BKA

  • : Präventivstaat in Aktion
    Präventivstaat in Aktion

    Florian Rötzer in Telepolis über die die heutigen Razzien bei G8-Kritikern: Präventivstaat in Aktion.

    Inwieweit der Verdacht begründet ist, dass die Hamburger Gruppe und die Berliner „militante gruppe“ in Verbindung mit den durchsuchten Einrichtungen und auch hinter allen aufgezählten Brandanschlägen zwischen 2005 und 2007 stehen, muss man ebenso abwarten wie die Bestätigung eines konkreten Tatverdachts der Planung von Anschlägen während des G‑8‑Gipfels. Festgenommen wurde niemand. Das Problem beim Vorgehen der Bundesanwaltschaft liegt auch nicht darin, mutmaßliche Mitglieder der „mg“, die mutmaßlich zusammen Brandanschläge geplant und ausgeführt haben, nach dem Paragraph 129a zu verfolgen. Dieser ist so erweitert worden, dass auch Vereinigungen, die Computersabotage, Zerstörung eines Bauwerks oder von wichtigen Arbeitsmitteln oder eben gemeingefährliche Straftaten wie Brandstiftungen planen, als „terroristische Vereinigungen“ gelten können.

    Verfolgt werden können auch alle „Mitglieder“ einer solchen Vereinigung, „wenn eine der in den Nummern 1 bis 5 bezeichneten Taten bestimmt ist, die Bevölkerung auf erhebliche Weise einzuschüchtern, eine Behörde oder eine internationale Organisation rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt zu nötigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen, und durch die Art ihrer Begehung oder ihre Auswirkungen einen Staat oder eine internationale Organisation erheblich schädigen kann.“ Bedroht wird angeblich der G‑8‑Gipfel – ein Staat? eine Behörde? Eine internationale Organisation?

    Eine interessante Frage ist auch, wer jetzt alles und wieso in die Antiterror-Datei geraten kann, wie z.B. die Nutzer des so36.net-Servers.

    Auf dieser Rutschbahn könnte man schnell wieder in einem Deutschen Herbst landen, vor allem aber politische Freiheiten und demokratischen Rechtsstaat gefährden. Die Überwachungsmittel sind schon zur Hand und werden gerade geschaffen, die einem autoritärer werdendem Staat die Werkzeuge in die Hand legt, die nicht technisch, sondern „nur“ – und immer weniger – gesetzlich und damit leicht veränderbar in Fesseln gehalten werden.

    9. Mai 2007 5
  • : BKA: Vorratsdatenspeicherung bringt nichts
    BKA: Vorratsdatenspeicherung bringt nichts

    Das BKA hat ja, wie Panorama berichtete, jahrelang versucht, undichte Stellen im eigenen Laden zu finden, über die Unterlagen an Journalisten weitergegeben wurden. BKA-Chef Ziercke teilte jetzt mit, dass dabei auch ein Beta-Test der Vorratsdatenspeicherung misslungen ist:

    Im Zuge der Korruptionsuntersuchung sind laut Ziercke unter anderem etwa drei Millionen Verbindungsdaten aus dem Telekommunikationsbereich aus dem eigenen Haus ausgewertet worden. […] Trotz des enormen Aufwands sei man den „schwarzen Schafen“ in den eigenen Reihen aber letztlich nicht auf die Schliche gekommen.

    6. April 2007 8
  • : BKA-Chef im TAZ-Interview zur Online-Durchsuchung
    BKA-Chef im TAZ-Interview zur Online-Durchsuchung

    Die Taz hat BKA-Präsident Jörg Ziercke zur Online-Durchsuchung befragt: „Am Computer des Täters ansetzen“. Scheint keine Satire zu sein, obwohl die Antworten etwas darauf hindeuten. Ich geh gleich mal rüber in den Bundestag zur Datenschutz-Anhörung der Grünen, das scheint ja lustig zu werden, wenn man sich das hier durchliest:

    taz: Herr Ziercke, Sie diskutieren heute bei einem Gespräch der Grünen mit dem Chaos Computer Club über die heimliche Online-Durchsuchung von Computern. Ein Treffen der besten Hacker der Republik?

    Jörg Ziercke: Eine polizeiliche Online-Durchsuchung ist kein Hacking. Hacker nutzen Sicherheitslücken aus, um Computersysteme anzugreifen. Hierbei gehen sie üblicherweise ziellos vor, das heißt tausende PC werden gleichzeitig attackiert in der Hoffnung, dass zumindest einige der Zielsysteme noch nicht über die neuesten Sicherheits-Updates verfügen. Die Online-Durchsuchung ist dagegen ein polizeiliches Werkzeug, das im Einzelfall gegen tatverdächtige Schwerstkriminelle zum Einsatz kommen kann – kontrolliert und hochprofessionell.

    Dass Herr Ziercke die Online-Durchsuchung technisch nicht ganz versteht, wissen wir schon aus verschiedenen Interviews. Aber anscheinend hat ihm jetzt die Öffentlichkeitsabteilung des BKA einen Hinweis gegeben, dass er seine technische Unkenntnis nicht jedem Journalisten beweisen muss:

    Wie wird die Online-Durchsuchung eines Computers dann technisch ablaufen?

    Jörg Ziercke: Das kann ich natürlich nicht öffentlich erläutern.

    26. März 2007 7
  • : 6.000 Klagen gegen Vorratsdatenspeicherung
    6.000 Klagen gegen Vorratsdatenspeicherung

    Menschen aus allen Bereichen der Bevölkerung wehren sich gegen Pläne der Bundesregierung, Daten über ihre Kommunikationspartner, ihr Bewegungsverhalten und ihre Internetnutzung auf Vorrat zu protokollieren. Bereits am ersten Tag der vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung letzte Woche gestarteten „Sammel-Verfassungsbeschwerde“ kündigten 3.700 besorgte Bürgerinnen und Bürger ihre Teilnahme an. Inzwischen wollen über 6.000 Menschen nach Karlsruhe ziehen, falls der Bundestag die von der Koalition für 2007 geplante Vorratsdatenspeicherung beschließt.

    Der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der die Vertretung der Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht übernimmt, freut sich über die „waschkörbeweise eingehenden Vollmachten“. Die Vollmachten seien „derzeit vor allem politische Willensbekundungen der künftigen Beschwerdeführer“, so der Anwalt. „Sie drücken die große Besorgnis vieler Bürger aus, dass die Mehrheit der Abgeordneten des Bundestages ein verfassungswidriges Gesetz verabschieden wird, das wieder einmal Elemente des totalitären Überwachungsstaates beinhaltet. Ich hoffe, dass die Abgeordneten diesen Gesetzentwurf schnellstens in den Papierkorb befördern und dass die Verfassungsbeschwerde nie erhoben werden muss.“

    Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlichte am Donnerstag einen Bericht des Bundeskriminalamts vom November 2005, der die Erforderlichkeit der Vorratsdatenspeicherung belegen soll. Dem Bericht zufolge konnten in den letzten Jahren 381 Straftaten wegen fehlender Telekommunikationsdaten nicht aufgeklärt werden, vor allem in den Bereichen Internetbetrug, Austausch von Kinderpornografie und Diebstahl. „Die genannten 381 Fälle machen weniger als 0,001% der 6,4 Mio. jährlich begangenen Straftaten aus“, kommentiert Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. „Laut Kriminalstatistik bleiben Jahr für Jahr 2,8 Mio. Delikte aller Art unaufgeklärt, meistens weil die Täter keine Spuren hinterlassen haben. Vor diesem Hintergrund ist nicht einzusehen, warum gerade die Nutzer von Telefon, Handy und Internet unter Generalverdacht gestellt werden sollten, zumal die Aufklärungsquote in diesem Bereich schon jetzt überdurchschnittlich hoch ist. In einer freiheitlichen Demokratie ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die Spurensicherung nur im Verdachtsfall losgeschickt wird und der Staat nicht jeden Bürger vorsorglich als potenziellen Verbrecher behandeln darf.“

    Volltext dieser Pressemitteilung

    30. November 2006 2
  • : Schäuble Paket 1
    Schäuble Paket 1

    132 Millionen Euro möchte die Bundesregierung in den nächsten drei Jahren zusätzlich als Sonderprogramm in die Innere Sicherheit stecken. Hauptprofiteur ist der Verfassungsschutz mit 64,7 Millionen Euro. Den Rest teilen sich Bundeskriminalamt mit 34,7 Millionen Euro und die Bundespolizei mit 28,4 Millionen Euro. Neben Investititionen wie mehr Islamwissenschaftlern und Übersetzern möchte man auch technisch aufrüsten, denn „mit einer Entspannung der Gefährdungslage“ sei „absehbar nicht zu rechnen“, wie Spiegel-Online das Innenministerium zitiert: 132 Millionen Euro für Terrorabwehr.

    Problematisch werden aus Bürgerrechts-Sicht verschiedene Vorhaben, die ebenfalls in diesem Sonderprogramm durchgesetzt werden sollen:

    Geplant sind mehrere Hundert neue Stellen für Verfassungsschutz und Polizei sowie die Anschaffung neuester Technik, mit der die Staatsschützer beispielsweise „entfernte PC auf verfahrensrelevante Inhalte hin durchsuchen“ können, „ohne tatsächlich am Standort des Gerätes anwesend zu sein“ – so genannte „Online-Durchsuchungen“. Der Verfassungsschutz soll künftig in der Lage sein, Telefongespräche via Internet abhören zu können. Die Bundespolizei wird die Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn verstärken und direkten Zugriff auf alle 2800 Videokameras der Bahn haben und die Bahnstrecken mit zehn zusätzlichen Wärmebildanlagen in Polizeihubschraubern überwachen.

    Neben der Überwachung von VoIP dürften die Online-Durchsuchungen interessant werden. Vor allem, wenn sich bei Innenpolitikern die „Expertise“ von FDP-NRW Innenminister Ingo Wolf durchsetzt, dass jeder ans Netz angeschlossene PC nicht einer Privatsphäre zuzuordnen sei – und damit durch keine besonderen Bürgerrechten geschützt sei.

    25. Oktober 2006 4
  • : BKA testet biometrische Videoüberachung in Mainz
    BKA testet biometrische Videoüberachung in Mainz

    SWR: 200 Probanden testen Video-Überwachungssystem

    Dabei werden sie von drei verschiedenen Kamerasystemen gefilmt. Nach BKA-Angaben werden die aufgenommenen Bilder mit einer internen Fotodatei verglichen, in der alle 200 Probanden gespeichert sind. Dabei handelt es sich um 150 Mainzer Bürger und 50 Mitarbeiter von Behörden, die freiwillig an dem Test teilnehmen. Der Mainzer Bahnhof wurde wegen seiner guten Lichtverhältnisse und Übersichtlichkeit ausgewählt. Denn die Kameras und die Technologie seien sehr sensibel und auf gute Lichtverhältnisse angewiesen, so das BKA.

    ZDF.heute: In den Augen des Gesetzes

    Skeptiker der biometrischen Videoüberwachung bezweifeln den Erfolg des Mainzer Projektes. Verdächtige könnten durch eine simple Verkleidung wie Perücke oder Sonnenbrille schnell dem Zugriff der Kameras entwischen. Zudem funktioniert das System nur, wenn die Bilder von verdächtigen Personen bereits im System gespeichert sind. Das ist jedoch insbesondere bei Terrorangriffen selten der Fall, da es sich oft um Ersttäter handelt – wie die Männer, die im Juli Kofferbomben in Personalzügen deponierten.

    Von einem ZDF.Morganmagazin Beitrag gibt es ein 11MB grosses Torrent-Backup.

    Eine kleine Medienschau gibt es auch schon beim rabenhorst: Umschau zur Vorstellung des BKA Projekts Foto-Fahndung.

    Heise: Foto-Fahndung im Mainzer Hauptbahnhof

    Täglich frequentieren bis zu 20.000 Menschen den gut beleuchteten Mainzer Hauptbahnhof. Dabei passieren sie eine Doppeltreppe, deren unterer Teil von Kamerasystemen erfasst wird, die auf Gesichtserkennung und Gesichtsanalyse spezialisiert sind. Jeweils zwei Kameras (für Treppe und Rolltreppe) der Firmen L1-ID/Bosch Sicherheitssysteme, Cognitec und Crossmatch/Vitronic Dr. Stein versuchen, unter den Passanten die 200 Testkandidaten zu finden, deren Templates nach einem Enrolment in einer Facecheck-Datenbank gespeichert sind. Die Rolltreppenkameras haben etwa 20 Sekunden Zeit, die meistens stehen bleibenden Menschen zu analysieren. Die Treppenkameras haben etwas mehr Zeit, müssen aber mit sich bewegenden Körpern klarkommen. Die Testkandidaten tragen einen RFID-Chip mit sich, dessen ID-Nummer jeweils am oberen Treppenabsatz und am Fuß der Treppe ausgelesen wird. So kann festgestellt werden, ob eine Testperson von den biometrischen Systemen „übersehen“ wurde.

    Update: Bericht des ZDF heute Journal vom 10.10.2006 ueber das Pilotprojekt des BKA mit biometrisches Fahndungssystem mittels Videoueberwachung im Mainzer Hbf (Torrent).

    Es gibt wenig Orte, die harmloser wirken als der Bahnhof von Mainz. Aber wenn es ganz schlimm kommt, dann ist das, was da seit heute ausprobiert wird, der Anfang des perfekten Ueberwachungsstaates.

    10. Oktober 2006 1