Wer ein offenes WLAN anbietet, kann nicht mehr abgemahnt werden, wenn jemand darüber rechtswidrig Filme, Musik oder Spiele teilt. Das hat heute der Bundesgerichtshof bestätigt. Allerdings verweisen die Richter auf Netzsperren, Passwortschutz, Nutzerregistrierung oder gar eine Abschaltung des Zugangs.