BKA
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Polizeiliche Kriminalstatistik: Kriminalität wird online besser aufgeklärt als offline – auch ohne Vorratsdatenspeicherung
Polizeiliche Kriminalstatistik: Kriminalität wird online besser aufgeklärt als offline – auch ohne Vorratsdatenspeicherung Auch im letzten Jahr wurden Straftaten mit dem „Tatmittel Internet“ häufiger aufgeklärt als im Gesamtdurchschnitt. Das geht aus der Polizeilichen Kriminalstatistik hervor, die gestern veröffentlicht wurde. Nur jede 26. Straftat wird demnach überhaupt im Internet begangen – und kann meist auch ohne Vorratsdatenspeicherung aufgeklärt werden.
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: Bundeskriminalamt führte in Kroatien und Türkei Schulungen zur „Ortung von Mobiltelefonen“ durch
: Bundeskriminalamt führte in Kroatien und Türkei Schulungen zur „Ortung von Mobiltelefonen“ durch Das Bundeskriminalamt hat Behörden in Kroatien und der Türkei in der „Ortung von Mobiltelefonen“ ausgebildet. Dies geht aus der Antwort auf eine Schriftliche Frage hervor, die vom Bundesinnenministerium am Freitag beantwortet wurde. Unklar bleibt, welche Polizeieinheiten in den Genuss der Maßnahmen kamen. Die Technik dürfte beispielsweise in der Türkei auch gegen kurdische AktivistInnen oder andere oppositionelle Gruppen eingesetzt werden.
Es wird ebenfalls nicht spezifiert, um welche Technologie es sich bei den Schulungen handelte. Möglich ist die Funkzellenabfrage zur Identifizierung der InhaberInnen von Mobiltelefonen oder der Einsatz von IMSI-Catchern, um deren Aufenthaltsort in Echtzeit einzugrenzen. Mit IMSI-Catchern können Gespräche mitgehört werden; deutsche Behörden praktizieren dies aber angeblich nicht. Das BKA und die Bundespolizei nutzen auch das massenhafte Versenden sogenannter „Stiller SMS“, um die Telefone zu einem unsichtbaren Kommunikationsvorgang zu zwingen. Dadurch werden Daten in der genutzten Funkzelle hinterlassen, die dann über den Provider abgefragt werden können. Die Polizei ist damit in der Lage, ein Bewegungsprofil der Betroffenen zu erstellen.
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: Bestätigt: Deutsche Behörden haben Staatstrojaner FinFisher für 150.000 Euro gekauft
: Bestätigt: Deutsche Behörden haben Staatstrojaner FinFisher für 150.000 Euro gekauft Bundeskriminalamt und Innenministerium haben für 150.000 Euro die Spyware FinFisher der Firma Gamma/Elaman gekauft. Das bestätigten die beiden Behörden nun auch gegenüber netzpolitik.org. Ob die Software auch legal eingesetzt werden darf, ist weiterhin ungewiss, die Überprüfung dauert noch an.
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: Netzpolitischer Wochenrückblick: KW 18
photo credit: <a href="http://www.flickr.com/photos/essjay/229819241/">EssjayNZ</a> via <a href="http://photopin.com">photopin</a> <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/">cc</a> : Netzpolitischer Wochenrückblick: KW 18 Hier mal wieder der Netzpolitische Wochenrückblick mit den wichtigsten Themen der Woche! Die Audio-Version des Rückblicks (MP3) haben wir diese Woche zum ersten Mal in Kooperation mit Berlin FM erstellt, und wir freuen uns wie immer über Feedback!
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Deutsche Telekom: Bis 2018 haben alle Kunden die neue AGB und Netzneutralität wird abgeschafft
Der Deutschland-Chef der Deutschen Telekom, Niek Jan van Damme, hat der Zeitung Die Welt ein Interview zu den Drosselplänen gegeben. Einerseits erklärt van Damme, dass die AGB-Änderungen hin zu den Volumentarifen selbstverständlich alle Kunden treffen wird – nur nicht sofort, sondern etwas später. Bis 2018 sollen alle Kunden umgestellt sein. Ebenfalls bestätigt wird in dem Interview unsere Befürchtung, dass die Deutsche Telekom gegen Geld Partnerdienste bevorzugen wird. [Zum Artikel]
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: Vertrag unterzeichnet: Bundeskriminalamt kauft Staatstrojaner FinFisher für 150.000 Euro
: Vertrag unterzeichnet: Bundeskriminalamt kauft Staatstrojaner FinFisher für 150.000 Euro Das Innenministerium hat jetzt offiziell die Spyware FinFisher der Firma Gamma/Elaman gekauft. Das berichtet die Zeit, der Innenministerium und Bundeskriminalamt den Vertrag bestätigten. Eingesetzt werden darf die Software aber noch nicht – die Überprüfung dauert noch an.
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: Bundeskriminalamt schulte Tunesien und Ägypten kurz vor dem Arabischen Frühling in Techniken zur Internetüberwachung
: Bundeskriminalamt schulte Tunesien und Ägypten kurz vor dem Arabischen Frühling in Techniken zur Internetüberwachung Das Bundeskriminalamt (BKA) hat mehrere Länder des Arabischen Frühlings in der Überwachung des Internet ausgebildet. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor, die letzte Woche zugestellt wurde. Entsprechende Lehrgänge in Tunesien und Ägypten fanden kurz vor den Revolten statt. Die Kontrolle des Internet hatte in der staatlichen Niederschlagung der Aufstände in beiden Ländern eine wichtige Rolle gespielt.
Teilnehmende der BKA-Seminare waren Geheimpolizeien wie der ägyptische Staatssicherheitsdienst, der nach erfolgreichen Protesten gestürmt und aufgelöst wurde. Profitiert haben aber auch Sicherheitsbehörden aus Jordanien, Saudi-Arabien und Algerien. Die Maßnahmen werden mit dem Kampf gegen „Terrorismus“ begründet – ein willfähriges Mittel, mit dem in besagten Ländern auch die Opposition unterdrückt wird. Behörden in Marokko haben überdies Ausstattungshilfe erhalten, geliefert wurde unter anderem polizeiliche Analysesoftware von IBM. Die Antwort im Wortlaut:
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- Zugunsten des ägyptischen Staatssicherheitsdienstes wurde im Zeitraum 24. Oktober bis 28. Oktober 2010 ein Lehrgang zum Thema „Open Source Internetauswertung im Bereich des internationalen Terrorismus“ durchgeführt.
- Zugunsten Algeriens wurde im Zeitraum 10. Februar bis 12. Februar 2009 ein Lehrgang zum Thema „Internetkriminalität im Terrorismus-Bereich“ am „Afrikanischen Zentrum zur Untersuchung und Erforschung des Terrorismus“ (CAERT) durchgeführt.
- Zugunsten des jordanischen „General Intelligence Directorate“ (GID) wurde im Zeitraum 23. November bis 27. November 2008 der Lehrgang „Internetkriminalität/Finanzermittlungen im Terrorismus-Bereich“ durchgeführt.
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Standardisierende Leistungsbeschreibung: Wie das Bundeskriminalamt versucht, die Quellen-TKÜ gesetzeskonform zu machen
Standardisierende Leistungsbeschreibung: Wie das Bundeskriminalamt versucht, die Quellen-TKÜ gesetzeskonform zu machen Das Bundeskriminalamt versucht, den Staatstrojaner mit verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Vorgaben in Einklang zu bringen. Dazu wurde eine „Standardisierende Leistungsbeschreibung“ erarbeitet, die wir an dieser Stelle veröffentlichen. Darin wird versucht, einige Fehler des bisher enttarnten Staatstrojaners zu beheben, die Grundprobleme bleiben jedoch bestehen.
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: IT-Sicherheitsgesetz: Unternehmen sollen Sicherheitsvorfälle melden – aber nicht an die Betroffenen
: IT-Sicherheitsgesetz: Unternehmen sollen Sicherheitsvorfälle melden – aber nicht an die Betroffenen Anbieter von Telekommunikationsdiensten und kritischen Infrastrukturen sollen zukünftig IT-Sicherheitsvorfälle melden. Das geht aus dem IT-Sicherheitsgesetz hervor, das als Entwurf vom Innenministerium veröffentlicht wurde. Benachrichtigt werden sollen aber nicht die betroffenen Personen, sondern das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.
Die Cyber-Sicherheit ist laut dem Bundesministerium des Innern „eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit“. Jetzt hat das Ministerium den Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme veröffentlicht. Und das will man erreichen:
Betreiber kritischer Infrastrukturen sind wegen der weitreichenden gesellschaftlichen Folgen eines Ausfalls und ihrer besonderen Verantwortung für das Gemeinwohl zu verpflichten, einen Mindeststandard an IT-Sicherheit einzuhalten und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhebliche IT-Sicherheitsvorfälle zu melden. Die dadurch beim BSI zusammenlaufenden Informationen werden dort gesammelt und ausgewertet und die so gewonnenen Erkenntnisse den Betreibern kritischer Infrastrukturen zur Verfügung gestellt.
Meldepflicht: nur von Wirtschaft, nur an BSI
Diese Meldepflicht soll einerseits durch einen neuen Absatz im Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erreicht werden:
Betreiber kritischer Infrastrukturen haben über die Warn- und Alarmierungskontakte nach Absatz 3 schwerwiegende Beeinträchtigungen ihrer informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse, das heißt Beeinträchtigungen, die Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit der von ihnen betriebenen kritischen Infrastrukturen haben können, unverzüglich an das Bundesamt zu melden.
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: Bundesregierung lässt Bevölkerungsscanner zur Erkennung „bedrohlicher Handlung“ an Mimik und Gestik beforschen
: Bundesregierung lässt Bevölkerungsscanner zur Erkennung „bedrohlicher Handlung“ an Mimik und Gestik beforschen In mehreren Projekten finanziert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) wissenschaftliche Arbeiten zur sogenannten „Mustererkennung“. Automatisierte Verfahren sollen helfen, unerwünschtes Verhalten und dessen menschlichen UrheberInnen zu erkennen und zu verfolgen. Die Vorhaben verfolgen damit das gleiche Ziel wie das höchst umstrittene EU-Sicherheitsforschungsprojekt INDECT. Sogar das Zusammenführen der verschiedenen Analyseverfahren in einer einzigen Überwachungsplattform wird von der Bundesregierung gefördert: In einem einzigartigen, deutsch-amerikanischen Verbund forscht das deutsche Fraunhofer Institut mit dem US-Department of Homeland Security seit 2011 zu „Visual Analytics for Security Applications“ (VASA). Nächstes Jahr sollen Ergebnisse präsentiert werden.
Alle anderen Forschungen des Themenfeldes „Musterkennung“ sind bereits abgeschlossen oder enden in den nächsten Monaten. Im Mai geht auch das Projekt mit dem sperrigen Namen „Automatisierte Detektion interventionsbedürftiger Situationen durch Klassifizierung visueller Muster“ (ADIS) zuende, das vom bayrischen Landeskriminalamt (BLKA) begleitet wird. Dort entwickelte „Auswertungsroutinen“ sollen nicht nur das Verhalten, also Bewegungsabläufe einer Person auswerten. Überdies sollen Verfahren programmiert werden, um aus Videodaten jene Gestik und Mimik zu analysieren, die „typischerweise zu einer bedrohlichen Handlung“ führe. Üblicherweise besteht die Rolle von an derartigen Forschungen beteiligten Polizeien darin, das inkriminierte unerwünschte Verhalten zu definieren. Es dürfte also das BLKA gewesen sein, das festlegte, welches Verhalten bzw. welche Gesichtszüge als „bedrohlich“ zu werten sind.
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: Geleakt: Stellenanzeige des BKA für neue Cybercops
: Geleakt: Stellenanzeige des BKA für neue Cybercops Gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung forderte der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt:
Der nächste 11.-September-Anschlag kommt per E‑Mail. Deshalb brauchen wir schnellstens mindestens 2000 Cyber-Cops.“
Es ist halt Polizeikongress-Zeit, das ist sowas ähnliches wie Karneval.
Die Stellenanzeige des Bundeskriminalamt für eine/n Spezialexperten/in für Datenbewachung als Cyber-Cop (m/w) ist jetzt vom von-Leitner Instituts für verteiltes Echtzeit-Java gefunden worden. Man beachte auch die Meta-Daten der PDF.
Und hier sind die wichtigsten Informationen aus der Stellenanzeige.
Ihre Aufgaben
• Selbständige Installation eines Betriebssystems für Dienstreisen auf der Datenautobahn,
• Stichpunkt-artige Probenentnahme einzelner TCP/IP Pakete und Pflege der engen
Zusammenarbeit mit der Bundespolizei bei der Inspektion importierter TCP/IP Pakete an den Grenzen des Bundesgebietes,
• Unterstützung des Bundesgrenzschutzes und der GEMA beim Firewall-Einsatz und
Internetfiltervorhaben,
• Lautstarkes Wehklagen über die fehlende Vorratsdatenspeicherung, gerne auch auf
Volksfesten in enger Kooperation mit dem Gundremminger Polizeichor,
• Beobachtung und Kontrolle von Bürgern beim Eintritt in das Internet, -
: Das BKA erklärt, dass Grundrechte nicht im Netz gelten
: Das BKA erklärt, dass Grundrechte nicht im Netz gelten Heise.de berichtet vom Polizeikongress, wo Jürgen Maurer, der Vizepräsident beim Bundeskriminalamt, mal eben erklärte, dass Grundrechte nicht im Netz gelten: Polizeikongress: Wer ins Internet geht, verlässt die Privatheit.
„Egal wie man diskutiert, man muss sich hier entscheiden, ob man den Ermittlungserfolg will oder nicht.“ Als mögliche Lösung des Problems sei vielleicht eine andere Sicht auf das Internet denkbar, die jeder Bürger verinnerlichen müsse: „Wer im Internet ist, hat die Privatheit verlassen.“ Dementsprechend sei die Speicherung der IP-Adressen dann nicht problematisch.
Jetzt neu in der Verfassung: Wer auf die Straße geht, hat auch kein Recht auf Privatsphäre mehr.
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: Deutsche „Forschung für zivile Sicherheit“ begünstigt Hersteller von Überwachungstechnologie, Datenschutz bleibt außen vor
: Deutsche „Forschung für zivile Sicherheit“ begünstigt Hersteller von Überwachungstechnologie, Datenschutz bleibt außen vor Die Bundesregierung hat zur zweiten Auflage ihres Programms „Forschung für zivile Sicherheit“ Stellung genommen. Hintergrund ist eine Anfrage der Linksfraktion zur Ausrichtung geförderter Projekte. Die FragestellerInnen kritisieren, dass der Bedarf für das millionenschwere Forschungsprogramm zuvor nicht glaubhaft vermittelt wurde. Die Bundesregierung behaupte einen „veränderten Freiheitsbegriff“ und den „Wandel gesellschaftlicher Sicherheitskulturen“. Obschon diese veränderten politischen Leitlinien gehörige Auswirkungen auf die Bevölkerung haben, sind Gruppen aus den Bereichen Datenschutz, Bürger- oder Menschenrechte bei deren Entwicklung und Durchführung extrem unterrepräsentiert.
Demgegenüber behauptet die Bundesregierung, dass die „Sichtweisen und Belange zivilgesellschaftlicher Vereine“ berücksichtigt seien, immerhin würden neben Wissenschaft, Behörden und Industrie auch das Deutsche Rote Kreuz und das Technische Hilfswerk in einem „unabhängigen Expertengremium“ mitarbeiten. Jedoch sind die beiden Organisationen selbst als Anwender an Forschungen beteiligt und können kaum unvoreingenommen beraten.
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: „Mr. Friedrich, übernehmen Sie“: Bundesinnenministerium und DLR besiegeln Kooperation zur Satellitenaufklärung
: „Mr. Friedrich, übernehmen Sie“: Bundesinnenministerium und DLR besiegeln Kooperation zur Satellitenaufklärung Das Bundesinnenministerium (BMI) und das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) haben vorgestern eine offizielle Kooperationsvereinbarung zur Nutzung von Satellitendaten unterschrieben. Damit sollen die Behörden des BMI „im Einsatzfall“ Zugriff auf „satellitengestützte Kartenprodukte“ erhalten. Gleichzeitig wird das zuvor als Forschungsprojekt betriebene Zentrum für satellitengestützte Kriseninformation (ZKI) in den „operativen Dienst“ überführt. Das ZKI gehört zum Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) und ist zuständig für die Auswertung und Bereitstellung der Satellitenbildkarten. Das Institut, das in seiner Selbstbeschreibung kein Wort über „Fernerkundung“ auch für militärische Zwecke verliert, ist erfahren mit der Kontrolle politischer Proteste: Bereits zum G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm und zum Nato-Gipfel 2009 in Strasbourg hatte das ZKI Polizeien mit Daten aus der Satellitenaufklärung versorgt.
In der offiziellen Pressemitteilung werden als Anwendungsgebiete Überflutungen, Ölfilme auf dem Meer, Hangrutschungen und Gebäudeschäden angeführt. Einen Hinweis auf eine Nutzung auch für polizeiliche Zwecke geben die Einsatzformen „Notfallmanagement nach zivilen Krisen“ oder „Vorbereitung von Großereignissen“.
Doch das Bundeskriminalamt (BKA) setzt längst Bilder aus der Satellitenaufklärung zur „Vorbereitung von Exekutivmaßnahmen“, „Objektaufklärung“ oder der „Aufklärung von Tatorten“ ein. Dies hatte die Bundesregierung kürzlich in der Antwort auf eine Kleine Anfrage mitgeteilt. Demnach würden die Satellitenbilder auch zur „Gefährdungs- und Lageeinschätzung im Ausland herangezogen, wenn z. B. die Region aufgrund politischer oder topographischer Gegebenheiten außerhalb staatlicher Kontrolle liegt“. Unter anderem ermittelte das BKA zu Tötungen von Bundeswehrsoldaten. Hierzu wurden militärische Satellitenaufnahmen genutzt, die nach einem Amtshilfeersuchen durch die Bundeswehr überlassen wurden.
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: Bundeskriminalamt bestätigt Anschaffung von Staatstrojaner Gamma FinFisher: „Wir haben die Software“ (Update)
: Bundeskriminalamt bestätigt Anschaffung von Staatstrojaner Gamma FinFisher: „Wir haben die Software“ (Update) Das Bundeskriminalamt ist in Besitz eines kommerziellen Staatstrojaners der Firma Gamma/Elaman. Das bestätigte ein Sprecher der Polizeibehörde gegenüber netzpolitik.org. Die Software werde demnach jedoch noch nicht eingesetzt, da sowohl das BKA als auch die externe Firma CSC noch immer die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben überprüfen.
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: Secret Government Document Reveals: German Federal Police Plans To Use Gamma FinFisher Spyware
Surveillance made in Germany - FinFisher-Spionage-Software : Secret Government Document Reveals: German Federal Police Plans To Use Gamma FinFisher Spyware The German Federal Police office has purchased the commercial Spyware toolkit FinFisher of Elaman/Gamma Group. This is revealed by a secret document of the Ministry of the Interior, which we are publishing exclusively. Instead of legitimizing products used by authoritarian regimes for the violation of human rights, the German state should restrict the export of such state malware.
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Geheimes Dokument: Bundeskriminalamt kauft international bekannten Staatstrojaner FinFisher/FinSpy von Gamma
Surveillance made in Germany - FinFisher-Spionage-Software Geheimes Dokument: Bundeskriminalamt kauft international bekannten Staatstrojaner FinFisher/FinSpy von Gamma Das Bundeskriminalamt hat sich den Staatstrojaner FinFisher der Firma Elaman/Gamma beschafft. Das geht aus einem geheimen Dokument des Innenministeriums hervor, das wir an dieser Stelle exklusiv veröffentlichen. Ob die auch in autoritären Staaten eingesetze Software die rechtlichen Vorgaben in Deutschland einhalten kann, wird bezweifelt.
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: Alarmierender Bericht von Index on Censorship zu Meinungsfreiheit und Überwachung des Internet in Belarus
: Alarmierender Bericht von Index on Censorship zu Meinungsfreiheit und Überwachung des Internet in Belarus Die britische Organisation Index on Censorship hat unter dem Titel „Belarus: Pulling the Plug“ einen neuen Bericht zu Belarus herausgegeben. Demnach gehört das Land zu jenen 20 Staaten, in denen die Nutzung des Internet innerhalb der Bevölkerung stark ansteigt. Im September 2012 wurden gemäß einer Umfrage 4,4 Millionen NutzerInnen verzeichnet, was eine Zunahme von 14 % gegenüber dem Vorjahr ausmacht. 55 % der Bevölkerung über 15 Jahre ist also online (im Vergleich: in Großbritannien 84 %). Bestätigt wird gleichzeitig, dass BürgerInnenrechte und Meinungsfreiheit im weltweiten Vergleich weiterhin stark beschnitten werden:
Belarus has one of the most hostile media environments in the world and one of the worst records on freedom of expression. New digital technologies, in particular the internet, have provided new opportunities for freedom of expression but have also given the authoritarian regime new tools to silence free voices and track down dissent. As the internet has become an increasingly important source of information, the Belarus authorities have used a variety of different means to control it. Keeping a tight rein on information remains at the core of their policy of self-preservation.
Gesetze ermöglichen drakonische Strafen für die Beleidigung staatlicher Autoritäten oder des Präsidenten und werden überdies in ihrer Auslegung arg strapaziert. Bestraft wird etwa jede „Verbreitung illegaler Information“. Die Meinungsfreiheit im Internet wird durch zunehmende Überwachung, Sperren und Filter behindert. ModeratorInnen Sozialer Netzwerke und JournalistInnen sind unter dem Deckmantel von „Beleidigung“ von Verhaftung bedroht. Alternative Medien und BloggerInnen werden durch „Cyberangriffe“ lahmgelegt, der Inhalt von Webseiten manipuliert.
Laut dem Bericht sind weitere Maßnahmen zur Überwachung und Kontrolle in Planung. Index on Censorship kritisiert westliche Firmen für ihre bereitwillige Hilfestellung bei der zunehmenden Ausforschung der Bevölkerung. Auch das deutsche Bundeskriminalamt hatte Polizeibehörden in Minsk und Münster in digitaler Kriminalitätsbekämpfung geschult.
Belarus wird aufgerufen, die unverhältnismäßigen Praktiken aufzugeben und Reformen einzuleiten. An die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten, aber auch an den Europarat und die OSZE ergeht der Appell, die Regierung in Minsk diesbezüglich unter Druck zu setzen.
Hier gibt es den Bericht auf englisch im Volltext.
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: Europäische Union rüstet Polizeibehörden gegen „Cyberkriminalität“, „Piraterie“ und „Hacktivismus“
: Europäische Union rüstet Polizeibehörden gegen „Cyberkriminalität“, „Piraterie“ und „Hacktivismus“ Seit dem 1. Januar betreibt die EU-Polizeiagentur Europol in Den Haag das „Europäische Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität“ (EC3). Leiter ist der ehemalige dänische Geheimdienstchef Troels Oerting. Bislang war Europol für „Terrorismus“ und „Organisierte Kriminalität“ zuständig. Nach einer größeren Umstrukturierung sind allerlei Tätigkeiten eines „digitalen Untergrunds“ von gesteigertem Interesse, darunter „unerlaubter Zugang zu Sabotagezwecken“, „Verletzung der Rechte des geistigen Eigentums“ oder das Versenden von Spam. Geplant ist angeblich, dass Europol auch IT-Systeme auf ihre „Verwundbarkeit“ testet. Ganz besonders hat es der Agentur aber das Hacken angetan:
Besides the continuing threat of financially motivated cybercrime, 2011 has clearly been the year of ‘hacktivism’. At the beginning of the year large companies involved in the Wikileaks ban were targeted; later on the attacks spread to governments, law enforcement agencies and political parties. Spin-offs and splinter groups of the original Anonymous movement appeared throughout the Western world.
Das EC3 soll die EU-Mitgliedstaaten in technischen, analytischen und forensischen Fragen unterstützen und hierzu mit anderen EU-Agenturen kooperieren. Gemeint ist unter anderem die EU-Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA). Weitere PartnerInnen sind die nationalen „Computer Emergency Response Teams“ (CERTs), internationale Organisationen, Regulierungsbehörden, die Sicherheitsindustrie und Firmen „aus dem Finanzsektor“. Auch mit dem im September eröffneten CERT-EU arbeitet Europol zusammen.
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: Polizei und Dienste fädeln Überwachung und Herausgabe von Cloud-Daten ein
: Polizei und Dienste fädeln Überwachung und Herausgabe von Cloud-Daten ein Die Ministerien von Wolfgang Schäuble und Hans-Peter Friedrich arbeiten auf verschiedenen Ebenen an der Überwachung von Daten in der Cloud. Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz mischt mit. Dies geht aus den Antwort auf parlamentarische Initiativen von Abgeordneten der Linksfraktion und der SPD hervor.
Das Zollkriminalamt (ZKA) und das Bundesamt für Verfassungsschutz arbeiten im Rahmen internationaler Arbeitsgruppen an der Ausforschung von Cloud-Daten. Beide Behörden sind hierfür mit der Bundesnetzagentur im „European Telecommunications Standards Institute“ (ETSI) organisiert. Das Bundeskriminalamt (BKA) ist nicht direkt an Bord, stimmt sich aber mit dem ZKA über Entwicklungen und Beschlüsse ab. Das ETSI betreibt zur Telekommunikationsüberwachung zwei eigene Arbeitsgruppen: Im „Technischen Komittee TC LI“ (steht für „Lawful Interception“) tragen Behörden ihren Bedarf für Abhörtechnologie vor. Das dürfte vor allem beim Aachener Zweig des Internetzulieferers Utimaco auf offene Ohren stoßen: Die auf Abhörschnittstellen („Lawful Interception Management Systeme“) spezialisierte Firma ist ebenfalls an der Arbeitsgruppe TC LI beteiligt und richtet entsprechende Treffen in Aachen aus. Ziel des ETSI ist die Normierung von Überwachungstechnik, die danach möglichst weltweit gültig sein soll. Eine andere Arbeitsgruppe „SA3 LI“ setzt deshalb die zuvor erarbeiteten Rahmenbedingungen und Vorgaben in Überwachungsstandards um.
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: Clean IT: Auch der Verfassungsschutz sitzt am Tisch, deutsche Behörden wollen aber nicht verantwortlich gemacht werden
: Clean IT: Auch der Verfassungsschutz sitzt am Tisch, deutsche Behörden wollen aber nicht verantwortlich gemacht werden
Am umstrittenen Clean IT Projekt haben neben den Innenministerium auch das Bundeskriminalamt und der Verfassungsschutz teilgenommen. Das antwortete uns das Innenministerium auf eine Informationsfreiheitsanfrage. Inzwischen ist ein neuer Entwurf veröffentlicht worden, der als Input für die Abschlusskonferenz nächste Woche dienen soll.Das Clean IT Projekt hat vor einem Monat ganz schön Welle gemacht. Terror-Bekämpfer und Internet-Firmen aus ein paar EU-Staaten diskutierten Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus im Internet und heraus kam die „dümmste Sammlung an Vorschlägen für Internet-Regeln in der gesamten Geschichte der Menschheit“. Zwar ist Clean IT keineswegs ein Masterplan der EU, dennoch sollte es weiterhin kritisch begleitet werden.
Deshalb haben wir noch im September nachgefragt, welche Bundesbehörden für Deutschland an den Arbeitstreffen von Clean IT teilgenommen haben. Jetzt ist die Antwort eingetroffen.