Diese Woche schwenkt die SPD-Fraktion mal wieder in die Richtung, bei der Online-Durchsuchung erstmal das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz abzuwarten: SPD blockiert Online-Durchsuchung durch das BKA. Das soll im März 2008 vorgelegt werden. Mal schauen, wie nächste Woche die aktuelle Stimmung ist.
„Es ist ein Gebot der politischen Klugheit, jetzt nicht mit der Brechstange auch noch die Online-Durchsuchung in die BKA-Novelle hineinzunehmen“, sagte SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz der Nachrichtenagentur AFP in Berlin. In der SPD-Fraktion gebe es eine breite Skepsis und den Wunsch nach gründlicher Beratung.
Es gehe der SPD nicht darum gehe, das Verfahren gänzlich zu blockieren. „Das ist jetzt kein Verschiebebahnhof und es geht auch nicht darum, jemanden auszutricksen“, sagte er. Doch brauche die SPD-Fraktion beim Thema Online-Durchsuchungen mehr Zeit. „Wer hier zu viel Druck entwickelt, der gefährdet das zügige Zustandekommen der BKA-Novelle“, mahnte er. Es sei daher sinnvoller, den Teil Online-Durchsuchungen abzukoppeln, in Ruhe zu untersuchen und später einzuarbeiten. Die anderen Punkte des Gesetzes über die Befugnisse des Bundeskriminalamtes (BKA) im Anti-Terror-Kampf könnten dennoch zügig realisiert werden. Die Online-Durchsuchungen seien nur ein kleiner Teil.