Fefe hat sich das Impressum von BKA.de angeschaut und folgendes Passus gefunden:
Das Spiegeln sowie das Downloaden der BKA-Website ist untersagt.
Mit anderen Worten: Das BKA untersagt, dass man sich die Webseiten im Browser anschaut. (Vielleicht werden deswegen einfach IP-Adressen untersucht?)
Soviel zur IT-Kompetenz des Bundeskriminalamtes. Die sind sich ja auch sicher, dass das mit dem Bundestrojaner und der Online-Durchsuchung schon irgendwie rechtstaatlich und technisch hinhauen soll.
Ergänzungen
Wir freuen uns auf Deine Anmerkungen, Fragen, Korrekturen und inhaltlichen Ergänzungen zum Artikel. Bitte keine reinen Meinungsbeiträge. Unsere Regeln zur Veröffentlichung von Ergänzungen findest Du unter netzpolitik.org/kommentare. Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
2 Kommentare zu „Internet für Einsteiger“
,
Oh mein Gott… Und solche Leute wollen mehr Macht (Trojaner etc). Hilfe!
,
[…] aus Angst vor Strafverfolgung nicht selbst überprüft, sondern so als Zitat von der Seite netzpolitik.org übernommen […]
Dieser Artikel ist älter als 18 Jahre, daher sind die Ergänzungen geschlossen.