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: Alles unter einem Dach: Innenministerkonferenz will „Gemeinsames Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum“ nach Berlin verlegen
asdf : Alles unter einem Dach: Innenministerkonferenz will „Gemeinsames Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum“ nach Berlin verlegen Die 16 Bundesländer wollen das „Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum“ (GETZ) in Berlin ansiedeln. Dies geht aus dem nur teilweise öffentlichen Protokoll der jüngsten Innenministerkonferenz (IMK) in Rostock hervor. Damit würde das GETZ seine bislang nur virtuelle Umgebung verlassen.
Die 16 Innenminister wollen für den Umzug die Struktur des bereits existierenden „Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums“ (GTAZ) in Berlin-Treptow nutzen. Das 2004 gegründete GTAZ ist bislang nur für „islamistischen Terrorismus“ zuständig. Es handelt sich dabei um eine Einrichtung des Bundeskriminalamts und des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) ohne Beteiligung der Länder. Formal sind die beiden Bundesbehörden räumlich voneinander getrennt. Tägliche Lagebesprechungen, die Zusammenarbeit der Fachabteilungen und eine gemeinsam genutzte Caféteria führen das in Deutschland gültige Trennungsgebot von Polizei und Diensten allerdings ad absurdum.
Nach dem Auffliegen der „Zwickauer Zelle“ hatte Bundesinnenminister Friedrich mit der Aufrüstung des Sicherheitsapparates geantwortet. Im Dezember letzten Jahres wurde hierfür das „Gemeinsame Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus“ (GAR) eingerichtet. Beteiligt sind außer BfV und BKA alle Landesämter für Verfassungsschutz, alle Landeskriminalämter, die Bundespolizei, der Militärische Abschirmdienst (MAD), die Generalbundesanwaltschaft (GBA) und der Bundesnachrichtendienst (BND).
Auch als immer mehr Verwicklungen der Verfassungsschutzämter des Bundes und einiger Länder in den Aufbau und die Finanzierung von Mitgliedern des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ offensichtlich wurden, wertete Friedrich die Verfassungsschutzämter weiter auf. Im September eröffnete der Minister mit einem feierlichen Mausklick überdies eine „Rechtsextremismus-Datei“, die mit Erkenntnissen der Polizeien und Dienste von Bund und Ländern gefüttert wird. Eine gesteigerte „Analysefähigkeit“ soll „Zusammenhänge zwischen Personen, Gruppierungen und Objekten“ erkennen. Das entsprechende Gesetz sieht hierfür eine „erweiterte Nutzung“ auch „phonetischer oder unvollständiger Daten“ vor. Es liegt nahe, dass hierfür Werkzeuge zum Data Mining zum Einsatz kommen sollen.