Überraschung: Videokameras in der Wohnung unbescholtener Bürger.
In dem aktuellen Gesetzentwurf, der tagesschau.de vorliegt heißt es: Das Abhören und Filmen dürfe sich „grundsätzlich nur gegen die verdächtige Person richten und nur in deren Wohnung durchgeführt werden. In Wohnungen anderer Personen ist die Maßnahme nur zulässig, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass 1. sich eine … (verdächtige) Person dort aufhält und 2. die Maßnahmen in der Wohnung einer … (verdächtigen) Person allein nicht zur Abwehr der Gefahr … führen wird. Die Maßnahme darf auch durchgeführt werden, wenn andere Personen unvermeidbar betroffen werden.“ Exakt dieselbe Formung findet sich jedoch bereits in dem Gesetzentwurf vom August 2007. Auch die Videoüberwachung von Wohnungen scheint allenfalls für das Bundeskriminalamt etwas Neues zu sein. Auf eine FDP-Anfrage antwortete die Bundesregierung im März dieses Jahres: „Die Länderpolizeigesetze sehen (…) überwiegend bereits Regelungen zur optischen Wohnraumüberwachung vor.“
Wo gibts denn den Gesetzestext zum anschauen?