BKA
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: c’t widerlegt Argumente für Internet-Zensur
: c’t widerlegt Argumente für Internet-Zensur In der neuen c’t finden sich prima alle Argumente für die Mahnwache in Berlin am Freitag nochmal zusammengefasst: Die Argumente für Kinderporno-Sperren laufen ins Leere. Darin sind:
- Die Sperrung von Neonazi-Webseiten in NRW 2002.
- Eine kritische Hinterfragung der Zahlen des Familienministeriums, mit der recherchierten Aussage, das in diesen Zahlen auch fallen gelassene Ermittlungsverfahren der „Operation Himmel“ sind.
- Die Widerlegung, dass es eine Konderporno-Industrie auf Webseiten gibt.
- Die Probleme von DNS-Blacklists, IP-Sperren und Deep Packet Inspection Systemen.
- Die Aussage des Chefs der Polizeiermittlungsgruppe gegen Kinderpornografie in Schweden, dass Internet-Sperren nicht gegen die Produktion von Material helfen.
- Viele der Server auf den geleakten Sperrlisten anderer Länder stehen in westlichen Ländern, bei denen das Abschalten der Server einfach ist. Der Artikel sagt, dass Carechild die Server mit klar illegalen Inhalten innerhalb von Stunden zur Abschaltung bekommen hat.
- Probleme mit „grundrechtsschonender“ Zensur, beispielsweise dass der bisherige Gesetzesentwurf nicht sagt, ob und wie einmal gesperrte Domains wieder von der Sperrliste kommen.
Und das Ganze ist gespickt mit eigener Recherche und neuen Antworten von Ministerien.
Was steckt also wirklich hinter all diesen Hirngespinsten? Wenn es nicht die Bekämpfung von Kinderpornos ist, dann kann es nur um die Installation der Sperren selbst gehen. Das würde bedeuten, dass hier mit einem Vorwand eine geheime Liste eingeführt wird, die man nach und nach um weitere strafbare und unliebsame Inhalte erweitern kann. Die viel gelobten skandinavischen Länder zeigen bereits die Richtung: In Schweden versuchte die Polizei 2007 auf Lobbydruck hin, Adressen der Tauschbörsen-Suchmaschine Pirate Bay auf die Kinderporno-Sperrliste zu heben. Ähnliches ereignete sich 2008 in Dänemark.
Und in Deutschland stehen die Interessensgruppen bereits in den Startlöchern. Dieter Gorny, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Musikindustrie, hakte sich sogleich bei der Ministerin ein: „Der Vorstoß der Familienministerin zum Verbot von Kinderpornografie im Internet ist ein richtiges Signal. Es geht um gesellschaftlich gewünschte Regulierung im Internet, dazu gehört auch der Schutz des geistigen Eigentums.“ Das ist die mühsam verklausulierte Forderung, unliebsame P2P-Linkseiten auf die Sperrliste zu hieven.
Längst wurden sogar Forderungen laut, nach denen auf die Liste auch gewaltverherrlichende Inhalte und Glücksspielangebote gehören. Es dürfte nur noch eine Frage der Zeit sein, bis auch radikale politische Aussagen ausgeblendet werden sollen. Dann fehlt nur noch ein Gesetz, das jedes Umgehen der technischen Sperre unter Strafe stellt, und die Machthabenden hätten ein perfektes Zensurwerkzeug.
Bleibt zu hoffen, dass Politiker diesen Artikel und das Editorial auch lesen. Bei der Anhörung im Bundestag hatten wohl nur die Abgeordneten der Linken Fachpublikationen aus dem Heise-Verlag auf dem Tisch.
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: Vertrag zu Netzsperren: Neuauflage
: Vertrag zu Netzsperren: Neuauflage Der bereits als PDF beim Chaos Computer Club publizierte BKA-Vertragsentwurf zur Netzsperrung kursiert nun auch in einer Neuauflage, zu finden etwa bei Datenschutzbeauftragter Online oder im ODEM.blog. Auf der Sitzung der Arbeitsgruppe zu Kinderporno-Sperren, die am vergangenen Freitag ergebnislos vertagt worden war, war dieser neue Vertragsentwurf aber offensichtlich kein Thema gewesen, vielmehr ging es dem Familienministerium darum, die Netzsperren ohne gesetzliche Grundlage Basis möglichst schnell durchzusetzen:
Das Familienministerium setzt weiterhin auf eine „freiwillige“ Sperrung durch die Provider. Dass diese bei einem solchen Unfug und aufgrund der ungeklärten Haftungsfragen und eventueller strafrechtlicher Relevanz ohne gesetzliche Grundlage nicht wirklich mitmachen wollen, ist nachvollziehbar.
Interessant ist in diesem Zusammenhang die Bearbeitung der Telekom. Laut Dr. Annette Niederfranke, die für das Familienministerium an dem Treffen teilnahm, fand vergangenen Dienstag ein Gespräch zwischen Ursula von der Leyen, Wolfgang Schäuble und René Obermann von der Telekom statt, bei der dieser „umgedreht“ worden sei.
Laut Teilnehmerberichten von der Arbeitskreissitzung am Freitag verlangt die Telekom aber weiterhin ein klares politisches Signal, dass ein Gesetz kommen wird sowie eine schriftliche Erklärung vom Familien‑, Innen‑, Wirtschafts- und Justizministerium, dass es hinsichtlich des Verfassungsrechts, Telekommunikationsrechts, des Straf- und Zivilrechts keine rechtlichen Bedenken gegen eine entsprechende Selbstverpflichtung gebe.
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: CCC veröffentlicht BKA-Vertrag zur Internetzensur
: CCC veröffentlicht BKA-Vertrag zur Internetzensur Der Chaos Computer Club hat den BKA-Vertrag zur Internetzensur veröffentlicht (PDF): BKA-Sperrliste soll geheim bleiben.
„Es wird deutlich, dass das Bundesinnenministerium mit dem Thema Kinderpornographie und der Flankierung durch Familienministerin von der Leyen offenbar einen Bereich herausgesucht wurde, mit dem am ehesten gesellschaftliche Akzeptanz für Sperrmaßnahmen erreicht werden kann. Wenn aber eine solche Infrastruktur erst einmal vorhanden ist, wird eine Ausweitung auf andere Themenbereiche – seien es sogenannte terroristische Propaganda oder Verstöße gegen Urheberrechtsbestimmungen – ein Leichtes sein“, sagte CCC-Sprecher Andy Müller-Maguhn. Die offensichtlich verfassungswidrige Planung soll dabei nicht das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, sondern durch zivilrechtliche Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der ISPs durchgeführt werden. Diese Art der Umsetzung durch eine Änderung der AGB eröffnet immerhin frustrierten Kunden ein Sonderkündigungsrecht und somit den Wechsel zu einem zensurfreien ISP.
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: Ak Vorrat und Polizeigewerkschaft protestieren gegen BKA-Gesetz
: Ak Vorrat und Polizeigewerkschaft protestieren gegen BKA-Gesetz AktivistInnen vom AK Vorrat protestieren heute direkt auf der Straße:
Dieses Wochenende findet in Wiesbaden, dem Sitz des Bundeskriminalamts, eine Strategietagung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung statt. Spontan wurde beschlossen, am (…) Sonntag, 9. November 2008, eine Demonstration gegen das BKA-Vorhaben der Bundesregierung zu veranstalten. Treffpunkt ist um 14.30 Uhr vor dem Hauptbahnhof in Wiesbaden. Von dort aus werden wir gemeinsam zum BKA im Europaviertel ziehen und unseren Protest zum Ausdruck bringen. Kommt zahlreich!
Gleichzeitig warnt die Deutsche Polizeigewerkschaft eindringlich vor der Verabschiedung des BKA-Gesetzes. Der Vorsitzende Rainer Wendt erklärte:
Wir sind davon überzeugt, dass das BKA-Gesetz in Karlsruhe keine Chance haben wird. Das ist umso schlimmer, weil damit wieder einmal ein Sicherheitsgesetz scheitert und den Bürgerinnen und Bürgern der Eindruck vermitteln wird, dass ihre Grundrechte beim Gesetzgeber nicht in besten Händen sind. Mehr als ein Dutzend Sicherheitsgesetze sind in den vergangenen Jahren vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert, weil der Gesetzgeber schlampig und oberflächlich gearbeitet und alle Ratschläge in den Wind geschlagen hat. Auch bei diesem Gesetz wird sich zeigen, dass große Mehrheiten noch lange nicht große Klugheiten bedeutet.
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: BKA-Gesetz soll nächste Woche durch den Bundestag gepeitscht werden
: BKA-Gesetz soll nächste Woche durch den Bundestag gepeitscht werden Achtung, es besteht dringender Handlungsbedarf: Obwohl der genaue Text des Koalitions-„Kompromisses“ zu den neuen Befugnissen des Bundeskriminalamts noch nicht einmal bekannt ist, soll er bereits am Mittwoch nächster Woche (!) im Bundestag verabschiedet werden.
Wenn der Bundesrat dann auch noch zustimmt, könnten wir zum ersten Januar ein deutsches FBI bekommen, mit allen Problemen, die damit verbunden sind – Vermischung von Polizei und Geheimdienstarbeit, fehlende richterliche und bundesanwaltliche Kontrollen, Kompetenzwirrwarr mit den Ländern, Auskunftspflicht für Journalisten, großem Spähangriff auf Privatwohnungen und natürlich der heimlichen Online-Durchsuchung.
Die Einigung in der Koalitionsrunde auf den Entwurf für das neue BKA-Gesetz hat daher nicht unerwartet sehr viele kritische Reaktionen hervorgerufen – unten folgt eine kleine Auswahl mit den wichtigsten Argumenten. Mehr Hintergrund-Infos gibt es z.B. im Archiv der Artikel zum Thema bei heise, bei der Humanistischen Union, in der Petition des AK Vorrat, und in den Berichten zur Experten-Anhörung im Bundestag bei Fefe und Ravenhorst.
Wichtig ist jetzt, dass bis nächste Woche die Abgeordneten von SPD und Union massiv zu hören kriegen, dass dieses Überwachungsmonster von der breiten Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt wird.
Werdet also bitte schnellstens aktiv! Ruft eure Wahlkreisabgeordneten an, besucht sie möglichst morgen noch im Wahlkreisbüro, bloggt darüber, macht Mahnwachen vor dem Bundestag, und tut alles andere was euch einfällt, um diesen gefährlichen Unsinn noch zu verhindern.
Vor allem muss denen klar gemacht werden, dass die Großdemo gegen den Überwachungswahn im Oktober der Startschuss für weitere Aktionen der wachsenden Bürgerrechtsbewegung gerade im Wahlkampfjahr 2009 war. Wenn sie das nicht verstehen, wird es ihnen wie John McCain gehen, der ebenfalls nicht verstanden hat, auf die Internet-Generation einzugehen. Statt weiterhin auf eine Politik der Angst zu setzen, wollen wir nämlich mehr Freiheit, eine lebenswerte digitale Umwelt ohne ständige Überwachung, und daher eine neue Sicherheitspolitik.
Zur heimlichen Online-Durchsuchung (Bundestrojaner): FDP-Fraktionsvize Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nannte die Befristung der heimlichen Online-Durchsuchung im Jahr 2020 eine „Farce“. Der fehlende Richtervorbehalt bei „Gefahr im Verzuge“ sei darüber hinaus sinnlos, denn Online-Razzien seien „technisch und zeitlich so aufwendig, dass gar keine Eilfälle denkbar sind“. Das hat übrigens gerade auch der BKA-Chef Ziercke bestätigt, der sagte,
„dass jede Online-Durchsuchung ein sorgfältig programmiertes Unikat sein werde, weil jeder Rechner andere Virenscanner, Firewalls oder Spyware-Sucher aufweisen würde, die überlistet werden müssten.“
Wer unter solchen Umständen immer noch von „Gefahr im Verzug“ redet (wie Ziercke übrigens selber auch), dem geht es gar nicht um die Online-Durchsuchung, sondern um einen generellen Abbau rechtsstaatlicher Bremsen der Überwachungs- und Sicherheitsbehörden.
Der ehemalige BND-Chef Hansjörg Geiger fordert für solche und andere heimliche Ermittlungsmaßnahmen: Hier „sollte der Staat einen Bürgeranwalt beauftragen, die Rechte der Betroffenen wahrzunehmen, auch wenn diese zunächst nichts davon erfahren.“ Der Vorsitzende des Deutschen Richterbunds, Christoph Frank, verlangt dagegen weiterhin eine unabhängige Kontrolle durch einen Richter.
Renate Künast von den Grünen und Gerhart Baum von der FDP haben bereits Verfassungsklage angekündigt.
Zu den weiteren BKA-Kompetenzen: Der Vorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes, Michael Konken, kritisierte,
dass das BKA von Journalisten die Herausgabe von Recherchematerial verlangen kann, obwohl ein Zeugnisverweigerungsrecht zum Schutz der Informanten besteht. „Mit diesem Gesetz werden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts schlicht ignoriert“, kritisierte Konken. Es entziehe Journalisten den Schutz, den sie bei Recherchen bräuchten.
Annalist schreibt zum Spähangriff in Privatwohnungen:
Ich kann nicht sagen, dass ich die Aufregung um die Nacktscanner an Flughäfen letzte Woche schlecht gefunden hätte, aber was ich nicht verstehe ist: Warum ist das so viel dramatischer als die sog. ‚Visuelle Wohnraumüberwachung’, also Kameras, die das BKA ab nächster Woche legal heimlich in Wohnungen einsetzen darf? Am Flughafen kann ich ihnen dabei wenigstens in die Augen gucken. Und es ist nur ein Moment.
Ex-BND-Chef Geiger befürchtet eine Vermischung von Bundes- und Länderkompetenzen:
Es ist nicht klar geregelt, wann nun das BKA und wann die Länder für die Abwehr internationalen Terrors zuständig sind. Deshalb droht eine doppelte Zuständigkeit, die die Bürger übermäßig belastet, zudem ineffizient ist und politische Verantwortlichkeit verwischt.
Darüber hinaus weist er darauf hin, dass bei der Gefahrenabwehr das BKA nicht mehr der Kontrolle durch die Bundesanwaltschaft unterliegt. Zu dem Argument der Überwachungspolitiker, das BKA bekomme nur Kompetenzen, die die Landeskriminalämter auch schon haben, sagte Geiger:
Das BKA ist personell und technisch ganz anders ausgestattet als ein Landeskriminalamt, das führt zu einem qualitativen Sprung. Denn das BKA kann und wird von diesen Befugnissen – Lausch- und Spähangriff, Computer- und Telefonüberwachung – viel mehr Gebrauch machen als die Länder. Da entsteht eine Art deutsches FBI.
Allgemeines: Die Innenpolitiker der großen Koalition sind stolz auf die Einigung:
Der Innenexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter-Uhl, betonte, dass der Kompromiss Sicherheit und Freiheit in ein ausgewogenes Verhältnis bringe. SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz lobte das Ergebnis als „qualifiziertestes Polizeigesetz Deutschlands“.
Dazu der treffende Kommentar von Fefe:
Wer hat uns verraten? Na klar, die Sozialdemokraten.
Zur „Überprüfung“ im Jahr 2020 hat er ebenfalls die richtigen Worte gefunden:
Boah ich kann mich gar nicht beruhigen, dass die das hier als Fortschritt zu verkaufen versuchen, dass sie das Gesetz nach ein paar Jahren nochmal angucken. Hallo? Das ist Standard! Die nächste Regierung kann euren ganzen Flurschaden wieder weg machen. Das nennt man Demokratie. Dass ausgerechnet IHR das jetzt UNS als Vorteil zu verkaufen versucht, das ist eine Schande.
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: Das BKA und die Wahrheit
: Das BKA und die Wahrheit BKA-Chef Ziercke hat vorgeschlagen, man solle doch zwei Betriebssysteme nutzen, einmal zum Online-Banking und einmal zum surfen. Abgesehen von der Vorschlag ist eine andere Aussage interessanter, zeigt sie doch wieder das manipulative Propaganda-Potential seiner Aussagen:
Zur Bekämpfung dieser Delikte ist die Polizei nach Zierckes Darstellung auf die Vorratsdatenspeicherung angewiesen. „Die IP- Adresse ist oftmals die einzige Spur zu den Tätern. Wenn die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg hat und wir diese Daten nicht mehr bekommen könnten, wäre das für unsere Arbeit auf diesem Kriminalitätsfeld das Ende.“
Bisher hat das BKA auch keinen Zugriff auf die Vorratsdatenspeicherung und kommt dennoch zu Erfolgen. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt, dürfte die Arbeit des BKA im Bereich Internet nicht beendet sein. Die Aussage ist fachlich falsch und manipulativ.
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: BKA-Gesetz mit Online-Durchsuchung soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden
: BKA-Gesetz mit Online-Durchsuchung soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden Gestern fand im Innenausschuss des Bundestages eine Anhörung von Sachverständigen zum Thema „Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt“ statt.
Der debattierte Entwurf des neuen BKA-Gesetzes wurde im April von netzpolitik.org veröffentlicht und ist mittlerweile auch als offizielle Drucksache erhältlich. Nach der Verabschiedung durch das Kabinett im Juni war dies wahrscheinlich die letzte Hürde für das umstrittene Gesetz vor der Abstimmung im Bundestag.
Bekannt ist das Gesetz vor allem für die Einführung der Online-Durchsuchung für das BKA, doch darüber hinaus beinhaltet es insgesamt 24 Spiegelstriche mit neuen Befugnissen für die Bundesbehörde, wie Rasterfahndung und visuelle Wohnraumüberwachung. Diese werden teils heftig kritisiert, es wird befürchtet, dass mit diesem Gesetz das BKA geheimdienstliche Befugnisse erhält und damit die Trennung von Polizei und Geheimdiensten in Deutschland aufgelöst wird.
Anhörung
Die Anhörung selbst war eher juristisch und bot keine wesentlichen neuen Erkenntnisse. Die Sachverständigen, Vertreter von Polizei, NGOs und Juristen, referierten zu Beginn ihre vorher abgegebenen Stellungnahmen. Kai Raven hat eine detaillierte Zusammenfassung, die fast als Protokoll durchgehen könnte. (Das offizielle Protokoll lässt ebenso wie der Web-TV-Mitschnitt noch auf sich warten.)
Eine verkürzte Zusammenfassung: Dem Gesetz positiv gestimmt sind naturgemäß die Präsidenten des Bayrischen LKA Peter Dathe und des BKA Jörg Ziercke sowie die bayrischen Professoren Dirk Heckmann und Markus Möstl. Die Professoren Christoph Gusy aus Bielefeld und Ralf Poscher aus Bochum versuchten sich neutral zu verhalten und juristische Korrekturen vorzunehmen. Gegen das Gesetz in dieser Form sprachen sich der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, Fredrik Roggan von der Humanistischen Union, sowie die Professoren Hansjörg Geiger, Martin Kutscha und Christoph Möllers aus.
Stefan Krempl hat für Heise schöne Zusammenfassungen geschrieben, in der sowohl eine Mehrheit von Bedenken als auch Uneinigkeit geschildert wird. Die Tagesschau hingegen sieht kaum Bedenken und nur Detail-Kritik, während der Stern keine Bedenken bemerkt hat. Auch „Heute im Bundestag“ fasst zusammen, dass das Gesetz verfassungskonform ausgestaltet sei und nur Korrekturen bedarf. Vom CCC war Felix von Leitner vor Ort und kommentierte die Veranstaltung.
Die Berichterstattung über die Stellungnahmen der Sachverständigen und die Debatte mit den Parlamentariern ist damit recht umfangreich. Anzumerken bleibt, dass die öffentliche Förderung nach einer Online-Durchsuchung so artikuliert wurde, dass diese über das Internet durchgeführt werden soll. In diesem Sinne wurde dies auch in den Kabinettsentwurf eingearbeitet. Das Betreten der Wohung zur Installation dieser Software sei nicht Sinn des Gesetzes, sondern ein viel härterer Eingriff, so Geiger. Der als „butterweich“ beschriebene oberste Datenschützer Schaar äußerte im Vorfeld nur korrigierende Kritik und schlug vor, dass eine Benachrichtigung Dritter von einer Abhörmaßnahme unterbleiben kann, wenn der Rechercheaufwand dafür zu groß wäre.
Weitere Positionen
Etwas vernachlässigt in der Medienlandschaft wurden die weiteren Stellungnahmen von organisierten Verbänden. Der Deutsche Anwaltverein kritisiert, dass der Begriff des „internationalen Terrorismus“ nicht definiert wird, Polizeibefugnisse „vernachrichtlicht“ werden und der Kernbereich privater Lebensgestaltung nicht ausreichend geschützt wird. Letzteres wird aber in Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zu Rasterfahndung und Online-Durchsuchung gefordert. Die Bundesrechtsanwaltskammer hingegen stellt keine grundsätzlichen Überlegungen an und liefert Korrekturvorschläge.
Trotz fraglicher Berichterstattung lehnen Journalistenverbände den Entwurf ab. Ein Bündnis von ARD, ZDF, ver.di, DJV, BDZV, VDZ, VPRT und Deutschem Presserat sieht einen „abermals und in gravierender Weise verschlechterten“ Informantenschutz, der „ungestörte Redaktionsarbeit nachhaltig beschädigt.“ Der DJV warnte in Pressemitteilungen vor einer Beugehaft für Journalisten und sieht diese Befürchtung im Nachhinein auch bestätigt.
Auch die Evangelische Kirche in Deutschland und das Kommissariat der Deutschen Bischöfe fürchten um ihre Vertraulichkeit und fordern eine Ergänzung im Gesetz, die eine Auskunftspflicht für Geistliche ausschließt.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag meint, dass sich mit dem Gesetz „niemand mehr sicher sein kann, ob er den geplanten geheimdienstlichen Maßnahmen ausgesetzt ist, egal wie gesetzestreu er sich verhält.“ Dies führe zu einer „sonst für demokratische Staaten untypischen … Angst vor Bespitzelung.“ Den Bundestrojaner sieht der DIHK als eine neue Dimension der Ausforschung, durch die „der Betroffene in einem Maß ausgeliefert ist, wie es bisher in unserer Rechtsordnung nicht vorstellbar war.“ Missbrauchspotential sieht er nicht nur bei Dritten, sondern auch bei Behörden.
Weitere Verbände kommentieren die Anhörung in Pressemitteilungen. Der eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft beklagt, „dass die angehörten Experten zu wenig Internet-Sachkunde mitbringen“ und spricht sich erneut gegen die Online-Durchsuchung aus. Die Humanistische Union sieht einen „Neuen Putschversuch“, da das Gesetz den Vorgaben vom Bundesverfassungsgericht nicht Rechnung trägt. Mit der Online-Durchsuchung sei der Schutz der Intimsphäre „de facto abgeschafft.“ Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kritisiert die Vielzahl neuer Befugnisse, die Aufhebung des Trennungsgebots und einen unzureichenden Schutz des Kernbereichs. Die Gewerkschaft der Polizei hingegen fordert einen Vertrauensvorschuss sowie eine bessere Ausstattung der Polizeien.
Ausblick
Wie erwartet sehen sich alle Fraktionen durch die Anhörung in ihrer Position bestätigt. Hans-Peter Uhl (Union) bezeichnet die Kritik am Entwurf als „überzogen“ und „haltlos“. Die Opposition hingegen fordert das Gesetz zurückzuziehen, da die vielen neuen Kompetenzen die Bürgerrechte massiv schädigten. Gisela Piltz (FDP) sieht die „generelle Erforderlichkeit“ nicht gegeben. Ulla Jelpke (Linke) kritisiert, dass Schwarz-Rot das Gesetz „noch in diesem Jahr durchs Parlament peitschen“ will. Auch Dieter Wiefelspütz (SPD) rechnet damit, dass das Gesetz schon Anfang 2009 in Kraft treten kann, spricht jedoch euphemistisch von einer „Punktlandung“.
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: BKA-Gesetz: Anhörung live ausm Bundestag
: BKA-Gesetz: Anhörung live ausm Bundestag Noch data-epi-spacing bis data-epi-spacing 16h data-epi-spacing kann data-epi-spacing man data-epi-spacing die data-epi-spacing öffentliche data-epi-spacing Anhörung data-epi-spacing des data-epi-spacing Innenausschuss data-epi-spacing zum data-epi-spacing neuem data-epi-spacing BKA-Gesetz data-epi-spacing auf data-epi-spacing der data-epi-spacing Website data-epi-spacing des data-epi-spacing Deutschen data-epi-spacing Bundestags data-epi-spacing als data-epi-spacing Live-Videostream data-epi-spacing verfolgen. data-epi-spacing
Einen data-epi-spacing Mitschnitt data-epi-spacing der data-epi-spacing sechsstündigen data-epi-spacing Anhörung data-epi-spacing stellt data-epi-spacing der data-epi-spacing Bundestag data-epi-spacing im data-epi-spacing RealVideo-Format data-epi-spacing für data-epi-spacing DSL data-epi-spacing und data-epi-spacing Modem data-epi-spacing zur data-epi-spacing Verfügung.
Ich data-epi-spacing hörte, data-epi-spacing dass data-epi-spacing es data-epi-spacing danach data-epi-spacing wohl data-epi-spacing keinen data-epi-spacing Mitschnitt data-epi-spacing auf data-epi-spacing der data-epi-spacing Website data-epi-spacing des data-epi-spacing Bundestags data-epi-spacing geben data-epi-spacing wird data-epi-spacing – data-epi-spacing wenn data-epi-spacing also data-epi-spacing jemand data-epi-spacing selber data-epi-spacing noch data-epi-spacing einen data-epi-spacing Mitschnitt data-epi-spacing anfertigen data-epi-spacing könnte, data-epi-spacing wär data-epi-spacing das data-epi-spacing großartig. data-epi-spacing Quellformat data-epi-spacing ist data-epi-spacing ein data-epi-spacing Adobe data-epi-spacing SWF, data-epi-spacing dass data-epi-spacing scheinbar data-epi-spacing hier data-epi-spacing rausfällt, data-epi-spacing sich data-epi-spacing aber data-epi-spacing zumindest data-epi-spacing mit data-epi-spacing VLC data-epi-spacing nicht data-epi-spacing abspielen data-epi-spacing lässt.Spätestens data-epi-spacing ab data-epi-spacing Mittwoch data-epi-spacing wird data-epi-spacing auf data-epi-spacing den data-epi-spacing Seiten data-epi-spacing des data-epi-spacing Bundestages data-epi-spacing auch data-epi-spacing ein data-epi-spacing Mitschnitt data-epi-spacing (als data-epi-spacing RealVideo) data-epi-spacing zur data-epi-spacing Verfügung data-epi-spacing gestellt, data-epi-spacing wie data-epi-spacing uns data-epi-spacing das data-epi-spacing Web-TV-Team data-epi-spacing soeben data-epi-spacing am data-epi-spacing Telefon data-epi-spacing erklärte. data-epi-spacing Man data-epi-spacing ist data-epi-spacing dort data-epi-spacing im data-epi-spacing Übrigen data-epi-spacing auch data-epi-spacing Dankbar data-epi-spacing für data-epi-spacing Hinweise data-epi-spacing und data-epi-spacing Wünsche data-epi-spacing hinsichtlich data-epi-spacing der data-epi-spacing technischen data-epi-spacing Umsetzung data-epi-spacing (Formate!). data-epi-spacing In data-epi-spacing der data-epi-spacing nächsten data-epi-spacing Ausbaustufe data-epi-spacing des data-epi-spacing Projekts data-epi-spacing „Web-TV“ data-epi-spacing möchte data-epi-spacing der data-epi-spacing Bundestag data-epi-spacing die data-epi-spacing Mitschnitte data-epi-spacing dann data-epi-spacing wenigstens data-epi-spacing auch data-epi-spacing als data-epi-spacing Flash-Video data-epi-spacing anbieten.
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: BKA-Forderung: Internetzensur
: BKA-Forderung: Internetzensur Nach der Online-Durchsuchung rennt BKA-Chef ZIercke jetzt rum und fordert Zensurmassnahmen: BKA fordert Sperrung kinderpornographischer Webseiten
Der Chef des Bundeskriminalamtes (BKA), Jörg Ziercke, hat sich bei der Vorstellung des Lagebilds (PDF-Datei) zur organisierten Kriminalität 2007 dafür ausgesprochen, Internetprovider gesetzlich zur Sperrung von Angeboten mit kinderpornographischen oder fremdenfeindlichen Inhalten zu verpflichten. „Der Großteil der Kinderpornographie wird über kommerzielle Webseiten verwaltet“, betonte Ziercke am heutigen Mittwoch in Berlin. Es gehe dabei um „Millioneneinnahmen“. Das „Access-Blocking“ könne daher eine „wichtige Maßnahme“ sein, um das Geschäft mit Kinderpornographie weniger lukrativ zu machen.
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco antwortet darauf:
Der Kampf gegen illegale Inhalte im Internet ist wichtig. Deshalb engagieren wir uns – mit hohem Einsatz, aber auch mit Verstand. Statt mit so genannten Internet-‚Sperren’ lediglich Scheinerfolge zu versuchen, ist es effizienter an der Quelle anzusetzen. Mit unserer Internet-Beschwerdestelle sammeln wir Hinweise, mit denen in internationaler Zusammenarbeit und in enger Kooperation zwischen Strafverfolgern und Wirtschaft erfolgreich Täter überführt und illegale Inhalte entfernt werden. Diese erfolgreiche Zusammenarbeit werden wir natürlich fortsetzen.“ Internet Access-Provider vermitteln dem Nutzer lediglich den Zugang ins Internet, ähnlich wie Telefongesellschaften ihren Kunden den Zugang ins Telefonnetz vermitteln. Wie Telefongesellschaften haben die Access-Provider weder Kenntnis noch Einfluss auf die Inhalte der Kommunikation, für die sie ihre Netze bereitstellen – dies verbietet ihnen das Fernmeldegeheimnis. Sie sind für die Rechtsverletzungen im Internet weder verantwortlich noch an ihnen beteiligt. Mit so genannten „Sperren“ oder „Blocking“ wird weder der rechtsverletzende Inhalt aus dem Internet entfernt noch dem Zugang zu ihm unmöglich gemacht.
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: Die Kompetenz-Wunschliste für das BKA
: Die Kompetenz-Wunschliste für das BKA Bei Patrick Breyer findet sich eine lesbare Auflistung, welche Kompetenzen das BKA zukünftig als zentrale Staatspolizei laut unserer Bundesregierung haben soll:
Das Bundeskriminalamt soll im Einzelnen die folgenden Mittel anwenden dürfen:
1. Persönliche Daten sammeln
2. Personen befragen (diese sind verpflichtet, Auskunft zu geben)
3. die Identität von Personen feststellen und Berechtigungsscheine prüfen
4. Personen erkennungsdienstlich behandeln, das heißt u.a.
4.1. der Person Fingerabdrücke abnehmen,
4.2. der Person Handflächenabdrücke abnehmen,
4.3. Foto der Person aufnehmen,
4.4. Videoaufzeichnung der Person aufnehmen,
4.5. äußere körperliche Merkmale der Person feststellen,
4.6. Messungen an der Person vornehmen,
4.7. die Stimme der Person aufzeichnen.
5. Personen vorladen (diese sind verpflichtet, zu erscheinen)
6. Besondere Mittel der Datenerhebung anwenden, darunter
6.1. langfristige Observation von Personen
6.2. geheimes Fotografieren, Filmen und Abhören, auch in Wohnungen
6.3. sonstige Observationsmittel einsetzen wie GPS-Wanzen
6.4. Beamte („verdeckte Ermittler“) und Privatpersonen („Vertrauenspersonen“) einsetzen, die sich das Vertrauen des Betroffenen durch Täuschung erschleichen und mit dem Betroffenen auch Wohnungen betreten dürfen; verdeckte Ermittler dürfen auch falsche Papiere benutzen
7. Personen zur geheimen polizeilichen Beobachtung ausschreiben
8. Datenbestände jeder Behörde, jedes Unternehmens und jeder Privatperson erheben, um sie nach bestimmten Merkmalen zu rastern (Rasterfahndung)
9. heimlich Computer und andere Geräte überwachen und Daten auslesen
10. Telefon, Handy, E‑Mail, Internet und andere Telekommunikation überwachen
11. Verbindungsdaten abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
12. Standortdaten von Handys abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
13. Internet-Nutzungsdaten abrufen, z.B. von Google und eBay
14. Handys identifizieren und lokalisieren („IMSI-Catcher“)
15. Platzverweise erteilen
16. Personen in Gewahrsam nehmen
17. Personen durchsuchen
18. Sachen in Abwesenheit des Eigentümers geheim durchsuchen
19. Sachen sicherstellen
20. Wohnungen durchsuchen. Bei der Durchsuchung einer Wohnung hat der Wohnungsinhaber das Recht, anwesend zu sein. Ist er abwesend, so ist, wenn möglich, sein Vertreter oder ein erwachsener Angehöriger, Hausgenosse oder Nachbar hinzuzuziehen.
21. Das BKA darf erlangte Daten an jede öffentliche Stelle zur Abwehr einer erheblichen Gefahr und zur Strafverfolgung weiter geben. Das gilt auch für „Zufallsfunde“. Das BKA darf erlangte Daten auch an die Geheimdienste für deren Zwecke weiter geben.Vor den Maßnahmen des BKA geschützt sind nur Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete, wenn sie ihren Beruf ausüben und nicht Verursacher der abzuwehrenden Gefahr sind.
Weitere Analysen des Gesetzestextes finden sich bei Fefe, Telemedicus und in den Kommentaren vom Lawblog. Update von Ralf: Und bei Kai Raven.
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: Der Entwurf des BKA-Gesetzes zum Download
: Der Entwurf des BKA-Gesetzes zum Download Seit einigen Tagen geistert der aktuelle „Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt“ (Kurz BKA-Gesetz) durch die Medien und die Politik. Leider sind die beteiligten Ministerien nicht in der Lage, bzw. ist es anscheinend nicht gewollt, den Entwurf auch transparent als Diskussionsgrundlage online zu stellen.
Freundlicherweise haben wir den Entwurf zugeschickt bekommen und stellen ihn hier als PDF zum Download zur Verfügung. Die Version ist vom 16. April 2008. Viel Spass beim lesen und analysieren.
Update: Ich hatte zwar keine Zweifel, aber ein Abgleich mit einer anderen Quelle hat gerade die Echtheit des Dokumentes bestätigt.
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: Konservative besorgt über BKA-Gesetz
: Konservative besorgt über BKA-Gesetz Irgendwie absurd, aber es zeigt, wie weit sich der Diskurs von Schäuble, Zypries, Weifelspütz und ähnlichen Bundes-Elitepolitikern schon von den gesellschaftlichen Wertvorstellungen und Sorgen entfernt hat: Konservative beschweren sich über den Entwurf des BKA-Gesetzes und die aktuelle „Sicherheits“-, also de facto Überwachungs-Politik:
Der Bundeshauptvorstandes der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) hat beschlossen, das man im Zweifel für die Freiheit sein muss:
Zahlreiche Änderungen und Verwerfungen sicherheitsrelevanter Gesetze des Bundes und der Länder durch das Bundesverfassungsgericht haben zu Verunsicherungen und Zweifeln in der Bevölkerung und bei Sicherheitsorganen in Deutschland geführt. Permanente gesetzgeberische Aktivitäten zur Terrorismusbekämpfung geben wiederholt Anlass zu heftigen politischen Diskussionen und gesellschaftlichen Irritationen.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) appelliert an die Gesetzgeber, künftig mit größerer Umsicht, Professionalität und dem für Sicherheitsgesetzgebung dringend gebotenen Augenmaß tätig zu werden. Keinesfalls darf die Auseinandersetzung zwischen den Gesetzgebungsorganen und dem Bundesverfassungsgericht zum Maßstab für die politische Diskussion von Freiheit und Sicherheit werden.
Im Spannungsfeld notwendiger Maßnahmen zur Bekämpfung von Gefahren durch Kriminalität und Terrorismus und dem Schutz persönlicher Freiheitsrechte müssen eben diese im Zweifel Vorrang haben. Die vom Bundesverfassungsgericht formulierten Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung und der Gewährleistung der Integrität informationstechnischer Systeme sind für alle Organe staatlicher Gewalt bindende Prinzipien und zugleich gestalterische Chancen in einer freiheitlichen Gesellschaft.
General d.D. Jörg Schönbohm, Innenminister von Brandenburg und im Allgemeinen „Sicherheits“-Hardliner, hat starke Zweifel daran, dass das BKA-Gesetz verfassungsgemäß ist:
„Das, woran der Bundesinnenminister gedacht hat, wird möglicherweise nur durch eine Änderung der Verfassung gehen“, warnte der CDU-Politiker.
Auch der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), warnte vor der angekündigten Videoüberwachung von Wohungen Unverdächtiger:
Für ihn ist das Anfertigen von Foto- und Filmaufnahmen ohne das Wissen der Betroffenen „Big Brother hoch zwei“.
Wohlgemerkt: Das ist alles noch ohne die Kritik der Opposition, die wie erwartet harsch ausfällt. Aber interessanter sind die Verwerfungen, die das schon in den Regierungsfraktionen hinterlassen hat.
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: BKA-Gesetz schmuggelt Videokameras in die Wohnungen
: BKA-Gesetz schmuggelt Videokameras in die Wohnungen Überraschung: Videokameras in der Wohnung unbescholtener Bürger.
In dem aktuellen Gesetzentwurf, der tagesschau.de vorliegt heißt es: Das Abhören und Filmen dürfe sich „grundsätzlich nur gegen die verdächtige Person richten und nur in deren Wohnung durchgeführt werden. In Wohnungen anderer Personen ist die Maßnahme nur zulässig, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass 1. sich eine … (verdächtige) Person dort aufhält und 2. die Maßnahmen in der Wohnung einer … (verdächtigen) Person allein nicht zur Abwehr der Gefahr … führen wird. Die Maßnahme darf auch durchgeführt werden, wenn andere Personen unvermeidbar betroffen werden.“ Exakt dieselbe Formung findet sich jedoch bereits in dem Gesetzentwurf vom August 2007. Auch die Videoüberwachung von Wohnungen scheint allenfalls für das Bundeskriminalamt etwas Neues zu sein. Auf eine FDP-Anfrage antwortete die Bundesregierung im März dieses Jahres: „Die Länderpolizeigesetze sehen (…) überwiegend bereits Regelungen zur optischen Wohnraumüberwachung vor.“
Wo gibts denn den Gesetzestext zum anschauen?
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: BKA speichert IP-Adressen seit 2001
: BKA speichert IP-Adressen seit 2001 Heute bei „Heute im Bundestag“: BKA speichert IP-Adressen seit 2001
Berlin: (hib/SUK) Das Bundeskriminalamt (BKA) speichert seit Juli 2001 „anlassbezogen“ die Internet-Protokoll-Adressen (IP-Adressen) von Besuchern seiner Homepage. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/6938) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion 816/6754) mit. Dies geschehe im Rahmen einzelner Ermittlungsverfahren, die Datensätze würden nach Abschluss des Strafverfahrens „datenschutzkonform“ gelöscht. Daher sei auch eine Aussage zur Gesamtmenge der überprüften IP-Adressen nicht möglich. Die Regierung schreibt weiter, die Bundesregierung habe gegen diese Vorgehensweise des BKA „keine Bedenken“. Die Speicherung der IP-Adressen könne wertvolle Ermittlungsansätze liefern und stelle eine „sinnvolle und effiziente Ermittlungsmaßnahme“ dar.
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: Internet für Einsteiger
: Internet für Einsteiger Fefe hat sich das Impressum von BKA.de angeschaut und folgendes Passus gefunden:
Das Spiegeln sowie das Downloaden der BKA-Website ist untersagt.
Mit anderen Worten: Das BKA untersagt, dass man sich die Webseiten im Browser anschaut. (Vielleicht werden deswegen einfach IP-Adressen untersucht?)
Soviel zur IT-Kompetenz des Bundeskriminalamtes. Die sind sich ja auch sicher, dass das mit dem Bundestrojaner und der Online-Durchsuchung schon irgendwie rechtstaatlich und technisch hinhauen soll.
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: BKA-Gesetz und Schäubles Weltbild
: BKA-Gesetz und Schäubles Weltbild Die ZEIT hat heute eine schöne Analyse des BKA-Gesetzentwurfs, der vor kurzem an die Öffentlichkeit gelangt war. Es geht hier nämlich um viel mehr als den Bundestrojaner. Deutlich wird, dass immer mehr die prozessualen Hürden (Richtervorbehalt etc.) für schwerwiegende Eingriffe aufgeweicht werden sollen. Lesen!
Ausserdem: Im Handelsblatt ein erhellender Bericht über eine Grundsatzrede von Wolfgang Schäuble, in der sein gesamtes angstbesetztes Weltbild deutlich wird. Irgendwer hat ihm offenbar erzählt, dass es sowas wie „second life“ gibt, er hat es nur mal wieder missverstanden.
Die technischen Probleme der Sicherheitsbehörden sind in Schäubles Augen aber nur die eine Seite des Problems. Dazu kommt eine „tiefer gehende gesellschaftspolitische Implikation“, und die hat mit der Virtualität als solcher zu tun. Mit der Möglichkeit, ein „second life“ zu führen, herausgelöst aus der bürgerlichen Gesellschaft und ihrem Wertgefüge. Diese Möglichkeit scheint dem gläubigen Konservativen Schäuble zutiefst unheimlich zu sein.
Was folgert er daraus in seiner skurrilen Logik? Der größte Feind der offenen Gesellschaft ist angeblich nun die Offenheit:
Irgendwann sei ein Punkt erreicht, wo die „von realen Menschen programmierte virtuelle Welt Macht über Menschen in unserer Mitte“ gewinnt, sagt Schäuble. An diesem Punkt „wird die absolute Offenheit des virtuellen Raums zur Gefahr für die offene Gesellschaft und ihre Verfassung als freiheitlicher Demokratie.“
Ob er wohl auch Angst davor hat, dass die ganzen e‑Government-Projekte des BMI Macht über seine Bürokraten gewinnen könnten und kleine Bürokraten-Avatare aus den Rechnern kriechen und sein Ministerium übernehmen? Der Mann ist langsam nicht mal mehr als Science-Fiction-Grusel-Autor zu gebrauchen.
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: Entwurf des BKA-Gesetzes zum downloaden
: Entwurf des BKA-Gesetzes zum downloaden Der Chaos Computer Club hat den „Entwurf des BKA-Gesetzes in der Version vom 11.07.2007“ (6,5 MB, PDF) veröffentlicht. Hier mal ein Ausschnitt aus der Pressemitteilung dazu:
Das BKA soll zudem personenbezogene Daten auch aus den Datenbeständen von Unternehmen erheben, speichern und verstärkt auf die erkennungsdienstliche Behandlung zurückgreifen dürfen. Für Ermittlungen ist der praktisch unregulierte Einsatz von Observationen auch mit Hilfe technischer Mittel vorgesehen. Dies beinhaltet die akustische und optische Überwachung der Betroffenen sowie den Einsatz von V‑Leuten und verdeckten Ermittlern auch innerhalb von Wohnungen. Zu diesem Zwecke sollen Mitarbeiter des BKA auch Urkunden (wie z. B. E‑Mails anderer Behörden zur Übertragung von Trojanern) verändern und fälschen dürfen. Ebenso wird das Recht eingeräumt, die Anfertigung von Lichtbildern und Tonaufnahmen in Wohnungen Unbeteiligter vorzunehmen, sofern sich ein Betroffener dort aufhält. Diese Maßnahmen werden auch den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen. Eine Unterbrechung von Aufnahmen, die intime Details eines Menschen offenbaren würden, kann in Einzelfällen sogar unterbleiben.
Wenn das BKA-Gesetz in der vorliegenden Fassung verabschiedet wird, entsteht de facto eine Geheimpolizei, wie sie in Deutschland zuletzt in der DDR existierte. Angesichts der sich häufenden Berichte über privaten und behördlichen Mißbrauch von Überwachungsbefugnissen warnt der Chaos Computer Club davor, dem Gesetz auch nur teilweise zuzustimmen. Das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten darf nicht weiter ausgehöhlt werden.
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: SPD und Online-Durchsuchung: Ja? Nein? Doch? Später?
: SPD und Online-Durchsuchung: Ja? Nein? Doch? Später? Diese Woche schwenkt die SPD-Fraktion mal wieder in die Richtung, bei der Online-Durchsuchung erstmal das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz abzuwarten: SPD blockiert Online-Durchsuchung durch das BKA. Das soll im März 2008 vorgelegt werden. Mal schauen, wie nächste Woche die aktuelle Stimmung ist.
„Es ist ein Gebot der politischen Klugheit, jetzt nicht mit der Brechstange auch noch die Online-Durchsuchung in die BKA-Novelle hineinzunehmen“, sagte SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz der Nachrichtenagentur AFP in Berlin. In der SPD-Fraktion gebe es eine breite Skepsis und den Wunsch nach gründlicher Beratung.
Es gehe der SPD nicht darum gehe, das Verfahren gänzlich zu blockieren. „Das ist jetzt kein Verschiebebahnhof und es geht auch nicht darum, jemanden auszutricksen“, sagte er. Doch brauche die SPD-Fraktion beim Thema Online-Durchsuchungen mehr Zeit. „Wer hier zu viel Druck entwickelt, der gefährdet das zügige Zustandekommen der BKA-Novelle“, mahnte er. Es sei daher sinnvoller, den Teil Online-Durchsuchungen abzukoppeln, in Ruhe zu untersuchen und später einzuarbeiten. Die anderen Punkte des Gesetzes über die Befugnisse des Bundeskriminalamtes (BKA) im Anti-Terror-Kampf könnten dennoch zügig realisiert werden. Die Online-Durchsuchungen seien nur ein kleiner Teil.
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: BKA begräbt die 2D-Foto-Fahndung – vorerst
: BKA begräbt die 2D-Foto-Fahndung – vorerst Das BKA hat gestern den Feldversuch am Mainzer HBF für gescheitert erklärt: Video-Erkennung zur Fahndung ungeeignet.
Computergestützte Gesichtserkennung eignet sich nach Ansicht des Bundeskriminalamts (BKA) derzeit nicht zur Fahndung nach Terroristen. Die Trefferrate heutiger biometrischer Systeme sei zu niedrig, sagte BKA-Präsident Jörg Ziercke in Wiesbaden. Er werde das System Innenminister Wolfgang Schäuble nicht empfehlen. Ziercke berief sich dabei auf einen Feldversuch seiner Behörde am Mainzer Hauptbahnhof. Dort waren Kameras installiert worden, die 200 Testpersonen aus dem Strom der täglich rund 23.000 Passanten herausfiltern sollten. Selbst bei besten Lichtverhältnissen habe keines der drei erprobten Systeme eine Trefferquote von mehr als 60 Prozent erreicht, sagte Ziercke. Das Ziel, eine Gefahr zu verhindern, erreiche man damit nicht. Erforderlich seien nahezu 100 Prozent. Dies werde in den nächsten fünf Jahren technisch nicht zu erreichen sein, so Ziercke.
Kai Raven hat sich den 28-seitigen Abschlussbericht genauer angeschaut: Nach der Foto-Fahndung.
Aber es geht weiter, denn im Grunde hat man mit dem Versuch nur definitv festgestellt, dass 2D-Bildverarbeitung, frontal installierte, statische und analoge Videoüberwachungskameras ohne zusätzliche Kapazitäten wie Infrarot und Radar-Vermessung, wie sie andere Kamertypen bereits liefern, nicht ausreichen. Der Wahrheitsgehalt von Zierkes Behauptung, das Foto-Fahndung Projekt „wiederlege alle Befürchtungen, dass wir auf dem Weg in einen Überwachungsstaat sind, in dem der Einzelne jederzeit erkannt wird“ muss erneut überprüft werden, wenn andere Feldtests mit digitalen Videoüberwachungskamerasystemen, die mit voll beweglichen Kameras, Infrarot, Radar und Aufnahmen aus verschiedenen Perspektiven arbeiten und voll auf die 3D-Gesichtserkennung setzen, durchgeführt werden.
Ansonsten gibt es noch Heise als Quelle: BKA: 2D-Foto-Fahndung ist nicht einsatzfähig.
Beim weltweit ersten Forschungsprojekt unter einigermaßen realistischen Alltagsbedingungen stellte sich heraus, dass die Beleuchtung im Treppenbereich die größte Rolle spielte. Während bei Tageslicht auf der herabführenden Rolltreppe Erkennungsraten von über 60 Prozent erzielt wurden, sank die Rate nachts auf 10 bis 20 Prozent. In der dunklen Jahreszeit funktionierte die Foto-Fahndung praktisch nur von 9:00 bis 16:00. Entsprechend nüchtern urteilte BKA-Präsident Jörg Ziercke zur Präsentation der Forschungsdaten in Wiesbaden: „Biometrische Gesichtserkennungssysteme im öffentlichen Raum sind derzeit nicht einsatzfähig, ihre Erkennungsleistung ist nicht ausreichend genug. Außerdem ist das Potenzial einer Falscherkennung zu hoch.“ Für Ziercke ergibt sich damit die Konsequenz, dass biometrische Systeme wohl zu Verifikationszwecken etwa bei Zugangskontrollsystemen ihre Berechtigung haben und bei entsprechendem technischen Fortschritt hin zur 3D-Biometrie neu geprüft werden müssen. „Unser Projekt widerlegt alle Befürchtungen, dass wir auf dem Weg in einen Überwachungsstaat sind, in dem der Einzelne jederzeit erkannt wird.“
Und neu: Zwiespältige Reaktionen auf BKA-Projekt Foto-Fahndung.
Der IT-Bundesverband Bitkom veröffentlichte eine Stellungnahme, die die wirtschaftliche Bedeutung der automatischen Gesichtserkennung herausstreicht. Der Umsatz auf diesem Biometrie-Markt soll dem Bitkom zufolge von heute 120 Millionen auf 300 Millionen Euro im Jahre 2010 steigen. Der Anteil der Gesichtserkennung soll dabei auf etwa 30 Prozent steigen. Diese Technik soll besonders im Bankenbereich verstärkt eingesetzt werden, heißt es beim Bitkom, der nicht direkt auf den Einsatz der automatischen Gesichtserkennung zu Fahndungszwecken eingeht, aber davon redet, das BKA habe „in einem Pilotprojekt im Mainzer Hauptbahnhof in den vergangenen Monaten erfolgreich getestet, ob Einzelpersonen mithilfe biometrischer Daten in Menschenmengen erkannt werden können“.
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: Bestätigt: Polizei kontrolliert Briefe in Hamburg
: Bestätigt: Polizei kontrolliert Briefe in Hamburg Die Meldung wurde jetzt bestätigt, wie tagesschau.de mitteilt: Polizei kontrolliert Briefe in Hamburg
Mitarbeiter des Landeskriminalamtes haben in Hamburg Briefe kontrolliert, die möglicherweise von G8-Gegnern stammen. Wie die Post am Vormittag bestätigte, haben Polizisten in einem Briefzentrum eine nicht genannte Anzahl von Schreiben überprüft. Hierzu habe es einen richterlichen Beschluss gegeben. Ob die Ermittler G8-Gegnern auf die Spur kommen wollten, konnte der Sprecher nicht sagen.
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Den Berichten zufolge wird vor allem die Post aus einigen so genannten Szene-Stadtteilen wie Hamburg-Altona oder dem Schanzenviertel kontrolliert. Hier gab es zu Beginn des Monats auch Razzien gegen militante G8-Gegner. Wie es weiter hieß, sollen mit der Aktion unter anderem mögliche Bekennerbriefe an die Medien frühzeitig abgefangen werden. Angeblich begleiten LKA-Beamte sogar Postbedienstete bei ihren Touren. Sie sollen dabei Briefe direkt aus dem Beutel entnommen haben und sie direkt der Briefkontrolle übergeben haben, bevor sie in die Verteilung gelangten.
Weitere Berichte:
R‑Archiv: »G 8« Leserbriefschreiber im Visier?
Netzeitung: «Jedes Maß verloren»: BKA fängt Post von G8-Gegnern ab.