UrteilBundesinnenministerium muss auch Twitter-Direktnachrichten herausgeben

Das Bundesinnenministerium hatte sich geweigert, auf einen IFG-Antrag hin Direktnachrichten herauszugeben, die es auf Twitter verschickt und empfangen hat. Dagegen hat die Plattform FragDenStaat geklagt. Das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts könnte nun weitreichende Folgen haben.

Das Bundesinnenministerium muss transparent machen, was in seinem Twitter-Postfach geschieht. – Daniel Laufer

Das Bundesinnenministerium muss auf Anfrage auch Twitter-Direktnachrichten herausgeben. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin an diesem Mittwoch nach einer Klage von FragDenStaat entschieden. Das Urteil könnte weitreichende Folgen dafür haben, welche Informationen Behörden zugänglich machen müssen.

Hintergrund des Verfahrens war ein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), den der Leiter der Transparenzplattform Arne Semsrott vor mehr als zwei Jahren gestellt hatte. Darin forderte er die Behörde auf, ihm sämtliche Direktnachrichten zu schicken, die sie über ihr Twitter-Konto seit 2014 versendet und erhalten hatte.

Sind Twitter-Direktnachrichten aktenrelevant?

Das Innenministerium gab damals an, mithilfe der Direktnachrichten seien nur „flüchtige, häufig tagesaktuelle Informationen ausgetauscht“ worden. Diese würden erst dann aktenrelevant, wenn sie wegen einer „besonderen Bedeutung“ Bestandteil eines Verwaltungsvorgangs sind. Der Argumentation zufolge handelte es sich bei den Direktnachrichten nicht um amtliche Informationen. Das Ministerium, das diese Form der Kommunikation mit privaten SMS verglich, lehnte den Antrag deshalb ab.

Das Gericht hat jetzt entschieden, dass die Behörde die Direktnachrichten dennoch herausgeben muss – ab 2016, also dem Zeitpunkt, seitdem sie ihr Twitter-Konto offenbar aktiv betreibt.

Das Innenministerium wollte sich zu dem Urteil auf Anfrage von netzpolitik.org nicht äußern. Fragen – etwa, ob die Behörde in Berufung gehen werde – wolle diese erst beantworten, wenn ihr eine schriftliche Urteilsbegründung vorliege und sie diese geprüft habe, so ein Sprecher.

Zugang zu SMS und E-Mails

Semsrott spricht von einem wichtigen Grundsatzurteil. „Beamte können sich nicht mehr einfach in private Chats flüchten, um Transparenzpflichten zu umgehen“, sagte er dieser Redaktion. „Wenn das Urteil auch in den weiteren Instanzen Bestand hat, bedeutet das nicht nur mehr Transparenz in Hinblick auf Direktnachrichten von Ministeriumsaccounts, sondern womöglich auch für die SMS der Kanzlerin und E-Mails, die der Verkehrsminister von seiner privaten Adresse verschickt.“

Eine IFG-Anfrage nach der SMS-Kommunikation von Angela Merkel hatte das Bundeskanzleramt in der Vergangenheit abgelehnt. Verkehrsminister Andreas Scheuer hatte einem Bericht der WELT zufolge sein privates E-Mail-Postfach auch für dienstliche Zwecke genutzt, wie im Zusammenhang mit der Affäre um die gescheiterte Pkw-Maut bekannt wurde.

Offenbar dürfen Mitglieder der Bundesregierung ihre privaten E-Mail-Konten für dienstliche Kommunikation nutzen. Vergangene Woche antwortete das Innenministerium auf eine parlamentarische Anfrage aus den Reihen der FDP, die Geschäftsordnung der Bundesregierung enthalte hierzu keine Regelungen. Sofern es rechtskräftig wird, könnte das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts nun dazu führen, dass ein solches Vorgehen an Attraktivität verliert, bei dem Politiker:innen womöglich gezielt private Plattformen für dienstliche Zwecke nutzen.

Unter Umständen hätte die Entscheidung noch einen weiteren Effekt, der zu mehr Transparenz führen könnte. „Wenn Infos von Twitter per IFG herausgegeben werden müssen, liegt nahe, dass das Bundesarchiv sie auch langfristig archivieren müsste“, sagt Arne Semsrott. Erst am gestrigen Dienstag forderten die Grünen, sämtliche dienstliche Kommunikation von Vertreter:innen der Bundesregierung müsse archiviert werden.


Offenlegung: Der Journalist Arne Semsrott schreibt auch für netzpolitik.org.

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4 Ergänzungen

  1. Ich stell mir gerade die Frage, wie weit das eigentlich schlußendlich reichen würde.
    Ein Lokalbeamter, der seine Kommune vertritt und mit seinem privaten Twitter- Facebook- Whatsirgendwas- oder sonstigem Mail-(?) account sich austauscht, wäre dann verpflichtet seine Kommunikation (inhaltlich) offenzulegen.
    Da hab ich viele Fragezeichen.

    Ich würd mich freuen, wenn eine Einordnung erfolgen würde, weil ich das nicht für möglich halte.

    1. Natürlich zählen da keine privaten Accounts dazu, würde ich sagen. Wenn man aber (was sinnvoller ist) einen Gemeindeaccount bei Twitter hat, dann ist das staatliches Handeln auf der Plattform und unterliegt dem IFG.
      So fände ich es zumindest sinnvoll.

      (Ich muss mir aber das Urteil auch erst einmal noch durchlesen.)

    2. Es ist doch eigentlich recht klar: wenn ein Lokalbeamter mit seinem privaten Account mehr oder weniger die offizielle Kommunikation seines Zuständigkeitsbereiches übernimmt, dann fallen all diese Nachrichten unter das IFG; die rein privaten allerdings nicht.

      Hier ging es aber um einen offiziellen Behörden-Twitterkanal, und man war der Meinung, dass die „privaten“ Nachrichten, die darüber ausgetauscht wurden, keine offiziellen Nachrichten gewesen seien. Das kann natürlich nicht sein! Ich frage mich eher wieviele Beamte/Minister/etc. ihre rein private Kommunikation (mit Familie, Freunden, etc.) über ihren offiziellen Twitter/Facebook/sonstwas-Kanal abwickeln. Wohl keiner. (Anders herum – offizielles über Privataccounts abwickeln – scheint dagegen weit verbreitet zu sein; siehe Scheuer, vonderLeyen, …)

  2. > Natürlich zählen da keine privaten Accounts dazu, würde ich sagen.

    Doch alle Accounts gehören dazu, wenn Sie für Verwaltungsaufgaben genutzt werden. Natürlich muss, dann halt aus Persönlichkeitsschutzgründen der Flirt mit dem heissen Sekretär noch raus gefiltert werden, aber die Absprachen mit Axel (Springer) sind natürlich auch relevant wenn Sie vom privatem Account aus passieren.

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