Anlässlich der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ist ein bizarres sprachliches Hick-Hack darum entstanden, ob es nun eine „geheime“, „nicht-öffentliche“ oder sonst eine Nebenabrede gegeben hat, die den angeblichen „strikten Richtervorbehalt“ bei der Nutzung der Vorratsdaten unterläuft.
Fakt ist: Die Nebenabrede ist nicht mehr abzustreiten und ihr Inhalt muss Teil der Diskussion über den Umgang mit Vorratsdaten werden und sollte gleichzeitig generell zum Nachdenken Anlass geben, wie die Bundesregierung es mit der Wahrheit hält.
Heute erhielten wir noch eine schriftliche Antwort der Bundesregierung auf eine Frage von Jan Korte, MdB und stellvertretender Vorsitzender der Linksfraktion, zu den von uns geleakten Nebenabreden der Vorratsdatenspeicherungs-Leitlinien. Folgende Frage hatte er gestellt:
Kann die Bundesregierung die Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesjustizministerium, Christian Lange (SPD), vom 22. April 2015 im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages bestätigen, wonach es keinerlei Nebenabreden in den Leitlinien zur Vorratsdatenspeicherung gegeben habe oder geben würde?
In der Frage wurde konkret auf unsere Berichterstattung über die Nebenabrede verwiesen. Ob denn unsere Version der Leitlinien dann „eine Fälschung“ sei, wollte er daher wissen.
Nach „geheimen“ Nebenabreden hatte Jan Korte übrigens nicht gefragt, sondern nach Nebenabreden in jeglicher Form.
Christian Lange (links) mit Frank-Walter Steinmeier (beide SPD), Bild: Dirk Baranek. Lizenz: Creative Commons BY 2.0
Dazu erklärt besagter Christian Lange in seiner Antwort im Namen der Regierung:
Die Bundesregierung kann bestätigen, dass keine geheimen Nebenabreden zu den Leitlinien […] getroffen wurden.
Nebenabreden in schwedisch übrigens wohl auch nicht, aber danach war ja auch nicht gefragt.
Letztlich räumt die Regierung dann aber doch ein:
Im Rahmen der Verhandlungen zu den Leitlinien wurde zwischen dem Bundesministerium der Justiz und für den Verbraucherschutz und dem Bundesministerium des Innern besprochen, dass die erst in der vergangenen Legislaturperiode neu gefassten Befugnisse zur Bestandsdatenauskunft im Wesentlichen unverändert bleiben sollen.
Und das ist bekanntlich der Inhalt der Nebenabrede, womit die Tür zur mittelbaren Nutzung der Vorratsdaten weit offen stünde.
Jan Korte kommentiert nun folgendermaßen:
Die linguistische Haarspalterei der Bundesregierung wird von Mal zu Mal lächerlicher. Wer sich nur noch auf so einem Niveau zu helfen weiß, muss ganz schön fertig sein. Dieser irre Glaube an die eigene Unfehlbarkeit und die Unfähigkeit, sich kritisch zu hinterfragen, schadet aber leider auch dem Vertrauen in die Demokratie.
Klar ist nun jedenfalls: Mit den von der Regierung behaupteten ‚hohen Eingriffsvoraussetzungen‘ ist es nicht weit her.
