Nachdem die Bundesregierung bei Instagram das manipulierte Kanzler-Video des Kunstkollektivs Zentrum für Politische Schönheit wegen der Nutzung des Bundeskanzler-Logos hat löschen lassen, hat nun auch YouTube das Video auf Antrag der Bundesregierung gesperrt. Allerdings führt sie hier nicht wie bei Instagram das Markenrecht an, sondern macht Urheberrechtsansprüche auf eine Ukraine-Rede von Bundeskanzler Olaf Scholz geltend. Das urheberrechtliche Schützen öffentlicher Reden von Regierungsvertretern, um damit etwa Kunst oder Satire abzuwehren, ist umstritten. Die Künstler selbst sprechen von Zensur.
Es handelt sich dabei um das Video der jüngsten Aktion des Künstlerkollektivs zum AfD-Verbot. Im Video hatte das ZPS Bundeskanzler Olaf Scholz mittels Deep-Fake einen Verbotsantrag gegen die rechtsradikale AfD in den Mund geschoben. Die Bundesregierung hatte am Montag „verärgert“ auf das Video reagiert. Solche Deepfakes seien kein Spaß, sie schürten Verunsicherung und seien manipulativ, hatte ein Regierungssprecher getwittert. Das Original-Video ist weiterhin auf Twitter/X zu sehen, auf der Webseite afd-verbot.de hat die Künstlergruppe mittlerweile ein leicht verändertes YouTube-Video eingebunden, das nicht mehr das Bundeskanzler-Logo nutzt.
„Urheberrecht als Zensurinstrument“

Der Anwalt und Urheberrechtsfachmann Till Kreutzer sagt gegenüber netzpolitik.org: „Der Einsatz des Urheberrechts gegen dieses Video ist Quatsch.“ Das Urheberrecht diene ja normalerweise dazu, dass Künstlerinnen und Autoren für ihre Werke angemessen vergütet werde. Es werde im Fall des Videos zu einem Vehikel: „Hier wird das Urheberrecht nun vom Staat als Zensurinstrument genutzt.“
Wenn die Bundesregierung gegen ein Deepfake vorgehen wolle, dann müsste sie eigentlich das Persönlichkeitsrecht des Bundeskanzlers ins Feld führen, sagt Kreutzer. Auch dort sei aber kontextbezogen eine Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Kanzlers und der Kunstfreiheit zu machen.
Aktionskünstler wollen sich juristisch wehren
Das Zentrum für Politische Schönheit selbst hält das Vorgehen der Bundesregierung für rechtswidrig. Bei YouTube selbst hat das Zentrum schon Einspruch gegen die Entscheidung eingelegt.
Das Bundespresseamt übergehe sämtliche künstlerischen Tatbestände, es erwarte wohl, dass vor Kunstwerken ein Warnschild mit der Aufschrift „Vorsicht Kunst“ stehe. „Wir weisen den Angriff auf die Kunstfreiheit entschieden zurück und werden gegen die Bundesregierung wegen ihres maßlosen Vorgehens juristisch vorgehen“, sagt Stefan Pelzer vom Zentrum für Politische Schönheit gegenüber netzpolitik.org.
Die Bundesregierung hat auf eine kurzfristige Anfrage zur Löschung des Videos noch nicht geantwortet. Google/Youtube hat auf unsere kurzfristige Anfrage geantwortet, dass es die Frist nicht einhalten könne. Wir reichen die Antworten nach, so sie denn kommen.
Was ist Zensurheberrecht?
Der Begriff Zensurheberrecht steht schon beinahe zehn Jahre für Versuche des Staates und von Regierungen, mit dem Mittel des Urheberrechts gegen missliebige Publikationen vorzugehen. Größere Bekanntheit erlangte der Begriff im Zusammenhang mit den Afghanistan-Papers, aber auch nach jüngeren Fällen wie dem Vorgehen Bayerns gegen einen Datenjournalisten, der öffentliche Daten zu Windrädern veröffentlicht hatte. In diesen Fällen steht das Urheberrecht des Staates gegen die Grundrechte der Meinungs‑, Presse- oder Kunstfreiheit.
