Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Dezember des Vorjahres, das die verdachtslose Massenspeicherung von Vorratsdaten für illegal erklärt hatte, gelobt die britische Regierung nun Nachbesserungen am Überwachungspaket „Investigatory Powers Act“ (IPA). Das Gesetzeswerk gilt als extremstes Überwachungsgesetz, das jemals in einer Demokratie verabschiedet wurde. Es sieht unter anderem die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten vor, darunter auch alle Webseiten, die Bürger besucht haben.
Nun hat die britische Regierung eingeräumt, in einigen Punkten gegen das Urteil des europäischen Höchstgerichts zu verstoßen. Die Liste der angekündigten Korrekturen, zu denen in den kommenden Wochen eine öffentliche Konsultation stattfindet, ist allerdings überschaubar (eigene Übersetzung):
Die Regierung hat akzeptiert, dass der IPA nicht in Einklang mit EU-Recht steht, weil:
- Ermittlungsbehörden keine unabhängige Genehmigung einholen müssen, um auf Telekommunikationsdaten zuzugreifen,
- die Speicherung von Telekommunikationsmetadaten nicht nur für schwerste Verbrechen vorgesehen ist.
Damit lässt die britische Regierung jedoch den strittigsten Punkt außen vor – nämlich die anlasslose Speicherung von Daten unschuldiger Bürger an sich. Selbst eine überarbeitete Fassung des Gesetzes würde in der Form nicht die Menge der vorgehaltenen Daten reduzieren, schreibt deshalb die Bürgerrechtsorganisation Open Rights Group. Zudem sei nach wie vor keine Benachrichtigungspflicht vorgesehen, es fehlt ebenso die Garantie, dass die Daten nicht an ausländische Geheimdienste wie die US-amerikanische NSA ausgeleitet werden.
