GETZ

  • Peng-Kollektiv: Kulturbetrieb protestiert, dass die Polizei Aktionskünstler auf Terrorliste setzen will
    Mitglieder von Peng verspritzen Öl bei einer Veranstaltung von Shell.
    Peng-Kollektiv Kulturbetrieb protestiert, dass die Polizei Aktionskünstler auf Terrorliste setzen will

    Unter dem Motto „Kunstfreiheit darf nicht auf die Terrorliste“ verteidigen namhafte Theater und Einzelpersonen aus dem Kulturbetrieb das Peng-Kollektiv. Jüngst kam heraus, dass der Staat mit Mitteln der Terrorabwehr gegen die Künstler:innen vorgeht.

    26. August 2021 7
  • Peng-Kollektiv: Polizei macht Terrorabwehr gegen Aktionskunst
    Personen befestigen das Grundgesetz an dem Eingangsschild des Verfassungsschutzes
    Aktivisten vom Peng-Kollektiv kleben das Grundgesetz an die Einfahrt des Bundesverfassungsschutzes.
    Peng-Kollektiv Polizei macht Terrorabwehr gegen Aktionskunst

    Das Vorgehen der Berliner Polizei gegen das Peng-Kollektiv wird immer absurder. Nun meldete die Behörde die Aktionskünstler:innen beim Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum. Der linke Innenpolitiker Niklas Schrader nennt das Vorgehen „völlig unverhältnismäßig“.

    13. August 2021 9
  • : Institut für Menschenrechte drängt auf mehr Kontrolle über Staats- und Verfassungsschutz
    Now with a new internet surveillance department: Federal Office for the Protection of the Constitution. Image: <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Stefan_Kühn">Stefan Kühn</a>. License: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de">BY-SA 3.0</a>.
    Institut für Menschenrechte drängt auf mehr Kontrolle über Staats- und Verfassungsschutz

    Das in Berlin angesiedelte Deutsche Institut für Menschenrechte hat sich in einem „Policy Paper“ mit heimlichen Überwachungsmaßnahmen zur vermeintlichen „Terrorismus- und Extremismusbekämpfung“ befasst. In mehreren Beispielen werden Kooperationsprojekte deutscher Staatsschutz- und Verfassungsschutzämter untersucht. Häufig geraten durch die Zersplitterung von Zuständigkeiten Prinzipien wie das Trennungsgebot oder Auskunftsrechte unter die Räder.

    In der Einleitung wird auf die Novellierung der Gesetze zur Antiterrordatei (ATD) und der nachempfundenen Rechtsextremismusdatei (RED) verwiesen, die Anfang des Jahres in Kraft trat. Das Gesetz sieht vor, dass der Austausch von Daten unter Polizeien und Geheimdiensten von der G 10-Kommission abgesegnet werden muss. Bislang war die 1968 eingerichtete Kommission lediglich für die Post- und Fernmeldeüberwachung der Geheimdienste zuständig, nun soll sie auch über die Legalität polizeilicher Maßnahmen wachen. Mehr Geheimhaltung auch polizeilicher Maßnahmen ist also zu erwarten.

    Bedeutungszuwachs geheimdienstlicher Informationen

    Die Studie ist von Eric Töpfer verfasst, der die Entwicklung als „Vergeheimdienstlichung“ und „Vernachrichtendienstlichung“ von Strafverfolgung und Gefahrenabwehr beschreibt. So habe sich ein Informationsaustausch zwischen Behörden „mit eigentlich sehr unterschiedlichen Aufgaben institutionalisiert, wie er zuvor nicht vorstellbar war“. Andersherum seien Strafverfolgungsbehörden mit immer mehr Kompetenzen und Instrumenten zur heimlichen Informationserhebung ausgestattet worden. Als Beispiele gelten Verdeckte ErmittlerInnen, V‑Leute, „Lausch- und Spähangriffe“ und die Überwachung von Telekommunikation mit Funkzellenabfragen, „Stillen SMS“ oder IMSI-Catchern. Ihr Zweck sei häufig weniger, gerichtsverwertbare Informationen zu erlangen, sondern vielmehr der kriminalstrategische Erkenntnisgewinn.

    Töpfer konstatiert einen Bedeutungszuwachs geheimdienstlicher Informationen für die Arbeit von Staatsanwaltschaft, Polizei und verwandten Ordnungsbehörden. So können polizeiliche Maßnahmen durch geheimdienstliche Maßnahmen angeregt werden, was nach dem Trennungsgebot eigentlich ausgeschlossen sein müsste, allerdings bereits in der Vergangenheit praktiziert wurde.

    Zu erwarten ist auch, dass Geheimdienste immer öfter von anderen Behörden angefragt werden, etwa im Rahmen aufenthaltsrechtlicher Analysen möglicher „Gefährder“ oder für Überprüfungen bei Einstellungsverfahren. Laut der Studie habe sich der „Kreis der Einrichtungen und Objekte, die als sicherheitsrelevant gelten, in den letzten Jahren deutlich erweitert“. Demzufolge sei auch der Umfang von Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen gestiegen.

    Auch Geheimdienste müssten Betroffene regelmäßig nachträglich über Maßnahmen informieren

    Töpfer spricht von einem Paradigma der „vernetzten Sicherheit“, das in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen habe. Dies wird untermauert durch die Einrichtung gemeinsamer Zentren und Dateien, in denen sich nach 9/11 die Kooperation unter Geheimdiensten und Polizeibehörden verstetigt und automatisiert. Genannt werden das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum mit dem Gemeinsamen Internetzentrum (GTAZ/GIZ), das Gemeinsame Analyse- und Strategiezentrum illegale Migration (GASIM), das Nationale Cyberabwehrzentrum (NCAZ) und das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum mit dem Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus (GETZ/GAR). Allein in diesen vier Einrichtungen kommen laut Töpfer zum Teil täglich mehr als 500 Bedienstete aus Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern zu Lagebesprechungen zusammen.

    Die Studie problematisiert die häufig intransparente Datenverarbeitung im Staats- und Verfassungsschutz und empfiehlt mehr Transparenz gegenüber Betroffenen. Besonders Geheimdienste verfügen über weitreichende Möglichkeiten, Auskünfte zu verweigern. Wie Strafverfolgungsbehörden müssten sie aber verpflichtet werden, „Betroffene regelmäßig nachträglich über die Maßnahmen zu informieren und ihnen Auskunft über gespeicherte Daten zu erteilen“. Ausnahmen sollten zwar möglich sein, müssten aber besser geregelt und durch eine unabhängige und effektive Kontrolle flankiert werden.

    Laut Töpfer fehle es häufig an Informationsrechten für die Öffentlichkeit. Außerdem müssten unabhängige Aufsichtsinstanzen gestärkt werden. Die praktische Umsetzung existierender Benachrichtigungspflichten und der Aufsicht durch G 10-Kommissionen, Datenschutzbeauftragte und die Parlamentarischen Kontrollgremien sei oft mangelhaft. Das Institut empfiehlt deshalb eine deutliche Stärkung der Befugnisse und Mittel entsprechender Aufsichtsgremien. Schließlich müssten die Sicherheitsbehörden zu einer regelmäßigen Berichterstattung über den Einsatz geheimer Maßnahmen gegenüber Parlamenten und Öffentlichkeit gezwungen werden.

    10. November 2015 9
  • : Mehr parlamentarische Kontrolle? Geheimdienste auflösen, den polizeilichen Staatsschutz gleich mit?
    Mehr parlamentarische Kontrolle? Geheimdienste auflösen, den polizeilichen Staatsschutz gleich mit?

    cilip103Morgen soll der Abschlussberichts eines „Expertengremiums“ veröffentlicht werden, in dem eine Überprüfung der Sicherheitsgesetze vorgenommen wird. Es geht um den sogenannten „Otto-Katalog“ des früheren Innenministers Schily (SPD), der nach dem 11. September 2001 unter dem „Anti-Terror“-Deckmantel zahlreiche neue Gesetze erließ. Die Innenminister der Koaltion hatten die Initiative mit weiteren Maßnahmen erneuert oder fortgeschrieben, darunter das „Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz“ sowie dessen Ergänzung 2011.

    Zur von Justiz- und Innenministerium ernannten Regierungskommission aus acht Mitgliedern gehörten die zuständigen MinisterInnen, der FDP-Politiker Burkhard Hirsch und die frühere Generalbundesanwältin Monika Harms. Mittlerweile ist der 308 Seiten starke Bericht einigen Medien vorab zugänglich gemacht worden. Auf Spiegel Online war zu lesen, das Verteidigungsministerium habe zuvor versucht, eine Kritik am Militärischen Abschirmdienstes (MAD) zu verhindern und verlangt, ein kritisches Kapitel nicht mit aufzunehmen. Die Gruppe lehnte jedoch ab und stellt nun sogar die Existenzberechtigung des Militärgeheimdienstes in Frage.

    Die Tagesschau berichtet weiterhin, dass insbesondere das 2004 geschaffene „Gemeinsame Terrorabwehrzentrum“ (GTAZ) in Berlin-Treptow eine eigene gesetzliche Grundlage erhalten soll. Dort arbeiten über 40 Polizeien und Geheimdienste zusammen. Letzte Woche hatte bereits die Süddeutsche Zeitung aus dem Bericht verlautbart, dass eine „derart enge Kooperation“ verfassungsrechtlich „nicht unproblematisch“ sei. Empfohlen wird demnach, die Arbeit auf schwerste Terrorgefahren zu beschränken und die behördenübergreifende Kontrolle zu verbessern. Hierzu gehört auch die weitere Stärkung einer parlamentarischen Kontrolle der Geheimdienste.

    Fraglich ist aber, ob diese datenschutzrechtlichen Brotkrümel überhaupt ausreichen – oder ob es bei der zunehmend geheimdienstlichen Tätigkeit etwa des Bundeskriminalamtes (BKA) nicht um die ganze Bäckerei gehen müsste. Pünktlich zur morgigen Vorstellung des Berichts der Regierungskommission ist die neue Ausgabe der Zeitschrift „Bürgerrechte & Polizei/CILIP“ erschienen, die sich diesmal ebenfalls mit der Vergeheimdienstlichung deutscher Sicherheitsbehörden befasst.

    27. August 2013
  • : „Datenschutzrechtliche Brotkrümel“? Regierungskommission empfiehlt mehr Kontrolle für quasi-geheimdienstlich agierendes Bundeskriminalamt
    „Datenschutzrechtliche Brotkrümel“? Regierungskommission empfiehlt mehr Kontrolle für quasi-geheimdienstlich agierendes Bundeskriminalamt

    GETZ_PresseinformationDie Süddeutsche Zeitung veröffentlichte heute morgen Auszüge von Ergebnissen einer Regierungskommission, die im Auftrag der Bundesregierung die sogenannten „Sicherheitsgesetze“ überprüfen sollte. Das 308 Seiten starke Papier liegt der Redaktion demnach exklusiv vor. Die Zeitung schreibt dazu, deutsche Sicherheitsbehörden sollen „wirksamer kontrolliert werden und ihre Befugnisse präziser geregelt werden“.

    Zwar geht es um den Sicherheitsapparat als Ganzes (die Zeitung schreibt versehentlich auch von „Gemeindiensten“), jedoch wird vor allem auf das Bundeskriminalamt (BKA) Bezug genommen: Wie die Geheimdienste soll das Amt zukünftig unter die Aufsicht eines parlamentarischen Kontrollgremiums gestellt werden. Mehr als die Hälfte aller MitarbeiterInnen [der Abteilung Polizeilicher
    Staatsschutz; s.u.] des BKA
    arbeiten in Abteilungen zu „Analyse-/Auswertungs- bzw. Früherkennungsaufgaben im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität“.

    Die eigens ernannte Kommission besteht aus drei vom Bundesjustizministerium und drei vom Bundesinnenministerium benannten Mitgliedern. Besonders das 2004 eingerichtete Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) in Berlin-Treptow sorgte bei den Beteiligten für Kopfschütteln. Es handelt sich dabei um eine Einrichtung aller Sicherheitsbehörden in Deutschland: BKA, Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst, Zollkriminalamt, Militärischer Abschirmdienst, 16 Landeskriminalämter und Landesämter für Verfassungsschutz, Bundespolizei, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie Generalbundesanwaltschaft.

    Formal sind die polizeilichen und geheimdienstlichen Ämter räumlich voneinander getrennt. Tägliche Lagebesprechungen, die Zusammenarbeit der Fachabteilungen und eine gemeinsam genutzte Caféteria führen das in Deutschland gültige Trennungsgebot von Polizei und Diensten allerdings ad absurdum.

    23. August 2013 4
  • : Alles unter einem Dach: Innenministerkonferenz will „Gemeinsames Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum“ nach Berlin verlegen
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    Alles unter einem Dach: Innenministerkonferenz will „Gemeinsames Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum“ nach Berlin verlegen

    Die 16 Bundesländer wollen das „Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum“ (GETZ) in Berlin ansiedeln. Dies geht aus dem nur teilweise öffentlichen Protokoll der jüngsten Innenministerkonferenz (IMK) in Rostock hervor. Damit würde das GETZ seine bislang nur virtuelle Umgebung verlassen.

    Die 16 Innenminister wollen für den Umzug die Struktur des bereits existierenden „Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums“ (GTAZ) in Berlin-Treptow nutzen. Das 2004 gegründete GTAZ ist bislang nur für „islamistischen Terrorismus“ zuständig. Es handelt sich dabei um eine Einrichtung des Bundeskriminalamts und des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) ohne Beteiligung der Länder. Formal sind die beiden Bundesbehörden räumlich voneinander getrennt. Tägliche Lagebesprechungen, die Zusammenarbeit der Fachabteilungen und eine gemeinsam genutzte Caféteria führen das in Deutschland gültige Trennungsgebot von Polizei und Diensten allerdings ad absurdum.

    Nach dem Auffliegen der „Zwickauer Zelle“ hatte Bundesinnenminister Friedrich mit der Aufrüstung des Sicherheitsapparates geantwortet. Im Dezember letzten Jahres wurde hierfür das „Gemeinsame Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus“ (GAR) eingerichtet. Beteiligt sind außer BfV und BKA alle Landesämter für Verfassungsschutz, alle Landeskriminalämter, die Bundespolizei, der Militärische Abschirmdienst (MAD), die Generalbundesanwaltschaft (GBA) und der Bundesnachrichtendienst (BND).

    Auch als immer mehr Verwicklungen der Verfassungsschutzämter des Bundes und einiger Länder in den Aufbau und die Finanzierung von Mitgliedern des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ offensichtlich wurden, wertete Friedrich die Verfassungsschutzämter weiter auf. Im September eröffnete der Minister mit einem feierlichen Mausklick überdies eine „Rechtsextremismus-Datei“, die mit Erkenntnissen der Polizeien und Dienste von Bund und Ländern gefüttert wird. Eine gesteigerte „Analysefähigkeit“ soll „Zusammenhänge zwischen Personen, Gruppierungen und Objekten“ erkennen. Das entsprechende Gesetz sieht hierfür eine „erweiterte Nutzung“ auch „phonetischer oder unvollständiger Daten“ vor. Es liegt nahe, dass hierfür Werkzeuge zum Data Mining zum Einsatz kommen sollen.

    20. Dezember 2012 2