Fachgespräch zu „Bürgerrechtsschutz im digitalen Zeitalter“

Die Grüne Bundestagsfraktion lädt zu einem Fachgespräch über „Bürgerrechtsschutz im digitalen Zeitalter“ ein. Die Veranstaltung findet am 26. März 2007, von 12.30 – 17.00 Uhr, im Paul-Löbe-Haus (Bundestag) in Raum E 800 statt. Und ich frag mich ja immer noch, warum ich für sowas im Jahre 2007 immer noch Einladungen als doc-Dokument geschickt bekomme. Aber das Programm klingt interessant und ich werds mir wohl anschauen gehen. Man muss sich aber rechtzeitig anmelden.

„Bürgerrechtsschutz im digitalen Zeitalter“

Mit der heimlichen Online-Durchsuchung hat die große Koalition ein neues Kapitel der Bedrohung von Bürgerrechten aufgeschlagen. Das fein austarierte Verhältnis staatlicher Eingriffsrechte und grundrechtlich geschützter Abwehrbefugnisse der Bürgerinnen und Bürger steht vor einer Zerreißprobe. Der Staat greift auf die im PC oder Notebook gespeicherten Daten zu und erhält damit ein vollständiges Abbild der Privat- und Intimsphäre vieler Bürgerinnen und Bürger.

Der Versuch, einen PC mit einem Trojaner zu infizieren, stellt nur eine Facette der um uns herum stattfindenden technischen Revolution dar. Die Digitalisierung persönlicher Daten ermöglicht es, Unternehmen zu verpflichten, Verbindungsdaten ihrer Kunden auf Vorrat zu speichern. Keine Datenbank ist mehr davor sicher, zu einer Zapfstelle der Sicherheitsbehörden zu werden. Es ist dann nur noch eine Frage der Zeit, bis biometrische Merkmale aus den Personalpapieren in einer bundesweiten Referenzdatei landen.

Angesichts dieser technischen Entwicklung drohen der Datenschutz und andere bürgerrechtliche Begrenzungen mehr und mehr zu schwinden. Gesetzliche Regelungen zur Kontrolle staatlichen und privaten Handelns halten mit der Schaffung immer neuer gesetzlicher Eingriffsbefugnisse und dem Wandel der technischen Möglichkeiten nicht Schritt.

Wo ist hier die Grenze? Stehen wirklich alle privaten Dateien zu Fahndungszwecken offen? Dürfen Krankenkassen, Banken, Rabattfirmen, Telefon- und Internetanbieter alles herausgeben? Wer darf danach fragen? Wer darf diese Daten nutzen und womöglich verknüpfen, wann und wie werden sie gelöscht? Wie können sich Bürgerinnen und Bürger dagegen wehren?
Darüber möchten wir mit Fachleuten diskutieren.

Forum 1:
Was kommt technisch auf uns zu?

12.30 Uhr Imbiss

13.15 Uhr Chaos Computer Club mit einer Vorführung

13.30 Uhr Prof. Dr. Andreas Pfitzmann, Leiter der Datenschutz- und Sicherheitsgruppe an der TU Dresden:
„Qualität und Ausmaß der technischen Entwicklung“

13.45 Uhr N.N. „Sicherheit im Netz“

14.00 Uhr Fragen und Beiträge aus dem Auditorium

14.30 Uhr Pause

Forum 2:
Technische und rechtliche Herausforderungen der Entwicklung

15. 00 Uhr Prof. Dr. Alexander Roßnagel, wissenschaftlicher Direktor des Instituts für europäisches Medienrecht, Saarbrücken, und des Forschungszentrums für Informationstechnik-Gestaltung, Universität Kassel

15.15 Uhr Prof. Dr. Hans Kudlich, Juristische Fakultät am Lehrstuhl Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie, Universität Erlangen-Nürnberg

15.30 Uhr Fragen und Beiträge aus dem Auditorium

16.30 Uhr Zusammenfassendes Schlusswort

17.00 Uhr Ende der Veranstaltung

Ort: Paul-Löbe-Haus, Raum E 800
Zeit. 12.30 – 17.00 Uhr

Anmeldungen (unbedingt mit Geburtsdatum!) bitte an Antje Schulze, AK 3 Koordination Bundestagsfraktion, email: antje.schulze@gruene-bundestag.de, tel. 030-227-52539; fax. 030-227-56163, Anmeldefrist: 16.03.2007

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9 Ergänzungen

  1. Das ist die übliche Verifizierung im Bundestag, um da rein zu kommen. Damit die unterbezahlten privaten Sicherheitsleute am Eingang Deinen Anmeldenamen mit Deinem Pass verifizieren, wenn sie mal von ihren Fernsehern aufsehen.

  2. Sehr schön :-) … Dass die Security da n bisschen unmotiviert ist, ist mir schon des Öfteren aufgefallen…

  3. Eine entspannte Security sehe ich immer noch als guten Indikator für die wahre Gefährdungssituation. Argwöhnisch dreinblickende Wummen-Träger, Durchleuchtung und Leibesvisitation empfinde ich bei rein hypothetischen Gefahrenlagen immer noch als Frechheit dem Bürger gegenüber.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.