Die 16 Bundesländer wollen das „Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum“ (GETZ) in Berlin ansiedeln. Dies geht aus dem nur teilweise öffentlichen Protokoll der jüngsten Innenministerkonferenz (IMK) in Rostock hervor. Damit würde das GETZ seine bislang nur virtuelle Umgebung verlassen.
Die 16 Innenminister wollen für den Umzug die Struktur des bereits existierenden „Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums“ (GTAZ) in Berlin-Treptow nutzen. Das 2004 gegründete GTAZ ist bislang nur für „islamistischen Terrorismus“ zuständig. Es handelt sich dabei um eine Einrichtung des Bundeskriminalamts und des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) ohne Beteiligung der Länder. Formal sind die beiden Bundesbehörden räumlich voneinander getrennt. Tägliche Lagebesprechungen, die Zusammenarbeit der Fachabteilungen und eine gemeinsam genutzte Caféteria führen das in Deutschland gültige Trennungsgebot von Polizei und Diensten allerdings ad absurdum.
Nach dem Auffliegen der „Zwickauer Zelle“ hatte Bundesinnenminister Friedrich mit der Aufrüstung des Sicherheitsapparates geantwortet. Im Dezember letzten Jahres wurde hierfür das „Gemeinsame Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus“ (GAR) eingerichtet. Beteiligt sind außer BfV und BKA alle Landesämter für Verfassungsschutz, alle Landeskriminalämter, die Bundespolizei, der Militärische Abschirmdienst (MAD), die Generalbundesanwaltschaft (GBA) und der Bundesnachrichtendienst (BND).
Auch als immer mehr Verwicklungen der Verfassungsschutzämter des Bundes und einiger Länder in den Aufbau und die Finanzierung von Mitgliedern des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ offensichtlich wurden, wertete Friedrich die Verfassungsschutzämter weiter auf. Im September eröffnete der Minister mit einem feierlichen Mausklick überdies eine „Rechtsextremismus-Datei“, die mit Erkenntnissen der Polizeien und Dienste von Bund und Ländern gefüttert wird. Eine gesteigerte „Analysefähigkeit“ soll „Zusammenhänge zwischen Personen, Gruppierungen und Objekten“ erkennen. Das entsprechende Gesetz sieht hierfür eine „erweiterte Nutzung“ auch „phonetischer oder unvollständiger Daten“ vor. Es liegt nahe, dass hierfür Werkzeuge zum Data Mining zum Einsatz kommen sollen.
Weil die CDU die extremen Rechten nur bekämpft, wenn wenigstens auch die Linken dabei auf den Deckel bekommen, schob Friedrich im November das „Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum“ nach. Neben dem „Linksextremismus/-terrorismus“ soll dort auch „Ausländerextremismus/-terrorismus“ aufs Korn genommen werden. Dies betrifft ebenfalls weitestgehend linke Gruppen, etwa aus der Türkei oder Kolumbien. Zuletzt soll das GETZ auch für „Spionage/Proliferation“ zuständig sein. Das GETZ wird von einer „gemeinsamen Geschäftsführung“ an den Standorten Köln und Meckenheim geleitet. Wie beim GAR darf die EU-Polizeiagentur Europol auch im GETZ mitarbeiten, über genaue Aufgabenbereiche herrscht aber noch Schweigen.
In Wirklichkeit existiert das GETZ aber gar nicht. Das Zentrum ist vielmehr eine virtuelle Plattform mit regelmäßigen Lagebesprechungen beim BKA oder BfV. Trotzdem haben die Behörden bei der Eröffnung ein reales Zentrum vorgegaukelt, indem einfach Pappschilder auf die Türen geklebt wurden. MedienvertreterInnen bezeichneten die Eröffnung fürderhin als „Show-Veranstaltung“. Neben Beamten des BKA und des Inlandsgeheimdienstes traten dort Agenten des BND, des MAD sowie ein Oberstaatsanwalt der Generalbundesanwaltschaft auf. Letzteren sei die Angelegenheit überaus peinlich gewesen, berichtet der Journalist Holger Schmidt.
Nun fordert die IMK, das imaginäre GETZ nach Berlin umzuziehen:
Das GETZ sollte unter einem Dach und deshalb an einem Standort stehen. Die mit dem GTAZ in Berlin bereits bestehende Struktur und Logistik sollte dafür genutzt und entsprechend erweitert werden. Ein phänomenübergreifendes Zentrum an einem Standort gewährleistet übergreifende Lagebilder und Bewertungen, ermöglicht Synergieeffekte insbesondere in technischen und methodischen Fragen. […] Organisatorisch ist das GETZ grundsätzlich dem GTAZ nachzubilden.
Für den Übergang sollen jedoch alle drei Zentren parallel betrieben werden. Das GAR würde nach dem Willen der Landesinnenminister um den Bereich des „Linksextremismus/-terrorismus“ erweitert, während die Bereiche „Ausländerextremismus/-terrorismus“ sowie „Spionage/Proliferation“ dem GTAZ zugeschlagen würden. Gleichzeitig sollen auch die Polizeidatenbanken neuerlich erweitert und mit weitgehenden Analysefähigkeiten ausgestattet werden:
Die IMK hält unter Berücksichtigung der bevorstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur ATD Dateien für alle Phänomenbereiche des gewaltorientierten Extremismus, die auch umfassende Analyse- und Recherchemöglichkeiten eröffnen, für erforderlich.
Bis zur Frühjahrssitzung der IMK sollen die zuständigen Arbeitskreise einen Bericht über die weitere Ausgestaltung des GETZ ausarbeiten. Dabei soll auch die Möglichkeit einer „gemeinsamen Geschäftsführung bzw. eines Lenkungskreises“ erörtert werden. Allerdings deutet sich neuer Streit an, denn das Bundesinnenministerium ist von den Vorschlägen gar nicht erbaut. Zwar werden die Vorschläge zu Aufrüstung und Ausbau des GETZ begrüßt, um das Zentrum „gemeinsam mit den Ländern zu einer effektiven, unverzichtbaren Kooperationsplattform auszugestalten, wie dies schon bei GTAZ und GAR gelungen ist“. Auch ein Umzug nach Berlin wird grundsätzlich befürwortet. Doch möchte sich Friedrich nicht von Landesinnenministern in die Karten gucken lassen, weshalb die Bundesbehörden im GTAZ und dem GAR unter sich bleiben wollen:
Sowohl das GTAZ, als auch das GAR profitieren erheblich von der Rückkoppelung an die jeweiligen Fachabteilungen von BKA und BfV. Dieser Effekt ginge verloren, würden alle Zentren unter einem Dach an einem gemeinsamen Standort zusammengefasst.
Ärger droht allerdings vom Bundesverfassungsgericht. In Karlsruhe wird derzeit eine Verfassungsbeschwerde gegen die „Antiterrordatei“ (ATD) verhandelt, nach deren Vorbild die Firma rola Security Solutions aus Oberhausen auch die „Rechtsextremismusdatei“ eingerichtet hat. Ein pensionierter Richter findet zu Recht anstößig, dass in der ATD auch Personen gespeichert sind, die wissentlich oder unwissentlich mit vermeintlichen „Terroristen“ oder „Extremisten“ Kontakt haben. Der Chaos Computer Club sieht überdies das Trennungsbeot „technisch unterlaufen“. Sofern das Gericht die Bedenken teilt, könnte auch die von der IMK gewollte Datensammlung gegen „Linksextremismus/-terrorismus“ nicht an den Start gehen.
soweit ich weiss, gibt es in der Normannenstraße in Berlin einen großen Gebäudekomplex der noch immer weitgehend leer steht. Warum zieht man nich einfach dort ein…
Aha, der nahme sagt schon, woher die neue Behörde ihre freiberuflichen Denunzianten auf Provisionsbasis nehmen will.