Vergangene Woche konnte man wunderbar beobachten, welche unterschiedlichen Interpretationen das Wort Beteiligung zulässt. Die Bundesregierung wurde in der Bundespressekonferenz gefragt, welche Verbände denn vorab am Gesetzentwurf der Vorratsdatenspeicherung beteiligt worden sind. Das Justizministerium verschickte daraufhin eine Liste mit 68 Verbänden, darunter der Chaos Computer Club, Digitale Gesellschaft und DigitalCourage.
/*Das BMJV teilt mit: */
wie heute von Frau Zimmermann in der Regierungspressekonferenz versprochen übersenden wir in der Anlage die Liste der Verbände, die vor der Kabinettsbefassung zum Entwurf eines „Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ beteiligt worden sind.
Die konnten sich natürlich alle nicht an eine Beteiligung erinnern. Die Digitale Gesellschaft gab uns Einblick in die Mail, die Freitag Abends um 19:48 verschickt wurde, Mittwoch drauf wurde der Kabinettsentwurf beschlossen. Und so formuliert das BMJV eine Mail, in der es um Beteiligung geht:
BMJV übersendet die anliegenden Dokumente mit der Bitte um Kenntnisnahme
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. (Haben wir mal gelöscht)
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Referat R B 3
Update: Zu Recht wurde darauf verwiesen, dass hier noch ein Zitat aus der Anlage fehlt. Bitte schön:
Den als Anlage beigefügten Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme. Wegen der großen Eilbedürftigkeit soll die Kabinettsbefassung in Kürze erfolgen.