzleramtsminister Peter Altmaier diese Woche „wichtigen Vertretern“ von Union und SPD übermittelt. Die SPD zögere noch, aber aus Erfahrung weiß man ja, wohin das führt.Das Kanzleramt strebt eine Lösung an, die vorsieht, dass das Parlament eine Art Ermittlungsbeauftragten vorschlägt, den aber die Regierung benennt. Es soll sich um eine Person handeln, die sowohl von der Regierung als auch vom Parlament akzeptiert wird. Die SPD besteht auf einer Ernennung durch das Parlament.
Die SPD hatte noch die super Idee noch, dass die Opposition einen eigenen Sonderermittler ernennen dürfe, der dann stellvertretend für sie Einblick in die Liste bekommen solle.
Wenn das so kommt, bricht Angela Merkel ihr Versprechen, dass sie vor rund einem Monat gegenüber der Presse gegeben hatte:
„Alle Materialien aus dem Kanzleramt, und zum Teil ist das ja noch im Prozess, auch vom BND, werden diesem Untersuchungsausschuss zugeliefert, das ist für uns eine Selbstverständlichkeit“.
Die Opposition findet das nicht lustig und erwägt weiterhin den Weg zum Bundesverfassungsgericht.
Konstantin von Notz, Obmann der Grünen im Geheimdienst-Untersuchungsauschuss twitterte eben:
Update: Martina Renner, Obfrau der Linken, twitterte eben:
https://twitter.com/MartinaRenner/status/608557578289868800
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: Zum Snowden-Jubiläum: Strafanzeige wegen Geheimdienst-Überwachung erweitert
: Zum Snowden-Jubiläum: Strafanzeige wegen Geheimdienst-Überwachung erweitert Der Chaos Computer Club und verbündete NGOs haben zu ihrer Strafanzeige von 57 Seiten aus dem Jahr 2014 und der Erweiterung der Vorwürfe heute ein drittes Mal nachgelegt und verlangen vom Generalbundesanwalt, endlich mit Ermittlungen gegen Geheimdienste und Bundesregierung zu beginnen. Es stehe weiterhin im Raum, dass die Bundesanwaltschaft wegen strafbarer geheimdienstlicher Agententätigkeit (nach § 99 Strafgesetzbuch) und Beihilfe dazu sowie wegen Strafvereitelung im Amt tätig werden müsse.
Die Anwälte Hans-Eberhard Schultz und Claus Förster haben daher im Namen der Aktivisten einen weiteren Schriftsatz an die Bundesanwaltschaft gerichtet:
„Wir fordern den Generalbundesanwalt auf, das Ermittlungsverfahren nun endlich einzuleiten, denn die Beweislage ist zumindest für den Verdacht auf strafbare Handlungen erdrückend.“
Generalbundesanwalt Harald Range hatte im Juni 2014 nur ein Ermittlungsverfahren wegen eines Anfangsverdachts in Sachen Abhören des Mobiltelefons von Kanzlerin Angela Merkel eingeleitet, wollte Zeugen vernehmen und Auskünfte anfordern:
„Es liegen greifbare Tatsachen vor, die den Verdacht der möglichen Ausspähung eines Mobiltelefons der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel durch unbekannte Mitarbeiter US-amerikanischer Nachrichtendienste begründen.“
Die „greifbaren Tatsachen“ mochte der Generalbundesanwalt allerdings nicht erkennen, wenn es um das Ausspionieren der anderen Menschen geht. Vielleicht werden in Karlsruhe ja mittlerweile Zeitungen ausgeliefert, so dass ihm langsam mal ein paar Anhaltspunkte für Straftaten aufgefallen sind.
Wem das alles zu viel Juristendeutsch ist, kann sich das übrigens auch von der heute-show erklären lassen.
2 Jahre Snowden-Enthüllungen: Deine Spende für mehr netzpolitik.org.
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: Digitale Agenda: Merkels Drohung mit der Breitband-Strategie
: Digitale Agenda: Merkels Drohung mit der Breitband-Strategie Sascha Lobo hat sich eine Image-Broschüre der Bundesregierung zur Digitalen Agenda durchgelesen: Merkels Drohung mit der Breitband-Strategie.
Diese Ankündigung macht wirklich Mut. Anfang 2008 wollte die Regierung Merkel das Problem fehlender Breitbandanschlüsse „binnen 12 Monaten lösen“. 2009 traute sich Merkel zu sagen: „Wir haben uns sehr ambitionierte Ziele gesteckt, nämlich den Zugang zum Breitband erst einmal in der schmalen Variante von einem Megabit…“. Außerdem versprach Merkel drei Viertel der Haushalte 50 Mbit/s bis 2014, „und zwar mindestens“. 2010 bekräftigte sie beide Zahlen, geklappt hat es leider trotzdem nicht.
2011 wiederholte die Bundesregierung, dass 1 Mbit/s für alle ein „ehrgeiziges Ziel“ sei und strich zugleich den Plan für die Breitband-Grundversorgung. 2012 machte Merkel einen Premiumscherz: „Wenn man jemandem mal Ruhe beibringen will, dann könnte man ihn in eine Ecke setzen, wo gerade mal ein Megabit pro Sekunde zur Verfügung steht.“ Und doch erklärte noch 2013 die Bundesnetzagentur, ein Megabit pro Sekunde sei Breitband im Sinne der Bundesregierung. Kurz vor 2014 wurde bekannt, dass die im Koalitionsvertrag ursprünglich vorgesehene Summe von eine Milliarde Euro für den Breitbandausbau in letzter Minute gestrichen wurde. Vor diesem Hintergrund muss das Versprechen von „50 Mbit/s bis 20XX“ betrachtet werden.
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: DLF-Hintergrund zu NSA und BND: Mühsame Aufklärung der Geheimdienstaffäre
: DLF-Hintergrund zu NSA und BND: Mühsame Aufklärung der Geheimdienstaffäre Der Deutschlandfunk hat einen ausführlichen Hintergrund zu NSA und BND gesendet: „Mühsame Aufklärung der Geheimdienstaffäre“.
Seit gut einem Jahr versucht der Untersuchungsausschuss des Bundestages herauszufinden, ob die NSA deutsches Recht verletzt hat. Außerdem soll geklärt werden, ob der BND Recht verletzt oder von Rechtsverletzungen gewusst hat. Ein Problem dabei ist die Bundesregierung.
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Kommt in die Gänge!: Schon in sechs Wochen soll die Vorratsdatenspeicherung beschlossen sein
Verantwortlich für die Vorratsdatenspeicherung: SPD-Bundestagsfraktion. Bild: <a href="https://www.flickr.com/photos/spdbundestagsfraktion/11417118755/">SPD-Bundestagsfraktion</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">BY-NC-ND 2.0</a>. Kommt in die Gänge!: Schon in sechs Wochen soll die Vorratsdatenspeicherung beschlossen sein Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Das geht aus dem Zeitplan hervor, den wir veröffentlichen. Es bleibt nur noch wenig Zeit für Protest: organisiert euch!
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: Sonderermittler für Selektoren? „Da kann auch Benedikt der XVI. kommen“
: Sonderermittler für Selektoren? „Da kann auch Benedikt der XVI. kommen“ Sigmar Gabriel und Angela Merkel sollen sich heute für die Große Koalition darauf geeinigt haben, die sogenannten Selektorenliste von einem Sonderermittler überprüfen zu lassen. Und nicht von den zuständigen Parlamentariern. Das gefällt der Opposition und wahrscheinlich auch den Vertretern der Großen Koalition im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss natürlich nicht. Denn zum Start der BND-Affäre vor rund einem Monat hatte das Kanzleramt mehr versprochen:
Die Grünen-Abgeordneten von Notz und Ströbele übten scharfe Kritik am Kanzleramt. Vor knapp einem Monat, als die Affäre durch einen Antrag des Ausschusses bekannt wurde, habe Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU) „zugesagt, dass wir Einblick in die Listen bekommen, und zwar binnen Tagen“, sagte Ströbele. „Sollten wir die Listen nicht kriegen, wurden damals falsche Tatsachen dargestellt“, sagte von Notz.
Moneyquote des Tages kommt übrigens von Konstantin von Notz zur Kommentierung der Idee eines Sonderermittlers:
„Ich halte davon gar nichts, und zwar völlig unabhängig von der Person. Da kann auch Benedikt der XVI. kommen“, sagte der Grünen-Obmann im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags, Konstantin von Notz, SPIEGEL ONLINE. Das Parlament müsse die Listen selbst einsehen können – und zwar im Untersuchungsausschuss und im Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr).
Wir erinnern Angela Merkel gerne an ihr Versprechen aus der vergangenen Woche:
„Alle Materialien aus dem Kanzleramt, und zum Teil ist das ja noch im Prozess, auch vom BND, werden diesem Untersuchungsausschuss zugeliefert, das ist für uns eine Selbstverständlichkeit“.
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: Vorratsdatenspeicherung und Massenüberwachung in der Bundespressekonferenz
: Vorratsdatenspeicherung und Massenüberwachung in der Bundespressekonferenz Nachdem der erste Vorschlag für die gesetzliche Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung nun vorliegt, wurden heute in der Bundespressekonferenz einige Fragen zu diesem Referentenentwurf gestellt. Seit letzten Freitag ist der Gesetzesentwurf in den Ressorts in der Abstimmung und stößt bereits auf breite Ablehnung. Tilo Jung und Falk Steiner haben vor allem beim Bundesjustizministerium nachgebohrt.
Falk Steiner warf die interessante Frage auf, wie die Bundesregierung damit umgehen wolle, wenn etwa ein Unternehmen wie die britische Vodafone, die in Deutschland Telekommunikationsleistungen erbringt, die verpflichtend gespeicherten Daten der Vorratsdatenspeicherung nutzen würde und etwa nach britischem Recht gezwungen sei, die Daten an dritte Bedarfsträger, etwa den GCHQ, herauszugeben.
Die befragten Sprecher der Ministerien machen dazu keinerlei inhaltliche Angaben und verweigern den Kommentar oder weitergehende Auskünfte. Es sei schließlich
gute Übung, über Gesetzentwürfe, die in der Ressortabstimmung sind, nicht im Detail Stellung zu nehmen.
Ob also beispielsweise ein Unternehmen wie Vodafone die Datenbanken auch dritten Interessierten öffnen wird oder nach Maßgabe anderer Jurisdiktionen sogar muss, bleibt offen. Man will sich offenbar gar nicht erst darauf einlassen, die Problematik der Geheimdienstzugriffe zusammen mit der Vorratsdatenspeicherung zu diskutieren. Denn auch für den Zugriff auf die Vorratsdaten durch den BND stellen sich Fragen.
Folgende Problembereiche wurden außerdem angesprochen
- Einhaltung der Grundrechte,
- der Straftatbestand der Datenhehlerei und die Kriminalisierung journalistischer Tätigkeiten,
- die Eilbedürftigkeit bei der Gesetzgebung.
Was die Frage der Datenhehlerei angeht, liest die Bundesregierung offenbar hier mit. Man weist die „Gerüchte, die im Netz kursieren“ zurück. Man schließe nur eine „Strafbarkeitslücke“.
Was die Grundrechte angeht, versicherte die Bundesregierung: Man arbeite die aus den Urteilen vorgegebenen Grenzen „haarklein ab“. Massenüberwachung sei das nicht. Man speichere insgesamt „weitaus weniger Daten“ mit „weitaus kürzeren Speicherfristen“, verglichen mit früheren Regelungen. Das ist natürlich kein Kunststück, schließlich waren sowohl das deutsche Gesetz als auch die europäische Richtlinie rechtswidrig.
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: Getäuscht: Öffentlichkeit bei No-Spy-Abkommen
: Getäuscht: Öffentlichkeit bei No-Spy-Abkommen Das Medienmagazin NDR-Zapp berichtete gestern über „Getäuscht: Öffentlichkeit bei No-Spy-Abkommen“.
Wie Journalisten, die nachfragten, die Informationspolitik zum No-Spy-Abkommen erlebten: Denn – wie Dokumente belegen – wurden sie von der Bundesregierung genarrt.
Bei n24 hab ich „Das Märchen vom No-Spy-Abkommen“ kommentiert.
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: Der Kampf um BND und NSA ist auch ein Kampf um die Kontrollfunktion der Medien in der Demokratie.
: Der Kampf um BND und NSA ist auch ein Kampf um die Kontrollfunktion der Medien in der Demokratie. Sascha Lobo kommentiert bei Spiegel-Online: Merkels Glaubwürdigkeit: Die Leute lieben die Macht und verabscheuen die Medien.
Tatsächlich ist diese längst zu einem Kampf der Medien selbst geworden: Welche Macht hat die „Vierte Gewalt“ überhaupt noch in ihrer Eigenschaft als demokratische Kontrolle? Es geht dabei nicht mehr um das klassische Kohlsche Aussitzen; sondern um das Merkelsche Aussitzen auf Speed, getrieben von der schieren, unerschütterlichen Beliebtheit der Kanzlerin. Gestärkt durch achselzuckendes Geplapper wie „Politiker lügen halt, so what“. Im Raum steht die Ignorierbarkeit der Enthüllungen einer Medienlandschaft, die sich selbst immer als Korrektiv begreifen wollte. Und die vielleicht erkennen wird müssen, dass sie einer Illusion aufsaß – wenn derart substantielle Lügen keine Konsequenzen mehr haben.
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: Exportkontrollen für Überwachungstechnologie: Tippelschritte statt großer Sprünge
Die Tastatur als Handgranate - Illustration einer Europol-Analyse zu Bedrohungen im Internet. : Exportkontrollen für Überwachungstechnologie: Tippelschritte statt großer Sprünge Seit Jahren machen in Europa ansässige Hersteller von Überwachungstechnologien gute Geschäfte mit autokratischen Staaten, wo ihre Produkte zur Verfolgung und Unterdrückung von Regimekritikern, Journalisten und Aktivisten eingesetzt werden. Erstmals im Dezember 2013 einigten sich die Teilnehmerstaaten des sogenannten Wassenaar-Forums, darunter auch Deutschland, darauf, die Ausfuhr von Überwachungstechnologien künftig streng zu kontrollieren. Im Zuge der Umsetzung dieses Wassenaar-Beschlusses nahm die EU-Kommission die dort benannten Technologien im Herbst 2014 in die Liste der kontrollierten Güter im EU-Exportkontrollrecht (Dual Use Verordnung) auf. Die dort gelisteten Güter dürfen seitdem nur noch nach vorheriger Genehmigung durch die nationalen Aufsichtsbehörden (in Deutschland: BAFA) ausgeführt werden.
Doch es verbleiben weiterhin Schutzlücken: Nicht sämtliche Überwachungstechnik wird von dem Wassenaar-Beschluss und der europäischen Exportkontrollrecht erfasst. Gleiches gilt für Neuentwicklungen im Bereich der Kommunikationsausspähung. Was fehlt, ist ein allgemeiner Auffangtatbestand, der Ausfuhren verbietet oder zumindest genehmigungspflichtig macht, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die betroffenen Produkte in den Empfängerstaaten zu menschenrechtswidrigen Zwecken verwendet werden.
Umso erfreulicher ist es, dass das Bundeswirtschaftsministerium es sich nun zum Ziel gesetzt hat, diese Schutzlücken zu schließen. Der Entwurf für eine Änderung der Außenwirtschaftsverordnung sieht vor (PDF), dass „technische Unterstützung in Drittländern durch einen Deutschen oder einen Inländer“ genehmigungsbedürftig ist, wenn er vom BAFA darüber unterrichtet worden ist, dass diese Unterstützung im Zusammenhang mit der Entwicklung, Herstellung, Handhabung, Wartung, Reparatur oder dem Betrieb von gelisteter Überwachungstechnik steht. Reguliert wird also nicht der Export selbst, sondern die Erbringung der „technischen Unterstützung“. Die wiederum kann ganz unterschiedlich aussehen und technische Unterlagen ebenso umfassen wie Unterweisung, Vermittlung von Fertigkeiten, Schulung, Arbeitshilfe oder Beratungsdienste. Da Überwachungstechnologien ohne diese technische Unterstützung kaum sinnvoll und effektiv betrieben werden können, tut das BMWi hier grundsätzlich durchaus einen sinnvollen Schritt, um die ungehinderte Verbreitung solcher Technik einzudämmen.
So weit, so gut. Doch der Entwurf hat auch seine Schattenseiten. So erfasst er nicht die technische Unterstützung für jegliche Arten von Technologie zur Kommunikationsüberwachung, sondern bezieht sich explizit auf die bereits im EU-Recht geregelten Tatbestände. Statt einen umfassenden und zukunftsfesten Auffangtatbestand zu schaffen, der auch für künftige Entwicklungen in diesem Bereich gelten würde, erzeugt das BMWi hier also nur eine zusätzliche Genehmigungspflicht, die neben die sich ohnehin aus dem EU-Recht ergebenden Genehmigungspflichten tritt.
Bemerkenswert sind auch die Ausnahmen von der Genehmigungspflicht. Pauschal von der Regelung ausgeklammert ist die technische Unterstützung, wenn sie etwa in einem Mitgliedstaat der EU, der NATO oder der OECD erbracht wird. Diese Staaten erhalten also gleichsam einen Persilschein in Sachen Menschenrechte, so dass Überwachungstechnologie dorthin ohne Prüfung oder Genehmigung exportiert werden darf.
Auf EU-Ebene laufen derzeit die Verhandlungen um eine Neufassung der Genehmigungstatbestände in der Dual-Use-Verordnung. Dabei ist auch ein Menschenrechtsvorbehalt speziell für die Ausfuhr von Überwachungstechnologie im Gespräch, ohne dass bisher klare Vorstellungen über den möglichen Wortlaut einer solchen Klausel bestehen. Der Vorstoß des BMWi könnte helfen, hier den politischen Druck für eine EU-weit einheitliche Lösung zu erhöhen. Dabei hätte es allerdings deutlich beherzter vorgehen können, um echte Maßstäbe beim Schutz der Menschenrechte vor dem Missbrauch von Überwachungstechnologie zu setzen.
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: SZ zu BND & Merkel: „Wäre sie nicht Kanzlerin – die Affäre böte genug Anlass für einen Rücktritt“
: SZ zu BND & Merkel: „Wäre sie nicht Kanzlerin – die Affäre böte genug Anlass für einen Rücktritt“
Thorsten Denkler hat sich nochmal genau angeschaut, was Merkel vor zwei Jahren im Wahlkampf der Hauptstadtpresse erzählt hat und kommentiert bei sz.de: Das große Merkel-Versagen. Das Problem ist nicht unbedingt, was Merkel am Tag der Juli-Pressekonferenz 2013 womöglich tatsächlich nicht gewusst hat. Das Problem ist, dass sie auch danach offenbar nichts wissen wollte. Und die Bevölkerung in wichtigen Fragen massiv getäuscht hat.[…] Sie hat damals etwas gesagt, was zwar eine Selbstverständlichkeit ist, aber dennoch bemerkenswert: Dass sie nämlich „als Chefin dieser Bundesregierung eine sehr klare Verantwortung habe“. […] Sie hat zwei Jahre lang die Hände in den Schoß gelegt und sich nicht gekümmert. Nicht der BND hat versagt. Oder, der vielleicht auch. […] Vor allem aber hat Merkel versagt. Sie hat ihr Versprechen gebrochen, die Affäre aufzuklären. Stattdessen hat sie mit einem angeblichen No-Spy-Abkommen Nebelkerzen gezündet um die Bevölkerung zu beruhigen. Wäre sie nicht Kanzlerin – die Affäre böte genug Anlass für einen Rücktritt.
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: Wegmerkeln geht nicht: Politische Verantwortung ist keine Frage der Quote
: Wegmerkeln geht nicht: Politische Verantwortung ist keine Frage der Quote Guter Kommentar von Veit Medick bei Spiegel-Online zur BND-Affäre: Wegmerkeln geht nicht. „Politische Verantwortung ist keine Frage der Quote.“
Spricht man mit Leuten im Kanzleramt, in der Union oder auch mit einigen Kollegen – oft kann man die immergleiche Beschwichtigung hören: Ach, das ist doch alles halb so wild. Die Affäre interessiert eh niemanden. Sie geht an den Menschen vorbei, so wie damals die Enthüllungen Edward Snowdens. Legt euch ruhig wieder hin. Das ist Ablenkung – aber kein Argument. Denn politische Verantwortung orientiert sich nicht an der Quote. Nur, weil ein Großteil der Bevölkerung abschaltet, entbindet das die Mächtigen nicht von ihrer Rechenschaft.
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: Bundesregierung: No-Spy-Abkommen kommt nach „bestem Wissen und Gewissen“
: Bundesregierung: No-Spy-Abkommen kommt nach „bestem Wissen und Gewissen“
Am 14. August 2013, mitten im vergangenen Bundestagswahlkampf und zwei Monate nach Start der Snowden-Enthüllungen, erklärte der damalige und jetzige Regierungssprecher Steffen Seibert in der Bundespressekonferenz, dass es ein No-Spy-Abkommen mit den USA geben würde:Außerdem ist geplant, mit den Vereinigten Staaten ein sogenanntes No-Spy-Abkommen zu schließen. Diese Vereinbarung soll festhalten, dass sich die USA und Deutschland gegenseitig weder ausspähen noch ausspionieren noch das jeweilige nationale Recht verletzen. Die mündliche Zusage dazu, ein solches Abkommen abzuschließen, liegt von amerikanischer Seite schon vor.
Damit suggerierte er für die Bundesregierung und Angela Merkel, dass alles in Ordnung sei. Was nachweislich nicht der Wahrheit entsprach. Nachdem der Rechercheverbund aus SZ, WDR und NDR Mails zwischen US- und deutschen Diplomaten geleakt hat, die genau das Gegenteil bestätigen, liest sich das ganz anders. Für Seibert kein Problem, er habe damals „nach bestem Wissen und Gewissen“ geantwortet.
Update: Hier ist der Supercut zu der Seibert-Aussage gestern in der Bundespressekonferenz.
Das wiederholte auch Angela Merkel heute:
Merkel weist diese Vermutung zurück. „Wir alle, auch Kanzleramtsminister Ronald Pofalla, sowie sein Vorgänger und sein Nachfolger haben nach bestem Wissen und Gewissen gearbeitet“, sagte sie am Montag.
Im BND-Skandal ist das versprochene No-Spy-Abkommen ein weiterer Punkt, wo die Bundesregierung unter Druck gerät, diplomatisch ausgedrückt die Wahrheit gedehnt zu haben. Kommentatoren bei vielen größeren Medien sehen das auch kritisch.
Robert Roßmann kommentiert bei SZ.de: Das ungeheuerliche Schweigen der Kanzlerin.
Wer nun erwartet hatte, dass Seibert sich für seine falschen Aussagen entschuldigt oder wenigstens rechtfertigt, wurde am Montag schwer enttäuscht. In der Bundespressekonferenz wiederholte Seibert nur ein ums andere Mal, er habe 2013 „nach bestem Wissen und Gewissen“ informiert. Alles Weitere müsse in den Kontrollgremien, also nicht öffentlich besprochen werden. In einer Demokratie, die sich ernst nimmt, können derart gravierende Vorwürfe aber nicht hinter verschlossenen Türen verhandelt werden. Sie gehören an die Öffentlichkeit. Wer jetzt Seibert geißelt, trifft jedoch den Falschen. Er ist nur der Sprecher, verantwortlich für sein Schweigen ist die Kanzlerin.
Philipp Wittrock kommentiert bei Spiegel-Online: No-Spy-Abkommen: Das Gewissen der Kanzlerin
Natürlich, ein Rücktritt steht nicht bevor, schon gar nicht der der Kanzlerin. Aber die Lage ist ernst, die Regierung alarmiert. Es geht jetzt um Lüge und Wählertäuschung. Die Glaubwürdigkeit der sonst so unangreifbar erscheinenden Regierungschefin leidet in der BND-Affäre. Tag für Tag muss sich das Kanzleramt als Fachaufsicht des deutschen Auslandsgeheimdienstes gegen neue, unangenehme Enthüllungen wehren. Und inzwischen fällt der Bundesregierung nicht mehr viel ein zur eigenen Verteidigung, außer zu rufen: Vertraut uns einfach! Aber was heißt das eigentlich, man habe immer nach „bestem Wissen und Gewissen“ gearbeitet und informiert? Klingt hochmoralisch. Doch so lässt sich so ziemlich jede Anschuldigung, es sei getrickst, getäuscht, betrogen oder gelogen worden, zurückweisen. Das gilt erst recht, wenn die Bundesregierung keine inhaltlichen Belege oder Argumente vorbringt. Ist ja alles streng geheim!
Stephan Haselberger kommentiert beim Tagesspiegel: Angela Merkel am Wendepunkt
Wenn das so weiterläuft, und wenn sie es so weiterlaufen lässt, dann kann die BND/NSA-Affäre zum Wendepunkt von Angela Merkels Kanzlerschaft werden. Auf dem Spiel steht nicht weniger als Merkels wichtigstes politisches Kapital: Glaubwürdigkeit und Vertrauenswürdigkeit.[.…] Was hat die Frau, der die Deutschen vertrauen, von alledem gewusst? Was hat sie getan, was unterlassen? Diese Fragen mögen der Kanzlerin nicht gefallen; dass sie laut gestellt werden, wird sie sich aber gefallen lassen müssen, auch von der SPD.[…] Es ist aber nicht Aufgabe der SPD, das einzigartige Vertrauensverhältnis zwischen Merkel und den Deutschen zu verteidigen. Dafür ist Angela Merkel schon selber zuständig. In ihrem eigenen Interesse. Und im Interesse der Wähler. Ihnen schuldet sie eine Antwort auf die Frage, ob dieses Vertrauen gerechtfertigt war und ist.
Falk Steiner kommentiert im Deutschlandfunk: Erklärungsnotstand im Kanzleramt.
Insofern war es überaus mutig von der Bundesregierung, sich im Sommer 2013 mit vagen Aussagen der US-Partner und Versicherungen des eigenen Dienstes, dass auf deutschem Boden deutsches Recht gegolten habe, zufriedenzustellen. Einen Spion im BND, ein Kanzlerinnenhandy, einen Selektorenskandal und mindestens drei Kooperationsprojekte des BND mit US- oder britischen Diensten später ist kaum mehr zu übersehen: Jener Teil der Bundesregierung, der die Affäre für beendet erklärte, ist nun selbst in Erklärungsnot – und das ist, vorneweg, die Kanzlerin höchstselbst.