„Killer-Roboter“: Diskussion um tödliche autonome Waffensysteme

CC-BY-SA 2.0 someToast

Adrian Lobe greift in der FAZ unter dem Titel „Tod durch Roboter“ das Thema „Killer-Roboter“ auf. Anlass ist zum einen das Treffen einer Expertengruppe bei den Vereinten Nationen in Genf, die darüber beraten hat, ob autonome Waffensysteme künftig aus dem Verkehr gezogen werden sollen. Dazu könnte die UN-Waffenkonvention (Convention on Conventional Weapons (CCW)) erweitert werden. Zum anderen berichtet er über den offenen Brief von mehr als einhundert Wissenschaftlern und Aktivisten, die sich für ein solches Verbot ausgesprochen hatten.

Im Artikel werden einige der rechtlichen, technischen, ethischen und militärischen Probleme angesprochen, die mit „Killer-Robotern“ einhergehen, die ihre Ziele selbständig wählen und angreifen können. Der Fachterminus für diese tödlichen Waffensysteme ist LAWS für Lethal Autonomous Weapon Systems. Vertreter der Zivilgesellschaft, Menschenrechtsorganisationen und insbesondere die Campaign to Stop Killer Robots und Noel Sharkey setzen sich dafür ein, die CCW zu erweitern und solche Waffen zu ächten. Es geht dabei sowohl um kleinere Waffensysteme, wie sie in einem erschreckenden Video der Kampagne zu sehen sind, als auch um größere militärische Maschinen oder Drohnen-Schwärme.

Graubereiche

Lobe verweist auf ein konkretes Beispiel eines solchen Waffensystems in Südkorea, das bereits mehrere Jahre im Einsatz ist:

In der „demilitarisierten“ Zone zwischen Nord- und Südkorea patrouilliert Tag und Nacht eine Flotte halbautonomer Kampfroboter. Der Typ SGR-A1, eine Entwicklung der Samsung-Tochter Techwin, ist mit einem Maschinengewehr ausgerüstet und soll in der Lage sein, mittels Bewegungssensoren und Wärmebildkamera den Feind über vier Kilometer aufzuspüren und automatisch zu feuern.

killer robot samsung
Screenshot aus einem Samsung-Werbevideo des SGR-A1.

Er nennt das Gerät „halbautonom“, es „patrouilliere“ und feuere dann „automatisch“. Das ist so nicht ganz korrekt, denn es bewegt sich nicht selbständig, sondern ist feststehend. Die Beweglichkeit wäre aber noch keine Bedingung, um als LAWS definiert zu sein. Doch es schießt vielleicht erst nach der Entscheidung durch einen Menschen. Darauf deutet zumindest die Darstellung in dem koreanischen Samsung-Werbevideo hin, die ein Steuerungs-Interface zeigt. Das wäre aber gerade der Unterschied zu einem Waffensystem, das nicht mehr durch einen Menschen gesteuert wird.

Andererseits könnte man argumentieren, dass der Kampfroboter die Entscheidung gewissermaßen vorwegnimmt, wenn er dem Menschen seine sensorischen Daten übermittelt und beispielsweise die Zielperson zu weit entfernt steht oder es zu dunkel ist, als dass der Mensch sie noch erkennen könnte. Aber dann wäre man genau in dem Graubereich, über den es zu diskutieren gilt. Schösse es vollständig autonom, sollte dieses Waffensystem geächtet werden.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

0 Ergänzungen

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.