Überwachung
Staatliche Überwachung, Innenpolitik, Cybermilitär und Geheimdienste.
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: In der 3sat-Mediathek: Reportage-Reihe zu Netzkultur
Cory Doctorow. Quelle: Screenshot 3sat-Mediathek : In der 3sat-Mediathek: Reportage-Reihe zu Netzkultur 3sat hat eine vierteilige Reportage-Reihe zum Thema Netzkultur gemacht, die vom 5. bis 8. Mai ausgestrahlt wurde.
Die einzelnen Folgen werden noch in dieser Woche depubliziert, daher schnell schauen!Die Folgen umfassen u.a. einen Selbstversuch mit dem Motto „Wieviel Netz braucht der Mensch?“ und bieten Einblicke hinter die Kulissen erfolgreicher YouTuber. Außerdem werden Netzaktivisten besucht und verschiedenste Experten zum Thema Urheberrecht befragt.
Gerade, wenn man nicht jede der angerissenen Diskussionen detailliert verfolgt, bieten die einzelnen Folgen mit mehreren „Experten“-Interviews einen guten Überblick. In der dritten Folge geht es beispielsweise um kulturelle Inhalte im Internet, letzten Endes also um das, was mit Urheberrecht, Leistungsschutzgesetzen und Co. in zeitgemäße Rechtsformen überführt werden soll.
Dabei erzählt der Beitrag u.a. das Verwertungsmodell von Spotify und auch Cory Doctorow wird befragt, der letzte Woche auf der re:publica einen Talk gehalten und vor kurzem bei uns einen Kommentar zum Urheberrecht veröffentlicht hat.
Am Ende gib es bequemerweise eine Zusammenfassung nach dem Motto „too long; didn’t watch“:
Keiner weiß mehr, was man darf und was nicht im Netz. Die GEMA will Geld, für Künstler gibt’s Verständnis. In Sachen Musik entspannt sich die Lage. Das Urheberrecht muss ans digitale Zeitalter angepasst werden. Verschenken wäre dafür eine Idee. Alles andere – braucht Jahrzehnte.
Viel Spaß beim Schauen!
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: Edward Snowden: „Die Welt braucht Deutschland jetzt“
Quelle: CC BY 2.0, via <a href="https://www.flickr.com/photos/ollily/2182881358/">flickr</a> : Edward Snowden: „Die Welt braucht Deutschland jetzt“ Im aktuellen SPIEGEL (20/2015) vom 09.05.2015 findet sich ein neues Gespräch mit Edward Snowden. Im knapp zweiseitigen Interview erläutert er einiges zu den Problematiken der BND-Affäre aus Insider-Perspektive. Zu Beginn erklärt er den momentan kursierenden Selektoren-Begriff:
Man kann sich diese Selektoren wie ein Fischernetz vorstellen, das Geheimdienstmitarbeiter in diesem Ozean an Kommunikation auslegen, der durch die Massenüberwachung entsteht. Es gibt enge Selektoren, die ein spezielles Smartphone einer einzelnen Person überwachen – oder weiter gefasste, die beispielsweise ein ganzes Unternehmen oder das E‑Mail-System eines Ministeriums ins Visier nehmen.
Im weiteren Verlauf des Gesprächs legt er erneut die gravierenden Kontrollmängel gegenüber NSA-Analysten offen, deren Suchen nur in Höhe eines „einstelligen Prozentsatzes“ von anderen Personen überprüft würden. Und auch das nur nachträglich und „auf Zufallsbasis“.
Mangelnde Kontrolle auf beiden Seiten des Atlantiks (zum Vergleich das NSAUA- bzw. BNDUA-Protokoll von letzter Woche) erklärt denn auch die „atemberaubende“ Anzahl der vom BND gefundenen Selektoren:
Ich halte es für absolut möglich, dass NSA-Mitarbeiter gemerkt haben, dass der BND die Suchbegriffe nicht ernsthaft überprüft. Und dass sie deshalb gute Chancen sahen, nicht erwischt zu werden, und das 2002 geschlossene Abkommen strategisch verletzten. Insofern ergibt auch die Menge der Suchbegriffe Sinn.
Angesichts vermehrter parlamentarischer Bemühungen weltweit, Massenüberwachungs-Praktiken auszuweiten (z.B. in Frankreich und Österreich), plädiert Snowden außerdem für eine „moralische Führungsrolle“ Deutschlands. Es gebe schließlich „richtige und falsche Wege“, nationale Interessen zu wahren und Deutschland könnte im Idealfall „Vorschläge machen für die nationale und globale Regulierung der Nachrichtendienste.“
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: 10 Punkte zum neuen Staatsschutzgesetz in Österreich
: 10 Punkte zum neuen Staatsschutzgesetz in Österreich In Österreich wird gerade im Eilverfahren ein neues Polizeiliches Staatsschutzgesetz verabschiedet. Die 10 wichtigsten Punkte dazu gibt’s hier:
- Österreich bekommt einen neuen Geheimdienst.
- Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) ist zwar eigentlich Polizeibehörde, hat aber bald die Befugnisse eines Nachrichtendienstes.
- Das BVT kann unbeschränkt und verdachtsunabhängig jeden überwachen und braucht dafür weder Richter noch Staatsanwalt.
- Schon zur „Bewertung der Wahrscheinlichkeit“ eines verfassungsgefährdenden Angriffs darf das BVT jeden überwachen. Ein Verdacht ist nicht mehr notwendig.
- Das BVT kann auf die Daten von allen Behörden und allen Firmen zugreifen, ohne Richter oder Staatsanwalt. Die einzige Kontrolle ist der interne Rechtsschutzbeauftragte des BM.I, diesem kann das BVT jederzeit die Akteneinsicht verwehren.
- Aufgabe des BVT ist weit mehr als die Abwehr von Terrorismus. Auch wer als Whistleblower auf Missstände hinweist oder gegen Rechtsextreme in der Hofburg oder für Tierschutz demonstriert, gerät ins Visier der Behörde.
- Rund 100 Straftaten definieren den „verfassungsgefährdenden Angriff“, 40 davon wenn sie aus „religiösen oder weltanschaulichen Motiven“ begangen werden.
- Das BVT darf alle Daten 5 Jahre lang speichern. Wer auf diese Daten zugreift wird aber nur 3 Jahre lang gespeichert.
- Österreich hat bald zehn neue Geheimdienste, denn neben dem BVT bekommen auch alle 9 Landesämter für Verfassungsschutz dieselben Befugnisse. Jeder Landeshauptmann(=Ministerpräsident) hat also bald seinen eigenen Geheimdienst.
Das Gesetz soll im Eiltempo noch vor der Sommerpause (7. Juli) verabschiedet werden und tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.
UPDATE: Ein erster Erfolg der Kampagne www.staatsschutz.at hat schon mal dazu geführt das Gesetz zu verzögern. Nun wird sich der Nationalrat vermutlich im Herbst im Schatten der Wien Wahl damit beschäftigen.
Mehr Infos gibt es in diesem schicken Handout des AKVorrat Österreich. Dieser hat sich bereits mit einer Stellungnahme im Begutachtungsverfahrne geäußert.
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: „Dauerhaft angespannte Bedrohungslage“: Europol und Interpol wollen Verschlüsselung umgehen und Geheimdienstdaten verarbeiten
Der BKA-Vize Jürgen Stock wechselte kürzlich zu Interpol. Die internationale Polizeiorganisation soll unter seiner Leitung vor allem im Bereich der digitalen Strafverfolgung den Ton angeben. : „Dauerhaft angespannte Bedrohungslage“: Europol und Interpol wollen Verschlüsselung umgehen und Geheimdienstdaten verarbeiten Rob Wainwright, der Chef der EU-Polizeiagentur Europol, hat in einem Interview erneut vor der zunehmenden Nutzung von Verschlüsselungstechnologien gewarnt. Dies berichtet die in Österreich erscheinende Onlineausgabe der Zeitung Die Presse. Wainwright erklärte im Interview, Verschlüsselung sei „eines der Hauptinstrumente von Terroristen und Kriminellen“. Sie verwendeten die Technologie, um „ihre Identitäten zu verbergen“.
Der Europol-Chef war Teilnehmer einer Konferenz im österreichischen St. Pölten mit 20 geladenen europäischen Innenministern. Am sogenannten „Salzburg Forum“ nahmen außer Österreich, Italien und Deutschland vor allem südosteuropäische Länder teil.
Wainwright knüpft mit seinen Äußerungen an Forderungen des „Anti-Terrorismus-Koordinators“ der Europäischen Union, Gilles de Kerchove, an. Allerdings solle Verschlüssung laut dem Europol-Chef nicht komplett verboten werden. Auch seien Hintertüren eher ungeeignet, denn darüber würden die Anwendungen womöglich auch von Dritten kompromittiert. Vielmehr sollten Behörden „mit Technologiefirmen kooperieren“, um auf diese Weise „Zugang zur Kommunikation jener Personen zu bekommen, die unsere Gesellschaft beschädigen wollen“.
Abendessen mit Google & Co.
Es ist unklar welche „Technologiefirmen“ hier gemeint sind. Vermutlich handelt es sich um die Firmen Google, Facebook und Microsoft, mit denen sich Europol bereits vergangenen Oktober zum Abendessen traf. Zusammen mit den EU-Innenministern wollte Europol die Internetdienstleister für einfachere Verfahren zur Löschung unliebsamer Internetinhalte bewegen.
Geplant ist die Einrichtung einer „Meldestelle“ bei Europol. Sie soll bereits ab dem 1. Juli einsatzbereit und dem ebenfalls bei Europol geplanten „Europäischen Zentrum zur Terrorismusbekämpfung“ angegliedert werden. Dort können sich EU-Polizeibehörden erkundigen, ob Accounts oder Webseiten bereits von anderen Behörden beobachtet werden. Aufklärungsergebnisse werden dann an die anfragende Polizei weitergegeben.
Mitgeteilt würde auch, wenn ein Geheimdienst Accounts für die heimliche Beobachtung benötigt. Dann soll eine Sperrung möglichst unterbleiben. Dabei geht es unter anderem um Twitter, denn viele NutzerInnen lassen das Geotagging aktiviert. GPS-Koordinaten in ISIS-Gebieten könnten dadurch nachvollzogen werden. Auch würden Geheimdienste über Twitter Informationen über „lokale Ereignisse“ erhalten.
Ein weiteres Treffen mit Google & Co. soll diesen Monat stattfinden. Die EU-Kommission kündigte an, bei dem Treffen sollten auch „Bedenken der Strafverfolgungsbehörden in Bezug auf die neuen Verschlüsselungstechniken Raum gegeben werden“.
Warnung vor „dauerhaft angespannter Bedrohungslage“ in Europa
Auch der neue Chef von Interpol, Jürgen Stock, war bei der Konferenz in St. Pölten zugegen. Stock war früher Vizepräsident beim Bundeskriminalamt (BKA) und hatte seinerzeit zahlreiche technische Innovationen vorangetrieben. Beim BKA war Stock ab 2005 mitverantwortlich für ein mehrjähriges EU-Sicherheitsforschungsprogramm und saß dabei mit europäischen Rüstungsfirmen in einer Steuerungsgruppe. Eines der daraus resultierenden umstrittenen Projekte war das unter polnischer Leitung stehende und mittlerweile durch Nachfolgeprogramme ersetzte INDECT.
Gegenüber der Presse erklärte Stock, Polizeibehörden benötigten immer öfter Informationen von Geheimdiensten. Dies sei notwendig, da „wir uns in Europa dauerhaft auf eine angespannte Bedrohungslage einstellen müssen“. Der Europol-Direktor pflichtet bei, „zumindest“ im Bereich der Bekämpfung des internationalen Terrorismus würden die Grenzen zwischen Polizei und Geheimdiensten „verschwimmen“.
Wainwright will im Europol-Hauptquartier abhörsichere Räume einbauen lassen. Dann könnten bei der EU-Polizeiagentur auch Informationen auch vom Bundesamt für Verfassungsschutz gespeichert und verarbeitet werden.
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: Internet-Meldestelle bei Europol verschont Inhalte und Accounts, die für geheimdienstliche Aufklärung gebraucht werden
: Internet-Meldestelle bei Europol verschont Inhalte und Accounts, die für geheimdienstliche Aufklärung gebraucht werden Die EU-Polizeiagentur Europol hat Details zu ihrer neuen „EU-Meldestelle für Internetinhalte“ skizziert. In einem bereits sechs Wochen alten Konzeptpapier werden Aufgabenbereiche und Vorgehensweisen der „EU Internet Referral Unit“ beschrieben. Das Dokument ist eingestuft und wurde von der britischen Bürgerrechtsorganisation Statewatch veröffentlicht.
Die Pläne zum Aufbau der Meldestelle sind erst seit einem Treffen der EU-InnenministerInnen im März bekannt. Vor einer Woche hatte die EU-Kommission in ihrer „Europäischen Sicherheitsagenda“ erklärt, die Meldestelle solle bereits ab dem 1. Juli einsatzbereit und dem ebenfalls noch nicht errichteten „Europäischen Zentrum zur Terrorismusbekämpfung“ angegliedert werden. Der Fokus beider Einrichtungen liege demnach zunächst auf islamistischen Terrorismus. Europol fordert hierzu die Erlaubnis, auch geheimdienstliche Informationen verarbeiten zu dürfen.
Europol will mithilfe der neuen Einrichtung den „terroristischen Mißbrauch des Internets“ eindämmen. Geplant seien sowohl „präventive“ als auch „pro-aktive“ Maßnahmen. So würden unliebsame Inhalte oder Accounts bei Sozialen Medien markiert und entsprechende Informationen unter den Behörden der EU-Mitgliedstaaten verteilt. Eine „dynamische Aufklärung“ soll weitere Informationen zu den dahinter stehenden Personen oder Organisationen besorgen.
„Beseitigung“ und Sperre
In der „Europäischen Sicherheitsagenda“ hatte die Kommission davon gesprochen, die Meldestelle solle die Mitgliedstaaten bei der „Beseitigung gewalttätiger extremistischer Online-Inhalte“ unterstützen. Auch im nun veröffentlichten Europol-Dokument ist die Rede vom „removal of content“. Die ebenfalls erwähnte Sperre („suspension“) bezieht sich wohl auf Accounts bei Sozialen Medien. Vor jeder Maßnahme soll Europol eine „ganzheitliche Risikoeinschätzung“ vornehmen. Diese sollte auch die möglichen Auswirkungen auf die LeserInnen der zu entfernenden Inhalte bewerten.
Europol will die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zu strategischen Vorgehensweisen beraten. Denn die Accounts und Webseiten werden von Polizeien und Geheimdiensten auch zur Beobachtung oder Infiltration genutzt. Die Sperren und das Entfernen von Internetauftritten soll beispielsweise unterbleiben, wenn sie Informationen brauchbare Informationen liefern oder für Ermittlungen benötigt werden. Genannt werden Twitter-Accounts, die – sofern das Geotagging aktiviert ist – GPS-Koordinaten in ISIS-Gebieten offenlegen könnten. Auch würden Geheimdienste über Twitter Informationen über „lokale Ereignisse“ erhalten.
BKA legt Grundstein
Die Meldestelle soll laut der Kommission eng „mit Partnern aus der Wirtschaft“ kooperieren. Gemeint sind unter anderem Google, Facebook und Microsoft, mit denen Europol bereits im Oktober vergangenen Jahres zu einem Abendessen zusammenkam. Im Mai ist ein weiteres Treffen geplant. Dort sollen auch „Bedenken der Strafverfolgungsbehörden in Bezug auf die neuen Verschlüsselungstechniken Raum gegeben werden“. Die Kommission hatte davon gesprochen, hierzu auch die „Zivilgesellschaft“ einzuladen. Im Europol-Dokument kommt dies nicht vor.
Die EU-Mitgliedstaaten sollen nun Kontaktstellen für die Meldestelle benennen. In Deutschland läge die Zuständigkeit wohl bei der Staatsschutzabteilung des Bundeskriminalamts (BKA). Für Mitte April hatte Europol die nationalen Ableger der Meldestelle zu einem operativen Treffen eingeladen.
Das ist insofern interessant, als dass das Bundesinnenministerium sich noch am 10. April zu der neuen Europol-Einheit völlig ahnungslos gab. So sei nicht bekannt, mit welchen Aufgaben die Meldestelle überhaupt betraut werde. Auch habe das BKA noch keine nationalen „Experten“ benannt.
Umfassende Datensammlung
Allerdings hatte das BKA selbst die Vorläufer der neuen Meldestelle installiert. 2007 startete der deutsche Staatsschutz bei Europol das Projekt „Check the Web“, das ebenfalls „Veröffentlichungen terroristischer Organisationen und von Personen aus dem islamistisch-jihadistischen Spektrum“ speichert und analysiert. Die Abteilung beschäftigt LinguistInnen für sieben beobachtete Sprachen, darunter auch russisch.
Gespeichert werden Videos, Audiodateien, Textveröffentlichungen und Erklärungen. Eine eigens angelegte Analysedatei enthält Daten über mehr als 10.000 „Dokumente und Individuen“. Die Datenfelder von „Check the Web“ umfassen ein breites Spektrum:
Die den Veröffentlichungen zugeordneten Organisationen und Personen sind mit den gespeicherten Veröffentlichungen verknüpft und enthalten weitere Hintergrundinformationen. Die in den Mitgliedstaaten vorliegenden Auswertungen zu einzelnen Veröffentlichungen können ebenfalls an CtW angeliefert werden. Weiterhin enthält die Datenbank Informationen zu relevanten Personen, Organisationen, Medienstellen und Internetseiten aus dem Bereich des religiös motivierten Terrorismus.
Die neue Meldestelle will nicht nur auf dem Projekt „Check the Web“ aufbauen. Auch die Expertise des gerade einmal zwei Jahre alten „Cybercrime-Zentrums“ (EC3) soll bei der Analyse und Beseitigung unliebsamer Inhalte helfen. Im Europol-Dokument werden dessen Fähigkeiten zur „Cyber-Aufklärung“ und forensischen Analyse gelobt. Das Zentrum habe auch gute Erfahrung in der Analyse von Massendaten.
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: BND-Skandal-Follow-Up: Von Affenschultern und Testaten
: BND-Skandal-Follow-Up: Von Affenschultern und Testaten 
Nach unserer Übersicht der Ereignisse zum jüngsten BND-Skandal, die vor allem auf Äußerungen von PolitikerInnen einging, reißen wir hier die neuesten Entwicklungen im BND-Skandal an:- Airbus stellt wegen Berichten über Wirtschaftsspionage der NSA Strafanzeige gegen unbekannt
- Die Bundesanwaltschaft leitet einen Prüfvorgang ein, um festzustellen, ob ein Anfangsverdacht für eine Straftat vorliegt, wie z.B. Spionage oder Landessverrat
- Suchbegriffe, die auf europäische Ausspähziele hinwiesen, wurden ohne Unterrichtung des BND-Chefs gelöscht
- Der BND hat die für die NSA gesammelten Daten auch selbst ausgewertet
- Operation „Monkeyshoulder“ sollte dem britischen GCQH Zugang zu Rohdaten verschaffen, die direkt von der zentralen Datenleitung der Deutschen Telekom in Frankfurt am Main hätten abgeschnorchelt werden sollen
- Der BND stellt fest, dass die NSA seit 2002 freie Hand hatte und beständig Regeln brach, was aber gar nicht so schlimm sei
Donnerstag, 30. April 2015
Nach Handelsblatt-Berichterstattung stellt Airbus im Zusammenhang mit dem BND-Skandal Strafanzeige gegen unbekannt.
Der Luft- und Raumfahrtkonzern Airbus stellt Strafanzeige gegen unbekannte Täter, nachdem er Berichte über angebliche NSA-Spionage gelesen hat, die Airbus zum Ziel hatten. „Wir haben die Bundesregierung um Auskunft gebeten. Wir werden jetzt Strafanzeige gegen unbekannt wegen des Verdachts der Industriespionage stellen“, sagte ein Konzernsprecher dem Handelsblatt.
Das Unternehmen habe keine eigenen Erkenntnisse oder Informationen zu den Vorwürfen gegen den US-Abhördienst NSA und den Bundesnachrichtendienst. „Wir sind allerdings alarmiert, weil der konkrete Verdacht der Industriespionage im Raum steht“, so der Sprecher.
Freitag, 01. Mai 2015
Dem Spiegel liegen Informationen vor, nach denen sich der Generalbundesanwalt in den BND-Skandal eingeschaltet hat.
Ein Sprecher bestätigte am Freitag SPIEGEL-Informationen, wonach die Bundesanwaltschaft einen entsprechenden Prüfvorgang eingeleitet hat. Untersucht werde, ob der Anfangsverdacht für eine Straftat vorliegt, die in die Zuständigkeit der Behörde fällt. Diese ist unter anderem für die Strafverfolgung von Spionage und Landesverrat zuständig.
In einem weiteren Artikel berichtet Spiegel Online über einen BND-Mitarbeiter, der bei der Suche nach Selektoren, die die Wörter „diplo“, „gov“ oder „Bundesamt“ enthielten, auf 12.000 solcher Einträge gestoßen ist. Auf die Frage an einen Vorgesetzten, was mit diesen Einträgen zu machen sei, bekam dieser die folgende Antwort: „Löschen“.
Bei der Untersuchung der am Horchposten in Bad Aibling eingespeisten NSA-Suchbegriffe stieß der Bundesnachrichtendienst (BND) im August 2013 in großem Umfang auf sogenannte Selektoren, also Suchmerkmale. Mit diesen forschten die USA Diplomaten und Mitarbeiter von Regierungen in Europa aus.
Nach Informationen des SPIEGEL durchsuchte ein Sachbearbeiter die aktive Suchdatei der NSA mit den Kürzeln „diplo“, „bundesamt“ und „gov“. Es handelte sich um Bestandteile von E‑Mail-Adressen, die Diplomaten, Behörden und Regierungen in Deutschland und weiteren europäischen Ländern verwenden.
Auf Anhieb landete der BND-Mitarbeiter einen Volltreffer: Es fanden sich insgesamt 12.000 solcher Merkmale in der Suchdatei, darunter etliche E‑Mail-Adressen, die zu hochrangigen französischen Diplomaten führten. Auch E‑Mail-Accounts von EU-Institutionen und von Mitarbeitern mehrerer europäischer Regierungen sollen sich darunter befunden haben.
Am 14. August 2013 teilte der BND-Sachbearbeiter seine Entdeckung dem BND-Verantwortlichen vor Ort mit dem Kürzel R. U. mit. „Was soll ich damit machen?“, schrieb der Beamte. Die Antwort war ein Wort: „Löschen.“
Auch die Süddeutsche berichtete über die 12.000 Datenbankeinträge, welche neben den Begriffen „diplo“, „gov“ und „Bundesamt“ auch die Mail-Endungen .eu enthielten. Diese konnten 2000 Personen und Institutionen zugeordnet werden, unter denen sich auch „viele Freunde oder engste Partner“ von Deutschland befinden.
Alle Mail-Endungen auf .eu – also Adressen europäischer Institutionen – sowie Begriffe wie „diplo“, „gov“ und „Bundesamt“ werden [am 14. August 2013] aus der Datenbank gezogen. Es sind 12 000. Der BND-Beamte fragt: „Was soll ich damit machen?“ Nur Stunden später kommt die Antwort eines Vorgesetzten: „Löschen.“
Diese 12 000 Suchbegriffe sind der Kern der jetzigen Affäre. Sie waren im sogenannten „aktiven Profil“: Die Computer des BND waren bis zum Morgen des 14. August programmiert, nach ihnen zu suchen – und die Daten an die NSA weiterzuleiten. Nur wenn Deutsche im Datenstrom auftauchten, gelten aufgrund der Gesetzeslage strenge Regeln. Alle anderen Europäer, egal ob bei der EU-Kommission, im französischen Außenministerium oder im Élysée-Palast aber waren ohne Schutz, wenn sie auf der Liste standen und ihre Kommunikation über Satellit ging. Die 12 000 Suchbegriffe betreffen nach bisherigen Feststellungen 2000 Personen und Institutionen, von denen viele Freunde oder engste Partner der Deutschen sind. Nun liegt die Liste im Kanzleramt. Sie ist ein Albtraum.
Außerdem gelangen über den Spiegel Informationen zur Operation „Monkeyshoulder“ an die Öffentlichkeit. Dabei ging es um die Zusammenarbeit mit dem britischen GCHQ, der dem BND anbot, ein System zur Verfügung zu stellen, das dieser dafür nutzen sollte, Transitdatenleitungen der Deutschen Telekom in Frankfurt am Main anzuzapfen und die so gesammelten Rohdaten ans Empire zu übermitteln.
Nach Informationen des SPIEGEL hat der BND offenbar am Kanzleramt vorbei eine weitere heikle Geheimdienstoperation mit ausländischen Partnerdiensten geplant. Um an eine zentrale Datenleitung der Deutschen Telekom in Frankfurt am Main zu gelangen, bot der britische Geheimdienst GCHQ dem BND im Jahr 2012 ein hoch entwickeltes Erfassungs- und Verarbeitungssystem an; die Deutschen sollten es nutzen, um Transitdatenleitungen anzuzapfen und die Rohdaten zu übermitteln. Dafür wollten die Briten auch Daten aus ihrer Auslandserfassung übermitteln. Als dritten Partner wollten die Deutschen die amerikanische NSA involvieren. Die Operation lief unter dem Codenamen „Monkeyshoulder“. Zudem steht die Frage im Raum, ob der BND bei der Spionage gegen befreundete Staaten wie Frankreich half.
Obwohl es beim BND erhebliche rechtliche und politische Bedenken gab, wurde das Projekt bis weit ins Jahr 2013 vorangetrieben. Intern wurde die Ansage gemacht, niemanden offiziell in Kenntnis zu setzen, weder das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik noch das Bundeskanzleramt als oberste Aufsichtsbehörde. BND-Mitarbeiter wurden in mehreren Workshops am GCHQ-Erfassungssystem geschult. Der letzte dieser Workshops fand im August 2013 statt, rund sechs Wochen nach Beginn der NSA-Affäre. Erst dann stoppte BND-Präsident Gerhard Schindler die Operation „Monkeyshoulder“.
Samstag, 02. Mai 2015
Am Folgetag berichtete die Bild darüber, dass der BND die für die NSA abgeschnorchelten Daten sogar selbst teilweise aufbereitet und ausgewertet hat. Außerdem wurden dabei nicht nur Metdadaten, sondern auch Inhalte übermittelt und ausgewertet.
Bisher war bekannt, dass der BND in Bad Aibling (Bayern) von der NSA gelieferte E‑Mail-Adressen, Telefonnummern und IP-Adressen (so genannte „Selektoren“) überwachte und die Daten an die US-Kollegen weiterleitete.
Dabei erfasste der BND auch Kommunikation europäischer Konzerne, Ministerien und Behörden. Nach BILD-Informationen wurden die Daten dann noch einmal gefiltert, um deutsche Staatsbürger auszuschließen, danach wurde das Material jahrelang von BND-Mitarbeitern begutachtet, ausgewertet, teilweise kopiert und in Berichten verwertet.
Bei der abgefangenen Kommunikation handelte es sich nach BILD-Informationen nicht bloß um Metadaten (Wer hat wann mit wem telefoniert oder gemailt?), sondern um vollständige Aufzeichnungen von Telefonaten und E‑Mails, Ton- und Textdateien. Der Untersuchungsausschuss will nach BILD-Informationen auch erwirken, dass offengelegt wird, in welchem Umfang der BND aufgezeichnete Gespräche ausgewertet hat.
Bei den Gesprächen geht es offenbar um Kommunikation in Krisengebieten, zum Beispiel Telefonate zwischen Afghanistan und Pakistan. Aber auch um Kommunikation europäischer Unternehmen und Behörden, die in Nahost tätig sind.
Montag, 04. Mai 2015
Zum Wochenstart berichtet Spiegel Online über die vorläufige Reaktion des BND auf den aktuellen Skandal. Diese liegt in einem dreiseitigen, als Verschlusssache-Geheim markierten Dokument – dem „Testat“ – vor. Der NSA wurde demnach seit 2002 freie Hand gelassen und trotz nachgewiesenem Regelbruch sei alles ja gar nicht so schlimm gewesen.
Das Papier [das Testat] ist der erste offizielle Bericht in einer Affäre, die den BND, mehrere Minister und das Kanzleramt belastet. Das Dokument soll erklären, wie es dazu kam, dass der BND den Amerikanern jahrelang Zugang zu eigenen Datenbanken, zu abgefangenen Telefongesprächen und E‑Mails gewährte, diesen exklusiven Zugang aber kaum kontrollierte. …
Lässt man die Details weg, ist das Fazit einfach: Der BND gesteht ein, dass man dem US-Dienst seit 2002 freie Hand ließ. Doch obwohl die NSA die vereinbarten Regeln brach, nach Informationen Nüber Unternehmen aus der EU, ja sogar über französische Regierungsbeamte suchte, soll angeblich nichts Schlimmes passiert sein. Der Grund, den der Dienst angibt, ist verblüffend: Laut BND war in den Datenbanken über diese Ziele wohl nicht viel zu finden, vermutlich jedenfalls.
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: BND-Skandal: Was bisher geschah
BND-Zentrale. CC-BY <a href="https://www.flickr.com/photos/alper/15118541895/in/photolist-oMDiZS-fEBLf9-qkUMLN-f65bqS-gVc9hY-rcDag8-p2YtMr-oZWEVq-fnJwxM-fhYTYM-4ht7nT-gqKfHo-eV8CzE-oGw84x-fM83Fh-goa56b-gvGVEA-go9Rqw-gXdH2t-oGwhAQ-gGz77E-oYKuAa-oGw8kp-oGvYuD-oGwSRS-oYZc9j-oYZkeN-oYKwBK-oGwTSQ-oGwPfU-re6gAm-go9BWA-oGwvF7-oGw1dP-oWZhvN-oYKGkx-oGvXTP-oYZmFL-oGwmGL-oGwEMm-oGw5P2-oGw3DR-oYZ1YE-oGwCcG-oGwHTa-oZ1SeV-oGwe74-oGwi9T-oGwRiG-oGwwJj">Alper Çuğun</a> : BND-Skandal: Was bisher geschah Vor genau einer Woche veröffentlichte der Spiegel einen Bericht, der bestätigte, dass der Bundesnachrichtendienst den US-Geheimdienst NSA jahrelang dabei unterstützte, deutsche und europäische Bürger, Politiker und Unternehmen auszuspionieren. Am Vorabend weihte Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU) die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums und des NSA-Ausschusses in den Spionageskandal ein. Die Affäre reicht zurück bis ins Jahr 2002, als der damalige NSA-Chef Michael Hayden und BND-Chef August Hanning ein „Memorandum of Agreement“ unterschrieben, das unter anderem den Datenaustausch regelt und die Grundlage für Glasfaser-Abhöraktionen wie Eikonal oder Glotaic bildet.
In der Folge übermittelte die NSA dem BND regelmäßig, vermutlich mehrmals am Tag, so genannte Selektoren. Das können allgemeine Suchbegriffe sein oder auch Telefonnummern, IP- oder Mail-Adressen. Die Selektoren wurden vom BND in ihre Systeme eingepflegt und anschließend auf die dort auflaufenden Datenströme losgelassen, die unter anderem von Satellitenverbindungen oder vom Internetknoten DE-CIX stammten. Zwar wurden laut BND die Selektoren darauf überprüft, ob sie mit dem G‑10-Gesetz in Einklang standen und nur dann eingesetzt, wenn sie keine deutschen Interessen berührten. Allerdings lief die Übergabe und der Einsatz der Selektoren weitgehend automatisch, sodass nicht alles restlos ausgefiltert wurde, was die Grundrechte deutscher Bürger berührte. Suchergebnisse wurden in der BND-Zentrale in Pullach analysiert und an die NSA weitergegeben.
Der aktuelle Skandal dreht sich um massenhaft untergeschobene Selektoren, mit denen die NSA zumindest Wirtschaftsspionage betrieben hat. Von fast einer Million Selektoren sollen sich etwa 40.000 gegen deutsche und europäische Interessen gerichtet haben; die meisten davon sollen rechtzeitig ausgefiltert worden sein, ungefähr 2000 wurden trotzdem übernommen – illegal. Die genauen Selektoren sind derzeit noch unbekannt, öffentlich wurden „EADS“, „Eurocopter“ und französische Behörden schon letztes Jahr – und diese Selektoren haben mit Terrorbekämpfung reichlich wenig zu tun. Die komplette Liste der unzulässigen Selektoren liegt nun im Bundeskanzleramt. Gegenwärtig wird noch darum gerungen, ob sie auch der NSA-Untersuchungssausschuss zu Gesicht bekommt: Das Kanzleramt fragt erst die USA um Erlaubnis, könnte die Herausgabe an das Parlament aber auch souverän entscheiden. Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU) soll sich derzeit in Konsultationen mit den USA befinden.
Aufgefallen sind dem BND einige der untergejubelten Suchbegriffe bereits 2005. Spätestens 2008 informierte der Geheimdienst das Bundeskanzleramt, 2010 folgte ein weiterer vertraulicher Bericht. Das bestätigte mittlerweile ein Regierungssprecher, jedoch mit dem Zusatz, dass es sich um keine neuen Informationen handeln würde. Warum weder Mitglieder des NSA-Untersuchungsausschusses noch des Parlamentarischen Kontrollgremiums rechtzeitig informiert wurden steht zur Klärung an, ebenso wie die Antwort auf die Frage, warum es eines Beweisantrags des NSA-Untersuchungsausschusses bedurfte, um das Ausmaß der illegalen Datenweitergabe zumindest teilweise offenzulegen.
Fest steht, dass der Skandal nun im Kanzleramt angekommen ist. Als dem BND vorgesetzte Behörde trägt es letztlich die Verantwortung, unabhängig davon, ob es unzureichend beziehungsweise zu spät informiert wurde oder ob es die Öffentlichkeit sowie parlamentarische Kontrollgremien jahrelang angelogen hat – zuletzt etwa am 14. April, als ausgerechnet das dem ehemaligen Kanzleramtschef Thomas de Maizière unterstellte Innenministerium der Fraktion der Linken mitteilte: „Es liegen weiterhin keine Erkenntnisse zu angeblicher Wirtschaftsspionage durch die NSA oder anderen US-Diensten in anderen Staaten vor“.
Nachfolgend dokumentieren wir Stellungnahmen deutscher Politiker, die sich in dieser Sache zu Wort gemeldet haben.
Donnerstag, 23. April 2015
- Regierungssprecher Steffen Seibert: „Das Bundeskanzleramt steht zu dem heute in Presseveröffentlichungen thematisierten Vorgang mit dem Bundesnachrichtendienst seit mehreren Wochen in intensivem Kontakt und hat diesen angewiesen, den komplexen Sachverhalt vollständig aufzuklären. Im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht hat das Bundeskanzleramt technische und organisatorische Defizite beim BND identifiziert. Das Bundeskanzleramt hat unverzüglich Weisung erteilt, diese zu beheben. Nach wie vor gibt es keine Hinweise auf eine massenhafte Ausspähung deutscher und europäischer Staatsbürger. Die zuständigen parlamentarischen Gremien wurden und werden fortlaufend über den Sachverhalt, die ergriffenen Maßnahmen sowie die geplanten Konsequenzen unterrichtet. Zur Frage, inwieweit die öffentlich behaupteten Tatsachen zutreffen, äußert sich das Bundeskanzleramt gegenüber diesen Gremien.
Das Bundeskanzleramt prüft außerdem, ob die Antworten auf die zu diesem Sachverhalt gestellten parlamentarischen Fragen weiterhin uneingeschränkt Bestand haben.“- Martina Renner, Die Linke: „Die Vorgänge, die heute in der Presse zu lesen waren, sind ein Spionageskandal, der seinesgleichen sucht. Wir fordern vier Konsequenzen in dieser Situation. Erstens: BND-Präsident Schindler muss zurücktreten. Das Bundeskanzleramt muss sicherstellen, dass sämtliche infrage kommenden Beweismittel vollständig gesichert werden. (…) Drittens: Wir erwarten, dass der Generalbundesanwalt das derzeit laufende förmliche Prüfverfahren sofort umwandelt in ein Ermittlungsverfahren und sämtliche infrage kommenden Straftatvorwürfe prüft. Viertens: Wir selbst sind als Untersuchungsausschuss gefordert. Wir müssen alle infrage kommenden Zeugen von BND und Bundeskanzleramt genannt bekommen. Wir wollen alle sogenannten Selektorenlisten einsehen und uns auf die Zeugenvernehmung sachgerecht vorbereiten können. Zusammengefasst heißt das: Wir haben ein Problem mit Geheimdiensten in diesem Land. Sie führen ein Eigenleben. Es gibt dort Organisationsbereiche, die sich offensichtlich abschirmen und sich der Kontrolle sowohl der Behördenleitung als auch der Rechts- und Fachaufsicht entziehen, die eine parlamentarischer Untersuchung zuwider laufen. Wenn wir in den nächsten Wochen und Monaten darüber reden, Gesetze anzupassen, geht es nicht um Kosmetik oder die Auslandsüberwachung zu legalisieren, sondern es muss darum gehen und Aufgabe der Legislative sein, diesen Dienst zu kontrollieren und zu begrenzen.“
- Bernd Riexinger, Bundesvorsitzender Die Linke: „Der BND war offenbar jahrelang eine Art Zweigstelle des US-Geheimdienstes. Schindler muss die volle Verantwortung für den Spionageskandal übernehmen und zurücktreten.“ Die Bundesregierung wiederum müsse „endlich schonungslos offenlegen, inwieweit deutsche Geheimdienste ohne jegliche Form demokratischer Kontrolle als Handlanger der US-Geheimdienste agiert haben. Der Generalbundesanwalt muss Ermittlungen wegen des Verdachts auf Landesverrat einleiten.“
Freitag, 24. April 2015
- Patrick Sensburg, CDU: „Ich warne davor, dass man vorschnell den Stab über BND-Chef Gerhard Schindler bricht. Es ist zu diesem Zeitpunkt völlig unklar, ob die Vorgänge in der Behörde früh nach ganz oben gemeldet wurden oder nur auf Arbeitsebene kursierten. Die Verantwortung muss nicht zwingend bei der Amtsleitung liegen. Da, wo Vorgänge aber tatsächlich nicht akzeptabel sind, muss die Praxis umgehend geändert werden. Grundsätzlich glaube ich nicht, dass der BND Steigbügelhalter für die amerikanischen Geheimdienste war. Sondern dass man – sollten sich Details der gemeinsamen Spionagetätigkeit konkretisieren – höchstens von Versehen auf organisatorischer Ebene sprechen kann“.
Im ARD-Morgenmagazin verlautbarte Sensburg, dass sich die Bundesanwaltschaft in die Sache eingeschaltet hätte: „Der Generalbundesanwalt ermittelt.“ Das wurde jedoch umgehend dementiert.
- Yasmin Fahimi, SPD: „Ich schließe personelle Konsequenzen ausdrücklich nicht aus,“ sagte sie der Berliner Zeitung. Fahimi kritisierte, dass dem Kanzleramt die Aufsicht über den BND entglitten zu sein scheint.
- Clemens Binninger, CDU (Vizechef des Parlamentarischen Kontrollgremiums, PKGr): „Bevor man personelle Konsequenzen fordert, sollte Gerhard Schindler die Gelegenheit bekommen, den Sachverhalt aufzuklären und darüber das PKGr zu informieren.“ Das Parlament habe bereits begonnen, die Kontrolle über Geheimdienste zu verbessern. „Das müssen wir noch konsequenter fortführen“.
- Anton Hofreiter, Bundestags-Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen: „Ich fordere die Bundeskanzlerin auf, BND-Chef Gerhard Schindler sofort zu entlassen. Damit darf die Aufklärung aber nicht aufhören. Die Bundeskanzlerin muss erklären, warum die Bundesregierung die Kontrolle über den BND verloren hat. Der deutsche Auslandsgeheimdienst ist ganz offensichtlich zum verlängerten Arm der NSA geworden. Das kann und darf nicht so bleiben. Die Zusammenarbeit der Geheimdienste ist offenkundig völlig aus dem Ruder gelaufen.“
- Stephan Mayer, CSU (Mitglied des PKGr): „Sollten sich diese Vorwürfe bewahrheiten, wäre dies eine weiterer schwerwiegender Vertrauensbruch durch die USA. Deutsche Unternehmen auf deutschem Boden auszuspionieren ist nicht hinnehmbar.“
- Thorsten Schäfer-Gümbel, Stellvertretender Bundesvorsitzender der SPD: „Wenn der BND sich derart zum willfährigen Werkzeug der amerikanischen Geheimdienste gemacht hat, ist das ein Skandal der Sonderklasse“, erklärte der SPD-Politiker. Ein Geheimdienst, der ungeprüft Anforderungen der Amerikaner umsetze, diene „ganz sicher nicht der deutschen Sicherheit“. Das Kanzleramt müsse nun „mit höchster Priorität und ohne Ansehen der Person“ für Aufklärung sorgen.
In der Bild-Zeitung fügte Schäfer-Gümbel hinzu: Das Kanzleramt muss jetzt mit höchster Priorität und ohne Ansehen der Person für Aufklärung vor dem Untersuchungsausschuss sorgen“, erklärte SPD-Vize Thorsten Schäfer-Gümbel am Freitag in Berlin. „Sollte sich bewahrheiten, dass die NSA Wirtschaftsspionage und Spitzelei in Europa betrieben hat, muss das Konsequenzen haben.“
- Thomas Oppermann, SPD-Fraktionschef: „Ich bin entsetzt über das Ausmaß der Desorganisation“, sagte SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann SPIEGEL ONLINE. „Im BND scheint es Bereiche zu geben, in denen sich ein von Vorschriften und Rechtslage ungestörtes Eigenleben entwickelt hat.“
Samstag, 25. April 2015
- Jürgen Hardt, CDU, Koordinator für die transatlantische Zusammenarbeit: Für die Sicherheit deutscher Bürger sei eine enge und reibungslose Zusammenarbeit der Nachrichtendienste unverzichtbar. Dafür müsse es jedoch „klare Regeln und Grenzen“ geben, die von niemandem verletzt werden dürften. „Sollte die weitere Aufklärung ergeben, dass dies dennoch geschehen ist, sind Konsequenzen unvermeidlich“, sagte er unserer Zeitung.
- Christian Lindner, Bundesvorsitzender der FDP: „Das Kanzleramt muss offenlegen, wie der BND von dort geführt wurde. Die politische Verantwortung tragen die Kanzleramtsminister seit Frank-Walter Steinmeier. Die Bundesregierung muss ihr Versteckspiel beenden! Herr De Maizière muss aufklären, was er zur Abwehr der NSA-Arbeit in Deutschland getan hat. Sollte er tatenlos geblieben sein, wäre das kaum zu entschuldigen.“
Sonntag, 26. April 2015
- Horst Seehofer, CSU-Vorsitzender: „Die Vorwürfe sind schwerwiegend und berühren den Kernbereich des Vertrauens. Da gibt es nur eins: Sorgfältige, lückenlose und vollständige Aufklärung.“ Personelle Konsequenzen schloss Seehofer zunächst aus: „Über den zweiten Schritt spekuliere ich nicht, bevor der erste getan ist.“
- Yasmin Fahimi: „Die aktuellen Vorwürfe sind gravierend. Sie müssen gründlich und umfassend aufgeklärt werden. Allmählich erreicht der Skandal eine ganz neue Dimension“, sagte SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi SPIEGEL ONLINE. „Die jüngsten Enthüllungen in der NSA-Affäre legen nahe, dass das Kanzleramt bei der Aufsicht des Bundesnachrichtendienstes kläglich versagt hat.“ (…) „Wir sollten dringend prüfen, ob der Untersuchungsauftrag des NSA-Ausschusses ausgedehnt werden muss“, sagte Fahimi. (…) Aus Sicht von Fahimi geht es in dem Fall auch um die Glaubwürdigkeit Angela Merkels. „Es passt schlicht nicht zusammen, sich einerseits seitens des Kanzleramts bitterlich darüber zu beschweren, dass die NSA deutsche Politiker abhört und ausforscht. Und andererseits im Auftrag der NSA europäische Top-Manager, EU-Politiker und Journalisten auszuspähen.“
- Anton Hofreiter: Die Grünen sehen Merkel in direkter Verantwortung. „Die Affäre betrifft nun ihren direkten Geschäftsbereich, der BND ist ihr direkt unterstellt“, sagte Fraktionschef Anton Hofreiter. „Wenn die Vorwürfe zutreffen und das Kanzleramt früh informiert war, wäre die Empörung der Kanzlerin, das Abhören unter Freunden unmöglich sei, nicht mehr zu halten. Dann würde aus der Affäre des BND eine Affäre um die Glaubwürdigkeit der Bundesregierung.“
- Burkhard Lischka, Innenpolitischer Sprecher der SPD: „Der in der vergangenen Woche bekannt gewordene Vorgang verlagert sich damit deutlich auch in der Verantwortungsbereich des Bundeskanzleramtes“, sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Burkhard Lischka. „Dieses muss jetzt unverzüglich und detailliert offenlegen, ab wann es welche Kenntnisse über den Vorgang hatte und wie es mit diesen Erkenntnissen umgegangen ist. Hier deutet sich eine Weiterung der Affäre an, die möglicherweise zu einem handfesten Problem des Kanzleramtes wird.“
- Sigmar Gabriel, SPD, Vizekanzler: Vize-Kanzler Sigmar Gabriel hat eine umfassende Aufklärung der Affäre um Hilfsdienste des Bundesnachrichtendienstes (BND) für den US-Geheimdienst NSA bei der Ausspähung von Rüstungsfirmen verlangt. Wenn man lese, „dass die USA den BND quasi eingespannt haben, auch um Wirtschaftsspionage zu machen: Wenn sich das als wahr herausstellen sollte, dann wär’s eine völlig neue Qualität“, sagte der SPD-Vorsitzende und Wirtschaftsminister im Bericht aus Berlin.
Offensichtlich sei es so, dass der BND ein Eigenleben führe. „Das muss man beenden“, verlangte er. Die Aufsicht des Geheimdienstes obliegt dem CDU-geführten Bundeskanzleramt. Zu Mutmaßungen, dieses habe seine Aufsichtspflicht gegenüber dem BND verletzt, sagte Gabriel: „Ich bin in den letzten Jahren vorsichtig geworden, aufgrund von Presseberichten Vorwürfe zu erheben. Da kann man schnell merken, manchmal, dass es nicht stimmt.“ Trotzdem müsse es auch in der Öffentlichkeit Aufklärung geben, „weil das, was da passiert ist, ist schon skandalös“.
Montag, 27. April 2015
- Roderich Kiesewetter, CDU: Schade, daß unsere Dienste vermutlich weiter eingeschränkt werden. Das dient nicht unserer Sicherheit! #nsaua
- Christiane Wirtz, Stellvertretende Regierungssprecherin: Diese Frage [nach personellen Konsequenzen] stelle sich momentan nicht, sagte die stellvertretende Regierungssprecherin Christiane Wirtz. Zunächst stehe die Aufklärung des Sachverhalts im Vordergrund. (…) Wirtz betonte, durch die Dokumente von 2008 und 2010 allein seien zunächst keine Defizite erkennbar gewesen. Die Unterlagen seien im Herbst 2014 an den NSA-Untersuchungsausschuss gegangen. Erst als dieser weitere Unterlagen angefordert habe, seien neue Erkenntnisse ans Licht gekommen – und damit auch Defizite beim BND.
- Patrick Sensburg: Der Chef des NSA-Untersuchungsausschusses, Patrick Sensburg (CDU), ist dagegen, de Maizière sofort in den Bundestagsausschuss zu laden. „Das wäre zu früh“, sagte er. Das Gremium wolle zunächst Anfang Mai mehrere BND-Mitarbeiter befragen. Es sei auch wichtig, erst die Listen über mögliche Spähziele der USA einzusehen.
- Angela Merkel, CDU, Bundeskanzlerin: „Wir haben in der letzten Woche deutlich gemacht, dass es Defizite gibt. Jetzt geht es darum, die Dinge vollständig aufzuklären“, sagte Merkel am Montag nach den deutsch-polnischen Regierungskonsultationen in Warschau. (…) Nachdem der Untersuchungsausschuss des Bundestages im Februar einen neuen Beweisbeschluss gefasst habe, habe das Kanzleramt sowohl den Ausschuss als auch das parlamentarische Kontrollgremium in der vergangenen Woche informiert, sagte Merkel.
- Anton Hofreiter: „Hier [bei der BND-Affäre] stellt sich nicht nur die Frage nach einem Versagen des Bundesnachrichtendienstes, sondern auch nach dem Versagen des Kanzleramtes und der Kanzlerin. (…) Wenn die Vorwürfe zutreffen und das Kanzleramt früh informiert war, wäre die Empörung der Kanzlerin, das Abhören unter Freunden unmöglich sei, nicht mehr zu halten. Dann würde aus der Affäre des BND eine Affäre um die Glaubwürdigkeit der Bundesregierung. (…) Hier stellt sich nicht nur die Frage nach einem Versagen des Bundesnachrichtendienstes, sondern auch nach dem Versagen des Kanzleramtes und der Kanzlerin.“
- André Hahn, Die Linke, Vorsitzender des PKGr: „Nach den jetzigen Informationen sollte Kanzleramtsminister Altmaier dort [im Parlamentarischen Kontrollgremium] nicht nur persönlich erscheinen, sondern die Zeit bis dahin nutzen, um die offenkundig gewordenen Unklarheiten zu beseitigen. Das Abschieben sämtlicher Verantwortung an den BND, auch hinsichtlich personeller Konsequenzen, wird dabei wohl nicht länger zu halten sein.“
- Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) meldet sich zu Wort: „Die aktuellen Berichte über die Weitergabe vertraulicher Daten an ausländische Nachrichtendienste sind aus Sicht der deutschen Industrie beunruhigend“, sagte ein Sprecher der „Berliner Zeitung“. „Sollten sich diese Vorwürfe bewahrheiten, wäre das ein schwerer Vertrauensbruch.“ Der Sprecher fügte hinzu: „Die deutsche Industrie muss sich darauf verlassen können, dass mit sensiblen Unternehmensdaten vertrauensvoll umgegangen wird. Der BDI setzt sich daher dafür ein, dass der Sachverhalt zügig aufgeklärt wird.“
- Christian Flisek: „Schon in der nächsten Woche erwarte ich konkrete Antworten aus dem Kanzleramt. Wer wusste wann Bescheid über den Vorwurf, dass sich der BND zum Handlanger der NSA gemacht hat? Ich will außerdem Zugriff auf die als problematisch erkannten Suchbegriffe der Amerikaner. Hier ist das Bundeskanzleramt in der Pflicht, dem Ausschuss die Unterlagen unverzüglich in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen, selbst wenn die US-Seite dem widersprechen sollte. (…) „Der Untersuchungsausschuss ist in die komplizierte Materie eingearbeitet und somit der richtige Ort für die Aufklärung“, sagt Flisek. Der öffentliche Druck sei so groß, dass BND und Kanzleramt sich nicht mehr wegducken könnten, glaubt er.
Dienstag, 28. April 2015
- Christian Lindner: „Die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste sollte zwischen den USA und Deutschland enger verzahnt werden.“ Hier wie dort schienen die Dienste ein Eigenleben zu entwickeln, kritisierte der Parteivorsitzende. In Deutschland müsse die Kontrolle zudem professionalisiert werden. „Wir brauchen einen Geheimdienstbeauftragten des Bundestages, der mit eigenem Stab agieren kann“, unterstrich Lindner.
- Wolfgang Nešković, ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof: „Wenn die Bundesregierung dem Parlamentarischen Kontrollgremium falsche oder irreführende Informationen gibt oder ihrer gesetzlichen Informationspflicht nicht nachkommt, indem sie Sachverhalte verschweigt, dann sind das Gesetzesverletzungen, die im Regelfall jedoch folgenlos bleiben. Insbesondere haben sie keine strafrechtlichen Konsequenzen. Und auch wenn Mitarbeiter der Nachrichtendienste das Gremium im Rahmen einer Anhörung anlügen, müssen sie keine strafrechtlichen Folgen befürchten. (…) Wir brauchen ein Sonderstrafrecht für die Geheimdienstkontrolle. Solange es das nicht gibt, haben die Beamten der Nachrichtendienste und des Kanzleramts gewissermaßen eine Lizenz zum Lügen und zum Gesetzesbruch. (…) Ich bin überzeugt, dass ein Sonderstrafrecht für Amtsträger im Bereich der Geheimdienstkontrolle ganz entscheidend dazu beitragen würde, Rechtsverletzungen vorzubeugen und zu unterbinden. Gerade bei Amtspersonen wirken mögliche strafrechtliche Sanktionen sehr abschreckend. Schließlich drohen nicht nur Geld- und Freiheitsstrafen, sondern auch der Verlust des Amtes mit allen damit verbundenen Konsequenzen, zum Beispiel der Verlust von Pensionsansprüchen.“
Mittwoch, 29. April 2015
- Christian Flisek: „Das Kanzleramt muss die Selektoren-Liste unverzüglich dem Ausschuss vorlegen.“ Ob man die Konsultationen Altmaiers in Sachen Offenlegung abwarten solle: „Mir ist in diesem Fall egal, wie das die USA sehen. Hier ist die Kanzlerin in der Pflicht, eine eigene Entscheidung zu treffen“, sagt SPD-Mann Flisek. Man kenne mit „EADS“ und „Eurocopter“ nur zwei konkrete Suchbegriffe der NSA. „Wir müssen aber das gesamte Ausmaß kennen. Es handelt sich hier womöglich um eine neue Dimension des transatlantischen Vertrauensbruchs.“
- Joachim Paul, Vorsitzender der Piratenfraktion im Landtag NRW: „Das Bundeskanzleramt hat bei der Aufsicht des BND versagt – und zwar sowohl unter christdemokratischer, als auch unter sozialdemokratischer Führung. Der BND gehört an die parlamentarische Kette! Es sollte auch im ureigenen Interesse der Landesregierung und des Landtags NRW liegen, die Bundesregierung aufzufordern, die Kontrolle über den BND zurückzuerlangen! Das Bundeskanzleramt war nachweislich seit dem Jahr 2008 informiert. Hierbei handelt es sich zweifelsfrei um Landesverrat. Wir fordern Aufklärung, Eingeständnisse, ein sofortiges Ende dieser Machenschaften und die Bestrafung der Täter.“
Donerstag, 30. April 2015
- Christian Flisek: Im ZDF-„Morgenmagazin“ forderte der SPD-Obmann im NSA-Untersuchungsausschuss, Christian Flisek, das Kanzleramt am Donnerstag auf, „alle Fakten auf den Tisch zu legen“. Flisek sagte, das Parlament wisse „momentan relativ wenig“ über die Affäre. Dringend müsse das Kanzleramt dem Untersuchungsausschuss nun sämtliche Dokumente zur Einsicht geben: „Es muss jetzt Fleisch an den Knochen“, so der SPD-Politiker.
- Konstantin von Notz: „Ich finde solche Personaldiskussionen derzeit latent unerquicklich, weil sie im Grunde ablenken von der Problematik. Die Problematik ist ein über viele Jahre gewachsenes Versagen von Verantwortlichkeiten bei ganz vielen Stellen und Personen. Ich finde, wir müssen das sauber aufklären jetzt und müssen genau verstehen, wer was wann entschieden hat, wer sich wann über rechtliche und tatsächliche Bedenken, die es immer gab, hinweggesetzt hat, bewusst hinweggesetzt hat. Und dann müssen wir personelle Konsequenzen ziehen und vor allen Dingen strukturelle Konsequenzen. Denn nur wenn wir die Strukturen ändern, die parlamentarische Kontrolle verbessern, nur dann kann so was nicht wieder passieren.“
- Christian Lindner: „Die BND-Affäre sprengt alle Maßstäbe“, sagte Lindner der dpa. „Offenbar ist nichts und niemand vor dem Bundesnachrichtendienst sicher.“ Er sieht die Regierungschefin am Zug: „Kanzlerin Merkel muss die Aufklärung umgehend zur Chefsache machen und sich bei unseren europäischen Partnern entschuldigen“, so Lindner.
- Armin Schuster, CDU: „Die Frage ist einfach, ob der Bundesnachrichtendienst in seinen Vermerken ans Kanzleramt alarmiert hat oder ob er den Eindruck erweckt hat: Wir haben die Lage im Griff, wir haben es bemerkt, was die Amerikaner wollen. Übrigens, das muss man auch noch mal klarstellen: Vorsätzlich gehandelt haben hier unter Umständen die Amerikaner, aber nicht der BND. Der BND hat unter Umständen fahrlässig aufgrund technischen oder menschlichen Versagens diese Selektoren nicht erkannt, aber ob sie das dem Kanzleramt alarmierend gemeldet haben, das müssen wir herausbekommen.“ (…) „Thomas de Maizière muss jetzt erst mal konkret aufklären. Und ich bleibe bei dem, was ich gesagt habe, das meine ich auch ernst: Wir werden aufklären, den Schaden bewerten und dann werden wir über Konsequenzen sprechen. Aber die Union besteht auf diese Reihenfolge, die ich übrigens auch für seriös halte. Die Mitarbeiter unserer Nachrichtendienste leisten eine hervorragende Arbeit seit Jahren, das sehen Sie daran, dass wir keine Anschläge haben.“
Ergänzungen bitte mit Links in die Kommentare posten. Wir ergänzen das hier die kommenden Tage. Danke.
- Regierungssprecher Steffen Seibert: „Das Bundeskanzleramt steht zu dem heute in Presseveröffentlichungen thematisierten Vorgang mit dem Bundesnachrichtendienst seit mehreren Wochen in intensivem Kontakt und hat diesen angewiesen, den komplexen Sachverhalt vollständig aufzuklären. Im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht hat das Bundeskanzleramt technische und organisatorische Defizite beim BND identifiziert. Das Bundeskanzleramt hat unverzüglich Weisung erteilt, diese zu beheben. Nach wie vor gibt es keine Hinweise auf eine massenhafte Ausspähung deutscher und europäischer Staatsbürger. Die zuständigen parlamentarischen Gremien wurden und werden fortlaufend über den Sachverhalt, die ergriffenen Maßnahmen sowie die geplanten Konsequenzen unterrichtet. Zur Frage, inwieweit die öffentlich behaupteten Tatsachen zutreffen, äußert sich das Bundeskanzleramt gegenüber diesen Gremien.
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Vorratsdatenspeicherung: Auch Verfassungsgericht der Slowakei kippt anlasslose Massenüberwachung
Verfassungsgericht der Slowakei in Košice. Bild: <a href="https://en.wikipedia.org/wiki/File:Budova_ustavneho_sudu.jpg">Kobi92</a>. Vorratsdatenspeicherung: Auch Verfassungsgericht der Slowakei kippt anlasslose Massenüberwachung Seitdem der Europäische Gerichtshof die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gekippt hat, spielen auch immer mehr Staaten Domino mit ihren nationalen Gesetzen. Jetzt hat auch das Verfassungsgericht der Slowakischen Republik das dortige Gesetz als verfassungswidrig befunden und gekippt:
Die Bestimmungen des [Gesetzes] verstoßen gegen die Verfassung der Slowakischen Republik (Artikel 13, 16, 19 und 22), die Europäische Menschenrechtskonvention (Artikel 7, 10 und 13) und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Artikel 8).
Unsere Freunde der slowakischen Denkfabrik European Information Society Institute (EISI), die die Klage vor über fünf Jahren angestoßen haben, kommentieren:
Die Vorratsdatenspeicherung hat die Privatleben aller slowakischen Bürger für lange Zeit wahrnehmbar beeinträchtigt, die trotz ihrer Ehrlichkeit und Unschuld Gegenstand intensiver Überwachung waren. Obwohl die detaillierte Begründung des Urteils noch nicht verfügbar ist, ist nun klar, dass diese Art von Eingriff in das Recht auf Privatsphäre in Zukunft nicht mehr möglich sein wird.
Bereits vor einem Jahr hatte das höchste Gericht in der Slowakei das Gesetz auf Antrag von EISI suspendiert.
Schade, dass es immer Gerichte braucht, um grundrechtswidrige Regierungen zu stoppen. So wohl leider auch hierzulande, falls nicht noch ein Wunder geschieht und Justizminister Maas die Zeichen der Zeit erkennt.
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: Nicht mehr „geheim“: Bundesregierung bestätigt nun auch offiziell Nebenabrede zur Vorratsdatenspeicherung
: Nicht mehr „geheim“: Bundesregierung bestätigt nun auch offiziell Nebenabrede zur Vorratsdatenspeicherung Anlässlich der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ist ein bizarres sprachliches Hick-Hack darum entstanden, ob es nun eine „geheime“, „nicht-öffentliche“ oder sonst eine Nebenabrede gegeben hat, die den angeblichen „strikten Richtervorbehalt“ bei der Nutzung der Vorratsdaten unterläuft.
Fakt ist: Die Nebenabrede ist nicht mehr abzustreiten und ihr Inhalt muss Teil der Diskussion über den Umgang mit Vorratsdaten werden und sollte gleichzeitig generell zum Nachdenken Anlass geben, wie die Bundesregierung es mit der Wahrheit hält.
Heute erhielten wir noch eine schriftliche Antwort der Bundesregierung auf eine Frage von Jan Korte, MdB und stellvertretender Vorsitzender der Linksfraktion, zu den von uns geleakten Nebenabreden der Vorratsdatenspeicherungs-Leitlinien. Folgende Frage hatte er gestellt:
Kann die Bundesregierung die Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesjustizministerium, Christian Lange (SPD), vom 22. April 2015 im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages bestätigen, wonach es keinerlei Nebenabreden in den Leitlinien zur Vorratsdatenspeicherung gegeben habe oder geben würde?
In der Frage wurde konkret auf unsere Berichterstattung über die Nebenabrede verwiesen. Ob denn unsere Version der Leitlinien dann „eine Fälschung“ sei, wollte er daher wissen.
Nach „geheimen“ Nebenabreden hatte Jan Korte übrigens nicht gefragt, sondern nach Nebenabreden in jeglicher Form.
Christian Lange (links) mit Frank-Walter Steinmeier (beide SPD), Bild: Dirk Baranek. Lizenz: Creative Commons BY 2.0
Dazu erklärt besagter Christian Lange in seiner Antwort im Namen der Regierung:
Die Bundesregierung kann bestätigen, dass keine geheimen Nebenabreden zu den Leitlinien […] getroffen wurden.
Nebenabreden in schwedisch übrigens wohl auch nicht, aber danach war ja auch nicht gefragt.
Letztlich räumt die Regierung dann aber doch ein:
Im Rahmen der Verhandlungen zu den Leitlinien wurde zwischen dem Bundesministerium der Justiz und für den Verbraucherschutz und dem Bundesministerium des Innern besprochen, dass die erst in der vergangenen Legislaturperiode neu gefassten Befugnisse zur Bestandsdatenauskunft im Wesentlichen unverändert bleiben sollen.
Und das ist bekanntlich der Inhalt der Nebenabrede, womit die Tür zur mittelbaren Nutzung der Vorratsdaten weit offen stünde.
Jan Korte kommentiert nun folgendermaßen:
Die linguistische Haarspalterei der Bundesregierung wird von Mal zu Mal lächerlicher. Wer sich nur noch auf so einem Niveau zu helfen weiß, muss ganz schön fertig sein. Dieser irre Glaube an die eigene Unfehlbarkeit und die Unfähigkeit, sich kritisch zu hinterfragen, schadet aber leider auch dem Vertrauen in die Demokratie.
Klar ist nun jedenfalls: Mit den von der Regierung behaupteten ‚hohen Eingriffsvoraussetzungen‘ ist es nicht weit her.
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: BND-Skandal: De Maizière will Vorwürfe aufklären – aber nicht öffentlich
Will nicht, dass die Öffentlichkeit ihre Schwerpunkte kennt: Die Regierung im Bundeskanzleramt. Bild: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Tischbeinahe">Tischbeinahe</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/deed.de">BY 3.0</a>. : BND-Skandal: De Maizière will Vorwürfe aufklären – aber nicht öffentlich Der unter Druck geratene ehemalige Kanzleramts-Chef und derzeitige Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) will sich zu den Vorwürfen äußern, die gegen ihn im Zusammenhang mit dem aktuellen BND-Skandal vorgebracht wurden – allerdings nicht öffentlich. „Es läge auch in meinem Interesse, die Dinge öffentlich klar zu stellen, denn es sind Unterstellungen“, sagte er.
Da es sich jedoch um „Geheime“ respektive „Streng Geheime“ Informationen handeln würde, sei das nicht öffentlich möglich. Stattdessen will er sich vor dem NSA-Untersuchungsausschuss und dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages erklären. Er sei „gerne bereit, den zuständigen parlamentarischen Gremien umfassend Auskunft zu geben über mein Wissen und meine Erinnerung“, sagte de Maizière. „Ich würde mir wünschen, dass das so schnell wie möglich geschieht.“
Der CDU-Politiker war zwischen 2005 und 2009 Kanzleramts-Chef und muss demnach informiert gewesen sein, dass der BND dem US-Geheimdienst NSA jahrelang bei Spionageaktionen ausgeholfen hat, die sich gegen deutsche und europäische Interessen richteten. Ein Regierungssprecher bestätigte vergangenen Sonntag einen Bericht der „Bild am Sonntag“, dass das Kanzleramt spätestens 2008 davon unterrichtet wurde.
Sahra Wagenknecht, stellvertretende Vorsitzende der Linken, fordert Konsequenzen und den Rücktritt des Innenministers: „Thomas de Maizière hat das Parlament belogen und über Jahre hinweg tatenlos zugesehen, wie deutsche sowie französische Politiker und Unternehmen von US-amerikanischen Geheimdiensten ausspioniert wurden. Damit ist er als Innenminister völlig untragbar“, erklärte sie in einer Presseaussendung.
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: EU-Kommission hat weiterhin „Bedenken“ zu Verschlüsselung und plant Gespräche mit Internetdienstleistern
Sieht in Verschlüsselungstechniken das „größte Problem“ bei polizeilichen Ermittlungen: Europol-Direktor Rob Wainwright : EU-Kommission hat weiterhin „Bedenken“ zu Verschlüsselung und plant Gespräche mit Internetdienstleistern Die EU-Kommission findet die Nutzung von Verschlüsselungswerkzeugen weiterhin problematisch. Dies geht aus der gestern veröffentlichten „Europäischen Sicherheitsagenda“ hervor. Demnach hätten Strafverfolgungsbehörden „Bedenken in Bezug auf die neuen Verschlüsselungstechniken“. Damit knüpft die Kommission an Statements des EU-Anti-Terror-Koordinators Gilles de Kerchove an. Der hatte im Januar in einer Wunschliste gefordert, Internet- und Telekommunikationsanbieter zum Einbau von Hintertüren für verschlüsselte Kommunikation zu zwingen. Auch der deutsche Innenminister Thomas de Maizière hatte sich zunächst entsprechend geäußert.
Die „Bedenken“ der Kommission sollen nun ausgerechnet mit Twitter, Google, Microsoft und Facebook verhandelt werden: Laut der Kommissionsmitteilung wird das Thema auf einem „Forum der Gemeinschaft der Internetdienstleister“ besprochen. Dort würden auch nicht näher benannte „Vertreter der Zivilgesellschaft“ eingeladen.
Abendessen mit den großen Internetdienstleistern
Die Einrichtung eines solchen „Forums“ war zuerst Anfang März in einem Ratsdokument öffentlich bekannt geworden. In einer Kleinen Anfrage hatte das Bundesinnenministerium die Pläne bestätigt und erklärt, es handele sich um eine Initiative der EU-Kommission. Dies habe das Ministerium von der Polizeiagentur Europol erfahren. Zum Ziel der Veranstaltung heißt es bei der Kommission:
Ausgehend von den Ergebnissen der vorbereitenden Sitzungen, die 2014 durchgeführt wurden, wird der Schwerpunkt des Forums auf der Verbreitung der besten Instrumente zur Bekämpfung terroristischer Propaganda im Internet und in den sozialen Medien liegen.
Es dürfte sich bei dem „Forum der Gemeinschaft der Internetdienstleister“ also um die Nachfolge einer Konferenz am Rande der vergangenen Oktober-Sitzung der EU-Innenminister handeln. Damals hatte Europol die Firmen Twitter, Google, Microsoft und Facebook zu einem informellen Abendessen getroffen. Priorität war, „Instrumente und Techniken“ zu entwickeln, um „terroristischen Onlineaktivitäten“ entgegenzutreten.
Europol hatte bei dem Treffen von den Plänen einer „Meldestelle“ („EU Internet Referral Unit“) für unliebsame Internetinhalte berichtet und die Internetdienstleister zur Zusammenarbeit eingeladen. Die neue Einheit wird bereits im Juli ihre Arbeit aufnehmen und soll einem neuen „Antiterrorzentrum“ angegliedert werden.
„Identifizierung und Beseitigung“ von Internetinhalten
Nun entpuppt sich die „Meldestelle“ als Zentrum für das Sperren oder Löschen unliebsamer Internetinhalte. So heißt es auch im Kommissionsdokument, Europol solle die Mitgliedstaaten „bei der Identifizierung und Beseitigung gewalttätiger extremistischer Online-Inhalte unterstützen“. In der Praxis sieht die Unterstützung dann so aus, dass die Zentralstellen der Mitgliedstaaten (im Falle Deutschlands wohl der BKA-Staatsschutz) auffällige Inhalte bei Europol melden und diese dann an die befreundeten Internetdienstleister durchgereicht werden.
Im Mai ist ein weiteres Treffen von Europol mit Google & Co. geplant. Ob dieses im neuen Format des „Forums der Gemeinschaft der Internetdienstleister“ stattfindet, ist unklar. Auch ob Europol dort bereits „Bedenken in Bezug auf die neuen Verschlüsselungstechniken“ vorträgt, bleibt offen.
Die Position des Europol-Direktors Rob Wainwright war in der Vergangenheit ebenfalls nebulös. Im BBC-Interview stellte er Verschlüsselungstechniken noch als das „größte Problem“ bei polizeilichen Ermittlungen dar. Wenig später wiederholte er die Position gegenüber der Süddeutschen Zeitung, sprach sich aber gleichzeitig gegen Hintertüren aus. Damit liegt Wainwright auf der Linie des deutschen Innenministeriums: Dort wird Verschlüsselung nämlich sogar empfohlen. Allerdings mit dem Verweis, dass Polizeien und Geheimdienste dann Trojaner-Programme einsetzen müssten, um auf den Rechnern von Verdächtigen auf die entschlüsselten Kommunikationsverkehre zuzugreifen.
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: Kommission dementiert Oettinger: „Keine neue EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Nein.“
: Kommission dementiert Oettinger: „Keine neue EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Nein.“ Einer der Punkte, über den wir uns im heutigen Interview mit Digitalkommissar Günther Oettinger aufgeregt haben, war die Ankündigung, der Zeitplan der Kommission zur Vorlage eines neuen Entwurfs für eine Vorratsdatenspeicherung gehe „tendenziell in Richtung zweite Jahreshälfte 2016.“ Denn bisher waren die Pläne zu einer Wiedereinführung der anlasslosen Massenüberwachung noch nicht allzu konkret. Futurezone.at hatte das Interview geführt und in der Kommission nachgefragt.
Die schien genauso überrascht, vor allem da Planungen zur Vorratsdatenspeicherung gar nicht in Oettingers Zuständigkeit – digitaler Binnenmarkt -, sondern in die von Kommissar Avramopoulos fallen. Es gab also folgendes Dementi:
Die EU-Kommission plant keine neue EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Nein.
Das geht auch klar aus der EU-Sicherheitsagenda hervor, die die EU-Kommission am Dienstag für den Zeitraum von 2015 bis 2020 vorgestellt hat.
Das macht es nicht unbedingt besser, denn die referenzierte Sicherheitsagenda enthält unter anderem Befugnisausdehnungen für Europol und plant die Vorratsdatenspeicherung für Passagierdaten. Auch dass keine generelle Vorratsdatenspeicherung geplant ist, glauben wir nicht unbedingt.
Doch wir können uns trotzdem das Grinsen nicht verkneifen. Anscheinend finden nicht nur wir Oettinger ziemlich peinlich.
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: Lügen für die Vorratsdatenspeicherung: Wir veröffentlichen geheime Nebenabrede der Bundesregierung
: Lügen für die Vorratsdatenspeicherung: Wir veröffentlichen geheime Nebenabrede der Bundesregierung
Vergangenen Montag berichteten wir von einer geheimen Nebenabrede zur Vorratsdatenspeicherung, vereinbart zwischen Justiz- und Innenministerium. Diese besagt, dass für eine Bestandsdatenauskunft kein Richtervorbehalt notwendig sein soll, um darüber die im Rahmen der geplanten Vorratsdatenspeicherung hinterlegten Daten zu nutzen. Die Bundesregierung erklärt öffentlich aber die ganze Zeit, dass auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung nur mit Richtervorbehalt zugegriffen werden kann. Damit suggeriert man Rechtsstaatlichkeit, um diese massiv in unsere Grundrechte eingreifende Maßnahme zu rechtfertigen:Bundesregierung: Zugriff auf Vorratsdaten nur mit Richtervorbehalt!
Bei der Präsentation der Leitlinien erklärte Justizminister Heiko Maas:
„Dabei werden kurze Fristen definiert, hohe Eingriffsvoraussetzungen mit einem Richtervorbehalt, Berufsgeheimnisträger werden ausgenommen, und auf die Art und Weise werden wir auch den Urteilen vom Bundesverfassungsgericht und des Europäischen Gerichtshofs gerecht.“
Unser Innenminister Thomas de Maizière versprach bei der Präsentation dasselbe:
„… nur nach einer Entscheidung eines unabhängigen Richters darf darauf zugegriffen werden.
Die uns vorliegende geheime Nebenabsprache sagt aber: Das stimmt so nicht.
Es gibt eine inoffizielle Version für die Große Koalition, mit einer weiteren Seite, auf der folgendes steht:
Nebenabrede zur Bestandsdatenauskunft
Es wird geregelt, dass eine Auskunft über die Bestandsdaten auch anhand der nach § […] TKG‑E gespeicherten Daten verlangt werden kann. Erfolgt eine Auskunft mit Hilfe dieser Daten, muss dies durch die TK-Anbieter mitgeteilt werden.
Was genau eine Bestandsdatenauskunft ist, hatten wir vergangene Woche erklärt. Kurz zusammengefasst: Wenn irgendein x‑beliebiger Polizeibeamter beim Provider anfragt, wem eine IP wann zugeordnet war, dann bekommt er diese Information – auch unter Verwendung von Daten aus der Vorratsdatenspeicherung, und zwar ohne dass ein Richter darüber entscheidet. Bei einer Bestandsdatenabfragen werden also die Kundendaten (eben die sog. Bestandsdaten) herausgegeben. Nur um die zu einer IP-Adresse passenden Bestandsdaten herauszufinden, muss der Provider intern natürlich Vorratsdaten nutzen, um zu wissen, wer wann welche IP-Adresse hatte. Also werden die Vorratsdaten sehr wohl genutzt.
Mit anderen Worten: Es darf ständig und in absehbar großem Umfang ohne Richtervorbehalt auf unsere Vorratsdaten zugegriffen werden! Nur für Bestandsdatenabfragen der Abmahn-Industrie gilt bisher noch ein Richtervorbehalt (§ 101 Abs. 9 Urheberrechtsgesetz) – aber was der in der Praxis taugt, hat man ja im Fall der RedTube-Abmahnungen gesehen: so gut wie nichts.
Also wirft das Ministerium natürlich Nebelkerzen, um sich um die unausweisliche Einsicht herumzudrücken, dass die Vorratsdaten eben doch ohne Richtervorbehalt genutzt werden sollen, nämlich genau im Zuge der Bestandsdatenauskunft, für die ja § 100j StPO gerade keinen Richtervorbehalt vorsieht. Unsere Berichterstattung trifft also zu.
Justizministerium erklärt: Es gibt keine geheime Nebenabrede.
Die Pressestelle des Justizministeriums versuchte zu suggerieren, dass es diese Nebenabrede gar nicht gebe. Ein klares Dementi bekamen wir aber nicht. Offenbar wurde anderen Medien kommuniziert, dass es diese Vereinbarung mal als Entwurf gab, sie aber dann verworfen wurde. Im Bundestag soll ein parlamentarischer Staatssekretär aus dem Justizministerium hinter verschlossenen Türen erklärt haben, dass es diese Nebenabrede gar nicht gibt.
Wir haben Tilo Jung gebeten, in der Bundespressekonferenz das Justizministerium nochmal zu fragen, damit wir ein aufgezeichnetes Dementi haben. Er befragte Frau Zimmermann, Vertreterin des Justizministeriums:
Tilo Jung an Herrn Dimroth und Frau Zimmermann zur Vorratsdatenspeicherung: netzpolitik.org berichtete vergangene Woche über eine geheime Nebenabrede zur Vorratsdatenspeicherung, können Sie diese Nebenabrede bestätigen?
Frau Zimmermann: Also ich kann ihnen bestätigen, dass es keine geheimen Nebenabsprachen gibt. Wir haben Leitlinien auf unserer Internetseite eingestellt, das hatte ich Ihnen, das wissen Sie ja auch, dort können Sie alles lesen, was wir vereinbart haben, zu den Höchstspeicherfristen von Verkehrsdaten, und das ist der Stand, den ich Ihnen hier mitteilen kann.
Tilo Jung: Können Sie bestätigen, dass es immer einen Richtervorbehalt geben muss, um auf die im Rahmen der VDS gespeicherten Daten zugreifen zu können.
Frau Zimmermann: Also wie ich schon sagte, das, was wir jetzt mit den Leitlinien neu regeln, nämlich die Höchstspeicherfristen von Verkehrsdaten, in dem Umfang, da es, wie Sie sicherlich ja auch lesen können, sind enge Zugriffsvoraussetzungen vorgesehen und da ist vorgesehen, dass der Abruf auf diese, auf diese Daten nur bei schweren Straftaten erfolgen darf und das nur unter Richtervorbehalt.
Tilo Jung: Gilt das auch für die Bestandsdatenauskunft?
Frau Zimmermann: Die Bestandsdatenauskunft, das ist, die sind ja jetzt nicht von der neuen Speicherfrist erfasst, wir regeln ja die Höchstspeicherfrist von Verkehrsdaten und die Bestandsdatenregelung, das ist bereits jetzt im geltenden Recht nach dem § 100j der Strafprozessordnung vorgesehen.
Tilo Jung: Ich hab die Antwort jetzt nicht verstanden, also ja?
Frau Zimmermann: Wir regeln mit den Leitlinien ja die Höchstspeicherfirsten von Verkehrsdaten, davon sind die Bestandsdaten, von dieser neuen Speicherfirst, die wir jetzt regeln, nicht erfasst.
Tilo Jung: Also Richtervorbehalt bei Verkehrsdaten ja, bei Bestandsdaten nein.
Frau Zimmermann: Die Bestandsdaten regeln sich nach den bisherigen Regelungen, die bereits Bestehen und das ist im Wesentlichen der § 100j der Strafprozessordnung.
Wir präsentieren: Die inoffiziellen Leitlinien der Bundesregierung mit geheimer Nebenabrede
Wir veröffentlichen deshalb das uns vorliegende Papier der Leitlinien inklusive der Nebenabrede (PDF). Die „offiziellen“ Leitlinien finden sich hier (PDF) und haben eine Seite weniger. Während wir sonst die Metadaten aus Dokumenten entfernen, lassen wir diese diesmal drin. Das uns vorliegende Dokument wurde danach am 15. April 2015 um 9:34 Uhr erstellt, also rund zwei Stunden vor der Pressekonferenz und rund neunzig Minuten, bevor die „normalen“, also um die Nebenanrede gekürzten „Leitlinien“ an die Presse verteilt wurden. Die Autorin des uns vorliegenden Dokuments ist „zimmermann-an“. Ein Blick auf die Seite der Pressestelle des Justizministeriums zeigt, dass es dort zufällig eine Regierungsdirektorin mit diesem Kürzel und dieser E‑Mail-Adresse @bmjv.bund.de gibt. Eine Ähnlichkeit zu der BMJ-Sprecherin gleichen Namens in der Bundespressekonferenz ist sicherlich nur zufällig, oder?Dass dieselbe Person, die die interne PDF der Leitlinien mit „Bonustrack“ offenbar erstellt hat, die Existenz eben dieses Papiers vor der Bundespressekonferenz leugnet – das hat uns denn doch überrascht. Unseres Erachtens eine neue Qualität der Unredlichkeit in der politischen Auseinandersetzung um die Vorratsdatenspeicherung.
Auf der kommenden re:publica wird Andre Meister über „Lügen für die Vorratsdatenspeicherung“ sprechen. Mittlerweile gibt es dafür leider mehr als genug Material.
Es ist beschämend, dass diese Bundesregierung massiv die Wahrheit dehnt, um diese unverhältnismäßige Überwachungsmaßnahme durchzudrücken und wieder einzuführen: Wenn es bei den internen Plänen zur Bestandsdatenabfrage bleibt, dann wird für die allermeisten Abfragen unter Verwendung von Vorratsdaten gerade kein Richtervorbehalt gelten – entgegen den offiziellen Beteuerungen der Minister für Justiz und Verbraucherschutz sowie Inneres.
Update: Die Bundesregierung hat die Nebenabsprache jetzt bestätigt. Sie sei aber nicht geheim, sondern lediglich „nicht öffentlich“.
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: Ärger am Flughafen: Interview mit Chris Roberts
: Ärger am Flughafen: Interview mit Chris Roberts Einige werden es letzte Woche gelesen haben: Dem Hacker und IT-Sicherheitsberater Chris Roberts wurden bei einem inneramerikanischen Flug all seine Rechner und Datenträger beschlagnahmt, da er sich weigerte, die Passwörter für die Verschlüsselung rauszurücken.
Das Pikante an der Geschichte ist zum einen, dass sich Roberts schon länger mit der IT-Sicherheit an Bord von Flugzeugen beschäftigt und daher in den Medien dazu als Experte mehrfach interviewt wurde, zum anderen, dass ein unmittelbar vor dem Abflug von ihm abgesetzter Tweet möglicherweise die Ursache für den stundenlangen Ärger und die Beschlagnahme waren.
Doch war tatsächlich der als Scherz gemeinte Tweet der Auslöser? Wir haben Chris Roberts um ein Interview gebeten, um ihn zu dem Vorfall zu befragen. Trotz einer verständlicherweise stressigen Woche hat er sich die Zeit genommen, auf unsere Fragen zu antworten.
(This interview is also available in English, thanks to Kathrin for the translation!)
netzpolitik.org: Hast Du Deine Hardware zurückbekommen? Falls nicht, hast Du eine Ahnung, wann Du sie zurückbekommen wirst?
Chris Robert: Nein, keine Ahnung. Ich weiß nur, dass das FBI-Büro in Denver die Hardware von den Leuten aus Syracuse angefordert hat. Ich habe keine Ahnung, was als nächstes passiert.
netzpolitik.org: Hattest Du vor dem Zwischenfall am 16. April irgendwelche Probleme an Grenzen oder Flughäfen?
Chris Robert: Nichts Nennenswertes. Ich habe den Status „Global Entry“, durch den ich viele Problembereiche umgehen kann.
netzpolitik.org: Hast Du bereits andere Vorfälle nach dem Motto „Tötet den Boten“ erlebt?
Chris Robert: Ja, mehrmals, mit der Automobilindustrie, die aber irgendwann eingelenkt und seitdem mit uns zusammengearbeitet haben. Wenn es um SCADA geht, geben sie sich noch störrisch, und beim Gesundheitswesen ist es noch immer ein völliges Schlamassel.
netzpolitik.org: Wirst Du rechtliche Schritte unternehmen und falls ja, wird Dich die EFF dabei unterstützen?
Chris Robert: Die EFF hat den Fall übernommen, sie helfen mir. Sie beraten sich darüber, was die nächsten Schritte sein werden.
netzpolitik.org: Glaubst Du an einen Zusammenhang zwischen dem Tweet, den Du vor dem Einsteigen gesendet hast, und dem Vorfall oder an eine Verbindung zu Deinen Interviews zur Flugsicherheit bei „Fox News“ im März und April?
Chris Robert: Ja, der Tweet war die direkte Ursache für den Vorfall. Es sieht so aus, als ob United Airlines einen Blick darauf hatte und das FBI darüber informiert hat, dass ich eine Bedrohung darstelle.
netzpolitik.org: Haben sie Dir direkt gesagt, was den Vorfall ausgelöst hat?
Chris Robert: Nein, das habe ich mir aus den Dokumenten, die ich bisher gesehen habe, zusammengereimt.
netzpolitik.org: Stimmt es, dass auf keine Deiner Festplatteninhalte zugegriffen werden konnte, weil Du alle Deine Daten verschlüsselt hast?
Chris Robert: Ja, die Systeme UND die Platten sind alle verschlüsselt, manche haben getrennte (zusätzliche) Schutzebenen eingebaut, also über die in den Systemen verwendete Standardverschlüsselung hinaus.
netzpolitik.org: Gibt es bei Computern, auf denen sensible Kundendaten gespeichert sind, ein Standardprozedere hinsichtlich Verschlüsselung und Back-ups, das Du routinemäßig vor Flugreisen durchführst?
Chris Robert: JA, die ganze Firma arbeitet mit verschlüsselten Systemen, alle Computer und tragbaren Datenräger müssen das haben. Wir haben eine Null-Toleranz-Politik bei unverschlüsselten Geräten.
netzpolitik.org: Bist Du aus Deiner Sicht korrekt behandelt worden?
Chris Robert: Alle waren höflich und gesittet, aber ich fand die ganze Reaktion nicht gerechtfertigt, ganz zu schweigen von der anschließenden Reaktion von United Airlines.
netzpolitik.org: Wurde irgendwas in Deinem Gepäck gefunden, das gegen Dich verwendet werden wird?
Chris Robert: Ne, das Gepäck war sauber.
netzpolitik.org: Wirst Du in Zukunft irgendwie gebrandmarkt sein, wenn Du wieder fliegen willst?
Chris Robert: Gute Frage, wer weiß das schon. Man sollte wohl logischerweise davon ausgehen, dass ich unter verstärkter „Beobachtung“ stehe.
netzpolitik.org: Bezüglich der Angriffsmöglichkeiten, die Du in den Interviews bei „Fox News“ beschrieben hast: Welche Reaktionen gab es von Anbietern oder den Verantwortlichen für die Flugsicherheit?
Chris Robert: Auf Probleme sind sie nicht eingegangen, da ist nichts auf fruchtbaren Boden gefallen, seit wir um das Jahr 2010 herum darauf aufmerksam gemacht haben.
netzpolitik.org: 2014 hatte Ruben Santamarta einen Angriff beschrieben, der das bordeigene Unterhaltungssystem ausnutzt. Gibt es heute andere Reaktionen zu Deinen Interviews als vor einem Jahr?
Chris Robert: Ne, das ist ziemlich ähnlich: „Oh, das ist super/schlecht“, und dann läuft alles so wie vorher.
netzpolitik.org: Möchtest Du noch etwas hinzufügen?
Chris Robert: Ne, ich denke, es wurde alles angesprochen. Verzeihung, dass die Antworten so kurz geraten sind. Es war eine lange Woche! :)
Kurz nach dem Interview hat Roberts folgendes in einem Tweet berichtet:
United have cancelled ALL my trips… and my daughters
(United Airlines haben ALLE meine Flüge gestrichen… und die meiner Tochter)Es gibt bei uns den Ausdruck „Sippenhaft“ dafür.
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: Neuer Fünfjahresplan für die innere Sicherheit befürwortet Anti-Terror-Zentrum bei Europol
Europol-Broschüre zur "Zukunft der Strafverfolgung". : Neuer Fünfjahresplan für die innere Sicherheit befürwortet Anti-Terror-Zentrum bei Europol Auch die Kommission schlägt mittlerweile die Einrichtung eines „European Counter Terrorism Centre“ (ECTC) vor. Dies berichtet die Tageszeitung Die Welt unter Berufung auf eine Mitteilung namens „Europäische Agenda für Sicherheit“, die von der Kommission morgen veröffentlicht werden soll. Das Papier soll die „wichtigsten Prioritäten und Maßnahmen für den Zeitraum 2015–2020“ beschreiben. Das ECTC wird nur einen von vielen Punkten darstellen: Die Mitteilung der Kommission befasst sich mit der zukünftigen Bekämpfung von „Terrorismus, organisiertem Verbrechen und Cyberkriminalität“. Ähnliche Papiere hatte die EU in der Vergangenheit als Fünfjahrespläne oder als „Strategie der inneren Sicherheit“ veröffentlicht.
Das vorgeschlagene ECTC folgt offensichtlich dem Vorbild amerikanischer „Fusion Centres“ und dem deutschen „Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum“ (GTAZ) in Berlin-Treptow. Dort arbeiten alle zuständigen Polizei- und Geheimdienstbehörden in themenspezifischen Arbeitsgruppen zusammen. Derartige Analysegruppen existieren auch bei Europol.
Europol will geheimdienstliche Daten verarbeiten
Bisher war ein solches Zentrum lediglich vom Anti-Terrorismusbeauftragten der EU befürwortet worden. Vor einem Monat hatte schließlich Europol selbst für ein ECTC geworben. Die Polizeiagentur will auf diese Weise auch geheimdienstliche Informationen („intelligence data“) speichern und analysieren. Europol will dadurch „zentrale Nachrichtenlücken“ („key intelligence gaps“) schließen.
Nur eine Woche nach dem Europol-Papier hat auch die Justiz-Agentur Eurojust einen offensichtlich abgestimmten, gleichlautenden Vorschlag zur Verarbeitung von „intelligence data“ gemacht. Europol und Eurojust machen sich mit dem neuen Vorschlag den Umstand zunutze, dass es keine einheitliche Definition für den Begriff „intelligence data“ gibt.
Europol will sogar zum „vorrangigen Informationskanal“ für „intelligence data“ werden. Die Daten könnten von Geheimdiensten der Mitgliedstaaten angeliefert werden. In Deutschland wäre dies das Bundesamt für den Verfassungsschutz.
Derzeit darf Europol keine als „Geheim“ oder „Vertraulich“ eingestufte Daten verarbeiten. Das könnte sich laut dem Europol-Papier vom März ändern. Das EU-Anti-Terror-Zentrum soll abgeschottete, abhörsichere Hochsicherheitstrakte erhalten. Dies wäre nötig, um die Anforderungen für die Verarbeitung als vertraulich oder geheim eingestufter Informationen zu erfüllen.
Nationale Staatsschutz-Abteilungen der Polizei fürchten Konkurrenz
Die europäischen Geheimdienste koordinieren sich bislang in der „Counter Terrorism Group“ (CGT). Die Gruppe gehört nicht zur EU. Im Zuge der Bekämpfung „ausländischer Kämpfer“ wird der Informationsaustausch innerhalb der CTG derzeit intensiviert. Der neue Europol-Vorschlag dürfte bei der CTG als Angriff auf die liebgewonnen Geheimdienst-Kompetenzen verstanden werden.
Europol begründet seine Vorschläge mit Aufforderungen des Rates, seine Anstrengungen zum Informationsaustausch unter den Mitgliedstaaten zu verstärken. Derartige Formulierungen waren womöglich gar nicht als Aufforderung zum Aufbau einer geheimdienstlichen Kriminalpolizei gedacht, finden sich aber seit 9/11 in vielen Ratsdokumenten. Auch in den Beschlüssen zur Einrichtung des Schengener Informationssystems, des SWIFT-Abkommens oder Abkommen zum Tausch von Fluggastdaten tauchen Formulierungen zur Verarbeitung von „intelligence data“ auf.
Zahlreiche Mitgliedstaaten sprechen sich gegen den Vorschlag aus. Befürchtet wird der Verlust nationaler Verantwortungsbereiche bei den Staatsschutz-Abteilungen der Polizei. Auch die Bundesregierung lehnt die Einrichtung eines ECTC unter den derzeit vorgeschlagenen Rahmenbedingungen ab.
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: Kommentar: Warum die aktuellen Erkenntnisse über das Versagen des Kanzleramtes bei BND-Aufsicht schon lange abzusehen waren
Gibt die Vorhabendokumente nur an ausgewählte Journalisten & Lobbyisten: Bundeskanzleramt in Berlin. Bild: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Tischbeinahe">Tischbeinahe</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/deed.de">BY 3.0</a>. : Kommentar: Warum die aktuellen Erkenntnisse über das Versagen des Kanzleramtes bei BND-Aufsicht schon lange abzusehen waren Der Spiegel berichtet heute morgen von Forderungen der SPD und den Grünen im Zuge der Vermutungen, dass das Bundeskanzleramt schon seit 2008 vor der NSA-Spionage gewarnt worden sei und damit versagt hat, einzugreifen.
Von „kläglichem Versagen“ ist sogar die Rede. Yasimi Fahimi, Generalsekretärin der Sozialdemokraten:
Die aktuellen Vorwürfe sind gravierend. Sie müssen gründlich und umfassend aufgeklärt werden. Allmählich erreicht der Skandal eine ganz neue Dimension.
Fahimi stellte auch eine Ausdehnung des NSA-Untersuchungsausschusses zur Debatte, dessen Sitzung am letzten Donnerstag aufgrund neuer Nachrichten über das Ausmaß der Kollaboration des BND mit der NSA abgebrochen wurde. Der Spiegel hatte veröffentlicht, dass unter den Selektoren, die der BND von der NSA zur Filterung des Datenverkehrs bekommt, auch solche seien, die nicht nur auf Terrorismusbekämpfung abzielten, sondern der Wirtschaftsspionage und der Ausforschung von Politikern dienten.
Laut Fahimi sollen also nicht nur die Tätigkeiten des BND untersucht werden, sondern auch des Kanzleramtes. Es passe nicht zusammen, „sich einerseits seitens des Kanzleramts bitterlich darüber zu beschweren, dass die NSA deutsche Politiker abhört und ausforscht. Und andererseits im Auftrag der NSA europäische Top-Manager, EU-Politiker und Journalisten auszuspähen.“
Eigentlich aber passt es doch sehr wohl zusammen, nämlich wenn man betrachtet, wie die „Beschwerden“ des Kanzleramtes bezüglich der NSA jeweils abliefen. Denn schon zu Beginn der Affäre stellten wir fest, dass die Empörungen im Laufe der einzelnen Enthüllungen doch recht kurz ausfiel und man schnell wieder in den Wir-sind-doch-Freunde-Habitus zurückkehrte. Und so ergibt es auch plötzlich Sinn, dass Kanzleramtschef Pofalla die gesamte NSA-Affäre schon nach kurzer Zeit für beendet erklären wollte.
Unpassend erscheint daher, dass nun die Regierung versucht, den Schwarzen Peter wieder zum BND zu schieben. Letzten Donnerstag verkündete Steffen Seibert, seines Zeichens Regierungssprecher, dass das Bundeskanzleramt „im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht technische und organisatorische Defizite beim BND identifiziert“ habe. Das lenkt aber auch nicht davon ab, dass das Kanzleramt eingeweiht war. Sowohl in der aktuellen Besetzung als auch unter de Maizière, der 2008 als Vorgänger von Pofalla im Amt war. Und heute Innenminister ist. Im April 2014 bezeichnete er die Überwachungstätigkeiten der NSA in einem Interview als maßlos. Kein Wunder, denn wahrscheinlich hat er besser als viele andere gewusst, was vor sich geht.
Kein Wunder, dass Deutschland so nicht von den USA Ernst genommen wurde und wird. Man muss unter diesen Umständen beinahe davon ausgehen, dass all die Empörung inszeniert war und das Kanzleramt noch viel mehr wusste (und immer noch weiß) und daher keine ernsten Konsequenzen ziehen konnte und wollte. Denn die eigenen Leichen im Keller machen erpressbar und bilden einen selbsterhaltenden Maulkorb.
Dass aus der BND-Affäre eine „Affäre um die Glaubwürdigkeit der Bundesregierung“ werden könnte, attestiert Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter. Und auch hier kann man nur halb recht geben. Denn die gesamte NSA-Affäre erschüttert schon seit langem deren Integrität. Angefangen bei halbherzigen Fragen an die US-Regierung, die niemals beantwortet und weiterverfolgt wurden bis zur Blockierung des NSA-Ausschusses durch das Zurückhalten von Informationen. Wir veröffentlichten schon im letzten Oktober ein internes BND-Protokoll, in dem Kanzleramtschef Pofalla und BND-Präsident Schindler ihre „große Sorge“ betonen, dass ein Untersuchungsausschuss die Tätigkeit der Abteilung Technische Aufklärung des BND untersucht.
Und noch ein anderer stimmt in die aktuelle Empörungswelle über Kanzleramt und BND mit ein: Unser Vizekanzler Sigmar Gabriel. Der forderte gestern im „Bericht aus Berlin“ der ARD eine Ende des „Eigenlebens“ des BND. Dass Gabriel das zum Überdenken seiner eigenen Überwachungsauffassungen bringen wird – diese Hoffnung haben wir nicht mehr. Denn vor Kurzem hat der empörte Vizekanzler noch die Notwendigkeit zur Wiedereinführung einer deutschen Vorratsdatenspeicherung mit vermeintlichen Ermittlungserfolgen aufgrund – illegal durch Zusammenarbeit mit Geheimdiensten erlangten - Kommunikationsdaten in Norwegen zu rechtfertigen versucht.
Die aktuellen Ereignissen bestätigen doch letztlich nur das, was lange zu ahnen war: Das devote Katzbuckeln der deutschen Regierung vor den Freunden auf der anderen Seite des Atlantik. Und sie werfen die Frage auf, ob im weiteren Verlauf der Arbeit des NSA-Untersuchungsausschuss noch jemand übrig sein wird, der nicht durch sein aktives Tun oder auch sein Schweigen und Wegschauen das Ausmaß der aktuellen Überwachungsmaschinerie ermöglicht hat.
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: WDR: Gefangen im Netz – Wie frei ist der digitale Mensch?
: WDR: Gefangen im Netz – Wie frei ist der digitale Mensch? Ich war heute in der WDR-Talkshow West Art zu Gast und habe dort 90 Minuten lang über „Gefangen im Netz – Wie frei ist der digitale Mensch?“ diskutiert. Auch wenn der Titel anderes erwarten lässt, war die Diskussion interessant. Mit mir diskutierten Michael Blume (Religionswissenschaftler und Blogger), Hannes Grassegger (Journalist und Ökonom), Angela Richter (Theaterregisseurin) und Bert te Wildt (Arzt und Psychotherapeut).
Das Video der Diskussion findet sich in der WDR-Mediathek oder auf Youtube.
Die Kehrseite blenden wir aus: Das Netz vergisst nicht und weiß mehr über uns, als uns lieb ist. Mit der Nutzung von Online-Diensten, Kreditkarten und Handys hinterlassen wir Spuren, die alles, wirklich alles über uns verraten. Dabei haben uns digitale Dissidenten wie Julian Assange, Edward Snowden und Co. doch gewarnt, dass uns Geheimdienste und Konzerne total überwachen. Sie lesen, hören, sehen alles mit. In den Medien gab es zwar einen Aufschrei der Empörung. Doch bei uns, den „Opfern“ der Überwachung, blieb die Revolte aus. Machen wir also weiter wie bisher? Entblößen wir uns im Netz und ignorieren einfach, wer mitliest? Was bedeutet es für unsere Gesellschaft, wenn sich die Privatsphäre immer weiter in den öffentlichen Raum verlagert? Haben wir überhaupt eine Chance, die Kontrolle zurückzugewinnen? Oder sind wir nicht längst abhängig von einer Technik, die uns zu gläsernen Menschen macht? Darüber diskutiert Matthias Kremin live im Depot 2 des Schauspiels Köln mit seinen Gästen:
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: Der BND-Skandal kommt im Kanzleramt an
: Der BND-Skandal kommt im Kanzleramt an
Als vergangene Woche das Kanzleramt den Geheimdienst-Untersuchungsausschuss darüber informierte, dass der Bundesnachrichtendienst freundlicherweise der NSA geholfen habe, nationale und europäische Ziele mit zu überwachen, hieß es: Das hat der Bundesnachrichtendienst ohne Rücksprache und Erlaubnis gemacht! Derselbe Spin wurde ein Tag später der Öffentlichkeit präsentiert, wo das Kanzleramt, immerhin oberster Dienstherr des BND, suggerierte, dass der BND das ohne Genehmigung gemacht habe und man das erst vor kurzem erfahren habe. Regierungssprecher Seibert erklärte:Das Bundeskanzleramt steht zu dem heute in Presseveröffentlichungen thematisierten Vorgang mit dem Bundesnachrichtendienst seit mehreren Wochen in intensivem Kontakt und hat diesen angewiesen, den komplexen Sachverhalt vollständig aufzuklären. Im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht hat das Bundeskanzleramt technische und organisatorische Defizite beim BND identifiziert. Das Bundeskanzleramt hat unverzüglich Weisung erteilt, diese zu beheben.
Das scheint aber nicht die ganze Wahrheit zu sein. n24 berichtet mit Verweis auf die Bild am Sonntag (Hinter der Paywall), dass das Kanzleramt schon 2008 über die Praxis Bescheid wusste (damaliger Kanzleramtschef: Thomas de Maiziere) und es 2010 ein Treffen deswegen zwischen dem damaligen Kanzleramtschef Ronald Pofalla und US-Vertretern gegeben habe, wo dieser die USA auf rechtswidriges Verhalten hingewiesen habe. Die Legende, wonach das Kanzleramt erst 2013 davon erfahren habe, stimmt offensichtlich nicht.
Wie die „Bild am Sonntag“ berichtet, stellte der BND bei der automatischen Überprüfung der von der NSA zugeleiteten sogenannten Selektoren schon vor etlichen Jahren Täuschungsversuche fest und informierte die Regierungszentrale in einem streng vertraulichen Bericht 2008 darüber. In dem Vermerk an das Kanzleramt heißt es laut „BamS“, die NSA habe versucht, Wissen über die multinationalen Rüstungskonzerne EADS und Eurocopter abzuschöpfen. Dies widerspreche deutschen Interessen.
Mit anderen Worten: Bisher versuchte das Bundeskanzleramt den schwarzen Peter zum BND zu schieben, obwohl man oberster Dienstherr und damit verantwortlich ist. Mit immer mehr Puzzlebausteinen kommt raus, dass der schwarze Peter offensichtlich im Kanzleramt zu finden ist, was nicht die Wahrheit sagt.
Angefangen mit Eikonal 2004 waren die verantwortlichen Kanzleramtsminister Frank-Walter Steinmeier, Thomas de Maiziere, Ronald Pofalla und jetzt Peter Altmaier / Klaus-Dieter Fritsche. Vier von fünf haben gerade noch Verantwortung in der Bundesregierung. Und dann gibt es Angela Merkel, von der noch kein Wort zu hören war.
Der BND-Skandal ist damit endgültig da angekommen, wo er hingehört: Ins Kanzleramt.
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: Bundestag zur Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes: „Ein Meilenstein“
Now with a new internet surveillance department: Federal Office for the Protection of the Constitution. Image: <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Stefan_Kühn">Stefan Kühn</a>. License: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de">BY-SA 3.0</a>. : Bundestag zur Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes: „Ein Meilenstein“ Heute Mittag debattierte der Bundestag in einer Plenarsitzung den Gesetzesentwurf der Bundesregierung „zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes“. Wer die Sitzung in Gänze nachverfolgen will, kann das hier tun. Kern des Entwurfes ist der Ausbau des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), um einen in Zukunft besseren Informationsaustausch zwischen den Behörden des Verfassungsschutzes, sowohl auf Länder- als auch auf Bundesebene, zu garantieren. So würde es gelingen, ein erneutes Totalversagen der Verfassungsschutzbehörden, wie durch den NSU-Skandal aufgedeckt, zu verhindern. Über den Gesetzesentwurf haben wir in den vergangenen Wochen mehrfach berichtet. Unisono sahen die Redner von CDU/CSU die Gesetzesvorlage als „Meilenstein“ auf dem Weg zu einem effektiveren Verfassungsschutz.
Hier veröffentlichten wir erstmalig eine Vorabversion des Entwurfs, der besonders mit der Ausstattung des BfV mit neuen Kapazitäten zur „Cyber-Abwehr“ auffiel. Ein Kommentar zum kompletten Gesetzesentwurf ist hier nachzulesen. Außerdem leakten wir ein „VS-Vertraulich“ eingestuftes Dokument, das den Aufbau einer neuen Verfassungsschutzeinheit zum Ausbau der Internet-Überwachung beschreibt.
In der Plenarsitzung war von Themen wie „Cyber-Abwehr“ oder „Cyber-Gefahr“ jedoch keine Spur. Die Debatte drehte sich vor allem um die erstmalige gesetzliche Regelung zum Umgang mit sog. „Vertrauensleuten“. Hauptstreitpunkt war neben der Frage, ob es für ein sicheres Deutschland überhaupt V‑Männer und Verfassungsschutz bräuchte, der § 9 im neuen Gesetzesentwurf. Dieser regelt sowohl die Rekrutierungsvoraussetzungen eines V‑Manns als auch die dem V‑Mann nach Anstellung verliehenen Rechte und Grenzen.
Die Frage, ob der vorliegende Entwurf die Beschäftigung als V‑Mann vom Schlag eines Piatto oder Tino Brandt, beides brutale V‑Männer in der NSU-Affäre, verhindern könnte, war in diesem Zusammenhang zwischen Opposition und Regierung umstritten. Festzuhalten ist aber, dass es nach der Neuregelung keinesfalls auszuschließen ist, erneut Schwerverbrecher als V‑Männer zu beschäftigen oder V‑Männer im Dienste des BfV Straftaten begehen zu lassen.
Sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Verdeckte Mitarbeiter rechtswidrig einen Straftatbestand von erheblicher Bedeutung verwirklicht haben, soll der Einsatz unverzüglich beendet werden; über Ausnahmen entscheidet der Behördenleiter oder sein Vertreter. …
Im Bundeszentralregister eingetragene Verurteilungen wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist, schließen Anwerbung und Einsatz grundsätzlich aus. (Hervorhebungen durch die Redaktion)Die an diesem Punkt emotional geführte Debatte verpasste so die Chance, auf Diskussionen über andere Neuregelungen einzugehen, wie z. B. die Ausweitung der „Cyber-Strategie“ und die Weiterentwicklung des Nachrichtendienstlichen Informationssystems (NADIS). Demnach sind Fragen über die Sicherheit der von NADIS gesammelten Daten, insbesondere im Licht der neuesten Erkenntnisse im NSA-BND-Skandal, nicht gestellt worden und folglich unbeantwortet geblieben.
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: Sensburg will Bundesanwaltschaft ins Boot holen
Screenshot: Vorsitzender des NSA-Untersuchungsausschusses Patrick Sensburg im <a href="http://www.tagesschau.de/inland/bnd-nsa-103.html">ARD-Morgenmagazin</a> : Sensburg will Bundesanwaltschaft ins Boot holen Der Vorsitzende des NSA-Untersuchungsausschusses Patrick Sensburg hat im ARD-Morgenmagazin erklärt, dass sich der Generalbundesanwalt in die NSA-Affäre eingeschaltet hätte und ermitteln würde. In den letzten Tagen habe die Bundesanwaltschaft Akteneinsicht in die Protokolle des Ausschusses erbeten, die ihr gewährt wurde. Schließlich habe man laut Sensburg ein gemeinsames Interesse daran, die Sachverhalte aufzuklären.
Ein Zusammenhang mit den gestern ans Tageslicht gekommenen Enthüllungen, dass der BND der NSA noch willfähriger geholfen hat als bereits bekannt, besteht laut einer Sprecherin der Bundesanwaltschaft jedoch nicht. Es laufe seit Juni 2013 ein Prüfvorgang, der die „Aktivitäten britischer und US-amerikanischer Nachrichtendienste in Deutschland“ beleuchten soll. Deshalb sei um Akteneinsicht gebeten worden: „Mit Blick auf eine umfassende Sachverhaltsaufklärung beabsichtigt sie [die Bundesanwaltschaft] im Rahmen dieses Prüfvorgangs auch die Erkenntnisse des Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages einzubeziehen.“
Ein förmliches Ermittlungsverfahren läuft laut Bundesanwaltschaft nur wegen „des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit im Zusammenhang mit der möglichen Ausspähung eines Mobiltelefons der Bundeskanzlerin.“ Es bleibt also unklar, was Sensburg mit seinen Äußerungen bezwecken wollte – außer, um politische Handlungsfähigkeit zu suggerieren und möglicherweise Druck auf die politisch Verantwortlichen aufzubauen. In Hinblick auf die Rolle der Bundesanwaltschaft stellt sich aber unabhängig davon die Frage, was es denn noch braucht, um endlich auch im Zusammenhang mit der massenhaften Abschöpfung von Daten Ermittlungen einzuleiten?

