AsylbehördeWie das BAMF mit Polizei und Geheimdiensten zusammenarbeitet

Zu den Aufgaben des BAMF gehört es, über Asylanträge zu entscheiden. Gleichzeitig arbeitet die Behörde eng mit Polizeien und Geheimdiensten zusammen und begreift sich als Teil der deutschen „Sicherheitsarchitektur“. Diese Rolle hat sich in den vergangenen Jahren „fortentwickelt und ausgeweitet“, schreibt die Bundesregierung.

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf dem Gelände der ehemaligen Südkaserne. Nürnberg
Im BAMF sitzen auch Mitarbeitende anderer Behörden als „Verbindungsbeamte“. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Future Image

Wenn von deutschen Sicherheitsbehörden die Rede ist, denken die meisten wohl eher an Polizeien und Geheimdienste und nicht an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Das BAMF hat vor allem die Aufgabe, Asylverfahren durchzuführen und zu entscheiden. Was weniger bekannt ist: Die Asylbehörde mit über 8.300 Mitarbeitenden arbeitet auch eng mit Polizeien und Geheimdiensten zusammen.

So beschreibt sich das BAMF auf seiner Website selbst als „wichtiger Akteur in der Sicherheitsarchitektur Deutschlands“. Die Behörde nimmt „auch sicherheitsbehördliche Aufgaben“ wie die Identitätsüberprüfung wahr, heißt es an anderer Stelle. Das suggeriert: Eine Sicherheitsbehörde ist das BAMF zwar nicht. Es macht aber an einigen Stellen die Arbeit einer solchen.

Wie das abläuft, dazu gibt jetzt eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken-Abgeordneten Clara Bünger Einblick. Sie zeigt, auf wie vielen Ebenen das BAMF mit anderen Bundes- und Landesbehörden zusammenarbeitet und welchen Stellenwert Sicherheitsfragen in der Behörde haben.

127 „Sonderbeauftragte für Sicherheit im Asylverfahren“

Für Sicherheitsaufgaben zuständig ist laut Organigramm des Bundesamtes die Gruppe 71. Diese existiert seit dem Jahr 2017 und besteht aus verschiedenen Referaten, die beispielsweise für die „Operative Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder“ oder für die Urkundenprüfung zuständig sind. Insgesamt 173 Planstellen waren in dieser Gruppe laut Auskunft der Bundesregierung im September 2022 besetzt. Dazu kommen 44 Stellen, die  derzeit offen sind.

Daneben gibt es im BAMF 127 „Sonderbeauftragte für Sicherheit im Asylverfahren“. Sie entscheiden insbesondere über Asylverfahren, „in denen Asylausschlusstatbestände einschlägig sind“, wie es im Amtsdeutsch der Behörde heißt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die angehörten Asylbewerber:innen eine schwere Straftat begangen haben oder als Gefahr eingestuft werden.

Im BAMF sitzt aber nicht nur BAMF-Personal. Auch andere Behörden haben dort Büros. An den Standorten Nürnberg und Zirndorf sitzen etwa dreizehn „Verbindungsbeamte“, die für kurze Dienstwege sorgen sollen. Dazu gehören etwa Beamte des Bundesnachrichtendienstes (BND), des Bundesverfassungsschutzes und der Bundespolizei. Die Vernetzung reicht auch in die andere Richtung: So sitzen wiederum zehn Mitarbeitende des BAMF bei deutschen Auslandsvertretungen, beim Bundeskriminalamt und bei der Bundespolizei.

Zusätzlich ist das BAMF mit zehn Mitarbeitenden im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) vertreten. Im GTAZ koordinieren sich verschiedene Landes- und Bundesbehörden untereinander. Unter anderem gibt es dort die Arbeitsgruppe „Statusrechtliche Begleitmaßnahmen“ – kurz: AG Status. In dieser Gruppe geht es etwa darum, Abschiebungen zu koordinieren, wenn Personen als gefährlich bewertet werden. Laut einem Bericht der Tagesschau befasste sich das Gremium Ende 2022 mit etwa 600 ausreisepflichtigen Gefährder:innen. Das sind Personen, denen der Staat jederzeit eine schwere Straftat zutraut. Eine wichtige Rolle spielt das BAMF auch in der GTAZ-Arbeitsgruppe für Deradikalisierung.

Weniger Übermittlungen an den Verfassungsschutz

„Insgesamt hat sich seit 2017 die Rolle des BAMF innerhalb der deutschen Sicherheitsarchitektur deutlich fortentwickelt und ausgeweitet“, schreibt die Bundesregierung. Auf den ersten Blick widersprüchlich zeigt sich hierzu die Anzahl der Datenübermittlungen des BAMF an den Verfassungsschutz, die in § 18 des Bundesverfassungsschutzgesetzes geregelt sind. Im Jahr 2017 kam es zu 8.034 solchen Übermittlungen, danach sanken die Zahlen, zuletzt auf 1.650 im Jahr 2021.

Dass die Anzahl der Übermittlungen zurückgegangen ist, hängt aber offenbar nicht nur mit der gesunkenen Zahl an Asylsuchenden zusammen. Das BAMF verschickte in der Vergangenheit laut einer Evaluation des Terrorismusbekämpfungsgesetzes wohl auch viele irrelevante Meldungen an den Verfassungsschutz.

Dort heißt es: „Seit der Flüchtlingskrise scheine das BAMF bei seinen Übermittlungen ‚auf Nummer sicher zu gehen‘, da möglicherweise vermieden werden solle, dass relevante Informationen nicht an die Nachrichtendienste weitergeleitet würden“. Es sei aber „eine intensivere Vorprüfung seitens des BAMF wünschenswert, um die Arbeit des BfV zu erleichtern“. Der Bundesverfassungsschutz beschwerte sich außerdem über die schlecht eingescannten und nicht maschinenlesbaren Unterlagen. Mittlerweile scheint das anders zu sein. Entsprechende „Schwierigkeiten“ seien „durch die gute Behördenzusammenarbeit“ behoben, so die Bundesregierung in ihrer Antwort.

Fragestellerin Clara Bünger ist fluchtpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag und kritisiert die Entwicklung des BAMF. „Das BAMF ist eine Behörde, die den Schutzbedarf geflüchteter Menschen prüfen soll“, sagt Bünger gegenüber netzpolitik.org. „Wer sie zur Sicherheitsbehörde umbaut, untergräbt das Vertrauen dieser Menschen in den Rechtsstaat von Anfang an.“ Mit der Einbettung des BAMF in die Sicherheitsarchitektur änderten sich „Arbeitsweise und Selbstverständnis der Behörde“, so Bünger. „Es ist vollkommen klar, dass bei einigen Herkunftsländern der Wissenshunger der Geheimdienste wichtiger wird als die Prüfung von Schutzbedarf.“

Wie viele der Hinweise des BAMF an den Verfassungsschutz indes wirklich relevant waren und wie oft dieser Informationen speicherte, offenbart die Bundesregierung nicht – das werde nicht statistisch erfasst.

Bünger sieht die Datenweitergabe durch das BAMF skeptisch, da für die Betroffenen unklar sei, was mit ihren Angaben passiere „und ob sie nicht über die Weitergabe an die internationalen Partner des Verfassungsschutzes irgendwann in ihren Verfolgerstaaten landen“. Auch in welchem Maß der Verfassungsschutz oder der BND Informationen aus dem BAMF an ausländische Behörden übermitteln, hält die Bundesregierung in ihrer Antwort geheim. Bünger fordert, dieser Datenweitergabe „einen Riegel vorzuschieben“.

1 Ergänzungen

  1. Frage: Ist die Zusammenarbeit von Polizei und Geheimdiensten nicht durch die Verfassung explizit verboten?

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