Überwachung

Staatliche Überwachung, Innenpolitik, Cybermilitär und Geheimdienste.

  • Mitschnitt Pressekonferenz: Strafanzeige gegen BND und Telekom wegen „Ausspähen unter Freunden“ eingereicht
    Verklagen BND und Telekom: Grüne Politiker Özdemir, Pilz und Kmiotek.
    Mitschnitt Pressekonferenz Strafanzeige gegen BND und Telekom wegen „Ausspähen unter Freunden“ eingereicht

    In Österreich und Luxemburg wurden heute Strafanzeigen gegen BND, Deutsche Telekom und bisher unbekannte Mittäter eingereicht. Auf Basis interner Dokumente wird ihnen vorgeworfen, im Rahmen der Operation Eikonal bis zu 31 Staaten in Europa ausgespäht zu haben. Grüne Politiker aus ganz Europa wollen eine „Joint Investigation Activity“ gründen.

    19. Mai 2015 6
  • : Die Vorratsdatenspeicherung und das Panoptikum
    3D-Modell nach einer Skizze von Jeremy Bentham
    Die Vorratsdatenspeicherung und das Panoptikum

    Was hat die Vorratsdatenspeicherung mit dem Panoptikum gemeinsam? Sehr vieles! Ich habe 2010 in einer Prüfungsarbeit die Vorratsdatenspeicherung auf ihre panoptischen Effekte hin untersucht. Die Arbeit ist leider aktueller den je und geht vor allem auf die gesellschaftlichen Auswirkungen einer Vorratsdatenspeicherung ein. Aber lest selbst…

    Die komplette Arbeit wurde von der Universitätsbibliothek Tübingen veröffentlicht und kann hier abgerufen werden: http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-opus-56063

    Der folgende Text basiert auf einem Artikel in den Datenschutz Nachrichten 2/2011 der die Arbeit zusammenfasst.

    Die Vorratsdatenspeicherung und das Panoptikum

    Aufbauend auf den Erfahrungen der bisherigen Vorratsdatenspeicherung und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sollen die (Macht-)Wirkungen der Vorratsdatenspeicherung im folgenden Artikel mit Hilfe des panoptischen Prinzips von Michel Foucault analysiert werden. Dieses basiert auf der Gefängnisarchitektonik des Panoptikum von Jeremy Bentham. Das Gefängnis besteht aus einem ringförmigen Gebäude in dem Zellen eingelassen sind, welche durch die ganze Tiefe des Gebäudes reichen und zum Mittelpunkt hin einsehbar, aber untereinander abgeschirmt sind. Genau in der Mitte der Anlage befindet sich ein Turm in dem der Wächter postiert wird. Dieser Turm ist so beschaffen (Jalousien, Trennwände), dass er für die Häftlinge nicht einsehbar ist, gleichzeitig aber die Überwachung der Zellen perfekt gewährleistet.

    Der Insasse muss von einer stetigen Überwachung ausgehen, obgleich diese nicht gewährleistet sein muss, ja sogar überflüssig sein kann. Die Überwachung muss dabei sichtbar, aber uneinsehbar sein – „der Häftling [darf] niemals wissen […], ob er gerade überwacht wird, aber er muss [sich] sicher sein, daß er jederzeit überwacht werden kann.“ (Foucault, Michel: Überwachen und Strafen) Durch den Überwachungsdruck können den Insassen Verhaltensweisen aufgezwungen werden.

    Foucault leitet aus der Architektur und ihrer Wirkungsweise das dahinterstehende panoptische Prinzip ab. Mit Hilfe dieses Prinzips soll im Folgenden die Vorratsdatenspeicherung im Hinblick auf ihre panoptischen Züge untersucht werden.

    Sichtbarkeitsbereiche

    Eine sehr wichtige Rolle spielt beim Panoptikum die Sichtbarkeit. Das Gefängnis ist so angelegt, dass es eine perfekte Einsehbarkeit der Zellen gewährleistet – mit nur einem Blick ist es möglich viele Insassen zu sehen und ihr Verhalten auf Konformität zu prüfen. Dabei darf der Überwachte keinen Hinweis darauf bekommen, ob er gerade überwacht wird oder nicht.

    Uneinsehbarkeit der Überwachung

    Die Speicherung der Daten findet bei verschiedenen privaten Unternehmen statt. Ob auf sie zugegriffen wird, wird dem Betroffenen, wenn überhaupt, nur im Nachhinein mitgeteilt. Das Max Planck Institut zog Akten-Stichproben vergangener Verkehrsdatenabfragen und wertete diese aus. Laut dieser Studie konnten ein Drittel der Beschuldigten über die Akteneinsicht Wissen über die Nutzung der Verkehrsdaten erlangen. Nur 4 % wurden per Aktenbeschluss informiert. Eine Vernichtung der Daten konnte den Akten nur in 3 % der Verfahren entnommen werden. Eine rechtliche Aufklärungspflicht besteht nicht, obgleich das BVerfG in einer zukünftigen Umsetzung eine Benachrichtigungspflicht fordert. Diese setzt dennoch erst nach der Überwachung ein.

    Welche Informationen aus den Vorratsdaten abgeleitet werden, mit welchen Daten sie verknüpft werden und welche Verdachtsmomente und Schlüsse aus ihnen gezogen werden, bleibt weiter unklar. Selbst Verfahrensregeln über die Auswertung der Daten, die nach dem Urteil des BVerfG zu erlassen sind, lassen kaum Schlüsse zu unter welchen Umständen die Überwachung stattfindet.

    Es können mittels sogenannten ‚Stillen SMS’ sogar Verkehrsdaten ohne das Wissen des Überwachten erzeugt werden. Diese sind im Prinzip ganz normale SMS die aufgrund einer Information in der SMS aber vom empfangenden Gerät nicht angezeigt werden. Dadurch werden Verkehrs- und Standortdaten erzeugt, die wiederum über eine Verkehrsdatenabfrage abgerufen werden können.

    Der Überwachte kann also grundsätzlich nur im Nachhinein nachvollziehen ob er überwacht wurde. Eine Einsicht in die Funktionsweise des Systems kann er nicht erlangen.

    Sichtbarkeit der Überwachten

    Die Inhaltsanalyse von Kommunikation ist sehr aufwendig, teuer und fehleranfällig. Die Analyse der Verkehrsdaten hingegen kann vollautomatisiert stattfinden und ist häufig deutlich aufschlussreicher als die Inhaltsanalyse. Im folgenden sollen die Möglichkeiten der Informationsgenerierung aus den Vorratsdaten und etwaige Umgehungsmöglichkeiten skizziert werden.

    Extraktion von Wissen aus Verkehrsdaten

    Beziehungen zu anderen Personen und Verhalten

    In den Verkehrsdaten nur einer Person spiegeln sich nahezu alle sozialen Kontakte wieder. Es können aber auch Beziehungsintensitäten abgeleitet werden: „Mit wem kommuniziert die Person wann, wie oft, über welche Kommunikationsart, wie lange und in welchem zeitlichen Kontext zu bestimmten Ereignissen?“

    Aus langer und häufiger Kommunikation lässt sich eine engere soziale Bindung ableiten. Es kann zwischen geschäftlichen Kontakten, die innerhalb üblicher Geschäftszeiten stattfinden, und privaten differenziert werden. Beziehungspartner können anhand der Intensität der Kommunikation, welche auch während üblicher Geschäftszeiten und Auslandsaufenthalten anhält, identifiziert werden. Ebenso kann eine Affäre aus den Daten herausgelesen werden. Auch spielen die Orte der eingebuchten Handys eine zentrale Rolle bei der Analyse der Beziehungen.

    Durch die Verknüpfung mit weiteren Daten entsteht ein noch klareres Bild. Wurde zum Beispiel einige Zeit zuvor ein Hotel gebucht an dessen Ort sich die beiden Telefone treffen? Die Daten können aber auch mit externen Quellen abgeglichen werden z.B. mit dem Bankkonto, Buchungsinformationen von Verkehrsmitteln (Mietwagen, Bahn etc.) oder Hotels.

    Rückschlüsse auf persönliche Lebenssituation

    Rückschlüsse auf die momentanen Lebensumstände von Personen sind vielfältig:

    So ließe sich Beispielsweise aus einem E‑Mail-Kontakt mit einem auf Familienrecht spezialisierten Anwalt gefolgt von telefonischen Anfragen bei Wohnungsmaklern eine Scheidungsabsicht prognostizieren. Kontakte zu Konflikt- und Schwangerschaftsberatungen, spezialisierten Ärzten, Prostituierten, Telefonsex-Hotlines, spezialisierten Versandhändlern, Kreditvermittlern, Jobcentern, Umzugsservices, Interessenverbänden etc. ergäben aus einer minimalen Datenmenge jeweils Umfangreiche Rückschlüsse auf das Privatleben eines Betroffenen. (CCC)

    Netzwerkanalyse

    Die Analyse der Vorratsdaten beginnt mit einem Datenabruf der Kommunikationsdaten einer bestimmten Person. Daraufhin werden die Daten der (wichtigsten) Kontaktpersonen abgerufen und auf Verbindungen untereinander untersucht. Menschen die innerhalb eines Sozialgefüges eine zentrale Rolle spielen lassen sich identifizieren. Es lässt sich des Weiteren feststellen ob es sich um eine lose Gruppe, um eine familiäre oder eine hierarchische Struktur handelt. Es können ähnliche Kommunikationsketten erkannt werden, die von bestimmten Kontakten ausgelöst werden. Es können dabei Annahmen getroffen werden welches Ereignis diese hervorrief. So kann Beispielsweise eine Person als sehr bedeutend für eine Umweltschutzgruppe erkannt werden – ohne das dies dieser bewusst sein muss. „Durch Beeinträchtigung der Handlungsfähigkeit einer einzelnen Person kann dann mit minimalem Aufwand die Wirksamkeit einer ganzen Gruppe oder Bewegung behindert werden.“

    Beschränkungen beim Abruf der Daten

    Die oben genannten Schlüsse können logischerweise erst nach Abruf der Daten bei den verschiedenen Providern erfolgen. Dem Abruf der Daten sind aber verschiedene Schranken seitens des Gesetzgebers und des Bundesverfassungsgerichts gesetzt worden.

    Bei den meisten Abfragen gilt ein Richtervorbehalt, welcher die Einhaltung der entsprechenden Normen gewährleisten soll. Diese Kontrolle findet aber in der Realität nur bedingt statt. Eine Aktenauswertung des Max-Planck-Institutes ergab, dass nur ganz selten Anordnungen zum Datenabruf abgelehnt bzw. Änderungen (in 1,7 % der ausgewerteten Fälle) am Antrag durchgeführt werden. Eine darüberhinaus durchgeführte Expertenbefragung erhärtete den Eindruck, dass der Richtervorbehalt seine Kontrollfunktion nur bedingt erfüllt. Dennoch stellt er eine gewisse Hürde dar.

    Mit der Einführung der Vorratsdatenspeicherung durften die Daten nahezu in jedem Fall abgerufen werden. Die Gefahrenabwehr, alle Straftaten sogar bis hin zu Ordnungswidrigkeiten rechtfertigten das Mittel. Das Bundesverfassungsgericht erlässt daraufhin im März 2008 eine einstweiligen Anordnung, welche die Maßnahme nur noch bei schweren Straftaten gestattet. In ihrem darauffolgenden Urteil zur Vorratsdatenspeicherung im März 2010 verlangen die Richter eine Liste mit Straftaten für die die Daten verwendet werden dürfen und generelle Ausnahmen für Kommunikationsdaten die bei Beratung im sozialen oder kirchlichen Bereich entstehen.

    Diese Strenge gilt allerdings nicht für die Zuordnung von Bestandsdaten zu IP-Adressen, da diese das Gericht für weniger schützenswert hält. Des Weiteren gilt sie nicht für die herkömmliche Abfrage der zu Abrechnungszwecken gespeicherten Verkehrsdaten, auf die ein Zugriff seit 2002 möglich ist.

    Umgehung der Vorratsdatenspeicherung

    Über Anonymisierungsdienste kann die IP-Adresse verschleiert werden. Diese Dienste schalten einen oder mehrere Server zwischen Client und angefragten Server. Der angefragte Server bekommt nur die IP-Adresse des zwischengeschalteten Rechners. Die Verbindung zwischen den Rechnern findet meist verschlüsselt statt. Die zwischengeschalteten Computer dürfen kein Logging (das mitprotokollieren der Verkehrsdaten) betreiben. Eine Rückverfolgung mittels der IP-Adresse endet so immer bei einem der zwischengeschalteten Server. Die Vorratsdatenspeicherung sah auch eine Protokollierung bei diesen Anonymisierungsdiensten vor und führte diese so ad absurdum. Allerdings waren von dieser Regelung nur Rechner in Deutschland betroffen.

    Bei mobilem Internet mittels UMTS werden die IP-Adressen momentan für mehrere Anschlüsse verwendet, eine Zuordnung ist nicht möglich. Das surfen ist faktisch anonym. (Stand 2010)

    Die Vorratsdatenspeicherung kann beim Telefonieren über die Benutzung von öffentlichen Telefonzellen, durch die Benutzung von anonymen Prepaid oder ausländischen Mobiltelefonen umgangen werden. Letztere müssen logischerweise aus Ländern stammen die keine Vorratsdatenspeicherung praktizieren – diese können auch in Deutschland problemlos genutzt werden. Wechselt man die Geräte und Karten häufig kann ein relativ hoher Anonymisierungsgrad erreicht werden.

    Problem: Redundanz der Daten

    Die Daten werden redundant gespeichert, sie fallen immer bei beiden Kommunikationsteilnehmern an. Daher müssen auch beide Anonymisierungsstrategien verfolgen, da ansonsten zumindest ein Teil, wenn nicht alle, Daten rekonstruiert werden können.

    Für die organisierte Kriminalität oder Terroristen sollte es ein leichtes sein diese Kommunikationsmittel in ihren Netzwerken zu nutzen. Für den Privatmensch gestaltet sich die Nutzung aber schwierig, da zum Einen das Wissen über die Möglichkeiten fehlt, zum Anderen auch die Kommunikationsteilnehmer mitziehen müssten.

    Eine staatliche Interventionsmöglichkeit bietet das Verbot derartiger Dienste oder den Zwang zur Mitprotokollierung der Vorratsdaten. Da das Internet aber nur bedingt Grenzen kennt ist eine Umgehung mit dem entsprechenden Know How praktisch immer möglich.

    Sichtbarkeit und Überprüfung der Konformität

    Die Beispiele zeigen deutlich, dass eine Sichtbarkeit bis in die privatesten Räume möglich ist, gleichzeitig die Vorratsdatenspeicherung aber auch mit relativ einfachen Mitteln umgangen werden kann. So ist weniger die organisierte Kriminalität oder der Terrorismus von der Überwachung betroffen, da diese sich normalerweise im Klandestinen bewegen. Das Entdeckungsrisiko wird dabei einkalkuliert und möglichst weit abgesenkt. Vielmehr kann Kontrolle nur über die ausgeübt werden, die sich entweder nicht zu schützen Wissen und / oder in (Beziehungs-)Netzwerke eingebettet sind, die eine geschützte Kommunikation nicht beherrschen. Deren Verhalten ist minutiös nachvollziehbar und darüber auch auf Konformität prüfbar. Die einzig verbliebenen (Zugriffs-)Schranken sind die des Bundesverfassungsgerichts bzw. des Gesetzes.

    Dabei wird die Datenmenge in Zukunft tendenziell zunehmen. Mobile Dienste und Geräte erobern immer weitere Bereiche. Als Beispiele seien hier Bezahldienste per Handy, Mautsysteme oder Gesundheitsmonitoring zu nennen – dabei muss den Betroffenen nicht unbedingt klar sein, dass sie gerade Verkehrsdaten erzeugen.

    Die bewusste Überwachung

    Auf die Trennung der Sichtbarkeit des Überwachten und der Unsichtbarkeit des Überwachenden baut die Sichtbarkeit des Überwachungssystems auf. Der Überwachte muss sich stets überwacht fühlen, sich bewusst sein, dass er jeden Moment überwacht werden kann. Daraus ergibt sich eine kontinuierliche Wirkung der Überwachung, obwohl ihre Durchführung nur sporadisch ist oder gar unterbleiben kann.

    Die Sichtbarkeit der Überwachung findet vor allem über die Aufklärung der Medien statt, da die Vorratsdatenspeicherung selbst komplett verdeckt abläuft. Die Berichterstattung in Deutschland ist hauptsächlich ereignisbasiert. Die Medien verlieren sehr schnell das Interesse an einem Thema, wenn sich keine Nachrichten mit Neuigkeitswert ergeben. Es ist davon auszugehen, dass die Berichterstattung abebbt sobald der Streit beigelegt ist. Nur bei bedeutungsvollen Ereignissen in Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung (möglicherweise auftretenden Datenskandalen, Ermittlungserfolgen, der Einführung oder Verwendung von weiteren andersartigen Überwachungsmaßnahmen etc.) ist wieder mit einer Berichterstattung zu rechnen.

    Durch den Streit zwischen Befürwortern und Gegnern entstand eine breite öffentliche Wahrnehmung der Vorratsdatenspeicherung. Nach einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung vom Mai 2008 wissen 73 % der Bundesbürger von der Speicherung der Verbindungsdaten.

    Dieser hohe Bekanntheitsgrad verknüpft mit der vermuteten, deutlich geringeren Berichterstattung in der Zukunft, ergibt zumindest eine teilweise Erfüllung der stetigen Sichtbarkeit. Sicher ist diese nicht mit der Stetigkeit des panoptischen Turmes zu vergleichen, dennoch ist davon auszugehen, dass die Vorratsdatenspeicherung in den Köpfen ist und durch eine gelegentliche Auffrischung durch oben genannte Ereignisse auch bleibt.

    Verknüpft mit den weiteren Überwachungsmaßnahmen ist es denkbar, dass ein Eindruck des stetigen Überwachtseins aus der Vielzahl der Instrumente entsteht.

    Verhaltensanpassung und ‑änderung

    Laut einer repräsentativen Forsa-Umfrage haben 11 % der Bundesbürger in den ersten 5 Monaten der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland aufgrund dieser in bestimmten Fällen auf die Kommunikation mittels E‑Mail, Telefon oder Handy verzichtet. Zu sensiblen Einrichtungen (Drogenberatung, Psychotherapeut etc.) würden 52 % der Befragten seit der Speicherung der Verbindungsdaten keinen Kontakt mehr per Telefon, E‑Mail oder Handy suchen. 6 % haben den Eindruck das seit dem weniger Menschen Kontakt mit ihnen über diese Medien aufnehmen. Leider gibt es keine weiteren Studien die sich explizit auf eine mögliche Verhaltensänderung durch die Vorratsdatenspeicherung beziehen. Hier besteht dringend Forschungsbedarf.

    Betroffen ist auch die Presse und darüber letztlich auch das demokratische Prinzip der vierten Gewalt. Ein Informantenschutz kann mit einer Vorratsdatenspeicherung kaum noch gewährleistet werden. Offen bleibt inwieweit Systeme wie Wikileaks diese Lücke füllen können.

    Ob ein sogenannter ‚chiling effect’ (Nichtgebrauch von Freiheitsrechten) durch die Vorratsdatenspeicherung herbeigeführt wird ist mangels Studien bisher empirisch nicht nachweisbar, dennoch ist es sehr wahrscheinlich. Das Bundesverfassungsgericht stellt in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung fest, dass diese ein „besonders schwere[r] Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt“ ist. Da die Verwendung der Daten unbemerkt stattfindet ist sie „geeignet, ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen kann.“

    Findet eine Verhaltensänderung statt muss diese, bei einer derartig abstrakten Überwachung, internalisiert werden, d.h. der Überwachte beginnt sein Verhalten und letzen Endes sich selbst zu überwachen – als Reaktion auf die Überwachung und aus Angst vor etwaigen Negativfolgen.

    Da der Betroffene sein Verhalten nur auf der Annahme des überwacht werdens ändert, ohne genau zu Wissen ob dies wirklich stattfindet, folgt daraus in logischer Konsequenz eine Unabhängigkeit der Verhaltensänderung von einer wirklichen Überwachung.

    Fazit

    Foucaults Panoptismus eignet sich sehr gut als Analysewerkzeug für die komplex-abstrakte Überwachungstechnik. Mit der Trennung des Paares ’sehen und gesehen werden’ lässt sich die Vorratsdatenspeicherung sehr gut erklären. Eine panoptisch-präventive Wirkung lässt sich zwar empirisch mangels Studien nicht nachweisen, dennoch zeigt die Analyse mittels des panoptischen Prinzips, das eine Machtwirkung vorhanden ist und diese verhaltensändernd wirkt. Eine Forsa-Umfrage gibt auch erste empirische Hinweise.

    Die Erklärungen und Ergebnisse überzeugen. Die Vorratsdatenspeicherung lässt sich besser verstehen und enthält Funktionselemente die tatsächlich wie die panoptische Maschine, die Foucault beschreibt, funktionieren. Durch die ähnliche Struktur ergibt sich während der Analyse auch eine ähnliche Wirkungsweise. Die Vorratsdatenspeicherung kann daher auch nie als reine Strafverfolgungstechnik gesehen werden, da immer auch die Machtwirkungen einer Überwachungstechnik mitschwingen.

    Insgesamt kann die Vorratsdatenspeicherung als panoptisches System betrachtet werden, welches in seiner Implementierung einige Schwächen aufweist. Weiterer Forschungsbedarf besteht insbesondere auch über die Wechselwirkungen der unterschiedlichen Überwachungstechniken. Werden Schwächen und Probleme der einen Überwachungstechnik mit einer anderen Technik beseitigt? Wird die Überwachung mittels der verschiedenen Techniken von den Überwachten schon als umfassend wahrgenommen? Lassen sich panoptisch wirkende Überwachungstechniken überhaupt mit der Idee von Demokratie verbinden?

    19. Mai 2015 6
  • : Luxemburg erstattet Anzeigen gegen Unbekannt in Sachen BND-Überwachung
    Die BND-Ahörstation Bad Aibling
    Luxemburg erstattet Anzeigen gegen Unbekannt in Sachen BND-Überwachung

    Luxemburg hat Anzeige gegen unbekannt erstattet. Grund ist die vermutete Spionage des BND für die NSA in Hinblick auf eine Internetleitung zwischen Luxemburg und Wien. Die Vorwürfe gründen sich auf einem Vertrag zwischen BND und Deutscher Telekom und einer Mail der Telekom an den Bundesnachrichtendienst aus dem Februar 2005:

    Die Verbindung Ffm 21 – Luxembourg 757/1 wurde auf die Punkte 71/00/002/03/19+39 zugeschaltet. Vier der darin befindlichen 2MBit-Strecken befinden sich auf ihrer ersten Prioritätenliste, diese sind zu finden auf:

    • Kanal 2: Luxembourg/VG – Wien/000 750/3
    • Kanal 6: Luxembourg/CLUXMoscow/CROS 750/1
    • Kanal 14: Ankara/CTÜRLuxembourg/CLUX 750/1
    • Kanal 50: Luxembourg/VG – Prague/000 750/1.

    Die Zuschaltung wurde dadurch gerechtfertigt, dass man versichert hat, auf der Leitung seien keine deutschen Bürger betroffen. Ja, wie gut das mit dem Grundrechtsträger-Filter funktioniert, wissen wir ja mittlerweile. Der Filter Dafis filterte 2003 nur 95% Prozent deutscher Kommunikation heraus, „auch später gab es Probleme.“

    Der österreichische Nationalratsabgeordnete Peter Pilz kündigte am letzten Freitag an, nach Berlin reisen zu wollen, um über die Erkenntnisse zu reden. Nun vermeldet Der Standard, „deutsche Sicherheitskreise“ hätten die Vorwürfe am Dienstagmorgen zurückgewiesen und von „unzulässigen Schlussfolgerungen“ gesprochen. „Der Endpunkt einer solchen Strecke, für die ein Telekommunikationsnetzbetreiber verantwortlich sei, besage nichts über den realen Endpunkt der über diesen Netzabschnitt geleiteten Telekommunikationsverbindungen. Der könnte beispielsweise auch in Ländern wie dem Iran liegen,“ wird in einer Meldung der österreichischen Presseagentur APA erwähnt.

    Dass gewisse Strecke abgehört würden, bedeute nicht zwingend, dass man auf die Anfang- und Endpunkte dieser Verbindung ziele. So liefen über Wien-Luxemburg wohl auch Internetkommunikationen aus Russland oder Iran.

    Aber Pilz hat bereits angekündigt, namentlich erwähnte Schuldige aus Telekom, Kanzleramt und BND anklagen zu wollen. Heute will er in Berlin mit Cem Özdemir und dem luxemburgischen Grünenpolitiker Christian Kmiotek eine Pressekonferenz abhalten, um über das weitere Vorgehen aufzuklären.

    Nach Österreich ist Luxemburg das zweite Land, das rechtlich gegen die BND-Überwachung vorgeht. Zuvor hatte Anfang des Monats die österreichische Regierung Anzeige erstattet.

    19. Mai 2015 4
  • : Reaktionen auf den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung
    Reaktionen auf den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung

    Wir sammeln hier mal Reaktionen auf den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung. Die Sammlung soll erweitert werden. Wenn Ihr neue Stellungnahmen und gute Artikel findet, dann schreibt uns die Links in die Kommentare. Danke.

    Verbände & Organisationen

    Der Digitale Gesellschaft e.V. hat eine detaillierte Analyse und sagt: Der rechtsstaatliche Lack ist ab.

    Spätestens mit dem Referentenentwurf hat der rechtsstaatliche Lack, den das BMJV bei der Vorstellung der Leitlinien mühsam aufgetragen hatte, einige tiefe Kratzer davongetragen. Mit dem weiteren Fortgang des Vorhabens dürften noch weitere Zumutungen, etwa eine Zugriffsbefugnis für Geheimdienste, hinzukommen. Umso wichtiger ist es, dass sich die Parlamentarier bei den Beratungen des Entwurfs an ihre verfassungsmäßige Gewissensverpflichtung erinnern, statt sich der Koalitions- und Fraktionsdisziplin zu beugen. Unabhängig von den zahlreichen Fehlern des Entwurfs verletzt die anlasslose Bevorratung von Verkehrs- und Standortdaten deutsche und europäische Grundrechte und trägt zur weiteren Erosion der Offenheit und Freiheitlichkeit unserer Gesellschaft bei.

    Der „AK Vorrat kritisiert Referentenentwurf scharf“:

    Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung weist den veröffentlichten Referentenentwurf scharf zurück. Der Entwurf greift laut AK Vorrat tief in die Grundrechte ein und verstößt ebenfalls gegen die Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs. Denn nach wie vor handelt es sich um eine anlasslose Speicherung der Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger.

    Oliver Süme, Vorstand Politik & Recht bei eco sagt:

    „Mit der geplanten Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung drohen erneut Investitions- und Rechtsunsicherheit für die betroffenen Unternehmen sowie ein massiver Eingriff in die Privatsphäre der Bürger. Aus meiner Sicht ist es unverantwortlich und inakzeptabel, dass die Bundesregierung ein so folgenschweres Gesetz derart hastig erarbeitet und jetzt im Eiltempo durchsetzen will. Eine dringend erforderliche politische Grundsatzdebatte wird so im Keim erstickt. Der Gesetzesentwurf wirft viele Fragen auf und dokumentiert, dass sich die Bundesregierung im Detail nicht über die rechtlichen und technischen Herausforderungen einer solchen anlasslosen und flächendeckenden Datenspeicherung bewusst ist. “

    Arbeitskreis Digitale Gesellschaft der SPD Schleswig-Holstein sagt: Der Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung ist ein populistischer Irrweg!

    Es ist Zeit für eine neue Ana­lyse und einen neuen gesamt­ge­sell­schaft­li­chen Kon­sens. Die Zukunft unse­rer euro­päi­schen Gesell­schaft liegt in der Ver­net­zung und ver­trau­ens­wür­di­ger Kom­mu­ni­ka­tion. Indus­trie 4.0 und die Chan­cen einer digi­ta­len Wirt­schaft kön­nen nur Wirk­lich­keit wer­den, wenn das bereits in vor­he­ri­gen Ent­schei­dun­gen des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts geprägte Men­schen­bild gelebt wird und wer­den kann. Euro­päi­sche Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die unter dem Gefühl einer dau­er­haf­ten Über­wa­chung im digi­ta­len Raum des Inter­nets ste­hen, wer­den ihre Grund­rechte nicht wahr­neh­men, keine teil­ha­be­o­ri­en­tierte und sta­bile Bür­ger­kul­tur ent­wi­ckeln und bei der digi­ta­len Abbil­dung einer auf­ge­klär­ten Zivil­ge­sell­schaft kei­nen Bei­trag leisten. Der Arbeits­kreis Digi­tale Gesell­schaft for­dert alle SPD-​​Abgeordneten auf, sich einer neuen, inno­va­ti­ven Dis­kus­sion zur Straf­ver­fol­gung in der digi­ta­len Gesell­schaft zu stel­len und bereits mehr­fach geschei­terte, frag­wür­dige Maß­nah­men wie die Vor­rats­da­ten­spei­che­rung end­lich zu den Akten zu legen.

    DJV: Der Deutsche Journalisten-Verband hat sein Nein zu einer Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung bekräftigt.

    Gegenüber den im April vom Bundesjustizministerium vorgestellten Leitlinien stellt der Referentenentwurf für ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung aus Sicht des DJV keine Verbesserung dar. „Zwar wird nach dem Entwurf ein Schutz von Berufsgeheimnissen vorgesehen, die Regelungen dazu sind jedoch nicht geeignet, den Informantenschutz und das Redaktionsgeheimnis zu sichern“, kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Zudem sehe der Referentenentwurf eine Strafvorschrift zur so genannten Datenhehlerei vor, die ebenfalls für die journalistische Arbeit unverträglich sei.

    Reporter ohne Grenzen: Vorratsdatenspeicherung gefährdet Quellenschutz.

    „Jede pauschale und verdachtsunabhängige Speicherung von Telekommunikationsdaten untergräbt den Schutz journalistischer Quellen und beschädigt damit die Pressefreiheit im Kern“, sagte ROG-Vorstandssprecher Michael Rediske in Berlin. „Informanten, die Journalisten sensible Informationen zuspielen wollen, würden nach dem aktuellen Gesetzentwurf völlig ungeschützt bleiben und damit von der Kontaktaufnahme abgeschreckt. Die Koalition sollte sich endlich vom gefährlichen, für die Pressefreiheit schädlichen Prinzip der anlasslosen Datenspeicherung verabschieden.“

    Rechtliche Einschätzungen:

    Halina Wawzyniak, Bundestagsabgeordnete von Die Linke:

    55 Seiten lang ist der geleakte Referententenwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung (VDS). Ich bin nach wie vor gegen eine anlasslose VDS, weil ich in ihr eine anlasslose Kontrolle des Kommunikationsverhaltens von Einwohnerinnen und Einwohnern sehe und dies mit einer freiheitlich demokratischen Grundordnung für schlicht unvereinbar halte. Doch nun liegt der Referententenwurf zur anlasslosen VDS vor und ich will mich mit ihm im Detail beschäftigen.

    Thomas Stadler bei Internet-Law: Die geplante Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung.

    Nach meiner ersten Einschätzung kann man bezweifeln, dass die Vorgaben der Entscheidung des EuGH ausreichend umgesetzt werden. Die Rn. 57 – 59 des EuGH-Urteils lassen sich dahingend interpretieren, dass die anlasslose Speicherung sämtlicher TK-Verbindungsdaten, die ohne jede Ausnahme und ohne jede Differenzierung stattfindet, unzulässig ist. Der EuGH stellt nämlich explizit darauf ab, dass auch Daten von Personen gespeichert werden, bei denen keinerlei Anhaltspunkt dafür besteht, dass ihr Verhalten in einem auch nur mittelbaren oder entfernten Zusammenhang mit schweren Straftaten steht. Außerdem bemängelt der EuGH, dass die Vorratsspeicherung weder auf die Daten eines bestimmten Zeitraums und/oder eines bestimmten geografischen Gebiets und/oder eines bestimmten Personenkreises beschränkt ist.

    Matthias Bergt bei CR-Online: Vorratsdatenspeicherung reloaded – eine Fortsetzung, auf die wir gerne verzichten.

    Die “Vorratsdatenspeicherung I” war nicht gerade ein Blockbuster, auch wenn sie die Telekommunikationswirtschaft – und über die Preise alle Unternehmen und Einwohner – mehr Geld als die Produktion der meisten Blockbuster gekostet hat. Wir brauchen daher keine Fortsetzung “Vorratsdatenspeicherung reloaded”. Selbst wenn sich der Gesetzentwurf peinlich an die Drehbuch-Vorgaben von BVerfG und EuGH für die Details halten würde (wonach es nicht aussieht) – das Grundproblem, dass für null Kriminalitätsbekämpfung jeder Bürger als Krimineller behandelt wird, bleibt. Es sei denn, die SPD denkt noch mal vorurteilsfrei nach. Jura-StudentInnen aus dem ersten Semster geben sicher gerne Nachhilfe.

    Stefan Krempl und Jürgen Kuri bei Heise-Online: Vorratsdatenspeicherung: Abruf auch bei Internetstraftaten?

    Angesichts der Eile der großen Koalition, der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag und der heftigen Kritik auch von Juristen an dem erneuten Vorhaben zur Vorratsdatenspeicherung ist eine erneute Prüfung des dann vom Bundestag verabschiedeten Gesetzes vor dem Bundesverfassungericht wohl unausweislich. Die Richter werden sich die erneut aufgenommenen Bestimmungen mit ihren anscheinend nur schwammigen Einschränkungen wieder genau anschauen müssen – ganz abgesehen davon, dass viele Juristen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung als Abgesang auf die Maßnahme ansehen, da diese mit EU-Grundrechten nicht vereinbar sei.

    Kai Biermann bei Zeit-Online: Ein Gesetz gegen Wistleblower.

    Entspricht der Gesetzentwurf den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes? Das kann letztlich nur das Verfassungsgericht selbst entscheiden. Aber es finden sich so viele Kritikpunkte, dass die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass der Entwurf bei einer Klage wieder gestoppt werden könnte. Die Gegner der Vorratsdatenspeicherung arbeiten jedenfalls schon an einer Klageschrift.

    Niko Härting bei Legal Tribune: „Gefühlt erforderlich“ ist lange nicht verfassungskonform.

    Auch in dem Regierungsentwurf (TKG‑E bzw. StPO‑E), der jetzt im Eilverfahren durch das Gesetzgebungsverfahren gepeitscht werden soll, findet sich nichts Konkretes zur Notwendigkeit der Vorratsspeicherung. Es wird lediglich pauschal behauptet, die Speicherung könne „die Gefahrenabwehr“ und „die Strafverfolgung“ erleichtern. Weder wird ersichtlich, auf welche (empirischen) Erkenntnisse sich der Minister dabei stützt, noch wird auch nur der Versuch einer Abwägung unternommen. Die Karlsruher Richter werden dies mit deutlichem Stirnrunzeln verfolgen. Das Begründungsdefizit ist keine Lappalie. Wenn ein Justizminister glaubt, einen außerordentlich schwerwiegenden Grundrechtseingriff mit Allgemeinplätzen begründen zu können, offenbart er gravierende Defizite des eigenen Verfassungsverständnisses. Als „Verfassungsminister“ muss Maas wissen, dass sich Karlsruhe mit einer lediglich „gefühlten“ Erforderlichkeit nicht zufrieden geben wird.

    Ulf Buermeyer für Heise-Online: Vorratsdatenspeicherung 2.0: Grundrechtsverletzung mit Zuckerguss.

    Das Totschweigen der eigentlichen verfassungsrechtlichen Probleme ist verräterisch. Denn scheinbar akribisches Abschreiben von ausgewählten Details aus den Urteilen des BVerfG und des EuGH kann eine überzeugende Antwort auf zwei Fragen nicht ersetzen: Warum eine nicht einmal nachweisbar wirksame Maßnahme verhältnismäßig sein soll und ob die Überwachungs-Gesamtrechnung nicht ergibt, dass unser Gemeinwesen längst weit in den roten Bereich gedriftet ist, was die Achtung der Privatsphäre angeht. Der Gesetzgeber hat zwar einen Spielraum einzuschätzen, welche Maßnahmen er für angemessen hält. Die Augen vor der Wirklichkeit verschließen darf er aber nicht: Auch mit 2/3‑Mehrheit gibt 2+2 nicht 5. Die Schwächen der Begründung des mit viel Mühe vorbereiteten Gesetzentwurfs machen deutlich: Es gibt keine überzeugenden Gründe für eine anlasslose verpflichtende Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten.

    Indra Spiecker genannt Döhmann und Spiros Simitis: A Never-Ending Story – Die Vorratsdatenspeicherung

    Man würde sich wünschen, dass das Bauchgrimmen des Justiz- und Verbraucherschutzministeriums, das sich bisher in bemerkenswerter Weise zugunsten von Privatheit und Datenschutz hervorgetan hat, wieder auf diese Tugenden besinnt und endgültig an der „Vorratsdatenspeicherung“ nicht weiterschreibt. Totale Sicherheit gibt es nicht, und bei allem gerechtfertigten Selbstschutzbedürfnis eines wehrhaften Rechtsstaats sollte weiterhin gelten: Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen. Das gilt auch für den Datenschutz, um den Terror zu bekämpfen. Wem das zu abstrakt ist: Wohin der Versuch führt, Privatheit und Selbstbestimmung zum natürlichen Verbündeten des Verbrechers zu erklären, konnte man in Deutschland schon einmal beobachten: Vor dem Mauerfall.

    19. Mai 2015 24
  • Interne Kommunikation: Wie der BND die „Weitergabe von Rohdaten in großem Umfang“ an die NSA verheimlicht
    Die BND-Ahörstation Bad Aibling
    Interne Kommunikation Wie der BND die „Weitergabe von Rohdaten in großem Umfang“ an die NSA verheimlicht

    Als der Bundesdatenschutzbeauftragte den BND fragte, wie viele Daten er an die NSA übermittelt, war die Antwort: „580 Meldungen“ im Jahr 2012. Tatsächlich werden aber 1,3 Milliarden Metadaten übermittelt – jeden Monat. Das geht aus interner Kommunikation des Geheimdiensts hervor, die wir veröffentlichen. Die BND-Datenschutzbeauftragte kritisierte diese Antwort als „Falschauskunft“ – wurde aber von BND-Leitung und Bundeskanzleramt überstimmt.

    Letzte Woche berichtete Kai Biermann auf Zeit Online: BND-Spionageaffäre: BND liefert NSA 1,3 Milliarden Metadaten – jeden Monat. Getreu unserem Motto „Uns liegen Dokumente nicht nur vor, wir veröffentlichen sie auch“, greifen wir das gerne auf und liefern Hintergründe und Originaldokumente.

    Seit dem Sommer von Snowden versuchen vielerlei Institutionen, etwas Licht ins Geheimdienst-Dunkel zu bekommen, darunter auch der/die Bundesdatenschutzbeauftragte. Peter Schaar, Amtsinhaber bis Ende 2013, sagte vor dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss aus und ordnete einen Prüfbesuch beim BND in Bad Aibling an. Leider verwehrt uns seine Nachfolgerin Andrea Voßhoff den Prüfbericht dieses Besuchs. (Wir haben trotzdem einige der Ergebnisse veröffentlicht.)

    Aber auch schriftliche Anfragen an den BND hat die Datenschutzbehörde gestellt, so beispielsweise zwei im Juli und eine Anfang August 2013. Wir haben jetzt interne Dokumente erhalten, die zeigen, wie der BND mit diesen Nachfragen der Kontrollbehörde umgeht – und sich eine ausweichende Antwort zurecht biegt.

    Bundesdatenschutzbeauftragter: „Wie viele Daten an USA übermittelt?“

    Nachdem im August 2013 bekannt wurde, dass BND und NSA auf Basis des „Memorandum of Agreement“ von 2002 zusammenarbeiten, stellte der stellvertretende Leiter des Referats für Polizei und Nachrichtendienste im BfDI eine eilige Anfrage ans für den BND zuständige Kanzleramt. Am 08. August wollte er wissen:

    1. Auf welcher Rechtsgrundlage basiert diese Zusammenarbeit? Wie war die behördliche Datenschutzbeauftragte des BND eingebunden?
    2. Wie ist diese Zusammenarbeit inhaltlich konkret ausgestaltet und in der Praxis durchgeführt worden? Welche (Arten) personenbezogener Daten sind in welchem Umfang (Anzahl) auf dieser Grundlage an US-Stellen übermittelt worden?
    3. Wann und wie hat das Bundeskanzleramt zugestimmt?

    BND-Abteilung Technische Aufklärung: „580 Meldungen an USA in 2012“

    Daraufhin entfaltete sich einige Aktivität im BND, vor allem in Leitungsstab, Zentralabteilung und der für Massenüberwachung zuständigen Abteilung Technische Aufklärung, abgestimmt mit dem Bundeskanzleramt. Die SIGINT-Abteilung TA wollte mit folgenden, äußerst niedrigen Zahlen antworten:

    Die Abteilung „Technische Aufklärung“ (TA) im BND hat im Jahr 2012 in 580 Fällen Meldungen bilateral an US-amerikanische, in 184 Fällen bilateral an britische Dienste und in 553 Fällen an multinationale Verbünde übermittelt. Davon enthielten insgesamt 879 Meldungen personenbezogene Daten, die aus Telekommunikationsverkehren stammen.

    Im Jahr 2013 hat die Abteilung TA bis zum Stichtag 24. Juli 2013 in 200 Fällen Meldungen bilateral an US-amerikanische, in 55 Fällen bilateral an britische Dienste und in 220 Fällen an multinationale Verbünde übermittelt. Davon enthielten insgesamt 408 Meldungen personenbezogene Daten, die aus Telekommunikationsverkehren stammen. Informationen zur Anzahl der Übermittlungen in den Jahren 2009 bis 2011 liegen bei Abteilung TA nicht mehr, bzw. nicht mehr vollständig vor. Zu diesem Zeitraum ist daher keine verbindliche Aussage möglich.

    BND-Datenschutzbeauftragte: „1,3 Milliarden Daten pro Monat“

    Der behördlichen Datenschutzbeauftragten des BND, Regierungsdirektorin Dr. „H. F.“, die ebenfalls bereits im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss aussagte, waren aber zu diesem Zeitpunkt bereits ganz andere Größenordnungen aufgefallen. Am 20. August telefonierte sie mit allen Abteilungen und verfasste einen „nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Vermerk, den wir unten in Volltext veröffentlichen. Darin heißt es unter anderem:

    Auf Nachfrage habe ich Herrn Dr. K. [Bereich Parlamentarische Angelegenheiten] meinen Eindruck vom Besuch des behördlichen Datenschutzes bei der Abteilung Technische Aufklärung in Bad Aibling geschildert. Im Laufe des Gesprächs entstand der Eindruck, dass [ich als] Datenschutzbeauftragte von der Abteilung Technische Aufklärung trotz entsprechender Bitte nicht vollumfänglich über die Arbeit der Außenstelle Bad Aibling in Kenntnis gesetzt wurde. Insbesondere wurde die offenbar in großem Umfang erfolgende Weitergabe von ungefilterten Rohdaten aus der Fernmeldeaufklärung an [die NSA] nicht dargestellt. Mangels Kenntnis dieser Weitergabe von Daten an die US-Seite konnte keine datenschutzrechtliche Bewertung der Datenerhebung und ‑weitergabe erfolgen. […] Seiner Kenntnis nach finde eine entsprechende Datenweitergabe [die NSA] in großem Umfang (bis zu 1,3 Milliarden Daten pro Monat) statt.

    Herr D. B. [Unterabteilungsleiter Technische Aufklärung] erklärte telefonisch einige Stunden später, die erwähnte Weitergabe von Rohdaten an [die NSA] sei in der Tat nicht explizit im Rahmen des Besuchs des behördlichen Datenschutzes in Bad Aibling erwähnt worden. Grund hierfür sei, dass man das Thema „Metadatenanalyse bzw. ‑erhebung“ habe zugunsten der Erörterung anderer Themen ausklammern wollen. Herr B. bestätigt auf Nachfrage, dass die vorgenannte Weitergabe von Rohdaten an [die NSA] in großem Umfang stattfinde. Es würden auf bestimmten Übertragungswegen im Ausland alle durch den BND erhobenen Daten an [die NSA] weitergegeben. Eine inhaltliche Sichtung bzw. eine Eingrenzung der erhobenen Daten anhand von wie auch immer gearteten Kriterien finde nicht statt. Stattdessen würden alle auf den betreffenden Strecken erhobenen Daten – bereinigt um Daten mit Deutschlandbezug – an [die NSA] weitergegeben. Auf meine Frage nach dem Inhalt der weitergegebenen Daten teilt er mit, dass es sich bei einem Teil der Daten um personenbezogene Daten handele.

    Die Datenschutzbeauftragte schrieb weiterhin, dass sie „keinerlei rechtlichen Ansatz sehe, um die geschilderte Weitergabe von Metadaten […] rechtfertigen zu können“. Eigentlich dachte sie, dass die Überwachung in Bad Aibling „gerade noch den rechtlichen Grenzen […] gerecht werde“ – aber da die Abteilung Technische Aufklärung „willentlich oder unwillentlich wichtige Informationen vor [ihr] zurückgehalten habe“, „müsse ich mein Fazit revidieren“.

    BND-Jurist: „Ja, wir geben Rohdaten ganzer Leitungen an USA…“

    Daraufhin gab der G‑10-Jurist „A. F.“ (ebenfalls bereits im Ausschuss zu Gast) zu, dass man massenhaft „Rohdaten“ an die NSA weiterleitet:

    In Bad Aibling werden [der NSA] G‑10-bereinigt

    • Inhaltsdatensätze nach Treffer gesteuerter Selektoren
    • sowie Metadatensätze aus nach nachrichtendienstlichen und Auftragsprofil der Bundesregierung-Gesichtspunkten ausgewählten Auslands-Auslands-Übertragungswegen in Krisengebiete, v.a. Afghanistan,

    zur Verfügung gestellt.

    Eine Statistik wurde bisher nicht geführt, ist aber eingeleitet. Die pressebekannte Größenordnung von 500 Millionen Datensätzen für den Monat Dezember 2012 erscheint plausibel.

    BND-Jurist: „…aber das ist keine ‚Übermittlung’ “

    Aber der Vollzugriff auf Rohdaten ganzer Kommunikationsstrecken sei keine „Übermittlung“:

    Rechtsgrundlage für den Datenaustausch ist h.E. § 1 Abs. 2 Satz 1 BND-Gesetz; es handelt sich h.E. nicht um formelle Übermittlungen im Sinne von § 3 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz bzw. § 9 Abs. 2 BND-Gesetz i.V.m. § 19 Abs. 3 Bundesverfassungsschutzgesetz und somit im Ergebnis nach hiesiger Wertung nicht um Übermittlungen im Sinne der Anfrage des BfDI.

    Dazu gab es noch eine Hintergrund-Information zu Metadaten sowie ein Kurzgutachten zur Weitergabe von Metadaten an Ausländische Nachrichtendienste, die wir ebenfalls in Volltext veröffentlichen.

    Juristen: „verschlägt einem die Sprache, offensichtlicher Unsinn“

    Prof. Niko Härting, Rechtsanwalt und Kläger gegen den BND, kommentiert diese Rechtsauffassung gegenüber netzpolitik.org:

    Das verschlägt einem Juristen die Sprache. Eine glasklare Datenübermittlung wird in eine „formelle Nicht-Übermittlung“ uminterpretiert mit der Folge, dass der BND „gefilterte“ Daten nach Herzenslust übermitteln darf. Wenn kein Gericht die Rechtsauslegung überwacht, schaffen sich findige BND-Juristen nach Belieben rechtsfreie Räume.

    Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin, kommentiert gegenüber netzpolitik.org:

    Das ist offensichtlicher Unsinn, wie ein Blick in § 3 BDSG zeigt, der „Übermitteln“ definiert als:

    das Bekanntgeben gespeicherter oder durch Datenverarbeitung gewonnener personenbezogener Daten an einen Dritten in der Weise, dass

    1. die Daten an den Dritten weitergegeben werden oder
    2. der Dritte zur Einsicht oder zum Abruf bereitgehaltene Daten einsieht oder abruft.

    Ich sehe nicht, dass es dafür eine Rechtsgrundlage gäbe, und zwar schon nicht für die Erhebung und auch nicht für die Weitergabe. Beides sind Eingriffe in Artikel 10 des Grundgesetzes, die einer entsprechenden Rechtsgrundlage bedürfen.

    Das ist praktisch unumstritten, jedenfalls außerhalb von BND und Bundeskanzleramt.

    Das sagten auch die drei renommierten Verfassungsrechtler Hans-Jürgen Papier, Wolfgang Hoffmann-Riem und Matthias Bäcker vor dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: „Die gesamte deutsche Auslandsaufklärung ist rechtswidrig.“

    BND-Datenschutzbeauftragte: „Verschweigen kommt Falschauskunft gleich“

    Die Datenschutzbeauftragte des BND kritisierte diese Rechtsauffassung ebenfalls, wurde aber von Haus- und Abteilungsleitung überstimmt:

    Ich habe ferner angekündigt, dass ich mir die Rechtsauffassung von [Abteilung Technische Aufklärung] und [dem Bereich Parlamentarische Angelegenheiten] zur Frage der rechtlichen Bewertung der Metadatenerfassung in Bad Aibling nicht zu eigen gemacht habe, da ich diese Auffassung nicht vertreten könne.

    Daraufhin sagte sie, dass das Verschweigen „des Rohdatenaustauschs einer Falschauskunft gleichkomme“:

    Ich sei im Übrigen der Auffassung, dass eine Beantwortung der sehr offenen Fragestellung des Bundesdatenschutzbeauftragten nur bezogen auf den Meldungsaustausch der Abteilung Technische Aufklärung unter Verschweigen des Erkenntnisaustauschs und des Rohdatenaustauschs einer Falschauskunft gleichkomme.

    Im weiteren Verlauf der Diskussion erinnerte sie daran, dass der BND eine Überstützungspflicht gegenüber dem Bundesdatenschutzbeauftragten hat, die „eine effektive Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz“ ermöglichen soll.

    Offizielle Antwort: „Keine Übermittlungen nach dieser Rechtsvorschrift“

    Am 23. August verschickte das Referat „Grundsatz, Rechtsangelegenheiten, G‑10“ der Abteilung Technische Aufklärung einen Entwurf für eine Antwort an den Bundesdatenschutzbeauftragten. Die folgenden drei Antworten sind Vollzitate, die etwas ausführlichere Antwort auf Frage 2a ist unten im Volltext.

    BfDI: Auf welcher Rechtsgrundlage basiert die Zusammenarbeit zwischen BND und NSA?

    BND: Die Zusammenarbeit erfolgt auf Grundlage von § 1 Abs. 2 BND-Gesetz.

    BfDI: Wie erfolgt diese Zusammenarbeit konkret?

    BND: [Was wir im September 2014 schonmal beschrieben haben, volle Antwort unten.]

    BfDI: Welche Daten sind in welchem Umfang an US-Stellen übermittelt worden?

    BND: Auf den Antwortbeitrag vom 30. Juli 2013 zu den Anfragen des Bundesdatenschutzbeauftragten vom 05. und 23. Juli 2013 wird verwiesen. Dort wird unter Ziffer 1. Umfang/Anzahl der Übermittlungen und unter Ziffer B I. und III. die Arten personenbezogener Daten dargestellt.

    BfDI: Wann und wie hat das Bundeskanzleramt zugestimmt?

    BND: Eine Zustimmung des Bundeskanzleramtes nach [dieser Rechtsvorschrift] ist nicht erfolgt, da Übermittlungen an US-Behörden nicht auf Basis [dieser Rechtsvorschrift] erfolgen.

    Wortkarge Abwimmelung und Falschauskunft durch Verschweigen der „Weitergabe von Rohdaten in großem Umfang“.

    BND-Datenschutzbeauftragte: „Thema Datenschutz nicht intensiv genug gewidmet“

    Fünf Tage später, am 28. August, verfasste die BND-Datenschutzbeauftragte „H. F. einen weiteren Vermerk, in dem sie ein Resümee zum Vorgang zog. Darin macht sie erneut deutlich, dass sie die so genannte „Weltraumtheorie“ ablehnt:

    Der [Leitungsstab, Bereich Parlamentarische Angelegenheiten/Haushalt/Organisation/Koordination] vertritt unverändert die Auffassung, dass die Erhebung der Metadaten mittels der Satellitenempfangsanlagen in Bad Aibling eine Datenerhebung an ausländischen Satelliten darstellt. Eine solche Datenerhebung finde außerhalb des Geltungsbereichs des BND-Gesetzes und des Bundesdatenschutzgesetzes statt. Ich habe nochmals darauf hingewiesen, dass es sich um eine Datenerhebung von deutschem Boden aus, mittels in deutschem Eigentum stehender Satellitenanlagen, die von deutschen Beamten bedient werden, handelt. Nach meiner Auffassung finde daher sehr wohl deutsches Datenschutzrecht Anwendung. Nach eingehender Diskussion wird festgestellt, das sowohl Leitungsstab als auch die BND-Datenschutzbeauftragte auf ihrer jeweiligen Meinung beharren. Leitungsstab teilte mit, dass eine Abkehr von der Rechtsauffassung der Leitung auch nicht mehr möglich sei, da Chef Bundeskanzleramt sich für diese Rechtsauffassung ausgesprochen habe. Ich habe darauf hingewiesen, dass ich davon ausgehe, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte die vorgenannte Rechtsauffassung von Leitungsstab nicht teilen werde und darum gebeten, dass dies Herrn Präsidenten mitgeteilt wird. Ich habe ergänzt, dass ich mir auch kaum vorstellen könne, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte die vorgenannte Rechtsauffassung für vertretbar erachte und daher von einer Beanstandung absehen werde. Auf Nachfrage habe ich Leitungsstab erläutert, was die Folgen einer solchen Beanstandung wären (Aufnahme der Beanstandung in den Tätigkeitsbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten, Diskussion im Bundestag, damit verbunden vermutlich ein Aufgreifen der Thematik in den Medien). Ich habe ferner auf Nachfrage erläutert, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte keine exekutiven Befugnisse hat und daher den BND nicht zwingen kann, die Erfassung in Bad Aibling einzustellen.

    Zudem weisst sie daraufhin, „dass in der Abteilung Technische Aufklärung offenbar mehrere Datenbanken benutzt werden, in denen personenbezogene Daten enthalten sind und die trotz entsprechender Verpflichtung nicht als Auftragsdatei beim behördlichen Datenschutz angemeldet wurden“. Und: „Ich habe ferner meinen Eindruck geschildert, dass die Abteilung Technische Aufklärung sich in der Vergangenheit dem Thema Datenschutz nicht intensiv genug gewidmet hat.“

    Die Antwort an den Bundesdatenschutzbeauftragten wollte sie „Anfang der kommenden Woche an den Leitungsstab zwecks Vorlage bei der Leitung übermitteln“. Leider haben wir derzeit die endgültige, offizielle Antwort noch nicht vorliegen. Wir gehen aber davon aus, dass sich das Schreiben nicht mehr großartig geändert hat. Und dass die „Weitergabe von Rohdaten in großem Umfang“ verschwiegen wurde.

    Wir haben bereits am Dienstag die Bundesdatenschutzbeauftragte kontaktiert und neben inhaltlichen Nachfragen auch die offizelle Anfrage und Antwort erbeten. Eine inhaltliche Antwort haben wir noch nicht. Am Mittwoch will sich Andrea Voßhoff persönlich mit dem zuständigen Fachreferat treffen und diesen Vorgang besprechen. Wir werden die Antwort nachtragen, sobald wir sie haben.

    Zudem haben wir Informationsfreiheits-Anfragen zu allen Anfragen und Antworten gestellt.

    Im Folgenden alle genannten Originaldokumente:


    • Einstufung: VS-Nur für den Dienstgebrauch
    • Autorin: BND, Regierungsdirektorin Dr. „H. F.“, behördliche Datenschutzbeauftragte
    • Datum: 20. August 2013

    Anfragen des BfDI zum Thema PRISM/TEMPORA

    Bezug:

    1. Telefonat mit PLSA/Herrn Dr. K. am 20.08.2013
    2. Telefonat mit UAL T2/Herrn B. vom 20.08.2013
    3. Telefonat mit TAG/Herrn F. vom 20.08.2013
    4. Telefonat mit PLSA/Herrn Dr. K. und Frau F. vom 20.08.2013

    Auf Nachfrage habe ich Herrn Dr. K./PLSA meinen Eindruck vom Besuch des behördlichen Datenschutzes bei Abt. TA/Bad Aibling geschildert. Im Laufe des Gesprächs entstand der Eindruck, dass ZYFD von Abt. TA trotz entsprechender Bitte nicht vollumfänglich über die Arbeit der Außenstelle Bad Aibling in Kenntnis gesetzt wurde. Insbesondere wurde die offenbar in großem Umfang erfolgende Weitergabe von ungefilterten Rohdaten aus der FmA an US-SUSLAG nicht dargestellt. Mangels Kenntnis dieser Weitergabe von Daten an die US-Seite konnte keine datenschutzrechtliche Bewertung der Datenerhebung und ‑weitergabe erfolgen. Herr Dr. K. teilte mit, die Frage der mglw. nicht vollständigen Einweisung des behördlichen Datenschutzes in die Arbeitsweise der Dienststelle Bad Aibling mit UAL T2/Herrn B. aufgreifen zu wollen. Seiner Kenntnis nach finde eine entsprechende Datenweitergabe an US-SUSLAG in großem Umfang (bis zu 1,3 Milliarden Daten pro Monat) statt.

    Herr B. erklärte telefonisch einige Stunden später, die seitens PLSA erwähnte Weitergabe von Rohdaten an US-SUSLAG sei in der Tat nicht explizit im Rahmen des Besuchs des behördlichen Datenschutzes in Bad Aibling erwähnt worden. Grund hierfür sei, dass man das Thema „Metadatenanalyse bzw. ‑erhebung“ habe zugunsten der Erörterung anderer Themen ausklammern wollen. Herr B. bestätigt auf Nachfrage, dass die vorgenannte Weitergabe von Rohdaten an US-SUSLAG in großem Umfang stattfinde. Es würden auf bestimmten Übertragungswegen im Ausland alle durch den BND erhobenen Daten an US-SUSLAG weitergegeben. Eine inhaltliche Sichtung bzw. eine Eingrenzung der erhobenen Daten anhand von wie auch immer gearteten Kriterien finde nicht statt. Stattdessen würden alle auf den betreffenden Strecken erhobenen Daten – bereinigt um Daten mit Deutschlandbezug – an US-SUSLAG weitergegeben. Auf meine Frage nach dem Inhalt der weitergegebenen Daten teilt er mit, dass es sich bei einem Teil der Daten um personenbezogene Daten handele.

    Ich habe mitgeteilt, dass ich keinerlei rechtlichen Ansatz sehe, um die geschilderte Weitergabe von Metadaten im geschilderten Umfang ohne jedwede Art von Erforderlichkeitsprüfung bzw. Prüfung des Vorliegens der Übermittlungsvoraussetzungen von § 9 Abs. 2 BNDG i. V. m. § 19 Abs. 3 BVerfSchG rechtfertigen zu können. Ich habe ihn ferner gefragt, wie die Stellungnahme der Abt. TA vom 02. August 2013 zu den vom BfDI erhobenen Fragen im Hinblick auf diesen für ZYFD neuen Sachverhalt bewertet werde. Er teilt mit, dieser Frage nochmals nachgehen zu wollen und zu diesem Zweck Kontakt zum innerhalb der Abt. TA federführenden Bereich TAG aufnehmen zu wollen.

    Herr F./TAG rief kurze Zeit später an und erkundigte sich nach meinen Eindrücken vom Besuch in Bad Aibling. Ich habe ihm mitgeteilt, dass ich zunächst keinen schlechten Eindruck gewonnen habe, da die in Bad Aibling geschilderte Art des Erkenntnisaustausches mit US-SUSLAG meiner Einschätzung nach so gerade noch den rechtlichen Grenzen von § 9 Abs. 2 BNDG i. V. m. § 19 Abs. 3 BVerfSchG gerecht werde. Nachdem ich jedoch nunmehr durch eine Bemerkung von PLSA/Herrn Dr. K. erfahren hätte, dass eine deutlich weitergehender Informationsweitergabe an US-SUSLAG keine Erwähnung gefunden habe, müsse ich mein Fazit revidieren. Ich habe mitgeteilt, dass ich nunmehr den Eindruck gewonnen habe, dass Abt. TA willentlich oder unwillentlich wichtige Informationen vor ZYFD zurückgehalten habe. Herr F. teilte mit, dass Abt. TA dazu neige, sensitive Dinge sehr kryptisch auszudrücken bzw. beschönigend zu formulieren. Er gehe jedoch davon aus, dass es sich nicht um eine absichtliche Fehlinformation des behördlichen Datenschutzes handele. Auf meinen Einwand, dass die seitens Abt. TA zugearbeitete Stellungnahme zu den Fragen des BfDI nicht auf diesen Aspekte eingebe, bestätigt Herr F. dies. Lediglich in einem internen Hinweis werde die Thematik am Rande angerissen. Er gehe davon aus, dass ZYFD diesen Hinweis nicht habe in den richtigen Kontext einsortieren können. Die Nichtnennung der Zusammenarbeit mit US-SUSLAG im Antwortvorschlag für den BfDI sei darauf zurückzuführen, dass Abt. TA die Datenerhebung in Bad Aibling nicht als Datenerhebung im Geltungsbereich des BNDG erachte. Daher bestehe keine Kontrollzuständigkeit des BfDI. Die vorgenannte Rechtsauffassung sei von Leitungsstab und Rechtsreferat mitgetragen worden und binde daher auch den behördlichen Datenschutz. Ich habe darauf hingewiesen, dass eine Rechtsauffassung von L ZYF und Leitungsstab den behördlichen Datenschutz aufgrund seiner Weisungsfreiheit (gemäß § 4f Abs. 3 S. 2 BDSG) nicht binde. Ich sei im Übrigen der Auffassung, dass eine Beantwortung der sehr offenen Fragestellung des BfDI nur bezogen auf den Meldungsaustausch der Abt. TA unter Verschweigen des Erkenntnisaustauschs und des Rohdatenaustauschs einer Falschauskunft gleichkomme. Selbst dann, wenn die vorgenannte Rechtsauffassung von ZYF, Abt. TA und Leitungsstab vertreten werde, müsse der BfDI zumindest darauf hingewiesen werde, dass der BND diese Rechtsauffassung vertritt und seine Antwort an dieser Rechtsauffassung orientiert habe. Herr F. stimmte mir diesbezüglich zu und kündigte an, bis Mittwochmorgen eine ergänzende Stellungnahme zwecks Aufnahme in das Schreiben an den BfDI vorlegen zu wollen.

    Herr Dr. K. kündigte später telefonisch an, dass der Leitungsstab einige wenige Änderungen im Änderungsmodus in das Schreiben von ZYFD ans BKAmt und an den BfDI einarbeiten werde und die Schreiben sodann mit den Änderungen Herrn Präsidenten vorlegen wolle. Er werde telefonisch Bescheid geben, sobald Herr Präsident sein Einverständnis mit den Schreiben erteilt habe. Ich habe nochmals darauf hingewiesen, dass ich die Beantwortung der Fragen des BfDI nur hinsichtlich des von Abt. TA benannten Meldungsaustausches nicht für ausreichend erachte. Er teilte nochmals mit, dass eine weitergehende Beantwortung vonseiten der Leitung nicht gewünscht sei.

    Frau F. teilt abends telefonisch mit, dass Herr Präsident sein Einverständnis mit den durch PLSA überarbeiteten Versionen der Schreiben an BKAmt und BfDI gegeben habe. Die überarbeiteten Versionen werde sie in die VS-Dropbox von ZYFD einstellen. ZYFD möge an einer Stelle noch ergänzende Daten bei Abt. TA einholen und die Schreiben sodann versenden. Ich habe um eine kurze schriftliche Bestätigung gebeten, dass der Inhalt der Schreiben dem entspricht, was aus Sicht der Leitung gegenüber dem BfDI mitgeteilt werden soll. Eine solche Bestätigung wurde zugesagt.

    Dr. F.


    • Einstufung: VS-Nur für den Dienstgebrauch
    • Autor: BND, „A. F.“, G‑10-Jurist
    • Datum: 21. August 2013

    Hintergrund Metadaten

    Hinzuweisen ist noch darauf, dass Metadatensätze nicht gleichzusetzen mit Kommunikationsvorgängen sind sowie diese Datensätze nicht personenbezogen sein können.

    Metadaten sind nicht nur Verbindungsdaten (z.B. E‑Mail-Adressen oder Telefonnummern), sondern alle Daten, die technisch erzeugt werden und für die Abwicklung des Verkehrs notwendig sind. Metadaten sind also auch zum Beispiel bei Mobilfunk automatische Abfragen über die Zulässigkeit von Roaming, Ein- und Ausschalten des Mobil-Telefons oder Meldungen zur Sendesignalstärke.

    Metadaten fallen auch in großem Umfang beim IP-Verkehren neben der E‑Mail-Adresse an, zum Beispiel

    • Anfrage des Startbildschirmes eines Webmail-Dienstleisters (z.B. Hotmail.com)
    • Setzen oder Abfragen eines Cookies
    • Senden eines Pop-up-Fensters
    • Mausklick auf einen Hyperlink (neue Seite) oder einen Button
    • Absenden von Bildschirmeingaben
    • Einblenden von Werbebannern
    • Einrichten einer verschlüsselten Verbindung

    Hilfsweise/lediglich subsidiär wäre durch die Ausgestaltung der technischen Systeme h.E. auch die Tatbestandsvoraussetzungen §§ 9 BNDG, 19 BVerfSchG erfüllt.


    • Einstufung: VS-Nur für den Dienstgebrauch
    • Autor: BND, TAG

    

    Kurzgutachten zur Weitergabe von Metadaten an AND (außerhalb des Anwendungsbereiches des G10)

    Alle vom BND an die NSA in Bad Aibling weitergegebenen Daten werden G10-bereinigt. Eine Übermittlung von Daten von deutschen Telekommunikationsverkehren, die dem Femmeldegeheimnis nach Art. 10 GG unterfallen, wird damit verhindert.

    § 1 Abs. 2 BNDG lautet:

    Der Bundesnachrichtendienst sammelt zur Gewinnung von Erkenntnissen über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind, die erforderlichen Informationen und wertet sie aus. Werden dafür im Geltungsbereich dieses Gesetzes Informationen einschließlich personenbezogener Daten erhoben, so richtet sich ihre Erhebung, Verarbeitung und Nutzung nach den §§ 2 bis 6 und 8 bis 11.

    Die Bestimmungen der §§ 2 bis 6 und 8 bis 11 BNDG finden somit nur für Datenerhebungen im Inland Anwendung. Die Vorschrift für die Übermittlung von personenbezogenen Daten durch den BND ist § 9 BNDG i. V. mit § 19 Bundesverfassungsschutzgesetz geregelt. Werden also Informationen einschließlich personenbezogener Daten im Ausland außerhalb des Geltungsbereichs des BNDG erhoben, findet § 9 BNDG nach § 1 Abs. 2 Satz 2 BNDG keine Anwendung (argumentum e contrario). In diesem Fall greifen auch nicht die dortigen Vorgaben für eine Übermittlung.

    Der Gesetzgeber sah sich bei Schaffung des BNDG vor dem Hintergrund des Urteils des BVerfG zur Volkszählung (BVerfGE 65, S. 1 ff.) zum Schutze des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts gehalten, für in Deutschland stattfindende Eingriffe in Lebenssachverhalte eine verfassungsgemäße Eingriffsbefugnis (betreffend die Datenerhebung sowie – Verarbeitung und Nutzung) zu schaffen. Anknüpfungspunkt ist hierbei der Lebenssachverhalt, in den eingegriffen werden soll. Werden bspw. Daten durch Observationen in Deutschland erhoben, sind hierbei die vorgenannten Bestimmungen des BNDG zu beachten. Diese Auffassung wird systematisch gestützt durch die Tatsache, dass für den BND als Auslandsnachrichtendienst im BND-Gesetz keine eigene Übermittlungsnorm für die Datenweitergabe an ausländische Stellen geschaffen wurde, sondern lediglich eine Verweisung auf die Übermittlungsvorschrift des Inlandsnachrichtendienstes BfV.

    Gleichzeitig war es dem Gesetzgeber aufgrund des völkerrechtlichen Souveränitätsprinzips verwehrt, in einem deutschen Gesetz Eingriffsbefugnisse für das und im Ausland zu schaffen.

    Vor diesem Hintergrund stellen Datenerhebungen, die ausschließlich an ausländischen Lebenssachverhalten ansetzen, keine Datenerhebungen im Geltungsbereich des BNDG, d.h. in Deutschland, dar. Dies ist vorliegend der Fall:

    Die an die NSA weitergeleiteten Metadaten werden zum einen in Afghanistan durch eine dortige Satellitenempfangsanlage und durch dortiges Abgreifen von Richtfunkstrecken erhoben, so dass es sich um eine Datenerhebung im Ausland handelt.

    Die Satellitenempfangsanlagen in Bad Aibling greifen von ausländischen Satelliten (zum Beispiel von Satelliten, die Verkehre der Region Afghanistan/Pakistan fuhren) Datenströme ab und leiten sie nach Bad Aibling. Die Erhebung findet somit an ausländischen Satelliten statt, also ebenfalls außerhalb des Geltungsbereichs des BNDG.

    Im Gegensatz zu Lebenssachverhalten, in denen ein unmittelbarer Deutschlandbezug gegeben ist, beispielsweise wenn Daten bei in Deutschland ansässigen Unternehmen oder im Rahmen einer Observation in Deutschland erhoben werden, besteht bei den vorliegend betroffenen reinen Auslandstelekommunikationen kein derartiger Deutschlandbezug. Während eine Person, die ein in Deutschland ansässiges Unternehmen (TK, Bank, Fluggesellschaft) nutzt oder sich in Deutschland aufhält, davon ausgehen darf und kann, dass diesbezügliche Datenerhebungen auf Basis einer klaren verfassungsgemäßen Eingriffsbefugnis erfolgen, gilt dies bei Lebenssachverhalten wie der reinen Auslandstelekommunikation nicht.

    Da somit vorliegend keine Daten im Sinne des § 1 Abs. 2 S. 2 BNDG „im Geltungsbereich des Gesetzes“ erhoben werden, findet in der Konsequenz auch § 9 BNDG keine Anwendung.

    - TA übermittelt Daten auch an multinationale Empfänger. z.B. ISAF. Auf diese Datenbestände haben auch USATF und GBRTF eine Zugriffsmöglichkeit. Übermittlungsempfänger ist und bleibt jedoch der rechtlich selbständige multinationale Empfänger, so dass die hieraus (indirekt) folgende Zugriffsmöglichkeit USATF/GBRTF nicht als Übermittlungsempfänger/Übermittlung im Sinne der Anfrage des BfDI zu werten ist.

    - Die Nachrichtengewinnung der Abteilung T1 betreibt hinsichtlich der Erfassungsergebnisse von Auslandsstrecken für Krisengebiete bezogen auf bestimmte Gefahrenphänomene in der Außenstelle in Bad Aibling eine SIGINT-Kooperation und leitet in diesem Rahmen unter strikter G10-Filterung bestimmte, vorher festgelegte Daten an USATF. Ggf. von diesen Daten betroffene natürliche Personen können dabei ggf. lediglich aufgrund eines im Einzelfall eventuell vorhandenen Zusatzwissens identifiziert werden, so dass ggf. der Personenbezug im Sinne des BDSG verneint werden kann (Gola/Schomerus, BDSG, § 3 Rdnr. 10).

    - Darüber hinaus kann vertreten werden, dass Metadaten der Telekommunikation von Ausländern im Ausland (Telefonnummer oder E‑Mail-Adresse) – zumindest zum Großteil – keine personenbezogenen Daten darstellen. Ein Datum ist nach der Legaldefinition des § 3 Abs. 1 BDSG dann personenbezogen, wenn es eine Person bestimmt oder bestimmbar macht. Eine Bestimmbarkeit ist dann nicht gegeben, wenn die Person nur mit unverhältnismäßigem Aufwand ermittelbar ist (vergl. § 3 Abs. 6 BDSG). Bei „deutschen“ Telefonnummern oder E‑Mail-Adressen ist dies der Fall, da die Sicherheitsbehörden nach dem Telekommunikationsgesetz die Bestandsdaten bei den Providern abfragen und damit die Person relativ einfach ermitteln können (§§ 112, 113 TKG).

    Dahingehend besteht diese einfache Abfragemöglichkeit bei ausländischen Anschlusskennungen ggf. nicht. In praktischer Hinsicht besteht keine Möglichkeit, mit einem verhältnismäßigen Aufwand den konkreten Anschlussinhaber einer bestimmten Anschlusskennung im Ausland abschließend / Belastbar festzustellen. Während aufgrund der (internationalen) Vorwahlen noch das betreffende Land sowie (bei Festnetzanschlüssen) auch die Stadt/Region ohne unverhältnismäßigem Aufwand festgestellt werden können, gilt dies für die Feststellung des konkreten ausländischen Anschlussinhabers nicht mehr. Häufig fehlt es in den relevanten ausländischen Staaten an aktuellen, vollständigen Rufnummernverzeichnissen wie man sie aus Deutschland kennt. Die Argumentation eines nicht vertretbaren Verwaltungsaufwandes wird auch dadurch gestützt, dass es sich bei den weitergeleiteten Metadaten um Daten in einem Rohzustand handelt, die vor ihrer Verwertung erst aufgearbeitet werden müssen.


    • Einstufung: VS-Nur für den Dienstgebrauch
    • Autor: BND, TAG
    • Datum: 23. August 2013

    Anfrage Nr. 3 BfDI vom 08.08.2013 „Kooperation mit AND“

    Vorbemerkung:

    Der behördliche Datenschutz im BND steht in regelmäßigem Kontakt mit der Abteilung „Technische Aufklärung“ (TA) und hat auch in den vergangenen Monaten mehrere Besprechungen und Gespräche mit Abteilung TA geführt. Im Rahmen dieser Gespräche wurde deutlich. dass einige Aspekte der Arbeit der Abteilung TA einer tiefergehenden datenschutzrechtlichen Begleitung bedürfen. So wurde z. B. Festgestellt, dass für ein von Abteilung TA genutztes Fachinformationssystem, in dem auch personenbezogene Daten gespeichert werden, keine Dateianordnung i. S. d. § 6 BNDG i. V. m. § 14 BVerfSchG vorliegt. Der behördliche Datenschutz hat daher gemeinsam mit Abteilung TA beschlossen, ein zunächst auf zwei Jahre befristetes Projekt „Datenlandschaft Abteilung TA“ ins Leben zu rufen. Ziel des Projektes ist die Verbesserung des Datenschutzes in Abt. TA und die verstärkte Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Abt. TA für datenschutzrechtliche Belange. Dieses Ziel soll durch vierteljährlich stattfindende Beratungsbesuche des behördlichen Datenschutzes bei Abt. TA sowie durch die Schaffung einer neuen, eigens auf die Bedürfnisse von Abt. TA zugeschnittenen datenschutzrechtlichen Schulung erreicht werden. Die Schulung, die durch den behördlichen Datenschutz durchgeführt werden wird, soll sich zunächst an die Vorgesetztenebene der Abt. TA (Sachgebietsleiter, Referatsleiter) und danach an die Nachrichtenbearbeiter der Arbeitsebene richten. Ergänzend sollen regelmäßige Workshops angeboten werden, in denen die Nachrichtenbearbeiter der Arbeitsebene datenschutzrechtliche Fragen aus ihrer täglichen Arbeitspraxis aufgreifen und mit dem behördlichen Datenschutz diskutieren können. Die Ergebnisse der Workshops bzw. die dort wiederholt genannten Fragestellungen sollen in ein „FAQ Datenschutz Abteilung TA“ einfließen, das ins Intranet der Abteilung TA eingestellt werden soll.

    Der nächste Beratungsbesuch des behördlichen Datenschutzes bei Abt. TA ist für Oktober 2013 vorgesehen. Die erste Schulung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung TA ist ebenfalls für Oktober 2013 geplant. Der behördliche Datenschutz hat Abt. TA darüber hinaus gebeten, für das vorgenannte Fachinformationssystem der Abteilung TA das erforderliche Dateianordnungsverfahren einzuleiten. Der behördliche Datenschutz wird dem BfDI den Entwurf der Dateianordnung unter Bezugnahme auf seine Beratungsfunktion gemäß § 26 Abs. 3 BDSG, § 11 BNDG zeitnah zukommen lassen.“

    Mit Zustimmung des Bundeskanzleramtes soll der BND mit der NSA bzw. US-Stellen, insbesondere im Jahr 2002, Vereinbarungen zur Zusammenarbeit u.a. am BND-Standort im bayerischen Bad Aibling geschlossen haben. Ich bitte um die Übersendung dieser Vereinbarung(en) und die Beantwortung folgender Fragen:

    Frage 1:

    Auf welcher/welchen Rechtsgrundlagen basiert diese Zusammenarbeit? Sollte insoweit § 9 Abs. 2 BNDG i.V.m. § 19 Abs. 4 Sätze 2 bis 5 BVerfSchG als Rechtsgrundlage fungiert haben, bitte ich um detaillierte Darlegung, wie die Voraussetzungen des § 19 Abs. 4 Sätze 3 bis 5 BVerfSchG umgesetzt worden sind. […]

    Die Zusammenarbeit erfolgt auf Grundlage von § 1 Abs. 2 BND-Gesetz.

    Frage 2:

    a) Wie ist diese Zusammenarbeit inhaltlich konkret ausgestaltet und in der Praxis durchgeführt worden?

    Die BND-Dienststelle Bad Aibling erfasst internationale Fernmeldeverkehre. Dabei kommt im Wesentlichen von der NSA beschaffte Erfassungstechnik zum Einsatz, die vom BND betrieben wird. Die Antennenanlage wurde dem BND 1995 von der US-Regierung überlassen.

    In Bad Aibling werden einerseits der NSA spezifische Inhaltsdatensätze nach Treffer gesteuerter Suchbegriffe sowie Metadatensätze aus nach APB-Gesichtspunkten ausgewählten spezifischen Auslands-Auslands-Übertragungswegen in Krisengebiete, v.a. Afghanistan, G10-bereinigt zur Verfügung gestellt.

    Hauptaspekte dieser Zusammenarbeit sind die Lage und Gefährdung in Afghanistan (insbesondere auch in Zusammenhang mit „force protection“ der Bundeswehr“) sowie weitere Einsatzgebiete der Bundeswehr oder Krisengebiete [geschwärzt]

    Ein wesentlicher Teil der Zusammenarbeit war und ist neben der Zurverfügungstellung der Daten die technische Ertüchtigung des BND durch die NSA, um mit der technischen Entwicklung in der Telekommunikation Schritt halten zu können. Hierfür stationierte die NSA technisches Personal in Bad Aibling und stellte dem BND Geräte und Software zur Lesbarmachung moderner Telekommunikationsverfahren zur Verfügung (ein Beispiel für eine solche Software ist die im Juli 2013 über mehrere Wochen in der Presse dargestellte Erlassungs- und Analysesoftware „XKeyScore“). Der Einsatz und Nutzung der Geräte und Software erfolgt unter ausschließlicher Hoheit des BND.

    Andererseits erfolgt Rahmen der Zielerkundung eine Zusammenarbeit in Form von Trainingsmaßnahmen der NSA zum Programm XKeyScore. Eine Zusammenarbeit in Bezug auf konkrete nachrichtendienstliche Ziele wird in Bad Aibling derzeit nicht durchgeführt.

    b) Welche (Arten) personenbezogener Daten sind in welchem Umfang (Anzahl) auf dieser Grundlage an US-Stellen übermittelt worden?

    Auf den Antwortbeitrag vom 30. Juli 2013 zu den Anfragen des Bundesdatenschutzbeauftragten vom 05. und 23. Juli 2013 wird verwiesen. Dort wird unter Ziffer 1. Umfang/Anzahl der Übermittlungen und unter Ziffer B I. und III. die Arten personenbezogener Daten dargestellt.

    Frage 3:

    Wann, in welcher Form und mit welchem Inhalt hat das Bundeskanzleramt die nach § 9 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz BNDG erforderliche Zustimmung erteilt? Wann, in welcher Form und mit welchem Inhalt sind die entsprechenden Zustimmungen vom BND beantragt worden?

    Eine Zustimmung des Bundeskanzleramtes nach § 9 Abs. 2 BNDG i. V. m. § 19 Abs. 4 BVerfSchG ist nicht erfolgt, da Übermittlungen an US-Behörden nicht auf Basis § 9 Abs. 2 BNDG i. V. m. § 19 Abs. 4 BVerfSchG erfolgen.


    • Einstufung: VS-Nur für den Dienstgebrauch
    • Autorin: BND, Regierungsdirektorin Dr. „H. F.“, behördliche Datenschutzbeauftragte
    • Datum: 28. August 2013

    BfDI zum Thema PRISM/TEMPORA

    Bezug: laufender Vorgang, zuletzt Erörterung des weiteren Umgangs mit der Anfrage vom 08.08.2013 zwischen PLSA/Frau F. und ZYFD/Frau Dr. F. am 28.08.2013

    Ich habe mit PLSA/Frau F. eingehend über die rechtliche Bewertung der Erhebung und Weiterleitung des Metadatenstroms in Bad Aibling an die NSA diskutiert. PLSA vertritt unverändert die Auffassung, dass die Erhebung der Metadaten mittels der Satellitenempfangsanlagen in Bad Aibling eine Datenerhebung an ausländischen Satelliten darstellt. Eine solche Datenerhebung finde außerhalb des Geltungsbereichs des BNDG und des BDSG statt. Ich habe nochmals darauf hingewiesen, dass es sich um eine Datenerhebung von deutschem Boden aus, mittels in deutschem Eigentum stehender Satellitenanlagen, die von deutschen Beamten bedient werden, handelt. Nach meiner Auffassung finde daher sehr wohl deutsches Datenschutzrecht Anwendung. Nach eingehender Diskussion wird festgestellt, das sowohl PLSA als auch ZYFD auf ihrer jeweiligen Meinung beharren. PLSA teilte mit, dass eine Abkehr von der Rechtsauffassung der Leitung auch nicht mehr möglich sei, da Chef BK sich für diese Rechtsauffassung ausgesprochen habe. Ich habe darauf hingewiesen, dass ich davon ausgehe, dass der BfDI die vorgenannte Rechtsauffassung von PLSA nicht teilen werde und darum gebeten, dass dies Herrn Präsidenten mitgeteilt wird. Ich habe ergänzt, dass ich mir auch kaum vorstellen könne, dass der BfDI die vorgenannte Rechtsauffassung für vertretbar erachte und daher von einer Beanstandung absehen werde. Auf Nachfrage habe ich PLSA erläutert, was die Folgen einer solchen Beanstandung wären (Aufnahme der Beanstandung in den Tätigkeitsbericht des BfDI, Diskussion im Bundestag, damit verbunden vmtl. ein Aufgreifen der Thematik in den Medien). Ich habe ferner auf Nachfrage erläutert, dass der BfDI keine exekutiven Befugnisse hat und daher den BND nicht zwingen kann, die Erfassung in Bad Aibling einzustellen.

    Ich habe PLSA ferner mitgeteilt, dass ZYFD in den vergangenen Tagen durch mehrere Hinweise aus Abt. TA zur Kenntnis gelangt ist, dass in Abt. TA offenbar mehrere Datenbanken benutzt werden, in denen personenbezogene Daten enthalten sind und die trotz entsprechender Verpflichtung nicht als Auftragsdatei beim behördlichen Datenschutz angemeldet wurden. Aus diesem Grunde habe kein Dateianordnungsverfahren gemäß § 6 BNDG durchgeführt werden können. Anhand der Schilderung des Inhalts der Datenbanken sei auch fraglich, ob alle betroffenen Datenbanken überhaupt geeignet seien, ein Dateianordnungsverfahren durchzuführen, oder ob aufgrund der nicht datenschutzkonformen Konzeption der Datenbanken eine Erteilung der erforderlichen Zustimmung des BKAmtes zur Dateianordnung von vornherein ausgeschlossen sei. Ich habe ferner meinen Eindruck geschildert, dass Abt. TA sich in der Vergangenheit dem Thema Datenschutz nicht intensiv genug gewidmet hat. Der behördliche Datenschutz habe aktuell keine Vorstellung davon, wie in Abt. TA mit welchen Datenbanken und welchen personenbezogenen Daten wo gearbeitet wird. Auch die vorgenannte, aus hiesiger Sicht vmtl. in Teilen datenschutzrechtswidrige Verarbeitung personenbezogener Daten durch Abt. TA sollte Herrn Präsidenten mitgeteilt werden. Ein Aufarbeiten der datenschutzrechtlichen Themen bei Abt. TA sei im Übrigen nur dann erfolgversprechend, wenn die Leitung gegenüber Abt. TA signalisiere, dass dies gewünscht sei. Vor diesem Hintergrund wäre eine Intervention der Leitung aus Sicht des behördlichen Datenschutzes sehr hilfreich. PLSA teilte mit, dass die Leitung bereits den Wunsch geäußert habe, ein Gespräch mit ZYFD zu führen. Sie gehe davon aus, dass ein solches Gespräch zeitnah stattfinden werde.

    Im Hinblick auf die noch ausstehende Beantwortung des dritten Schreibens des BfDI vom 08.08.2013 habe ich mitgeteilt, dass das Schreiben fertiggestellt sei. Ich habe ferner angekündigt, dass ich mir die Rechtsauffassung von Abt. TA und PLSA zur Frage der rechtlichen Bewertung der Metadatenerfassung in Bad Aibling nicht zu eigen gemacht habe, da ich diese Auffassung nicht vertreten könne. Ich hätte daher die Rechtsauffassung als die der Abt. TA dargestellt und ergänzend erläutert, dass diese Rechtsauffassung von der Leitung geteilt werde. Eine eigene rechtliche Stellungnahme durch den behördlichen Datenschutz sei nicht erfolgt. PLSA teilte mit, dass die geschilderte Verfahrensweise vmtl. von der Leitung mitgetragen werden könne. Wir sind so verblieben, dass ich den mit Abt. TA abgestimmten Entwurf der Antwort auf das dritte Schreiben des BfDI Anfang der kommenden Woche an PLSA zwecks Vorlage bei der Leitung übermitteln werde.

    Dr. F.

    18. Mai 2015 30
  • : Wie die Überwachungsstationen in Wien zusammenpassen
    <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/at/">CC BY-SA 2.0 AT</a> via <a href="http://fm4.orf.at/stories/1758861/">fm4.orf.at</a>/Seb Hoch
    Wie die Überwachungsstationen in Wien zusammenpassen

    In der letzten Woche wurde veröffentlicht, dass in Wien ein vierter Überwachungsposten ausländischer Nachrichtendienste zur Mobilfunküberwachung gefunden wurde. Nicht, wie die drei vorherigen, in US-Kontrolle, sondern auf der britischen Botschaft. Erich Moechel hat nun beschrieben, wie diese Stationen in Verbindung stehen und dass sie aller Wahrscheinlichkeit nach keineswegs isolierte Spähstationen sind:

    Wie topografische Messungen ergeben haben, besteht zwischen den drei bekannten US-Stationen sehr gute Sichtverbindung. Breitbandige Richtfunkstrecken sind auch mit kleinen Schüsseln problemlos umzusetzen, während die tiefer liegende britische Station nur vom IZD-Tower in Wien 22 erreichbar ist.

    Das Tieferliegen der UK-Station drängt zu der Annahme, dass es mindestens eine weitere Station geben muss, die in Sichtlinie der britischen Botschaft und eines anderen Netzknotens liegt. Die Antennen der Stationen sind in der Regel hinter falschen Fasssaden und Wartungshäuschen auf Dächern versteckt, die abgefangenen Daten aus dem Mobilfunknetz werden dann an eine zentrale Stelle zur Auswertung gesendet. Moechel vermutet als zentrale Auswertestelle die Villa in Pötzleinsdorf , da diese in der Regel in Außenstellen angesiedelt seien. Die technische Verarbeitung soll wiederrum im IZD-Tower erfolgen, in dem wundersamerweise unterhalb der US-Vertretung „unvermietete“ Stockwerke liegen.

    Wir dürfen gespannt sein, welche Stationen sich in Wien noch zur Komplettierung des Bildes finden lassen werden.

    18. Mai 2015 8
  • : Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung gefährdet doppelt die Pressefreiheit
    Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung gefährdet doppelt die Pressefreiheit

    Vorratsdaten-Plakat5Bei der letzten Einführung der Vorratsdatenspeicherung haben sich auch viele journalistische Organisationen zu Recht bei den Protesten beteiligt. Denn eine Vorratsdatenspeicherung gefährdet die Pressefreiheit u.a. dadurch, dass der Quellenschutz bei elektronischer Kommunikation nicht gewährleistet werden kann. In dem aktuellen Gesetzentwurf ist einerseits diese bereits bekannte Gefährdung enthalten und dann findet sich noch folgendes:

    §202d Datenhehlerei

    (1) Wer Daten (§202a Absatz 2), die nicht allgemein zugänglich sind und die ein anderer durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat, sich oder einem anderen verschafft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, um sich oder einen Dritten zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe.
    (3) Absatz 1 gilt nicht für Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen. Dazu gehören insbesondere solche Handlungen von Amtsträgern oder deren Beauftragten, mit denen Daten ausschließlich der Verwertung in einem Besteuerungsverfahren, einem Strafverfahren oder einem Ordnungswidrigkeitenverfahren zugeführt werden sollen.“

    Unsere Arbeit wird damit unter bestimmten Umständen kriminalisiert

    veroeffentlichenauch-nporg_600pxDamit kann auch gegen Whistleblower vorgegangen werden. Beispielsweise dann, wenn uns hier als journalistisches Medium interne Dokumente zur Aufklärung von Missständen zugeschickt werden. Wir sind dann auch davon betroffen, wenn uns die Dokumente dann nicht nur vorliegen, sondern wir sie auch veröffentlichen. Damit wird unsere journalistische Arbeit in besonderen Fällen kriminalisiert.

    Jetzt aktiv werden: Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist da und soll in zwei Wochen durch‘s Kabinett! Bis zum Sommer soll die im Bundestag bereits beschlossen sein.

    16. Mai 2015 40
  • Jetzt aktiv werden: Wir veröffentlichen den Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung
    Jetzt aktiv werden Wir veröffentlichen den Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung

    Heute morgen haben wir noch davor gewarnt, jetzt ist es soweit: Der Referentenentwurf für die Vorratsdatenspeicherung ist fertig und wurde soeben vom Justizministerium verschickt.

    Hier ist er: BMJV Referentenentwurf Vorratsdatenspeicherung (PDF)

    Im beiliegenden Schreiben heißt es:

    Wegen der großen Eilbedürftigkeit soll die Kabinettsbefassung in Kürze erfolgen.

    Also los jetzt: werdet aktiv! Kontaktiert Abgeordnete (vor allem die der SPD), argumentiert, protestiert, werdet kreativ, werdet wütend. Die anlasslose Massenüberwachung der Telekommunikation darf nicht wiederkommen!

    Update: Die SPD-Fraktion wird den Gesetzesentwurf am Dienstag diskutieren. Dieser Termin wird zentral für die Meinungsbildung der Abgeordneten und damit den weiteren Verlauf des Gesetzes. Wem es möglich ist, in den Reichstag zu kommen oder in Hör- bzw. Sichtweite zu protestieren: taucht dort auf und macht eure Ablehnung deutlich!

    Dienstag, 19. Mai 2015, 18.00 bis 20.00 Uhr
    Reichstagsgebäude, Otto-Wels-Saal, 3 S 001 (Fraktionssaal), Berlin

    Update: Stefan Krempl und Jürgen Kuri schreiben bei heise online: Abruf auch bei Internetstraftaten

    Laut dem Referentenentwurf aus dem Haus von Justizminister Heiko Maas (SPD), den Netzpolitik.org veröffentlicht hat, sollen Ermittler und andere auf die Gefahrenabwehr spezialisierte Behörden Verbindungs- und Standortdaten nicht nur abrufen dürfen, wenn sie Terrorismus bekämpfen oder höchstpersönliche Rechtsgüter schützen wollen. Ein Zugriff soll vielmehr auch erlaubt sein, um beim Verdacht auf „mittels Telekommunikation begangene“ Straftaten tätig werden zu können.

    15. Mai 2015 61
  • Bestandsdatenauskunft 2014: Schon wieder wurde alle fünf Sekunden abgefragt, wem eine Telefonnummer gehört
    Coverbilder des Jahresberichts der Bundesnetzagentur.
    Bestandsdatenauskunft 2014 Schon wieder wurde alle fünf Sekunden abgefragt, wem eine Telefonnummer gehört

    Auch im letzten Jahr haben fast 150 staatliche Stellen ganze sieben Millionen mal abgefragt, wem eine Telefonnummer gehört. Das geht aus den Zahlen zur automatischen Bestandsdatenauskunft hervor, welche die Bundesnetzagentur veröffentlicht hat. Noch viel häufiger dürften die Abfragen von IP-Adressen passieren, davon gibt es aber leider keine Statistiken.

    15. Mai 2015 9
  • Interne E-Mail: BND und Deutsche Telekom haben auch Österreich, Tschechien und Luxemburg abgehört
    Sachertorte im Hotel Sacher, Wien.
    Interne E-Mail BND und Deutsche Telekom haben auch Österreich, Tschechien und Luxemburg abgehört

    Der BND hat gemeinsam mit der Telekom auch Glasfaser-Leitungen von Österreich, Tschechien und Luxemburg abgeschnorchelt. Das geht aus internen E‑Mails zwischen Geheimdienst und ehemaligem Staatskonzern hervor. Ein österreichischer Politiker reicht Strafanzeige gegen Telekom, BND und Bundeskanzleramt ein.

    15. Mai 2015 16
  • : Kanzlerin Merkel verspricht: „Alle Materialien aus dem Kanzleramt und vom BND werden dem NSAUA zugeliefert“
    Kanzlerin Merkel verspricht: „Alle Materialien aus dem Kanzleramt und vom BND werden dem NSAUA zugeliefert“

    merkel3

    Bundeskanzlerin Angela Merkel hat diese Woche versprochen, dass der Geheimdienst-Unterschungsausschuss alle Materialien aus dem Kanzleramt und vom BND erhalten werde. Das ist überraschend, weil das Kanzleramt bisher mauerte und Aufklärung verhinderte. Wir haben die beiden Obleute der Opposition um eine Bewertung des Versprechens befragt.

    Es ist diese Woche etwas untergegangen, was Angela Merkel am Montag während einer CDU-Pressekonferenz nach der Bremen-Wahl erzählte:

    „Alle Materialien aus dem Kanzleramt, und zum Teil ist das ja noch im Prozess, auch vom BND, werden diesem Untersuchungsausschuss zugeliefert, das ist für uns eine Selbstverständlichkeit“.

    Das Überraschende an diesem Statement war die Klarheit, mit der Merkel etwas als eine Selbstverständlichkeit ausdrückte, was bisher nicht der Realität entspricht. Denn bisher mauerte die Bundesregierung und hier insbesondere das Bundeskanzleramt bei allem, was zu mehr Aufklärung im Rahmen des Geheimdienst-Unterschungsauschuss führen könnte. Und genau deshalb sollte man dieses Zitat nicht übersehen, sondern Angela Merkel zukünftig an ihren eigenen Aussagen messen. In diesem Fall ist das praktischerweise aufgezeichnet worden: MP3 (Original von Falk Steiner bei Soundcloud):

    Wir haben das Versprechen genutzt, um die beiden Obleute der Opposition im Geheimdienst-Untersuchungsauschuss um eine Bewertung zu bitten. Martina Renner von der Fraktion Die Linke und Konstantin von Notz von der Fraktion Bündnis 90/die Grünen haben unsere Fragen beantwortet.

    1. Haben Sie derzeit schon das Gefühl, alle Materialien zu erhalten?

    Martina Renner:

    „Wir stellen ständig fest, dass Akten unvollständig sind oder zu seien scheinen. Einige Beweisbeschlüsse sind bis heute nicht erfüllt, obwohl sie teilweise noch aus dem letzten Jahr sind. Aber wir haben auch regelmäßig Diskussionen mit den anderen Fraktionen darüber, ob wir spezifische Beweisbeschlüsse noch ergänzend fassen sollten, weil wir bestimmte Akten zwar schon durch allgemeinere Beschlüsse beigezogen (= beantragt) haben, wir durch konkretere Anträge aber nochmal nachfassen könnten. Der bekannteste davon ist aktuell der Beschluss BND 26, der das Selektoren-Thema auf die Tagesordnung gebracht hat. Gerade in der letzten Ausschuss-Sitzung hat ein Zeuge wieder berichtet, sich mit Materialien vorbereitet zu haben, die wir nicht haben.“

    Konstantin von Notz:

    „Wir haben immer wieder betont, dass aus unserer Sicht die Bundesregierung alle Register zieht, um uns wesentliche Informationen vorzuenthalten. Der Umfang der Schwärzungen in Akten, die vollständige Herausnahme von Unterlagen aus unseren Akten, die Konsultationsverfahren mit den USA belegen von Beginn an den Willen der Bundesregierung, uns zu behindern und eben nicht vollständig zu informieren. Wir hatten bereits mehrfach Fälle, bei denen Akten überraschend auftauchten, die bereits lange hätten vorgelegt werden müssen. In einigen Fällen nehmen wir es der Bundesregierung auch nicht ab, dass es keine Akten (mehr) gibt, weil es vor dem Hintergrund der Verwaltungsgrundsätze der Aktenklarheit und Aktenvollständigkeit nicht vorstellbar wäre.“

    2. Glauben Sie den Aussagen, demnächst mehr zu erhalten, wenn Sie bisher nicht das Gefühl hatten, alles zu erhalten?

    Martina Renner:

    „Das wäre gut, aber ich bin ziemlich skeptisch.“

    Konstantin von Notz:

    „Wir hoffen sehr, dass das Wort der Kanzlerin noch etwas gilt, die ja vor wenigen Tagen angesichts der Selektorenlistenfunde vollständige Aufklärung zugesagt hatte. Wenn man jetzt dem Ausschuss aufgrund dessen Arbeit diese Selektoren angeblich überhaupt erst gefunden wurden, diese vorenthalten will, ist Frau Merkel nicht Teil der Aufklärung, sondern der Vertuschung.“

    3. Ist es für Sie eine Selbstverständlichkeit, alle Materialien zu erhalten?

    Martina Renner:

    „Juristisch ist die Lage ganz eindeutig: der Untersuchungsausschuss hat das Recht, die Akten zu erhalten und die Bundesregierung hat die Pflicht, die Akten vollständig zu liefern. Soweit einschlägig greift u.U. ja auch die Geheimschutzordnung des Bundestages. Insofern ist das völlig selbstverständlich. Ich bewundere durchaus die Kreativität der Regierung, immer wieder Akten zu ‚finden’, die längst beantragt wurden, und wie das jedesmal sehr lapidar als Versehen deklariert wird.“

    Konstantin von Notz:

    „Die vollständige Erfüllung der Beweisanträge des Ausschusses ist gesetzlich vorgegeben durch das Untersuchungsausschussgesetz.“

    4. Definieren Sie Selektoren auch als „Material vom BND“?

    Martina Renner:

    „Natürlich. In dem Moment, wo die Selektoren in die Erfassungssysteme des BND eingespeist werden und dazu genutzt werden, vom BND abgehörte Kommunikationen auszuwählen, sind sie BND-Material. Dass uns die Originaldaten der NSA vorgelegt werden, ist kaum zu erwarten. Dabei würden diese doch auch Rückschluss darauf zulassen, wer diese wie in Empfang genommen und anschließend in das System des BND eingespeist hat, sprich die Augen davor verschlossen hat, was die NSA eigentlich will und macht.“

    Konstantin von Notz:

    „Es geht weniger um eine eigentumsanaloge Frage, sondern darum, ob diese Listen rechtlich besehen dem Untersuchungsausschuss vorgelegt werden müssen. Weil die Selektoren in Verfahren des BND eingesetzt werden, die untersuchungsgegenständlich sind, ist die Vorlage aus unserer Sicht rechtlich zwingend, zumal die missbräuchliche Nutzung bestimmter Selektoren gegen Geist und Inhalt der Abkommen mit der NSA verstößt, auf deren Grundlage Frau Merkel konsultieren möchte. Das ist widersprüchlich.“

    Wir sind ja ebenso skeptisch. Aber wir messen Angela Merkel gerne an ihrem Versprechen!

    Update: Wie Peter Piksa auf Twitter anmerkte, müssen wir vielleicht erstmal klären, wie die Kanzlerin das Wort „Alle“ definiert.

    15. Mai 2015 9
  • Jetzt aktiv werden: Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist da und soll in zwei Wochen durch’s Kabinett
    Verantwortlich für die Vorratsdatenspeicherung: SPD-Bundestagsfraktion. Bild: <a href="https://www.flickr.com/photos/spdbundestagsfraktion/11417118755/">SPD-Bundestagsfraktion</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">BY-NC-ND 2.0</a>.
    Jetzt aktiv werden Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist da und soll in zwei Wochen durch’s Kabinett

    Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist da und soll bereits in zwei Wochen von der Bundesregierung verabschiedet werden. Das haben wir aus unterschiedlichen Quellen erfahren. Es ist höchste Zeit, gegen die anlasslose Massenüberwachung der Telekommunikation aktiv zu werden!

    15. Mai 2015 57
  • : Weitere Stimmen zum BND-Skandal in unserer Chronologie
    Weitere Stimmen zum BND-Skandal in unserer Chronologie

    Ausflug-BND-Schoeningen009Da immer wieder neue Entwicklungen im BND-Skandal zu Tage treten, ist das sensible Thema glücklicherweise noch nicht von der politischen Agenda verschwunden. Als Aufbereitung der vergangenen Tage tragen wir daher hier einige Zitate zusammen. Die Anfänge der medialen BND-Affäre ab dem 30. April hatten wir vorab in einem eigenen Artikel zusammengefasst.

    Montag, 4. Mai 2015

  • Konstantin von Notz, Grüne: „Ab dieser Woche muss sich die Kanzlerin das bis heute durchexerzierte Vernebeln und Verweigern von Fakten in der Affäre selbst zurechnen lassen, sie ist für den BND verantwortlich.“
  • Vizekanzler Sigmar Gabriel: „Beide Male ist das [die Frage an Kanzlerin Angela Merkel, ob Hinweise auf Wirtschaftsspionage des BND gegen deutsche Unternehmen vorlägen] verneint worden.“
  • Regierungssprecher Steffen Seibert: „Wenn das Parlament, wenn der [NSA-]Untersuchungsausschuss die Bundeskanzlerin lädt, dann geht sie selbstverständlich dort gerne hin.“
  • Kanzlerin Angela Merkel: „Der BND muss und wird weiter international kooperieren.“
  • Vizekanzler Sigmar Gabriel: „Was wir jetzt erleben, ist eine Affäre, ein Geheimdienstskandal, der geeignet ist, eine sehr schwere Erschütterung auszulösen.“
  • Ralf Stegner, SPD: „Für die Bundeskanzlerin funktioniert das Spiel nicht mehr, die aktuellen Erkenntnisse von sich fernzuhalten und zu sagen, damit habe ich nichts zu tun.“
  • Jens Spahn, CDU: „Warum haben wir den Kollegen Oppermann eigentlich vor 1 Jahr so geschont? Damit SPD nun koalitionären Anstand fahren lässt? #alleswieimmer“
  • Irene Mihalic, Grüne: „Wenn Herr Spahn Informationen über Herrn Oppermann im Zusammenhang mit der Edathy-Affäre hat, muss er sie auch vor dem Untersuchungsausschuss darlegen.“
     

    Dienstag, 5. Mai 2015

  • Sigmar Gabriel: „[…] und wir dürfen ihnen [den Geheimdiensten] nicht Anforderungen zumuten, die sie vielleicht, weil wir sie nicht gut genug ausstatten, nur dann erfüllen können, wenn sie so irgendwie im halblegalen Bereich mit dem großen Bruder aus den USA kooperieren. […] Das Parlament muss wissen, ob es bei der Kooperation mit der NSA einen Rechtsverstoß beim BND gegeben hat. Die Öffentlichkeit muss das auch wissen.“
  • Andreas Scheuer, CDU: „Die linke Tour des Vizekanzlers Gabriel ist ein peinliches Manöver in der SPD-Umfragedepression.“
  • Ralf Stegner: „Die fortwährenden Enthüllungen zur BND-Affäre machen deutlich, dass die Union ein Problem hat. Entweder wusste das Kanzleramt von den Vorgängen nichts und hat die Aufsicht über den BND nicht vernünftig ausgeführt. Oder aber das Kanzleramt hat trotz Wissens nichts unternommen und womöglich die Öffentlichkeit getäuscht. Beide Varianten sind schlecht, die zweite geradezu verheerend.“
  • Martina Renner, Linke: „Man fragt also die Amerikaner, die uns ausspioniert haben, ob der Untersuchungsausschuss seine Arbeit machen kann. Den Täter fragen, ob man gegen ihn ermitteln darf. Das ist eine abstruse Welt.“
  • Österreichische Innenministerin Johanna Mikl-Leitner, ÖVP: „Wir wollen hier [beim BND-Skandal] volle Aufklärung. Meine Sicherheitsbehörden stehen im Kontakt mit den deutschen Sicherheitsbehörden. Darüber hinaus werden wir Anzeige erstatten bei der Staatsanwaltschaft. Ich glaube, wir sollten jede Ebene nutzen. Das heißt, über die Möglichkeiten der Sicherheitsbehörden, also auch der justiziellen Möglichkeiten, sollten wir auch alle diplomatischen Möglichkeiten nutzen. Hier braucht es Aufklärung auf allen Ebenen.“
  • Sigmar Gabriel will verhindern, dass „die SPD in diesen Sumpf [BND-Skandal] hineingezogen wird. […] Die [CDU/CSU] sind seit zehn Jahren verantwortlich, die könnten für Aufklärung sorgen.“
     

    Mittwoch, 6. Mai 2015

  • Thomas de Maizière, CDU: „Ich habe 2008 als Kanzleramtsminister nichts erfahren von Suchbegriffen der US-Seite, Selektoren oder ähnlichem zum Zwecke der Wirtschaftsspionage in Deutschland. […] Von daher bleibt von den gegen mich erhobenen Vorwürfen nichts übrig.“
  • Angela Merkel: „Ich werde da aussagen und da Rede und Antwort stehen, wo das geboten ist. Das ist im Untersuchungsausschuss, wenn das gewünscht wird. Da stehe ich gerne zur Verfügung.“
  • André Hahn, Linke: „Bis jetzt liegt ja vieles im Dunkeln, und das Bundeskanzleramt hat widersprechende Erklärungen [zum BND-Skandal] abgegeben.“
  • Hans-Christian Ströbele, Grüne: „Es gibt viele Anhaltspunkte dafür, dass weder vom Bundesnachrichtendienst noch vom Bundeskanzleramt irgendetwas gegenüber der NSA getan worden ist, als diese verbotenen Selektoren aufgefallen sind.“
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    Donnerstag, 7. Mai 2015

  • Konstantin von Notz: „Das [die Einstellung der Übermittlung von Daten vom BND an die NSA] ist auf jeden Fall ein drastischer Schritt, und ich glaube, das ist eine Notreißleine, weil man eben im Jahr 2015 diese Suchbegriffe für Internetverkehre immer noch nicht unter Kontrolle hat, im Hinblick auf Grundrechtsträger, auf deutsche Interessen, auf europäische Interessen. Und mir scheint das jetzt ein sehr drastischer Schritt, der aber natürlich viel zu spät kommt. Wir wissen über diese Probleme seit Snowden 2013. […] Die Frage ist, ob die Bundesregierung nicht selbst in der Pflicht war, 2013 nach Snowden selbst hart zu reagieren, um deutsche Interessen und Grundrechtsträger zu schützen. Und ob Herr Pofalla und damit auch Frau Merkel die Unwahrheit im Bundestagswahlkampf 2013 gesagt haben. […] Und es spricht dafür, dass es ganz krasse Probleme gibt und die Bundesregierung bis zum heutigen Tag deutsche und europäische Interessen nicht schützen konnte. Und das ist ein starkes Versäumnis der letzten Jahre.“
  • Christian Flisek, SPD: „Das [die Einstellung der Übermittlung von Daten vom BND an die NSA] ist eine Maßnahme, die ich für dringend geboten halte, weil wir ja gehört haben, dass es bei den Selektorenlieferungen offensichtlich nicht gelungen ist, die Suchbegriffe, die rechtswidrig sind und die gegen deutsche Interessen verstoßen, auszusortieren.“
  • Martina Renner, Linke: „Man hat die NSA aufgefordert, zu den Internetselektoren Erläuterungen zu geben, also dem BND mitzuteilen, was in ihrem Datenverarbeitungssystem eigentlich passiert und ob das möglicherweise rechtswidrig ist. Die NSA hat geantwortet, das können wir Euch gar nicht so schnell sagen, weil es geht ja um Millionen von Selektoren. Und da die NSA diese Auskunft nicht geben konnte, das muss man sich vorstellen, hat dann die NSA angeraten, wenn ihr damit so ein großes Problem habt und euer Parlament Euch gerade auf den Füßen rumtritt, dann stoppt doch mal lieber die Erfassung zum Internet.“
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    Freitag. 8. Mai 2015

  • Vize-Regierungssprecherin Christiane Wirtz: „Ich denke, es ergibt jetzt wenig Sinn, sozusagen spekulativ darüber nachzudenken, wie sich die Verhältnisse oder die deutsch-amerikanischen Verhältnisse verändern können. Das deutsch-amerikanische Verhältnis ist von einem großen Vertrauen geprägt. Das, was jetzt passiert, was sozusagen auch in Erfüllung der Fragen des Untersuchungsausschusses passiert, ist ein ganz normales Verfahren, nämlich ein völkerrechtliches Verfahren, ein Konsultationsverfahren, das mit den Amerikanern durchgeführt wird. Insofern ist das, denke ich, nichts, was jetzt die deutsch-amerikanischen Beziehungen erschüttern wird, und zwar in keiner Weise.“
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    Samstag, 9. Mai 2015

  • Katrin Göring-Eckardt, Grüne: „Die Listen mit den Selektoren sind Teil der Beweisanträge im NSA-Untersuchungsausschuss. Wir erwarten, dass das Bundeskanzleramt dem Ausschuss diese Listen zur Verfügung stellt. Sonst bleibt nur der Gang nach Karlsruhe [also vor das Bundesverfassungsgericht].“
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    Sonntag, 10. Mai 2015

  • Hans-Peter Uhl, CDU: „Dass Teile der Politik und der Medien den völlig falschen Eindruck erweckt haben, der BND sei eine kriminelle Organisation, hat eine fatale Außenwirkung.“
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    Montag, 11. Mai 2015

  • Thomas Strobl, CDU: „Wir brauchen einen Beauftragten für die Nachrichtendienste, der sich von morgens bis abends hauptamtlich um die Kontrolle der Geheimdienste kümmert.“
  • Christian Flisek, SPD: „Wir brauchen kein neues Gesicht, keinen Mr. oder keine Mrs. Geheimdienstkontrolle, sondern mehr Personal und Sachmittel.“
  • Ralf Stegner, SPD: „Das Parlamentarische Kontrollgremium muss die Möglichkeit erhalten, die Listen [der Selektoren] zu sehen, das ist nicht verzichtbar.“
  • FDP-Bundesvorsitzender Christian Lindner, FDP: „Ich habe kein Vertrauen mehr in die Behörde Bundeskanzleramt. Die Geheimdienste haben entweder ein Eigenleben entwickelt oder mit Billigung der politischen Leitungsebene in Deutschland und Europa Bürger, Diplomaten und Unternehmen ausspioniert. Man weiß gar nicht, welcher Skandal schlimmer wäre.“
  • Angela Merkel: „Alle Materialien aus dem Kanzleramt, und zum Teil ist das ja noch im Prozess, auch vom BND, werden diesem [NSA-]Untersuchungsausschuss zugeliefert, das ist für uns eine Selbstverständlichkeit.“
  • Angela Merkel: „Ich kann nur […] sagen, dass jeder nach bestem Wissen und Gewissen gearbeitet hat. Das gilt für die heutigen Kanzleramtsminister [Peter Altmaier], aber auch die Vorgänger und auch für Ronald Pofalla, und die Einzelheiten gehören dann in den Untersuchungsausschuss. […] Für mich ist es eine Selbstverständlichkeit, dass sich Nachrichtendienste auch an deutsche Gesetze zu halten haben, wenn sie sich in Deutschland bewegen.“
  • Angela Merkel: „Alle Materialien aus dem Kanzleramt, und zum Teil ist das ja noch im Prozess, auch vom BND, werden diesem [NSA-]Untersuchungsausschuss zugeliefert, das ist für uns eine Selbstverständlichkeit.“
  • Steffen Seibert: „Ich kann nur für mich wie für die Mitglieder der Bundesregierung wie für alle Chefs des Bundeskanzleramts – den jetzigen wie seine Vorgänger – ganz klar sagen: Wir haben nach bestem Wissen und Gewissen gearbeitet, und wir haben nach bestem Wissen und Gewissen die Öffentlichkeit informiert.“
  • Hans-Christian Ströbele: „Ohne die Listen [der Selektoren] können wir nicht einschätzen, was die Amerikaner suchten und ob dies in Ordnung war, deswegen bin ich heute zum BND gefahren. […] Zur Not zelte ich vor dem Tor des BND.“
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    Dienstag, 12. Mai 2015

  • Menschenrechtskommissar des Europarates Nils Muiznieks: „Das Kontrollsystem [der Geheimdienste] muss gestärkt werden.“
  • Yasmin Fahimi: „Das hat natürlich schon auch ein Ausmaß von einer Staatsaffäre, wo ich hoffe, dass wir uns am Ende des Tages nicht bei unseren europäischen Nachbarn überall entschuldigen müssen, dafür, dass der Bundesnachrichtendienst hier entweder ein Eigenleben entwickelt hat oder aber, dass die Kontrolle an anderer Stelle versagt hat.“
  • : Sensburg, Vorsitzender des #NSAUA zu Ausschuss-Protokollen: „Wir könnten sie auch leaken dann“
    Sensburg, Vorsitzender des #NSAUA zu Ausschuss-Protokollen: „Wir könnten sie auch leaken dann“

    Patrick Sensburg on Twitter: "Bärendienst von WikiLeaks am einzigen Untersuchungsausschuss zu den Tätigkeiten der NSA. Manche Zeugenvernehmung wird so hinfällig!" 2015-05-12 23-03-14Im November vergangenen Jahres erzählte der Vorsitzender Geheimdienst-Untersuchungsauschuss, Patrick Sensburg, auf der in Berlin stattfindenden FiFFcon von der Arbeit des #NSAUA.

    In der anschließenden Frage und Antwort-Runde wurde er gefragt, warum es bisher keine richtigen Protokolle online zu finden geben würde und es nur unseren Live-Blog-Service gäbe, der aufgrund mangelnder stenographischer Fähigkeiten unsererseits nicht 100% zuverlässig ist. Die Antwort dazu passt zum heutigen Tage, wo Sensburg in Folge der Veröffentlichung von bisher nicht-öffentlichen Protokollen aus öffentlichen Sitzungen auf Wikileaks via Twitter öffentlich erklärte:

    In diesem Fenster soll ein Twitter-Post wiedergeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an Twitter. Aus technischen Gründen muss zum Beispiel Deine IP-Adresse übermittelt werden. Twitter nutzt die Möglichkeit jedoch auch, um Dein Nutzungsverhalten mithilfe von Cookies oder anderen Tracking-Technologien zu Marktforschungs- und Marketingzwecken zu analysieren.

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    Bereits heute hatten wir kommentiert: Skandalisierung der Veröffentlichung von NSAUA-Protokollen soll vom eigentlichen Skandal ablenken. Passend zum Statement von Patrick Sensburg auf Twitter haben wir gerne die Stelle transcribiert, wo er vor einigen Monaten noch Transparenz und damit Protokolle versprochen hatte. Und dann nicht geliefert hat.

    Also ich geh davon aus, dass die Protokolle veröffentlicht werden, das dauert halt nur ein bisschen. Ich kümmer mich drum. Also ich geh davon aus, dass sie veröffentlicht werdem. Es gibt natürlich, und jetzt müssen wir genau sein, Protokolle aus öffentlichen Sitzungen, es gibt die Protokolle aus den Beratungssitzungen und es gibt die Protokolle aus den nicht-öffentlichen und eingestuften Sitzungen, die dann auch selber wieder eingestuft sind. Die Protokolle aus den Beratungssitzungen sind nicht-öffentlich, weil auch die Beratungssitzungen nicht-öffentlich sind.

    Da gibts jetzt nochmal die Abstufung des sogenannten Wortprotokolls. Die sind dann wirklich wortwörtlich und teilweise lesen die sich auch so. Weil wenn Sie mal hören, was man so auf Veranstaltungen von sich gibt, da fehlt dann manchmal entweder das Subjekt, Prädikat oder das Objekt. Aber alle wussten, was gemeint ist. So sind die Protokolle auch Wortprotokolle. Die Protokolle sind grundsätzlich nicht-öffentlich, werden aber Bestandteil des Abschlußberichtes, weil dann darauf Bezug genommen wird.

    Die Protokolle aus den öffentlichen Sitzungen sind in der Regel Kurzprotokolle, die werden, nach meiner Erkenntnis öffentlich sein und müssten auf der Seite des Bundestages zu finden sein. Ich kümmer mich aber darum, ob das der Fall ist. Da müssten eigentlich die ersten schon drauf sein.

    Ich kümmer mich drum wenn das nicht der Fall ist. Ich guck auch nicht jeden Tag, weil, ich hab’ die Protokolle in Papier da liegen und wir haben sie als PDF auf dem Laufwerk. Wenn jemand.. hat schon mal jemand geguckt – sind die schon drauf? Kann das jemand bestätigen? [Publikum, unverständlich] Wir könnten sie auch leaken dann. Aber das Schönere wäre eigentlich, das wäre sofort auf der Bundestagsseite zu finden. Das letzte Mal, als ich draufgeguckt habe, waren auf jeden Fall zum Beispiel die Dokumente der Sachverständigen-Anhörung drauf. Zum Beispiel war ja auch der Frank Rieger da ..bitte? .. Ja, die war auch live, da sind aber auch die Papiere, die die da abgegeben haben, finden Sie dort als PDF, von daher: Ich kümmer mich einfach darum, ob die Protokolle auf der Internetseite des Bundestages im Bereich des Ausschusses zu finden sind. Ich habe damit gar kein Problem. Das ist ja öffentlich. [Publikum, unverständlich] Ja, es ist schneller, und dafür machen wir sie ja auch. Von daher, das Wort schneller, das kann ich nachvollziehen, ähm, da müssen Sie mich jetzt ein bisschen schlagen für: ich muss die immer freigeben. Also nicht, weil ich die korrigiere.. ja, mal langsam.. nicht, weil ich die korrigiere oder sage ‚Da müssen wir den Satz rausnehmen’ oder sowas, Gott bewahre, ich mach’ keine Urkundenfälschung, aber die kommen erstmal zu mir und dann muss da so eine Unterschrift drunter. Und ich hab jetzt am Freitag alleine von drei Sitzungen mir die Protokolle durchgelesen und hab sie unterschrieben. Die Wortprotokolle, die haben dann so 40 Seiten. Also vielleicht lag das jetzt an mir, dass ich ein bisschen lahm war, ich will jetzt keinem andern die Schuld geben. Aber die Kurzprotokolle müssten nach meiner Meinung auf der Seite des Ausschusses zu finden sein. Und ich kümmer mich drum.

    [fragt ins Publikum:] Ist zu finden? Wissen sie zu welchem Datum? Haben Sie’s gerade da? [Publikum antwortet] 16. 10., da ist noch ein bisschen… Auf den Ausschussseiten. Okay, also ich kümmer mich drum, dass es dann auch schneller geht. Okay. Ich kann nur sagen, ich kläre es so schnell wie es geht, und wenn nicht schnell genug ist, setze ich mich dafür ein dass es schneller geht. Okay?

  • : Skandalisierung der Veröffentlichung von NSAUA-Protokollen soll vom eigentlichen Skandal ablenken
    Europasaal vor der Sitzung.
    Skandalisierung der Veröffentlichung von NSAUA-Protokollen soll vom eigentlichen Skandal ablenken

    Seit über einem Jahr läuft der Geheimdienst-Untersuchungsausschuss im Deutschen Bundestag. Gestartet als Untersuchungsausschuss für den NSA-Skandal hat sich die Arbeit immer mehr auf eine Untersuchung der Praktiken von Bundesnachrichtendienst und Co verlagert. Das liegt auch daran, dass unsere Geheimdienste viel mehr in das Netzwerk von NSA & Co eingebunden sind, als uns unsere Bundesregierung nach Start der Snowden-Enthüllungen suggerierten.

    Und während der über einjährigen Untersuchungsarbeit kam bisher auch schon raus, dass unsere Geheimdienste offensichtlich mehr tun, als unsere Gesetze es zulassen und die dafür zuständigen Kontrollgremien davon mitbekommen haben. Insofern ist der einzige parlamentarische Untersuchungsausschuss in einer westlichen Demokratie nach einem Jahr bereits ein Erfolg. In keinem anderen Land gibt es eine solche Diskussion, die vor allem in den vergangenen drei Wochen rund um die BND-Affäre geführt wurde.

    Die Sitzungen des NSAUA sind häufig öffentlich, zumindest der öffentliche Teil. Oftmals werden anschließend Zeugen, vor allem (frühere) Mitarbeiter aus Bundeskanzleramt und Bundesnachrichtendienst anschließend noch nicht-öffentlich verhört. Diese Teile sind dann geheim. Journalisten und Besucher haben Zugang zum öffentlichen Teil und dürfen von dort auch berichten. Nur Ton- und Bildaufnahmen sind leider verboten. Besucher, Journalisten und Abgeordnete twittern fröhlich Zitate aus den Verhören, es gibt anschließend Berichte in einigen Medien und immer schreibt einer von uns bei netzpolitik.org ein beinahe Live-Transcript. Wir nennen das Live-Blog. Beinahe Live-Transcript deswegen, weil keiner von uns Stenographie kann und Zeugen häufig schnell reden.

    Es ist notwendig, dass die Original-Protokolle veröffentlicht werden

    Unsere Live-Blogs aus zahlreichen Sitzungen waren bisher die einzige ausführliche Quelle für Aussagen in dem Ausschuss. Es werden zwar auch stenographische Protokolle erstellt, aber die bleiben geheim, obwohl sie nicht als geheim eingestuft werden. Sie werden einfach nur nicht veröffentlicht. Das wurde zwar in der Vergangenheit auch vom Ausschussvorsitzenden Patrick Sensburg, einem CDU-Politiker versprochen, passiert ist aber bisher nichts. Und das soll auch so bleiben. Das Argument für die nicht-Veröffentlichung lautet, dass sich zukünftige Zeugen besser auf Aussagen vorbereiten könnten und damit die Aufklärung erschwert würde. Allerdings haben schon häufig Zeugen erklärt, dass sie sich bei uns auf netzpolitik.org ausführlich informieren würden, die wir das legal tun. Aber nur als Beinahe-Transcript. Und wir schreiben immer dazu, dass es wir uns zwar bemühen („nach bestem Wissen und Können“), aber im Eifer des Gefechts auch Teile fehlen könnten. Echte Protokolle könnten helfen, diese Fehler zu verbessern. Müsste man mal, will man aber nicht.

    Wobei man davon ausgehen kann, dass die interessanten Zeugen, die wirklich etwas zur Aufklärung beitragen könnten, selbstverständlich Zugriff auf die Original-Protokolle über Bundeskanzleramt oder Bundesnachrichtendienst haben werden. So, wie diese Bundesregierung und unser Auslandsgeheimdienst die Aufklärungsarbeit erschweren und behindern, ist das mehr als realistisch. Es gab z.B. mal einen Vorfall, wo ein Zeuge sogar mehr Dokumente zur Vorbereitung gelesen hatte, als überhaupt bei den Abgeordneten angekommen waren. Insofern halte ich nicht viel von dem Argument, was vorgeschoben erscheint und nur mehr Aufmerksamkeit und Aufklärung verhindern will.

    Durch Skandalisierung der Leaks wird vom eigentlichen Skandal abgelenkt

    Heute veröffentlichte die Transparenz-Plattform Wikileaks einige bisher nicht veröffentlichter Protokolle, zumindest die nicht als geheim klassifizierten Teile, die zu weiten Teilen schon in Form unserer Live-Blogs auf netzpolitik.org standen. Und sofort gibt es einen Aufschrei aus dem (konservativen) Lager, was kein Interesse an mehr Aufklärung hat und die ganze Zeit die Durchhalteparole abgibt, dass alles in Ordnung sei und keine Gesetze überschritten wurden. Während draussen der BND-Skandal tobt und die Bundesregierung bereits mehrfach der Lüge und Nicht-Aufklärung überführt wurde.

    Es wird suggeriert, dass durch das Weitersenden der Protokolle die Aufklärungsarbeit verhindert würde. Wohlgemerkt: Es handelt sich um Mitschriften von öffentlichen Verhören, also Informationen, die alle Besucher im Raum auch zu hören bekommen haben, nicht um Geheimnisse. Ich finde es gut, dass die Dokumente jetzt online sind. Denn jetzt kann die interessierte Öffentlichkeit sich jetzt aus Originaldokumenten nochmal in der Retrospektive über die Arbeit des Geheimdienst-Untersuchungsausschuss informieren.

    Wer jetzt daraus einen Skandal konstruiert, will nur vom eigentlichen Skandal ablenken: Dass unsere Bundesregierung viel mehr über Gesetzesüberschreitungen durch unsere eigenen und befreundete Geheimdienste weiß, als sie uns bisher erklärten. Und niemand für diesen kalkulierten Verfassungsbruch Verantwortung nehmen will.

    Nachdem die Protokolle jetzt auf Wikileaks stehen könnte der Deutsche Bundestag sie endlich auch mal offiziell online stellen. Es gibt keine Argumente mehr dagegen.

  • : Exportkontrollen für Überwachungstechnologie: Tippelschritte statt großer Sprünge
    Die Tastatur als Handgranate - Illustration einer Europol-Analyse zu Bedrohungen im Internet.
    Die Tastatur als Handgranate - Illustration einer Europol-Analyse zu Bedrohungen im Internet.
    Exportkontrollen für Überwachungstechnologie: Tippelschritte statt großer Sprünge

    Seit Jahren machen in Europa ansässige Hersteller von Überwachungstechnologien gute Geschäfte mit autokratischen Staaten, wo ihre Produkte zur Verfolgung und Unterdrückung von Regimekritikern, Journalisten und Aktivisten eingesetzt werden. Erstmals im Dezember 2013 einigten sich die Teilnehmerstaaten des sogenannten Wassenaar-Forums, darunter auch Deutschland, darauf, die Ausfuhr von Überwachungstechnologien künftig streng zu kontrollieren. Im Zuge der Umsetzung dieses Wassenaar-Beschlusses nahm die EU-Kommission die dort benannten Technologien im Herbst 2014 in die Liste der kontrollierten Güter im EU-Exportkontrollrecht (Dual Use Verordnung) auf. Die dort gelisteten Güter dürfen seitdem nur noch nach vorheriger Genehmigung durch die nationalen Aufsichtsbehörden (in Deutschland: BAFA) ausgeführt werden.

    Doch es verbleiben weiterhin Schutzlücken: Nicht sämtliche Überwachungstechnik wird von dem Wassenaar-Beschluss und der europäischen Exportkontrollrecht erfasst. Gleiches gilt für Neuentwicklungen im Bereich der Kommunikationsausspähung. Was fehlt, ist ein allgemeiner Auffangtatbestand, der Ausfuhren verbietet oder zumindest genehmigungspflichtig macht, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die betroffenen Produkte in den Empfängerstaaten zu menschenrechtswidrigen Zwecken verwendet werden.

    Umso erfreulicher ist es, dass das Bundeswirtschaftsministerium es sich nun zum Ziel gesetzt hat, diese Schutzlücken zu schließen. Der Entwurf für eine Änderung der Außenwirtschaftsverordnung sieht vor (PDF), dass „technische Unterstützung in Drittländern durch einen Deutschen oder einen Inländer“ genehmigungsbedürftig ist, wenn er vom BAFA darüber unterrichtet worden ist, dass diese Unterstützung im Zusammenhang mit der Entwicklung, Herstellung, Handhabung, Wartung, Reparatur oder dem Betrieb von gelisteter Überwachungstechnik steht. Reguliert wird also nicht der Export selbst, sondern die Erbringung der „technischen Unterstützung“. Die wiederum kann ganz unterschiedlich aussehen und technische Unterlagen ebenso umfassen wie Unterweisung, Vermittlung von Fertigkeiten, Schulung, Arbeitshilfe oder Beratungsdienste. Da Überwachungstechnologien ohne diese technische Unterstützung kaum sinnvoll und effektiv betrieben werden können, tut das BMWi hier grundsätzlich durchaus einen sinnvollen Schritt, um die ungehinderte Verbreitung solcher Technik einzudämmen.

    So weit, so gut. Doch der Entwurf hat auch seine Schattenseiten. So erfasst er nicht die technische Unterstützung für jegliche Arten von Technologie zur Kommunikationsüberwachung, sondern bezieht sich explizit auf die bereits im EU-Recht geregelten Tatbestände. Statt einen umfassenden und zukunftsfesten Auffangtatbestand zu schaffen, der auch für künftige Entwicklungen in diesem Bereich gelten würde, erzeugt das BMWi hier also nur eine zusätzliche Genehmigungspflicht, die neben die sich ohnehin aus dem EU-Recht ergebenden Genehmigungspflichten tritt.

    Bemerkenswert sind auch die Ausnahmen von der Genehmigungspflicht. Pauschal von der Regelung ausgeklammert ist die technische Unterstützung, wenn sie etwa in einem Mitgliedstaat der EU, der NATO oder der OECD erbracht wird. Diese Staaten erhalten also gleichsam einen Persilschein in Sachen Menschenrechte, so dass Überwachungstechnologie dorthin ohne Prüfung oder Genehmigung exportiert werden darf.

    Auf EU-Ebene laufen derzeit die Verhandlungen um eine Neufassung der Genehmigungstatbestände in der Dual-Use-Verordnung. Dabei ist auch ein Menschenrechtsvorbehalt speziell für die Ausfuhr von Überwachungstechnologie im Gespräch, ohne dass bisher klare Vorstellungen über den möglichen Wortlaut einer solchen Klausel bestehen. Der Vorstoß des BMWi könnte helfen, hier den politischen Druck für eine EU-weit einheitliche Lösung zu erhöhen. Dabei hätte es allerdings deutlich beherzter vorgehen können, um echte Maßstäbe beim Schutz der Menschenrechte vor dem Missbrauch von Überwachungstechnologie zu setzen.

  • : Abhörstation auf der britischen Botschaft in Wien entdeckt
    Unscheinbare Technik auf der britischen Botschaft. Quelle: N.N./<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/at/">CC BY-SA 2.0</a>
    Abhörstation auf der britischen Botschaft in Wien entdeckt

    Der österreichische Radiosender FM4 hat einen ausführlichen Artikel veröffentlicht, der den Standort einer weiteren Abhörstation in Wien enthüllt. Die auf die Überwachung von Mobilfunknetzen spezialisierte Anlage befindet sich offenbar auf dem Dach der britischen Botschaft.

    Bisher waren drei amerikanische Abhörstationen in Österreich bekannt geworden (IZD-Tower, „NSA-Villa“, US-Botschaft), die mit Beschreibungen in Snowden-Dokumenten in Übereinstimmung gebracht werden konnten. Die nun entdeckte britische Anlage ist aller Wahrscheinlichkeit nach die noch fehlende vierte, von der in den geleakten Papieren die Rede ist.

    Wie der Artikel erläutert, ist insbesondere die Mobilfunküberwachung in Wien von zentralem Interesse für Geheimdienste:

    Während der deutsche BND ganz offiziell die Daten-Backbones etwa an der Frankfurter Internet Exchange DE-CIX anzapfen darf, verfügen Österreichs Dienste über keine offizielle Vollmacht, Daten an der Glasfaser hierzulande en gros abzuzapfen. Das ist einer der beiden Gründe, warum der Mobilfunküberwachung in Österreich automatisch ein höherer Stellenwert zukommt. Der zweite Grund ist, dass Wien neben Genf weltweit die größte Dichte an diplomatischem Personal aufweist. Von der OPEC, den UN-Organisationen, IAEA und OSZE angefangen wimmelt es hier von hochkarätigen Abhörzielen.

    Darüber hinaus wird gezeigt, wie der in den Dokumenten angesprochene „Special Collection Service“ (ein Joint Venture von CIA und NSA) die britische Abhöranlage aller Wahrscheinlichkeit nach genutzt hat bzw. nutzt. „Network Mapping“ wird als Vorgehensweise beschrieben, „die für einen Angriff essentiellen Parameter des Netzes vorher zu erfassen“. Am Beispiel des Sony-Hacks wird die Strategie dahinter verdeutlicht:

    Im Fall des Sony-Hacks waren die Angreifer bereits Monate davor eingedrungen und hatten die Parameter wie IP- und MAC-Adressen aller wichtiger Komponenten, Server- und Firewalltypen usw. erhoben. Der eigentliche Angriff erfolgte erst Wochen später. Es lief deshalb für Sony so verheerend ab, weil die Attacke dadurch schnell und präzise abgewickelt werden konnte. Alle Knackpunkte des Sony-Netzes waren den Angreifern genau bekannt.

    Nach der gestrigen Veröffentlichtung des Berichts hat das österreichische Innenministerium die Absicht geäußert, ihn „im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten“, die zur Verfügung stehen, prüfen zu wollen.

  • Militärischer Abschirmdienst: Wir veröffentlichen, wie der Militärgeheimdienst gegen Journalisten vorgehen sollte
    Rauch über Köln? Selbstbild des Militärgeheimdiensts MAD.
    Militärischer Abschirmdienst Wir veröffentlichen, wie der Militärgeheimdienst gegen Journalisten vorgehen sollte

    Ein Abteilungsleiter des Verteidigungsministeriums drängte gemeinsam mit der Waffenschmiede Heckler & Koch den Militärgeheimdienst MAD, gegen kritische Journalisten vorzugehen. Das geht aus den Original-Dokumenten des aktuellen Skandals hervor, die wir an dieser Stelle veröffentlichen. Auch das Verteidigungsministerium kritisierte die „negative Berichterstattung“ als „Kampagne“.

  • : Bundesregierung: No-Spy-Abkommen kommt nach „bestem Wissen und Gewissen“
    Bundesregierung: No-Spy-Abkommen kommt nach „bestem Wissen und Gewissen“

    klaert_doch_aufAm 14. August 2013, mitten im vergangenen Bundestagswahlkampf und zwei Monate nach Start der Snowden-Enthüllungen, erklärte der damalige und jetzige Regierungssprecher Steffen Seibert in der Bundespressekonferenz, dass es ein No-Spy-Abkommen mit den USA geben würde:

    Außerdem ist geplant, mit den Vereinigten Staaten ein sogenanntes No-Spy-Abkommen zu schließen. Diese Vereinbarung soll festhalten, dass sich die USA und Deutschland gegenseitig weder ausspähen noch ausspionieren noch das jeweilige nationale Recht verletzen. Die mündliche Zusage dazu, ein solches Abkommen abzuschließen, liegt von amerikanischer Seite schon vor.

    Damit suggerierte er für die Bundesregierung und Angela Merkel, dass alles in Ordnung sei. Was nachweislich nicht der Wahrheit entsprach. Nachdem der Rechercheverbund aus SZ, WDR und NDR Mails zwischen US- und deutschen Diplomaten geleakt hat, die genau das Gegenteil bestätigen, liest sich das ganz anders. Für Seibert kein Problem, er habe damals „nach bestem Wissen und Gewissen“ geantwortet.

    Update: Hier ist der Supercut zu der Seibert-Aussage gestern in der Bundespressekonferenz.

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    Das wiederholte auch Angela Merkel heute:

    Merkel weist diese Vermutung zurück. „Wir alle, auch Kanzleramtsminister Ronald Pofalla, sowie sein Vorgänger und sein Nachfolger haben nach bestem Wissen und Gewissen gearbeitet“, sagte sie am Montag.

    Im BND-Skandal ist das versprochene No-Spy-Abkommen ein weiterer Punkt, wo die Bundesregierung unter Druck gerät, diplomatisch ausgedrückt die Wahrheit gedehnt zu haben. Kommentatoren bei vielen größeren Medien sehen das auch kritisch.

    Robert Roßmann kommentiert bei SZ.de: Das ungeheuerliche Schweigen der Kanzlerin.

    Wer nun erwartet hatte, dass Seibert sich für seine falschen Aussagen entschuldigt oder wenigstens rechtfertigt, wurde am Montag schwer enttäuscht. In der Bundespressekonferenz wiederholte Seibert nur ein ums andere Mal, er habe 2013 „nach bestem Wissen und Gewissen“ informiert. Alles Weitere müsse in den Kontrollgremien, also nicht öffentlich besprochen werden. In einer Demokratie, die sich ernst nimmt, können derart gravierende Vorwürfe aber nicht hinter verschlossenen Türen verhandelt werden. Sie gehören an die Öffentlichkeit. Wer jetzt Seibert geißelt, trifft jedoch den Falschen. Er ist nur der Sprecher, verantwortlich für sein Schweigen ist die Kanzlerin.

    Philipp Wittrock kommentiert bei Spiegel-Online: No-Spy-Abkommen: Das Gewissen der Kanzlerin

    Natürlich, ein Rücktritt steht nicht bevor, schon gar nicht der der Kanzlerin. Aber die Lage ist ernst, die Regierung alarmiert. Es geht jetzt um Lüge und Wählertäuschung. Die Glaubwürdigkeit der sonst so unangreifbar erscheinenden Regierungschefin leidet in der BND-Affäre. Tag für Tag muss sich das Kanzleramt als Fachaufsicht des deutschen Auslandsgeheimdienstes gegen neue, unangenehme Enthüllungen wehren. Und inzwischen fällt der Bundesregierung nicht mehr viel ein zur eigenen Verteidigung, außer zu rufen: Vertraut uns einfach! Aber was heißt das eigentlich, man habe immer nach „bestem Wissen und Gewissen“ gearbeitet und informiert? Klingt hochmoralisch. Doch so lässt sich so ziemlich jede Anschuldigung, es sei getrickst, getäuscht, betrogen oder gelogen worden, zurückweisen. Das gilt erst recht, wenn die Bundesregierung keine inhaltlichen Belege oder Argumente vorbringt. Ist ja alles streng geheim!

    Stephan Haselberger kommentiert beim Tagesspiegel: Angela Merkel am Wendepunkt

    Wenn das so weiterläuft, und wenn sie es so weiterlaufen lässt, dann kann die BND/NSA-Affäre zum Wendepunkt von Angela Merkels Kanzlerschaft werden. Auf dem Spiel steht nicht weniger als Merkels wichtigstes politisches Kapital: Glaubwürdigkeit und Vertrauenswürdigkeit.[.…] Was hat die Frau, der die Deutschen vertrauen, von alledem gewusst? Was hat sie getan, was unterlassen? Diese Fragen mögen der Kanzlerin nicht gefallen; dass sie laut gestellt werden, wird sie sich aber gefallen lassen müssen, auch von der SPD.[…] Es ist aber nicht Aufgabe der SPD, das einzigartige Vertrauensverhältnis zwischen Merkel und den Deutschen zu verteidigen. Dafür ist Angela Merkel schon selber zuständig. In ihrem eigenen Interesse. Und im Interesse der Wähler. Ihnen schuldet sie eine Antwort auf die Frage, ob dieses Vertrauen gerechtfertigt war und ist.

    Falk Steiner kommentiert im Deutschlandfunk: Erklärungsnotstand im Kanzleramt.

    Insofern war es überaus mutig von der Bundesregierung, sich im Sommer 2013 mit vagen Aussagen der US-Partner und Versicherungen des eigenen Dienstes, dass auf deutschem Boden deutsches Recht gegolten habe, zufriedenzustellen. Einen Spion im BND, ein Kanzlerinnenhandy, einen Selektorenskandal und mindestens drei Kooperationsprojekte des BND mit US- oder britischen Diensten später ist kaum mehr zu übersehen: Jener Teil der Bundesregierung, der die Affäre für beendet erklärte, ist nun selbst in Erklärungsnot – und das ist, vorneweg, die Kanzlerin höchstselbst.

  • : US-Gericht: Massenhafte NSA-Speicherung von Telefonie-Metadaten illegal
    Die Massenüberwachung der NSA erlitt vor Gericht eine empfindliche Niederlage. CC BY 2.0, via <a href="https://www.flickr.com/photos/kneoh/14931652922">flickr</a>
    US-Gericht: Massenhafte NSA-Speicherung von Telefonie-Metadaten illegal

    Ein US-Berufungsgericht hat die massenhafte Sammlung von Telefonie-Metadaten durch die NSA für illegal erklärt. Das Programm würde die vom US-Kongress autorisierten Möglichkeiten bei weitem übersteigen, so die drei Bundesrichter in ihrer Begründung des Urteils. Gemeint ist damit die Sektion 215 des Patriot Act, die am 1. Juni 2015 ausläuft und vom US-Kongress neu bestätigt beziehungsweise überarbeitet werden muss. Der Abschnitt könne „das Gewicht nicht tragen, das ihm die Regierung zuschreibt, und er autorisiert nicht die Sammlung von Telefonie-Metadaten.“

    Obwohl das Programm keine Inhaltsdaten sammle, ließe das schiere Ausmaß der gespeicherten Metadaten weitreichende Rückschlüsse auf das Privatleben zu. Das könnte im Wissen um dieses Programm Selbstzensur („chilling effects“) zur Folge haben und damit die freie Meinungsäußerung einschränken.

    Ein sofortiges Ende der Datensammlung ordneten die Richter jedoch nicht an, weil demnächst die erwähnte Neuregelung bevorstünde. Auch die Frage, ob diese Form der Massenüberwachung verfassungsgemäß sei, blieb in Hinblick auf die derzeit laufenden Verhandlungen im US-Kongress außen vor.

    Das Verfahren „ACLU v. Clapper“ war im Zuge der Snowden-Enhüllungen von der US-Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union (ACLU) gegen den Nationalen Geheimdienstdirektor James R. Clapper angestrengt worden und erlitt im ersten Anlauf 2013 eine Niederlage.

    In einem parallel laufenden Verfahren hat das US-Bundesgericht für den District of Columbia entschieden, dass die massenhafte Vorratsdatenspeicherung gegen die Verfassung verstoßen würde. Es ist daher davon auszugehen, dass die Auseinandersetzung früher oder später vor dem obersten Gerichtshof der USA, dem Supreme Court, landen wird.