BKA-Chef Ziercke hat vorgeschlagen, man solle doch zwei Betriebssysteme nutzen, einmal zum Online-Banking und einmal zum surfen. Abgesehen von der Vorschlag ist eine andere Aussage interessanter, zeigt sie doch wieder das manipulative Propaganda-Potential seiner Aussagen:
Zur Bekämpfung dieser Delikte ist die Polizei nach Zierckes Darstellung auf die Vorratsdatenspeicherung angewiesen. „Die IP- Adresse ist oftmals die einzige Spur zu den Tätern. Wenn die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg hat und wir diese Daten nicht mehr bekommen könnten, wäre das für unsere Arbeit auf diesem Kriminalitätsfeld das Ende.“
Bisher hat das BKA auch keinen Zugriff auf die Vorratsdatenspeicherung und kommt dennoch zu Erfolgen. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt, dürfte die Arbeit des BKA im Bereich Internet nicht beendet sein. Die Aussage ist fachlich falsch und manipulativ.