Dieser Artikel ist mehr als 18 Jahre alt.

Die Kompetenz-Wunschliste für das BKA

Bei Patrick Breyer findet sich eine lesbare Auflistung, welche Kompetenzen das BKA zukünftig als zentrale Staatspolizei laut unserer Bundesregierung haben soll: Das Bundeskriminalamt soll im Einzelnen die folgenden Mittel anwenden dürfen: 1. Persönliche Daten sammeln 2. Personen befragen (diese sind verpflichtet, Auskunft zu geben) 3. die Identität von Personen feststellen und Berechtigungsscheine prüfen 4. Personen…

  • Markus Beckedahl

Bei Patrick Breyer findet sich eine lesbare Auflistung, welche Kompetenzen das BKA zukünftig als zentrale Staatspolizei laut unserer Bundesregierung haben soll:

Das Bundeskriminalamt soll im Einzelnen die folgenden Mittel anwenden dürfen:

1. Persönliche Daten sammeln
2. Personen befragen (diese sind verpflichtet, Auskunft zu geben)
3. die Identität von Personen feststellen und Berechtigungsscheine prüfen
4. Personen erkennungsdienstlich behandeln, das heißt u.a.
4.1. der Person Fingerabdrücke abnehmen,
4.2. der Person Handflächenabdrücke abnehmen,
4.3. Foto der Person aufnehmen,
4.4. Videoaufzeichnung der Person aufnehmen,
4.5. äußere körperliche Merkmale der Person feststellen,
4.6. Messungen an der Person vornehmen,
4.7. die Stimme der Person aufzeichnen.
5. Personen vorladen (diese sind verpflichtet, zu erscheinen)
6. Besondere Mittel der Datenerhebung anwenden, darunter
6.1. langfristige Observation von Personen
6.2. geheimes Fotografieren, Filmen und Abhören, auch in Wohnungen
6.3. sonstige Observationsmittel einsetzen wie GPS-Wanzen
6.4. Beamte („verdeckte Ermittler“) und Privatpersonen („Vertrauenspersonen“) einsetzen, die sich das Vertrauen des Betroffenen durch Täuschung erschleichen und mit dem Betroffenen auch Wohnungen betreten dürfen; verdeckte Ermittler dürfen auch falsche Papiere benutzen
7. Personen zur geheimen polizeilichen Beobachtung ausschreiben
8. Datenbestände jeder Behörde, jedes Unternehmens und jeder Privatperson erheben, um sie nach bestimmten Merkmalen zu rastern (Rasterfahndung)
9. heimlich Computer und andere Geräte überwachen und Daten auslesen
10. Telefon, Handy, E‑Mail, Internet und andere Telekommunikation überwachen
11. Verbindungsdaten abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
12. Standortdaten von Handys abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
13. Internet-Nutzungsdaten abrufen, z.B. von Google und eBay
14. Handys identifizieren und lokalisieren („IMSI-Catcher“)
15. Platzverweise erteilen
16. Personen in Gewahrsam nehmen
17. Personen durchsuchen
18. Sachen in Abwesenheit des Eigentümers geheim durchsuchen
19. Sachen sicherstellen
20. Wohnungen durchsuchen. Bei der Durchsuchung einer Wohnung hat der Wohnungsinhaber das Recht, anwesend zu sein. Ist er abwesend, so ist, wenn möglich, sein Vertreter oder ein erwachsener Angehöriger, Hausgenosse oder Nachbar hinzuzuziehen.
21. Das BKA darf erlangte Daten an jede öffentliche Stelle zur Abwehr einer erheblichen Gefahr und zur Strafverfolgung weiter geben. Das gilt auch für „Zufallsfunde“. Das BKA darf erlangte Daten auch an die Geheimdienste für deren Zwecke weiter geben.

Vor den Maßnahmen des BKA geschützt sind nur Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete, wenn sie ihren Beruf ausüben und nicht Verursacher der abzuwehrenden Gefahr sind.

Weitere Analysen des Gesetzestextes finden sich bei Fefe, Telemedicus und in den Kommentaren vom Lawblog. Update von Ralf: Und bei Kai Raven.

Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


Veröffentlicht

Kategorie

Ergänzungen

Wir freuen uns auf Deine Anmerkungen, Fragen, Korrekturen und inhaltlichen Ergänzungen zum Artikel. Bitte keine reinen Meinungsbeiträge. Unsere Regeln zur Veröffentlichung von Ergänzungen findest Du unter netzpolitik.org/kommentare. Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

16 Kommentare zu „Die Kompetenz-Wunschliste für das BKA“


  1. Wer dabei nicht an die Stasi denkt, hat auch noch nichts von der Stasi gehört


  2. Das Ganze klingt wie ein one-way-ticket in die Kontrollgesellschaft


  3. Torsten

    ,

    Mir stellt sich da folgende Fragen: Was davon durfte das BKA bisher noch nicht?

    Zum Beispiel: „Persönliche Daten sammeln“ ist eigentlich die Grundlage fast jeder Polizei-Arbeit. Das möchte das BKA nicht nur, das tut es schon. Oder sehe ich das falsch?


  4. Artikelsammlung „BKA Gesetz“…

    Neben der Online-Durchsuchung stehen im BKA-Gesetz noch ein Haufen andere komische Sachen. Heribert Prantl schreibt in der Süddeutschen über Die Lidlisierung des Rechts und den Schnüffelstaat, der inzwischen sein Verfassungsgericht und die Verfassun…


  5. Danke für den Link. Das Gesetz mag in vielen Punkten martialisch wirken, und das ist es auch – aber meiner Meinung nach nicht unbedingt wegen der umfangreichen „Wunschliste“. Entsprechende Eingriffsrechte sind ganz typisch für das Polizeirecht, auch in den Polizeigesetzen der Länder stehen Vorschriften zur z.B. Ingewahrsamnahme, Durchsuchung von Personen und Wohnungen (vgl. zum Beispiel das bayerische Polizeiaufgabengesetz).

    Warum das BKA bisher keine entsprechenden Eingriffsrechte hatte? Keine Ahnung…

    Starker Tobak sind aber die Eingriffsrechte zur Abwehr terroristischer Bedrohungen in den §§ 20 ff. BKAG‑E.


  6. […] (gefunden bei Netzpolitik.org) […]


  7. […] dürfte sich um einiges leichter lesen lassen als der Gesetzesentwurf selber. via netzpolitik.org Geschrieben von Stefan ‚Steve‚’ Tell um 17:29 | Kommentare (0) | Trackbacks […]


  8. BKA-Wunschzettel – Willkommen im Jahr 1984…

    Das Bundeskriminalamt soll im Einzelnen die folgenden Mittel anwenden dürfen: 1. Persönliche Daten sammeln 2. Personen befragen (diese sind verpflichtet, Auskunft zu geben) 3. die Identität von Personen feststellen und Berechti.…..


  9. […] Netzpolitik.org bin ich auf diese Auflistung der dem BKA zukünftig (jedenfalls nach Wunsch der Volljuristen […]


  10. erlehmann

    ,

    BRB, FBI.


  11. […] Massnahmen, um mit seinem Misstrauen gegenüber seinen Bürgern stets zu Diensten zu sein. Netzpolitik zeigt ein (nicht vollständige) Kompetenzliste, die zwar, so soll sie verkauft werden, […]


  12. Futter für den Paranoiker…

    Gerade habe ich die fantastische Liste über die vom BKA gewünschten und von Frau Zypries und Herr Schäuble ausgehandelte Befugnisse im neuen BKA-Gesetz gelesen:

    Das Bundeskriminalamt soll im Einzelnen die folgenden Mittel anwenden dürfen:


  13. […] Kompetenz-Wunschliste für das BKA – was das BKA in Zukunft alles machen sollen darf – die neue Staatspolizei […]


  14. wen es stört das der Entwurf nicht durchsuchbar ist wird hieran seine Freude haben: eine volltextdurchsuchbare Version des Gesetzesentwurfes
    http://wiki.piratenpartei.de/Bild:Bka-gesetz-neu-durchsuchbar.zip


  15. Das “BKA-Ermaechtigungsgesetz”…

    Nach monatelangem Hin und Her haben sich Wolfgang Schäuble und Brigitte Zypries jetzt offenbar auf einen Entwurf für das neue BKA-Gesetz verständigt. Mehr oder minder unbemerkt von der Öffentlichkeit (so die Diagnose der Süddeutschen Zeitung) habe…

Dieser Artikel ist älter als 18 Jahre, daher sind die Ergänzungen geschlossen.