Das Bundeskriminalamt (BKA) könnte diesen Sommer mit dem automatisierten Austausch von Fingerabdrücken und DNA-Profilen mit den USA beginnen. Dies teilte das Bundesinnenministerium (BMI) auf Nachfrage mit. Die umstrittene Maßnahme basiert auf dem deutsch-amerikanischen „Abkommen zur Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität“. Direkter Kooperationspartner ist zwar mit dem FBI eine Polizeibehörde. Allerdings könnten auch andere US-amerikanische Stellen auf die Daten zugreifen, darunter Grenzbehörden und Geheimdienste.
Das Abkommen war bereits 2009 verabschiedet worden und trat 2011 in Kraft. Die technische Umsetzung des Datentausches hatte sich jedoch weiter verzögert. Notwendig war ein „Administrative and Technical Implementation Agreement“, das erst 2012 vereinbart worden war. Noch immer hat der „Wirkbetrieb“ jedoch nicht begonnen. Letzte Woche habe das BKA laut der Antwort des BMI die „technischen Komponenten für den automatisierten Datenabgleich“ eingerichtet. Eine „Entwicklung und Installation“ der notwendigen Software dauere aber noch an. Ein Ende „technischer und fachlicher Tests“ sei nicht vor Mitte 2014 zu erwarten.
Ab Sommer könnten also Fingerabdrücke und DNA-Profile automatisiert abgefragt werden. Dies geschieht im sogenannten „hit/no-hit-Verfahren“: Zunächst wird angeklopft, ob überhaupt Daten zu einem Profil vorliegen. Falls ja, werden die entsprechenden persönlichen Informationen geliefert. Hierzu gehören nicht nur Meldedaten, sondern unter Umständen auch weitere polizeiliche Erkenntnisse, darunter „politische Anschauungen“, die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, Angaben zur Gesundheit oder zum Sexualleben. Selbst die Verarbeitung von Informationen zu „Rasse oder ethnische Herkunft“ sowie „sonstige Überzeugungen“ ist geregelt.
Schäuble machte Datentausch mit den USA zur Chefsache
Dies hatte heftige Kritik auch bei den Justizministern einiger Bundesländer hervorgerufen, die dem Gesetz zunächst nicht zustimmen wollten. So empfahl Baden-Württembergs damaliger Justizminister und stellvertretender Ministerpräsident Ulrich Goll (FDP), der Bundesrat möge den Vermittlungsausschuss anrufen. Denn aus Deutschland übermittelte Daten dürften in den USA in Strafverfahren verwendet werden, in denen die Todesstrafe verhängt werden könne. Goll kritisierte auch, dass Daten an Dritte weitergegeben werden könnten. Auch Hamburgs damaliger Justizsenator Till Steffen (Bündnis 90/Die Grünen) hatte das Abkommen kritisiert und vor seinem Ausscheiden immerhin durchgesetzt, dass die Bundesregierung „nachverhandeln“ solle. Die damalige Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) versprach, die Ausführungsbestimmungen entsprechend zu ändern.
Das „Abkommen zur Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität“ basiert auf dem „Vertrag von Prüm“, der 2005 zunächst unter einigen EU-Mitgliedstaaten geschlossen worden war. Im Eiltempo konnte der damalige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble durchsetzen, dass der „Vertrag von Prüm“ in den Rechtsrahmen der EU überführt wurde. Das CDU-geführte BMI machte sich dabei die deutsche EU-Präsidentschaft 2007 zunutze.
Schäuble hatte nach seinem Amtsantritt persönlich dafür gesorgt, den Datentausch mit den USA auf eine neue Ebene zu hieven. So geht es aus mehreren Botschaftsdepeschen hervor, die seinerzeit von Wikileaks öffentlich gemacht wurden. Vor Gesprächen in Washington habe Schäuble seinen Stab angewiesen, dass nun ein „wirklicher Fortschritt“ erzielt werden solle. Es war auch Schäuble, der den USA bei dem geplanten Abkommen mit Deutschland zur Kopie des „Prümer Vertrages“ riet und hierfür sogar eine eigentlich nicht öffentliche EU-Kopie mitbrachte.
Zuvor hatte das BMI den „Vertrag von Prüm“ bereits bei einem Besuch des Heimatschutz-Staatssekretärs Stewart Baker auf die Tagesordnung gesetzt – zu einem Zeitpunkt also, als dieser noch nicht auf EU-Ebene angesiedelt war. Baker hatte sich in Berlin mit ranghohen Verantwortlichen von Polizeien und Geheimdiensten getroffen, darunter dem Staatssekretär August Hanning und dem Geheimdienstkoordinator Klaus-Dieter Fritsche.
Weitere US-Abkommen mit EU-Mitgliedstaaten nach deutschem Vorbild
Der „Vertrag von Prüm“ enthält eigentlich zahlreiche Regelungen zum Datenschutz oder zu Auskunftsrechten. Die galten dem von Deutschland und den USA geplanten Abkommen aber als störend: Während die Regelungen über den Austausch personenbezogener Daten weitgehend übernommen wurden, blieb das dort festgelegte Datenschutzregime außen vor. Nun dürfen die DNA-Daten sehr allgemein zur „Bekämpfung terroristischer Straftaten und schwerwiegender Kriminalität“ genutzt werden. Dies schließt die Abfrage zum Zweck der „Gefahrenabwehr“ ein.
Es entfällt der sogenannte „Zweckbindungsgrundsatz“, wonach personenbezogene Daten nur für „bereichsspezifisch und präzise festgelegte Zwecke“ gespeichert werden und verwendet werden dürfen. Hierauf hatte das Justizministerium Baden-Württembergs aufmerksam gemacht. Auch verfügten die Betroffenen über keine Datenschutzrechte, Höchstspeicherfristen seien ebenfalls nicht festgelegt.
Auch der AK Vorrat hatte mehrfach vor der Verabschiedung des Abkommens mit den USA gewarnt – bekanntlich erfolglos. Doch es kam noch schlimmer: Denn nach erfolgreicher Unterzeichnung und Verabschiedung im Bundestag stand der Vertrag Pate für weitere US-Abkommen mit anderen EU-Mitgliedstaaten. Mittlerweile haben nach US-Angaben 20 europäische Regierungen ein sogenanntes „Preventing and Combating Serious Crime Agreement“ (PCSC) nach Vorbild des deutschen Abkommens unterzeichnet.
Das geschah keinesfalls aus freien Stücken, denn die USA hatten dies zur Bedingung für die weitere Teilnahme am „Visa Waiver-Programm“ gemacht, das eine visafreie Einreise in die USA ermöglicht. 2011 hatte Österreich „unter Drohgebärden“ der USA ein PCSC-Abkommen unterzeichnet, ein Jahr später folgte die Schweiz. Österreich ist für die USA dabei von besonderem Interesse: Das Land verfügt über eine der weltweit größten DNA-Datenbanken. Ausweislich einer anderen Botschaftsdepesche hatte die damalige Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) wie ihr Amtskollege Schäuble für den schnellen Abschluss des PCSC-Vertrages gesorgt.
Verfassungsbeschwerden erfolglos
Eine Beschwerde gegen das deutsch-amerikanische Abkommen beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof war letztlich erfolglos. Geklagt hatte ein deutscher Staatsangehöriger, dessen Abgabe von Fingerabdrücke im Zusammenhang mit dem Protest gegen einen NPD-Bundesparteitag erzwungen worden war. Patrick Breyer hatte in seinem Blog regelmäßig hierüber berichtet. Demnach befürchtete der Kläger, im Fall einer Einreise in die USA Nachteile zu erleiden. Möglich seien die Aufnahme in „Terrorverdachtslisten, Flugverbotslisten, Finanzsperrlisten“ oder weitere Überwachungsmaßnahmen, ohne dass er davon unterrichtet würde.
Eine ähnliche Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht war aus formalen Gründen nicht zur Entscheidung angenommen worden, weil der beauftragte Paketdienst diese falsch ausgeliefert hatte und die Beschwerdefrist um einen Tag versäumt worden war. Im Januar hat es nun auch der Europäische Menschenrechtsgerichtshof ohne nähere Begründung abgelehnt, die Beschwerde zur Entscheidung anzunehmen.
Beschwert euch nicht bei mir. Mich gibt es nämlich nur auf einem Stück alten Papier, das im Vergleich zu Geldscheinen fast gar keine Beachtung findet… traurig.
der könnte von pofalla sein der kommentar.
… eine Verfassung? *scnr* :P
Dies geschieht im sogenannten im -> Dies geschieht im sogenannten
Das CDU-geführte BMI mache sich -> Das CDU-geführte BMI machte sich
‚meg‘ hat verstanden um was es geht – also, weitermachen Herr Schäuble. Alles nicht so wild. Gibt Schlimmeres – Rechtschreibung zum Beispiel.
“politische Anschauungen”, die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, Angaben zur Gesundheit oder zum Sexualleben. Selbst die Verarbeitung von Informationen zu “Rasse oder ethnische Herkunft” sowie “sonstige Überzeugungen” ist geregelt.
Es tut mir leid jetzt Godwin zu bemühen, aber der gelbe Stern wird jetzt anscheinend im Geldbeutel getragen.
Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft. Ist ja nix böses. Dann wird die Mitgliedschaft in Arbeitgeberverband, Ärztekammer, im Rotary Club, in jeglicher studentischen Verbindung oder Lobbygruppe ebenfalls übermittelt. Oder?
Wo ist jetzt das Problem? Es muss ja zunächst DNA vorhanden sein, damit das Profil abgefragt werden kann…
Ich mach mir eher Sorgen, was unsere Behörden so speichern…
Deine Sorgen sind berechtigt – ein paar Beispiele:
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/04/09/wie-man-die-polizei-ablenkt/
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/03/25/offenkundig-schmerzbefreit/
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/03/05/freiwillig-unfreiwillig/
Und damit die Sache rund wird:
http://www.trendsderzukunft.de/innovation-in-der-kriminalistik-gesichter-rekonstruktion-via-dna-als-3d-in-zukunft-moeglich/
brave new world ….
So…hab mir schon ein Stern ausgeschnitten!! Hatte aber nur weißes Papier, ist das schlimm??
Wo sollte der hin…rechts oder links auf die Brust?? (Von mir jetzt aus gesehen…mein ich)
Wird hier noch jemanden ganz hibbelig??
Sieht das noch jemand?
Wohin führt der Kurs?
Ich muss ins Bett!!!
Mal wieder bewahrheitet sich: Wo ein gefüllter Trog steht (Datensammlung), da lassen die Schweine nicht lange auf sich warten …
Und so ein Abkommen angesichts der „Aktivitäten“ von NSA&Co. abzuschließen ist doch ein klares Signal bzgl. des Abhörskandals: es gibt nichts zu sehen, gehen sie bitte weiter – business as usual …
Ich brauch ’ne Kotztüte …
Für derart massive Verfassungsbrüche müssen die verantwortlichen Politiker vor ein Gericht gestellt werden.
Ja, wenn wir staatliche Gerichte hätten.