Die EU vernetzt ihre polizeilichen Datenbanken. Bisher nutzen Mitgliedstaaten unterschiedliche Verfahren und Formate, jetzt führt Europol einen neuen Standard ein. Damit werden unterschiedliche Datenbanken abgefragt und die gleichzeitige Suche vereinfacht.
Wenig Regierungen verteidigen sich so gekonnt gegen unabhängigen Journalismus und dribbeln Internetnutzer ins Aus wie jene in Moskau und Riad. Schon das Auftaktspiel der Fußball-WM der Männer wird damit zur Begegnung der Giganten. Hier der erste Teil unserer WM-Serie „Eingenetzt“, in der wir einen Blick auf Freiheitsrechte in den Spielernationen werfen.
Das Bundeskriminalamt veröffentlicht eine Sammlung an Einzelfällen, um für die Vorratsdatenspeicherung zu werben. Wir haben die Daten analysiert und jede Menge Fehler gefunden. Als Beweis taugen diese Fälle nicht, das haben Wissenschaftler schon vor Jahren belegt. Das eigentliche Problem wird ignoriert.
Schon seit einigen Jahren forscht das Verteidigungsministerium an der Auswertung offener Quellen im Internet, um im Mandatsgebiet der Bundeswehr die „Meinungs- und Stimmungslagen der Bevölkerung“ zu ermitteln. Medienberichten zufolge will das Militär nun auch „potenzielle Krisen“ vorhersehen. Zum Einsatz kommt demnach die Software „IBM Watson“.
Eine geplante Verordnung zur polizeilichen Ermittlung in Cloud-Daten soll nun doch den direkten Zugriff beinhalten. Dies beträfe Bestands-, Verkehrs- und Inhaltsdaten. Betroffen wären alle Firmen, die in der Europäischen Union „interpersonelle Kommunikationsdienste“ anbieten. Die österreichische Ratspräsidentschaft will eine Einigung bis Jahresende.
Der Präsident des Bundeskriminalamts fordert die Vorratsdatenspeicherung und verdreht dabei Statistiken. Angeblich konnten letztes Jahr 8.400 Fälle von Kinderpornografie nicht aufgeklärt werden. Dabei gab es nur 6.512 Fälle – und die wurden zu 89,5 Prozent aufgeklärt. Ein Kommentar.
Am Internetknoten DE-CIX in Frankfurt erhält der BND eine Kopie des Internetverkehrs ganzer Provider. Ob dabei alles mit rechten Dingen zugeht, müssen die obersten Verwaltungsrichter nach der heutigen Anhörung entscheiden. Beim Bundesverwaltungsgericht ist unterdessen bereits das nächste Verfahren gegen den BND anhängig.
Da die Vorratsdatenspeicherung für die ganze EU rechtswidrig ist, sollen eben Daten einzelner Staaten oder Regionen auf Vorrat gespeichert werden dürfen. Das diskutieren die EU-Mitgliedstaaten, wie aus Dokumenten von Rat und Bundesregierung hervorgeht. Dafür könnte eine „erneuerbare Speicheranordnung“ geschaffen werden.
Es sind die bislang wirkungsmächtigsten Überwachungsinstrumente der Polizei: Staatstrojaner. Im Sommer 2017 beschloss der Bundestag, ihren Einsatz zu vereinfachen. Wie es dazu kam und warum die Trojaner mehr können als sie dürfen, erläutert der Strafrechtsprofessor Fredrik Roggan im Grundrechte-Report 2018.
Die hessische Polizei bekommt künftig Staatstrojaner, darauf haben sich die schwarz-grünen Regierungsfraktionen geeinigt. Damit kommt die Schadsoftware noch häufiger zum Einsatz. Die Bundesregierung hat keine Meinung zu dem Vorhaben, verfassungsrechtliche Bedenken werden ignoriert.
Im letzten Jahr haben Behörden über zwölf Millionen mal abgefragt, wem eine Telefonnummer gehört. Das geht aus Zahlen der Bundesnetzagentur zur Bestandsdatenauskunft hervor. Die Nutzung des „Behördentelefonbuchs“ hat sich in den letzten sechs Jahren verdoppelt. Zahlen über Internet-Daten gibt es immer noch nicht.
Name, Anschrift, Telefonnummer und IP-Adresse – diese und viele weitere Daten speichert das Bundeskriminalamt ab heute von allen Passagieren von Auslandsflügen. Fünf Jahre lange dürfen Behörden die Daten speichern, analysieren und mit anderen Staaten teilen. Kritiker sprechen von einer Rasterfahndung.
Mithilfe von Lasertechnologie kann der Rüstungskonzern Airbus Daten im Orbit bis zu 80.000 Kilometer weit übermitteln. Bodenstationen an jedem Ort der Erde können mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von 1,8 Gbit/s erreicht werden. Die „Weltraumdatenautobahn“ wird mit Hunderten Millionen Euro aus Steuergeldern gefördert. Airbus vermarktet das System jedoch allein.
Der Bundesnachrichtendienst erklärt, Telefon-Metadaten nicht mehr widerrechtlich in der Datei „VerAS“ zu speichern. Damit reagiert er auf die „BND-Generator“-Aktion von Reporter ohne Grenzen. Seit wann genau der Geheimdienst sich in dieser Frage an das Recht hält, will er nicht verraten.
Das Land Berlin will Menschen informieren, wenn ihre Handydaten im Rahmen von Funkzellenabfragen bei der Polizei landen. Im Interview verkündet Justizsenator Behrendt den baldigen Start eines Pilotprojekts. Da eine Benachrichtigung gesetzlich vorgeschrieben ist, dürften andere Bundesländer folgen.
Fast 60 Millionen Handydaten gerieten im letzten Jahr ins Raster der Berliner Polizei. Die Daten stammen aus 474 Funkzellenabfragen. Unsere Karte zeigt, wo die Ermittlungsmethode in Berlin eingesetzt wurde.
Per Online-Formular kann man dem Bundesnachrichtendienst untersagen, die persönlichen Telefonie-Metadaten zu speichern. Reporter ohne Grenzen hat einen „Bitte Nicht Durchleuchten“-Generator veröffentlicht. Möglich ist dies durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.
Europas größte Polizeidatenbank wächst kontinuierlich. Die meisten Ausschreibungen erfolgen zur Abschiebung und Einreiseverweigerung, nur sehr wenige Personen sind zur Festnahme ausgeschrieben. Die meisten Treffer werden bei heimlichen Fahndungen erzielt. Jetzt wird das System auf mehreren Ebenen ausgebaut.
Die Inlandsgeheimdienste der Schengen-Staaten tauschen Echtzeit-Daten über islamistischen Terrorismus und führen hierzu eine personenbezogene Datenbank. Eine niederländische Überprüfung der Zusammenarbeit fördert einige Mängel zutage. Die Datenschutzbeauftragten der beteiligten Mitgliedstaaten sollen sich deshalb zur Kontrolle zusammenschließen.
Das Heimat- und Innenministerium verweigert Auskünfte zu erhobenen Messwerten der getesteten Software bei der Biometrie-Videoüberwachung am Berliner Bahnhof Südkreuz. Der Zwischenbericht bleibt Verschlusssache. In einer Antwort des Ministeriums an einen Abgeordneten der Linken kommen kaum Details zur künftigen zweiten Phase der automatisierten Personenüberwachung ans Licht.