Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte heute, dass eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Vorratsdaten nicht mit dem Unionsrecht zu vereinbaren ist. In dem Verfahren ging es um konkrete Fälle in Schweden und Großbritannien, die an den EuGH zur Bewertung weitergeleitet wurden. Der EuGH könnte mit seinem Urteil (PDF) auch die Vorratsdatenspeicherung (VDS) in Deutschland zu Fall bringen.
Wir sammeln hier Reaktionen von Verbänden, Politikern und Kommentatoren. Die Liste wird im Laufe des Tages regelmäßig erweitert.
[Update, 22.12.2016]: Stellungnahmen von Vertretern der Großen Koalition finden sich hier.
Unsere erste Einschätzung war „Super, danke EuGH für das schöne Weihnachtsgeschenk“. In ihrer ausführlichen Analyse findet Constanze Kurz deutliche Worte:
Das oberste EU-Gericht hat den offenbar lernresistenten Verfechtern von verdachtslosen Datensammlungen heute erneut klargemacht, dass sie Grundrechte nicht einfach ignorieren können. Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) schon 2014 die damalige EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung als unvereinbar mit den Grundrechten und für nichtig erklärt hatte, legen die Richter nun nach. Zwei Anfragen von Gerichten aus dem Vereinigten Königreich und aus Schweden haben zu einem überaus deutlichen Urteil des EuGH geführt.
In der Folge wird der deutsche Gesetzgeber also nachbessern müssen:
Hier kollidiert das Urteil teilweise mit der deutschen Regelung zur Vorratsdatenspeicherung. Denn nach dem deutschen Gesetz kann ein Anschlussinhaber, dem zu einem bestimmten Zeitpunkt eine IP zugeordnet war, bei jeder beliebigen Straftat abgefragt werden. Dafür wird nicht einmal ein Richtervorbehalt gefordert. Nach der heutigen Entscheidung ist das aber nicht mehr zulässig.
Der Arbeitsauftrag des Gerichts richtet sich also auch an den deutschen Gesetzgeber. Justizminister Heiko Maas muss nachbessern.
Bundesverfassungsgericht gibt Führungsrolle beim Grundrechtsschutz an EuGH ab
Der Richter und gelegentliche netzpolitik.org-Autor Ulf Buermeyer hat sich das Urteil ebenfalls angesehen und hat uns – auf Grundlage der Pressemitteilung – eine vorläufige Einschätzung zukommen lassen:
Es wird eng für Heiko Maas und seine Vorratsdatenspeicherung 2.0. Zwar hat der EuGH wiederum die Speicherung von Telekommunikationsdaten auf Vorrat nicht kategorisch ausgeschlossen. Aber einige wesentliche Aspekte des gerade mal ein Jahr alten deutschen Gesetzes dürften mit den neuen Anforderungen des EuGH nicht vereinbar sein.
Eine echte Hürde ist beispielsweise, dass nach dem EuGH nicht die Kommunikationsdaten aller Menschen gespeichert werden dürfen, sondern nur die derjenigen, die in eine schwere Straftat verwickelt sein können. Das ist mit der Konzeption der deutschen Vorratsdatenspeicherung nicht vereinbar: Die erfasst gerade die Daten aller Menschen, auch wenn sie sich noch nie etwas zuschulden kommen ließen. Wie sich diese Anforderung umsetzen lassen soll, ist allerdings höchst problematisch: Sollen etwa nur die Daten von Menschen mit Vorstrafen gespeichert werden?
Außerdem verlangt der EuGH, dass die gespeicherten Daten auch nur für die Bekämpfung schwerer Straftaten genutzt werden dürfen und den Zugriff eine unabhängige Stelle anordnen muss. Das ist nach dem deutschen Gesetz anders: Welchem Anschlussinhaber zu einem bestimmten Zeitpunkt eine IP zugeordnet war, kann beispielsweise bisher für jede noch so geringe Straftat angefragt werden – und das auch noch ohne Richtervorbehalt. Das ist nach der neuen Entscheidung eindeutig nicht mehr zulässig.
Der deutsche Gesetzgeber muss also die Vorratsdatenspeicherung grundlegend überarbeiten, will er seinen Kollisionskurs mit dem Europarecht nicht fortsetzen.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wiederum kommt durch die Entscheidung aus Luxemburg in eine sehr unkomfortable Lage: Die Karlsruher Richter waren 2010 viel leichtfertiger, als sie die Vorratsdatenspeicherung vor allem wegen Schwächen bei der Datensicherheit aufhoben, im Grundsatz aber abnickten. Sie müssen jetzt also nachziehen – und sie haben nach der Rechtssache Max Schrems/Safe Harbour und den beiden Entscheidungen zur VDS die Führungsrolle beim Grundrechtsschutz in Europa an den EuGH verloren. Es wird spannend zu beobachten, ob das BVerfG dies als Weckruf wahrnehmen wird, Freiheitsrechten wieder mehr Raum einzuräumen.
Reaktionen aus Zivilgesellschaft und Verbänden
Der Verein Digitale Gesellschaft feiert einen „Sieg der Grundrechte“. Er freut sich darüber, dass die „als Allheilmittel propagierte“ VDS endlich gekippt werden dürfte. Volker Tripp, politischer Geschäftsführer des Vereins, erklärt dazu:
Mit seinem heutigen Urteil zur Vorratsdatenspeicherung macht der Europäische Gerichtshof allen Sicherheitsesoterikern und Überwachungsfanatikern einen dicken Strich durch die Rechnung. Gesetze der Mitgliedstaaten, die eine anlass- und uferlose Bevorratung von Kommunikationsdaten vorschreiben, sind mit dem EU-Recht unvereinbar und müssen aufgehoben werden. Nun muss auch Deutschland reagieren und die erst im vergangenen Jahr verabschiedete Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung ein für allemal auf den Müllhaufen der Geschichte verbannen.
[Update, 22.12.2016] Der Digitale Gesellschaft e. V. hat einen Brief (pdf) an die EU-Kommission geschickt. Darin bittet er sie um Prüfung, ob ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet werden muss, da hierzulande nach wie vor an der VDS festgehalten wird. [/Update]
Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte und heutige Vorsitzende der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz, Peter Schaar, schlussfolgert in seiner Analyse unter anderem, dass das Urteil auch Konsequenzen für die deutsche VDS-Regelung haben muss:
Welche Konsequenzen sich für die jüngst wieder eingeführte deutsche Vorratsdatenspeicherung ergeben, muss ebenfalls dringend überprüft werden. Zwar bleiben die Speicherungsverpflichtungen des neuen deutschen Vorratsdatenspeicherungsgesetzes hinter der vom Bundesverfassungsgericht 2010 aufgehobenen Vorgängerregelung zurück. Es ist jedoch höchst zweifelhaft, ob damit auch die Vorgaben des EuGH erfüllt werden, denn auch nach der neuen Regelung sind die Daten unterschiedslos und flächendeckend zu speichern, ohne jede sachliche Begrenzung auf einen Gefahrenbereich oder eine besondere Risikosituation.
Dass die Bundesregierung bzw. die sie tragenden Parlamentsfraktionen diese Prüfung nun ergebnisoffen vornehmen werden, erscheint angesichts der von diesen gerade beschlossenen und angekündigten Befugnisserweiterungen für die Sicherheitsbehörden höchst unwahrscheinlich. Letztlich wird wohl erneut das Bundesverfassungsgericht hier für Klarheit sorgen müssen.
Die britische Open Rights Group war mitverantwortlich für die Entscheidung des EuGH. Sie klagten gegen den Investigatory Powers Act (IPA), durch den die Überwachung in Großbritannien massiv ausgeweitet werden kann. Der Geschäftsführer Jim Killock sagt zu dem Urteil:
Der EuGH hat eine klare Botschaft an die britische Regierung geschickt: Die anlasslose Überwachung unserer Kommunikation ist aufdringlich und inakzeptabel in einer Demokratie. Die Regierung wusste, dass dieses Urteil kommen wird, aber Theresa May war fest entschlossen, ihre „Snoopers‘ Charter“ ohne Rücksicht darauf durchzusetzen. Die Regierung muss schnell handeln, um den IPA umzuschreiben, oder sich darauf einstellen, wieder vor Gericht zu gehen.
Der Vorstand für Politik & Recht des Branchenverbandes eco, Oliver Süme, freut sich ebenfalls über das Urteil:
Die luxemburgischen Richter haben ihre Chance einer weiteren Grundsatzentscheidung genutzt: Die Mitgliedstaaten dürfen keine anlasslose und allgemeine Vorratsdatenspeicherung festlegen. Damit sehen wir unsere wiederholt geäußerten Bedenken bestätigt. […] Wir brauchen jetzt dringend ein Moratorium, um die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland zu stoppen, andernfalls laufen die Unternehmen Gefahr, ein europa- und verfassungsrechtswidriges Gesetz umsetzen zu müssen und damit Gelder in Millionenhöhe in den Sand zu setzen.
Der Verein Reporter ohne Grenzen kritisierte die Vorratsdatenspeicherung schon in der Vergangenheit. Sie stellt eine Gefahr für den Informantenschutz dar und könnte Whistleblower daran hindern, Missstände öffentlich zu machen. Matthias Spielkamp, Vorstandsmitglied des Vereins, kommentiert das EuGH-Urteil so:
Dieses Urteil muss auch für Deutschland Folgen haben. Die Bundesregierung sollte sich endlich von diesem überflüssigen und für die Pressefreiheit schädlichen Instrument verabschieden. Jede pauschale und verdachtsunabhängige Speicherung von Telekommunikationsdaten untergräbt den Schutz journalistischer Quellen und beschädigt damit die Pressefreiheit im Kern.
Jurist und Blogger Hans Peter Lehofer hat eine längere Analyse verfasst. Seine Schlussfolgerung zu dem Urteil:
Dass eine Blanko-Vorratsdatenspeicherung mit der Grundrechtecharta unvereinbar ist, stellt keine Überraschung dar. Auch das heutige Urteil bedeutet aber (weiterhin) nicht, dass jegliche Vorratsdatenspeicherung unzulässig wäre. In der Zusammenschau zwischen dem Urteil in den Rechtssachen Digital Rights Ireland und Seitlinger und dem heutigen Urteil lässt sich nun wieder ein kleines Stück klarer bestimmen, welche Voraussetzungen eine zulässige Vorratsdatenspeicherung erfüllen müsste. Nach wie vor […] glaube ich, dass die Anforderungen des EuGH an eine zulässige Vorratsdatenspeicherung zwar schwer zu erfüllen sind, aber nicht schlichtwegs unerfüllbar wären.
Reaktionen aus der Politik
Patrick Breyer, Themenbeauftragter der Piratenpartei für Datenschutz und Kläger vor dem
Bundesverfassungsgericht gegen die Vorratsdatenspeicherung, freut sich über das Verbot einer „verdachts- und wahllosen Vorratsspeicherung“. Er fordert die Europäische Kommission nun auf, „Vertragsverletzungsverfahren gegen alle EU-Staaten mit solchen Gesetzen“ einzuleiten.
Gesetze zur verdachts- und wahllosen Vorratsspeicherung der Kommunikations- und Bewegungsdaten der gesamten Bevölkerung sind mit dem heutigen Urteil vom Tisch. Auch das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen europäische Grundrechte. Mit diesem Urteil erteilt Europa der NSA-Methode einer wahllosen Massenerfassung des Privatlebens unschuldiger Bürger eine klare Absage. Gespeichert werden darf nur unter bestimmten Umständen und Voraussetzungen.
Der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki kommentiert das Urteil folgendermaßen:
Wir stellen uns ernsthaft die Frage, warum Union und SPD ständig mit ihren angeblichen sicherheitspolitischen Maßnahmen gegen Europa- und Verfassungsrecht verstoßen. Es ist kein Ausweis einer verantwortungsgeleiteten Politik, wenn Verfassungsgerichte einspringen müssen, um schwarz-rote Bürgerrechtseinschränkungen wieder einzukassieren.
Der grüne Europaabgeordnete Jan Philipp Albrecht sieht das Urteil als „ein Wegweiser für die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland und allen EU-Mitgliedstaaten“. Seine Einschätzung sieht folgendermaßen aus:
Der Europäische Gerichtshof sagt es klipp und klar: Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist rechtswidrig. Die nationalen Gesetze zur anlasslosen Datenspeicherung in Großbritannien und Schweden verstoßen gegen EU-Recht. Das Urteil ist ein Erfolg für die Bürgerrechte und weist den Weg in eine Europäische Union ohne anlasslose Massendatensammlungen. Die Bundesregierung muss die Vorratsdatenspeicherung, wie sie derzeit geregelt ist, jetzt ändern. Die Speicherung von Daten auf Vorrat darf nur im Ausnahmefall erlaubt sein und muss sich auf die je nach Anlass absolut notwendigen Daten beschränken. In jedem Fall muss die Speicherdauer auf ein Mindestmaß begrenzt sein und es bedarf für den Zugriff auf die gespeicherten Daten einer richterlichen Anordnung.
Renate Künast, grüne Bundestagsabgeordnete, hat folgende Meinung zu dem Urteil:
Dieses Urteil ist der Hammer! #Vorratsdatenspeicherung: @EuGH erinnert Bundesregierung erneut an Wahrung des Grundrechts auf #Privatheit.
— Renate Künast (@RenateKuenast) 21. Dezember 2016
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, äußert sich in einer Pressemitteilung so:
Mit dem heutigen Urteil hat der EuGH erneut einen weiteren Pflock zur Sicherung des durch die Europäische Grundrechtecharta garantierten Schutzes personenbezogener Daten und der privaten Kommunikation eingeschlagen. Auch wenn sich das Urteil auf die bestehenden Gesetze in Schweden und Großbritannien bezieht, wird man das deutsche Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten an diesem Maßstab einer sorgfältigen Prüfung unterziehen müssen.
Das Bundesministerium des Innern will sich auf Anfrage nicht zu dem Urteil äußern und verweist auf das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Funfact: Das Innenministerium hat jahrelang das BMJV und die SPD belagert, dass sie endlich dem Druck von CDU/CSU nachgeben und die Vorratsdatenspeicherung wieder einführen. Jetzt will man dafür nicht verantwortlich sein.
Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und netzpolitischer Sprecher der Grünen, und Katja Keul, Parlamentarische Geschäftsführerin und rechtspolitische Sprecherin der Grünen, begrüßen das heutige Urteil und nennen es eine „wegweisende Entscheidung zur grundsätzlichen Unvereinbarkeit der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung mit Grundrechten“. In einer Pressemitteilung äußern sich die beiden folgendermaßen:
Das Gericht macht unmissverständlich deutlich, dass eine solche Regelung insbesondere auf objektive Anknüpfungspunkte gestützt sein muss und das Unionsrecht einer nationalen Regelung entgegensteht, die eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung vorsieht. Genau dies ist bei der deutschen Regelung jedoch der Fall. Sie stellt alle Bürgerinnen und Bürger anlasslos unter Generalverdacht. Sie zielt weder auf einen konkreten Verdacht noch auf einen bestimmten Personenkreis ab. Die Vorratsdatenspeicherung ist ein leeres Versprechen, das den Blick auf konkrete Gefährdungen letztendlich vernebelt. Das ist sicherheitspolitisch kontraproduktiv. Nur ein zielgerichtetes Vorgehen erhöht Sicherheit.
[Update, 22.12.2016] Am Tag nach dem Urteil äußert sich erstmalig auch die CDU zum Urteil. Auf der Webseite der Unionsfraktion im Bundestag lässt deren rechtspolitische Sprecherin Elisabeth Winkelmeier-Beckerver verlauten, dass die VDS in Deutschland bereits den Vorgaben der EU genüge – und man notfalls diese Vorgaben anpassen müsste, sollte dem doch nicht so sein:
Die Speicherung der Verbindungsdaten ist insbesondere in der heutigen Zeit für Polizei und Strafermittler ein sehr wichtiges Aufklärungsinstrument. Gerade der entsetzliche Terroranschlag in Berlin hat gezeigt, dass wir überall und jederzeit mit Anschlägen rechnen müssen. Mit der Vorratsdatenspeicherung können beispielsweise die Ermittlungen von etwaigen Hintermännern, Gehilfen, Lieferanten von Schusswaffen und der Abläufe vor und nach einer schweren Straftat erheblich erleichtert werden.
Wir gehen davon aus, dass unsere Regelung den Vorgaben des EuGH entspricht. Der Zugriff auf Verbindungsdaten gilt in Deutschland nur für schwere Straftaten und steht unter einem Richtervorbehalt. Wir haben nur sehr kurze Fristen. Bestimmte Berufsgruppen sind ausgenommen. Sollte wider Erwarten die Vorgabe nicht erfüllt sein, müssten wir die entsprechende europäische Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation dringend überprüfen. Der Staat muss in der Lage sein, seine Bürger vor den Tätern zu schützen.
Die SPD hingegen will den Nachbesserungsbedarf am deutschen Gesetz prüfen. Der FAZ zufolge sagte der netzpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion, Lars Klingbeil, das Urteil des EuGH sei wenig überraschend gewesen. „Wir müssen nun sorgfältig prüfen, was dieses Urteil für die deutsche Gesetzgebung bedeutet.“ Der Vorsitzende der Parlamentarischen Linken in der SPD, Matthias Miersch, äußert sich deutlich kritischer und will die parteiinterne Debatte um die VDS wiederbeleben.
Kommentare und Bewertungen in anderen Medien
Die Süddeutsche Zeitung begrüßt eine Abkehr von der anlasslosen Datenspeicherung. Zwar gehen sie auf die Sorge ein, dass in Zeiten des Terrors das Urteil ein falsches Signal setzen könnte. Allerdings geben sie zu bedenken, dass es keinen Beweis für die Nützlichkeit der VDS gibt. Deshalb sprechen sie von einem „Urteil für Europa“:
Mit diesem spektakulären Schritt vollzieht der in Datenschutzfragen sehr engagierte EuGH eine Abkehr vom Prinzip Heuhaufen. […] Laut EuGH muss dagegen bereits die Speicherung eingegrenzt werden: Zulässig bleiben danach aber gezielte Datensammlungen, wenn sie auf das „absolut Notwendige“ beschränkt sind – etwa bei Personen, die als „Gefährder“ eingestuft sind, oder in besonders bedrohten Regionen. In diesen Formulierungen liegen durchaus weitreichende Möglichkeiten, Datenspeicher zur Kriminalitätsbekämpfung anzulegen.
Der Bayerische Rundfunk hat auf Twitter in einem kurzen Video eine Einschätzung zu dem EuGH-Urteil gegeben:
Was das EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung für das deutsche Vorratsdatengesetz bedeutet – eine Einschätzung. #VDS pic.twitter.com/x6265lhRyB
— BR_Netz (@BR_Netz) December 21, 2016
Unsere Abmahnindustrie wird schoin dafür sorgen, dass die Bestandsdatenauskunft über allem erhalten bleibt.
“ Es wird spannend zu beobachten, ob das BVerfG dies als Weckruf wahrnehmen wird, Freiheitsrechten wieder mehr Raum einzuräumen.“
Das wird tatsächlich interessant. Das BVerfG müsst ja sein Urteil von2010 revidieren, wonach eine anlasslose VDS mit dem GG vereinbar wäre. Es sieht sich ja selber beim Grundrechtsschutz in einem „Kooperationsverhältnis“ mit dem EuGH, dass es sich dem EuGH in jedem Fall unterordnet, egal was er beschließt, ist also nicht sicher.
Wo kein Kläger Nervt, dort sich kein Richter bewegt!
Zitat:
Es weihnachtet sehr: Warum können Urteile des Bundesverfassungsgerichts durch Amtsträger aus Gesetzgebung, vollziehender Gewalt und Rechtsprechung sanktionslos ignoriert oder uminterpretiert werden?
In unwissenden Kreisen wird das schöne Märchen kolportiert, das Bundesverfassungsgericht sei a) das höchste Gericht in Deutschland, b) das Hüterle der Verfassung und c) seine Entscheidungen wären so etwas wie Gottesurteile oder doch zumindest Anzeichen für die Existenz des Weihnachtsmannes, worauf wohl die Roten Roben schließen lassen sollen.
Diese frohe Botschaft wird von der öffentlichen Gewalt und der seriösen Wahrheitspresse jedes Jahr mehrmals verkündet und von allerley Spiel und Gauckeley begleitet. Deshalb schenkt der deutsche Bürger dem Bundesverfassungsgericht all sein Vertrauen, welches auch nicht erschüttert wird durch merkwürdige Entscheidungen, wie zum Beispiel die wohl häufigste Entscheidung, nicht zu entscheiden, obwohl das Grundgesetz dem Bundesverfassungsgericht nicht nur keine Ermächtigung zur Nichtentscheidung verleiht, sondern im Gegenteil sogar diejenigen Fälle bezeichnet, in denen das Bundesverfassungsgericht entscheiden muss.
Unsere Politiker scheren sich ein Sch… darum, was das oberste Gericht entscheidet. Den Erfordernissen des Kapitals angepasste Rechtssprechung wird praktiziert.
Man kann sich des Eindruckes nicht mehr erwehren, dass wir in eine 2-Klassen Justiz leben. Während sich die Bevölkerungen jedem noch so willfährigem Gesetz unterwerfen soll, scheinen diese Gesetze für die „Eliten“ keinesfalls mehr zu gelten. So kann und sollte ein Rechtsstaat nicht funktionieren!
Jetzt alles gelesen,Fazit? CDU und CSU über treten das Gesetz? Verhaften wir Die jetzt? Ich wähle die schon lange nicht mehr und sag alten Leuten das sie die auch nicht mehr wählen sollen : steht ja hier als Begründung und was bringt das alles? Die meisten interessiert es doch einen Scheiss solange die Bäuche gefüllt und die Karre betankt und das Portmonaise genug Geld fürs Schopping enthält.VDS wird ein Mittel sein um die Menschen zu kontrollieren die am Rand der Gesellschaft stehen und dort immer mehr werden.Das ist doch was ihr sagen wollt ,oder? Lieber die Milliarden an die Überwachungsindustrie als an die Sozial Schwachen.Damit der Bürger geschützt wird.Und wir zählen uns ja alle dazu,nehmen hin das uns Stück für Stück die Rechte genommen werden,ja es wehren sich ja Leute kann man hier lesen,igeln uns ein in unseren Schweinebuchten und freuen uns wenn der Nachtbar und nicht wir zur Schlachtbank gebracht werden. Made my Day.
Der EU oder irgendeiner seiner nichtgewählten Bürokraten & Organen die Deutungshoheit über Recht oder Unrecht zu geben ist ein Kardinalsfehler.
Die nehmen euch die Rechte genauso schnell wieder weg, wie sie euch einen Lutscher gegeben haben. :D
Mein Kommentar wurde entfernt. Dies kennzeichnet treffend das gelebte Demokratieverständnis des Autors Sven Braun.
Meines auch!
*Meiner
Es muss nicht zwangsläufig Sven Braun gewesen sein, der einen Kommentar entfernt haben soll. Generell aber löschen wir bspw. hetzerische, fremdenfeindliche oder die Nazizeit verklärende Kommentare, ohne mit der Wimper zu zucken.
Wieder einmal ein Roter Teppich, es wird ein galanter Vorsprung gewährt, das ist eine Verneigung der EU-Richter vor den bereits tätigen und noch erst entstehenden Terroristen, Verbrecher aller Art in der EU, GRENZÜBERSCHREITEND!
Wieder einmal werden gerade die GUTEN, die Verbrecherbekämpfer demotiviert, ihre Arbeit bis zur Unerträglichkeit ausgebremst, verhindert, unmöglich gemacht.
Und das soll den Unschuldigen im Volk ein Vorteil sein?
Ohne ANLASSLOSE Vorratsdatenspeicherung bleiben in unserer hoch digitalisierten Gesellschaft die Verbrechen ungesühnt.
Da beisst die Maus keinen Faden ab! Da können die linken und rechten „Gutmenschen“ Verklärungen liefern, was das Zeug hält, Blödsinn bleibt Blödsinn!
Erst muss das Verbrechen passieren, entdeckt werden, dann können die zuständigen Ämter zwecks Aufklärung mit der die Datenspeicherung und Überwachung der Täter zum Zwecke von Spurensicherung, Tataufklärung beginnen.
Ich kann es nicht fassen, wie eine solche KRANKE LOGIK, sogar kriminelle, das unbescholtene Volk schamlos missachtende, dadurch sogar tötende Denkweise bei der, uns beherrschenden JURISTISCHEN Obrigkeit in den letzten Jahren entstehen konnte.
Völker, deren Hohenpriester, Herrscher in Manier von poströmischer Dekadenz falsche Entscheidungen getroffen, die Gesellschaft in die Irre in den Abgrund geführt haben, sind in der Geschichte immer untergegangen und andere, gesünder denkende Völker haben sie aufgerieben.
Eine Verneigung vor Terroristen würde ich das Urteil nicht nennen. Man ist eben sehr bedacht auf den Datenschutz der Bürger, was ja an sich zu begrüßen ist. Ob der EuGH dabei zu weit geht, und den Schutz der anderen Grundrechte vernachlässigt, wird das BVerfG entscheiden müssen. Es hat ja früher schon gesagt, dass Deutschland nicht alle Entscheidungen der EU überlassen darf.
Nicht auf den Datenschutz der Buerger, auf die Grundrechtschutz der Buerger. Einzelne Aspekte wie Datenschutz folgen daraus.
Und der Grundrechtsschutz verpflichtet den Staat z.B. auch zur Kriminalitätsbekämpfung.
@gedy
„Und der Grundrechtsschutz verpflichtet den Staat z.B. auch zur Kriminalitätsbekämpfung.“
Sie verzapfen wieder den üblichen Blödsinn und Phrasengesülze.
Ohne staatliche Institutionen hätte es den NSU in dem Ausmaß nicht gegeben und das wissen sogar Sie,der Prototyp des Staatsvasallen,also beleidigen Sie nicht den Verstand selbstständig Denkender.
Der NSU hat doch nichts an dem Prinzip geändert, dass der Staat verpflichtet ist, die Grundrechte seiner Bürger zu schützen.
@gedy
„Und der Grundrechtsschutz verpflichtet den Staat z.B. auch zur Kriminalitätsbekämpfung.“
Die von Ihnen getätigte obige Aussage teile ich uneingeschränkt.
Sie beweisen mit Ihren diversen Posts,welche schon mehrfach,von diversen Foristen kritisiert worden sind,dass ein Staatsdiener ,der nur mit Platitüden und Allgemeinplätzen hantiert, mit komplexen Denken und Selbstkritik hoffnungslos überfordert ist,von Einsicht und Paradigmenwechsel ist der technokratische Befehlsempfänger Q.E.D. weit entfernt.
Kritik an staatlichem Verhalten ist naturgemäß fern Ihrer Kaste,der Autoritätshörigen.
Ich wiederhole gerne für Sie die Kritikpunkte.
Staatliche Stellen haben in der Causa NSU in eklatanter Art und Weise versagt.
Es war der demokratische Super GAU und Aufhebung des o.g Grundrechtes.
Verfassungsschutz+Co haben die Kriminalitätsbekämpfung behindert und verhindert,Straftaten unterstützt,schlimmer noch höchstwahrscheinlich in Auftrag gegeben ,die Aufklärung wurde bzw. wird noch verhindert,Beweise wurden und werden manipuliert bzw. beseitigt.
Unter diesem Aspekt,die von Ihnen genannte Aussage unkommentiert herauszuposaunen, ohne von Pervertierung des hehren Anspruch zu reden,zeugt von Betriebsblindheit des untertänigen Staatsdieners,welcher Sie zweifelsohne sind und als solcher bei netzpolitik.org auftragsgemäß agieren.
Bei ihnen gerät die o.g Aussage zur blutleeren Plattitüde,fast schon zur Verhöhnung des Anspruchs des Grundrechts.
Die Kriminalitätsbekämpfung ,nicht deren Förderung sollte Aufgabe des Staates sein,in der Praxis wurde bei der NSU Affäre die Bekämpfung der Grundrechte vollzogen,ohne Konsequenzen für die Delinquenten ,ohne Reue,Aufklärungswillen.
Man kann für die Zukunft berechtigte Zweifel an der Einsicht der Täter und Abkehr von solchen Praktiken haben.
@ wesendlich
Dass der Grundrechtsschutz den Staat zur Kriminalitätsbekämpfung verflichtet, klingt für Sie vielleicht nach Plattitüde, dabei ist es ein Faktor, durch den die VDS trotz ihrer offensichtlichen Grundrechtswidrigkeit verfassungskonform sein kann: wenn sie bei der Kriminalitätsbekämpfung insgesamt mehr Nutzen bringt (für die Grundrechte), als sie beim Datenschutz an Schaden anrichtet. BVerfG und EuGH sind dabei allerdings gegensätzlicher Meinung, das ist bemerkenswert. Ob der NSU-Skandal beweist, dass „der Staat“ in Wahrheit die Kriminalität gar nicht bekämpfen will, sondern befördert? Hoffentlich nicht. Falls doch, wäre die VDS, selbst in ihrer radikalsten Ausprägung, nicht unser größtes Problem, sondern die Geheimdienste und die Polizei, und die Justiz und die Regierung, und was sonst noch zum Staat gehört.
Warum der Schutz der Menschenrechte eine Verneigung vor irgendetwas anderem als der Menschenwürde sein soll, erschließt sich nicht. Diese ist unantastbar.
Postfaktisch ist nicht umsonst das Wort des Jahres 2016 geworden…
Hallo Leute, hs, mw, gedy! In der Geschichte der Menschheit hat sich dauerhaft kein System der Kaisers Neue Kleider halten können. Was der Logik der menschlichen Gesellschaft diametral widerspricht, kann geschichtlich gesehen nur von 12 bis Mittag Bestand haben.
Egal ob man das Prinzip die Kaisers Neue Kleider gruppendynamisch mit Tonnenweise Dogmen aller Intellektuellen, Künstler und Millionen Akademiker des Landes stützt.
EUER Prinzip in der Kriminalitätsbekämpfung aller Art, wonach eine Datenverwertung, (Spurensuche) eine mutmaßliche Täter-Überwachung erst nach begründeter Verdacht erlaubt sein soll, ist schlicht schizophren. Eine NICHT-Aufklärbarkeit ist damit garantiert!
Wem nützt das? Dem Volk, dem Geschädigten? Oder etwa doch den Verbrechern, den Tätern, denen damit eine besonders hochwertige PLANUNGSSICHERHEIT schenkt?
Na ratet mal! Ich bin gespannt, wie Ihr dies LOGISCH hinbekommt.
Ihr werdet keinen Kriminalisten auf der Welt finden, der mangels völlig fehlender, weil vorher bewusst nicht gespeicherte Daten bezüglich eines Falles Freudessprünge machen und ein Lobeslied für Justiz und Politik anstimmen würde. Es sei denn, er ist fauler Sack und schiebt lustvoll die massenweise nicht aufklärbaren Fälle ins Archiv, wo sie 30 Jahre schlummern dürfen.
Ein so funktionierendes System wird kein Volk der Welt akzeptieren. (Sowas gabs in der Geschichte nicht und wird auch nicht geben!)
Regierende, die so etwas tatsächlich durchhalten wollen, scheitern vorher oder später am berechtigten, vielleicht sogar brutalen, bestialischen Zorn des Volkes!
Dinge, die der Gesellschaft bis zur äusserst schmerzhaften Selbstverleugnung aufgezwungen werden und deshalb vorher oder später zum Kollaps führen.
Es werden immer neue Regierenden geben, die solche, in der Kriminalaufklärung jedwede Logik mit den Füßen tretende Politik abschaffen und die Gesetzgebung wieder erfolgsorientiert gestalten.
Was Anderes akzeptiert kein Volk der Welt. Nicht einmal die Deutschen, die im Ausland ohnehin schon seit Jahren verlacht werden. (USA, GB, F, etc, auch die gesamte Dritte Welt lachen sich tot!)
Schau an, ein besorgter Buerger im voelkischen burst mode…
Hallo Ivanfi,
bevor Du hier herumkrakeelst und einen „brutalen, bestialischen Zorn des Volkes“ herbeisehnst, solltest Du Dir lieber wissenschaftliche Studien zu Gemüte führen, die belegen, dass durch eine „fehlende“ Vorratsdatenspeicherung keine Schutzlücke entstanden ist.
Hallo Thomas Rudi,
wer eine wissenschaftliche Studie bezahlt, der bestimmt auch das erwünschte Ergebnis. Das ist ein anerkanntes Prinzip in der Welt der Akademiker.
Es können soviele verschiedene Ergebnisse erzielt werden, wieviele politische Beweggründe geliefert werden.
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Entscheidend ist aber die Praktikabelkeit in der kriminalistischen Arbeit. 99,9999 Prozent der praktischen Kriminalisten (solche und ähnliche Akademiker, wie C. Pfeiffer von der SPD sind undiskutabel) können niemals solche Spurenvernichtungsprogramme, wie Ihr wollt begeistert werden.
Und da, bei den Hunderttausend PRAKTIKERN aller BRD-Kriminalämter sind Eure wunderschöne Gutachten, die den Kaiser angezogen sehen wollen, nur Papierkorb-Wert.
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Und nun zu hs:
Bin weder völkisch noch anderweitig rechtslastig. Ich frage im Übrigen auch bei Euch nicht nach einem Persilschein, weil ich davon ausgehe, dass man sich gleichberechtigt, unaufgeregt und in Augenhöhe ohne Stigmatisierung austauschen kann.
Dass viele GUTMENSCHEN allerdings sich vor Andersdenkenden scheuen, wie der Teufel das Weihwasser, habe ich schon öfter erfahren.
Wer heute anständig und logisch denkt, die aktuelle Systemkonformität ablehnt, (kriminelle Interventionspolitik des Westens weltweit seit 1999), regelmäßig arbeitet oder in Rente ist, weder schwule Orientierung, noch Drogenvergangenheit hat, ist ja bei Euch gleich ein potenzieller Neonazi, nicht wahr?
Verlasst Euch darauf: Ihr werdet es noch sehen, dass Schizophrenie keinen Bestand hat.
Die Verballhornung des Verstandes blüht zwar in einem Land, wie Deutschland mit wahnsinns-Überfluss am stärksten, aber geschichtlich gesehen trotzdem nur vorübergehend.
In deiner Welt möchte ich nicht leben …
ist mir egal, ob du mich jetzt als GUTMENSCH verdammst und Weihwasser aus dem schäumenden Mund sprühst, um es mit deinen verqueren Metaphern zu sagen.
Frohe Weihnachten auch.
„C“ sagt:
„…ist mir egal, ob du mich jetzt als GUTMENSCH verdammst und Weihwasser aus dem schäumenden Mund sprühst, um es mit deinen verqueren Metaphern zu sagen.“
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Na, wer wohl von uns Beiden Schaum vorm Mund hat? Ich bestimmt nicht.
Vielleicht hättest Du, „C“ geschickter sein sollen, und Dich nicht gleich mit deinen unüberlegten Tiraden bloßstellen. Dümmer geht’s nicht.
Zudem zeigt sich hier auch die mangelnde Moral derjenigen, die sich hier hinter Abkürzungen verstecken, und dann aber die Fahne für Transparenz hochhalten.
Freund „C“, nur wer was verbrochen hat, hat was zu verbergen.
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Es sollen meinetwegen noch so viele Millionen irregeführte, verängstigte Deutsche auf die Straße gehen und gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung protestieren.
Den daraus resultierenden rasanten Anstieg nicht aufklärbarer Straftaten können und werden sogar diese Aktivisten masochistisch in Kauf nehmen.
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Weil es immer genug Vorzeige-Ideologen, rhetorische Rattenfänger, Vollblut-Dogmatiker gibt, die auch dann den Datenschutz-Helden spielen, wenn sogar sie selbst oder ihre Liebsten zum Opfer des enthusiastisch selbst gewollten, selbst produzierten kriminalistischen Aufklärungs-Chaos wurden.
Die Irrationalität der 68-er Denkweise hat schon seit 1970 unzählige seltsame Blüten getrieben, deren Auswirkungen die Welt vom Westen aus gesteuert in das heutige aussenpolitische, hoffnungslos in Krieg und Elend erstarrte Situation gebracht haben.
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Nur Russland, China, von westlichen Subversions- und Interventionskriegen nicht betroffene Teile der Dritten Welt sind davon verschont geblieben. Und bleiben auch verschont, weil sie sich nach den schlechten Erfahrungen anderer Länder (zerstörte Länder, die nie wieder auf die Beine kommen werden, im vom Westen gebrachten Terror und Elend verharren) sich auch in Zukunft nicht vor den Karren der westlichen GUTMENSCHEN spannen lassen werden.
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Eure Datenschutz-Vorstellungen bringen in Wirklichkeit so viele Vorteile den Verbrechern, dass sie ihr Glück kaum fassen können.
Ein gesund denkendes Volk nimmt so was nicht hin.
Und wenn das Volk dies trotz allem, alle Schmerzen ertragend hinnimmt,
dann ist es nur Frage der Schmerzgrenze, Frage der Zeit, wie lange, wie viele Jahre,
wie viele Wahlperioden lang die Masse bereit sein wird,
diesen definitiv unnötigen, selbstherrlichen Masochismus, diesen Irrweg, die ständig steigende Masse unabgetragenen Aufklärungsdefizite,
diesen, von wenigen schrillen, führenden selbstherrlichen Dogmatikern, rhetorischen Rattenfängern propagandistisch erzwungenen
gigantischen, gesellschaftlichen Kaninchenversuch, auf Kosten des Volkes noch zu ertragen.
Das klingt etwas zu Schwarz-Weiß, als ob wir uns entscheiden müssten, entweder Datenschutz oder Sicherheit, wenn ich dich richtig verstehe. Aber beides sind wichtige Grundrechte, neben anderen, z.B. freie Entfaltung, Redefreiheit usw. Du hast China und Russland erwähnt, und im Vergleich dazu sieht es in Deutschland doch besser aus, bei den Grundrechten. Dass es verschiedene Meinungen gibt, wie man diesen relativ angenehmen Zustand in Deutschland am besten aufrecht erhält oder verbessert, z.B. ob mit oder ohne Vorratsdatenspeicherung, ist doch vollkommen normal. Dass man dabei zu Übertreibungen neigt, allerdings auch, dafür sollte man Verständnis haben, statt sich gegenseitig beschimpfen. In diesem Sinne, frohe Weihnachten!
Es gibt kein „Grundrecht auf Sicherheit“ in Kollision mit anderen Grundrechten.
Magst Du Dich nicht doch vielleicht etwas kundig machen, oder trollst Du einfach weiter?
Du meinst, im Kollisionsfall haben die anderen Grundrechte stets Vorrang vor dem Grundrecht auf Sicherheit, also Sicherheit als „Grundrecht zweiter Klasse“? Aber wäre das nicht genauso falsch wie ein sog. „Supergrundrecht auf Sicherheit“?
„Magst Du Dich nicht doch vielleicht etwas kundig machen, oder trollst Du einfach weiter?“
Trollen? Machst Du Witze?
Wenn nicht, dann empfehle ich Dir, an deinem Stil noch etwas zu schleifen. Ich stigmatisiere meine politisch anders denkenden Gesprächspartner nicht.
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Ihr habt ein Problem mit Andersdenkenden. Ich schrieb schon, dass mir dies mir aus anderen Fällen schon lange bekannt ist.
(Z. B. die Hunderte von DLF-Journalisten und ihre Korrespondenten in Köln beantworten generell keine kritische Zeilen, weil sie sich mit Andersdenkenden nicht abgeben dürfen. Obwohl der Hörerservice immer sehr freundlich schreibt:
Teilen Sie uns hingegen Ihre MEINUNG (Lob und Kritik zum Programm, persönlicher Standpunkt zu einem bestimmten Sachverhalt) (…).mit, erfolgt eine zeitnahe Weiterleitung an die zuständige Redaktion.
Dort besteht großes Interesse an den Rückmeldungen unserer Hörerinnen und Hörer,
so dass wir Ihnen eine sorgsame Auseinandersetzung mit Ihrem Anliegen zusagen können.
(…)
Die Mitarbeiter/innen des Hörerservice stehen Ihnen montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr gerne persönlich zur Verfügung.)
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Leider haben solche Dinge große Ähnlichkeit mit den Medien der der DDR-Zeit.
Ich hätte nicht gedacht, dass in der BRD eines Tages medial DDR-ähnliche Zustände geben könnte.
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Deshalb ist eine besonnene Unterhaltung auch mit Blogteilnehmern nicht möglich. Ihr könnt Euch sehr schön untereinander austauschen. Sobald aber der „FEIND“ auftaucht, wird er attackiert, (wie bei den Urmenschen…) anstatt sich auf eine konstruktive, logische Konsultation, alle Bereiche des Lebens bezogen, inkl. Aussenpolitik, die in unserer Zeit sogar entscheidende Bedeutung hat, einzulassen.
Ohne eine besonnene Unterhaltung aber, fahren (rasen) die Züge der unterschiedlich denkenden Blöcke auf eingleisiger Strecke aufeinander. Offenbar ist anders keine gesellschaftliche Erneuerung möglich. Das ist eigentlich ein Zustand, eine Art Weimar 2.0.
Ich denke, jetzt wollt Ihr Eure Ruhe haben.
Den Wink mit den Weihnachtsgrüßen habe ich schon verstanden.
Ich wünsche Euch ebenfalls schöne Feiertage.
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Ich hoffe, dass wir uns ab dem 27.12. weiter unterhalten können. Habt keine Angst vor Andersdenkenden. Die fressen Eure Überzeugung nicht auf. Rden ist immer besser als streiten, schießen.
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Es ist besser von dogmatischen Positionen abzurücken, in aller Ruhe auch eigene Fehlentwicklungen zu erkennen, zu korrigieren, bevor die Züge geschichtlich tatsächlich aufeinander prallen werden.
Und wieder versuche ich meine Meinung im FREIESTEN LAND der WELT, auf einer Internetseite der non-plus-ultra-FREIHEITLICHEN INTERNETSEITE zu äussern.
Ich bitte die Administration inständig, meinen Betrag zuzulasen und oder mich benachrichtigen, was Ihnen nicht gefällt. Man wird zum Bittsteller in der Demokratie.
Ich bin weder Nazi oder ein anderweitiger Aussätziger in der BRD. Nie gewesen!
Ich bin nur ein ganz kleiner Mensch, mit 70 Jahren, schlechten DDR-Erfahrungen, ein ganz bescheidener Andersdenkender.
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Wir MÜSSEN uns die Frage stellen, wir kommen nicht herum, diese Frage muss gestellt werden:
Wo kommt dieser Terror her, der uns verunsichert, in verschiedene Lager spaltet, unseren gesellschaftlichen Frieden, den, noch vor 5-6 Jahren relativ tragbaren gesellschaftlichen Konsens zerstört hat?
Fiel dieser Terror vom Himmel?
Kam dieser Terror aus dem NICHTS?
Nein, die Erklärung ist einfacher, als viele wahrhaben wollen.
Es ist unabdingbar die HERKUNFT des gegenwärtigen, seit einigen Jahren bereits zunehmenden TERRORS im WESTEN zu erkennen und zu thematisieren.
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Es ist unabdingbar, zurückzuverfolgen, dass die verbrecherische Interventionspolitik der reichsten Länder der Welt, der westlichen Staaten (USA/NATO/Golfmonarchen) seit 1999 den Balkan, den Nahen- und Mittleren Osten und Nordafrika in Chaos, Elend, Terror gestürzt hat,
die seit dem in diesem elendigen TERROR-CHAOS, im verworrenen Wirrwarr verfeindeten Ethnien und Religionen feststecken,
diese failed states aus diesem Elend nie wieder herauskommen werden.
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Das ist die unversiegbare, ewige QUELLE des Terrors, der auf die Verursacher der EU/NATO-Länder leider wohlverdient zurückfällt.
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Die Büchse der Pandora ist geöffnet, urteilten russische Politologen in 1999, im Zuge des lupenrein völkerrechtswidrigen Kosovo-Krieges der NATO. Und sie behielten zu 100% Recht, obwohl man die Russen damals nur ausgelacht hat.
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Es ist auch interessant zu beobachten, dass die USA und die Golfmonarchen,
die sehr erfolgreich einen TERROR-RÜCKFLUSS verhindern, verhindert haben,
sind die lachenden Dritten dieser schäbigen westlichen Interventionspolitik seit 1999 auf der Welt.
Sie nehmen weder Terror-Flüchtlinge auf, noch lassen einen lockeren, „demokratischen“ Umgang mit der EIGENEN SICHERHEIT zu!
Sie wundern sich bestenfalls und bedauern vielleicht, weshalb die EU-Staaten den Terror so cool und unerschrocken, scheinbar schmerzfrei über sich ergehen lassen.
Übrigens die Golfmonarchen sind in deutschen Regierungskreisen sehr beliebt, weil die deutschen Rüstungsbetriebe durch die zig.-Milliardenschweren Aufträge der letzten 5-6 Jahre bestens ausgelastet waren und auch bleiben.
GESICHERTE ARBEITSPLÄTZE im Inland, IMPORTIERTER Terror als Zugabe, als schamloser Dank dafür.
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Dabei ist der Hintergrund, der Sinn dieser langfristig und planmäßig organisierten westlichen Interventionspolitik (Balkan, Irak, Libyen, Syrien) seit 1999 relativ „harmlos“:
der Westen wollte geopolitisch Russland (und auch China) schaden, mehr noch, diese Länder im Sinne der westlichen Gutmenschen destabilisieren, deren Spielraum auf der Welt auf Null reduzieren…..
(„Demokratie“-Export, Förderung der „Zivilgesellschaft“, gewollt und doch nicht gekonnt, weil Russen und Chinesen auch nicht blöd sind…)
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Dass diese westliche GUTMENSCHEN-Politik, NACH HINTEN LOSGING, aber wirklich vollem Rohr nach hinten losging
und mit einem unerträglichen Terror die Angst, DIE UNSICHERHEIT der Bevölkerung im Westen steigert, im Westen selbst für Destabilisierung sorgt, ist klar erkennbar.
Aus dieser, SELBST VERSCHULDETEN, leider SELBST VERDIENTEN SITUATION (West-Interventionspolitik seit 1999) kommt der Westen in absehbarer Zeit nicht heraus!
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Wer einem Anderen eine Grube gräbt, fällt selbst hinein!
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Jeder wünscht es, aus ganzem Herzen und mit einer unerschütterlichen HOFFNUNG, dass der islamische Terror gegen den Westen aus der Dritten Welt aufhört. Ich wünsche es am allermeisten.
Der Dreh- und Angelpunkt der Sicherheit im Westen hat eine entscheidende aussenpolitische Komponente.
Unsere tägliche gesellschaftliche, bürgerliche Sicherheit kann und darf nicht unreflektiert, von der aussenpolitischen Komponente abgekoppelt, analysiert werden.
Komponente, wofür unsere Regierenden die uneingeschränkte Verantwortung tragen.
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In Anbetracht der trockenen WIRKLICHKEIT aber, in Anbetracht dessen, dass sich diese aussenpolitisch kriminelle Zeit der westlichen Politiker-Verbrecher seit 1999
nicht zurückdrehen lässt, nicht ungeschehen gemacht werden kann,
die vom Westen zerstörten Länder eine nicht versiegbare Quelle für den internationalen Terrorismus sind und bleiben,
sehe ich NICHT, dass der islamische Terror im Westen, gegen den Westen, in absehbarer Zeit aufhören wird oder weniger intensiv ausfällt.
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Ständige, unterschwellige Angst, Unsicherheit, Desillusioniertheit wird uns kurz- und mittelfristig begleiten.
Gute Analyse. Und jetzt? Was machen wir damit und wie setzen wir das in Beziehung zum Artikel?
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