Politiker von CDU/CSU und SPD argumentieren ja gerne damit, dass wir die Netzzensur brauchen, weild as BKA ja leider nicht schneller Kinderpornographie aus dem Netz entfernen kann. Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags widerlegt diese Aussage mit einem Kurzgutachten. Selbstverständlich kann das BKA Mails an Provider schicken und um Löschung bitten. Heise berichtet: Gutachten: BKA könnte mehr zum Löschen von Kinderpornos beitragen.
Das Bundeskriminalamt (BKA) könnte kürzere Wege im Kampf gegen die Verbreitung kinderpornographischer Inhalte im Web gehen. Laut einem heise online vorliegenden Kurzgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags könnte das Wiesbadener Polizeiamt in seiner Funktion als „Zentralstelle Kinderpornographie“ Provider im außereuropäischen Ausland direkt über solche Angebote auf ihren Servern informieren und sich so Umwege über nationale Behörden ersparen. Wenn Ermittler beim Bundeskriminalamt kinderpornographische Bilder auf Servern im außereuropäischen Ausland finden, informieren sie derzeit zuerst die dortigen Polizeiämter oder Interpol. Damit soll vermieden werden, dass die nationale Strafverfolgung der jeweiligen Länder umgangen wird. Dieses Verfahren gilt als eine Begründung für die Notwendigkeit des geplanten Gesetzes für Web-Sperren, das in wenigen Stunden im Bundestag verabschiedet werden soll. Die Gutachter meinen aber, wenn das BKA den Host-Provider nur auf inkriminierte Inhalte auf seinem Server hinweise, würde das BKA nicht hoheitlich tätig. Solche rein informativen „Abuse-Mails“ seien zulässig.
Ein weiterer Mosaikbaustein in der Aufklärung der Desinformationskampagne der Großen Koalition zur Einführung einer Netzzensur-Infrastruktur in Deutschland.