BKA
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: Verteidigungsministerium entwickelt ebenfalls Software zum automatisierten Ausspähen von Twitter und Facebook
"Führungsinformationssystem" der Bundeswehr. Hier sollen Ergebnisse der Analyse von Sozialen Netzwerken eingepflegt werden. : Verteidigungsministerium entwickelt ebenfalls Software zum automatisierten Ausspähen von Twitter und Facebook Auch das Verteidigungsministerium betreibt Forschungen zur automatisierten Analyse von öffentlichen Quellen im Internet. Das vor genau einem Monat gestartete Projekt trägt den Namen „Wissenserschließung aus offenen Quellen“ (WeroQ). Dies geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage vom März diesen Jahres hervor. Jedoch wurde zunächst behauptet, Soziale Medien seien „davon ausgenommen“ und würden „nicht betrachtet“. Erst letzten Monat wurde diese Version von der Bundesregierung in einem Schreiben an den Fragesteller Andrej Hunko dementiert. Der Grund für die wochenlange Falschbehauptung sei demnach ein „Büroversehen“ gewesen.
Die Ausspähung des öffentlich zugänglichen Internet wird als „Open Source Intelligence” (OSINT) oder „Reality Mining“ bezeichnet. In der Anfrage hatte sich der Abgeordnete erkundigt, ob auch Behörden des Bundeskanzleramtes mit der computergestützten Auswertung von sozialen Medien (darunter Twitter, Facebook) befasst sind. Die Frage zielte auf den Bundesnachrichtendienst (BND). Das Projekt „Echtzeitanalyse von Streaming-Daten“ wurde den Parlamentariern in der Antwort vom März trotz expliziter Nachfrage verheimlicht. Am Freitag hatte der Rechercheverbund des NDR, WDR und der Süddeutschen Zeitung Details zu dem Vorhaben aufgedeckt.
Die Journalisten schreiben, der BND habe die Bundeswehruniversität mit den Forschungen beauftragt. Welche Firmen oder Institute Einzelaufträge erhalten, welche Kosten entstehen oder wann die Forschungen beendet sein sollen bleibt aber offen. Jedoch heißt es, dass durch die neuen digitalen Spähwerkzeuge „Stimmungen in der Bevölkerung“ aufgespürt werden sollten.
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: Rasterfahndungen könnten polizeialltäglich werden, Gesetzentwurf nächste Woche in erster Lesung im Innenausschuss
Illustration des Arbeitskreis kritischer Juristinnen und Juristen an der Humboldt-Universität zu Berlin zu Rasterfahndungen : Rasterfahndungen könnten polizeialltäglich werden, Gesetzentwurf nächste Woche in erster Lesung im Innenausschuss Schon mehrmals war hier über die Auseinandersetzungen zur „Antiterrordatei“ und „Rechtsextremismusdatei“ zu lesen (1 | 2): Diese müssen neu gefasst werden, nachdem das Bundesverfassungsgericht Änderungen einforderte. Hintergrund ist die erstmals ins Gesetz geschriebene Möglichkeit einer „erweiterten Datennutzung“. Dahinter verbirgt sich ein Data Mining, wenn nämlich Datensätze aus anderen Datenbeständen Quellen hinzugezogen werden um Auffälligkeiten zu finden oder neue Informationen zu generieren.
Mittlerweile hat sich auch der Bundesrat zu Wort gemeldet, der ebenfalls vor der „erweiterten Datennutzung“ warnt. Die Humanistische Union weist allerdings darauf hin, dass der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf lediglich Empfehlungen abgeben darf. Die Arbeit im Innenausschuss des Bundestags soll am kommenden Donnerstag beginnen.
Wie berechtigt die Bedenken sind, zeigt eine Antwort des Bundesinnenministeriums (BMI) zur Häufigkeit von Rasterfahndungen. Die Frage war, wie häufig sich Polizeien und/oder Geheimdienste des Bundes in den letzten 15 Jahren an derartigen Maßnahmen beteiligt hatten. Zunächst wurde lediglich mitgeteilt, dass außer dem Bundeskriminalamt (BKA) keine Sicherheitsbehörden Rasterfahndungen durchgeführt hätten. Für das BKA konnte das Ministerium zunächst lediglich den Zeitraum 2008 bis 2012 beauskunften, wonach es eine Rasterfahndung gegeben habe. Aus einer anderen Anfrage war bekannt, dass es dabei um den „Verdacht auf schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes“ gegangen war.
Weitere Angaben wollte das BMI nachliefern, denn es handele sich um eine „aufwändige Erhebung“. Das geschah allerdings erst auf direkte Nachfrage beim BMI. Nun wissen wir:
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: Deutsche Polizeibehörden helfen bei Fußballweltmeisterschaft in Brasilien
Caveirão (CC-BY 2.0 via flickr/caoscarioca) : Deutsche Polizeibehörden helfen bei Fußballweltmeisterschaft in Brasilien Bei der kommenden Fußball-WM in Brasilien, die am 12. Juni startet, wird Deutschland mit einem siebenköpfigen Polizeiteam vor Ort bei der Wahrung von Ordnung und Sicherheit behilflich sein. Davon werden drei Beamte im International Police Cooperation Centre (IPCC) in Brasilia eingesetzt, einer davon aus dem BKA. Das geht aus einer schriftlichen Anfrage des Linken-Abgeordneten Andrej Hunko ans Innenministerium hervor.
Aber die Zusammenarbeit geht über diese direkte Unterstützung bei den Spielen hinaus. Schon im Vorfeld gab es Hilfestellungen „im Bereich der Aus- und Fortbildung […] in polizeilichen, wie auch nicht-polizeilichen Bereichen“, bei denen unter anderem BKA, Bundespolizei und Bereitschaftspolizeien ihre Erfahrungen mit der Austragung von Sportereignissen an brasilianische Behörden vermittelten.
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: Bundesregierung bestätigt Datentauschring von BKA, Europol, Interpol und US-Militär zu „identifizierten ausländischen Terroristen“
Der Interpol-Direktor auf einer "Anti-Terror-Konferenz" im März in Bagdad : Bundesregierung bestätigt Datentauschring von BKA, Europol, Interpol und US-Militär zu „identifizierten ausländischen Terroristen“ Vor zwei Monaten war hier bereits berichtet worden, wie das US-Militär mithilfe von Interpol Datensammlungen einrichtet. Verarbeitet werden Informationen über „Aufständische“ etwa im Irak und Afghanistan. Auch die EU-Polizeiagentur Europol und das Bundeskriminalamt (BKA) sind in diesen zivil-militärischen Datentausch eingebunden. Zunächst geht es darum, vom Militär gesammelte Informationen an internationale Behörden sowie an Europol zu verteilen. Allerdings werden bei den teilnehmenden Polizeien auch Anfragen vorgenommen, was diese über die Betroffenen gespeichert haben. Wurden etwa bei Europol „Bezüge zu Deutschland festgestellt“, sei jeweils eine Anfrage an das BKA über dort vorhandene, weitere Informationen erfolgt. Dies hatte die Bundesregierung bereits im März geschildert.
In der Antwort auf eine weitere Kleine Anfrage folgen neue Details: So kam zwar das US-Militär in Zusammenarbeit mit dem US-Justizministerium auf die Idee, die Datentauschringe zu vermeintlich „identifizierten ausländischen Terroristen“ einzurichten. Offiziell wurden sie aber vom Nationalen Zentralbüro von Interpol in Washington auf den Weg gebracht und damit vom Interpol Generalsekretariat in Lyon/ Frankreich verantwortet. Auch zu den verarbeiteten „Datenarten“ gibt es jetzt Angaben:
Name, Vorname, Lichtbilder, Fingerabdrücke aus Ausweisdokumenten, Passdaten, Telefonnummern, E‑Mail-Adressen und sonstige Kontaktdaten. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob diese Aufzählung abschließend ist.
Nicht nur die Weitergabe von Telefonnummern „identifizierter ausländischer Terroristen“ ist heikel: Denn es ist bekannt, dass der US-Geheimdienst CIA die Opfer tödlicher Drohnenangriffe auch durch die Lokalisierung mitgeführter Mobiltelefone vornimmt. Wenn Daten aus Deutschland über Europol und Interpol ans US-Militär gelangen, könnte gegen das BKA wegen einer Mitbeteiligung an den „gezielten Tötungen“ vorgegangen werden. Zuständig für derartige Verfahren ist die Bundesanwaltschaft, die für Ermittlungen dann das BKA beauftragt. Die Behörde müsste also gegen sich selbst ermitteln.
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: „Data Mining“ bei deutschen Polizeibehörden – Übersicht über Definitionen, Firmen und Produkte
: „Data Mining“ bei deutschen Polizeibehörden – Übersicht über Definitionen, Firmen und Produkte
Laut mehrerer Antworten auf parlamentarische Anfragen herrscht beim Bundesministerium des Innern (BMI) große Konfusion, wie der Begriff „Data Mining“ eigentlich auszulegen sei. 2012 hieß es, der Begriff sei „weder im Recht der Europäischen Union noch im deutschen Recht definiert“. Es existierten bislang keine gesetzliche Regelungen über die Zulässigkeit von „Data Mining“. Man schloss sich aber einer Definition der „Privatwirtschaft“ an, wonach der Begriff Methoden bezeichne, „mit deren Hilfe bereits vorhandene große Datenbestände, zumeist auf statistisch-mathematischen Verfahren basierend, selbständig auf Zusammenhänge analysiert werden, um auf diesem Wege ’neues Wissen’ zu generieren“. Angeblich würde dies bei Polizeien des Bundes aber noch nicht durchgeführt. Entsprechende Tests wurden bislang verneint, obwohl einige Kriminale aus Wiesbaden bekanntlich zu einer Präsentation von IBM nach Freiburg gereist waren. Erst auf präzise Nachfrage hatte das BMI mitgeteilt, inwiefern sich das Bundeskriminalamt (BKA) durchaus für Software zum „Data Mining“ interessiert. Nun ist die Rede von einer „Marktbeobachtung zu Data Mining Software“. MitarbeiterInnen des BKA hätten hierfür an Präsentationen teilgenommen und Testberichte erhalten. Erst nach neuerlicher Nachfrage hatte der Staatssekretär Günter Krings Hersteller benannt, die für das BKA von Interesse sind. Demnach habe die Behörde letztes Jahr an Vorführungen folgender Firmen partizipiert:
- IBM
- Netapp Deutschland GmbH
- Fun Communications GmbH
- CID Consulting GmbH
- IABG mbH
- Moresophy GmbH
- Osher Ltd.
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: Schäubles Erbe: BKA bald startklar zum automatisierten Abgleich von Fingerabdrücken und DNA-Profilen mit den USA
: Schäubles Erbe: BKA bald startklar zum automatisierten Abgleich von Fingerabdrücken und DNA-Profilen mit den USA
Das Bundeskriminalamt (BKA) könnte diesen Sommer mit dem automatisierten Austausch von Fingerabdrücken und DNA-Profilen mit den USA beginnen. Dies teilte das Bundesinnenministerium (BMI) auf Nachfrage mit. Die umstrittene Maßnahme basiert auf dem deutsch-amerikanischen „Abkommen zur Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität“. Direkter Kooperationspartner ist zwar mit dem FBI eine Polizeibehörde. Allerdings könnten auch andere US-amerikanische Stellen auf die Daten zugreifen, darunter Grenzbehörden und Geheimdienste.Das Abkommen war bereits 2009 verabschiedet worden und trat 2011 in Kraft. Die technische Umsetzung des Datentausches hatte sich jedoch weiter verzögert. Notwendig war ein „Administrative and Technical Implementation Agreement“, das erst 2012 vereinbart worden war. Noch immer hat der „Wirkbetrieb“ jedoch nicht begonnen. Letzte Woche habe das BKA laut der Antwort des BMI die „technischen Komponenten für den automatisierten Datenabgleich“ eingerichtet. Eine „Entwicklung und Installation“ der notwendigen Software dauere aber noch an. Ein Ende „technischer und fachlicher Tests“ sei nicht vor Mitte 2014 zu erwarten.
Ab Sommer könnten also Fingerabdrücke und DNA-Profile automatisiert abgefragt werden. Dies geschieht im sogenannten „hit/no-hit-Verfahren“: Zunächst wird angeklopft, ob überhaupt Daten zu einem Profil vorliegen. Falls ja, werden die entsprechenden persönlichen Informationen geliefert. Hierzu gehören nicht nur Meldedaten, sondern unter Umständen auch weitere polizeiliche Erkenntnisse, darunter „politische Anschauungen“, die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, Angaben zur Gesundheit oder zum Sexualleben. Selbst die Verarbeitung von Informationen zu „Rasse oder ethnische Herkunft“ sowie „sonstige Überzeugungen“ ist geregelt.
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: Blockiert Bundesregierung Gelder für „Cyber Crime Centre“ bei Europol? Bekämpfung von Kinderpornographie ist vorgeschoben
: Blockiert Bundesregierung Gelder für „Cyber Crime Centre“ bei Europol? Bekämpfung von Kinderpornographie ist vorgeschoben CDU, FDP und der Bund Deutscher Kriminalbeamter drücken auf die Tränendrüse: Zur Unterstützung von Europols neuer Abteilung für „Cyberkriminalität“ wird die Beteiligung am Forschungsrahmenprogramm „Horizont 2020“ gefordert. So berichtete es jedenfalls der Spiegel am Dienstag. Demnach solle das Geld in die Bekämpfung von Kinderpornografie gesteckt werden. Ohne weitere Finanzierung fehlten der eigentlich mächtige Behörde nun die benötigten digitalen Werkzeuge. In der Berichterstattung wird allerdings mit Unwahrheiten hantiert.
Die besagten Gelder sollen in das „European Cyber Crime Center“ (EC3) gesteckt werden, das vor über einem Jahr bei der Polizeiagentur Europol in Betrieb ging und sich allen Formen eines „digitalen Untergrundes“ widmet. Hierzu gehören unerwünschte Tauschbörsen, Betrug mit gefälschten Kreditkarten oder Bitcoins, Cyberangriffe (sofern sie nicht von Behörden erfolgen) oder auch politisch motivierte Aktionen von Hackergruppen. Wie das gemeint ist, machte das EC3 letzten Herbst in einer Serie merkwürdiger Videos deutlich.
Im Februar hatte zunächst heise.de berichtet, die deutsche Regierung würde kein Geld für die Forschung am EC3 locker machen. Dies sei „am Rande“ der Münchener Sicherheitskonferenz bekannt geworden. Ursprünglich wären 5 Millionen Euro Forschungsgelder im Gespräch gewesen, später sei dies auf 2 Millionen eingedampft worden. Kommentieren durfte die Meldung schon damals der Bund Deutscher Kriminalbeamter, der sein übliches Mimimi vortrug. Richtigerweise antwortete die Bundesregierung später auf die Berichterstattung, dass Europol und damit auch das EC3 durch den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union finanziert wird. Eine zusätzliche finanzielle Unterstützung durch die Mitgliedstaaten sei nicht vorgesehen. Also habe die Bundesregierung gar nicht blockiert.
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: „Kleine Rasterfahndung“ bald alltäglich? Data Mining von Polizei und Geheimdiensten soll erstmals Rechtsgrundlage erhalten
: „Kleine Rasterfahndung“ bald alltäglich? Data Mining von Polizei und Geheimdiensten soll erstmals Rechtsgrundlage erhalten Vergangene Woche hatte ich hier zur Neufassung des Antiterrordateigesetzes (ATDG) berichtet: Die ist notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgerichtes (BVerfg) letztes Jahr Änderungen an der „Antiterrordatei“ eingefordert hatte. Das Gesetz stammt aus 2007 und regelt die Einrichtung einer gemeinsamen Datei für den automatisierten Informationsaustausch, an der mehr als 60 Polizeien und Geheimdienste von Bund und Ländern sowie das Zollkriminalamt beteiligt sind.
Seit Freitag liegt der Entwurf für das Antiterrordateigesetz vor und er bestätigt jeden Argwohn: Unter anderem soll ein Data Mining unter Einbeziehung mehrerer Datensätze aus verschiedenen Datenbeständen polizeialltäglich werden. Im Neusprech heißt das „erweiterte Datennutzung“. Erstmalig in der deutschen Geschichte von Polizeidatenbanken war dies in der „Rechtsextremismus-Datei“ (RED) anvisiert. Auch das ihr zugrundeliegende „Rechtsextremismus-Datei-Gesetz“ (RED‑G) muss laut dem Richterspruch geändert werden. Die „Rechtsextremismus-Datei“ wird im Gesetzentwurf als Nachbau der „Antiterrordatei“ bezeichnet. Im Falle von Data Mining war es allerdings umgekehrt: Es werden die Bestimmungen der „Rechtsextremismus-Datei“ vollumfänglich übernommen. Die gleichzeitige Abfrage anderer Datensätze wird als „Suche über eine Mehrzahl von Datenfeldern“ bezeichnet.
Die „erweiterte Nutzung“ soll wie in der Rechtsextremismus-Datei auf „konkrete Projekte“ beschränkt sein. Gemeint ist, derartige Abfragen nur im Rahmen von konkreten Ermittlungen zuzulassen. Allerdings kann ein solches „Einzelfallprojekt“ schon dann eingerichtet werden, wenn irgendeine Behörde eine „Annahme“ zur Begehung von Straftaten geltend macht oder meint, dass „bestimmte Gefahren drohen“.
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: Deutsches Luft- und Raumfahrtzentrum Ziel von Spionageangriffen – Herkunft ungeklärt
CC-BY-ND 2.0 via flickr/aaet : Deutsches Luft- und Raumfahrtzentrum Ziel von Spionageangriffen – Herkunft ungeklärt Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt versucht seit Monaten, sich gegen ausgefeilte Spionageangriffe zu verteidigen. Das geht aus einem Bericht der aktuellen Printausgabe des Spiegel hervor. Mehrere Computer seien mit Trojanern infiziert worden, diese hätten jedoch nur wenige Spuren in Logdateien hinterlassen, zerstörten sich bei Entdeckung selbst und konnten daher nur schwer aufgespürt werden. Deshalb gehe man von einem professionellen Angriff durch ausländische Geheimdienste aus. Neben der Raumfahrt ist das DLR an einer ganzen Reihe anderer Forschungsarbeiten beteiligt, die attraktive Ziele für Wissenschaftsspionage darstellen. Dazu gehören unter anderem eine Zusammenarbeit mit der US-Luftwaffe, Beobachtungssatelliten und umfassende Sicherheitsforschung.
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: Neues Gesetz für „Antiterrordatei“ muss noch 2014 erlassen werden. Regelt es Profiling und den „permanenten Eilfall“?
: Neues Gesetz für „Antiterrordatei“ muss noch 2014 erlassen werden. Regelt es Profiling und den „permanenten Eilfall“? Unter dem Titel „Gesetzgeber muss Menschenrechtsschutz ernst nehmen“ hat Eric Töpfer vom Deutschen Institut für Menschenrechte (DIfM) zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfg) zum Antiterrordateigesetz Stellung genommen. Der gestern erschienene Text bezieht sich auch auf einen Bericht, den das Bundesinnenministerium als Konsequenz des Urteils im Oktober herausgegeben hatte.
Das Antiterrordateigesetz stammt aus 2007 und regelt die Einrichtung einer Verbunddatei für den automatisierten Informationsaustausch, an der mehr als 60 Polizeidienststellen und Geheimdienste von Bund und Ländern sowie das Zollkriminalamt beteiligt sind.
Das Gericht hatte verlangt, die Rechtsgrundlage dieser „Antiterrordatei“ (ATD) neu zu gestalten. Sie sei zwar in ihren Grundstrukturen verfassungskonform. Der Datentausch zwischen Polizei und Diensten sei aber nur ausnahmsweise zulässig: In Fällen von herausragendem öffentlichen Interesse. Auch die Ausspähung des „weitesten Umfelds terroristischer Vereinigungen“ wurde kritisiert, da sie gegen den Grundsatz der Normenklarheit verstoße und mit dem Übermaßverbot nicht vereinbar sei:
[…] eine Erstreckung der Speicherungspflicht auf Personen, die weit im Vorfeld und möglicherweise ohne Wissen von einem Terrorismusbezug eine in ihren Augen unverdächtige Vereinigung unterstützen, wie zum Beispiel den Kindergarten eines Moscheevereins, den die Behörden jedoch der Unterstützung terroristischer Vereinigungen verdächtigen.
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: „Facebookstreifen“ der Polizei verletzen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht – Als Grundrechtseingriffe führen sie zu „panoptischen Effekten“
"Panoptische Effekte" auch bei Newsgroups, Facebook und Twitter. Was hätte Michael Foucault dazu gesagt? : „Facebookstreifen“ der Polizei verletzen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht – Als Grundrechtseingriffe führen sie zu „panoptischen Effekten“ Virtuelle, polizeiliche „Streifengänge“ in Sozialen Netzwerken können einen hohen Grundrechtseingriff darstellen und sind nicht generell durch die Strafprozessordnung gedeckt. Zu diesem Schluss kommen die Autoren Markus Oermann und Julian Staben in ihrem Aufsatz „Auf Facebookstreife: polizeiliche Maßnahmen in sozialen Netzwerken als mittelbare Grundrechtseingriffe?“, der auf einer Veröffentlichung von letztem Jahr beruht.
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: Löschen statt Sperren: BKA findet meiste Kinderpornographie in Russland und Deutschland
: Löschen statt Sperren: BKA findet meiste Kinderpornographie in Russland und Deutschland Vor kurzem hatte die Bundesregierung einen Erfolgsbericht für die Strategie „Löschen statt Sperren“ rausgegeben. Der Ausschuss für Digitale Agenda im Deutschen Bundestag wollte vom Innenministerium nochmal genauer wissen, in welchen Staaten denn in der BKA-eigenen Statistik die meisten Darstellungen von sexuellem Mißbrauch an Minderjährigen (Kinderpornographie) gefunden wurden. Hier findet sich die Antwort. (PDF)
Zum Hintergrund sollte man wissen, dass seinerzeit das Zugangserschwerungsgesetz von der damaligen Familienministeriun Ursula von der Leyen und ihrer Verbündeten damit begründet wurde, dass diese Server ja alle in Indien, Kasachstan oder „Afrika“ stehen würden.
Überraschenderweise spielen diese Staaten in der aktuellen BKA-Hitliste keine Bedeutung. Weder Indien noch ein afrikanischer Staat (außer den Seychellen, aber die liegen weit daneben) haben es in die Statistik geschafft, Kasachstan landet abegschlagen mit 0,24% zusammen mit Polen auf Platz 14 mit. Vielleicht hat das BKA nicht in Afrika oder Indien gesucht, vielleicht war das damals auch nur Propaganda von Ursula von der Leyen?!
Derzeitiger Spitzenreiter ist Russland (28,63%), knapp vor Deutschland mit 24,46%. Etwas abgeschlagen sind die USA (15,63%), Kanada (11,70%) und die Niederlande (11,64%).
Update: Ältere Statistiken aus dem Jahre 2010 finden sich in einer Stellungnahme des AK-Zensur. (PDF)
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: Europol weitet Zusammenarbeit mit US-Militär aus – Auch das BKA war in zivil-militärischen Datentausch involviert
Jetzt noch bessere Freunde: Europol-Direktor Rob Wainwright und US-Marinestaatssekretär Ray Mabus : Europol weitet Zusammenarbeit mit US-Militär aus – Auch das BKA war in zivil-militärischen Datentausch involviert Die EU-Polizeiagentur Europol will in weiteren Bereichen mit dem US-Militär kooperieren. Dies teilte die Agentur gestern in einer Pressemitteilung mit. Gestern hatte sich der Direktor Rob Wainwright mit dem Marinestaatssekretär Ray Mabus in Den Haag getroffen.
Die neuerliche Initiative betreffe laut Europol „maritime Piraterie“ und ihre Folgen für die Weltwirtschaft. Dies erfordere einen gemeinsamen Ansatz von Strafverfolgern und Militär. Weil die Piraterie vor Somalia und im Golf von Aden der „organisierten Kriminalität“ zugeschrieben wird, sei Europol zuständig. Die Agentur müsse sich daher mit „taktischen maritimen Kräften“ austauschen. Auch Drogenschmuggel solle derart bekämpft werden.
Bereits jetzt arbeitet Europol mit dem „Naval Criminal Investigative Service“ der US-Marine zusammen. Auch an der EU-Mission „NAVFOR Somalia – Operation Atalanta“ ist Europol mit „kriminalistischer Aufklärung“ („criminal intelligence“) beteiligt. Entsprechende Ermittlungen hätten bereits zu einem „besseren Verständnis“ von Aktivitäten der Piraten und ihrer „Finanziers“ geführt. Die Formulierung ist ein hinweis darauf, dass Europol vor allem für Finanzermittlungen zuständig ist. Gemeint sind alle Formen finanzieller Transaktionen von Verdächtigen, die bei Finanzinstituten abgefragt werden. Dabei geraten stets auch Kontaktpersonen ins Visier.
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: Katalanische Polizei legt Dossiers zu Twitter-Aktivitäten unliebsamer Personen an. BKA interessiert sich für die Fähigkeiten
Aus einer Broschüre zum Projekt CAPER, an dem die katalanischen Mossos d'Esquadra und das deutsche BKA teilnehmen : Katalanische Polizei legt Dossiers zu Twitter-Aktivitäten unliebsamer Personen an. BKA interessiert sich für die Fähigkeiten Die katalanische Polizei erstellt Dossiers von AktivistInnen und Gruppen aus Sozialen Bewegungen, die auf der Beobachtung ihrer Twitter-Aktivitäten in 2012 und 2013 beruhen. Dies berichtet die britische Bürgerrechtsorganisation Statwatch auf ihrer Webseite unter Berufung auf einen Bericht der Tageszeitung El Pais. Die Regierung Kataloniens hatte demnach die regionale Polizei Mossos d’Esquadra damit beauftragt. Die eigentliche Überwachung übernahm eine Unterabteilung für „IT-Sicherheit“ namens „Centro de Seguridad de las Informaciones de Cataluña“ (Cesicat). Die Behörde ist für Aufgaben zuständig, wie sie in Bezug auf die Bundesregierung in der Zuständigkeit des Bundesamts für Sicherheit liegen.
Entsprechende Berichte kursierten bereits, seit im Herbst 38 entsprechende Dokumente auftauchten. Sie waren nach Medienberichten von einer Gruppe unter dem Label „Anonymous“ ins Netz gestellt, aber scheinbar von einem Angestellten gestohlen worden. Dieser hatte zuvor auch eine Mitteilung an die Medien geschickt, die über einen Mailwechsel zwischen dem Katalanischen Generaldirektor für Telekommunikation und dem früheren Leiter des Cesicat Auskunft gab. Daraus geht hervor, dass die Abteilung polizeilich angewiesen wurde, bestimmte Personen in Sozialen Netzwerken zu beobachten und dies zu dokumentieren.
Von Interesse waren die AkteurInnen der Krisenproteste oder des Widerstands gegen den Gipfel der Europäischen Zentralbank, für den sogar die Kontrollen der Schengen-Grenzen wieder eingeführt worden waren. Auch Kampagnen gegen Zwangsräumungen oder Autobahngebühren sowie eine linke Zeitung waren im Visier. Sogar eine in Barcelona bekannte und beliebte Gruppe älterer StadtteilbewohnerInnen, die seit Jahren gegen die Gentrifizierung ihres Viertels kämpfen, stand auf der Liste. Die umstrittene Maßnahme richtete sich aber auch gegen JournalistInnen und AnwältInnen, nachdem sie als „sehr aktiv“ identifiziert wurden.
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: Bundeswehr, BKA, Bundespolizei und LKA Sachsen-Anhalt liebäugeln mit Einsatz von Mikrowellenwaffen, um damit Fahrzeuge zu stoppen
: Bundeswehr, BKA, Bundespolizei und LKA Sachsen-Anhalt liebäugeln mit Einsatz von Mikrowellenwaffen, um damit Fahrzeuge zu stoppen Seit 2005 interessieren sich die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt (BKA) für die polizeiliche Nutzung von Hochfrequenztechnik. Dies teilte das Bundesinnenministerium in der Antwort auf eine parlamentarische Initiative mit. Demnach wurde auch eine mögliche „Wechselwirkung auf technische Geräte“ untersucht. Industriepartner war stets der Rüstungskonzern Diehl BGT Defence. Die Bundespolizei habe jedoch auch anderweitig „Kontakt mit privaten Firmen“ gehabt. Kurzzeitig wurde auch die Leibniz Universität Hannover und das Fraunhofer Institut für Naturwissenschaftlich-Technische Trendanalysen (INT) hinzugezogen.
Es wird nicht erklärt, ob die Suchbewegungen dem Einsatz von elektromagnetischen Impulsen (EMP) oder Mikrowellen (HPM) galten. Lediglich für die Bundeswehr wird in der Antwort konkreter ausgeführt, dass man sich dort für „hochenergetische Mikrowellen“ interessiert. Die Wehrtechnische Dienststelle für Informationstechnologie und Elektronik forscht demnach zum Einsatz der Technik, um damit „nicht kooperative Fahrzeuge“ zu stoppen. Auch die Störung anderer Systeme durch den Einsatz der Strahlenwaffen wird untersucht: In den laufenden Untersuchungen würden „unterschiedliche komplexe Systeme mit HPM bestrahlt“. Von Interesse sind Auswirkungen auf „Fahrzeugsteuergeräte, Energieversorgungen und Kommunikationsmittel“. Auch die Bundeswehr nutzt hierzu Systeme von Diehl BGT Defence.
Bundespolizei und BKA verfolgen die Anstrengungen derzeit angeblich nicht weiter. Warum, wird nicht ausgeführt. Wahrscheinlich sind die Geräte für polizeiliche Zwecke noch zu groß. Denn Ziel ist, diese in Polizeifahrzeugen mitzuführen, um sie auf diese Weise bei Verfolgungsjagden oder an Kontrollstellen einzusetzen. Hier will das EU-Projekt SAVELEC abhelfen, das polizeiliche und militärische Endnutzer, Rüstungskonzerne und Institute auch aus Deutschland zusammenbringt.
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: Bundeskriminalamt macht „Marktbeobachtung“ zu Data Mining Software, nimmt an Vorführungen teil und erhält Testberichte
: Bundeskriminalamt macht „Marktbeobachtung“ zu Data Mining Software, nimmt an Vorführungen teil und erhält Testberichte Das Bundeskriminalamt (BKA) führt eine „Marktbeobachtung“ zu Data Mining Software durch. Dies erklärte das Bundesinnenministerium in der Antwort auf eine Kleine Anfrage. Bislang hieß es auf entsprechende Nachfragen stets, dass keine Polizeien des Bundes ihre Datenbestände mit derart automatisierten Methoden durchsuchen.
In einer früheren Antwort hatte die Bundesregierung ihr Verständnis von „Massendaten“, „Prediktiver Analyse„und kriminalistischen „Hypothesen“ näher erläutert – jedoch wenig verständlich gemacht:
„Data Mining“ ist weder im Recht der Europäischen Union noch im deutschen Recht definiert noch existieren bislang gesetzliche Regelungen über die Zulässigkeit des „Data Mining“. In der Regel werden mit diesem Begriff in erster Linie durch die Privatwirtschaft eingesetzte Verfahren und Methoden bezeichnet, mit deren Hilfe bereits vorhandene große Datenbestände, zumeist auf statistisch-mathematischen Verfahren basierend, selbständig auf Zusammenhänge analysiert werden, um auf diesem Wege „neues Wissen“ zu generieren.
Dieses Herstellen von „neuem Wissen“ erfordert aber eine Änderung der Errichtungsanordnung durchsuchter Datenbanken. Data Mining wird daher nicht polizeilich eingesetzt – bislang. Denn nun heißt es, dass das BKA an Vorführungen teilnimmt und Testberichte erhält. Auf welche Hersteller welcher Software die Behörde eine Auge geworfen hat, bleibt aber ungesagt.
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: Anfragen zum BSI-Skandal deuten weitreichenderes Versagen an
: Anfragen zum BSI-Skandal deuten weitreichenderes Versagen an Die Sicherheitsüberprüfung des BSI, mit der man testen konnte, ob sich die eigene Mailadresse unter 16 Millionen kompromittierten Benutzerkonten befand, die der Behörde bekannt geworden waren, war blamabel. Ein noch größeres Imageproblem kam dazu, als ans Licht kam, dass die Existenz der betroffenen Adressen schon im August 2013 bekannt geworden war, etwa fünf Monate vor Information der Bevölkerung. Die abschließenden Gründe dafür waren bisher ungeklärt.
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: Britisches “Network for police monitoring” startet Kampagne gegen politische Datensammlung der Polizei
: Britisches “Network for police monitoring” startet Kampagne gegen politische Datensammlung der Polizei
Nicht nur in Deutschland werden linke AktivistInnen in einer eigenen Datenbank geführt. Auch die britische Polizei hat Ende der 90er Jahre eine entsprechende Datensammlung eingerichtet. Gespeichert werden Personen, die als „domestic extremists“ gelten, übersetzt heißt das soviel wie „einheimische Extremisten“. Häufig ist unklar, wie Betroffene überhaupt in die Datenbanken gelangen (exemplarisch: „Wiesbadener Märchenstunde – Wie das BKA manche Speicherung in seinen Polizeidatenbanken begründet“). Im Falle der früheren, beim Bundeskriminalamt (BKA) als Zentraldatei innerhalb von INPOL geführten Datei „International agierende gewaltbereite Störer“ (IgaSt) reichte bereits ein Platzverweis am Rande einer Demonstration. Auch der gemeinsame Grenzübertritt, etwa im Fahrzeug einer bereits in IgaSt gespeicherten Person, galt als verdächtig und führte zur Speicherung. Die Datei wurde dann benutzt, um Reiseverbote für zukünftige Proteste zu verhängen. Legendär war hierzu der Spruch des früheren Berliner Innensenators Ehrhart Körting (SPD) zwölf Jahre nach dem Fall der Mauer:
Es gibt [in Deutschland] kein Grundrecht auf Ausreise.
Aufgrund einer Speicherung in IgaSt Ausreiseverbote zu verhängen war zuletzt zum NATO-Jubiläum 2009 in Strasbourg dutzendfach angewendet worden. Das Verwaltungsgericht in Kehl hatte dies allerdings in fast allen Fällen als rechtswidrig erklärt.
Mittlerweile ist die Datei in „PMK-links‑Z“ umbenannt. „Z“ steht für Zentraldatei, Besitzer der Daten ist also das BKA. „PMK“ bedeutet „Politisch motivierte Kriminalität“. Um die Praxis der rechtswidrigen, politischen Datensammlungen bei deutschen Polizeien aufzudecken hatte das data:recollective vor einigen Jahren die auch von Netzpolitik unterstützte Kampagne „Reclaim Your Data“ gestartet. Sie warb für den „Auskunftsgenerator“ des Projekts „Datenschmutz“, womit die bei Bundes- und Landespolizei gespeicherten Daten bequem nachgefragt werden können. Von einer Abfrage bei Verfassungsschutzämtern wird aber gewarnt, da diese teilweise eine Begründung verlangen
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: BSI-Fail bei unberechtigt kopierten Passwörtern wird immer größer
Original CC-BY-NC-SA 2.0 via Flickr/dkbschmidt : BSI-Fail bei unberechtigt kopierten Passwörtern wird immer größer Hacker aus Osteuropa hatten mehrere Millionen Passwörter zu Nutzeraccounts in die Hände bekommen. Danach ist die Datenbank mit diesen Zugangsinformationen in die Hände des BSI gelangt. Und wahrscheinlich erinnert ihr euch noch an die Meldung vor zwei Wochen, in der wir darüber gelästert haben, dass die Webseite der Behörde zur Überprüfung ob man selbst zu den Betroffenen gehört vom Ansturm an Abfragen in die Knie gegangen war.
Schon damals hatte man sich an vielen Stellen gefragt, warum es so lange gedauert hatte, bis das BSI mit der Information über die geknackten Onlinekonten an die Öffentlichkeit gegangen war, immerhin hatten sie nach eigenen Angaben bereits seit Dezember über den Vorfall Bescheid gewusst. BSI-Präsident Michael Hange rechtfertigte die Verzögerung jedoch damit, es habe lange gedauert bis das Verfahren einer „großen Zahl von Anfragen gewachsen ist“.
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: „Cyber Storm“: Deutsche Behörden, USCYBERCOM, NSA und DHS trainieren Prävention und Abwehr von „Cyberangriffen“
Nach US-Vorbild sollen auch in der EU zivil-militärische "Cyberübungen" abgehalten werden. : „Cyber Storm“: Deutsche Behörden, USCYBERCOM, NSA und DHS trainieren Prävention und Abwehr von „Cyberangriffen“
Wieder haben deutsche Behörden an der wohl weltweit größten „Cyberübung“ teilgenommen. So steht es auf der Webseite des US-Ministeriums für Heimatschutz (DHS). Das DHS ist für die Planung und Durchführung des Manövers verantwortlich. „Cyber Storm IV“ endet dieses Jahr. Alle zivilen und militärischen US-Sicherheitsbehörden waren mit von der Partie, darunter auch das 2010 eingerichtete „Cyber Command“ (USCYBERCOM) sowie die Geheimdienste CIA und NSA. Die „Cyber Storm“-Manöver werden seit 2006 abgehalten. Die erste Übung fand noch unter alleiniger Beteiligung von US-Behörden statt. 2008 versammelte „Cyberstorm II“ neben den USA auch Großbritannien, Australien, Kanada und Neuseeland. Die befreundeten Staaten sind auch Mitglieder des Geheimdienstnetzwerks „Five Eyes“, das vermutlich hinter weitgehenden, weltweiten digitalen Spähmaßnahmen steckt.
Für die internationale Vorbereitung von „Cyberstorm“ existieren multilaterale Netzwerke. Hierzu gehört die „Arbeitsgruppe EU-USA zum Thema Cybersicherheit und Cyberkriminalität“ sowie ein sogenanntes „EU-/US-Senior-Officials-Treffen“. An „Cyber Storm III“ nahm erstmals auch Deutschland teil, ebenfalls an Bord waren Frankreich, Ungarn, Italien, Niederlande und Schweden sowie zahlreiche mit IT-Sicherheit befassten Firmen (eine Liste aller damals Beteiligten findet sich im Abschlussbericht).