Liebe Leser:innen,
aus Selbstbestimmungssicht hätte ich mir für die elektronische Patientenakte eine Opt-in-Lösung gewünscht. Also wer eine haben will, müsste dem ausdrücklich zustimmen. Nicht, weil ich die Digitalisierung des Gesundheitssystems ablehne. Sondern weil ich finde, bei so sensiblen Daten ist es wichtig, dass alle eine aktive Entscheidung treffen dürfen.
Politisch kam es anders: Nun muss man widersprechen, sonst bekommt man Anfang 2025 automatisch eine elektronische Patientenakte von der Krankenkasse angelegt. Aktuell bekommen deshalb – wie ich – viele von euch wahrscheinlich einen Brief von der Krankenkasse, die euch darüber informiert. Und manche fragen sich vielleicht: Was jetzt?
Bei der elektronischen Patientenakte ist nicht nur ein komplettes Ja oder Nein möglich. Es gibt Abstufungen: Daten für die Forschung freigeben? Bestimmte Daten für Behandler:innen ausblenden? Es ist vielschichtig. Das ist auf der einen Seite gut, auf der anderen Seite aber auch ganz schön viel Verantwortung bei den Patient:innen, für sich eine gute Wahl zu treffen.
Ich bin froh, dass mein Kollege Daniel sich die Mühe gemacht hat, eine Entscheidungshilfe zusammenzustellen. Die hilft, sich einen Überblick zu verschaffen und sich darauf zu konzentrieren, was man für sich selbst am besten findet. Denn das ist oft kompliziert genug.
Es gibt auch viele gute Gründe, Befunde und Ähnliches für meine Ärzt:innen zugänglich zu machen. Und es gibt viele berechtigte Bedenken dagegen, von Datensicherheit bis Diskriminierung. Nun habe ich, wie ihr, die Qual der Wahl. Doch zumindest weiß ich jetzt, welche Wahl(en) ich habe.
Ein selbstbestimmtes Wochenende euch allen!
anna
1. Sicher, dass gegen Weitergabe von Behandlungsdaten für „Forschung“ (= Pharmaindustrie-Interessen) überhaupt widersprochen werden kann? Eben auch ohne Anlage einer ePA?
2. Berechtigungen granuliert zu vergeben (Psychologe für Krankheit X JA, Zahnarzt für Krankheit X NEIN) ist nach meiner Kenntnis nicht möglich.
3. Die Opt-Out Regelung ist höchst verdächtig und riecht nach Nugging: Sind erst einmal genug dabei, kommt die Pflicht.
4. Private KVs bewerben gerade auch fleißig ihre Form der ePA mit der Beantragung einer „persönlichen Kennziffer“ nebst Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht (sic!, Debeka, Kleingedrucktes auf der Rückseite).
Gerade das Schreiben der Barmer erhalten. Hier ergibt sich ein seltsames Bild, Zitat
> Kann ich einzelne Funktionen der elektronischen Patientenakte ablehnen?
> Ab dem 15. Januar 2025 können Sie Funktionen selbst über die Barmer eCare-App sperren oder Sie melden sich bei der Vertrauensstelle der Barmer. Die Sperrung der Datenweiterleitung an das Forschungsdatenzentrum wird ab dem 15. Juli 2025 möglich sein.
Quelle: https://www.barmer.de/digitalegesundheit/elektronische-patientenakte
Gibt es einen offensichtlichen Grund warum der Übermittlung (oder „Sperrung“) an das Forschungsdatenzentrum erst sechs Monate später möglich sein wird?
Das könnte daran liegen, dass das FDZ noch immer nicht voll funktionsfähig ist. Bis wann alle datenschutz- und sicherheitsrelevanten Aspekte im FDZ praktisch umgesetzt sein werden, wird derzeit mit Anfang 2025 angegeben. Ob das eingehalten wird, ist zweifelhaft, denn es biegt schon seit 2022 „auf die Zielgerade“ ein. *hust*