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Grundrechte in GefahrDatenschutz-Behörde prüft Gesichtserkennung durch Berliner Staatsanwaltschaft

Erst nach einer Anfrage aus dem Berliner Abgeordnetenhaus erfuhr die Berliner Datenschutzbeauftragte davon, dass bei Ermittlungen der örtlichen Staatsanwaltschaft Software zur Gesichtserkennung eingesetzt wurde. War das überhaupt erlaubt?

  • Sebastian Meineck
Große Augen, kleine Menschen, simple Illustration im Bauhaus-Stil.
Identifiziert. (Symbolbild) – Gemeinfrei: DALL-E-3

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit prüft derzeit den Einsatz eines Systems zur Gesichtserkennung durch die Staatsanwaltschaft Berlin. Wie ein Sprecher mitteilt, hat die Datenschutzbeauftragte erst durch Schriftliche Anfragen aus dem Berliner Abgeordnetenhaus davon erfahren. Daraufhin habe sie eine Prüfung von Amts wegen eingeleitet.

In der Antwort auf die Frage des Grünen-Abgeordneten Vasili Franco schreibt die Senatsverwaltung für Inneres und Sport: „Systeme, durch die Bildmaterial von Personen und Fahrzeugen erstellt und zeitgleich oder anschließend anhand einer Software biometrisch abgeglichen wird, wurden bislang in sechs bei der Staatsanwaltschaft Berlin geführten Ermittlungsverfahren eingesetzt“. Stattgefunden hätten die Maßnahmen jedoch im Rahmen der Amtshilfe in Brandenburg und Sachsen. Die Anlässe seien schwerer Bandendiebstahl und Raub gewesen.

Der Einsatz von Technologien zur Gesichtserkennung betrifft viele Grundrechte. Im Rahmen der KI-Verordnung diskutierte die Europäische Union sogar Verbote dieser Technologie, einigte sich jedoch nur auf teils windwelweiche Einschränkungen. Nach wie vor fordern Fachleute und auch Ampel-Abgeordnete strengere Regeln auf nationaler Ebene.

Bereits zuvor gab es scharfe Kritik am Einsatz von Gesichtserkennung durch die Polizei in Sachsen und Brandenburg. Eingesetzt wird die Überwachungstechnologie darüber hinaus bereits in etlichen Bundesländern. Inwiefern das überhaupt rechtens ist – unklar.

„Sehen in der Regel keine Rechtsgrundlage“

Von der Berliner Datenschutzbeauftragten heißt es:

Biometrische Gesichtserkennung betrifft insbesondere dann, wenn sie großflächig eingesetzt wird, eine Vielzahl von Unbeteiligten. Die Erhebung biometrischer Gesichtsdaten zur Identifizierung von Personen im öffentlichen Raum stellt einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar und birgt die Gefahr einer unverhältnismäßigen Anwendung.

Die Behörde lässt wenig Zweifel, dass sie vom Einsatz der Technologie durch Berliner Ermittler*innen wenig begeistert ist. „Für diese Anwendung sehen wir in der Strafprozessordnung oder im Landespolizeigesetz in der Regel keine Rechtsgrundlage“, schreibt ein Sprecher.

Die Behörde habe bei der Staatsanwaltschaft Berlin bereits Auskünfte eingeholt, etwa zur datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit, der eingesetzten Technik und den zugrundeliegenden Rechtsgrundlagen. Die Antworten würden derzeit ausgewertet.

Über die Autor:innen

  • Sebastian Meineck
    Philipp Sipos

    Sebastian Meineck ist Journalist und seit 2021 Redakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen aktuellen Schwerpunkten gehören digitale Gewalt, Databroker und Jugendmedienschutz. Er schreibt einen Newsletter über Online-Recherche und gibt Workshops an Universitäten. Das Medium Magazin hat ihn 2020 zu einem der Top 30 unter 30 im Journalismus gekürt. Seine Arbeit wurde mehrfach ausgezeichnet, unter anderem zweimal mit dem Grimme-Online-Award sowie dem European Press Prize.

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2 Kommentare zu „Datenschutz-Behörde prüft Gesichtserkennung durch Berliner Staatsanwaltschaft“


  1. Hallo Sebastian,

    Wikipedia verhindert neuerdings anonyme Edits unter IPv6-Addressen: https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bearbeitungsfilter/421

    Vielleicht wollt Ihr ja was dazu machen? Ist mE Zensur oder Nudging in Richtung Account-Anlegen. Oder nur ein ehrliches Versehen. Mit Euren Connections sollte sich das schnell klären lassen…

    Danke & LG,
    A.


    1. Bit-te-1-Bit und das gute XUNIL

      ,

      Wikipedia blockiert seit langem aus unerfindlichen Gründen auch Tor, wenn man Beiträge oder Edits erstellen möchte.

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