Linkschleuder
Linktipps der Redaktion
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: Facebook sperrt FPÖ-kritische Satireseite
Wer die Satireseite besuchen wil, bekommt von Facebook diese Meldung agezeigt. : Facebook sperrt FPÖ-kritische Satireseite Facebook hat die Seite „Blutgruppe HC Negativ“ gesperrt. Sie gehört zu den bekanntesten Seiten, die satirische Werke und Nachrichten über Verfehlungen von Personen aus dem Umfeld der rechtspopulistischen FPÖ verbreitet.
Der österreichische Standard berichtet:
Einigen Sympathisanten der FPÖ war diese Plattform schon in der Vergangenheit ein Dorn im Auge, weswegen es infolge massenhafter Meldungen Anfang 2017 bereits zu einer Sperre gekommen war. Diese wurde jedoch wieder aufgehoben. Nun ist Facebook erneut gegen die Seite vorgegangen – diesmal könnte die Sperre endgültig sein.
Die Gründe für die Sperrung sind nicht bekannt. Auf Twitter berichtete eine Adminstratorin der Seite, dass ihr Account aufgrund eines vor fünf Jahren geposteten Bildes gesperrt wurde. Facebook hat Medienanfragen von Standard und Futurezone bislang nicht beantwortet.
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: „Killer-Roboter“: Diskussion um tödliche autonome Waffensysteme
: „Killer-Roboter“: Diskussion um tödliche autonome Waffensysteme Adrian Lobe greift in der FAZ unter dem Titel „Tod durch Roboter“ das Thema „Killer-Roboter“ auf. Anlass ist zum einen das Treffen einer Expertengruppe bei den Vereinten Nationen in Genf, die darüber beraten hat, ob autonome Waffensysteme künftig aus dem Verkehr gezogen werden sollen. Dazu könnte die UN-Waffenkonvention (Convention on Conventional Weapons (CCW)) erweitert werden. Zum anderen berichtet er über den offenen Brief von mehr als einhundert Wissenschaftlern und Aktivisten, die sich für ein solches Verbot ausgesprochen hatten.
Im Artikel werden einige der rechtlichen, technischen, ethischen und militärischen Probleme angesprochen, die mit „Killer-Robotern“ einhergehen, die ihre Ziele selbständig wählen und angreifen können. Der Fachterminus für diese tödlichen Waffensysteme ist LAWS für Lethal Autonomous Weapon Systems. Vertreter der Zivilgesellschaft, Menschenrechtsorganisationen und insbesondere die Campaign to Stop Killer Robots und Noel Sharkey setzen sich dafür ein, die CCW zu erweitern und solche Waffen zu ächten. Es geht dabei sowohl um kleinere Waffensysteme, wie sie in einem erschreckenden Video der Kampagne zu sehen sind, als auch um größere militärische Maschinen oder Drohnen-Schwärme.
Graubereiche
Lobe verweist auf ein konkretes Beispiel eines solchen Waffensystems in Südkorea, das bereits mehrere Jahre im Einsatz ist:
In der „demilitarisierten“ Zone zwischen Nord- und Südkorea patrouilliert Tag und Nacht eine Flotte halbautonomer Kampfroboter. Der Typ SGR-A1, eine Entwicklung der Samsung-Tochter Techwin, ist mit einem Maschinengewehr ausgerüstet und soll in der Lage sein, mittels Bewegungssensoren und Wärmebildkamera den Feind über vier Kilometer aufzuspüren und automatisch zu feuern.
Er nennt das Gerät „halbautonom“, es „patrouilliere“ und feuere dann „automatisch“. Das ist so nicht ganz korrekt, denn es bewegt sich nicht selbständig, sondern ist feststehend. Die Beweglichkeit wäre aber noch keine Bedingung, um als LAWS definiert zu sein. Doch es schießt vielleicht erst nach der Entscheidung durch einen Menschen. Darauf deutet zumindest die Darstellung in dem koreanischen Samsung-Werbevideo hin, die ein Steuerungs-Interface zeigt. Das wäre aber gerade der Unterschied zu einem Waffensystem, das nicht mehr durch einen Menschen gesteuert wird.
Andererseits könnte man argumentieren, dass der Kampfroboter die Entscheidung gewissermaßen vorwegnimmt, wenn er dem Menschen seine sensorischen Daten übermittelt und beispielsweise die Zielperson zu weit entfernt steht oder es zu dunkel ist, als dass der Mensch sie noch erkennen könnte. Aber dann wäre man genau in dem Graubereich, über den es zu diskutieren gilt. Schösse es vollständig autonom, sollte dieses Waffensystem geächtet werden.
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: Äthiopien setzt international Spyware gegen Dissidenten ein
Oromo in Äthiopien : Äthiopien setzt international Spyware gegen Dissidenten ein The Citizen Lab hat schon viele Fälle aufgedeckt, bei denen Aktivisten, Dissidenten und Journalisten mit Malware infiziert wurden. Gruppen aus Hongkong und Tibet, Mexiko oder Ägypten gehörten dazu. In seinem neuesten Bericht analysierte das kanadische Forschungsinstitut, wie äthiopische Regierungskritiker mit Spyware infiziert wurden.
Die Analyse war möglich, da die IT-Sicherheitsforscher eine öffentlich zugängliche Logdatei auf einem der Spyware-Steuerungsserver fanden. Über ein Jahr lang beobachteten sie so dessen Aktivitäten und konnten ableiten, dass die Steuerung aus Äthiopien erfolgte und Computer betroffen waren, die – zumindest ihrer IP-Adresse nach – aus zwanzig verschiedenen Ländern stammten:
Unsere Analyse der Spyware zeigt, dass es sich um ein Produkt namens PC Surveillance System (PSS) handelt. Es ist eine kommerzielle Spyware mit einer neuen Architektur, die ohne Exploits funktioniert. PSS wird von Cyberbit angeboten, einer israelischen Cyber-Sicherheitsfirma, die eine Tochterfirma von Elbit Systems ist. Das Produkt wird Geheimdienst- und Strafverfolgungsbehörden angeboten.
Die Schnüffel-Software kann auf dem infizierten Gerät unter anderem Bild- und Tonaufnahmen anfertigen, Tastatureingaben aufzeichnen und auf Dateien zugreifen. Unter den Betroffenen waren ein Anwalt und ein Doktorand, die an Oromo-Themen arbeiteten, sowie ein Vorstand des Oromia Media Network – einer Nachrichtenseite, die zwar in den USA beheimatet ist, jedoch über und für die Oromo schreibt. Die Oromo sind eine Bevölkerungsgruppe, die beklagt, von der äthiopischen Regierung unterdrückt zu werden.
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: EU-Pläne für gemeinsames Verwaltungsportal schreiten voran
Oldschool war gestern: Die EU macht ihre Hausaufgaben und plant ein digitales Verwaltungsportal. : EU-Pläne für gemeinsames Verwaltungsportal schreiten voran Nachdem die EU-Kommission im vergangenen Mai eine Initiative für ein „digitales Zugangstor“ vorstellte, das bürokratische Hürden abbauen und den Binnenmarkt ankurbeln soll, haben sich nun auch die Regierungen der EU-Länder im Rat über ein gemeinsames Verwaltungsportal verständigt. Künftig sollen Vorgänge wie Kfz-Anmeldungen oder Firmenregistrierungen erleichtert werden.
Geplant ist auch, dass Bürger*innen ihre Daten nur einmal angeben müssen. Hierzu hat der EU-Datenschutzbeauftragte Giovanni Buttarelli in einer Stellungnahme im Sommer dieses Jahres darauf hingewiesen, dass Aspekte der Zweckbestimmung und Datensparsamkeit gewissenhaft zu beachten seien.
Die EU kommt mit ihren Vorschlägen Forderungen von Bürger- und Unternehmer*innen nach, EU-weit Online-Verfahren zu ermöglichen. Ein nächster Schritt sieht vor, dass das EU-Parlament seine Position festlegt. Die Verhandlungen sollen dann im kommenden Jahr beginnen, heißt es in einem Pressestatement des Rates.
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: „Snooper’s Charter“: Britische Regierung legt zahnlose Korrekturen vor
Die konservative britische Regierung will weiterhin anlass- und verdachtsunabhängig Daten von unschuldigen Bürgern speichern. : „Snooper’s Charter“: Britische Regierung legt zahnlose Korrekturen vor Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Dezember des Vorjahres, das die verdachtslose Massenspeicherung von Vorratsdaten für illegal erklärt hatte, gelobt die britische Regierung nun Nachbesserungen am Überwachungspaket „Investigatory Powers Act“ (IPA). Das Gesetzeswerk gilt als extremstes Überwachungsgesetz, das jemals in einer Demokratie verabschiedet wurde. Es sieht unter anderem die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten vor, darunter auch alle Webseiten, die Bürger besucht haben.
Nun hat die britische Regierung eingeräumt, in einigen Punkten gegen das Urteil des europäischen Höchstgerichts zu verstoßen. Die Liste der angekündigten Korrekturen, zu denen in den kommenden Wochen eine öffentliche Konsultation stattfindet, ist allerdings überschaubar (eigene Übersetzung):
Die Regierung hat akzeptiert, dass der IPA nicht in Einklang mit EU-Recht steht, weil:
- Ermittlungsbehörden keine unabhängige Genehmigung einholen müssen, um auf Telekommunikationsdaten zuzugreifen,
- die Speicherung von Telekommunikationsmetadaten nicht nur für schwerste Verbrechen vorgesehen ist.
Damit lässt die britische Regierung jedoch den strittigsten Punkt außen vor – nämlich die anlasslose Speicherung von Daten unschuldiger Bürger an sich. Selbst eine überarbeitete Fassung des Gesetzes würde in der Form nicht die Menge der vorgehaltenen Daten reduzieren, schreibt deshalb die Bürgerrechtsorganisation Open Rights Group. Zudem sei nach wie vor keine Benachrichtigungspflicht vorgesehen, es fehlt ebenso die Garantie, dass die Daten nicht an ausländische Geheimdienste wie die US-amerikanische NSA ausgeleitet werden.
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: Teenagerin für Erfindung des Kopftuch-Emojis gewürdigt
: Teenagerin für Erfindung des Kopftuch-Emojis gewürdigt Bislang konnten Millionen von Frauen, die einen Hijab tragen, kein passendes Emoji von sich benutzen. Denn ein Emoji einer Frau mit Hijab gab es nicht, es klaffte eine Repräsentationslücke. Das hat sich mit dem Schriftsatz Unicode 10 geändert. Das Kopftuch-Emoji ist auf dem iPhone seit dem Update auf iOS 11.1 verfügbar, unter Android ist das Emoji ab Version 8.0 integriert.
Erfunden und gefordert hat das Emoji die 16-jährige Schülerin Rayouf Alhumedhi aus Wien. Das Time Magazine listete sie wegen ihres Engagements als eine der dreißig einflussreichsten Teenager der Welt auf. Neben sehr viel Zuspruch erntet die Teenagerin jetzt auch die üblichen Hassmails von Menschen, die in der gestiegenen Diversität des Zeichensatzes den Untergang des Abendlandes wittern, berichtet Spiegel Online.
Alhumedhi ist am Donnerstag, den 7. Dezember, beim Netzpolitischen Abend in Wien zu Gast.
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: Studie: Ethnie, Einkommen und Wahlverhalten anhand von Autos auf Google Maps einschätzen
Gegenüberstellung von Daten aus anderen Quellen (actual) und denen aus dem Deep Learning Experiment (predicted) : Studie: Ethnie, Einkommen und Wahlverhalten anhand von Autos auf Google Maps einschätzen Wissenschaftler in den USA haben in einem Deep-Learning-Experiment gezeigt, dass sie sozioökonomische Merkmale wie Einkommen, Ethnie, Bildung, aber auch das Wahlverhalten in Stadtvierteln aus Autos ableiten können, die in Bildern auf Google Street View sichtbar sind. Das Modell funktioniert, indem es Assoziationen zwischen Autos und Menschen entdeckt. Wenn zum Beispiel die Anzahl der Limousinen in einer Stadt höher ist als die Anzahl der Pickup-Trucks, wird dieses Gebiet wahrscheinlich bei der nächsten Präsidentschaftswahl für einen Demokraten stimmen. Anhand der Marken der Autos konnten die Wissenschaftler die ethnische Zusammensetzung der Viertel aufzeigen, anhand des Alters und des Wertes der Autos die soziale Zusammensetzung.
Die Wissenschaftler untersuchten 200 Städte mit 50 Millionen Bildern von Google Street View und erfassten dabei etwa acht Prozent aller Automobile des Landes. Die Studie wurde in den Proceedings of the National Academy of Sciences of the United States of America (PNAS) veröffentlicht.
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: Das geht dich nichts an – Max Schrems geht in die Datenschutzoffensive
Der Wiener Datenschutzaktivist Max Schrems. : Das geht dich nichts an – Max Schrems geht in die Datenschutzoffensive Der Datenschützer Max Schrems hat am Dienstag in Wien das Projekt „noyb – none of your business“ vorgestellt, zu Deutsch: Das geht dich nichts an. Ziel der Initiative ist es, die Lücke zwischen europäischen Datenschutzgesetzen und der unternehmerischen Praxis einiger Großkonzerne zu schließen.
Als Grundlage dient die neue EU-Datenschutzgrundverordnung, die nächstes Jahr im Mai in Kraft tritt. Doch wo kein*e Kläger*in, da kein*e Richter*in – und genau da setzt das Projekt an. Neben Informationen für Firmen und Verbraucher*innen plant noyb bereits erste Muster- und Sammelklagen. Um das umsetzen zu können, bittet das Projekt um Spenden.
Der österreichische Jurist wurde mit seiner Klage gegen Facebook weltweit bekannt. Diese führte letztlich dazu, dass der Europäische Gerichtshof das Safe-Harbor-Abkommen zu Fall brachte. An diesen Erfolg soll noyb nun anschließen.
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: Nutzerdaten von Bikesharing-Anbieter oBike öffentlich im Netz einsehbar
Ein Fahrrad des Anbieters in Rotterdam : Nutzerdaten von Bikesharing-Anbieter oBike öffentlich im Netz einsehbar Laut einer Recherche des Bayrischen Rundfunks gab es ein massives Datenleck beim Leihfahrradanbieter oBike. Das Unternehmen aus Singapur fiel schon in ersten Tests dadurch negativ auf, dass es komplette Bewegungsprofile der Nutzer aufzeichnet und diese offenbar Gemeinden anbietet – obwohl das Unternehmen beteuert, kein datengetriebenes Geschäftsmodell zu unterhalten.
Wie nun Reporter von BR Data und BR Recherche herausfanden, standen die Daten bis vor Kurzem öffentlich für jeden einsehbar im Netz. Neben der gefahrenen Strecke inklusive Uhrzeit der einzelnen Stationen ließen sich Namen, Handynummern und Profilfotos der weltweiten Nutzerschaft abrufen. Die Sicherheitslücke hat oBike inzwischen geschlossen, nachdem der BR das Unternehmen kontaktiert hatte.
Dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht zufolge habe oBike damit gegen das Datenschutzgesetz sowie gegen das Transparenzgebot verstoßen. Da der Anbieter seinen deutschen Firmensitz in Berlin hat, prüft die Berliner Datenschutzbeauftragte „derzeit ihre Zuständigkeit für diesen Sachverhalt“. Zudem sei die Unternehmensstruktur sehr undurchsichtig und steuerrechtlich fragwürdig.
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: Digitalpolitik mit Haltung: Branchenverband Eco will nicht mit der AfD reden
Oliver Süme ist Vorstandsvorsitzender des Internetverbandes eco. : Digitalpolitik mit Haltung: Branchenverband Eco will nicht mit der AfD reden Der digitale Branchenverband Eco wird in absehbarer Zukunft nicht mit der AfD sprechen. Dies begründete der Eco-Vorstandsvorsitzende Oliver Süme gegenüber verschiedenen Zeitungen unter anderem mit der demokratiefeindlichen Stoßrichtung der Partei sowie mit fehlenden fundierten netzpolitischen Positionen.
Eco suche deswegen weder proaktiv Kontakt zur AfD, noch stünde der Verband auf Anfrage der Partei für Gespräche zur Verfügung. Gegenüber der FAZ sagte Süme:
„Wir würden auch mit der AfD reden, wenn sie sich vom rechtsextremen Flügel distanziert und eine sachlich fundierte netzpolitische Position entwickelt hat“, sagt Süme. Allerdings habe er bislang keine signifikanten digitalpolitischen Äußerungen der AfD wahrgenommen. Er erwarte zudem, dass die Partei „die Werte unserer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft“ anerkenne und sich deutlich vom rechtsextremen Flügel um Björn Höcke und dem Vordenker Götz Kubitschek distanziere. Solange die Distanzierung ausbleibe, könne er nicht mit der AfD über das Internet sprechen – denn das sei „ein Grundinstrument einer freiheitlichen Ordnung“.
Diese Kritik wiederholte der Vorstand des Verbandes gegenüber dem Handelsblatt:
Ausgrenzung und Nationalismus sind mit einem freien Internet und Grundwerten unserer Verfassung nicht vereinbar, sie gefährden zudem das wirtschaftliche Wachstum einer Branche, die als Schlüsselbranche des Standorts Deutschland zu begreifen ist.
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: Das traurigste Produkt im ganzen Internet
: Das traurigste Produkt im ganzen Internet Sie haben noch kein Weihnachtsgeschenk? Dann schenken Sie ihren Kindern doch diese Elfen-Überwachungskamera. Die Attrappe stellt sicher, dass sich ihre Schützlinge in der Vorweihnachtszeit richtig benehmen. Mit der Androhung von Überwachung im Kinderzimmer wird ganz bestimmt auch das Vertrauen und das Selbstbewusstsein der Kleinen gefördert…
Aus dem Produkt-Text bei Amazon:
- Dummy surveillance camera for your naughty little elves
- Red flashing LED to resemble a working security camera
- Includes 2 screws and plugs to mount to a wall or ceiling
- Pretend that Santa’s watching to ensure that kids behave
Es ist wirklich traurig.
(via)
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: ProPublica-Recherche: „Multikulturelles“ Aussortieren bei US-Facebook immer noch möglich
Die Facebook-Logik: Sortieren, kategorisieren, diskriminieren. (Symbolbild) : ProPublica-Recherche: „Multikulturelles“ Aussortieren bei US-Facebook immer noch möglich Die US-Recherchejournalistin Julia Angwin hat in Sachen Werbediskriminierung auf Facebook nachgelegt. Vor einem Jahr hatte sie aufgedeckt, dass man auf der Social-Media-Plattform in den USA sehr leicht Anzeigen schalten kann, die auf verbotene Weise diskriminieren (wir berichteten). Facebooks Baukasten für Targeted Advertising ermöglicht es dem neuen Bericht zufolge weiterhin, auch bei Anzeigen für Wohnungen und Häuser von Facebook definierte Kreise aus der Zielgruppe auszuschließen:
Wir haben versucht, eine Anzeige mit den exakt gleichen Parametern wie im letzten Jahr zu kaufen. Die Anzeige hat ein fiktionales Apartment zur Miete beworben und wurde an Menschen gerichtet, die in New York leben, zwischen 18 und 65 Jahre alt sind, Wohnungen suchten und umzugsbereit wären. Wir haben Facebook gesagt, dass die Anzeige nicht an Menschen ausgespielt werden soll, die im Bereich „multikulturelle Affinität“ als Hispanic, African American oder Asian American kategorisiert wurden.
[…]
Die einzigen Veränderungen, die wir im Vergleich zum letzten Jahr feststellen konnten, waren die, dass in Facebooks Anzeigenmanager die Kategorie „Ethnische Affinität“ nun in „Multikulturelle Affinität“ umbenannt wurde und nicht länger unter „Demographie“ zu finden war. Stattdessen ist sie jetzt unter „Verhalten“ ausgewiesen.
Unsere Anzeige wurde innerhalb weniger Minuten bestätigt.
Was Facebook „multikulturelles Marketing“ nennt, ist in den USA unter dem Fair Housing Act verboten. Das Gesetz von 1968 verbietet explizit Werbung im Wohnungsbereich, die bestimmte Menschen aufgrund von „Rasse, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, Behinderung, Familienstatus oder nationaler Herkunft“ bevorzugt oder diskriminiert. Nach der Kritik im vergangenen Jahr hatte Facebook diverse Besserungsmaßnahmen angekündigt. Laut einer Unternehmenssprecherin sei ein technischer Fehler dafür verantwortlich, dass diese jetzt nicht griffen.
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: Bitte lächeln: Bayer erkennt keine Gesichter in Apotheken mehr
Aufgrund des öffentlichen Gegenwinds musste Bayer Austria einen Rückzieher bei der Gesichtserkennung machen. (Symbolbild) : Bitte lächeln: Bayer erkennt keine Gesichter in Apotheken mehr Das Pharmaunternehmen Bayer Austria hat einen Pilotversuch in zwei österreichischen Apotheken beendet. Dort wurden die Gesichter der Kunden mit Videokameras gescannt, daraus das Alter und Geschlecht ermittelt, um anschließend „zielgruppenrelevante Werbung“ einzublenden.
Nach dem vorprogrammierten Aufschrei hat der Konzern aber rasch eingesehen, „dass das Thema kontroversiell wahrgenommen wird“, wie Bayer auf seiner Webseite schreibt:
Mittels eines Gesichtsscan wurde ausschließlich das (ungefähre) Alter und das Geschlecht – zum Zweck der Einblendung zielgruppenrelevanter Werbung auf einem Display – erhoben. Die Erkennungs-Algorithmen liefen lokal, arbeiteten in Echtzeit und beschränkten sich auf die Erkennung von Geschlecht und Altersspanne. Bilder blieben nicht gespeichert und wurden keinesfalls weitergegeben. Auch erfolgte keine Verknüpfung mit weiteren Daten. Die eingesetzte Technologie ist von namhaften Institutionen geprüft.
Zudem gab es aus Transparenzgründen bei der Eingangstüre der Apotheke einen Hinweis, dass in der Apotheke die Technologie eingesetzt wird.
Wir wollten einen innovativen Weg gehen, haben aber gesehen, dass das Thema kontroversiell wahrgenommen wird. Daher möchten wir aktiv – auch in Abstimmung mit unseren Kunden – das als Pilot geplante Projekt heute beenden. -
: Porno und Privatsphäre: Die Geheimnisse von Millionen Briten
Dieses Bild hat keinen unmittelbaren Zusammenhang zum Text. : Porno und Privatsphäre: Die Geheimnisse von Millionen Briten Bei Engadget findet man mitunter Longreads, also längere Lesestrecken, die komplexe Themen aufgreifen und erklären. Diesmal verspricht die Mischung einen nicht gerade alltäglichen Lesestoff: Es geht um britische Gesetze, Privatsphäre, Pornographie, viele Millionen an Einnahmen und um die Firma Mindgeek. Sie ist zwar nur wenigen Menschen ein Begriff, aber ein millionenschwerer Porno-Anbieter, der zugleich Altersverifikationstechnologien im Portfolio hat. Bei dieser Firma könnten künftig die Fäden zusammenlaufen, wenn es um den Zugriff der Briten auf pornographische Inhalte geht.
Es geht auch um das britische Gesetz Digital Economy Bill, das zum Ziel hat, Kinder am Zugriff von Pornographie zu hindern. Das ist ein nobles Ansinnen, denn pornographische Inhalte sollten aus gutem Grund nur von Erwachsenen konsumiert werden und sind auf den gängigen kommerziellen Seiten nicht gerade versteckt. Zudem zeigen einige Kategorien auf den Porno-Plattformen Gewalt und Herabwürdigung von Frauen in drastischen Formen. Auch für den jüngst eröffneten ersten Pornhub-Pop-Up-Laden, der in New York bis 20. Dezember offenbleiben soll, gibt es Zugang natürlich nur für Erwachsene.
Die meistbenutzte kommerzielle Porno-Website ist nach eigenen Angaben mit etwa siebzig Millionen Nutzern täglich das verschlüsselt zugängliche Pornhub, gefolgt von YouPorn. Für die Porno-Industrie, die auch beim Zweitplazierten YouPorn noch zwanzig Millionen tägliche Nutzer verzeichnet, ist die Digital Economy Bill ein regulatorisches Geschäftsrisiko, mit dem sie umgehen muss. Denn es drohen vor allem zweierlei: mehr Blockaden und Filterungen sowie ein Altersverifikationszwang. Wie genau die Umsetzung aussehen soll, steht zwar noch nicht fest. Aber mit dem 27. April 2018 ist das Datum schon bekannt.
Ein Problem, das dabei in Sachen Privatsphäre entsteht, kann im Groben so zusammengefasst werden: Eine Freigabe der Wahl der Altersverifikationsplattform kann für einen Quasi-Monopolist wie Mindgeek ein erhebliches Machtinstrument sein. Denn der marktdominierende Anbieter kann kleinere Konkurrenten an die Wand drücken. Es entstünde nicht nur eine Mindgeek tax, also eine Zwangsabgabe an Mindgeek, sondern ein erhebliches Privatsphäre-Problem:
Right now, nothing is set in stone, and it’s entirely possible that all of these concerns are unfounded. But no matter how little politicians wish to be embroiled in the business of pornography, there may need to be proper scrutiny of its prospective gatekeepers. The fact that Mindgeek may be entrusted with the deepest, darkest secrets of millions of Britons shouldn’t be taken lightly.
(Im Moment ist noch nichts in Stein gemeißelt, und es ist gänzlich vorstellbar, dass all diese Befürchtungen unbegründet sind. Doch unabhängig davon, wie wenig Politiker in das Pornographiegeschäft verwickelt sein wollen, müsste eine angemessene Prüfung künftiger Gatekeeper vorgenommen werden. Der Fakt, dass Mindgeek mit den abgründigsten, dunkelsten Geheimnissen von Millionen von Briten betraut sein könnte, sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden.)
Fest steht vieles zwar noch nicht, aber bei Pornographie kann man schwerlich von der Hand weisen, dass es um Höchstpersönliches geht. Da lohnt sich das Lesen des Engadget-Longreads.
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: Bayer setzt in Österreich Gesichtsscanner in Apotheken ein
Gesichtserkennung dringt in immer mehr Lebensbereiche vor. (Symbolbild) : Bayer setzt in Österreich Gesichtsscanner in Apotheken ein Zwei Apotheken in Österreich scannen mithilfe von Videokameras die Gesichter ihrer Kunden, um ihnen in den Geschäften geschlechts- und altersspezifische Werbung zu zeigen. Die Technologie stammt vom Pharmaunternehmen Bayer Austria.
Die Futurezone berichtet:
Eine Mitarbeiterin der Apotheke erklärt auf Anfrage der futurezone, dass über eine Kamera Geschlecht und Altersspanne der Kunden erfasst und auf einem großen Display passende Werbung angezeigt wird: „Ein älterer Kunde bekommt dann vielleicht Werbung für Supradyn 50+ zu sehen.“
Nach Angaben der Apotheke und von Bayer werden die Bilder temporär gespeichert und die Erkennungs-Algorithmen „laufen lokal“.
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: Berlin: Aktionstag gegen „Verunsicherungsbahnhof“ Südkreuz angekündigt
Aktivisten protestieren am Südkreuz gegen die dort ausgeweitete Videoüberwachung (Archivbild) : Berlin: Aktionstag gegen „Verunsicherungsbahnhof“ Südkreuz angekündigt Seit dem 1. August läuft am Berliner Bahnhof Südkreuz ein umstrittener Versuch, in dem automatisierte Gesichtserkennung erprobt werden soll.
Im Gegensatz zu anderslautenden Meldungen ebben die Proteste gegen den Test nicht ab. Ein Bündnis mit dem Namen „Endstation“ und weitere Organisationen und Initiativen aus dem bürgerrechtlichen Spektrum haben für den 27. November einen Aktionstag angekündigt. Das Bündnis will mit der Aktion die breite Palette an Überwachungskritik abbilden und auf die schädlichen Auswirkungen von Überwachung auf eine freiheitliche Gesellschaft hinweisen.
Geplant sind kostenloses Slushy-Eis gegen Überwachung, Redebeiträge diverser Gruppen, eine Lesung gegen Überwachung, Infostände, Anti-Biometrie-Schminken, eine Kunst-Performance, Kamera-Dosenwerfen, ein Monitor mit Gesichtserkennung zum Testen, Live-Musik sowie ein Bastelworkshop für Masken zum Schutz vor Kameras.
Der Aktionstag findet am Montag, den 27. November von 16–20 Uhr in der Westhalle des Bahnhofes Südkreuz in Berlin statt.
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: Eltern haften für ihre Spionage: Kinderuhr mit Abhörfunktion vom Markt genommen
Uhren eines Anbieters, die heimlich die Umgebung abhören sollen. : Eltern haften für ihre Spionage: Kinderuhr mit Abhörfunktion vom Markt genommen Handys, Apps, Wearables – das alles gibt es auch in einer Kinderversion. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat jetzt den Verkauf von „Kinderuhren mit Abhörfunktion“ verboten. Die seien nach §90 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) als „unerlaubte Sendeanlage“ zu verstehen. Wer Zugriff auf die App hat, die zur Kinderuhr gehört, kann nämlich ohne das Wissen des Trägers die Umgebung abhören – was beschönigend als „Babyphone-Funktion“ beschrieben wird.
Die BNetzA schreibt:
Das Mikrofon der Uhr kann in diesen Fällen über die zuvor in der App eingegebene Telefonnummer der Eltern (oder auch anderer Personen) aktiviert werden. In diesem Fall können alle Stimmen und Geräusche im Umfeld der Uhr ohne Tätigen eines Anrufs mitgehört werden. Weder der Träger der Uhr noch die Gesprächspartner des Uhrenträgers können dies erkennen.
Eltern sollen Uhren mit dieser Abhörfunktion nun vernichten und einen Nachweis vorlegen. Tun sie das nicht, können sie nach §148 des TKG mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden.
Kinderuhren sind meistens auch mit einem GPS-Tracker ausgestattet, über den Eltern beispielsweise benachrichtigt werden können, wenn das Kind einen definierbaren „Sicherheitsbereich“ verlässt. Die jetzt von der BNetzA vom Markt genommenen Uhren haben zusätzlich eine Sim-Karte und werden auch als Handyersatz vermarktet. Im Februar hatte die BNetzA bereits den Verkauf der Schnüffelpuppe Cayla verboten.
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: Befragung: Wie schnell ist Dein Internet wirklich?
Viel zu oft geht es auf der, äh, Datenautobahn gemächlich zu. : Befragung: Wie schnell ist Dein Internet wirklich? Dass deutsche Netzbetreiber üblicherweise nicht die Internetgeschwindigkeit liefern, für die Kunden bezahlen, ist allgemein bekannt und für Viele ein tägliches Ärgernis. Nur jeder achte Nutzer erhält tatsächlich die versprochene Bandbreite, stellte die Bundesnetzagentur in ihrem letzten Jahresbericht fest.
Eine wissenschaftliche Untersuchung will nun weitere Daten sammeln, um mehr Licht in diesen immer noch recht intransparenten Bereich zu bringen – schließlich weisen viele Netzbetreiber diese Vorwürfe zurück und schieben den schwarzen Peter oft den Kunden zu. Auf die persönlichen Erfahrungen der Nutzer zielt die von der Mercator School of Management der Universität Duisburg-Essen durchgeführte Umfrage ab, die etwa zehn Minuten Zeit in Anspruch nimmt.
Ihre Unterstützung durch Ausfüllen unseres Fragebogens ist unverzichtbar, damit wissenschaftlich fundierte Empfehlungen für die Politik und Festnetzbetreiber erarbeitet werden können, wie man Endkunden am besten über die Qualität ihres Festnetzanschlusses zum Internet zuhause informieren sollte.