Blockiert Bundesregierung Gelder für „Cyber Crime Centre“ bei Europol? Bekämpfung von Kinderpornographie ist vorgeschoben

"Europas Cyber-Fahnder" (O-Ton Spiegel) bei der Arbeit
„Europas Cyber-Fahnder“ (O-Ton Spiegel) bei der Arbeit

CDU, FDP und der Bund Deutscher Kriminalbeamter drücken auf die Tränendrüse: Zur Unterstützung von Europols neuer Abteilung für „Cyberkriminalität“ wird die Beteiligung am Forschungsrahmenprogramm „Horizont 2020“ gefordert. So berichtete es jedenfalls der Spiegel am Dienstag. Demnach solle das Geld in die Bekämpfung von Kinderpornografie gesteckt werden. Ohne weitere Finanzierung fehlten der eigentlich mächtige Behörde nun die benötigten digitalen Werkzeuge. In der Berichterstattung wird allerdings mit Unwahrheiten hantiert.

Die besagten Gelder sollen in das „European Cyber Crime Center“ (EC3) gesteckt werden, das vor über einem Jahr bei der Polizeiagentur Europol in Betrieb ging und sich allen Formen eines „digitalen Untergrundes“ widmet. Hierzu gehören unerwünschte Tauschbörsen, Betrug mit gefälschten Kreditkarten oder Bitcoins, Cyberangriffe (sofern sie nicht von Behörden erfolgen) oder auch politisch motivierte Aktionen von Hackergruppen. Wie das gemeint ist, machte das EC3 letzten Herbst in einer Serie merkwürdiger Videos deutlich.

Im Februar hatte zunächst heise.de berichtet, die deutsche Regierung würde kein Geld für die Forschung am EC3 locker machen. Dies sei „am Rande“ der Münchener Sicherheitskonferenz bekannt geworden. Ursprünglich wären 5 Millionen Euro Forschungsgelder im Gespräch gewesen, später sei dies auf 2 Millionen eingedampft worden. Kommentieren durfte die Meldung schon damals der Bund Deutscher Kriminalbeamter, der sein übliches Mimimi vortrug. Richtigerweise antwortete die Bundesregierung später auf die Berichterstattung, dass Europol und damit auch das EC3 durch den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union finanziert wird. Eine zusätzliche finanzielle Unterstützung durch die Mitgliedstaaten sei nicht vorgesehen. Also habe die Bundesregierung gar nicht blockiert.

Forschungsgelder sollen für Beschaffung genutzt werden

Der Spiegel hat nachgebohrt und zunächst Licht ins Dunkel bringen können: Demnach handelt es sich um eine Blockade durch das Bundesforschungsministerium. Im EU-Programmausschuss würden dessen Beamte Budgetzuschüsse für Europol verweigern. Konkret gehe es dabei um zwei Millionen Euro aus dem Mehrjahresprogramm „Horizont 2020“, innerhalb dessen die EU hohe Summen für die Sicherheitsforschung ausgibt. Auch umstrittene Vorhaben werden darüber finanziert, darunter die Bevölkerungsscanner INDECT, CAPER und PROACTIVE.

Während angeblich „Europaparlamentarier und die Brüsseler Kommission“ also gern Geld an „Europas Cyber-Fahnder“ (O-Ton Spiegel) geben wollten, bleibe das EC3 wegen der deutschen Weigerung zahnlos. Dabei wolle sich Europol mit dem Geld „unter anderem eine Software zur automatischen Erkennung kinderpornografischer Bilder“ zulegen. Das Nachrichtenmagazin widerspricht sich aber: Denn zuvor wurde berichtet, es gehe um Forschung, nicht um Beschaffung. Weiter heißt es, eine solche Bilderkennungssoftware für Kinderpornografie existiere noch gar nicht. So jedenfalls wird Christian Ehler (CDU) zitiert, der Berichterstatter des Europaparlaments für „Horizont 2020“.

Das ist allerdings glatt gelogen. Sowohl Microsoft als auch Google vertreiben längst entsprechende Anwendungen. Aber vor allem deutsche Polizeien forschen seit langem an derartiger Software und wenden sie auch an. Zur Verfolgung von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen setzt das BKA seit 2003 die „Computergestützte Bildersuche“ der Firma DotNetFabrik aus Heidenheim ein. Mit ähnlichen Funktionen nimmt eine Software der hessischen Firma DigitEV GmbH einen „Vergleich von Videodateien kinderpornographischen Inhalts“ vor. Das Programm soll helfen, Inhalte in polizeilichen Datenbeständen zu filtern und doppelte Dateien zu löschen. Auch die weltweite Polizeiorganisation Interpol bietet einen derartigen Dienst an, um die dort geführte „Bilddatenbank Kinderpornographie“ durchsuchen zu können. Über diverse Zusammenarbeitsabkommen kooperiert Europol mit Interpol.

Deutsches Forschungsministerium finanziert zahlreiche Vorhaben zur automatisierten Bildverarbeitung

Es ist unklar, weshalb die Bundesregierung die digitale Ausstattung von Europol mit Bilderkennungssoftware blockiert: Denn deutsche Polizeien gelten eigentlich als Power User bei Europol. Über das BKA (woüber auch Länderpolizeien ihre Anfragen bei Europol stellen) werden rund ein Drittel aller Datenlieferungen, aber auch aller Abfragen vorgenommen. Möglich ist, dass das Bundesinnenministerium deutsche Software protegieren möchte. Denn das Forschungsministerium finanziert etliche weitere Anstrengungen zur Optimierung der Bildersuche.

Das BKA ist etwa im Forschungsprojekt „Multi-Biometrische Gesichtserkennung“ (GES-3D) als „Endanwender“ beteiligt. Eine dort entwickelte Software soll Suchanfragen auf Basis eines schlechten, nicht vollständigen Gesichtsfotos ermöglichen. Auch bei niedriger Bildqualität sollen passable Ergebnisse geliefert werden. Auf diesem Wege könnten polizeiliche Datenbanken mit Hilfe von Aufnahmen aus Überwachungskameras abgefragt werden. Die Anwendung der Forschungsergebnisse durch die Bundespolizei wäre laut Bundesregierung durch den Paragraphen 12 Bundespolizeigesetz geregelt, der auch für den Bereich Gefahrenabwehr gilt.

Die Bundespolizei arbeitet selbst am Projekt „Multi-Biometriebasierte Forensische Personensuche in Lichtbild- und Videomassendaten“ (MisPel) mit, das vom Forschungsministerium gefördert wird. Dabei wird die „zeitnahe Erkennung von ermittlungstechnisch relevanten Personen“ untersucht und es werden „Strategien für nachhaltige Einsatzszenarien“ entwickelt. Beteiligt sind die Polizei Hamburg, das Mobile Einsatzkommando Karlsruhe und ein „Internetsoziologe“ vom „Netzwerk Terrorismus- und Extremismusforschung“. Das Vorhaben wird von der US-Firma L-1 Identity Solution koordiniert, die mit der Bundespolizei eine biometriegestützte Grenzkontrolle einführt. Auch verschiedene Fraunhofer-Institute arbeiten an der Entwicklung einer automatisierten Mustererkennung von Bildern und Videos mit kinderpornographischen Inhalten. Damit sollen verdächtige Aktivitäten aufgespürt und gegebenenfalls auch unterbunden werden. Zollkriminalämter nutzen ebenfalls entsprechende Tools.

Bestehende Einrichtungen verzahnen oder mehr Kompetenz für EU-Agentur?

Worum geht es also in dem vom Spiegel und von heise.de berichteten Gezerre um Gelder für das EC3? Zum Einen um weitere Gelder für digitale Spähprogramme und die Frage, ob diese aus Forschungsmitteln bestritten werden dürfen. Aber auch um die Ausstattung von Europol mit mehr Kompetenzen, was in EU-Verträgen eigentlich ausgeschlossen ist. Die EU darf keine Strukturen errichten, die in Mitgliedstaaten bereits vorhanden sind. Allerdings soll sie helfen, bestehende Einrichtungen zu verzahnen und ihnen damit zu einem Mehrwert verhelfen.

Demgegenüber bedauert André Schulz, der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, die „transeuropäische Polizeibehörde“ solle „bewusst klein gehalten werden“. Auch ein FDP-Abgeordneter kann darüber „nur den Kopf schütteln“. Der zitierte Jürgen Creutzmann ist Mitglied im Industrie- und Forschungsausschuss des Parlaments und damit wohl einer der beliebtesten Adressaten der Brüsseler Rüstungs- und Sicherheitslobby.

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4 Ergänzungen

  1. Kinder und Terrorismus ziehen halt immer.
    Dass in wirklichkeit die Totalüberwachung finanziert werden soll interessiert den „ich hab nichts zu verbergen“ Bürger aber eh nicht.

  2. Kinderschutz und Terrorismus sind die Treibende Kraft der Totalüberwachung und Vollzensur aller Inhalte und Äußerungen.
    In beiden Bereichen hat man jedes Maß verloren, und ist auch nicht Bereit mal zu reflektieren was man anrichtet.

    Aber klar ist eins, wenn man wissen will worum es geht Hilft ein Blick in die Geschichte: Die Arbeits- und Vernichtungslager samt der Diktatur des III Reiches waren die höchste Form des Kapitalismus und der Gewinnerzielung. Da möchte man wieder hin, und man ist mir Riesen Schritten auf dem weg.

    Und mit Legalen Rechtsstaatlichen Mittel wird man das nicht verhindern, den das Grundprinzip des von Roland Freislers Nachfolgern und sein überlebenden Spießgesellen installierten „Rechtssysteme“ ist es, genau so was zu ermöglichen ohne das der Bürger es stören kann

    mfg

    Ralf

  3. Und mit Legalen Rechtsstaatlichen Mittel wird man das nicht verhindern, den das Grundprinzip des von Roland Freislers Nachfolgern und sein überlebenden Spießgesellen installierten “Rechtssysteme” ist es, genau so was zu ermöglichen ohne das der Bürger es stören kann

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