Beschlussvorschläge der Bundesinnenministerkonferenz: Mehr Social Media, mehr Überwachung, mehr Zusammenarbeit

Zur Zeit findet die Frühjahrskonferenz der Innenminister und  -senatoren (IMK)  in Bonn statt. Kurz zur Einordnung: Die IMK  hat die Aufgabe, „durchgeführte länderübergreifende fachliche Zusammenarbeit auch auf der politischen Ebene zu verankern.“ Das betrifft Bereiche wie Staatsrecht, kommunale Angelegenheiten, Katastrophenschutz, aber auch Innere Sicherheit (AK II) und Verfassungsschutz (AK IV). In AK II nehmen deshalb auch die Präsidenten des Bundeskriminalamtes und der Deutschen Hochschule der Polizei teil, im AK IV redet der Chef des Bundesamts für Verfassungsschutz mit.

In der Vergangenheit hat uns die IMK beispielsweise die Anti-Terror-Datei beschert, für die sie 2006 den Big Brother Award bekommen hat. Und auch diesmal geht es neben Fragen nach der Aufnahme von syrischen Flüchtlingen und dem repressiven Umgang mit Fußball-Hooligans um einiges Überwachungs- und Netzrelevantes. Wir veröffentlichen hier die Beschlussvorschläge, die als Grundlage für die nur teilweise der Öffentlichkeit einsehbaren Abstimmungen dienen und fassen die wichtigsten Punkte zusammen:

Social Media für Rekrutierung und taktische Öffentlichkeitsarbeit

Soziale Medien werden zunehmend für die Rekrutierung von Nachwuchs eingesetzt. Das tut sowohl die NSA via Twitter, als auch die heimische Bundeswehr auf Facebook. In die gleiche Kerbe schlägt auch die erst kürzlich stattgefundene Twitteraktion der Berliner Polizei, bei der einen Tag lang der „Alltag“ der Polizeibeamten halbstündlich in je 140 Zeichen gepresst wurde, um mit spannendem Tagesgeschehen á la „Streit unter Rentnern in Seniorenheim. Wir fahren schlichten. #Gesundbrunnen“ junge Menschen für den Beruf des Polizeibeamten zu begeistern. Ob die Aktion neben einem gewissen Unterhaltungsfaktor und über 20.000 Followern auch zu einer nachhaltigen Verbesserung der Nachwuchslage führen kann, ist unklar.

Aber man ist zufrieden mit der Nutzung von Sozialen Netzwerken, über die von der Bund-Länder-Projektgruppe (BLPG) ‚Nachwuchsgewinnung in sozialen Netzwerken‘ berichtet wird und will diese weiter ausbauen:

[Die IMK] teilt die Auffassung, dass die Nutzung sozialer Netzwerke die polizeilichen Möglichkeiten zur Nachwuchsgewinnung erweitert, deren Erfolgsaussichten erhöht und in diesem Zusammenhang eine sinnvolle Ergänzung zu den herkömmlich genutzten „klassischen“ Medien […] darstellen kann.

Und da die Beamten aus Berlin bereits unter Beweis gestellt haben, dass sie gut twittern können, wird in der Beschlussvorlage außerdem angemerkt:

Das Land Berlin behält sich vor, nicht an der zentralen Qualifizierung des „Redaktionspersonals“ teilzunehmen.

Doch natürlich lassen sich Social-Media-Kanäle nicht nur zur Rekrutierung nutzen, auch für die „Taktische Öffentlichkeitsarbeit“ sind die modernen Kommunikationskanäle gut. Zur Diskussion steht beispielsweise eine „Gemeinsame Polizei-App der Länderpolizeien“.

Verfassungsschutz

Lob findet sich auch für den Verfassungsschutz. Der befindet sich sei Ende 2012 im Prozess der Neuausrichtung und macht laut  dem „Bericht der gemeinsamen Arbeitsgruppe von AK II und AK IV ‚Gesamtübersicht Neuausrichtung des Verfassungsschutzes‘ -VS-NfD-“ gute Fortschritte. Hevorgehoben werden „die Fragen einer intensivierten Zusammenarbeit von Polizei und Verfassungsschutz“. Diese Hervorhebung spottet überaus deutlich dem Trennungsgebot zwischen Nachrichtendiensten und der Polizei. Auf das hatte man sich nach dem Zweiten Weltkrieg unter anderem deshalb verständigt, um Kompetenzverschmelzungen zu vermeiden, wie man sie bei der Gestapo im Dritten Reich erleben musste, die geheimdienstliche und exekutive Gewalt ausübte. Mittlerweile ist eine solche Trennung aber lästig geworden und wurde praktisch bis zur Unkenntlichkeit aufgeweicht, wie man mit der Einrichtung des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) schon beobachten musste und wie bereits 2009 öffentlich zugegeben:

Spätestens seit 1990, mit der Wiedererlangung der vollständigen staatlichen Souveränität Deutschlands, sind Hintergrund und Motive für das Trennungsgebot nur noch rechtshistorisch bedeutsam.

Außerdem stellt die IMK fest, dass …

…die Anforderungen an die Sicherheitsbehörden und ihre Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Aufklärung und der Abwehr von Gefahren aus dem Bereich des politischen Extremismus und der Bekämpfung politisch motivierter Kriminalität in den vergangenen Jahren sowohl quantitativ als auch qualitativ – zum Beispiel durch Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnik – zugenommen haben.

Heißt: Man hat mehr Überwachungskapazitäten (zum Beispiel Zugriff auf bzw. Testversionen von XKeyScore von der NSA) und nutzt diese ausgiebig. Als besondere Gefahren, die bekämpft werden müssen, zählen dabei übrigens salafistische Radikalisierer, linksextremistisch motivierter und gewaltorientierter Protest und Demokratiebedrohung durch Rechtsextremisten.

Europäische Datenschutzreform

Die IMK begrüßt, dass die Bundesregierung in Beratungen und schriftlichen Stellungnahmen zum Vorschlag der Datenschutz-Richtlinie die Bedenken des Beschlusses der 197. IMK am 23./24.05.13 zu TOP 7 umfassend eingebracht hat.

Hier ist es notwendig, sich besagten TOP7-Beschluss anzusehen: Der hatte sich in der 197. Sitzung der IMK darum gedreht, dass man gerne Spielraum für „nationale Regelungen im öffentlichen Datenschutzrecht“ haben will – sich also nicht den EU-Regeln unterwerfen will. Das hat sich aber bisher im EU-Rat nicht durchgesetzt und jetzt fürchtet man um den Datenschutz bei Polizeibehörden – bzw. wahrscheinlich eher darum, wie man weiterhin sicherstellen kann, möglichst unbehelligt Daten austauschen zu dürfen:

Sie nimmt jedoch mit Sorge zur Kenntnis, dass […] Aufgaben der Polizei auf Basis der Polizeigesetze der Länder künftig unterschiedlichen Datenschutzregimen unterliegen könnten.

Die IMK begrüßt daher die Absicht des AK II […] nun auch eine Bewertung der Auswirkungen des Vorschlags einer Datenschutz-Grundverordnung auf die Polizeigesetze der Länder vorzunehmen. Sie sieht das Ergebnis dieser Bewertung als wichtige Grundlage für eine weitere Beschlussfassung im Hinblick auf die fortgesetzten Beratungen in der Ratsarbeitsgruppe „Informationsaustausch und Datenschutz (DAPIX)“ [DAPIX ist für  die „Sicherstellung des Informationsaustauschs zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten“ zuständig.]

Und genau dieser Informationsaustausch ist einer der schwächsten Punkte in der Datenschutzreform, wie der Europäische Datenschutzbeauftragte angemerkt hat. Denn bezüglich der Richtlinie „zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr“ gibt es kaum mediale Aufmerksamkeit. Sie schlüpft quasi neben der „normalen“ EU-Datenschutzgrundverordnung durch die Gesetzgebung. Ihre endgültige Ausgestaltung ist zwar noch nicht klar, es bleibt aber zu befürchten, dass große Regelungslücken bestehen bleiben werden, die ausgiebigen Datenaustausch der Strafverfolgungsbehörden ermöglichen.

Rockerkriminalität und Überwachung

[Die IMK] begrüßt darüber hinaus insbesondere die bereits initiierte Prüfung der Einführung eines zusätzlichen ermittlungsunterstützenden Hinweises (EHW) „Rocker“ in INPOL-Z sowie die Verwendung eines möglichen EHW „Rocker“ und des bereits eingeführten personengebundenen Hinweises (PHW) „Rocker“ auch für rockerähnliche Gruppierungen, der Möglichkeit zur Schaffung einer schnittstellenbasierten Datenübergabe aus der INPOL-Fall-Anwendung FUSION an das Europol Informationssystem (EIS).

[…]

Die IMK bittet das BMI, die erfolgreiche Bekämpfung der Rockerkriminalität durch die Länder zu unterstützen und die für eine wirkungsvolle repressive Bekämpfung erforderlichen Anpassungen im Strafrecht (§§ 125, 129 StGB), Strafverfahrensrecht (u.a. § 100a StPO, Mindestspeicherfristen, Kronzeugenregelung,
Überwachung verschlüsselter Telekommunikationsinhalte) zu prüfen sowie beschleunigt Möglichkeiten zur Überwachung verschlüsselter Telekommunikationsinhalte wiederherzustellen.

Klartext: Man will die Möglichkeit zur umfassenden Abhörung von Personen, die als „Rocker“ gelten, und diese Info auch noch auf europäischer Ebene austauschen. Die Rechtfertigung, die Kommunikation von „Rockern“ zu überwachen, ist bereits fraglich, noch bedenklicher ist aber, dass die Menge an PHWs und EHWs ständig zunimmt. Hier soll beispielsweise eine Ausdehnung auf „rockerähnliche Gruppierungen“ stattfinden. Dieser Begriff strotzt vor Vagheit und es gibt keinerlei Definition, ob jetzt vielleicht bereits eine Harley-Schraubergemeinschaft „rockerähnlich“ ist, weil der Besitz von Motorrädern und das tragen schwarzer Lederjacken bereits in das Klischeebild der Polizeibehörden fällt.

Eine solche Entwicklung dürfte dazu führen, dass wir bald alle in irgendeine Schublade von EHWs und PHWs, auch auf europäischer Ebene, fallen, die uns auffällig machen. Bisher gibt es beim BKA bereits die Kategorien:

gewalttätig, bewaffnet, BtM-Konsument, BtM-Konsument Konsument harter Drogen, Sexualtäter, geisteskrank, Fluchtgefahr, Ausbrecher, Straftäter rechts motiviert, Straftäter links motiviert, Straftäter politisch krimineller Ausländer, Gewalttäter Sport, Ansteckungsgefahr, wechselt häufig Aufenthaltsort, Dieb, Betrüger, Scheckkartenfälscher, Freitodgefahr, Prostitution, Straftäter verbotener militanter Organisation/Vereinigung/Partei/Gruppe, Explosivstoffgefahr

Fazit: Ausdehnung polizeilicher Befugnisse und ihrer Kooperationsbefugnisse soweit das Auge reicht. Und damit die Bevölkerung das nicht merkt und weiterhin davon überzeugt bleibt, dass man nur ihr bestes will, kann man ja einfach ein bisschen twittern und sich fürsorglich um die Gesundheit der Bürger geben:

13 Ergänzungen

  1. EHW- und PHW-Kategorien

    Bei der Liste der EHW- und PHW-Kategorien sind zwar

    geisteskrank,
    Ansteckungsgefahr und
    wechselt häufig Aufenthaltsort

    markiert, aber

    Prostitution

    finde ich mindestens genau so bemerkenswert, wenn nicht noch diskriminierender.

    IMO dürften weder für Frauen, die dem Gewerbe freiwillig nachgehen, noch Frauen, die mit kriminellen Methoden dazu gezwungen werden, mit so einem Stempel diskriminiert werden – auch nicht, wenn diese Diskriminierung nur für die Beamten mit Zugriffsrechten auf die entsprechenden Datenbanken sichtbar wird.

    Keiner der (vielen) verantwortlichen Banker, die den groß angelegten Finanzbetrug sehenden Auges herbeigeführt haben und i.d.R. bis heute tatkräftig unterstützen, bekommen einen vergleichbaren „Säuferbalken“ in ihre Akten oder Ausweise – und der Big Bang unserer Wirtschaft aufgrund des galoppierenden Finanzbetruges steht ja bekanntlich noch aus ..

    Jedem wird klar sein, dass so ein Vermerk Tür und Tor für Vorverdächtigungen und Vorverurteilungen öffnet.

  2. das ziel ist doch völlig klar. die sog. regierung will die totalkontrolle, halt ein bisschen verpackt in floskeln wie „grundrechtsschonend“ und „alternativlos“. als die VDS mit terror nicht funktionierte hat man schnell die kipo ausgegraben und zensursula von der leine gelassen. es wird immer weiter gebohrt und gemacht bis das steuerzahlende wahlvieh weichgekloppt ist. einfach mal bei den betonköpfen der „christlichen“ dr. (?) uhl, krings und konsorten nachhören, da werden sie geholfen.

  3. Es ist schon erschreckend zu sehen wo dieser bereits bestehende Überwachungsstaat immer weiter technisch ausgeweitet wird. Ich denke wenn man den Neubau in der Chaussestrasse in Berlin sieht, dann geht die Reise verdeckt still u. leise in Richtung DIKTATUR. Keiner will es so richtig bemerken.

  4. Und wo ist jetzt das Problem?
    – Behörden präsentieren sich über Social Media. So what? Messestände sind ok, aber FB Posts und Tweets doof?
    – Zusammenarbeit von Polizei und Verfassungsschutz: Ich denke, die Forderung nach Trennung wurde in einer Zeit aufgestellt, als man noch unmittelbar mit der Aufarbeitung von Deutschlands dunkelstem Kapitel beschäftigt war. Die Situation zwischen 1945-1950 und heute könnte unterschiedlicher kaum sein.
    – Rockerkrminalität: Dass mit dieser Bezeichung ganz klar die Entwicklung der organisierten Kriminalität von Hells Angels, Bandidos & Co gemeint ist und nicht irgendwelche Mofabanden, die Kaugummiautomaten plündern, sollte selbsterklärend sein. Wollt Ihr Euch wirklich als Advokaten für diese Schwerstkriminellen einspannen lassen?

    Versteht mich nicht falsch, ich finde Datenschutz und die Wahrung der Persönlichkeitsrechte höchst wichtig. Den Behörden mit jedem Vorstoss zu unterstellen, langfristig einen Polizeistaat aufzubauen und die Bürger zu knebeln halte ich für sehr weit hergeholt.

    1. Die Regierung selbst schützt doch ein Großteil der Einnahmen der „Rockerclubs“ durch das Aufrechterhalter der Drogen-Prohibition in diesem Land.

      Wären Drogen nicht illegal und staatlich kontrolliert so erhältlich, dass sich ein Schwarzmarkt nicht lohnt, wäre mit einem Schlag ein Großteil der Einnahmen der Rockerclubs weg.

      Klar gibt es noch Menschenschmuggel, Auftragsmord, Waffenhandel und und und. Aber durch Drogengeld wird die Basis aufgebaut, weil es im Vergleich zu oben genannten Aktivitäten kaum Risiko hat.

      Oder ist noch niemand aufgefallen, dass es Jahre her ist, dass ein wirklich großer Drogenring mit nationaler Basis aufgeflogen ist? Die Polzei jagt lieber Konsumenten und Kleindealer, die großen Fische sind kaum zu kriegen.

      Wer lässt sich den hier von wem einspannen?

      Greetz,
      GHad

    2. „Zusammenarbeit von Polizei und Verfassungsschutz: Ich denke, die Forderung nach Trennung wurde in einer Zeit aufgestellt, als man noch unmittelbar mit der Aufarbeitung von Deutschlands dunkelstem Kapitel beschäftigt war. Die Situation zwischen 1945-1950 und heute könnte unterschiedlicher kaum sein.“

      Die Arroganz der Gegenwart führt zu historischen Katastrophen.

    3. „Zusammenarbeit von Polizei und Verfassungsschutz: “

      Die Situation heute ist durchaus mit der Situation vor 1949 (und noch deutlicher: mit der Zeit vor 1933) vergleichbar. Es ist gut, dass es das Trennungsprinzip gibt, und es sollte keinesfalls aufgeweicht werden (wobei den Geheimdiensten ohnehin stärkere Fesseln angelegt gehören, aber das ist ein weites weiteres Thema).

    4. „Ich verstehe Ihre Frage so, dass es Menschen in Westdeutschland gibt, die wünschen, dass wir die Bauarbeiter der Hauptstadt der DDR mobilisieren, um eine Mauer aufzurichten, ja? Ääh, mir ist nicht bekannt, dass solche Absicht besteht, da sich die Bauarbeiter in der Hauptstadt hauptsächlich mit Wohnungsbau beschäftigen, und ihre Arbeitskraft dafür voll ausgenutzt wird, voll eingesetzt wird. Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten!“

  5. Der Vergleich mit der Situation vor 1933 ist nicht weit hergeholt. Die ach so friedliebende Bundesregierung unterstützt Waffenverkäufe in Diktaturen und unterstützt die jetzige ukrainische Regierung, (welche sich ja bekanntlich mit Hilfe der USA u. der EU an die Macht geputscht hat) in der rechtsgerichtete, faschistische Minister sitzen. Also mit wirklicher Demokratie hat das was heut hier in Deutschland u. Europa passiert rein gar nichts zu tun. Nur weil die Herrschenden in Deutschland ständig von Demokratie reden heisst das nicht das dies auch eine wirkliche Demokratie ist.

    1. Zwischen Kritik an der Ukraine- und Überwachunspolitik sollte man klar trennen. Putin ist ein Autokrat, und nur weil er dazu steht macht es das nicht besser.
      Hierzulande darf (noch) über Internetzensur berichtet und staatliche Umtriebe offen kritisiert werden. In Russland wäre netztpolitik.org wahrscheinlich schon vor Jahren geschlossen worden.

      1. doch nicht so laut!
        nach ansicht der kompetenten „netzpolitiker“ der christlichen wie dr. (?) uhl, krings und konsorten wäre die sperrverfügung für netzpolitik.org bestimmt grundrechtsschonend und alternativlos. und bestimmt findet sich im landgericht hamburg ein „kompetenter“ richter, der dies verfügt.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.