Die Bundesregierung hat bei Instagram ein Satire-Video des Zentrums für Politische Schönheit (ZPS) wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung herunternehmen lassen. Das berichtet die Künstlergruppe selbst. Die Bundesregierung bestätigte gegenüber netzpolitik.org, dass sie das Video bei Youtube, X, Facebook und Instagram gemeldet habe. (siehe Update)
Es handelt sich dabei um das Video der jüngsten Aktion des Künstlerkollektivs zum AfD-Verbot. Im Video hatte das ZPS Bundeskanzler Olaf Scholz mittels Deep-Fake ein hartes Durchgreifen gegen die rechtsradikale AfD in den Mund geschoben. Die Bundesregierung hatte am Montag „verärgert“ auf das Video reagiert. Solche Deepfakes seien kein Spaß, sie schürten Verunsicherung und seien manipulativ, hatte ein Regierungssprecher getwittert. Das Video ist weiterhin auf YouTube und Twitter/X zu sehen.
Gegenüber Instagram begründet die Bundesregierung ihre Beschwerde wegen einer Markenrechtsverletzung des sogenannten „Flaggenstabes“. Das geht aus dem Hinweis hervor, den Instagram dem ZPS nach Sperrung des Videos zugesandt hat und den wir veröffentlichen.

Ein Sprecher des ZPS sagt gegenüber netzpolitik.org: „Mit der Aktion wollen wir die Bundesregierung auffordern, sich endlich mit einem Verbot der rechtsextremen AfD zu beschäftigen. Stattdessen lässt sich die Bundesregierung aber ernsthaft dazu herab, kleinlich ein Kunstwerk zu zensieren.“
Der Fall mit dem angeblich widerrechtlich benutzten Flaggenstab ist allerdings komplexer als gedacht. Denn die Aktionskünstler haben eine eigene Version des Logos angefertigt. Bei genauerem Hinsehen ist deutlich zu erkennen, dass es sich um einen anderen Adler handelt als den, den die Bundesregierung benutzt.
Im linken Bild ist das echte Logo zu sehen, im rechten das gefälschte:
Selektives Vorgehen der Bundesregierung
Es ist nicht das erste Mal, dass Ministerien und die Bundesregierung gegen eine von ihnen unerwünschte Verwendung des Flaggenstabes vorgehen: So wurde ein Video des Künstlerkollektivs Peng deswegen von YouTube heruntergenommen. Google klagte gegen die Maßnahme, verlor aber vor Gericht.
Dennoch hat der Staat bei der Bewertung solcher Markenrechtsverletzungen offensichtlich Spielraum. Denn auch der Satiriker Jan Böhmermann verwendete schon das Logo des Ministeriums in einer ganzen Reihe von Videos, in denen er eine Kooperation seiner Sendung mit dem Ministerium behauptete. Gegen diese Videos ging das Innenministerium nicht vor.
Das Bundeskanzleramt hat auf eine kurzfristige Anfrage von netzpolitik.org noch nicht geantwortet. Wir reichen die Antwort nach, wenn sie kommt.
Update 18:27 Uhr:
Ein Sprecher der Bundesregierung beantwortete zwar nicht die gestellten Fragen, sagt aber gegenüber netzpolitik.org:
Bei dem Video handelt es sich um echt wirkende, jedoch technisch manipulierte Videoaufnahmen (sog. Deepfake). Deepfakes können eine große Gefahr für die Gesellschaft und Politik darstellen. Insbesondere dann, wenn sie genutzt werden, um die öffentliche Meinung zu manipulieren und politische Prozesse gezielt zu beeinflussen (vgl.https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/umgang-mit-desinformation/deep-fakes-1876736). Wir haben deshalb das Video gegenüber den Plattformen Youtube, X, Facebook und Instagram gemeldet, damit diese die erforderlichen Maßnahmen ergreifen.


