BKA

  • : Link vom BKA
    Link vom BKA

    Muss man sich eigentlich Sorgen machen, wenn man in den Referers diese URL entdeckt: http://int.gr-st1.bka.de/db_InTE‑Z/ermittlungen_laufend/ ?

    3. Dezember 2009 31
  • : Sperr-Verträge: Details aus der Verhandlung veröffentlicht
    Sperr-Verträge: Details aus der Verhandlung veröffentlicht

    Auf Wikileaks sind jetzt Prozessunterlagen zu den Sperr-Verträgen veröffentlicht worden. Jetzt wurden das Protokoll der Verhandlung in Wiesbaden, der Beschluss und weitere Prozessunterlagen veröffentlicht – das Wichtigste in Kürze:

    Danke an Sebastian Raible für die Zusammenfassung und diesen Gastbeitrag

    * Die Sperrinfrastruktur steht sowohl bei den Providern als auch
    beim BKA: „»Die Fachabteilung kann jederzeit loslegen«“.
    * Um Inhalte zu löschen, will das BKA per Fax Kontakt zum technischen Ansprechpartner aufnehmen, der für die Domain bei der Registrierung angegeben wurde. Dann muss die Löschung aber auch erfolgen, sonst müsse man „»davon ausgehen, dass hier strafbares Handeln gewollt ist«“.
    * Das BKA ist dabei, durch Hinweise, eigene Recherchen und andere Quellen eine Sammlung von Adressen für die künftige Sperrliste aufzubauen.
    * Die Adressen auf den Sperrlisten will das BKA nach eigenem Bekunden „»täglich neu evaluieren«“.

    Lange Fassung: Sperrinfrastruktur steht

    23. November 2009 22
  • : Interpol will globale Kinderporno-Sperrliste
    Interpol will globale Kinderporno-Sperrliste

    Vom 10. bis 15. Oktober hat in Singapur die Generalversammlung von Interpol stattgefunden. Dabei wurde auch über eine Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit im Kampf gegen die Verbreitung von Kinderpornographie über das Internet diskutiert:

    Delegates also endorsed a resolution calling for member countries to promote the use of technological tools such as access-blocking of websites containing child sexual abuse images. To support national units investigating these types of crime, the INTERPOL General Secretariat will also create and share with police worldwide a list of Internet addresses of sites identified as containing abusive images.

    30. Oktober 2009 16
  • : Zensursula: Post vom BKA, Vodafone und Kabel Deutschland
    Zensursula: Post vom BKA, Vodafone und Kabel Deutschland

    Ich habe gestern Abend das Bundeskriminalamt angefragt, ob die Zensursula-Verträge mit den großen Providern morgen wie geplant in Kraft treten. Die Antwort ist mittlerweile da.

    1. Wird das BKA im Rahmen der vertraglich zugesicherten Sperren am 17. Oktober mit der Aussendung von Filterlisten starten? Wenn nein, warum nicht?

    Nein. Im Lichte des derzeit vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden anhängigen Verfahrens und des durch eine drohende Negativentscheidung zu befürchtenden Schadens sowohl für die betroffenen Provider als auch für das BKA hat das Bundesministerium des Innern entschieden, nicht in den Wirkbetrieb auf vertraglicher Grundlage zu gehen. Das Zugangserschwerungsgesetz liegt dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung vor.

    16. Oktober 2009 38
  • : Zensursula-Infrastruktur doch keine Verschlußsache
    Zensursula-Infrastruktur doch keine Verschlußsache

    Das Bundeskriminalamt hatte für Morgen, den 2. Oktober, die Provider nach Wiesbaden eingeladen, um sich dort die “Technische Richtlinie zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen” abzuholen. Diese sollte als Verschlusssache deklariert sein, um eine öffentliche Diskussion über die Umsetzung zu verhindern.

    Das scheint sich jetzt verändert zu haben. Der anonyme Twitter-Nutzer AccessBlogger hatte es eben als erstes, ich hab es mir über eine andere Quelle nochmal bestätigen lassen, dass da was dran ist.

    BREAKING: BKA sagt Vergatterungs-Einladung an Provider ab, VS-NfD für Tech. Richtlinie zu #zensursula Gesetz soll aufgehoben werden
    VS-NfD für Tech. Richtlinie zu #zensursula Gesetz

    1. Oktober 2009 13
  • : Zwei Stunden Diskussion mit BKA-Chef Jörg Ziercke zum Zensurgesetz
    Zwei Stunden Diskussion mit BKA-Chef Jörg Ziercke zum Zensurgesetz

    Die Juso-Hochschulgruppe Mainz hatte gestern den BKA-Präsdienten Jörg Ziercke und den SPD-Bundestagsabgeordneten Michael Hartmann eingeladen, um über das Zugangserschwerungsgesetz zu diskutieren. Es ging recht lebhaft hin und her, denn das Publikum war – wie erwartet – überwiegend sehr kritisch und gut informiert.

    Bei Odem.org gibt es jetzt einen Audio-Mitschnitt der gesamten Veranstaltung (mp3, 120 min, 110MB). Er ist, wie ich finde, recht nützlich, um die öffentliche Argumentation von unserer Seite zu überprüfen und die Argumente und rhetorischen Tricks der Zensurbefürworter besser kennenzulernen. Außerdem enthält er ein paar spannnende Details. Ziercke sagt unter anderem, dass der Bundestag jeden Tag die Sperrlisten bekommen und überprüfen könne, wenn er das will. Hört, hört!

    Danke an Bernd für’s Aufnehmen und Alvar für’s Hosten! Ziercke und Hartmann haben der Veröffentlichung übrigens zugestimmt.

    14. August 2009 40
  • : Länder zählen mit „Zensursula“
    Länder zählen mit „Zensursula“

    Über die vom Familieministerium ausgerichtete „Konferenz zum Schutz vor sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche mit Fokus auf neue Medien“ und speziell ihre Abschlusserklärung (PDF) war hier ja schon einiges zu lesen.

    Gefordert werden in der, unter anderem von Europol, dem Bundeskriminalamt, den Kinderschutzorganisationen Innocence in Danger, ECPAT, Save the Children und UNICEF Deutschland, und natürlich von Ursula von der Leyen unterschriebenen Erklärung, – wenig überraschend – u.a. weitere Websperren.

    Das müsse man tun, betont „Zensursula“, wie bei Heise Online zu lesen ist, schließlich hätten …

    Nur rund 160 Staaten […] überhaupt eine Gesetzgebung gegen die Vergewaltigung von Kindern, die von den Tätern aufgenommen und übers Netz „massenhaft verbreitet wird“, monierte von der Leyen auf der Tagung; 95 Nationen hätten keine solche Gesetze.

    160 Staaten? 95 Nationen? Was denn nun? Zum einen sind „Staaten“ und „Nationen“ politikwissenschaftlich und völkerrechtlich schon einmal zwei Schüsseln Brei. Der Vergleich, bzw. die Gleichsetzung ist also schon grundsätzlich problematisch. Ok, lassen wir das aussen vor. Interessant ist nämlich vor allem ein kurzer Klick in die Wikipedia. Dort kann man nachlesen, dass es derzeit lediglich 193 vollständig von der UNO anerkannte Staaten gibt.

    30. Juni 2009 48
  • : Zensursula und die Zeit: Wahrheit oder Pflicht?
    Zensursula und die Zeit: Wahrheit oder Pflicht?

    Auf das Streitgespräch zwischen Ursula von der Leyen und Franziska Heine in der Zeit hat Markus vorhin ja schon hingewiesen. Für die vergeigte Überschrift

    Die Internetaktivistin Franziska Heine und Familienministerin Ursula von der Leyen streiten über das Verbot von Kinderpornografie

    … in der gedruckten Ausgabe hat sich die Redaktion von „Zeit Online“ inzwischen bereits entschuldigt .

    Gut, nur bei Twitter (und, wo ich diese Zeilen schreibe, auch in den ersten Blogkommentaren). Dort, wo man allenfalls einen verschwindend geringen Teil der Printleser erreicht. Aber immerhin. In der gedruckten Fassung, die sich, da gekürzt, auch sonst von der online verfügbaren Version des Interviews unterscheidet, bleibt naturgemäß alles, wie es ist. Und damit schlicht falsch und ehrverletzend.

    Natürlich streiten Ursula von den Leyen und Franziska Heine nicht über das Verbot von Kinderpornographie, was unterstellt, dass sich Franziska Heine für die Verbreitung von Kinderpornographie aussprechen würde, sondern über die Sinnhaftigkeit von Internetsperren auf Zugangsebene.

    So weit, so schlecht. Torsten Kleinz weist in seinem Blog aber noch auf eine weitere bemerkenswerte Passage hin:

    25. Juni 2009 58
  • : Ich hatte eine Idee. Frau Krogmann hatte nur Textbausteine.
    Ich hatte eine Idee. Frau Krogmann hatte nur Textbausteine.

    Kurzes Update zu meiner Frage an Dr. Martina Krogmann vom 13.06., ob das BKA Provider im Ausland über kinderpornografisches Material auf Ihren Servern – analog zur Vorgehensweise von Jugendschutz.net – informieren darf. Frau Krogmann hat sich gestern sehr viel Mühe gegeben, meiner Frage auszuweichen. Zum Glück kann man mit Textbausteinen niemand erschlagen.

    Freundlicherweise wurde meine Frage inzwischen vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestags (PDF, 144kb) beantwortet: Ja, das BKA darf das. Ganz direkt und damit effizient, ohne Umweg über Interpol und sonstige Hierarchieketten, die nicht nur die Strafverfolgung ausbremsen, sondern auch dafür sorgen, dass der Dreck länger als nötig im Netz bleibt.

    Anders, als Frau Krogmann ursprünglich befürchtet hatte, stehen informativen „Abuse-Mails“ keine völkerrechtlichen Bedenken entgegen. Siehe auch Heise Online, 18.06.2009:

    […] wenn das BKA den Host-Provider nur auf inkriminierte Inhalte auf seinem Server hinweise, würde das BKA nicht hoheitlich tätig. Solche rein informativen „Abuse-Mails“ seien zulässig.

    22. Juni 2009 36
  • : Kurz & Knapp: Liegt denn hier irgendwo Stroh?*
    Kurz & Knapp: Liegt denn hier irgendwo Stroh?*

    Da Markus’ Pinguin heute irgendwie inkontinent zu sein scheint, übernehme ich mal direkt vom Baggersee

    Auf die Frage nach ihrer Enthaltung bei der Abstimmung über das „Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“ gestern im Bundestag[1] erklärte die Abgeordnete Ekin Deligöz (Bündnis90/Die Grünen) heute, dass sie „gemeinsam mit einer Reihe von Kolleginnen und Kollegen“ eine persönliche Erklärung abgegeben habe. Die findet sich im Volltext auf ihrer Webseite. Ich zitiere eine für mich bemerkenswerte Passage:

    Auch ausländische Seiten mit kinderpornographischem Inhalt müssen konsequent aus dem Internet entfernt werden, so wie dies bereits mit deutschen Seiten nach rechtsstaatlichem Verfahren geschieht. Es kann auch gute Gründe geben, Internetseiten mit Kinderpornographie zu sperren. Unser Ziel ist die Löschung solcher Seiten und wenn dies nicht möglich ist, den Zugang zu sperren: Kinderpornographie fügt den betroffenen Kindern schwerste Verletzungen zu und traumatisiert sie oftmals fürs Leben. Das dürfen wir nicht zulassen!

    Beutet wohl: Wären Fraue Deligöz und ihre Kolleginnen und Kollegen in der Regierungskoalition, hätten sie für das Gesetz gestimmt. Eine Liste der Unterzeichner findet sich auf der Webseite von Priska Hinz MdB.

    Update, 20.06.: Rechtfertigungsbausteine gibt es auch bei der SPD.

    19. Juni 2009 30
  • : Selbstverständlich kann das BKA Mails an Provider schicken und um Löschung bitten
    Selbstverständlich kann das BKA Mails an Provider schicken und um Löschung bitten

    Politiker von CDU/CSU und SPD argumentieren ja gerne damit, dass wir die Netzzensur brauchen, weild as BKA ja leider nicht schneller Kinderpornographie aus dem Netz entfernen kann. Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags widerlegt diese Aussage mit einem Kurzgutachten. Selbstverständlich kann das BKA Mails an Provider schicken und um Löschung bitten. Heise berichtet: Gutachten: BKA könnte mehr zum Löschen von Kinderpornos beitragen.

    Das Bundeskriminalamt (BKA) könnte kürzere Wege im Kampf gegen die Verbreitung kinderpornographischer Inhalte im Web gehen. Laut einem heise online vorliegenden Kurzgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags könnte das Wiesbadener Polizeiamt in seiner Funktion als „Zentralstelle Kinderpornographie“ Provider im außereuropäischen Ausland direkt über solche Angebote auf ihren Servern informieren und sich so Umwege über nationale Behörden ersparen. Wenn Ermittler beim Bundeskriminalamt kinderpornographische Bilder auf Servern im außereuropäischen Ausland finden, informieren sie derzeit zuerst die dortigen Polizeiämter oder Interpol. Damit soll vermieden werden, dass die nationale Strafverfolgung der jeweiligen Länder umgangen wird. Dieses Verfahren gilt als eine Begründung für die Notwendigkeit des geplanten Gesetzes für Web-Sperren, das in wenigen Stunden im Bundestag verabschiedet werden soll. Die Gutachter meinen aber, wenn das BKA den Host-Provider nur auf inkriminierte Inhalte auf seinem Server hinweise, würde das BKA nicht hoheitlich tätig. Solche rein informativen „Abuse-Mails“ seien zulässig.

    Ein weiterer Mosaikbaustein in der Aufklärung der Desinformationskampagne der Großen Koalition zur Einführung einer Netzzensur-Infrastruktur in Deutschland.

    18. Juni 2009 16
  • : Mangelhafte Organisation der Polizei verhindert Löschen krimineller Webseiten
    Mangelhafte Organisation der Polizei verhindert Löschen krimineller Webseiten

    Neue Pressemitteilung des AK-Zensur: „Mangelhafte Organisation der Polizei verhindert Löschen krimineller Webseiten / Studie der Universität Cambridge bestätigt

    Berlin, 4. Juni 2009. Mangelhafte Organisation und bürokratische Abläufe beim Bundeskriminalamt (BKA) behindern den Kampf gegen kinderpornographische Inhalte im Internet. Diesen Skandal hat jetzt eine Äußerung der Parlamentarischen Geschäftsführerin der CDU/CSU-Fraktion, Martina Krogmann, in einem Beitrag auf der Internet-Plattform abgeordnetenwatch.de zutage gefördert.

    Bekannte Webseiten mit Darstellungen von Kindesmissbrauch würden nicht kurzfristig gelöscht, weil Hinweise auf dem Dienstweg versanden, so die Berichterstatterin der CDU/CSU für den umstrittenen Gesetzentwurf zur Einrichtung von Internet-Sperren in Deutschland. Sie bestätigt damit indirekt die Ergebnisse einer jüngst bekannt gewordenen Studie der Universität Cambridge, nach der kinderpornographische Webseiten wesentlich länger im Netz verbleiben als andere illegale Inhalte.

    Krogmann zufolge können solche Seiten bei Hosting-Anbietern im Ausland nicht gelöscht werden, weil das BKA entsprechende Hinweise zunächst auf dem internationalen Dienstweg an die ausländischen Polizeibehörden weiterleitet, anstatt direkt die Provider zu benachrichtigen. Hiermit wolle das BKA Rücksicht auf die Befindlichkeiten ausländischer Behörden nehmen.

    Wörtlich erklärte Krogmann in der Antwort bei Abgeordnetenwatch: Das BKA „informiert die jeweiligen Polizeibehörden über die dafür vorgesehenen internationalen Organisationen. Dieser Weg nimmt einige Zeit in Anspruch. Da die fraglichen Seiten oft nur einige Tage ihre Domain behalten, ist die Seite schon weitergewandert.“ Die Einhaltung des Dienstweges, so Krogmann weiter, rechtfertige das BKA mit der „Achtung vor der Souveränität der Staaten“.

    Deutsche Provider zeigen sich auf Nachfrage verwundert über diese Aussagen. „Wenn ausländische Behörden uns über strafbare Inhalte auf unseren Servern informieren, prüfen wir das genauso wie entsprechende Meldungen aus anderen Quellen“, erklärt Andreas Maurer, Pressesprecher beim Webhoster 1&1. „Und dann nehmen wir die Inhalte vom Netz und erstatten gegebenenfalls selbst Strafanzeige bei den deutschen Behörden. Erst recht bei Kinderpornographie!“

    Für den Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur sind die Aussagen der Unionspolitikerin unfassbar. „Offenbar sind für das BKA bürokratische Abläufe ein höheres Gut als die Menschenwürde missbrauchter Kinder“, erklärt Alvar Freude, Mitgründer des AK Zensur. „Löschen statt Sperren ist möglich, aber der ‚Dienstweg’ soll dem entgegen stehen?“

    Die Äußerungen von Frau Krogmann erklären zugleich die Ergebnisse einer Studie der Universität Cambridge. Demnach sind Banken im Kampf gegen strafbare Inhalte im Netz wesentlich effektiver. Betrügerische Webseiten, mit denen Kontodaten von Bankkunden ausgespäht werden sollen – so genannte „Phishing“-Seiten -, werden durchschnittlich binnen vier Stunden vom Netz genommen. Kinderpornographische Webseiten werden dagegen erst nach durchschnittlich 30 Tagen gelöscht, wie die Wissenschaftler Tyler Moore und Richard Clayton der Universität Cambridge in ihrer Studie festgestellt haben.

    Dabei existieren schon heute Alternativen zu den ineffizienten Behörden-Dienstwegen. So kontaktiert etwa das von der EU initiierte internationale Netzwerk INHOPE direkt die Provider, damit kinderpornographische Inhalte an der Quelle gelöscht und Beweise zur Ergreifung der Täter gesichert werden. Auch der AK Zensur hat mit unbürokratischen Hinweisen erfolgreich zahlreiche kinderpornographische Webseiten abschalten lassen. Werden dagegen Internet-Sperren eingesetzt, versagen diese Mechanismen. Die illegalen Inhalte bleiben weiter im Netz, die Betreiber werden vorgewarnt und der Missbrauch unschuldiger Kinder fortgesetzt.

    „Die Befürworter der Netzsperren stellen sich ein Armutszeugnis aus“, zeigt sich die Initiatorin der Petition gegen Internetzensur, Franziska Heine, empört. „Frau von der Leyen bekämpft Probleme, die hinter ihrem Rücken das BKA selbst verursacht. Der Kampf gegen Kinderpornographie im Internet sollte mit mehr Sachkenntnis, Ernsthaftigkeit und wahrem Engagement geführt werden – das sind wir den Missbrauchsopfern schuldig!“

    4. Juni 2009 80
  • : BKA widerlegt Ursula von der Leyen
    BKA widerlegt Ursula von der Leyen

    Bevor es hier wahrscheinlich später noch eine längere Kommentierung und Beschreibung des Geschehens während der Zensursula-Anhörung im Bundestag geben wird, sei erstmal auf diese Kurzfassung verwiesen:

    Herr Maurer vom BKA sagte bei der heutigen Anhörung, konfrontiert mit der Prüfung der finnischen Liste, dass

    1. das BKA viele kinderpornografische Inhalte ohne weitere Hinweise nicht finden konnte (es standen Sperrlisten aus .DK und .SE zur Verfügung)

    Damit ist festzustellen: Die „Anfixertheorie“ ist bei Nichtauffindbarkeit selbst für das Fachpersonal vom BKA
    offensichtlich unhaltbar.

    2. die Einträge dort binnen Tagesfrist nicht mehr auf eben diese Inhalte verweisen würde.

    Damit ist festzuhalten: „Die Sinnhaftigkeit von Sperrlisten ist damit nicht gegeben.“

    Herzlichen Dank für diese Klarstellungen nach Wiesbaden

    27. Mai 2009 42
  • : Moderne Abenteuer: Prefetching & Linkverkürzer
    Moderne Abenteuer: Prefetching & Linkverkürzer

    Stopp!Im Zusammenhang mit der Diskussion um die vom Familienministerium präsentierten „Stoppschild-Server“ bekommen derzeit zwei Problemfelder praktische Relevanz, über die bisher eher theoretisch diskutiert wurde: Prefetching und Linkverkürzer.

    Meine These: Auch unbescholtene Internetnutzer ohne Interesse an kinderpornografischen Inhalten könnten demnächst das ein oder andere offizielle Stoppschild (missverständlicher Gestaltungsentwurf, PDF) zu sehen bekommen – und somit in den Fokus der Ermittlungsbehörden gelangen.

    Der Einwand, dass wohl nur der etwas zu befürchten habe, der regelmäßig „gestoppt“ wird, beruhigt mich nicht. Zum einen sieht man das im Bundesjustizministerium bekanntlich ein wenig anders, …

    Staudigl bestätigte in diesem Kontext, dass jeder Nutzer mit Strafverfolgung rechnen muss, wenn er dabei beobachtet wird, eine geblockte Webseite abzurufen (Quelle: Heise Online, 25.04.2009)

    … zum anderen hat „Rick-Rolling“ gezeigt, dass es einen – entsprechende Neugierde vorausgesetzt – auch mehrfach pro Tag erwischen kann. Alternativ schlägt die Schere im Kopf zu. Auch nicht besser.

    12. Mai 2009 32
  • : Warum wir dem BKA nicht vertrauen können und was das mit dem Föderalismus zu tun hat
    Warum wir dem BKA nicht vertrauen können und was das mit dem Föderalismus zu tun hat

    Das BKA soll ja die Kinderporno-Sperrlisten führen . Warum es ein Problem ist, dass eine Behörde hier Ermittler, Ankläger und Richter in einem ist, hat Kai Biermann in der ZEIT online vor ein paar Tagen schon mal schön dargelegt . Fefe hat hierzu die Missbrauchsmöglichkeiten gut auf den Punkt gebracht (nachdem er endlich den Unterschied zwischen „legal“ und „sie tun es einfach“ verstanden hatte).

    Der Herausgeber der ZEIT, Michael Naumann, holt nun noch weiter aus und begründet ausführlich , warum er gemeinsam mit dem FDP-Politiker Gerhart Baum, dem Präsidenten der Bundesärztekammer und anderen gegen das BKA-Gesetz klagt . Darin fällt auch der Satz:

    „Das grenzenlose Vertrauen ins BKA widerspricht dem Menschenverstand“

    (Eine Klage der Bürgerrechtlerin Twister gegen das BKA-Gesetz ist schon seit Januar in Karlsruhe anhängig.)

    Dass BKA hat in der Vergangenheit Beweise gefälscht , Honeypots betrieben und und sogar über eigene Anschläge nachgedacht . Wie sollten wir also sicher sein, dass z.B. mit einem Bundestrojaner nicht irgendwelchen Verdächtigen auch gleich Kinderpornografie oder anderes kompromittierendes Zeug untergeschoben wird? Die Bahn (immerhin noch ein Staatsunternehmen) hat es ja gerade vorgemacht . Nochmal: Warum sollten wir so einer Behörde vertrauen?

    Die ganze Diskussion hat aber auch noch eine föderale Komponente. Ich bin zwar kein Jurist, aber meiner Kenntnis nach müssten eigentlich in diesem ganzen Zusammenhang nicht nur das Telemediengesetz, sondern auch das BKA-Gesetz und das Telekommunikationsgesetz geändert werden. Beide wären, soweit ich das überblicke, zustimmungspflichtig durch den Bundesrat.

    Und da wird es wirklich interessant. Denkt dran, dass das BKA-Gesetz im Bundesrat fast gescheitert wäre letztes Jahr, und mittlerweile sind die Mehrheiten da nochmal anders, weil es in Hessen keine CDU-Alleinregierung mehr gibt. Grüne und FDP sind gerade dabei, sich deutlich gegen diese Zensurinfrastruktur zu positionieren, und die Linke hat die Netzsperren bereits in der aktuellen Stunde im Bundestag Ende März am deutlichsten abgelehnt .

    Man kann also hoffen, dass es in dieser ganzen Debatte um Internet-Sperren und eine damit verbundene neue Aufgabe für das BKA noch Gegenwind aus den Bundesländern geben wird. Gegenüber neuen Kompetenzen für eine Bundespolizeibehörde sind nämlich auch die Innenpolitiker der Länder oft skeptisch.

    Solche Regelungen wie Zustimmungspflichtigkeit und Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern sind oft zäh und werden von denen, die „etwas tun“ wollen, häufig als Bremsen dargestellt. Sie sind aber eine demokratische Absicherung gegen einen zu effektiven Staat, die dafür sorgen, dass nicht einfach mit einer Bundestagsmehrheit „durchregiert“ werden kann.

    It’s not a bug, it’s a feature. Hoffen wir, dass es auch in diesem Fall noch genutzt wird.

    26. April 2009 32
  • : Warum es um Zensur geht
    Warum es um Zensur geht

    Dieser Gastbeitrag stammt von Jens Scholz , der ausdrücklich zum Kopieren und Verbreiten aufgefordert hat. Wir kommen dem sehr gerne hiermit nach. Unsere Beiträge stehen übrigens auch alle unter einer Creative-Commons-Lizenz (Namensnennung, nichtkommerziell ), also greift gern zu Schere, Kleber und Trackback, wenn euch ein Text hier gefällt.

    Weitere lesenswerte Beiträge zu dieser Debatte gibt es unter anderem von Marcel Weiss bei Netzwertig.com , von Stefan Graunke bei UnPolitik.de , von Felix Schwenzel bei wirres.net , sowie noch mehr im Wiki des Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) . Die aktuellen Überwachungsausweitungen in diesem Zusammenhang habt ihr sicher auch schon mitbekommen. Am 6. Mai soll der Gesetzentwurf im Bundestag behandelt werden. Sprecht doch vorher mal eure Wahlkreisabgeordneten darauf an, dass sie auch eure Stimmen brauchen werden im Herbst. Anrufen oder Besuchen ist übrigens viel wirksamer als Mailen.

    Da reiben sich gerade so viele die Hände, daß man eigentlich ein beständiges Rauschen hören müsste. Die Idee, das Thema Kinderpornografie als Popanz vorzuschicken, um das nun geplante Internet-Zensursystem einzuführen war aber auch wirklich eine richtig gute. Hat das ja zuvor mit den Themen Terrorismus und Internet-Kriminalität nicht wirklich hingehauen, kann man hier spitzenmäßig mit dem Holzhammer wedeln und Kritiker einfachst diffamieren, indem man die eigentliche Kritik ignoriert und ihnen vorwirft, sie wollten die Verbreitung von Kinderpornografie schützen. Wie schnell schon der Vorwurf zum beruflichen und gesellschaftlichen Tod führen kann, zeigte man nur wenige Wochen zuvor ja schonmal anschaulich am Exempel Tauss (der übrigens natürlich nicht im Netz „erwischt“ wurde, sondern über Handykontakte und DVDs per Post).

    Aber ich schweife schon wieder – wie es durch die Wahl dieses Themas ja auch gewünscht ist – ab.

    Denn das Problem, das die Kritiker haben, ist ja natürlich nicht, daß man den Zugang zu Kinderpornografie sperren will, sondern das Sperrinstrumentarium, das man dazu baut. Schaut man sich das an, merkt man schnell: Es geht nicht um Kinderpornos und wie man dagegen vorgeht. Ging es nie.

    Es geht um die Installation eines generellen technischen Systems und die generelle Art und Weise, wie es betrieben wird: Es geht darum, daß eine waschechte, diesen Namen zu Recht tragende, Zensur ermöglicht wird. Auch wenn die zunächst gesperrten Websites tatsächlich nur Kinderpornografie beinhalten (was die Liste eigentlich extrem kurz halten müsste) wäre sowohl die Technik, die Verwaltung und sogar die Psychologie installiert, um sofort eine effektive Zensur betreiben zu können.

    Technik

    Die Provider sollen ihre Nameserver so umbauen, daß Webseiten, die das BKA aussucht und ihnen nennt, nicht erreichbar sind und dem Nutzer bei Aufruf stattdessen eine Sperrseite angezeigt wird. Gleichzeitig soll das BKA jederzeit abrufen könne, welche Nutzer auf Webseiten aus dieser Liste zugreifen wollten und stattdessen auf die Sperrseite geleitet wurden.

    Ein normaler Internetnutzer, der seinen Nameserver nicht auf einen freien DNS-Server umstellt, sieht bestimmte Seiten nicht und erhält die Mitteilung, er wolle sich gerade Kinderpornografie ansehen. Ob das stimmt, weiß er nicht und nachprüfen darf er das auch nicht, da ja schon die Suche nach Kinderpornografie strafbar ist. Der Nutzer muss sich in diesem Moment weiterhin im Klaren sein, daß er gerade etwas getan hat, was das BKA als illegal ansieht und als Grund ansehen kann, gegen ihn vorzugehen.

    Die allein schon technisch verursachten Risiken für jeden Internetnutzer sind immens, noch dazu, weil man damit auch noch eine perfide Beweisumkehr eingebaut hat: Sie müssen künftig ihre Unschuld beweisen, z.B. daß sie „versehentlich“ die gesperrte Seite angesteuert haben. Viel Spaß beim Versuch, Richtern TinyUrls, iFrames, Rootkitangriffe, Hidden Scripting und so weiter zu erklären, wenn Sie überhaupt wissen, was das ist.

    Die Lösung zunächst: Den Nameserver umstellen , um sich dieser Gefahr vollständig zu entziehen. Geht schnell und kann jeder.

    Die Technik ist allerdings interessanterweise das kleinste Problem in dieser ganzen Geschichte. Es gibt Staaten, die in ihren Zensurbemühungen schon wesentlich weiter sind. Die Menschen dort können dennoch sowohl anonym als auch unzensiert das Internet benutzen. Das Internet ist von Nerds gebaut worden. Ein Staat kan da so viel fordern wie er will, er wird das Netz auf technischer Ebene never ever kontrollieren können.

    Verwaltung

    Hier liegen die springende Punkte, die das Ganze zum Zensurinstrument machen:

    1. Die gesperrten Inhalte stehen auf einer Liste, die das BKA direkt und ohne Prüfungsinstanz erstellt und die die Provider möglichst ohne sie anzuschauen zu installieren haben. Es entscheidet kein Richter über den Inhalt, es überprüft keine unabhängige Institution über die Rechtmäßigkeit, es gibt keine Regelung, wie Adressen überhaupt wieder von der Liste gelöscht werden könnten. Die Polizei, die Verbrecher verfolgt, bestimmt, welcher Wunsch nach welcher Information ein Verbrechen ist. Vorab zu definieren, was ein Verbrechen ist und hinterher darüber zu entscheiden, ob ein Verbrechen begangen wurde ist aber nicht Aufgabe der Polizei.

    2. Die Liste ist geheim. So lange diese Liste nicht in die Öffentlichkeit gerät kann alles drinstehen und nichts davon muss gerechtfertigt werden. Wer das in Frage stellt wird zum Verdächtigen. Wie Zensur in Reinform eben funktioniert.

    3. Der Gesetzentwurf ist schwammig genug, daß das BKA im Prinzip alles in die Liste setzen kann. Da im Web jeder Inhalt nur einen Klick weiter vom letzten entfernt ist und das Gesetz möchte, daß auch „mittelbare“ Seiten gesperrt werden können, kann somit de facto auch jede Seite gesperrt werden.

    4. Das System soll die direkte Verfolgung von Zugriffen erlauben. es wird nicht nur gesperrt, sondern es kann auch nachgeschaut werden, wer sich die gesperrten Seiten ansehen will. Dies kann dann Anlass für verdeckte Überwachungen, Hausdurchsuchungen und andere existenzbedrohende Vorgänge sein.

    Die Staatsanwälte dieses Landes üben ja seit einiger Zeit kräftig an der Vorverurteilungsfront, indem Sie inzwischen gerne mal Pressemitteilungen über eingeleitete Verfahren rausgeben und die Presse direkt zu möglichst spektakulär und öffentlichkeitswirksam inszenierten Verhaftungen mitnehmen (Zumwinkel, Tauss, Frau B. ).

    Psychologie

    Womit wir schon beim gewünschten Effekt von Zensur sind: Die Einführung der Schere im Kopf. Die wirksame Selbstzensur , weil man nicht weiß, was eventuell passiert, wenn man zu laut und deutlich Kritik äußert. Die Geheimhaltung der Sperrliste und ihre völlige Unverbindlichkeit durch das Fehlen jeglicher Kontolle ist ein bewußt eingesetzes Instrument, um Verunsicherung zu erzeugen.

    Ein anderes ist die Verknüpfung mit dem Thema Kinderpornografie, womit wir wieder am Beginn dieses Artikels wären. Man weiß ja inzwischen, daß auch nur der leiseste Ruch, man könnte eventuell irgendwas mit Kindesmissbrauch und Pädophilen zu tun haben, die Existenz vernichten kann, selbst wenn hinterher rauskommt, daß tatsächlich nichts an den Vorwürfen dran war. Wie nahezu generell nichts rauskommt . Das ist ein so extrem starkes und wirksames Druckmittel, was natürlich beispielsweise ein Herr Gorny sofort erkennt, weil sein Versuch, diese Schere im Kopf einzuführen (durch den Versuch, Filesharing als schreckliches Verbrechen zu diskriminieren), wirkungslos blieb und er sich nun an den besser funktionierenden Trigger dranhängt (indem er Urheberrechtsverletzung mit Kindesmissbrauch gleichsetzt).

    Die Justizministerin gibt dann noch Tipps in die richtigen Richtungen, die natürlich prompt reagieren . Überhaupt, das mal ganz nebenbei, finde ich es immer wieder seltsam, daß Frau Zypries immer wieder als Warnerin vermittelt wird. Dabei war – so sagt sie zumindest – sie es, die den Gesetzentwurf gegenüber dem Vorabvertrag von Frau von der Leyen verschärfen ließ und dieser nun schon den Zugriff auf Stopp-Seiten verfolgen lassen will.

    Um die Frage zu beantworten, warum und wann es in einer Gesellschaft überhaupt dazu kommen kann, daß ein Teil davon meint, einen solchen Eingriff vornehmen zu müssen und der andere Teil (zu dem ich u.a. mich zähle) darin ein so massives Unrecht sieht, das es zu bekämpfen gilt, kann man sich bitte den Artikel „Kampf der Kulturendrüben [hier] bei netzpolitik.org durchlesen.

    25. April 2009 56
  • : Bundesregierung beschließt Zensurgesetz
    Bundesregierung beschließt Zensurgesetz

    Das Bundeskabinett hat heute morgen den „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet“ verabschiedet. Die wesentlichen inhaltlichen Aspekte und Neuerungen konnte man schon gestern anhand der geleakten Fassung u.a. bei heise und Thomas Stadler nachlesen. Update: Eine gute Analyse gibt es heute auch bei Focus.

    Die Kritik richtet sich derzeit vor allem auf drei Aspekte:

    • Die Bundesregierung geht von falschen Tatsachen bezüglich eines Massenmarkte für Kinderpornografie und der Verbreitungswege aus.
    • Die Sperren sind unwirksam und daher zunächst reine Symbolpolitik zu Beginn der Wahlkampfsaison. Mittelfristig ist aber mit einer Verschärfung der technischen Zugangserschwernisse zu rechnen, etwa durch DPI-Filter und ähnliches. Daher ist dies der Einstieg in eine Zensur-Infrastruktur.
    • Die Sperrlisten werden vom BKA zusammengestellt, das damit Ermittler, Ankläger und Richter in einem ist – ohne demokratische oder gerichtliche Kontrolle. Zudem soll es die Zugriffe auf die gesperrten Seiten bei den Providern abfragen dürfen.

    Justizministerin (!) Brigitte Zypries hat in der Pressekonferenz gleich noch die Unschuldsvermutung abgeschafft für Leute, die aus Versehen oder als Opfer einer gezielten Falle (Rickrolling, anyone?) auf die Stopp-Seiten geraten:

    „Eine Strafbarkeit liege schon in dem Moment vor, wenn nicht nachgewiesen werden könne, dass es sich um ein Versehen oder eine automatische Weiterleitung gehandelt habe.“

    Reaktionen

    Spreeblick protestiert mit einem Online-Streik . Tragt euch ein!

    Kai Biermann kommentiert in der ZEIT: „Keine Allmacht für das BKA!“

    Heise zitiert unter anderen Kritikern den Informationsrechtler Prof. Dr. Thomas Hoeren von der Uni Münster: Er

    sprach gegenüber heise online von einer „Sauerei“, dass es nun doch um die Aufzeichnung von IP-Adressen gehe. Noch vor einer Woche habe das Bundesfamilienministerium das Gegenteil versichert. Die Erfassung personenbezogener Daten bezeichnete der Rechtsprofessor als „schweren Eingriff ins Fernmeldegeheimnis“, dem nicht durch ein reines „Zitieren“ der entsprechenden Normen zur Einschränkung von Grundrechten Genüge getan werden könne.

    Der AK gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) hat eine Pressemitteilung veröffentlicht:

    AK Zensur fordert: Täter verfolgen statt Grundrechte beugen

    Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) erklärt zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Internet-Sperren:

    Der Bundesregierung geht es bei dem Gesetzentwurf zu den geplanten Internetsperren nicht um die effektive Bekämpfung der Kinderpornographie. Sie betreibt Wahlkampf auf Kosten missbrauchter Kinder, schützt die Täter, vernachlässigt die Strafverfolgung und initiiert eine grundgesetzwidrige Internet-Zensur-Infrastruktur unter Kontrolle des BKA. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis auf der Sperrliste auch weitere missliebige Internet-Inhalte stehen.

    Der Gesetzenwurf sieht auch eine Sperrung von Webseiten aus Deutschland und anderen europäischen Ländern vor. Auch auf den bekannten Sperrlisten in Skandinavien stehen Webseiten aus Deutschland. Diese sind der Bundesregierung und dem BKA seit Monaten bekannt. Es wäre problemlos möglich, die Server abzuschalten und die Inhalte aus dem Netz zu entfernen, statt sie nur mit einer relativ leicht umgehbaren Sperre zu belegen. Warum wurden die Server bisher nicht abgeschaltet, warum wird die Strafverfolgung unterlassen?

    Die Begründung des Gesetzesentwurfs geht von falschen Voraussetzungen aus:

    • Es gibt keine Hinweise darauf, dass Kinderpornographie im Internet ein kommerzieller Massenmarkt ist.
    • Kinderpornographie im Internet zeichnet sich nicht durch offene Verfügbarkeit aus.
    • Nahezu alle der in ausländischen Sperrlisten verzeichneten Server stehen in Ländern, in denen Strafverfolgung durchaus möglich wäre. Viele davon auch in Deutschland und anderen EU-Staaten.

    Die neuen Sperr-Regelungen werden im Telemediengesetz hinzugefügt und nicht in einem eigenen Gesetz behandelt. So können sie leicht auf weitere Inhalte ausgedehnt werden. Die geheime Sperrliste des BKA unterliegt keiner rechtsstaatlichen Kontrolle – die Gewaltenteilung scheint aufgehoben: das BKA wird zu Ermittler, Ankläger und Richter in einem. Es wird zu einer unkontrollierbaren Zensur-Behörde. Entgegen der Ankündigung von vergangenem Freitag sollen Daten von Nutzern, die auf die Stopp-Seiten gelangen, gespeichert werden. Dies ist nicht nur datenschutzrechtlich bedenklich,[4] sondern bietet Kriminellen auch ganz neue Möglichkeiten, um Unschuldige in den Verdacht des Konsums kinderpornographischer Darstellungen zu bringen.

    Die Bundesregierung will Kindesmissbrauch ausblenden anstatt ganz aus dem Internet zu nehmen. Der AK Zensur fordert hingegen die Täter mit den bestehenden Rechtsmitteln zu verfolgen, die auch in der überwiegenden Mehrheit der Quelländer vorhanden sind. So bekämpft man das Übel nachhaltig an der Wurzel und kann auf eine grundrechtswidrige Placebo-Lösung verzichten.

    Der Schleswig-Holsteinische Landesdatenschutzbeauftragte Thilo Weichert protestiert gegen die Speicherung der Zugriffe auf gesperrte Seiten:

    Die nun bekannt gewordenen Planungen haben (…) eine völlig neue Überwachungsdimension: Mit dem Speichern der Zugriffsversuche würde eine Vorverlagerung der Verdachtsgewinnung zur Bekämpfung der Kinderpornografie erfolgen, die Zigtausende von absolut unschuldigen Menschen zu Verdächtigen machen würde: Allein der Umstand, dass eine Internetadresse angeklickt wird, wird zum Ermittlungsansatz wegen Kinderpornografie genommen. Damit würde sich jeder Internetnutzer schon der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzen, wenn er eine ihm noch nicht bekannte Adresse aufruft, da er nicht wissen kann, ob diese Adresse selbst gelistet ist oder ob diese auf eine gelistete Adresse automatisch weiterleitet.

    Die Süddeutsche hat übrigens einen interessanten Artikel über den Konflikt zwischen Brigitte Zypries und Ursula von der Leyen.

    22. April 2009 57
  • : Hunderte protestierten am frühen Morgen gegen Internet-Zensur
    Hunderte protestierten am frühen Morgen gegen Internet-Zensur

    Das mit dem Aufstehen hat also geklappt: Je nach Quelle zwischen 200 und 500 Menschen haben sich heute morgen in Berlin an der Mahnwache gegen eine von BKA und Internet-Providern betriebenen Zensur-Infrastruktur beteiligt. Sie trugen Scheuklappen und viele einfallsreiche Slogans, dazu gab es mobile Musikversorgung. Schöne Bilder gibt es von Tim Pritlove und Foo Bar . Update: Und von Valakis und noroute . Und hier gibt es ein tolles Panorama-Bild und noch eine Foto-Galerie von fabnie.

    N24 hat einige Video-Interviews gemacht, unter anderem mit Andreas Bogk, Andy Müller-Maguhn und Constanze Kurz vom CCC . Es war auch sonst viel Presse vor Ort, da wird sich im Laufe des Tages noch mehr Material ergeben. Einen schönen Artikel zum Thema hat Spiegel Online heute gebracht: „BKA zensiert bald das Web“ . Die dpa-Meldung war leider nicht so prickelnd.

    Der neue Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) hat schon eine Pressemitteilung herausgegeben:

    Rund 500 Internet-Nutzer demonstrierten gemeinsam mit Opfern von sexuellem Missbrauch am Freitag vor dem Bundespresseamt gegen die Pläne von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen. Diese sehen vor, Webseiten, die Bilder und Videos von Kindesmissbrauch zeigen, auszublenden – statt sie abzuschalten. Die Demonstration fand anlässlich der heutigen Unterzeichnung von Verträgen fünf großer Internet-Provider mit dem BKA statt. Die Provider verpflichten sich damit, alle Webseiten zu sperren, die sich auf einer Sperrliste des BKA befinden. Diese Webseiten bleiben jedoch weiter im Netz, den Kunden der fünf Provider wird lediglich der Zugang erschwert. Die Sperren sind leicht umgehbar.
    Die Kritiker sehen in den vom Familienministerium angestrebten Sperren einen Einstieg in Internet-Sperren nach chinesischem Muster. Mit dem Vorwand, Kinderpornographie zu bekämpfen, würde eine Zensur-Infrastruktur eingerichtet und das Thema Kindesmissbrauch für den Wahlkampf genutzt.
    Die überwiegende Mehrheit der Webseiten mit entsprechendem Material liegt in den USA und Westeuropa – die Server könnten abgeschaltet werden. Daher werfen die Kritiker Ursula von der Leyen vor, nicht effektiv gegen Kindesmissbrauch vorzugehen. So sind auf den Sperr-Listen der skandinavischen Länder auch rund 100 Webseiten aufgelistet, deren Server in Deutschland stehen. Sollten diese strafbare Inhalte verbreiten, wäre es ein Leichtes dies zu verhindern und die Täter strafrechtlich zu verfolgen.
    Zudem werden die meisten Bilder und Filme von Kindesmissbrauch in geschlossenen Zirkeln getauscht. Sperren sind da wirkungslos. Daher fordern Kritiker der Sperr-Vorhaben schon lange, die Ermittlungsbehörden technisch und personell besser auszustatten.

    ZDNet hat schon über den AK berichtet: „Bürgerrechtler gründen Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur“ .

    17. April 2009 35
  • : Interview: Missbrauchsopfer gegen Internet-Zensur
    Interview: Missbrauchsopfer gegen Internet-Zensur

    Christian Bahls vom Verein „MissbrauchsOpfer gegen InternetSperren“ (MOGIS) ist von der ZEIT interviewt worden. Lesenswert. Ein kurzer Auszug:

    Bahls: (…) Am 27. März, als die Kinderhilfe so publikumswirksam im Familienministerium aufgetreten ist, ist mir das Essen hochgekommen.

    ZEIT ONLINE: Warum?

    Bahls: Wegen der Instrumentalisierung dieser lächelnden Kinder und Ursula von der Leyens Aussagen. (…) Die Diskussion, wie sie gerade läuft, ist nicht hilfreich. Die ist schlimm für die Opfer, ihnen wird damit noch ein zweites Mal wehgetan. Ich fühle mich wieder zum Opfer gemacht. Ich fühle mich in der Debatte für ein politisches Ziel missbraucht.Denn die Regierung will nur die Verbreitung der „Dokumentation des Missbrauchs“ einschränken, nicht den Missbrauch selbst. Sie können natürlich vor das Bild ein Laken hängen, das Bild aber hängt dann noch immer dort. Die Inhalte werden weiter verbreitet. Statt nur Listen auszutauschen, könnte man doch mit vereinten Kräften daran arbeiten, diese Inhalte dauerhaft aus dem Netz zu entfernen. Denn bisher geht es nur um diese Sperrlisten, nicht um Ermittlungsverfahren.

    Das BKA ist noch dazu beim Aufhängen dieses Lakens Ankläger, Ermittler und Richter in einer Person. Wo bleibt da die Gewaltenteilung, wenn kein Gericht eingeschaltet wird? Wo bleibt die grundgesetzliche Rechtsweggarantie? Die wird damit ausgehebelt. Es wird eine schleichende Internetzensur aufgebaut, keine Strafverfolgung. Das alles ist nur möglich, weil das Tabu Kinderpornografie instrumentalisiert wird: Das ist so böse, da darf man gar nicht offen drüber diskutieren. Das ist das gleiche Muster wie in den Familien, in deren Umfeld Missbrauch geschieht.

    Damit ist spätestens klar, dass es keine „Bedenkenträger“ oder „Zauderer“ sind, wie Frau von der Leyen die Gegner einer BKA-Zensur-Infrastruktur im Bundestag kürzlich nannte .

    16. April 2009 17
  • : Daten zur Verfolgung von Kinderpornografie; Initiativen gegen Netz-Zensur
    Daten zur Verfolgung von Kinderpornografie; Initiativen gegen Netz-Zensur

    Eine Reihe von Netz-Aktivisten hat sich in den letzten Wochen mal die geleakten Sperrlisten angesehen und diese ausgewertet. Ein gemeinsames Ergebnis ist: Die meisten der dort aufgelisteten Webseiten werden in Ländern gehostet, wo es ein leichtes wäre, strafbare Inhalte direkt vom Netz zu nehmen. Florian Walther vom Scusiblog hat das bereits im Januar mal grafisch aufbereitet , und Alvar Freude von odem.org / FITUG hat ähnliche Ergebnisse auf der re:publica vorgetragen. In den letzten Tagen haben sich mehrere Leute nochmal genauer die Gesetze in den verschiedenen Ländern angesehen. Eine Visualisierung mit Landkarten gibt es vom neuen Verein „Missbrauchsopfer gegen Internet-Sperren“ (MOGIS), und Rochus Wessels, ein Leser des Scusiblog, hat eine Auswertung mit Tabellen und in schriftlicher Form gemacht. Seine Schlussfolgerungen sind recht erhellend:

    Wie kann es eigentlich passieren, dass in einem Land A, in dem Kinderpornographie verboten ist, auf Dauer Angebote weiter existieren können, die in Land B schon polizeibekannt geworden sind und daher dort gesperrt werden?

    1. Die Einstufung als kinderpornographisch erfolgte in Land B zu Unrecht
    2. Land A hat mildere Gesetze als Land B
    3. Die Behörden in Land B haben es versäumt die Behörden in Land A in Kenntnis zu setzen
    4. Die Behörden in Land A sind trotz Kenntnis untätig geblieben

    Wenn es sich bei Land A um die USA handeln sollte, in denen Kinderpornographie […] innerhalb von 1–3 Tagen entfernt wird, kann man Möglichkeit (4) ausschließen. Ebenso ausschließen kann man in diesem Fall (2), denn die Gesetze in den USA sind wahrscheinlich die restriktivsten der Welt. Trifft Möglichkeit (3) zu, so zeugt dies von einem eklatanten Mangel an internationaler Kooperation, der umgehend beseitigt werden sollte. Hier sieht es so aus, als gelte das Problem mit der Sperre in Land B als erledigt, die Sperre behindert also eher den Kampf gegen Kinderpornographie. Die fatalste aller Möglichkeiten ist jedoch Möglichkeit (1), denn in diesem Fall waren sämtliche Befürchtungen von Sperrungsgegnern völlig berechtigt.

    Update: Hier hat sich mal jemand die finnische Sperrliste genauer angesehen und farblich dargestellt, was dort wirklich an Inhalten drauf ist. Dreimal dürft ihr raten…

    Zu der Mahnwache gegen den Aufbau einer vom BKA betriebenen Zensur-Infrastruktur anlässlich der Vertragsunterzeichnung zwischen dem Familienministerium und einigen Providern am Freitag früh rufen mittlerweile einige Organisationen auf, die der Förderung von Kinderpornografie völlig unverdächtig sind, die sich aber große Sorgen um das offene Internet machen, darunter der AK Vorratsdatenspeicherung, der Chaos Computer Club, der FoeBuD, das Netzwerk Neue Medien, die Piratenpartei und der Verein der MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren (MOGIS). Wie der Anmelder berichtet , hat die Polizei auch schon grünes Licht gegeben, obwohl die Mahnwache in der Bannmeile stattfindet (es ist keine Sitzungswoche). Update: Spacezone.de ruft parallel zu einer Internet-Protestaktion auf: „Ein Stoppschild für Frau von der Leyen“ . Das sollte die Berliner aber nicht davon abhalten, sich auf die Straße zu begeben. Der CCC hat das passende Motto dazu: „Wir wissen, dass 9 Uhr eine Herausforderung ist, aber die Devise lautet: Aufstehn für ein freies Internet!“

    Daneben gibt es als Ergebnis des re:publica-Workshops nun auch eine dauerhafte Struktur in Form einer Mailingliste (Update: und eines Wikis ), um sich inhaltlich und was die Kampagnenarbeit angeht, besser und kontinuierlicher abstimmen zu können. Die Liste ist eine geschlossene Liste, für den Zutritt ist (vorerst) aufgrund der Sensibilität des Themas eine Freischaltung nötig. Wer mitmachen möchte, wende sich an Florian Walther oder Alvar Freude .

    15. April 2009 20