Überwachung
Staatliche Überwachung, Innenpolitik, Cybermilitär und Geheimdienste.
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Mitschnitt Pressekonferenz: Strafanzeige gegen BND und Telekom wegen „Ausspähen unter Freunden“ eingereicht
Verklagen BND und Telekom: Grüne Politiker Özdemir, Pilz und Kmiotek. Mitschnitt Pressekonferenz: Strafanzeige gegen BND und Telekom wegen „Ausspähen unter Freunden“ eingereicht In Österreich und Luxemburg wurden heute Strafanzeigen gegen BND, Deutsche Telekom und bisher unbekannte Mittäter eingereicht. Auf Basis interner Dokumente wird ihnen vorgeworfen, im Rahmen der Operation Eikonal bis zu 31 Staaten in Europa ausgespäht zu haben. Grüne Politiker aus ganz Europa wollen eine „Joint Investigation Activity“ gründen.
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: Luxemburg erstattet Anzeigen gegen Unbekannt in Sachen BND-Überwachung
Die BND-Ahörstation Bad Aibling : Luxemburg erstattet Anzeigen gegen Unbekannt in Sachen BND-Überwachung Luxemburg hat Anzeige gegen unbekannt erstattet. Grund ist die vermutete Spionage des BND für die NSA in Hinblick auf eine Internetleitung zwischen Luxemburg und Wien. Die Vorwürfe gründen sich auf einem Vertrag zwischen BND und Deutscher Telekom und einer Mail der Telekom an den Bundesnachrichtendienst aus dem Februar 2005:
Die Verbindung Ffm 21 – Luxembourg 757/1 wurde auf die Punkte 71/00/002/03/19+39 zugeschaltet. Vier der darin befindlichen 2MBit-Strecken befinden sich auf ihrer ersten Prioritätenliste, diese sind zu finden auf:
- Kanal 2: Luxembourg/VG – Wien/000 750/3
- Kanal 6: Luxembourg/CLUX – Moscow/CROS 750/1
- Kanal 14: Ankara/CTÜR – Luxembourg/CLUX 750/1
- Kanal 50: Luxembourg/VG – Prague/000 750/1.
Die Zuschaltung wurde dadurch gerechtfertigt, dass man versichert hat, auf der Leitung seien keine deutschen Bürger betroffen. Ja, wie gut das mit dem Grundrechtsträger-Filter funktioniert, wissen wir ja mittlerweile. Der Filter Dafis filterte 2003 nur 95% Prozent deutscher Kommunikation heraus, „auch später gab es Probleme.“
Der österreichische Nationalratsabgeordnete Peter Pilz kündigte am letzten Freitag an, nach Berlin reisen zu wollen, um über die Erkenntnisse zu reden. Nun vermeldet Der Standard, „deutsche Sicherheitskreise“ hätten die Vorwürfe am Dienstagmorgen zurückgewiesen und von „unzulässigen Schlussfolgerungen“ gesprochen. „Der Endpunkt einer solchen Strecke, für die ein Telekommunikationsnetzbetreiber verantwortlich sei, besage nichts über den realen Endpunkt der über diesen Netzabschnitt geleiteten Telekommunikationsverbindungen. Der könnte beispielsweise auch in Ländern wie dem Iran liegen,“ wird in einer Meldung der österreichischen Presseagentur APA erwähnt.
Dass gewisse Strecke abgehört würden, bedeute nicht zwingend, dass man auf die Anfang- und Endpunkte dieser Verbindung ziele. So liefen über Wien-Luxemburg wohl auch Internetkommunikationen aus Russland oder Iran.
Aber Pilz hat bereits angekündigt, namentlich erwähnte Schuldige aus Telekom, Kanzleramt und BND anklagen zu wollen. Heute will er in Berlin mit Cem Özdemir und dem luxemburgischen Grünenpolitiker Christian Kmiotek eine Pressekonferenz abhalten, um über das weitere Vorgehen aufzuklären.
Nach Österreich ist Luxemburg das zweite Land, das rechtlich gegen die BND-Überwachung vorgeht. Zuvor hatte Anfang des Monats die österreichische Regierung Anzeige erstattet.
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: Reaktionen auf den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung
: Reaktionen auf den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung Wir sammeln hier mal Reaktionen auf den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung. Die Sammlung soll erweitert werden. Wenn Ihr neue Stellungnahmen und gute Artikel findet, dann schreibt uns die Links in die Kommentare. Danke.
Verbände & Organisationen
Der Digitale Gesellschaft e.V. hat eine detaillierte Analyse und sagt: Der rechtsstaatliche Lack ist ab.
Spätestens mit dem Referentenentwurf hat der rechtsstaatliche Lack, den das BMJV bei der Vorstellung der Leitlinien mühsam aufgetragen hatte, einige tiefe Kratzer davongetragen. Mit dem weiteren Fortgang des Vorhabens dürften noch weitere Zumutungen, etwa eine Zugriffsbefugnis für Geheimdienste, hinzukommen. Umso wichtiger ist es, dass sich die Parlamentarier bei den Beratungen des Entwurfs an ihre verfassungsmäßige Gewissensverpflichtung erinnern, statt sich der Koalitions- und Fraktionsdisziplin zu beugen. Unabhängig von den zahlreichen Fehlern des Entwurfs verletzt die anlasslose Bevorratung von Verkehrs- und Standortdaten deutsche und europäische Grundrechte und trägt zur weiteren Erosion der Offenheit und Freiheitlichkeit unserer Gesellschaft bei.
Der „AK Vorrat kritisiert Referentenentwurf scharf“:
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung weist den veröffentlichten Referentenentwurf scharf zurück. Der Entwurf greift laut AK Vorrat tief in die Grundrechte ein und verstößt ebenfalls gegen die Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs. Denn nach wie vor handelt es sich um eine anlasslose Speicherung der Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger.
Oliver Süme, Vorstand Politik & Recht bei eco sagt:
„Mit der geplanten Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung drohen erneut Investitions- und Rechtsunsicherheit für die betroffenen Unternehmen sowie ein massiver Eingriff in die Privatsphäre der Bürger. Aus meiner Sicht ist es unverantwortlich und inakzeptabel, dass die Bundesregierung ein so folgenschweres Gesetz derart hastig erarbeitet und jetzt im Eiltempo durchsetzen will. Eine dringend erforderliche politische Grundsatzdebatte wird so im Keim erstickt. Der Gesetzesentwurf wirft viele Fragen auf und dokumentiert, dass sich die Bundesregierung im Detail nicht über die rechtlichen und technischen Herausforderungen einer solchen anlasslosen und flächendeckenden Datenspeicherung bewusst ist. “
Arbeitskreis Digitale Gesellschaft der SPD Schleswig-Holstein sagt: Der Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung ist ein populistischer Irrweg!
Es ist Zeit für eine neue Analyse und einen neuen gesamtgesellschaftlichen Konsens. Die Zukunft unserer europäischen Gesellschaft liegt in der Vernetzung und vertrauenswürdiger Kommunikation. Industrie 4.0 und die Chancen einer digitalen Wirtschaft können nur Wirklichkeit werden, wenn das bereits in vorherigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts geprägte Menschenbild gelebt wird und werden kann. Europäische Bürgerinnen und Bürger, die unter dem Gefühl einer dauerhaften Überwachung im digitalen Raum des Internets stehen, werden ihre Grundrechte nicht wahrnehmen, keine teilhabeorientierte und stabile Bürgerkultur entwickeln und bei der digitalen Abbildung einer aufgeklärten Zivilgesellschaft keinen Beitrag leisten. Der Arbeitskreis Digitale Gesellschaft fordert alle SPD-Abgeordneten auf, sich einer neuen, innovativen Diskussion zur Strafverfolgung in der digitalen Gesellschaft zu stellen und bereits mehrfach gescheiterte, fragwürdige Maßnahmen wie die Vorratsdatenspeicherung endlich zu den Akten zu legen.
Gegenüber den im April vom Bundesjustizministerium vorgestellten Leitlinien stellt der Referentenentwurf für ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung aus Sicht des DJV keine Verbesserung dar. „Zwar wird nach dem Entwurf ein Schutz von Berufsgeheimnissen vorgesehen, die Regelungen dazu sind jedoch nicht geeignet, den Informantenschutz und das Redaktionsgeheimnis zu sichern“, kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Zudem sehe der Referentenentwurf eine Strafvorschrift zur so genannten Datenhehlerei vor, die ebenfalls für die journalistische Arbeit unverträglich sei.
Reporter ohne Grenzen: Vorratsdatenspeicherung gefährdet Quellenschutz.
„Jede pauschale und verdachtsunabhängige Speicherung von Telekommunikationsdaten untergräbt den Schutz journalistischer Quellen und beschädigt damit die Pressefreiheit im Kern“, sagte ROG-Vorstandssprecher Michael Rediske in Berlin. „Informanten, die Journalisten sensible Informationen zuspielen wollen, würden nach dem aktuellen Gesetzentwurf völlig ungeschützt bleiben und damit von der Kontaktaufnahme abgeschreckt. Die Koalition sollte sich endlich vom gefährlichen, für die Pressefreiheit schädlichen Prinzip der anlasslosen Datenspeicherung verabschieden.“
Rechtliche Einschätzungen:
Halina Wawzyniak, Bundestagsabgeordnete von Die Linke:
55 Seiten lang ist der geleakte Referententenwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung (VDS). Ich bin nach wie vor gegen eine anlasslose VDS, weil ich in ihr eine anlasslose Kontrolle des Kommunikationsverhaltens von Einwohnerinnen und Einwohnern sehe und dies mit einer freiheitlich demokratischen Grundordnung für schlicht unvereinbar halte. Doch nun liegt der Referententenwurf zur anlasslosen VDS vor und ich will mich mit ihm im Detail beschäftigen.
Thomas Stadler bei Internet-Law: Die geplante Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung.
Nach meiner ersten Einschätzung kann man bezweifeln, dass die Vorgaben der Entscheidung des EuGH ausreichend umgesetzt werden. Die Rn. 57 – 59 des EuGH-Urteils lassen sich dahingend interpretieren, dass die anlasslose Speicherung sämtlicher TK-Verbindungsdaten, die ohne jede Ausnahme und ohne jede Differenzierung stattfindet, unzulässig ist. Der EuGH stellt nämlich explizit darauf ab, dass auch Daten von Personen gespeichert werden, bei denen keinerlei Anhaltspunkt dafür besteht, dass ihr Verhalten in einem auch nur mittelbaren oder entfernten Zusammenhang mit schweren Straftaten steht. Außerdem bemängelt der EuGH, dass die Vorratsspeicherung weder auf die Daten eines bestimmten Zeitraums und/oder eines bestimmten geografischen Gebiets und/oder eines bestimmten Personenkreises beschränkt ist.
Matthias Bergt bei CR-Online: Vorratsdatenspeicherung reloaded – eine Fortsetzung, auf die wir gerne verzichten.
Die “Vorratsdatenspeicherung I” war nicht gerade ein Blockbuster, auch wenn sie die Telekommunikationswirtschaft – und über die Preise alle Unternehmen und Einwohner – mehr Geld als die Produktion der meisten Blockbuster gekostet hat. Wir brauchen daher keine Fortsetzung “Vorratsdatenspeicherung reloaded”. Selbst wenn sich der Gesetzentwurf peinlich an die Drehbuch-Vorgaben von BVerfG und EuGH für die Details halten würde (wonach es nicht aussieht) – das Grundproblem, dass für null Kriminalitätsbekämpfung jeder Bürger als Krimineller behandelt wird, bleibt. Es sei denn, die SPD denkt noch mal vorurteilsfrei nach. Jura-StudentInnen aus dem ersten Semster geben sicher gerne Nachhilfe.
Stefan Krempl und Jürgen Kuri bei Heise-Online: Vorratsdatenspeicherung: Abruf auch bei Internetstraftaten?
Angesichts der Eile der großen Koalition, der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag und der heftigen Kritik auch von Juristen an dem erneuten Vorhaben zur Vorratsdatenspeicherung ist eine erneute Prüfung des dann vom Bundestag verabschiedeten Gesetzes vor dem Bundesverfassungericht wohl unausweislich. Die Richter werden sich die erneut aufgenommenen Bestimmungen mit ihren anscheinend nur schwammigen Einschränkungen wieder genau anschauen müssen – ganz abgesehen davon, dass viele Juristen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung als Abgesang auf die Maßnahme ansehen, da diese mit EU-Grundrechten nicht vereinbar sei.
Kai Biermann bei Zeit-Online: Ein Gesetz gegen Wistleblower.
Entspricht der Gesetzentwurf den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes? Das kann letztlich nur das Verfassungsgericht selbst entscheiden. Aber es finden sich so viele Kritikpunkte, dass die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass der Entwurf bei einer Klage wieder gestoppt werden könnte. Die Gegner der Vorratsdatenspeicherung arbeiten jedenfalls schon an einer Klageschrift.
Niko Härting bei Legal Tribune: „Gefühlt erforderlich“ ist lange nicht verfassungskonform.
Auch in dem Regierungsentwurf (TKG‑E bzw. StPO‑E), der jetzt im Eilverfahren durch das Gesetzgebungsverfahren gepeitscht werden soll, findet sich nichts Konkretes zur Notwendigkeit der Vorratsspeicherung. Es wird lediglich pauschal behauptet, die Speicherung könne „die Gefahrenabwehr“ und „die Strafverfolgung“ erleichtern. Weder wird ersichtlich, auf welche (empirischen) Erkenntnisse sich der Minister dabei stützt, noch wird auch nur der Versuch einer Abwägung unternommen. Die Karlsruher Richter werden dies mit deutlichem Stirnrunzeln verfolgen. Das Begründungsdefizit ist keine Lappalie. Wenn ein Justizminister glaubt, einen außerordentlich schwerwiegenden Grundrechtseingriff mit Allgemeinplätzen begründen zu können, offenbart er gravierende Defizite des eigenen Verfassungsverständnisses. Als „Verfassungsminister“ muss Maas wissen, dass sich Karlsruhe mit einer lediglich „gefühlten“ Erforderlichkeit nicht zufrieden geben wird.
Ulf Buermeyer für Heise-Online: Vorratsdatenspeicherung 2.0: Grundrechtsverletzung mit Zuckerguss.
Das Totschweigen der eigentlichen verfassungsrechtlichen Probleme ist verräterisch. Denn scheinbar akribisches Abschreiben von ausgewählten Details aus den Urteilen des BVerfG und des EuGH kann eine überzeugende Antwort auf zwei Fragen nicht ersetzen: Warum eine nicht einmal nachweisbar wirksame Maßnahme verhältnismäßig sein soll und ob die Überwachungs-Gesamtrechnung nicht ergibt, dass unser Gemeinwesen längst weit in den roten Bereich gedriftet ist, was die Achtung der Privatsphäre angeht. Der Gesetzgeber hat zwar einen Spielraum einzuschätzen, welche Maßnahmen er für angemessen hält. Die Augen vor der Wirklichkeit verschließen darf er aber nicht: Auch mit 2/3‑Mehrheit gibt 2+2 nicht 5. Die Schwächen der Begründung des mit viel Mühe vorbereiteten Gesetzentwurfs machen deutlich: Es gibt keine überzeugenden Gründe für eine anlasslose verpflichtende Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten.
Indra Spiecker genannt Döhmann und Spiros Simitis: A Never-Ending Story – Die Vorratsdatenspeicherung
Man würde sich wünschen, dass das Bauchgrimmen des Justiz- und Verbraucherschutzministeriums, das sich bisher in bemerkenswerter Weise zugunsten von Privatheit und Datenschutz hervorgetan hat, wieder auf diese Tugenden besinnt und endgültig an der „Vorratsdatenspeicherung“ nicht weiterschreibt. Totale Sicherheit gibt es nicht, und bei allem gerechtfertigten Selbstschutzbedürfnis eines wehrhaften Rechtsstaats sollte weiterhin gelten: Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen. Das gilt auch für den Datenschutz, um den Terror zu bekämpfen. Wem das zu abstrakt ist: Wohin der Versuch führt, Privatheit und Selbstbestimmung zum natürlichen Verbündeten des Verbrechers zu erklären, konnte man in Deutschland schon einmal beobachten: Vor dem Mauerfall.
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: Wie die Überwachungsstationen in Wien zusammenpassen
<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/at/">CC BY-SA 2.0 AT</a> via <a href="http://fm4.orf.at/stories/1758861/">fm4.orf.at</a>/Seb Hoch : Wie die Überwachungsstationen in Wien zusammenpassen In der letzten Woche wurde veröffentlicht, dass in Wien ein vierter Überwachungsposten ausländischer Nachrichtendienste zur Mobilfunküberwachung gefunden wurde. Nicht, wie die drei vorherigen, in US-Kontrolle, sondern auf der britischen Botschaft. Erich Moechel hat nun beschrieben, wie diese Stationen in Verbindung stehen und dass sie aller Wahrscheinlichkeit nach keineswegs isolierte Spähstationen sind:
Wie topografische Messungen ergeben haben, besteht zwischen den drei bekannten US-Stationen sehr gute Sichtverbindung. Breitbandige Richtfunkstrecken sind auch mit kleinen Schüsseln problemlos umzusetzen, während die tiefer liegende britische Station nur vom IZD-Tower in Wien 22 erreichbar ist.
Das Tieferliegen der UK-Station drängt zu der Annahme, dass es mindestens eine weitere Station geben muss, die in Sichtlinie der britischen Botschaft und eines anderen Netzknotens liegt. Die Antennen der Stationen sind in der Regel hinter falschen Fasssaden und Wartungshäuschen auf Dächern versteckt, die abgefangenen Daten aus dem Mobilfunknetz werden dann an eine zentrale Stelle zur Auswertung gesendet. Moechel vermutet als zentrale Auswertestelle die Villa in Pötzleinsdorf , da diese in der Regel in Außenstellen angesiedelt seien. Die technische Verarbeitung soll wiederrum im IZD-Tower erfolgen, in dem wundersamerweise unterhalb der US-Vertretung „unvermietete“ Stockwerke liegen.
Wir dürfen gespannt sein, welche Stationen sich in Wien noch zur Komplettierung des Bildes finden lassen werden.
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: Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung gefährdet doppelt die Pressefreiheit
: Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung gefährdet doppelt die Pressefreiheit
Bei der letzten Einführung der Vorratsdatenspeicherung haben sich auch viele journalistische Organisationen zu Recht bei den Protesten beteiligt. Denn eine Vorratsdatenspeicherung gefährdet die Pressefreiheit u.a. dadurch, dass der Quellenschutz bei elektronischer Kommunikation nicht gewährleistet werden kann. In dem aktuellen Gesetzentwurf ist einerseits diese bereits bekannte Gefährdung enthalten und dann findet sich noch folgendes:§202d Datenhehlerei
(1) Wer Daten (§202a Absatz 2), die nicht allgemein zugänglich sind und die ein anderer durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat, sich oder einem anderen verschafft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, um sich oder einen Dritten zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe.
(3) Absatz 1 gilt nicht für Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen. Dazu gehören insbesondere solche Handlungen von Amtsträgern oder deren Beauftragten, mit denen Daten ausschließlich der Verwertung in einem Besteuerungsverfahren, einem Strafverfahren oder einem Ordnungswidrigkeitenverfahren zugeführt werden sollen.“Unsere Arbeit wird damit unter bestimmten Umständen kriminalisiert
Damit kann auch gegen Whistleblower vorgegangen werden. Beispielsweise dann, wenn uns hier als journalistisches Medium interne Dokumente zur Aufklärung von Missständen zugeschickt werden. Wir sind dann auch davon betroffen, wenn uns die Dokumente dann nicht nur vorliegen, sondern wir sie auch veröffentlichen. Damit wird unsere journalistische Arbeit in besonderen Fällen kriminalisiert.Jetzt aktiv werden: Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist da und soll in zwei Wochen durch‘s Kabinett! Bis zum Sommer soll die im Bundestag bereits beschlossen sein.
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Jetzt aktiv werden: Wir veröffentlichen den Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung
Jetzt aktiv werden: Wir veröffentlichen den Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung Heute morgen haben wir noch davor gewarnt, jetzt ist es soweit: Der Referentenentwurf für die Vorratsdatenspeicherung ist fertig und wurde soeben vom Justizministerium verschickt.
Hier ist er: BMJV Referentenentwurf Vorratsdatenspeicherung (PDF)
Im beiliegenden Schreiben heißt es:
Wegen der großen Eilbedürftigkeit soll die Kabinettsbefassung in Kürze erfolgen.
Also los jetzt: werdet aktiv! Kontaktiert Abgeordnete (vor allem die der SPD), argumentiert, protestiert, werdet kreativ, werdet wütend. Die anlasslose Massenüberwachung der Telekommunikation darf nicht wiederkommen!
Update: Die SPD-Fraktion wird den Gesetzesentwurf am Dienstag diskutieren. Dieser Termin wird zentral für die Meinungsbildung der Abgeordneten und damit den weiteren Verlauf des Gesetzes. Wem es möglich ist, in den Reichstag zu kommen oder in Hör- bzw. Sichtweite zu protestieren: taucht dort auf und macht eure Ablehnung deutlich!
Dienstag, 19. Mai 2015, 18.00 bis 20.00 Uhr
Reichstagsgebäude, Otto-Wels-Saal, 3 S 001 (Fraktionssaal), BerlinUpdate: Stefan Krempl und Jürgen Kuri schreiben bei heise online: Abruf auch bei Internetstraftaten
Laut dem Referentenentwurf aus dem Haus von Justizminister Heiko Maas (SPD), den Netzpolitik.org veröffentlicht hat, sollen Ermittler und andere auf die Gefahrenabwehr spezialisierte Behörden Verbindungs- und Standortdaten nicht nur abrufen dürfen, wenn sie Terrorismus bekämpfen oder höchstpersönliche Rechtsgüter schützen wollen. Ein Zugriff soll vielmehr auch erlaubt sein, um beim Verdacht auf „mittels Telekommunikation begangene“ Straftaten tätig werden zu können.
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Bestandsdatenauskunft 2014: Schon wieder wurde alle fünf Sekunden abgefragt, wem eine Telefonnummer gehört
Coverbilder des Jahresberichts der Bundesnetzagentur. Bestandsdatenauskunft 2014: Schon wieder wurde alle fünf Sekunden abgefragt, wem eine Telefonnummer gehört Auch im letzten Jahr haben fast 150 staatliche Stellen ganze sieben Millionen mal abgefragt, wem eine Telefonnummer gehört. Das geht aus den Zahlen zur automatischen Bestandsdatenauskunft hervor, welche die Bundesnetzagentur veröffentlicht hat. Noch viel häufiger dürften die Abfragen von IP-Adressen passieren, davon gibt es aber leider keine Statistiken.
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Interne E-Mail: BND und Deutsche Telekom haben auch Österreich, Tschechien und Luxemburg abgehört
Sachertorte im Hotel Sacher, Wien. Interne E-Mail: BND und Deutsche Telekom haben auch Österreich, Tschechien und Luxemburg abgehört Der BND hat gemeinsam mit der Telekom auch Glasfaser-Leitungen von Österreich, Tschechien und Luxemburg abgeschnorchelt. Das geht aus internen E‑Mails zwischen Geheimdienst und ehemaligem Staatskonzern hervor. Ein österreichischer Politiker reicht Strafanzeige gegen Telekom, BND und Bundeskanzleramt ein.
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: Kanzlerin Merkel verspricht: „Alle Materialien aus dem Kanzleramt und vom BND werden dem NSAUA zugeliefert“
: Kanzlerin Merkel verspricht: „Alle Materialien aus dem Kanzleramt und vom BND werden dem NSAUA zugeliefert“ Bundeskanzlerin Angela Merkel hat diese Woche versprochen, dass der Geheimdienst-Unterschungsausschuss alle Materialien aus dem Kanzleramt und vom BND erhalten werde. Das ist überraschend, weil das Kanzleramt bisher mauerte und Aufklärung verhinderte. Wir haben die beiden Obleute der Opposition um eine Bewertung des Versprechens befragt.
Es ist diese Woche etwas untergegangen, was Angela Merkel am Montag während einer CDU-Pressekonferenz nach der Bremen-Wahl erzählte:
„Alle Materialien aus dem Kanzleramt, und zum Teil ist das ja noch im Prozess, auch vom BND, werden diesem Untersuchungsausschuss zugeliefert, das ist für uns eine Selbstverständlichkeit“.
Das Überraschende an diesem Statement war die Klarheit, mit der Merkel etwas als eine Selbstverständlichkeit ausdrückte, was bisher nicht der Realität entspricht. Denn bisher mauerte die Bundesregierung und hier insbesondere das Bundeskanzleramt bei allem, was zu mehr Aufklärung im Rahmen des Geheimdienst-Unterschungsauschuss führen könnte. Und genau deshalb sollte man dieses Zitat nicht übersehen, sondern Angela Merkel zukünftig an ihren eigenen Aussagen messen. In diesem Fall ist das praktischerweise aufgezeichnet worden: MP3 (Original von Falk Steiner bei Soundcloud):
Wir haben das Versprechen genutzt, um die beiden Obleute der Opposition im Geheimdienst-Untersuchungsauschuss um eine Bewertung zu bitten. Martina Renner von der Fraktion Die Linke und Konstantin von Notz von der Fraktion Bündnis 90/die Grünen haben unsere Fragen beantwortet.
1. Haben Sie derzeit schon das Gefühl, alle Materialien zu erhalten?
Martina Renner:
„Wir stellen ständig fest, dass Akten unvollständig sind oder zu seien scheinen. Einige Beweisbeschlüsse sind bis heute nicht erfüllt, obwohl sie teilweise noch aus dem letzten Jahr sind. Aber wir haben auch regelmäßig Diskussionen mit den anderen Fraktionen darüber, ob wir spezifische Beweisbeschlüsse noch ergänzend fassen sollten, weil wir bestimmte Akten zwar schon durch allgemeinere Beschlüsse beigezogen (= beantragt) haben, wir durch konkretere Anträge aber nochmal nachfassen könnten. Der bekannteste davon ist aktuell der Beschluss BND 26, der das Selektoren-Thema auf die Tagesordnung gebracht hat. Gerade in der letzten Ausschuss-Sitzung hat ein Zeuge wieder berichtet, sich mit Materialien vorbereitet zu haben, die wir nicht haben.“
Konstantin von Notz:
„Wir haben immer wieder betont, dass aus unserer Sicht die Bundesregierung alle Register zieht, um uns wesentliche Informationen vorzuenthalten. Der Umfang der Schwärzungen in Akten, die vollständige Herausnahme von Unterlagen aus unseren Akten, die Konsultationsverfahren mit den USA belegen von Beginn an den Willen der Bundesregierung, uns zu behindern und eben nicht vollständig zu informieren. Wir hatten bereits mehrfach Fälle, bei denen Akten überraschend auftauchten, die bereits lange hätten vorgelegt werden müssen. In einigen Fällen nehmen wir es der Bundesregierung auch nicht ab, dass es keine Akten (mehr) gibt, weil es vor dem Hintergrund der Verwaltungsgrundsätze der Aktenklarheit und Aktenvollständigkeit nicht vorstellbar wäre.“
2. Glauben Sie den Aussagen, demnächst mehr zu erhalten, wenn Sie bisher nicht das Gefühl hatten, alles zu erhalten?
Martina Renner:
„Das wäre gut, aber ich bin ziemlich skeptisch.“
Konstantin von Notz:
„Wir hoffen sehr, dass das Wort der Kanzlerin noch etwas gilt, die ja vor wenigen Tagen angesichts der Selektorenlistenfunde vollständige Aufklärung zugesagt hatte. Wenn man jetzt dem Ausschuss aufgrund dessen Arbeit diese Selektoren angeblich überhaupt erst gefunden wurden, diese vorenthalten will, ist Frau Merkel nicht Teil der Aufklärung, sondern der Vertuschung.“
3. Ist es für Sie eine Selbstverständlichkeit, alle Materialien zu erhalten?
Martina Renner:
„Juristisch ist die Lage ganz eindeutig: der Untersuchungsausschuss hat das Recht, die Akten zu erhalten und die Bundesregierung hat die Pflicht, die Akten vollständig zu liefern. Soweit einschlägig greift u.U. ja auch die Geheimschutzordnung des Bundestages. Insofern ist das völlig selbstverständlich. Ich bewundere durchaus die Kreativität der Regierung, immer wieder Akten zu ‚finden’, die längst beantragt wurden, und wie das jedesmal sehr lapidar als Versehen deklariert wird.“
Konstantin von Notz:
„Die vollständige Erfüllung der Beweisanträge des Ausschusses ist gesetzlich vorgegeben durch das Untersuchungsausschussgesetz.“
4. Definieren Sie Selektoren auch als „Material vom BND“?
Martina Renner:
„Natürlich. In dem Moment, wo die Selektoren in die Erfassungssysteme des BND eingespeist werden und dazu genutzt werden, vom BND abgehörte Kommunikationen auszuwählen, sind sie BND-Material. Dass uns die Originaldaten der NSA vorgelegt werden, ist kaum zu erwarten. Dabei würden diese doch auch Rückschluss darauf zulassen, wer diese wie in Empfang genommen und anschließend in das System des BND eingespeist hat, sprich die Augen davor verschlossen hat, was die NSA eigentlich will und macht.“
Konstantin von Notz:
„Es geht weniger um eine eigentumsanaloge Frage, sondern darum, ob diese Listen rechtlich besehen dem Untersuchungsausschuss vorgelegt werden müssen. Weil die Selektoren in Verfahren des BND eingesetzt werden, die untersuchungsgegenständlich sind, ist die Vorlage aus unserer Sicht rechtlich zwingend, zumal die missbräuchliche Nutzung bestimmter Selektoren gegen Geist und Inhalt der Abkommen mit der NSA verstößt, auf deren Grundlage Frau Merkel konsultieren möchte. Das ist widersprüchlich.“
Wir sind ja ebenso skeptisch. Aber wir messen Angela Merkel gerne an ihrem Versprechen!
Update: Wie Peter Piksa auf Twitter anmerkte, müssen wir vielleicht erstmal klären, wie die Kanzlerin das Wort „Alle“ definiert.
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Jetzt aktiv werden: Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist da und soll in zwei Wochen durch’s Kabinett
Verantwortlich für die Vorratsdatenspeicherung: SPD-Bundestagsfraktion. Bild: <a href="https://www.flickr.com/photos/spdbundestagsfraktion/11417118755/">SPD-Bundestagsfraktion</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">BY-NC-ND 2.0</a>. Jetzt aktiv werden: Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist da und soll in zwei Wochen durch’s Kabinett Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist da und soll bereits in zwei Wochen von der Bundesregierung verabschiedet werden. Das haben wir aus unterschiedlichen Quellen erfahren. Es ist höchste Zeit, gegen die anlasslose Massenüberwachung der Telekommunikation aktiv zu werden!
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: Weitere Stimmen zum BND-Skandal in unserer Chronologie
: Weitere Stimmen zum BND-Skandal in unserer Chronologie
Da immer wieder neue Entwicklungen im BND-Skandal zu Tage treten, ist das sensible Thema glücklicherweise noch nicht von der politischen Agenda verschwunden. Als Aufbereitung der vergangenen Tage tragen wir daher hier einige Zitate zusammen. Die Anfänge der medialen BND-Affäre ab dem 30. April hatten wir vorab in einem eigenen Artikel zusammengefasst.Montag, 4. Mai 2015
- Konstantin von Notz, Grüne: „Ab dieser Woche muss sich die Kanzlerin das bis heute durchexerzierte Vernebeln und Verweigern von Fakten in der Affäre selbst zurechnen lassen, sie ist für den BND verantwortlich.“
- Vizekanzler Sigmar Gabriel: „Beide Male ist das [die Frage an Kanzlerin Angela Merkel, ob Hinweise auf Wirtschaftsspionage des BND gegen deutsche Unternehmen vorlägen] verneint worden.“
- Regierungssprecher Steffen Seibert: „Wenn das Parlament, wenn der [NSA-]Untersuchungsausschuss die Bundeskanzlerin lädt, dann geht sie selbstverständlich dort gerne hin.“
- Kanzlerin Angela Merkel: „Der BND muss und wird weiter international kooperieren.“
- Vizekanzler Sigmar Gabriel: „Was wir jetzt erleben, ist eine Affäre, ein Geheimdienstskandal, der geeignet ist, eine sehr schwere Erschütterung auszulösen.“
- Ralf Stegner, SPD: „Für die Bundeskanzlerin funktioniert das Spiel nicht mehr, die aktuellen Erkenntnisse von sich fernzuhalten und zu sagen, damit habe ich nichts zu tun.“
- Jens Spahn, CDU: „Warum haben wir den Kollegen Oppermann eigentlich vor 1 Jahr so geschont? Damit SPD nun koalitionären Anstand fahren lässt? #alleswieimmer“
- Irene Mihalic, Grüne: „Wenn Herr Spahn Informationen über Herrn Oppermann im Zusammenhang mit der Edathy-Affäre hat, muss er sie auch vor dem Untersuchungsausschuss darlegen.“
Dienstag, 5. Mai 2015
- Sigmar Gabriel: „[…] und wir dürfen ihnen [den Geheimdiensten] nicht Anforderungen zumuten, die sie vielleicht, weil wir sie nicht gut genug ausstatten, nur dann erfüllen können, wenn sie so irgendwie im halblegalen Bereich mit dem großen Bruder aus den USA kooperieren. […] Das Parlament muss wissen, ob es bei der Kooperation mit der NSA einen Rechtsverstoß beim BND gegeben hat. Die Öffentlichkeit muss das auch wissen.“
- Andreas Scheuer, CDU: „Die linke Tour des Vizekanzlers Gabriel ist ein peinliches Manöver in der SPD-Umfragedepression.“
- Ralf Stegner: „Die fortwährenden Enthüllungen zur BND-Affäre machen deutlich, dass die Union ein Problem hat. Entweder wusste das Kanzleramt von den Vorgängen nichts und hat die Aufsicht über den BND nicht vernünftig ausgeführt. Oder aber das Kanzleramt hat trotz Wissens nichts unternommen und womöglich die Öffentlichkeit getäuscht. Beide Varianten sind schlecht, die zweite geradezu verheerend.“
- Martina Renner, Linke: „Man fragt also die Amerikaner, die uns ausspioniert haben, ob der Untersuchungsausschuss seine Arbeit machen kann. Den Täter fragen, ob man gegen ihn ermitteln darf. Das ist eine abstruse Welt.“
- Österreichische Innenministerin Johanna Mikl-Leitner, ÖVP: „Wir wollen hier [beim BND-Skandal] volle Aufklärung. Meine Sicherheitsbehörden stehen im Kontakt mit den deutschen Sicherheitsbehörden. Darüber hinaus werden wir Anzeige erstatten bei der Staatsanwaltschaft. Ich glaube, wir sollten jede Ebene nutzen. Das heißt, über die Möglichkeiten der Sicherheitsbehörden, also auch der justiziellen Möglichkeiten, sollten wir auch alle diplomatischen Möglichkeiten nutzen. Hier braucht es Aufklärung auf allen Ebenen.“
- Sigmar Gabriel will verhindern, dass „die SPD in diesen Sumpf [BND-Skandal] hineingezogen wird. […] Die [CDU/CSU] sind seit zehn Jahren verantwortlich, die könnten für Aufklärung sorgen.“
Mittwoch, 6. Mai 2015
- Thomas de Maizière, CDU: „Ich habe 2008 als Kanzleramtsminister nichts erfahren von Suchbegriffen der US-Seite, Selektoren oder ähnlichem zum Zwecke der Wirtschaftsspionage in Deutschland. […] Von daher bleibt von den gegen mich erhobenen Vorwürfen nichts übrig.“
- Angela Merkel: „Ich werde da aussagen und da Rede und Antwort stehen, wo das geboten ist. Das ist im Untersuchungsausschuss, wenn das gewünscht wird. Da stehe ich gerne zur Verfügung.“
- André Hahn, Linke: „Bis jetzt liegt ja vieles im Dunkeln, und das Bundeskanzleramt hat widersprechende Erklärungen [zum BND-Skandal] abgegeben.“
- Hans-Christian Ströbele, Grüne: „Es gibt viele Anhaltspunkte dafür, dass weder vom Bundesnachrichtendienst noch vom Bundeskanzleramt irgendetwas gegenüber der NSA getan worden ist, als diese verbotenen Selektoren aufgefallen sind.“
Donnerstag, 7. Mai 2015
- Konstantin von Notz: „Das [die Einstellung der Übermittlung von Daten vom BND an die NSA] ist auf jeden Fall ein drastischer Schritt, und ich glaube, das ist eine Notreißleine, weil man eben im Jahr 2015 diese Suchbegriffe für Internetverkehre immer noch nicht unter Kontrolle hat, im Hinblick auf Grundrechtsträger, auf deutsche Interessen, auf europäische Interessen. Und mir scheint das jetzt ein sehr drastischer Schritt, der aber natürlich viel zu spät kommt. Wir wissen über diese Probleme seit Snowden 2013. […] Die Frage ist, ob die Bundesregierung nicht selbst in der Pflicht war, 2013 nach Snowden selbst hart zu reagieren, um deutsche Interessen und Grundrechtsträger zu schützen. Und ob Herr Pofalla und damit auch Frau Merkel die Unwahrheit im Bundestagswahlkampf 2013 gesagt haben. […] Und es spricht dafür, dass es ganz krasse Probleme gibt und die Bundesregierung bis zum heutigen Tag deutsche und europäische Interessen nicht schützen konnte. Und das ist ein starkes Versäumnis der letzten Jahre.“
- Christian Flisek, SPD: „Das [die Einstellung der Übermittlung von Daten vom BND an die NSA] ist eine Maßnahme, die ich für dringend geboten halte, weil wir ja gehört haben, dass es bei den Selektorenlieferungen offensichtlich nicht gelungen ist, die Suchbegriffe, die rechtswidrig sind und die gegen deutsche Interessen verstoßen, auszusortieren.“
- Martina Renner, Linke: „Man hat die NSA aufgefordert, zu den Internetselektoren Erläuterungen zu geben, also dem BND mitzuteilen, was in ihrem Datenverarbeitungssystem eigentlich passiert und ob das möglicherweise rechtswidrig ist. Die NSA hat geantwortet, das können wir Euch gar nicht so schnell sagen, weil es geht ja um Millionen von Selektoren. Und da die NSA diese Auskunft nicht geben konnte, das muss man sich vorstellen, hat dann die NSA angeraten, wenn ihr damit so ein großes Problem habt und euer Parlament Euch gerade auf den Füßen rumtritt, dann stoppt doch mal lieber die Erfassung zum Internet.“
Freitag. 8. Mai 2015
- Vize-Regierungssprecherin Christiane Wirtz: „Ich denke, es ergibt jetzt wenig Sinn, sozusagen spekulativ darüber nachzudenken, wie sich die Verhältnisse oder die deutsch-amerikanischen Verhältnisse verändern können. Das deutsch-amerikanische Verhältnis ist von einem großen Vertrauen geprägt. Das, was jetzt passiert, was sozusagen auch in Erfüllung der Fragen des Untersuchungsausschusses passiert, ist ein ganz normales Verfahren, nämlich ein völkerrechtliches Verfahren, ein Konsultationsverfahren, das mit den Amerikanern durchgeführt wird. Insofern ist das, denke ich, nichts, was jetzt die deutsch-amerikanischen Beziehungen erschüttern wird, und zwar in keiner Weise.“
Samstag, 9. Mai 2015
- Katrin Göring-Eckardt, Grüne: „Die Listen mit den Selektoren sind Teil der Beweisanträge im NSA-Untersuchungsausschuss. Wir erwarten, dass das Bundeskanzleramt dem Ausschuss diese Listen zur Verfügung stellt. Sonst bleibt nur der Gang nach Karlsruhe [also vor das Bundesverfassungsgericht].“
Sonntag, 10. Mai 2015
- Hans-Peter Uhl, CDU: „Dass Teile der Politik und der Medien den völlig falschen Eindruck erweckt haben, der BND sei eine kriminelle Organisation, hat eine fatale Außenwirkung.“
Montag, 11. Mai 2015
- Thomas Strobl, CDU: „Wir brauchen einen Beauftragten für die Nachrichtendienste, der sich von morgens bis abends hauptamtlich um die Kontrolle der Geheimdienste kümmert.“
- Christian Flisek, SPD: „Wir brauchen kein neues Gesicht, keinen Mr. oder keine Mrs. Geheimdienstkontrolle, sondern mehr Personal und Sachmittel.“
- Ralf Stegner, SPD: „Das Parlamentarische Kontrollgremium muss die Möglichkeit erhalten, die Listen [der Selektoren] zu sehen, das ist nicht verzichtbar.“
- FDP-Bundesvorsitzender Christian Lindner, FDP: „Ich habe kein Vertrauen mehr in die Behörde Bundeskanzleramt. Die Geheimdienste haben entweder ein Eigenleben entwickelt oder mit Billigung der politischen Leitungsebene in Deutschland und Europa Bürger, Diplomaten und Unternehmen ausspioniert. Man weiß gar nicht, welcher Skandal schlimmer wäre.“
- Angela Merkel: „Alle Materialien aus dem Kanzleramt, und zum Teil ist das ja noch im Prozess, auch vom BND, werden diesem [NSA-]Untersuchungsausschuss zugeliefert, das ist für uns eine Selbstverständlichkeit.“
- Angela Merkel: „Ich kann nur […] sagen, dass jeder nach bestem Wissen und Gewissen gearbeitet hat. Das gilt für die heutigen Kanzleramtsminister [Peter Altmaier], aber auch die Vorgänger und auch für Ronald Pofalla, und die Einzelheiten gehören dann in den Untersuchungsausschuss. […] Für mich ist es eine Selbstverständlichkeit, dass sich Nachrichtendienste auch an deutsche Gesetze zu halten haben, wenn sie sich in Deutschland bewegen.“
- Angela Merkel: „Alle Materialien aus dem Kanzleramt, und zum Teil ist das ja noch im Prozess, auch vom BND, werden diesem [NSA-]Untersuchungsausschuss zugeliefert, das ist für uns eine Selbstverständlichkeit.“
- Steffen Seibert: „Ich kann nur für mich wie für die Mitglieder der Bundesregierung wie für alle Chefs des Bundeskanzleramts – den jetzigen wie seine Vorgänger – ganz klar sagen: Wir haben nach bestem Wissen und Gewissen gearbeitet, und wir haben nach bestem Wissen und Gewissen die Öffentlichkeit informiert.“
- Hans-Christian Ströbele: „Ohne die Listen [der Selektoren] können wir nicht einschätzen, was die Amerikaner suchten und ob dies in Ordnung war, deswegen bin ich heute zum BND gefahren. […] Zur Not zelte ich vor dem Tor des BND.“
Dienstag, 12. Mai 2015
- Menschenrechtskommissar des Europarates Nils Muiznieks: „Das Kontrollsystem [der Geheimdienste] muss gestärkt werden.“
- Yasmin Fahimi: „Das hat natürlich schon auch ein Ausmaß von einer Staatsaffäre, wo ich hoffe, dass wir uns am Ende des Tages nicht bei unseren europäischen Nachbarn überall entschuldigen müssen, dafür, dass der Bundesnachrichtendienst hier entweder ein Eigenleben entwickelt hat oder aber, dass die Kontrolle an anderer Stelle versagt hat.“
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: Sensburg, Vorsitzender des #NSAUA zu Ausschuss-Protokollen: „Wir könnten sie auch leaken dann“
: Sensburg, Vorsitzender des #NSAUA zu Ausschuss-Protokollen: „Wir könnten sie auch leaken dann“
Im November vergangenen Jahres erzählte der Vorsitzender Geheimdienst-Untersuchungsauschuss, Patrick Sensburg, auf der in Berlin stattfindenden FiFFcon von der Arbeit des #NSAUA. In der anschließenden Frage und Antwort-Runde wurde er gefragt, warum es bisher keine richtigen Protokolle online zu finden geben würde und es nur unseren Live-Blog-Service gäbe, der aufgrund mangelnder stenographischer Fähigkeiten unsererseits nicht 100% zuverlässig ist. Die Antwort dazu passt zum heutigen Tage, wo Sensburg in Folge der Veröffentlichung von bisher nicht-öffentlichen Protokollen aus öffentlichen Sitzungen auf Wikileaks via Twitter öffentlich erklärte:
Bereits heute hatten wir kommentiert: Skandalisierung der Veröffentlichung von NSAUA-Protokollen soll vom eigentlichen Skandal ablenken. Passend zum Statement von Patrick Sensburg auf Twitter haben wir gerne die Stelle transcribiert, wo er vor einigen Monaten noch Transparenz und damit Protokolle versprochen hatte. Und dann nicht geliefert hat.
Also ich geh davon aus, dass die Protokolle veröffentlicht werden, das dauert halt nur ein bisschen. Ich kümmer mich drum. Also ich geh davon aus, dass sie veröffentlicht werdem. Es gibt natürlich, und jetzt müssen wir genau sein, Protokolle aus öffentlichen Sitzungen, es gibt die Protokolle aus den Beratungssitzungen und es gibt die Protokolle aus den nicht-öffentlichen und eingestuften Sitzungen, die dann auch selber wieder eingestuft sind. Die Protokolle aus den Beratungssitzungen sind nicht-öffentlich, weil auch die Beratungssitzungen nicht-öffentlich sind.
Da gibts jetzt nochmal die Abstufung des sogenannten Wortprotokolls. Die sind dann wirklich wortwörtlich und teilweise lesen die sich auch so. Weil wenn Sie mal hören, was man so auf Veranstaltungen von sich gibt, da fehlt dann manchmal entweder das Subjekt, Prädikat oder das Objekt. Aber alle wussten, was gemeint ist. So sind die Protokolle auch Wortprotokolle. Die Protokolle sind grundsätzlich nicht-öffentlich, werden aber Bestandteil des Abschlußberichtes, weil dann darauf Bezug genommen wird.
Die Protokolle aus den öffentlichen Sitzungen sind in der Regel Kurzprotokolle, die werden, nach meiner Erkenntnis öffentlich sein und müssten auf der Seite des Bundestages zu finden sein. Ich kümmer mich aber darum, ob das der Fall ist. Da müssten eigentlich die ersten schon drauf sein.
Ich kümmer mich drum wenn das nicht der Fall ist. Ich guck auch nicht jeden Tag, weil, ich hab’ die Protokolle in Papier da liegen und wir haben sie als PDF auf dem Laufwerk. Wenn jemand.. hat schon mal jemand geguckt – sind die schon drauf? Kann das jemand bestätigen? [Publikum, unverständlich] Wir könnten sie auch leaken dann. Aber das Schönere wäre eigentlich, das wäre sofort auf der Bundestagsseite zu finden. Das letzte Mal, als ich draufgeguckt habe, waren auf jeden Fall zum Beispiel die Dokumente der Sachverständigen-Anhörung drauf. Zum Beispiel war ja auch der Frank Rieger da ..bitte? .. Ja, die war auch live, da sind aber auch die Papiere, die die da abgegeben haben, finden Sie dort als PDF, von daher: Ich kümmer mich einfach darum, ob die Protokolle auf der Internetseite des Bundestages im Bereich des Ausschusses zu finden sind. Ich habe damit gar kein Problem. Das ist ja öffentlich. [Publikum, unverständlich] Ja, es ist schneller, und dafür machen wir sie ja auch. Von daher, das Wort schneller, das kann ich nachvollziehen, ähm, da müssen Sie mich jetzt ein bisschen schlagen für: ich muss die immer freigeben. Also nicht, weil ich die korrigiere.. ja, mal langsam.. nicht, weil ich die korrigiere oder sage ‚Da müssen wir den Satz rausnehmen’ oder sowas, Gott bewahre, ich mach’ keine Urkundenfälschung, aber die kommen erstmal zu mir und dann muss da so eine Unterschrift drunter. Und ich hab jetzt am Freitag alleine von drei Sitzungen mir die Protokolle durchgelesen und hab sie unterschrieben. Die Wortprotokolle, die haben dann so 40 Seiten. Also vielleicht lag das jetzt an mir, dass ich ein bisschen lahm war, ich will jetzt keinem andern die Schuld geben. Aber die Kurzprotokolle müssten nach meiner Meinung auf der Seite des Ausschusses zu finden sein. Und ich kümmer mich drum.
[fragt ins Publikum:] Ist zu finden? Wissen sie zu welchem Datum? Haben Sie’s gerade da? [Publikum antwortet] 16. 10., da ist noch ein bisschen… Auf den Ausschussseiten. Okay, also ich kümmer mich drum, dass es dann auch schneller geht. Okay. Ich kann nur sagen, ich kläre es so schnell wie es geht, und wenn nicht schnell genug ist, setze ich mich dafür ein dass es schneller geht. Okay?
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: Skandalisierung der Veröffentlichung von NSAUA-Protokollen soll vom eigentlichen Skandal ablenken
Europasaal vor der Sitzung. : Skandalisierung der Veröffentlichung von NSAUA-Protokollen soll vom eigentlichen Skandal ablenken Seit über einem Jahr läuft der Geheimdienst-Untersuchungsausschuss im Deutschen Bundestag. Gestartet als Untersuchungsausschuss für den NSA-Skandal hat sich die Arbeit immer mehr auf eine Untersuchung der Praktiken von Bundesnachrichtendienst und Co verlagert. Das liegt auch daran, dass unsere Geheimdienste viel mehr in das Netzwerk von NSA & Co eingebunden sind, als uns unsere Bundesregierung nach Start der Snowden-Enthüllungen suggerierten.
Und während der über einjährigen Untersuchungsarbeit kam bisher auch schon raus, dass unsere Geheimdienste offensichtlich mehr tun, als unsere Gesetze es zulassen und die dafür zuständigen Kontrollgremien davon mitbekommen haben. Insofern ist der einzige parlamentarische Untersuchungsausschuss in einer westlichen Demokratie nach einem Jahr bereits ein Erfolg. In keinem anderen Land gibt es eine solche Diskussion, die vor allem in den vergangenen drei Wochen rund um die BND-Affäre geführt wurde.
Die Sitzungen des NSAUA sind häufig öffentlich, zumindest der öffentliche Teil. Oftmals werden anschließend Zeugen, vor allem (frühere) Mitarbeiter aus Bundeskanzleramt und Bundesnachrichtendienst anschließend noch nicht-öffentlich verhört. Diese Teile sind dann geheim. Journalisten und Besucher haben Zugang zum öffentlichen Teil und dürfen von dort auch berichten. Nur Ton- und Bildaufnahmen sind leider verboten. Besucher, Journalisten und Abgeordnete twittern fröhlich Zitate aus den Verhören, es gibt anschließend Berichte in einigen Medien und immer schreibt einer von uns bei netzpolitik.org ein beinahe Live-Transcript. Wir nennen das Live-Blog. Beinahe Live-Transcript deswegen, weil keiner von uns Stenographie kann und Zeugen häufig schnell reden.
Es ist notwendig, dass die Original-Protokolle veröffentlicht werden
Unsere Live-Blogs aus zahlreichen Sitzungen waren bisher die einzige ausführliche Quelle für Aussagen in dem Ausschuss. Es werden zwar auch stenographische Protokolle erstellt, aber die bleiben geheim, obwohl sie nicht als geheim eingestuft werden. Sie werden einfach nur nicht veröffentlicht. Das wurde zwar in der Vergangenheit auch vom Ausschussvorsitzenden Patrick Sensburg, einem CDU-Politiker versprochen, passiert ist aber bisher nichts. Und das soll auch so bleiben. Das Argument für die nicht-Veröffentlichung lautet, dass sich zukünftige Zeugen besser auf Aussagen vorbereiten könnten und damit die Aufklärung erschwert würde. Allerdings haben schon häufig Zeugen erklärt, dass sie sich bei uns auf netzpolitik.org ausführlich informieren würden, die wir das legal tun. Aber nur als Beinahe-Transcript. Und wir schreiben immer dazu, dass es wir uns zwar bemühen („nach bestem Wissen und Können“), aber im Eifer des Gefechts auch Teile fehlen könnten. Echte Protokolle könnten helfen, diese Fehler zu verbessern. Müsste man mal, will man aber nicht.
Wobei man davon ausgehen kann, dass die interessanten Zeugen, die wirklich etwas zur Aufklärung beitragen könnten, selbstverständlich Zugriff auf die Original-Protokolle über Bundeskanzleramt oder Bundesnachrichtendienst haben werden. So, wie diese Bundesregierung und unser Auslandsgeheimdienst die Aufklärungsarbeit erschweren und behindern, ist das mehr als realistisch. Es gab z.B. mal einen Vorfall, wo ein Zeuge sogar mehr Dokumente zur Vorbereitung gelesen hatte, als überhaupt bei den Abgeordneten angekommen waren. Insofern halte ich nicht viel von dem Argument, was vorgeschoben erscheint und nur mehr Aufmerksamkeit und Aufklärung verhindern will.
Durch Skandalisierung der Leaks wird vom eigentlichen Skandal abgelenkt
Heute veröffentlichte die Transparenz-Plattform Wikileaks einige bisher nicht veröffentlichter Protokolle, zumindest die nicht als geheim klassifizierten Teile, die zu weiten Teilen schon in Form unserer Live-Blogs auf netzpolitik.org standen. Und sofort gibt es einen Aufschrei aus dem (konservativen) Lager, was kein Interesse an mehr Aufklärung hat und die ganze Zeit die Durchhalteparole abgibt, dass alles in Ordnung sei und keine Gesetze überschritten wurden. Während draussen der BND-Skandal tobt und die Bundesregierung bereits mehrfach der Lüge und Nicht-Aufklärung überführt wurde.
Es wird suggeriert, dass durch das Weitersenden der Protokolle die Aufklärungsarbeit verhindert würde. Wohlgemerkt: Es handelt sich um Mitschriften von öffentlichen Verhören, also Informationen, die alle Besucher im Raum auch zu hören bekommen haben, nicht um Geheimnisse. Ich finde es gut, dass die Dokumente jetzt online sind. Denn jetzt kann die interessierte Öffentlichkeit sich jetzt aus Originaldokumenten nochmal in der Retrospektive über die Arbeit des Geheimdienst-Untersuchungsausschuss informieren.
Wer jetzt daraus einen Skandal konstruiert, will nur vom eigentlichen Skandal ablenken: Dass unsere Bundesregierung viel mehr über Gesetzesüberschreitungen durch unsere eigenen und befreundete Geheimdienste weiß, als sie uns bisher erklärten. Und niemand für diesen kalkulierten Verfassungsbruch Verantwortung nehmen will.
Nachdem die Protokolle jetzt auf Wikileaks stehen könnte der Deutsche Bundestag sie endlich auch mal offiziell online stellen. Es gibt keine Argumente mehr dagegen.
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: Exportkontrollen für Überwachungstechnologie: Tippelschritte statt großer Sprünge
Die Tastatur als Handgranate - Illustration einer Europol-Analyse zu Bedrohungen im Internet. : Exportkontrollen für Überwachungstechnologie: Tippelschritte statt großer Sprünge Seit Jahren machen in Europa ansässige Hersteller von Überwachungstechnologien gute Geschäfte mit autokratischen Staaten, wo ihre Produkte zur Verfolgung und Unterdrückung von Regimekritikern, Journalisten und Aktivisten eingesetzt werden. Erstmals im Dezember 2013 einigten sich die Teilnehmerstaaten des sogenannten Wassenaar-Forums, darunter auch Deutschland, darauf, die Ausfuhr von Überwachungstechnologien künftig streng zu kontrollieren. Im Zuge der Umsetzung dieses Wassenaar-Beschlusses nahm die EU-Kommission die dort benannten Technologien im Herbst 2014 in die Liste der kontrollierten Güter im EU-Exportkontrollrecht (Dual Use Verordnung) auf. Die dort gelisteten Güter dürfen seitdem nur noch nach vorheriger Genehmigung durch die nationalen Aufsichtsbehörden (in Deutschland: BAFA) ausgeführt werden.
Doch es verbleiben weiterhin Schutzlücken: Nicht sämtliche Überwachungstechnik wird von dem Wassenaar-Beschluss und der europäischen Exportkontrollrecht erfasst. Gleiches gilt für Neuentwicklungen im Bereich der Kommunikationsausspähung. Was fehlt, ist ein allgemeiner Auffangtatbestand, der Ausfuhren verbietet oder zumindest genehmigungspflichtig macht, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die betroffenen Produkte in den Empfängerstaaten zu menschenrechtswidrigen Zwecken verwendet werden.
Umso erfreulicher ist es, dass das Bundeswirtschaftsministerium es sich nun zum Ziel gesetzt hat, diese Schutzlücken zu schließen. Der Entwurf für eine Änderung der Außenwirtschaftsverordnung sieht vor (PDF), dass „technische Unterstützung in Drittländern durch einen Deutschen oder einen Inländer“ genehmigungsbedürftig ist, wenn er vom BAFA darüber unterrichtet worden ist, dass diese Unterstützung im Zusammenhang mit der Entwicklung, Herstellung, Handhabung, Wartung, Reparatur oder dem Betrieb von gelisteter Überwachungstechnik steht. Reguliert wird also nicht der Export selbst, sondern die Erbringung der „technischen Unterstützung“. Die wiederum kann ganz unterschiedlich aussehen und technische Unterlagen ebenso umfassen wie Unterweisung, Vermittlung von Fertigkeiten, Schulung, Arbeitshilfe oder Beratungsdienste. Da Überwachungstechnologien ohne diese technische Unterstützung kaum sinnvoll und effektiv betrieben werden können, tut das BMWi hier grundsätzlich durchaus einen sinnvollen Schritt, um die ungehinderte Verbreitung solcher Technik einzudämmen.
So weit, so gut. Doch der Entwurf hat auch seine Schattenseiten. So erfasst er nicht die technische Unterstützung für jegliche Arten von Technologie zur Kommunikationsüberwachung, sondern bezieht sich explizit auf die bereits im EU-Recht geregelten Tatbestände. Statt einen umfassenden und zukunftsfesten Auffangtatbestand zu schaffen, der auch für künftige Entwicklungen in diesem Bereich gelten würde, erzeugt das BMWi hier also nur eine zusätzliche Genehmigungspflicht, die neben die sich ohnehin aus dem EU-Recht ergebenden Genehmigungspflichten tritt.
Bemerkenswert sind auch die Ausnahmen von der Genehmigungspflicht. Pauschal von der Regelung ausgeklammert ist die technische Unterstützung, wenn sie etwa in einem Mitgliedstaat der EU, der NATO oder der OECD erbracht wird. Diese Staaten erhalten also gleichsam einen Persilschein in Sachen Menschenrechte, so dass Überwachungstechnologie dorthin ohne Prüfung oder Genehmigung exportiert werden darf.
Auf EU-Ebene laufen derzeit die Verhandlungen um eine Neufassung der Genehmigungstatbestände in der Dual-Use-Verordnung. Dabei ist auch ein Menschenrechtsvorbehalt speziell für die Ausfuhr von Überwachungstechnologie im Gespräch, ohne dass bisher klare Vorstellungen über den möglichen Wortlaut einer solchen Klausel bestehen. Der Vorstoß des BMWi könnte helfen, hier den politischen Druck für eine EU-weit einheitliche Lösung zu erhöhen. Dabei hätte es allerdings deutlich beherzter vorgehen können, um echte Maßstäbe beim Schutz der Menschenrechte vor dem Missbrauch von Überwachungstechnologie zu setzen.
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: Abhörstation auf der britischen Botschaft in Wien entdeckt
Unscheinbare Technik auf der britischen Botschaft. Quelle: N.N./<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/at/">CC BY-SA 2.0</a> : Abhörstation auf der britischen Botschaft in Wien entdeckt Der österreichische Radiosender FM4 hat einen ausführlichen Artikel veröffentlicht, der den Standort einer weiteren Abhörstation in Wien enthüllt. Die auf die Überwachung von Mobilfunknetzen spezialisierte Anlage befindet sich offenbar auf dem Dach der britischen Botschaft.
Bisher waren drei amerikanische Abhörstationen in Österreich bekannt geworden (IZD-Tower, „NSA-Villa“, US-Botschaft), die mit Beschreibungen in Snowden-Dokumenten in Übereinstimmung gebracht werden konnten. Die nun entdeckte britische Anlage ist aller Wahrscheinlichkeit nach die noch fehlende vierte, von der in den geleakten Papieren die Rede ist.
Wie der Artikel erläutert, ist insbesondere die Mobilfunküberwachung in Wien von zentralem Interesse für Geheimdienste:
Während der deutsche BND ganz offiziell die Daten-Backbones etwa an der Frankfurter Internet Exchange DE-CIX anzapfen darf, verfügen Österreichs Dienste über keine offizielle Vollmacht, Daten an der Glasfaser hierzulande en gros abzuzapfen. Das ist einer der beiden Gründe, warum der Mobilfunküberwachung in Österreich automatisch ein höherer Stellenwert zukommt. Der zweite Grund ist, dass Wien neben Genf weltweit die größte Dichte an diplomatischem Personal aufweist. Von der OPEC, den UN-Organisationen, IAEA und OSZE angefangen wimmelt es hier von hochkarätigen Abhörzielen.
Darüber hinaus wird gezeigt, wie der in den Dokumenten angesprochene „Special Collection Service“ (ein Joint Venture von CIA und NSA) die britische Abhöranlage aller Wahrscheinlichkeit nach genutzt hat bzw. nutzt. „Network Mapping“ wird als Vorgehensweise beschrieben, „die für einen Angriff essentiellen Parameter des Netzes vorher zu erfassen“. Am Beispiel des Sony-Hacks wird die Strategie dahinter verdeutlicht:
Im Fall des Sony-Hacks waren die Angreifer bereits Monate davor eingedrungen und hatten die Parameter wie IP- und MAC-Adressen aller wichtiger Komponenten, Server- und Firewalltypen usw. erhoben. Der eigentliche Angriff erfolgte erst Wochen später. Es lief deshalb für Sony so verheerend ab, weil die Attacke dadurch schnell und präzise abgewickelt werden konnte. Alle Knackpunkte des Sony-Netzes waren den Angreifern genau bekannt.
Nach der gestrigen Veröffentlichtung des Berichts hat das österreichische Innenministerium die Absicht geäußert, ihn „im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten“, die zur Verfügung stehen, prüfen zu wollen.
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Militärischer Abschirmdienst: Wir veröffentlichen, wie der Militärgeheimdienst gegen Journalisten vorgehen sollte
Rauch über Köln? Selbstbild des Militärgeheimdiensts MAD. Militärischer Abschirmdienst: Wir veröffentlichen, wie der Militärgeheimdienst gegen Journalisten vorgehen sollte Ein Abteilungsleiter des Verteidigungsministeriums drängte gemeinsam mit der Waffenschmiede Heckler & Koch den Militärgeheimdienst MAD, gegen kritische Journalisten vorzugehen. Das geht aus den Original-Dokumenten des aktuellen Skandals hervor, die wir an dieser Stelle veröffentlichen. Auch das Verteidigungsministerium kritisierte die „negative Berichterstattung“ als „Kampagne“.
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: Bundesregierung: No-Spy-Abkommen kommt nach „bestem Wissen und Gewissen“
: Bundesregierung: No-Spy-Abkommen kommt nach „bestem Wissen und Gewissen“
Am 14. August 2013, mitten im vergangenen Bundestagswahlkampf und zwei Monate nach Start der Snowden-Enthüllungen, erklärte der damalige und jetzige Regierungssprecher Steffen Seibert in der Bundespressekonferenz, dass es ein No-Spy-Abkommen mit den USA geben würde:Außerdem ist geplant, mit den Vereinigten Staaten ein sogenanntes No-Spy-Abkommen zu schließen. Diese Vereinbarung soll festhalten, dass sich die USA und Deutschland gegenseitig weder ausspähen noch ausspionieren noch das jeweilige nationale Recht verletzen. Die mündliche Zusage dazu, ein solches Abkommen abzuschließen, liegt von amerikanischer Seite schon vor.
Damit suggerierte er für die Bundesregierung und Angela Merkel, dass alles in Ordnung sei. Was nachweislich nicht der Wahrheit entsprach. Nachdem der Rechercheverbund aus SZ, WDR und NDR Mails zwischen US- und deutschen Diplomaten geleakt hat, die genau das Gegenteil bestätigen, liest sich das ganz anders. Für Seibert kein Problem, er habe damals „nach bestem Wissen und Gewissen“ geantwortet.
Update: Hier ist der Supercut zu der Seibert-Aussage gestern in der Bundespressekonferenz.
Das wiederholte auch Angela Merkel heute:
Merkel weist diese Vermutung zurück. „Wir alle, auch Kanzleramtsminister Ronald Pofalla, sowie sein Vorgänger und sein Nachfolger haben nach bestem Wissen und Gewissen gearbeitet“, sagte sie am Montag.
Im BND-Skandal ist das versprochene No-Spy-Abkommen ein weiterer Punkt, wo die Bundesregierung unter Druck gerät, diplomatisch ausgedrückt die Wahrheit gedehnt zu haben. Kommentatoren bei vielen größeren Medien sehen das auch kritisch.
Robert Roßmann kommentiert bei SZ.de: Das ungeheuerliche Schweigen der Kanzlerin.
Wer nun erwartet hatte, dass Seibert sich für seine falschen Aussagen entschuldigt oder wenigstens rechtfertigt, wurde am Montag schwer enttäuscht. In der Bundespressekonferenz wiederholte Seibert nur ein ums andere Mal, er habe 2013 „nach bestem Wissen und Gewissen“ informiert. Alles Weitere müsse in den Kontrollgremien, also nicht öffentlich besprochen werden. In einer Demokratie, die sich ernst nimmt, können derart gravierende Vorwürfe aber nicht hinter verschlossenen Türen verhandelt werden. Sie gehören an die Öffentlichkeit. Wer jetzt Seibert geißelt, trifft jedoch den Falschen. Er ist nur der Sprecher, verantwortlich für sein Schweigen ist die Kanzlerin.
Philipp Wittrock kommentiert bei Spiegel-Online: No-Spy-Abkommen: Das Gewissen der Kanzlerin
Natürlich, ein Rücktritt steht nicht bevor, schon gar nicht der der Kanzlerin. Aber die Lage ist ernst, die Regierung alarmiert. Es geht jetzt um Lüge und Wählertäuschung. Die Glaubwürdigkeit der sonst so unangreifbar erscheinenden Regierungschefin leidet in der BND-Affäre. Tag für Tag muss sich das Kanzleramt als Fachaufsicht des deutschen Auslandsgeheimdienstes gegen neue, unangenehme Enthüllungen wehren. Und inzwischen fällt der Bundesregierung nicht mehr viel ein zur eigenen Verteidigung, außer zu rufen: Vertraut uns einfach! Aber was heißt das eigentlich, man habe immer nach „bestem Wissen und Gewissen“ gearbeitet und informiert? Klingt hochmoralisch. Doch so lässt sich so ziemlich jede Anschuldigung, es sei getrickst, getäuscht, betrogen oder gelogen worden, zurückweisen. Das gilt erst recht, wenn die Bundesregierung keine inhaltlichen Belege oder Argumente vorbringt. Ist ja alles streng geheim!
Stephan Haselberger kommentiert beim Tagesspiegel: Angela Merkel am Wendepunkt
Wenn das so weiterläuft, und wenn sie es so weiterlaufen lässt, dann kann die BND/NSA-Affäre zum Wendepunkt von Angela Merkels Kanzlerschaft werden. Auf dem Spiel steht nicht weniger als Merkels wichtigstes politisches Kapital: Glaubwürdigkeit und Vertrauenswürdigkeit.[.…] Was hat die Frau, der die Deutschen vertrauen, von alledem gewusst? Was hat sie getan, was unterlassen? Diese Fragen mögen der Kanzlerin nicht gefallen; dass sie laut gestellt werden, wird sie sich aber gefallen lassen müssen, auch von der SPD.[…] Es ist aber nicht Aufgabe der SPD, das einzigartige Vertrauensverhältnis zwischen Merkel und den Deutschen zu verteidigen. Dafür ist Angela Merkel schon selber zuständig. In ihrem eigenen Interesse. Und im Interesse der Wähler. Ihnen schuldet sie eine Antwort auf die Frage, ob dieses Vertrauen gerechtfertigt war und ist.
Falk Steiner kommentiert im Deutschlandfunk: Erklärungsnotstand im Kanzleramt.
Insofern war es überaus mutig von der Bundesregierung, sich im Sommer 2013 mit vagen Aussagen der US-Partner und Versicherungen des eigenen Dienstes, dass auf deutschem Boden deutsches Recht gegolten habe, zufriedenzustellen. Einen Spion im BND, ein Kanzlerinnenhandy, einen Selektorenskandal und mindestens drei Kooperationsprojekte des BND mit US- oder britischen Diensten später ist kaum mehr zu übersehen: Jener Teil der Bundesregierung, der die Affäre für beendet erklärte, ist nun selbst in Erklärungsnot – und das ist, vorneweg, die Kanzlerin höchstselbst.