Ein US-Berufungsgericht hat die massenhafte Sammlung von Telefonie-Metadaten durch die NSA für illegal erklärt. Das Programm würde die vom US-Kongress autorisierten Möglichkeiten bei weitem übersteigen, so die drei Bundesrichter in ihrer Begründung des Urteils. Gemeint ist damit die Sektion 215 des Patriot Act, die am 1. Juni 2015 ausläuft und vom US-Kongress neu bestätigt beziehungsweise überarbeitet werden muss. Der Abschnitt könne „das Gewicht nicht tragen, das ihm die Regierung zuschreibt, und er autorisiert nicht die Sammlung von Telefonie-Metadaten.“
Obwohl das Programm keine Inhaltsdaten sammle, ließe das schiere Ausmaß der gespeicherten Metadaten weitreichende Rückschlüsse auf das Privatleben zu. Das könnte im Wissen um dieses Programm Selbstzensur („chilling effects“) zur Folge haben und damit die freie Meinungsäußerung einschränken.
Ein sofortiges Ende der Datensammlung ordneten die Richter jedoch nicht an, weil demnächst die erwähnte Neuregelung bevorstünde. Auch die Frage, ob diese Form der Massenüberwachung verfassungsgemäß sei, blieb in Hinblick auf die derzeit laufenden Verhandlungen im US-Kongress außen vor.
Das Verfahren „ACLU v. Clapper“ war im Zuge der Snowden-Enhüllungen von der US-Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union (ACLU) gegen den Nationalen Geheimdienstdirektor James R. Clapper angestrengt worden und erlitt im ersten Anlauf 2013 eine Niederlage.
In einem parallel laufenden Verfahren hat das US-Bundesgericht für den District of Columbia entschieden, dass die massenhafte Vorratsdatenspeicherung gegen die Verfassung verstoßen würde. Es ist daher davon auszugehen, dass die Auseinandersetzung früher oder später vor dem obersten Gerichtshof der USA, dem Supreme Court, landen wird.
